Das neue Bewertungsgesetz des Bundes berücksichtigt verschiedene Parameter zur Ermittlung des Grundstückswertes. Diese Faktoren hat sich Schleswig-Holstein also nicht selbst ausgedacht. Wie sich die verschiedenen Parameter auswirken, hängt immer vom Einzelfall ab. Einzelne Aspekte des Ausstattungsgrades eines Gebäudes, etwa Dämmung oder Heizungssysteme, haben für sich genommen keinen Einfluss auf die Bewertung zum Zwecke der Grundsteuererhebung. Denn die Grundsteuer ist keine sozial- oder umweltpolitische Maßnahme, sondern sie ist eine Objektsteuer.
Entscheidend ist daher, ob sich eine energetische Sanierung auf die Bewertung, jetzt wieder Bewertung, zum Zwecke der Grundsteuererhebung auswirkt. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei einer Kernsanierung im Sinne des Bewertungsgesetzes. Anders gesagt: Neue Fenster oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach allein würden diese Voraus
setzung nicht erfüllen. Sie haben nicht automatisch eine veränderte Bewertung des Gebäudes zur Folge.
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nun auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisher bekannten Gerichtsurteile bestätigen die Rechtmäßigkeit des Bundesmodells. Noch einmal, da genau das auch immer wieder hier kritisiert wird: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2018 anerkannt, dass Pauschalierungen bei der Neubewertung notwendig und erlaubt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Juristin ist mir natürlich bewusst, dass die Frage nach Gerechtigkeit so alt ist wie die menschliche Gesellschaft selbst. Ob die Grundsteuerreform gerecht ist, wird aktuell in jedem Bundesland diskutiert, übrigens völlig unabhängig vom angewendeten Modell. Erwiesenermaßen ungerecht und Unrecht, da verfassungswidrig, war aber zunächst einmal nur die alte Grundsteuer. Die Bundesregierung hat übrigens schon angekündigt, die neue Grundsteuerbewertung zu gegebener Zeit zu überprüfen. Ich vermute daher, Sie alle können sich auf noch viele weitere spannende Diskussionen hier im Landtag freuen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Tja, die Grundsteuerreform – vollmundig als großer Wurf verkauft – sollte, wie wir gehört haben, Verfassungskonformität, Aufkommensneutralität, Rechts- und Planungssicherheit herstellen, und im Sinne der überwiegend von Rot-Grün geforderten und von der CDU hier unterstützen Positionen sollte eine Steuergerechtigkeit erreicht werden, indem sie das Antlitz einer Vermögensteuer bekommt.
Dabei war von vornherein klar, dass diese Versprechen nicht durchtragen würden. Gucken wir mal auf die Details: Der Bodenrichtwert ist nun wirklich das Instrument der Ungerechtigkeit schlechthin, denn was zunächst sachlich klingt, ist mitnichten so. Statt individueller Bewertung gibt es oftmals Zufallswerte. Zwei Grundstücke in einer Straße, aber unterschiedliche Bodenrichtwertzonen. Das eine günstig, das andere teuer, weil der Zuschnitt mehr oder weniger willkürlich gezogen wurde. Wir alle wissen, mit wie heißer Nadel diese Bodenrichtwerte gestrickt worden sind.
Ja, das ist nicht gerecht, das ist schlichtweg absurd. Ich habe auch schon gehört, dass gewissermaßen nicht selten eine Umverteilung von oben nach unten erfolgt. Es ist wirklich absurd, welche Bodenrichtwerte wir teilweise in unserem Land mittlerweile sehen.
Kommen wir zur fiktiven Miete. Das wird noch bizarrer jetzt. Denn hier wird mit pauschalen Netto-Kaltmieten gerechnet, die sich an Baujahr und Wohnlage orientieren, aber mitnichten an den tatsächlichen Einnahmen. Was passiert also, wenn ein Vermieter zum Beispiel sehr, sehr günstig vermietet? – Er muss im Endeffekt seinen Mieter mit überproportional hoher Grundsteuer belasten, weil sich nämlich die Grundsteuer an der fiktiven Miete und nicht an der tatsächlichen Miete orientiert.
