Protokoll der Sitzung vom 15.02.2012

8. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern stärken (Drucksache 14/697)........ 2354

9. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Saarland braucht gute Arbeit (Drucksache 14/ 699)........................................................... 2354

Abg. Prof. Dr. B i e r b a u m (DIE LINKE) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/694 - neu..................................... 2354

Abg. W i l l g e r (B 90/GRÜNE) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/691..................................................... 2355

Abg. M e i s e r (CDU) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/697........... 2357

Abg. R o t h (SPD) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/699.................. 2359

Abg. Dr. H a r t m a n n (FDP)................... 2363

Abg. S c h a r f (CDU)............................... 2364

Abg. W i l l g e r (B 90/GRÜNE)................ 2365

Ausschussüberweisung (AFPSS) der Anträge.......................................................... 2366

6. Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Anerkannten Tierschutzvereinen endlich die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes ermöglichen (Drucksache 14/696)...................... 2366

10.Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände ermöglichen (Drucksache 14/700)............. 2366

Abg. U l r i c h (B 90/GRÜNE) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/696..................................................... 2366

Abg. K o l b (SPD) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/700.................. 2367

Abg. H e i n r i c h (CDU)........................... 2368

Abg. E n s c h - E n g e l (DIE LINKE)......... 2369

Abg. J o c h e m (FDP)............................. 2370

Abg. U l r i c h (B 90/GRÜNE)................... 2370

Abg. K o l b (SPD).................................... 2371

Ausschussüberweisung (UEV) der Anträge.............................................................. 2371

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 31. Landtagssitzung. Ich darf Sie und die Zuschauerinnen und Zuschauer des Hauses bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor 50 Jahren, am 07. Februar 1962, erschütterte gegen 07.50 Uhr eine Explosion im Alsbachfeld die Grube Luisenthal. 299 Bergleute starben. Der Älteste war 59, der Jüngste noch nicht ganz 17 Jahre alt. Über 70 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. 222 Frauen wurden zu Witwen. 366 Kindern wurde der Vater genommen. In 56 Orten im Saarland mussten Opfer zu Grabe getragen werden. Das Saarland trauerte.

Die Schreckensbilder von damals berührten die Menschen überall in Deutschland. Die Fassungslosigkeit wirkt bis heute fort. Auch ein halbes Jahrhundert nach der Katastrophe sitzt bei den Menschen im Saarland der Schmerz noch tief. Mit einer zentralen Gedenkveranstaltung des Bergmannsvereins

„Glück auf“ Luisenthal wurde zum 50. Jahrestag am 07. Februar 2012 in Luisenthal des schlimmsten Grubenunglücks in der Geschichte des Saarbergbaus gedacht.

Auch wir wollen heute zur Erinnerung an die Toten gemeinsam innehalten und der Opfer gedenken. Wir trauern mit den Hinterbliebenen, den Familien und Freunden der Toten. Wir sind in Gedanken bei den Überlebenden, bei den bis heute tief betroffenen Kollegen und bei den Rettern von damals. Die gefährliche Arbeit der Bergleute ist über viele Jahrzehnte hinweg das Fundament der Wirtschaft und des Wohlstandes im Saarland gewesen. Wir erinnern an alle Bergleute, die unter Tage Leib und Leben riskierten und bis heute riskieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben sich zum Andenken und zur Würdigung der Opfer von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 31. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Hierzu liegt eine Wortmeldung vor. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Stefan Pauluhn das Wort zur Geschäftsordnung.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucher- schutzgesetz) (Drucksache 14/693)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage namens der SPD und der CDU-Landtagsfraktion

(Oh-Rufe von der LINKEN)

die Absetzung des Tagesordnungspunktes 1, Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes.

Ich will diesen Geschäftsordnungsantrag mit Ihrer Erlaubnis kurz begründen. Die Abgeordneten der 14. Legislatur dieses Hauses haben vor rund drei Wochen, am 26. Januar, ohne Gegenstimmen beschlossen, den Landtag aufzulösen. Diesem Beschluss ging die Erkenntnis voraus, dass nach dem Zusammenbruch des Jamaika-Bündnisses aus CDU, GRÜNEN und FDP der Weg für Neuwahlen möglichst schnell geebnet werden sollte.

