(Abg. Commerçon (SPD) : Sie wollten nicht mal eine Anhörung durchführen! - Abg. Ries (SPD): Sie wollten gar keine Anhörung. - Weitere Zurufe.)
Okay, man muss dann wohl einfach intellektuell zur Kenntnis nehmen, in völliger Demut, dass die Opposition jedenfalls dagegen ist, gleichgültig, was man selbst macht. Das ist wohl das Selbstverständnis der Opposition in diesem Hause. Dieses Zeugnis stellen Sie sich selbst aus.
Wir werden im Laufe der Legislaturperiode dieses Thema noch einmal angehen, das gesamte Thema noch einmal auf den Prüfstand stellen. Sie wissen, dass es diesbezüglich einige Punkte gibt, die im Koalitionsvertrag geregelt sind. Diese Punkte harren noch der Umsetzung.
Beim vorliegenden Gesetzentwurf ging es in erster Linie darum, die vonseiten der EU drohenden Strafzahlungen abzuwenden. Wir mussten angesichts dieses Damoklesschwertes möglichst schnell handeln. Und noch einmal: Wir sind nicht etwa unter Zeitdruck gekommen, weil das Thema in der Vergangenheit verpennt worden wäre. Vielmehr hat man in der Vergangenheit bewusst zugewartet, um den saarländischen Weiterbildungsträgern einen möglichst lange andauernden Bestandsschutz zu gewähren. Das war der Sinn der Übung. Dieses Ziel ist erreicht worden.
Ich darf dem Parlament sehr herzlich für die zügige Behandlung dieses Gesetzentwurfes danken. Wir werden es dadurch schaffen, die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission und die drohenden Strafzahlungen zu vermeiden und die Angelegenheit zu einem guten, zu einem für unser Land positiven Ende zu führen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und herzlichen Dank für die Schnelligkeit und die Qualität, die dieses Gesetzgebungsverfahren gekennzeichnet haben.
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Der Abgeordnete Bernd Wegner von der CDU-Fraktion hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz, da der Wirtschaftsminister schon vieles klargestellt hat, was auch ich klarstellen wollte. Ich darf Sie mit Blick auf die Nutzung des Weiterbildungsgesetzes auf einen Artikel der Arbeitskammer aus dem Jahr 2002 aufmerksam machen, in dem speziell darüber geklagt wird, dass das Gesetz mit den fünf Freistellungstagen, das Sie gerade so lobten, fast nicht wahrgenommen worden sei.
Deshalb empfehle ich Ihnen, diesen Artikel einmal zu lesen. Er macht deutlich, wie falsch Sie mit Ihrer Argumentation liegen.
Ich möchte auch ganz kurz noch auf die Kleinbetriebsklausel eingehen. Ich bin, wie Sie wissen, Vizepräsident der Handwerkskammer und ich bin auch selbst Chef eines kleinen Unternehmens. Ich kann Ihnen sagen, dass die Kleinbetriebsklausel die Aufgabe hat, die Unternehmen zu schützen. Die Leute, die gebraucht werden, wenn Aufträge zu bearbeiten sind, sollen eben auch verfügbar sein und die Aufträge erledigen. Das sichert letztlich Arbeitsplätze.
Als Vizepräsident der Handwerkskammer kann ich Ihnen aber auch sagen, dass wir sehr froh sind, wenn sich unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Teilnahme an Weiterbildungen melden. Dabei haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chefs durchaus auf ihrer Seite, denn auch die profitieren ja letztlich davon.
Deshalb ist das Ganze sehr gut gestaltet. Es gibt zwar die Kleinbetriebsklausel. Gerade aber in den Kleinunternehmen wird Weiterbildung ganz groß geschrieben und gefördert, wo immer es betrieblich möglich ist.
Werte Kollegin, es kann doch wohl nicht sein, dass Sie aus dem, was hier in der Debatte vermittelt wird, nichts lernen und daher immer wieder die gleiche Rede halten. Ich bitte Sie: Gehen Sie noch einmal in sich!
