Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

Bis in die Achtzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts war die Politik für Menschen mit Behinderungen ausschließlich fester Bestandteil der Sozialpolitik, geprägt durch finanziellen Nachteilsausgleich und Fürsorge. Unbestritten braucht man auch heute noch eine finanzielle Grundlage, um den individuellen Lebensentwurf selbstbestimmt verwirklichen zu können. Aber die Menschen mit Behinderungen definieren sich selbst längst nicht mehr lediglich als Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Leistungen.

Die Ausarbeitung des Bundesgleichstellungsgesetzes 2002 war ein Meilenstein in der Politik für Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz ist Ausdruck eines wirklich neuen Denkens: Der bürgerrechtliche Anspruch auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung der Hindernisse, die der Chancengleichheit im Wege stehen, werden in den Vordergrund staatlichen Handelns gerückt. Dieses Gesetz entstand im Dialog mit den Betroffenen. Der Austausch über die von ihnen gemachten Erfahrungen und die Einbeziehung ihrer Kenntnisse waren für die Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wesentliche Grundlagen beim Entwickeln und Umsetzen von Reformen in der Behindertenpolitik.

Karl-Hermann Haack, der damalige Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, sagte: „Die mit Hartnäckigkeit und Überzeugungskraft vorgebrachten Argumente behinderter Menschen, ihrer Organisationen und Verbände waren Unterstützung und notwendige Erweiterung der Kompetenz von Regierung und Parlament im Gesetzgebungsprozess.“ Deshalb ist es für meine Partei auch ganz

selbstverständlich, die Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache einzubinden.

Die UN-Konvention wurde im März 2009 ratifiziert und ist jetzt geltendes Recht. Wir als Landesparlament haben nur noch die Frage der Umsetzung zu diskutieren. Das Ziel ist klar vorgegeben: die inklusive Gesellschaft. Und die Menschen erwarten auch vom saarländischen Landtag ein eindeutiges und uneingeschränktes Bekenntnis zu diesem Ziel.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir müssen uns nicht mehr die Frage stellen: Sind wir für inklusive Erziehung? Wir müssen nur eine Antwort darauf geben, wie wir diese inklusive Erziehung in Zukunft sicherstellen werden. Wir müssen uns auch nicht mehr die Frage stellen, ob wir Barrieren abbauen. Wir haben sicherzustellen, dass wir es wirksam und in allen Bereichen tun. Die UN-Konvention hat umfassende Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Deshalb ist ihre Umsetzung auch eine Querschnittsaufgabe, an der alle Ressorts zu beteiligen sind. Noch eines ist mir in diesem Zusammenhang wichtig festzustellen: Es ist selbstverständlich, dass die Planungen nicht hinter verschlossenen Türen erfolgen, dass behinderte Menschen einzubeziehen sind. Der Satz: "Nichts über uns ohne uns" muss gelebtes Leben werden.

Aber ebenso wichtig ist es, eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Inhalte der UN-Konvention zu führen. Wer wirkliche Inklusion will, muss die gesamte Gesellschaft auf diesem Weg mitnehmen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir brauchen eine Kampagne, die allen Menschen ob behindert oder nicht behindert - die Leitgedanken der Konvention vermittelt. Solange das nicht erfolgt, werden Menschen mit Behinderungen im Alltag oftmals nicht die Barriere im Kopf ihrer Mitmenschen überwinden können. Die Konvention richtet sich primär an Parlamente und Regierungen, fordert aber von Staat und Gesellschaft verbindlich ein, die gebotene Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderungen zu erbringen.

Es geht nicht um die Verbesserung des bestehenden Systems, allenfalls im ersten Schritt. Die UNKonvention ist kein neuer Impuls, sie zwingt uns alle zu einer neuen Sicht- und Denkweise. Sie zwingt uns aber auch zu einem verbindlichen Maßnahmenkatalog und einem ebenso verbindlichen Zeitplan.

