Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Ich bin jemand, der gern auch mit der Praxis redet, und deshalb bin ich letzte Woche in Boostedt gewesen. Darüber möchte ich gern einmal kurz berichten. Dort gibt es Häuser aus den 60er‑, 70er- und 80er-Jahren, die umfassend saniert worden sind und, meine Damen und Herren, von denen elf Wohneinheiten mit Wärmepumpen ausgestattet worden sind.

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!)

Dieses alles ist also mit der fortschreitenden Technik möglich. Ich will gern zugeben, dass dieses Sanierungsprojekt 2023 abgeschlossen worden ist. Es gab einen Ausgangskaltmietzins von 4,50 Euro. Durch die umfassende Sanierung inklusive Wärmepumpen hat dieser sich um 1,25 Euro erhöht. Die Energiekosten allerdings haben sich auf 50 Cent pro Quadratmeter ermäßigt. Das will ich einfach nur mal hier in den Raum stellen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Liebe Frau Krämer, gucken Sie sich das an. Das ist wirklich beeindruckend.

(Annabell Krämer [FDP]: Fördergelder!)

Ich will auch nicht verhehlen, dass der Geschäftsführer der Wohnungsbaugenossenschaft mir gesagt hat, dass das heute so nicht mehr möglich ist, weil die Finanzierung eingebrochen ist. Ich will jetzt überhaupt keine Schuldzuweisung vornehmen, ich will einfach nur sagen: Es gab einen 40-prozentigen Zuschuss. Den gibt es jetzt nicht mehr. Ich kann Ihnen sagen: Ich werde mich dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung diese Förderung wieder aufnimmt. Der Kollege Deckmann hat es eben auch schon gesagt.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir sprechen also von hohen Mittelbedarfen, dass wir gar nicht umhinkommen, die Investitionen auf das Notwendigste zu beschränken.

Aber die Studie zeigt auch, dass der Gebäudebestand nicht so umfassend weiterentwickelt werden muss, wie wir bisher angenommen haben. Einerseits, weil in den vergangenen Jahren bereits – ich habe es gesagt – erhebliche Fortschritte bei der Steigerung der Gebäudeeffizienz erzielt wurden. Andererseits erlauben uns technologische Fortschritte oft, weitere Effizienzsteigerungen vorerst zurückzustellen und zunächst eine treibhausgasneu

trale Wärmeversorgung zu realisieren. Die weitere Effizienzsteigerung der Gebäude erfolgt dann entsprechend dem Lebenszyklus der Gebäudeteile. Gerade hier sollte der vorzeitige Austausch von Bauteilen aus Kosten- und Effizienzgründen vermieden werden.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich plädiere nicht für eine Reduzierung der Sanierungsbemühungen, ganz im Gegenteil! Aber wir müssen unsere wertvollen Ressourcen so effizient wie möglich einsetzen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ganz in diesem Sinne werden wir dann auch in den kommenden Monaten die erfolgreichen Ansätze weiterverfolgen und dieses Netzwerk in enger Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, dem Mieterbund, den kommunalen Landesverbänden und vielen weiteren Institutionen unseres Landes verstetigen. – Danke schön.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute 30 Sekunden erweitert. Diese Zeit stünde theoretisch auch allen Fraktionen zur Verfügung. Aber da wir schon eine ausgiebige Debatte geführt haben und keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung.

Jetzt ist die Frage: Habe ich eine Andeutung von einem Antrag auf Ausschussüberweisung gesehen? – Kollege Hölck, wir müssen jetzt erst einmal klären, ob Ausschussüberweisung beantragt ist.

Ja, Herr Präsident, wir haben eine wunderbare Debatte über dieses Thema geführt, und ich glaube, wir sind auch gar nicht so weit auseinander. Deshalb finde ich es sinnvoll, wenn wir beide Anträge in den Ausschuss überweisen und das da noch einmal fachlich weiter beraten, gegebenenfalls auch mit den Akteuren, um das Thema jetzt nicht abzuwürgen.

Danke, das haben wir jetzt verstanden, es sollte keine weitere Rede werden.