Besonders drastisch sind übrigens die Folgen in gefragten Lagen. Hier explodieren die fiktiven Mieten und damit auch die Grundsteuer. Die Folgen dieses Systems – ich brauche Ihnen das nicht zu erzählen – sind Klagewellen, die sowohl die Bürger und Bürgerinnen als auch unsere Kommunen signifikant belasten. In Großstädten und Ballungsräumen werden Menschen mit geringen Einkommen durch steigende Grundsteuern überproportional belastet, und wie mir zu Ohren gekommen ist, sollen teure Hanglagen am See signifikant entlastet worden sein.
Übrigens: Zur Aufkommensneutralität haben wir eben im Bericht der Ministerin leider nichts gehört. Ich gehe davon aus, dass insofern noch keine Daten vorliegen. Da werden wir also am Ball bleiben.
Auf den letzten Metern ist Ihnen bei Ihrer Reform übrigens noch eingefallen, dass durch diese von mir gerade genannten geänderten Wertkomponenten, fiktive Miete und Bodenrichtwert, Wohnbebauung in unserem Land nun überproportional belastet wird.
Sie haben gegen jeden Rat sämtlicher Sachverständigen durch die Einräumung der Möglichkeit differenzierter Hebesätze die Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben. Die Kommunen dürfen nun die Suppe auslöffeln, die Sie ihnen mit Ihrem Modell eingebrockt haben.
Jetzt komme ich zu meinem absoluten Highlight – auch wenn die Ministerin versucht hat, das ein bisschen kleinzureden –, das sind die energetischen Sanierungen. Die sind ja par ordre du mufti von der Politik vorgeschrieben worden. Frau Ministerin, wenn Sie Photovoltaikanlage oder Fenster angeben, dann vielleicht noch ein bisschen Dämmung oder Sonstiges, dann sind das schon grundlegende Sanierungen, die Auswirkungen auf Ihren Gebäudewert haben. Das ist signifikant. Denn Sie haben mit all dem, was wir hier gemacht haben – verpflichtende Photovoltaikanlagen –, schon eine grundlegende Sanierung. Die dürfen Sie, wenn Ihnen das Dach bei einem Sturm wegfliegt, ja gleichzeitig mit einem neuen Dach raufsetzen, und – schwupp – schon steigt auch Ihre Grundsteuer.
Das ist doch wirklich absurd: Statt den Hauseigentümer bei Erfolg der Sanierung wenigstens steuerlich zu entlasten, nachdem er teils Hunderttausende von Euro investieren musste – übrigens zwangsmäßig politisch beschlossen –, erfolgt auch noch eine höhere Belastung mit der Grundsteuer. Na, das nenne ich wirklich einmal Anreize zur energetischen Sanierung.
Statt Klarheit und Gerechtigkeit gibt es Bürokratie, Intransparenz, Ungerechtigkeit. Statt Planungssicherheit gibt es zukünftig noch mehr Klagewellen. Wir alle miteinander sollten spätestens jetzt feststellen: Die Grundsteuerreform mit ihren verfolgten Zielen ist mehr als kläglich gescheitert.
Insofern seien Sie sich dessen gewiss: Wir als FDPFraktion werden da dranbleiben. Wir werden nicht müde werden, zum nächsten Bewertungszeitraum für das Land Schleswig-Holstein das einfache Flächenmodell zu fordern. Denn das jetzige Modell ist in der Umsetzung kläglich gescheitert und belastet die, die genau dem folgen, was Sie fordern, nämlich ihr Haus umfangreich energetisch zu sanieren. Die kriegen als Dank dafür im nächsten Jahr einen höheren Grundsteuerbescheid. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Eigentlich ist damit schon alles gesagt, und die Fragen sind beantwortet.
Klar müssen wir festhalten: Das Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit – das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen – knapp 15 Milliarden Euro, in Schleswig-Holstein über 500 Millionen Euro pro Jahr. Das ist eine Menge. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Drucksache 19/1131:
„Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein und muss verlässlich in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten bleiben.“
Das ist ein Satz aus einem gemeinsamen Antrag aller hier vertretenen Fraktionen. Damit haben wir damals ein Ziel formuliert, und das Ziel haben wir eingehalten. Auch wenn wir uns lange über die unterschiedlichen Modelle gestritten haben, bleibt der Grundkonsens der Aufkommensneutralität, und der muss auch bleiben. Dabei haben wir immer gesagt, dass das nicht grundstücksscharf erfolgen kann: Es wird Grundstücke mit einer höheren, aber auch mit einer niedrigeren Belastung geben. – So es ist auch gekommen.