Unser heutiges Bildungssystem ist noch stark vom Gedanken der Trennung geprägt. Für die SPD-Fraktion ist das gemeinsame Aufwachsen und Lernen eine Grundvoraussetzung für den Wandel zu einer inklusiven Gesellschaft. Lebenswelten, die heute nicht getrennt werden, muss man morgen nicht mühsam zusammenführen. Wir wollen die gemeinsame Viel

(Abg. Kolb (SPD) )

falt von Anfang an und wir sind überzeugt, dass von einer gemeinsamen Unterrichtung alle Kinder profitieren - ob behindert oder nicht.

Meine Damen und Herren, das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht in der UN-Behindertenrechtskonvention große Chancen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken und so auch langfristig zur Humanisierung der Gesellschaft beizutragen. Diese Chance sollten wir nutzen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Zur Begründung des Antrags der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 14/188, erteile ich Herrn Abgeordneten Ralf Georgi das Wort. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass dies die erste Rede des Kollegen Georgi in diesem Hohen Hause ist.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Menschen mit Behinderungen sind gesellschaftlich benachteiligt. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die sogenannte BRK, ist seit März 2009 verbindlich geworden, auch hier für uns. Das oberste Ziel der BRK ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Die BRK fordert deutlich eine Abkehr vom Ansatz der primären Fürsorge. Vielmehr stehen die freie Persönlichkeitsentfaltung, der Barriereabbau und die Schaffung diskriminierungsfreier Verhältnisse an erster Stelle. Da stellt sich doch die Frage, ob wir nach über einem Jahr im Saarland nicht wenigstens mal damit anfangen müssten, alle Barrieren abzubauen, die diesem Ziel im Wege stehen.

(Beifall von der LINKEN.)

Das gilt auch für die Bereiche, für die wir als Land zuständig sind. Da steht die Bildung an erster Stelle, meine Damen und Herren. Hier stellen wir fest: Zurzeit besuchen im Saarland nur rund 30 Prozent der behinderten Kinder eine Regelschule. Das liegt daran, dass wir hier im Schulsystem immer noch eine Trennung haben, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, nämlich eine Trennung, die einer Aussonderung gleichkommt. Das neue Etikett "Förderschule" kann darüber nicht hinwegtäuschen.

Sehen wir uns die neue UN-Konvention an. Es ist dort festgeschrieben, dass jedem behinderten Kind der Besuch der Regelschule ermöglicht werden muss. Danach muss also der Besuch einer Förderschule künftig die Ausnahme und nicht die Regel sein, meine Damen und Herren. Das heißt, Sie sind als Landesregierung in der Pflicht, dafür die Voraussetzungen zu schaffen.

(Beifall von der LINKEN.)

Im Bildungsausschuss im Februar haben Sie angekündigt, diese Verpflichtung auf das übernächste Schuljahr zu verschieben. Aber, Kolleginnen und Kollegen, es muss Ihnen doch auch klar sein, dass das viel zu spät ist. Damit Eltern ihr Recht wirklich nutzen können, ihr Kind mit Behinderungen auf eine allgemeine Schule zu schicken, müssen die Regelschulen in die Lage versetzt werden, stärker auf die Bedürfnisse behinderter Kinder einzugehen.

(Beifall von der LINKEN.)

Das ist Ihre Aufgabe als Landesregierung. Das haben Sie als Koalitionsfraktionen erkannt. Sie fordern in Ihrem Antrag unter Punkt 1 die Landesregierung auf, vor diesem Hintergrund den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Land zu überprüfen. Das begrüßen wir sehr. Denn dann kann die konsequente Antwort der saarländischen Landesregierung nur lauten: Wir setzen die UN-Konvention in allen Punkten um und bringen ein inklusives Bildungssystem auf den Weg.

(Beifall von der LINKEN.)

Aber wenn ich in Ihrem Antrag unter Punkt 4 lese: „Ziel ist die dauerhafte Etablierung eines Drei-Säulen-Konzepts mit der Verstärkung der bereits vorhandenen Integrationsmaßnahmen, der Erhaltung der Förderschulen und dem gleichzeitig verstärkten Einsatz von Förderlehrern an Regelschulen“, dann weiß ich, dass Ihr Antrag eben doch nur halbherzig ist und dass er den Status Quo der Ausgrenzung schon der jüngsten Behinderten nur noch weiter festschreiben soll.

(Beifall von der LINKEN.)

