Ich beziehe mich ausdrücklich auch auf diesen Aufsatz eines von mir fachlich hoch geschätzten Verwaltungsjuristen, der eine Position einnimmt, die strikt den präventiven Staat in den Vordergrund stellt, und der daher eine allumfassende Regelung im Bereich des Bauwesens, der Landesbauordnung haben möchte. Das ist eine Rechtsposition, die man vertreten kann. Wir haben aber nun einmal eine andere Rechtsposition!
Wir haben eine Rechtsposition vertreten, die dieses formale Baugenehmigungsverfahren weitestgehend entbehrlich macht.
Ich darf Sie daran erinnern: Wir sprechen hier über die Genehmigungsfreistellung im Bereich der Gebäudeklassen 1 bis 3. Das sind in den meisten Fällen Wohnhäuser bis zu einer Höhe von sieben Metern. Die in diesem Genehmigungsverfahren Beteiligten sind alle in der Lage, die geltenden Bestimmungen der Landesbauordnung rechtswirksam umzusetzen, damit auch für diejenigen, die im Bauantragsverfahren als Bauherren auftreten, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gegeben sind.
Herr Kollege Heinrich, nennen Sie mir doch bitte ein Argument für den Zwang zur Freistellung! Ein Argument dafür, dass den Menschen in diesem Land ein Wahlrecht genommen werden muss!
Wissen Sie, das Baugenehmigungsverfahren beziehungsweise das Bauverfahren, das ist ein recht komplexes und zum Teil auch kompliziertes Verfahren.
(Abg. Commerçon (SPD) : Er versteht es nicht. Das will er gerade sagen: Er hat es nicht verstanden.)
Unsere Intention war und ist auch heute, dieses Verfahren zu deregulieren, es so einfach wie möglich zu
und dabei gleichwohl Rechtssicherheit zu gewährleisten. Und ich sage Ihnen: Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf vollumfänglich gerecht.
Der Staat ist ja bemüht, überall präventiv tätig zu werden. Er übt sich darin, eine Verbots- und Regelungsgesetzgebung einzuführen. Ich sage Ihnen: Die Landesbauordnung aus dem Jahr 1996 war bei vielen Bürgerinnen und Bürgern und bei denjenigen, die an Bauantragsverfahren beteiligt waren, Gegenstand der Kritik. Es gab unendlich lange Genehmigungszeiten. Es musste ein Wust von Unterlagen beigeschafft werden. Überall bestand Frust. Es gab Genehmigungsverfahren, die zum Teil länger als sechs Monate gedauert haben. Und genau diese Genehmigungsverfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung obsolet.
Nehmen Sie die Bürgerinnen und Bürger als Beleg das tut ja auch der Autor in der Saarländischen Kommunalzeitschrift. Es wird hier abstrakt argumentiert. Sie haben heute nicht einen einzigen Fall genannt, bei dem es Schwierigkeiten oder Unzufriedenheit gegeben hat bei denjenigen, für die wir die Landesbauordnung gemacht haben,
Sie lassen sich - und das nicht zum ersten Mal zum Instrument derjenigen machen, die den präventiven Ansatz in der Landesbauordnung weiterhin bestehen lassen wollen. Damit haben Sie bei uns eben schlechte Karten. Sie können davon ausgehen, dass wir dies nicht mitmachen.
Es gibt die Landesbauordnung seit sechs Jahren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erinnere mich an die Einbringungsrede des damaligen Umweltministers Stefan Mörsdorf. Ich habe ihm in meiner Einbringungsrede zugestimmt. Wir werden nach einer gewissen Zeit eine Evaluation der Landesbauordnung machen müssen. Wir werden feststellen: Hat sich die Landesbauordnung in dieser Zeit bewährt? Ist sie den hehren Ansprüchen, die wir an sie gestellt haben, gerecht geworden? Wir werden das in einem Verfahren objektiv und völlig ergebnisoffen prüfen. Wenn Sie es ernst meinen mit Ihrem Antrag, dann können Sie sich mit genau der Frage, an der Sie heute noch so hängen, nämlich
der Einführung der Wahlfreiheit, weiter in das Verfahren einbringen. Ich sage Ihnen aber noch einmal: Die Genehmigungsfreistellung für Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 vollzieht sich weitestgehend dort, wo ein Bebauungsplan existiert, wo bereits durch den Satzungsgeber - die Kommunen - Wesentliches festgelegt ist, was die Ausgestaltung der Gebäude angeht. Die Bebauungspläne nehmen Bezug auf die Landesbauordnung. Die Genehmigungsfreistellung, die wir heute mit der neuen Landesbauordnung eingeführt haben, trägt dem vollumfänglich Rechnung. Es gibt keinen Beleg dafür - den haben weder Sie erbracht noch der Autor in der Saarländischen Kommunalzeitschrift -, dass Missstände in Bezug auf die Ausführung der Landesbauordnung bestehen. Diesen Beweis sind Sie bis heute schuldig geblieben, und der Autor ist ihn ebenfalls schuldig geblieben.
Meine Damen und Herren! Ich will auch darauf hinweisen: Wir haben gerade in den vergangenen zehn Jahren im Bereich der Bildung große Anstrengungen in diesem Land und in der gesamten Republik unternommen. Wir haben Hochschulstudiengänge im Bereich des Ingenieur- und Architekturwesens. Glauben Sie mir: Diejenigen, die von der Hochschule kommen, die in dem Metier arbeiten, sind alle in der Lage, Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 - ich betone es noch einmal - rechtssicher zu planen und ausführen zu lassen. Da gibt es keine Bedenken. Und selbst diejenigen, die sich in der Anhörung kritisch gegenüber der Landesbauordnung geäußert haben, räumen auf Nachfragen hinter vorgehaltener Hand ein, dass keine Probleme mit diesem Gesetz bestehen.