Um Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde das Transparenzregister geschaffen. Aus dem geht hervor, wie Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 einstellen mussten, um Einnahmen in ungefähr derselben Höhe zu erzielen. Davon wurde rege Gebrauch gemacht, und es schafft Vertrauen und Nachvollziehbarkeit.
Dabei möchte ich auf einen Halbsatz im FDP-Antrag eingehen: „inwiefern die durch das Bundesmodell erwünschten sozial- und fiskalpolitischen Ziele der Landesregierung … erreicht wurden“.
Wie eben beschrieben: Die fiskalischen Ziele sind erreicht worden, nämlich das Steueraufkommen aufkommensneutral für die Kommunen zu sichern. Wir hatten ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, und deswegen war es die Aufgabe, dass die Grund
steuer eben nicht ab 2025 wegfällt, sondern erhalten bleibt. Das war immer mit den kommunalen Landesverbänden besprochen.
Sozialpolitische Ziele: Die Ministerin hat es gesagt; wir reden bei der Grundsteuer über eine Objektsteuer, auf persönliche Verhältnisse kommt es schlichtweg nicht an. Gegenstand ist das Grundstück oder das Erbbaurecht. Ob man ein hohes oder niedriges Einkommen hat, spielt keine Rolle.
Man kann sicherlich darüber streiten, ob die Anknüpfungspunkte in dem Bundesmodell – Mieten, Mietniveau, Bodenrichtwerte – die richtigen Anknüpfungspunkte sind, gar keine Frage. Aber egal welches Modell wir uns anschauen, reden wir immer über die Veränderung vom 1. Januar 2022 zum 1. Januar 1964. Da gibt es einfach große Wertunterschiede – das kann man nicht wegdiskutieren –, aber die Wertentwicklungen waren ja wirklich da.
Auch die differenzierten Wertentwicklungen zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken spiegeln die tatsächlichen Wertunterschiede wider. Deswegen haben wir für die Kommunen die Möglichkeit geschaffen, differenzierte Hebesätze anzuwenden. Das wurde für 2025 so gut wie nicht gemacht, weil die Zeit zu kurz war. Aber ich kann mir vorstellen, dass das in den nächsten Jahren durchaus eine Rolle spielen wird.
Dabei möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir hier ein Drei-Stufen-Ermittlungssystem haben. Das kennen alle: Wir ermitteln erst einmal den Grundsteuerwert, indem die entsprechenden Parameter, die eben beschrieben worden sind, angewendet werden. Aber wir haben auch das Thema Steuermesszahl, aus der sich der Steuermessbetrag und dann, aufgrund der Hebesatzanwendung, die eigentliche Grundsteuer ergibt. Die war vorher 3,5 Promille und ist jetzt 0,31 bis 0,34 Promille. Auch das reguliert einiges.
Es gibt meines Erachtens kein perfektes Modell, aber eines ist sicher: Wir werden uns alle sieben Jahre mit dem Thema auseinandersetzen müssen, insbesondere damit nicht noch einmal passiert, was wir bisher erlebt haben, nämlich dass wir sehenden Auges in ein Bundesverfassungsgerichtsurteil reinlaufen, das nächste Mal zum 1. Januar 2029.
Worauf man viel angesprochen worden ist, ist das mühsame Zusammenstellen aller Unterlagen für die Grundsteuererklärung. Viele haben es ja selbst gemacht. Ich würde mir wünschen, dass wir es hinbekommen, dass wir eine vorausgefüllte Steuererklärung bekommen, um es möglichst einfach und bürokratiearm zu machen. Wir können auch gerne
über Modelle reden, aber am Ende dürfen wir nicht vergessen, dass für die Kommunen eine sichere Steuereinnahme erhalten bleiben muss. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt der Grundsteuerreform – das ist heute schon erwähnt worden – war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. In dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Leitsätze festgehalten. Den ersten Leitsatz aus dem Urteil möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten einmal wörtlich zitieren:
„Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden.“