Ich sage es mal so: Die Bodenständigkeit ist hier, auf unserer Seite, wohl etwas größer. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit hat mit der Drucksache 14/88 einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Abänderungsantrag Drucksache 14/88. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 14/88 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/88 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen ist.
Die SPD-Landtagsfraktion und die LINKE-Landtagsfraktion haben mit der Drucksache 14/90 - neu - 2 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu diesem Ge
setz eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag Drucksache 14/90 - neu - 2. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 14/90 - neu - 2 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/90 neu - 2 mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/3. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit der Koalition aus CDU, FDP und B 90/GRÜNE und bei Gegenstimmen der SPD und der Fraktion DIE LINKE angenommen wurde.
Zweite Lesung des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland) (Drucksache 14/9) (Ab- änderungsanträge: Drucksachen 14/87 und 14/91)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes betreffend Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland), Drucksache 14/9, wurde vom Plenum in seiner Sitzung am 25. November 2009 im Erster Lesung einstimmig - bei Enthaltung von SPD- und LINKE-Fraktion - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen.
Wie bereits Wirtschaftsminister Dr. Hartmann in seiner Einbringungsrede erläutert hat, wird mit diesem Gesetz die Richtlinie 2006/123/EG des EU-Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt ins Landesrecht übertragen. Die Dienstleistungsrichtlinie will bürokratische Schranken für Dienstleister abbauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen erleichtern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen.
Im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz richtet das Saarland demzufolge einen Einheitlichen Ansprechpartner Saar ein, der von Kammern getragen
wird und über den die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit notwendig sind.
Die neu zu schaffende Stelle gibt auch Auskunft über alle notwendigen Zulassungsvoraussetzungen, nimmt Anträge entgegen, leitet diese an die jeweils zuständige Behörde zur Bearbeitung weiter und koordiniert die notwendigen Verfahren.
Mit diesem Gesetz werden also auf Landesebene alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um die in der EU-Richtlinie enthaltenen Forderungen ins Landesrecht umzusetzen. - So weit zu den wesentlichen Inhalten dieses Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss unter Hinzuziehung des Ausschusses für Europaangelegenheiten sowie für Fragen des Interregionalen Parlamentarierrats in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 mit dieser Gesetzesvorlage befasst hat. Der Entwurf wurde gelesen und es wurde für den 21. Januar 2010 eine Anhörung anberaumt.
Die Anhörung machte deutlich, dass die in diesem Gesetz enthaltene Kammerlösung nicht auf die Zustimmung aller Angehörten stößt. Während die Vertreter der im Gesetz aufgeführten Kammern den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßten, lehnten ihn Vertreter der Arbeitskammer, des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages Saarland sowie des DGB als unzureichend ab.
Die im Gesetz aufgeführten Kammern sehen die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners bei Ihnen als einen wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau an. Denn bereits heute - so ihr Argument - erfüllten sie die zentralen Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners, indem sie schon seit jeher entsprechende Informationen und kompetente Hilfestellungen bei der Gründung und Begleitung von Dienstleistungsunternehmen gewährten. Demzufolge stelle das im Gesetz enthaltene Kammermodell einen wichtigen Schritt dar in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau.
Dieser Auffassung haben die kommunalen Spitzenverbände von Landkreistag Saarland und dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag in der Anhörung aufs Heftigste widersprochen. Sie fordern die Beteiligung der kommunalen Ebene an der Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der verfahrensrechtlichen Abläufe im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf kommunaler Ebene erfolgt. Daher fordert der Landkreistag eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs bezüglich der Trägerschaft, nämlich die Miteinbeziehung der kommunalen Ebene, und
damit auch aller daraus resultierender Regelungen über die Zuständigkeiten und die Aufgabenverteilung.
Der Saarländische Städteund Gemeindetag schlägt vor, die Verortung und Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner Saar für einen vorübergehenden Zeitraum von etwa drei Jahren bei einer Landesbehörde vorzunehmen, um nach Ablauf dieses Zeitraums und in Anbetracht der gemachten Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der Einrichtung eine endgültige Verortungsentscheidung zu treffen.