Gut, also es ist jetzt Ausschussüberweisung beantragt. Wer zustimmen möchte, dass wir die Druck

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

sache 20/2936 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 20/3001 dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss und – –

(Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Kommt schon! Es geht um Arbeit, Leben, Beratung – –!)

Hallo, Kollege Dr. Buchholz, ich freue mich ja immer über Ihre lebhafte Art, hier die Plenardebatte zu bereichern, aber es wäre ganz gut, wenn wir jetzt vielleicht einen Augenblick dem Präsidium zuhören würden.

Also, das soll an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW.

(Zurufe FDP: Kommt, Leute! Gebt euch ei- nen Ruck!)

Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/2936 (neu), in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich lasse über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/3001, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD – Teile jedenfalls; doch, ich sehe jetzt den Geschäftsführer, also die gesamte SPD –, FDP und SSW. Trotzdem ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Bevor ich jetzt als Nächstes den Tagesordnungspunkt 19 aufrufe und Ihnen mitteile, dass der Tagesordnungspunkt 20 auf den Nachmittag verschoben wird, wenn ich das richtig mitbekommen habe, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Gäste des Kollegen Abgeordneten Hansen aus Boostedt herzlich auf der Besuchertribüne!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Mündlicher Bericht zu den sozial- und fiskalpolitischen Zielen der Grundsteuerreform

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2938

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig, keine Gegenstimme. Dann haben wir das einstimmig so beschlossen.

Ich erteile das Wort für die Landesregierung Finanzministerin Dr. Silke Schneider.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Angesichts der vielen Debatten, zu denen schon meine Vorgängerin Monika Heinold hier in den letzten Jahren über die Grundsteuer sprechen durfte, habe ich gar nicht erwartet, dass ich selbst bei dem Thema nun auch noch so oft hier, übrigens das dritte Mal seit September 2024, zu Wort kommen kann. Vielen Dank also auch, liebe Frau Krämer, für Ihr ausdauerndes Interesse. Ich berichte sehr gerne.

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.

(Unruhe)

Frau Ministerin, Entschuldigung! – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten? – Danke.

Bei der Suche nach Folgemodellen waren für Schleswig-Holstein vor allem drei Faktoren wichtig. Erstens. Die Reform sollte für die Kommunen aufkommensneutral erfolgen und die Einnahmen verlässlich.

Zweitens. Die Reform sollte für die Finanzverwaltung rechtssicher, effizient und möglichst kostensparend umsetzbar sein. Eine bundeseinheitliche Lösung wäre da natürlich wünschenswert gewesen.

Drittens. Die Grundstücke sollten künftig so bewertet werden, dass ihr aktueller Wert abgebildet wird.

(Vizepräsident Peter Lehnert)

Das war übrigens die Kernforderung des Bundesverfassungsgerichts.

(Zuruf: So ist es!)

Das Ziel war also eine gerechtere Besteuerung, auch wenn das Gericht gleichzeitig anerkannt hat, dass Pauschalierungen bei einer massenhaften Neubewertung, die nun für alle Bundesländer anstand, notwendig und möglich und damit auch zulässig waren.

Sehr geehrte Damen und Herren, Schleswig-Holstein – das wissen Sie – hat sich im Reformprozess gemeinsam mit zehn weiteren Ländern für das Bundesmodell entschieden. Im vergangenen Jahr hat das Finanzministerium ein Transparenzregister veröffentlicht, das den Kommunen Empfehlungen für aufkommensneutrale Hebesätze gibt. Viele Gemeinden haben sich genau daran orientiert. Am Ende müssen natürlich die Kommunen die Entscheidung unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Finanzbedarfes selbst treffen.

Aufkommensneutralität für die Kommunen, das ist hier ebenfalls schon häufiger erklärt worden, bedeutet aber nicht, dass die Steuer für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gleichbleibt. Das wäre weder im Bundesmodell noch nach irgendeinem anderen System zu gewährleisten, und es wäre auch nach den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht logisch. Aufkommensneutralität bezieht sich, und das war immer klar, auf das Aufkommen der Kommunen.

(Beate Raudies [SPD]: So ist es!)