Ich will nicht abstreiten, dass es Einzelfälle gibt. Das ist auch damals bei der Einbringung des Gesetzes von mir und auch vom Minister gesagt worden: Es wird mit Sicherheit auch in Zukunft Fälle geben, die sich grob missbräuchlich gegen die Rechtsvorschriften der Landesbauordnung verhalten werden. Die hat es aber auch zu dem Zeitpunkt gegeben, als die Landesbauordnung dieses strenge formale Verfahren vorgesehen hat. Ich kann Ihnen versichern: Diese Fälle wird es auch zukünftig weiter geben.
Das ist die saarländische Mentalität. - Wir hatten ja eine Anhörung im Umweltausschuss. Es war ein Leiter einer unteren Bauaufsichtsbehörde aus dem damaligen Stadtverband eingeladen. Er hat uns plastisch die Fälle vorgetragen, in denen baurechtswidrig gehandelt worden ist. Aber ausnahmslos alle Fälle waren die klassischen Schwarzbauten, die weder diese Landesbauordnung noch die vorherige in irgendeiner Weise beachtet haben.
Von daher sehe ich das Ganze äußerst gelassen. Ich wäre sogar heute bereit, den sportlichen Wettbewerb mit Ihnen einzugehen, die Wahlfreiheit nochmals einzuführen und nach einer gewissen Zeit an dieser Stelle noch einmal zu prüfen, wer Gebrauch gemacht hat
(Zurufe von der SPD: Ja! - Abg. Rehlinger (SPD) : Dann stimmen Sie unserem Antrag zu? - Sprechen bei der SPD)
von einem förmlichen Verfahren und wer Gebrauch gemacht hat davon, keine Genehmigungen beantragen zu müssen. Die Landesbauordnung in der derzeitigen Fassung hat im Kreise derjenigen, für die sie gilt, eine solche Resonanz erfahren,
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe darauf hingewiesen, dass wir eine Evaluation der Landesbauordnung durchführen werden. Dabei wird dieses Thema auf der Tagesordnung stehen, und es werden andere ebenfalls auf der Tagesordnung stehen. Ich kann Ihnen sagen: Bei dieser Gelegenheit dürfen Sie sich mit Ihrem Anliegen erneut einbringen. Wir werden dann zunächst einmal diejenigen befragen, für die wir die Landesbauordnung gemacht haben. Das ist nämlich nicht die Verwaltung, dass sind in allererster Linie die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande, die die großen Vorteile dieser Landesbauordnung mit Sicherheit bis heute für sich realisiert haben.
(Abg. Rehlinger (SPD) : Wieso? - Lachen bei der SPD. - Abg. Commerçon (SPD): Sie wollten doch eben noch zustimmen.)
Ich habe Ihnen gesagt: Es geht heute nicht darum festzustellen, ob Sie recht haben oder ob ich recht habe. Es geht hier darum festzustellen, ob die Normen der Landesbauordnung ihre Wirkung erzielt haben. Ich habe eben nochmals ausgeführt, was die Maximen der Einführung der Landesbauordnung waren. Ob Sie diese Wirkung erzielt hat, stellen wir sachgerecht und ergebnisoffen fest. Da haben Sie die Möglichkeit sich einzubringen. Ihren Antrag - das ist meine Empfehlung an meine Fraktion - werden
wir heute ablehnen mit dem Hinweis darauf, dass wir eine Evaluierung durchführen, bei der Sie Gelegenheit haben, Ihre Bedenken nochmals einzubringen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich könnte ich ja ganz schnell fertig sein, wenn ich das Angebot von Herrn Heinrich annehmen würde. Aber trotzdem möchte ich noch ein paar Worte zu der Sache sagen. Es sind nicht nur die Bauherren, die sich hier beklagen, sondern auch die Architekten. Mit der Novellierung der Landesbauordnung im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber eine Zwangsfreistellung der Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben erlassen. Er hat damit den Bürgern die Wahlfreiheit genommen. Ich kann als Bürger nicht mehr entscheiden, ob ich die Möglichkeit des vereinfachten Genehmigungsverfahrens in Anspruch nehme oder nicht. Für mich fehlt in diesem Moment jede Rechtssicherheit. Die Novellierung der Landesbauordnung hat sich letztendlich als Schuss in den Ofen entpuppt.
Selbst wenn die ursprüngliche Idee der Genehmigungsfreistellung eine Entbürokratisierung und Beschleunigung der Verfahren darstellen sollte, so diente die Änderung lediglich dazu, die zuständigen Behörden aus ihrer Verpflichtung der Präventivprüfung zu entlassen. Die Nachteile für Bauherren und vor allen Dingen auch direkte Nachbarn liegen klar auf der Hand. Nach Einreichung der Unterlagen bei der Gemeinde kann nach einer Vier-Wochen-Frist munter drauflosgebaut werden. Die Folgen sind bauliche und wirtschaftliche Risiken, die vorher nicht absehbar sind. Der Bauherr wird hier vom Gesetzgeber in eine Eigenverantwortlichkeit gedrängt, der er als Laie nicht gerecht werden kann!