Das ist nämlich gerade nicht die Inklusion als Leitidee, so wie Sie das in Ihrem Antrag vollmundig formulieren, nein, das ist die Weiterführung der Exklusion als Leitidee, das ist keine neue Chancengleichheit, sondern das ist nur ein billiges "Weiter so", das wir nicht akzeptieren werden.

(Beifall von der LINKEN.)

Sie wollten nichts auf den Prüfstand stellen, Sie wollen vielmehr an erster Stelle den Status quo erhalten. Das ist nicht im Sinne der behinderten Mitbürger, das ist stattdessen die Verbiegung der BRK nach saarländischer Jamaika-Manier. Das sage ich Ihnen: Politik, die sich nicht an den Menschen orientiert, sondern Politik, die Sachzwänge pflegt nach dem Motto "Das war schon immer so", wird scheitern und wird von uns nicht unterstützt.

Ihr Antrag ist ein Dokument des Stillstands und zeigt keinerlei politischen Veränderungs- oder Gestaltungswillen. Deshalb haben wir einen Antrag eingebracht, der die beiden wichtigsten Punkte bei der Chancengleichheit behinderter Menschen beleuch

(Abg. Kolb (SPD) )

tet. Das ist einerseits ganz klar die schrittweise Überwindung aller Sonderschulen und das ist andererseits die Voranbringung des Persönlichen Budgets. Dass Sie in Ihrem Antrag das Persönliche Budget total ausgeklammert haben, ja noch nicht einmal erwähnt haben, entlarvt Ihre rückwärts gerichtete Behindertenpolitik und zeigt, dass es Ihnen in Wirklichkeit weder um volle Inklusion noch um ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen geht. Gerade das Persönliche Budget ist bekanntlich ein Motor der Inklusion! Sie haben in der Vergangenheit so gut wie nichts getan, um diese Leistungsform zu etablieren. Bei der ambulanten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gab es Ende 2009 von mehr als 6.500 Fällen nur 126 Persönliche Budgets im Saarland. Das Persönliche Budget als wichtiger Motor der Inklusion spielt also im Saarland keine Rolle. Ich sage Ihnen: Sie wollen das nicht, weil dies ein wirklicher Weg zur Inklusion gewesen wäre.

Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Drucksache 14/144 der Landesregierung vom 19. April dieses Jahres. Das ist die Antwort auf meine Anfrage zur Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget bei uns im Saarland. Das ist auch der Grund, warum in unserem Antrag steht: „Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass (...) die Leistungsform des Persönlichen Budgets (...) stärker als bisher in Anspruch genommen wird“. Das Persönliche Budget ist der höchste Freiheitsgrad, der einem behinderten Menschen zugute kommt, denn es versetzt ihn in die Lage, autonom zu entscheiden, welche Hilfen er in Anspruch nehmen will und welche nicht.

(Beifall von der LINKEN.)

Das persönliche Budget eröffnet also einen Wettbewerb der Leistungserbringer zugunsten behinderter Menschen. Dass viele Leistungsträger im Saarland diese neuen Freiheiten kritisch sehen, mag man verstehen, weil niemand gerne lieb gewonnene Pfründe aufgibt. Aber im Interesse der Betroffenen - diese müssen im Mittelpunkt stehen - führt an der weiteren Erhöhung des persönlichen Budgets kein Weg mehr vorbei. Deshalb kann ich Ihnen nur raten, Ihren Antrag zurückzuziehen. Ich empfehle Ihnen stattdessen die Zustimmung zu unserem Antrag, weil Sie damit der Umsetzung der UN-Konvention auch im Saarland am nächsten kommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich eröffne nun die Aussprache. - Das Wort hat der Kollege Christoph Kühn von der FDP-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Menschen sind nicht behindert, Menschen werden behindert! Aus diesem Grund wurden 2006 das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll für die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Vereinten Nationen verabschiedet. Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention auch in Deutschland in Kraft. Seitdem sind wir alle aufgerufen, unsere Mitmenschen mit Behinderungen als inklusiven Teil unserer Gesellschaft zu sehen. Diese Konvention ist weitreichender als das in unserem Grundgesetz verankerte Antidiskriminierungsgebot. Menschen mit Behinderungen bekommen die gesetzliche Möglichkeit, über ihr eigenes Leben selbst zu bestimmen, dies wirkt sich auf alle Bereiche des Lebens und der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Wir begrüßen, dass Menschen mit Behinderungen nicht weiter als Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Menschen mit Behinderungen sind Menschen wie Sie und ich, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Wir haben in der Vergangenheit auch hier im Saarland viele Schritte unternommen, Herr Kollege Scharf hat einige aufgezählt. Ich möchte den Bereich der Integrationsbetriebe beziehungsweise der Inklusionsbetriebe hinzufügen. Wir haben einiges getan, aber wir müssen noch viel mehr tun, um Menschen mit Behinderungen als inklusiven Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen und zu sehen.