Nach Auffassung der Arbeitskammer des Saarlandes ist der vorliegende Gesetzentwurf rechtlich bedenklich und inhaltlich unzulänglich, sowohl intransparent als auch bürokratiefördernd. So kritisiert die Arbeitskammer, dass bei der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie über die hierbei zu erwartenden Kosten keine konkreten Aussagen gemacht werden. Die Arbeitskammer sieht das vorgesehene Kammermodell als problematisch an, da die Kammern als Selbstverwaltungskörperschaften ihren Mitgliedern verpflichtet seien, was wiederum mit den Interessen der konkurrierenden Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland kollidieren dürfte. Für Berufe ohne direkte Kammerzugehörigkeit müsste demzufolge durch die öffentliche Verwaltung ein zusätzlicher Ansprechpartner geschaffen werden. Nicht zuletzt deshalb favorisiert die Arbeitskammer eine behördliche Trägerschaft des Einheitlichen Ansprechpartners. Auf keinen Fall dürfe die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dazu benutzt werden, öffentliche Aufgaben zu privatisieren.
Der DGB hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass er eine einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in den Bundesländern bevorzugt. Er ist der Auffassung, dass eine gemeinsame länderübergreifende Lösung hinsichtlich der Ansiedlung und der Kompetenz der Einheitlichen Ansprechpartner zur Schaffung von Transparenz, Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen unerlässlich ist. Der DGB sieht es als bedenklich an, wenn im vorliegenden Gesetzentwurf sieben unterschiedliche Kammern als Einheitliche Ansprechpartner angegeben werden. Nach seiner Auffassung könnten diese nicht die zuständigen Behörden ersetzen, da sie zum Beispiel keine Genehmigungen erteilen könnten. Es sei deshalb unerlässlich, dass die bisherigen Verfahrens- und Kontrollbehörden weiterhin effektiv in den Prozess eingebunden werden. Denn eine wirksame Kontrolle und gegebenenfalls auch Sanktionierung von Dienstleistungserbringern ist nur dann möglich, wenn die Einheitlichen Ansprechpartner alle wichtigen Informationen wirksam erfassen und an die zuständigen Behörden weiterleiten können. Auch sollten die Einheitlichen Ansprechpartner gesetzlich verpflichtet sein, die EU-Dienstleistungserbringer auf die arbeitsrechtlichen und sozialen Bedingungen in
Deutschland hinzuweisen wie zum Beispiel auf gesetzliche und tarifliche Mindestarbeitsbedingungen, Bestimmungen hinsichtlich sozialer Sicherheit sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Der vorliegende Gesetzentwurf entspreche nicht den Anforderungen der Gewerkschaften an ein soziales Europa, so der DGB. - So weit meine Ausführungen zu der durchgeführten Anhörung.
In seiner Sitzung am 04. Februar 2010 hat der Ausschuss die Auswertung der Anhörung vorgenommen. Als Resultat dieser Auswertung legten die Regierungsfraktionen von CDU, FDP und B 90/GRÜNE sowie die SPD-Landtagsfraktion jeweils einen Abänderungsantrag vor.
Der SPD-Antrag will unter anderem die im Gesetz aufgeführten Einheitlichen Ansprechpartner um die Arbeitskammer des Saarlandes und den kommunalen Zweckverband eGo-Saar erweitern. Eine juristische Person privaten Rechts lehnt die SPD als Träger des Einheitlichen Ansprechpartners ab. Sie will damit der Gefahr der Privatisierung öffentlicher Aufgaben vorbeugen. Auch will sie im Gesetz verankert wissen, auf welche Tätigkeiten die EU-Richtlinie im Einzelnen keine Anwendung findet. Ebenso ist sie der Auffassung, dass die Arbeitgeber insbesondere auch Informationen über die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen im Zielland erhalten müssen. Diese Informationen sollten mehrsprachig angeboten werden.