Insbesondere die Oppositionsfraktion DIE LINKE war der Auffassung, dass in Zeiten dieser Regierungskrise nun die Wählerinnen und Wähler das Wort haben müssen. Der Regierungsnotstand - so hieß es - muss durch Wählervotum schnellstmöglich beendet werden. Sie haben recht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der LINKEN. Aber gerade darum wäre es heute blanker Populismus, einen Gesetzentwurf in Erster Lesung zu beraten, der zweifelsfrei seriös in den verbleibenden 22 Arbeitstagen bis zur Neuwahl nie und nimmer beraten werden kann. Es gibt zwar noch formal angesetzt eine Plenarsitzung am 21. März, aber eine erneute Wende in der Sache muss auch jeder juristischen Prüfung standhalten, und eben darum auch im Verlauf der Gesetzgebung einer allgemeinen Anhörung unterzogen werden. Dies ist in diesen verbleibenden 21 Tagen seriös nicht leistbar. Denken Sie beispielsweise - nur ein Argument - an Regressansprüche solcher Gastronomiebetriebe, die zunächst einen technischen Nichtraucherschutz einbauten, ihn mittlerweile wieder rückgebaut haben und ihn nach einer erneuten Änderung des Gesetzes unter Umständen wieder brauchten. Dieser Gesetzentwurf würde, auch wenn er die Erste Lesung heute passieren würde, die Hürde der Verabschiedung in Zweiter Lesung nie und nimmer erreichen. Er würde zwangsläufig der Diskontinuität zum Opfer fallen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch ein persönliches Wort, aber in der Sache zum Geschäftsordnungsantrag. Die Menschen haben - ich formuliere dies einmal umgangssprachlich - die Schnauze wirklich voll von leeren Versprechen, von politischen Showkämpfen ohne Gehalt und von reinem Herumpalavern im Parlament, ohne dass sich wirklich etwas für sie bewegt.

(Beifall bei der SPD und der CDU.)

Lassen Sie uns deshalb gemeinsam den Saarländerinnen und Saarländern diesen Showact ohne Nutzen ersparen. Darum sollte dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt werden. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU.)

Seitens der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion wird die Absetzung des Tagesordnungspunktes 1, Erste Lesung des von der DIE LINKEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, beantragt.

Die Absetzung darf gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung gegen den Widerspruch des Einbringers nur erfolgen, wenn dieser das Wort zur Begründung seiner Vorlage erhalten hat. Das heißt also, dass die Fraktion DIE LINKE jetzt die Möglichkeit hätte, ihren Gesetzentwurf zu begründen. Danach

(Präsident Ley)

werden wir darüber befinden, ob der Tagesordnungspunkt bleibt oder nicht. - Herr Kollege Lafontaine, möchten Sie zur Begründung des Antrags der LINKEN sprechen?

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Ich wollte zur Geschäftsordnung.)

Die Geschäftsordnung wäre danach. Jetzt geht es erst um die Begründung des Antrages der LINKEN. Dazu hat Herr Abgeordneter Rolf Linsler das Wort. Danach machen wir die Geschäftsordnungsdebatte. Bitte schön, Herr Kollege Linsler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat im letzten Jahr den Antrag gestellt, beim Rauchverbot auf den gesetzlichen Stand von 2008 zurückzukehren, also Ausnahmen für kleine, inhabergeführte Kneipen einzuführen und Rauchen in eigenen, gut belüfteten Nebenräumen zu erlauben. Damals hat in namentlicher Abstimmung die Jamaika-Koalition, die noch bestanden hatte, zusammengehalten und ist uns nicht gefolgt. Als Opposition damals - und jetzt auch noch - haben die SPD und DIE LINKE in namentlicher Abstimmung geschlossen für unseren Antrag gestimmt. Deshalb, Kollege Pauluhn, hat das mit Populismus überhaupt nichts zu tun,

(Lachen bei der SPD und der CDU. - Abg. Pauluhn (SPD) : Das glaube ich Ihnen nicht!)

wenn wir als Opposition - wir sind nicht auf der Regierungsbank, Ihr auch noch nicht - der Auffassung sind, dass man mit einem Gesetz, bei dem wir uns damals einig waren - bei der namentlichen Abstimmung gibt es ja kein Wenn und Aber - den Nichtraucherschutz übertreibt.

Wir sind auch für Nichtraucherschutz, da gibt es gar kein Wenn und Aber. Aber wir tragen nicht das Gesetz wie eine Monstranz vor uns her. Wir sind der Auffassung, dass man die Chance nutzen muss in einer Situation wie jetzt, wo man den Eindruck gewinnt, die Große Koalition bestehe praktisch schon und man wolle jetzt kein Risiko eingehen. Das ist doch genau der Punkt, warum Sie das heute nicht behandeln wollen. Sie wollen sich - auf Deutsch gesagt - davor drücken, darüber zu diskutieren, weil Sie Ihr eigenes Wort fressen müssten, das Sie damals gegeben haben.

(Beifall bei der LINKEN und vom Abgeordneten Dr. Hartmann (FDP).)