Der Weg zur vollständigen Umsetzung ist und darf kein kurzfristiger Weg sein. Wir dürfen dabei weder die Gesellschaft noch die Betroffenen überfordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist gemeinsames Handeln und Planen überaus wichtig. Dies gilt beim Verfassen eines Aktionsplans, bei dem die Verbände und die Betroffenen einbezogen werden müssen. Das gilt auch bei dem mehrstufigen Umsetzungskonzept, bei dem das gesellschaftliche Bewusstsein geschärft, die Dialoge zwischen Menschen mit und ohne Behinderung gefördert und zusätzliche Möglichkeiten der Beteiligung am und auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden müssen. Für mich steht eindeutig fest: Menschen mit Behinderungen - da stimme ich der Kollegin Kolb zu sind Experten in eigener Sache. Das bedeutet für mich aber auch, Menschen mit Behinderungen wissen selber am Besten, was für sie gut ist. Menschen mit Behinderungen wollen und sollen selber über ihr Leben bestimmen. Sie sollen ein inklusiver Teil unserer Gesellschaft werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und von der Abgeordneten Kolb (SPD).)

Das 19. Jahrhundert war in der Behindertenpolitik das Jahrhundert der Separation. In weiten Teilen

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

des 20. Jahrhunderts stand die Integration im Vordergrund. Das 21. Jahrhundert wird und muss das Jahrhundert der Inklusion werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir Liberalen setzen uns dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wie sie ihr Leben führen und bestimmen wollen. Es wurde bereits mehrmals angesprochen, es ist wichtig, gemeinsam und überparteilich an diesem Ziel der Inklusion zu arbeiten, unabhängig von der genauen Definition. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, der sie wichtige Impulse geben können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Regierungsfraktionen. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Willger-Lambert von der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag gemeinsam eingebracht, nicht weil wir bezogen auf die UN-Konvention in irgendeiner Weise Abstriche machen wollten. Die Kollegin Kolb hat Selbstverständlichkeiten geschildert. Wir wollten auch nicht irgendwelche Bürgerrechte in Frage stellen, sondern ein eindeutiges und klares Bekenntnis zu dieser Politik der Inklusion ablegen. Das haben wir mit unserem Antrag auch gemacht. Die inklusive Teilhabe oder der Anspruch darauf wird nicht in Frage gestellt. Es geht auch in unserem Antrag darum, dass die jeweiligen Personen gefördert werden. Sie sollen gefördert werden, indem man ihnen Wunsch- und Wahlrecht eröffnet und ermöglicht. Es müssen noch viel Schritte gegangen werden, damit Menschen mit Behinderungen tatsächlich in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie am Leben teilnehmen. Das kann sehr unterschiedliche Formen annehmen.

Betrachtet auf den gesamten Lebensweg, sind das verschiedene Angebote, die man im frühkindlichen Bereich, im Bildungsbereich sowie im Arbeits- und Lebensbereich machen muss. Wenn es um Wunsch- und Wahlrecht geht, dann muss man auch Angebote haben, zwischen denen gewählt werden kann. Das ist das Anliegen unseres Antrages. Es müssen bestimmte Angebotsstrukturen aufgebaut und ausgeweitet werden, und wir brauchen mehr Transparenz. Dabei halten wir es allerdings für nicht verantwortlich, dass bestimmte vorhandene Strukturen, die mehr auf Integration setzen, von heute auf morgen verschwinden sollen. Wir halten es für nicht