Protokoll der Sitzung vom 17.02.2011

8. Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/343)................................ 1460

(Erste Lesung: 17. Sitz. v. 19. Jan. 2011)

Abg. S c h n i t z l e r (DIE LINKE), Berichterstatter............................................ 1460

Abstimmung, Annahme in Zweiter und letzter Lesung............................................ 1460

Unterbrechung der Sitzung....................... 1460

9. Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen (Drucksache 14/314).............. 1460

(Erste Lesung: 15. Sitz. v. 18. Nov. 2010)

Abg. J o c h e m (FDP), Berichterstatter... 1460

Abstimmung, Annahme in Zweiter und letzter Lesung............................................ 1461

10.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 30. August 2009 (Drucksache 14/404)................................ 1461

Abg. H e i b (CDU) zur Begründung......... 1461

Abg. T h e is (CDU)................................. 1462

Abg. R e h li n g e r (SPD)......................... 1465

Abg. H i n s c h b e r g e r (FDP)................. 1468

Abg. H u o n k e r (DIE LINKE).................. 1470

Abg. W i l l g e r - L a m b e r t (B 90/GRÜ- NE).......................................................... 1471

Minister R a u b e r................................... 1473

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 1475

11.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Der Landtag des Saarlandes weist die von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen erhobene Forderung nach Kürzung des Finanzausgleichs zurück (Drucksache 14/399)................................................................... 1475

Abg. J o s t (SPD) zur Begründung.......... 1475

Abg. S c h m i t t (CDU)............................. 1477

Abg. H i n s c h b e r g e r (FDP)................. 1479

Abg. S p a n i o l (DIE LINKE)................... 1480

Abg. S c h m i t t (B 90/GRÜNE)............... 1480

Minister J a c o b y................................... 1481

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 1483

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 18. Landtagssitzung.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 18. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, die Änderung der saarländischen Verfassung und des Saarländischen Besoldungsgesetzes betreffend, wegen des Sachzusammenhangs zu verbinden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren. Zwischenzeitlich sind die Oppositionsfraktionen den Gesetzentwürfen beigetreten. Die Gesetzentwürfe liegen uns nunmehr als Drucksache 14/400 - neu - und 14/401 - neu - vor.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat gemäß § 57 der Geschäftsordnung beantragt, eine Aktuelle Aussprache zu dem Thema „Belegschafts- beziehungsweise Landesbeteiligungen zur Standortsicherung saarländischer Betriebe“ durchzuführen. Wie es gute Tradition in diesem Hause ist, schlage ich vor, zunächst die Wahl eines Mitglieds oder eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes sowie die anschließende Vereidigung beider durchzuführen. Danach sollten wir die Aktuelle Stunde durchführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich sehr herzlich auf unseren Zuschauerrängen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes begrüßen. Herzlich willkommen, Herr Prof. Dr. Rixecker.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Land- tagspräsidiums) (Drucksache 14/406)

Herr Prof. Dr. Günter Ellscheid hat mit Schreiben vom 01. Februar 2011 sein Amt als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes niedergelegt. Damit ist die Wahl eines Mitglieds erforderlich geworden. Am 19. April 2011 endet die Amtszeit des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Herrn Thomas Caspar. Damit wird auch hier eine Neuwahl erforderlich.

Nach Art. 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt.

Die Landtagsfraktion DIE LINKE hat die Richterin am Arbeitsgericht Kerstin Herrmann als Mitglied, die SPD-Landtagsfraktion Herrn Thomas Caspar als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vorgeschlagen.

Das Landtagspräsidium ist am 15. Februar 2011 übereingekommen, Ihnen diese Wahlvorschläge zu unterbreiten, die uns als Drucksache 14/406 vorliegen. Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in die Wahlkabine im Raum 30 zu begeben - das ist von den Abgeordneten aus gesehen der Raum vorne rechts -, wo Ihnen zwei Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt werden. Die Wahlzettel sind in der Wahlkabine auszufüllen und in dem Umschlag in die

Urne hier vorne vor der Regierungsbank einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die Schriftführerinnen bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die Schriftführerinnen rufen die Namen der Ab- geordneten auf.)

Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. Ich schließe damit die Stimmabgabe und bitte die Schriftführerinnen, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

(Die Schriftführerinnen zählen die Stimmen aus.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Ergebnis bekannt, zunächst für Frau Richterin Kerstin Herrmann. Es wurden 51 Stimmen abgegeben. Davon waren 48 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Für Herrn Richter Thomas Caspar wurden ebenfalls 51 Stimmen abgegeben, davon 46 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme und vier Enthaltungen. Damit sind mit dem erforderlichen Quorum von Zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages - das wären 34 gewesen - Frau Kerstin Hermann zum Mitglied und Herr Thomas Caspar zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes gewählt.

Frau Kerstin Hermann und Herr Thomas Caspar, da Sie sich schriftlich vor Ihrer Wahl bereit erklärt haben, Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes zu werden, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. - Das ist so.

Ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aussprechen und bei dieser Gelegenheit auch dem ausgeschiedenen Verfassungsrichter Prof. Dr. Günter Ellscheid für seine langjährige Mitwirkung im Verfassungsgerichtshof danken.

Wir kämen dann zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Vereidigung des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Deshalb kommen wir jetzt zur Vereidigung. Ich bitte Frau Kerstin Herrmann und Herrn Thomas Caspar, zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Präsident Ley)

(Die Abgeordneten und die Zuhörer erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich bitte Sie nun, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zu erheben, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören. Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: „Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“ Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten.