Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat am 08. Oktober 2012 die heute in Zweiter Lesung zu beratenden Haushaltsgesetze eingebracht, die am 17. Oktober 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen wurden.
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 schließt mit einem geplanten Ausgabevolumen von knapp 3,9 Milliarden Euro ab und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent an. Er ist geprägt von den Vorgaben der Schuldenbremse. Den Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung hat die Landesregierung äußerste Priorität eingeräumt. Die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist Voraussetzung dafür, dass das Land auch im Jahr 2013 die vereinbarten Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro erhält.
Spielräume, die sich aufgrund günstiger Rahmenbedingungen bei den Steuereinnahmen und den Zinsausgaben des Landes ergeben, will die Landesregierung nicht für zusätzliche Ausgaben, sondern für die Sanierung der öffentlichen Haushalte nutzen. Die Landesregierung hat sich dabei zum Ziel gesetzt, die Ausgabenzuwachsrate möglichst gering zu halten. Die Nettokreditaufnahme sinkt im Haushaltsplanentwurf um rund 11 Prozent auf 525 Millionen Euro und liegt damit um 65 Millionen Euro unter dem Wert der mittelfristigen Finanzplanung.
Auch unter den Bedingungen der Schuldenbremse beabsichtigt die Landesregierung, politische Schwerpunkte zu setzen, um die Rahmenbedingungen im Saarland insbesondere in den Bereichen Kommunen, Bildung und Wissenschaft sowie Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu verbessern. Die saarländischen Kommunen erhalten im kommenden Jahr mit 515 Millionen Euro 6,1 Prozent mehr als im
laufenden Haushaltsjahr. Der kommunale Finanzausgleich überschreitet somit im Jahr 2013 erstmals die Marke von einer halben Milliarde Euro.
Zusätzlich hat die Landesregierung ein Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ eingerichtet, aus dem die Kommunen in den kommenden sieben Jahren mit 120 Millionen Euro gefördert werden. Auch im nächsten Jahr ist vorgesehen, die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vorzuziehen und auf diese Weise die Kommunen an den Steuermehreinnahmen des Landes für 2012 zeitnah teilhaben zu lassen. Zusätzlich sollen die Gemeinden auch von der Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 5,5 Prozent ab 01. Januar 2013 profitieren. Mit rund einem Drittel am Gesamtaufkommen erhalten sie dadurch Zusatzeinnahmen in Höhe von 4 Millionen Euro.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zu den Vorschlägen geäußert und im Rahmen einer Anhörung zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze Stellung genommen. Sowohl der Landkreistag als auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag haben auf eine Zuspitzung der bereits dramatischen Finanzsituation der saarländischen Städte und Gemeinden hingewiesen.
Der Landkreistag bewertet die Einrichtung des Kommunalen Entlastungsfonds als einen ersten Schritt einer weitergehenden Entlastung der Kommunalfinanzen durch das Land. Die geplante dauerhafte Beteiligung der kommunalen Ebene an der Kulturfinanzierung des Landes um 16 Millionen Euro hat der Verband als systemwidrigen Eingriff in die Finanzausgleichsmechanismen der kommunalen Selbstverwaltung dagegen abgelehnt. Nach Ansicht des Landkreistages ist es zwingend notwendig, zeitnah Konsolidierungs- und Sanierungspfade zu beschreiten und die Landkreise vor allem bei der Finanzierung sozialer Leistungen zu entlasten.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag sieht in der Entlastung der Kommunen von der Grundsicherung durch den Bund einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte. Die im Rahmen der Einigung über den Fiskalpakt geplanten gesetzlichen Leistungen des Bundes eröffnen nach Ansicht des Verbandes dem Land neue Handlungsspielräume, die dazu genutzt werden müssten, die saarländischen Kommunen zusätzlich zu entlasten. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat seine bisherige Forderung erneuert, landesgesetzliche Regelungen zu treffen, die die Höhe der Umlage an die Gemeindeverbände wirksam begrenzen. Gleichzeitig hat er im gleichen Kontext die Einrichtung einer ständigen Gemeindefinanzkommission, die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips, die Garantie einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen sowie einen Verzicht des Landes
Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Schwerpunkte der heute im Rahmen der Zweiten Lesung anstehenden Haushaltsgesetze erörtern. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2013 überschreitet erneut die sich aus Artikel 108 der saarländischen Verfassung ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme. Einer Nettokreditaufnahme von 526 Millionen Euro stehen im Regierungsentwurf für 2013 Investitionen in Höhe von rund 380 Millionen Euro gegenüber. Somit ergibt sich eine Unterdeckung in einem nicht unerheblichen Ausmaß. Es ist festzuhalten, dass die finanziellen Sonderbelastungen durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt 2013 nicht in voller Höhe kompensiert werden, sodass die Überschreitung der Kreditobergrenze zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben unvermeidlich ist.
Die Landesregierung sieht die Überschreitung der Kreditobergrenze wegen des vorliegenden außerordentlichen Bedarfs als gerechtfertigt an. Für die Entwicklung der Haushaltslage des Landes sind die Vereinbarungen und Vorgaben, die im Zusammenhang mit den Konsolidierungshilfen stehen, sowie die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse maßgeblich. Ziel des Sanierungsprogramms der Landesregierung ist die Erwirtschaftung jährlicher Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 65 Millionen Euro, um den Defizitabbau zu verstetigen.
Die Landesregierung hat mittelfristig wirkende Konsolidierungsprojekte angestoßen, deren Umsetzung eine Rückführung der Nettokreditaufnahme im erforderlichen Umfang ermöglichen soll. Auf folgende gesetzliche Neuerungen möchte ich kurz eingehen. Der Regierungsentwurf ermächtigt in § 2 des Haushaltsgesetzes 2013 das Finanzministerium, Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei der Kreditaufnahme dienen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 50 Prozent der Kreditmarktschulden am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die Neuaufnahme dieser Bestimmung folgt aus der aktualisierten Empfehlung des Rechnungshofes zur Konkretisierung des Umfanges des Derivateinsatzes. Damit soll vermieden werden, dass mögliche hohe Zinssteigerungen in sehr kurzer Zeit ausgeglichen werden müssen.
Um für die Gestaltung des Kreditmanagements Spielräume zu schaffen und das Liquiditätsrisiko bei der Refinanzierung von Tilgungsleistungen besser beherrschen zu können, wurde das Volumen der Kassenverstärkungskredite von 8 auf 12 Prozent des Haushaltsvolumens erhöht. Der Entwurf lehnt sich auch insoweit an die Regelungen anderer Bundesländer an.
Um eine weitere Forderung des Rechnungshofes aus dem Jahresbericht 2011 aufzugreifen, wurde die Ermächtigung zum Erwerb von Anteilen der SaarLB präzisiert und eine Bestimmung über die Grundlage der Wertermittlung eingefügt. Der neue Absatz 4 des § 4 erweitert die Zuführungsmöglichkeiten zum Sondervermögen „Zukunftsinitiative“. Durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2012 werden die Zuweisungsmöglichkeiten an das Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ erweitert und sowohl das Haushaltsvolumen als auch die Nettokreditaufnahme für das laufende Jahr neu festgesetzt. Durch die Ergänzungsvorlage zum Nachtragshaushalt 2012 sollen die einzelnen Steuereinnahmen an die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2012 angepasst werden. Für das Jahr 2013 hat der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ erstmals seit vier Schätzungen keine weiteren Mehreinnahmen prognostiziert. Insofern ergibt sich nach der Regionalisierung der Ergebnisse für den saarländischen Landeshaushalt weder für das laufende Jahr noch für die Folgejahre ein Änderungsbedarf gegenüber der bisherigen Finanzplanung.
Um die Neuverschuldung des Landes zu begrenzen und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, hält die Landesregierung neben konsequenten Sparanstrengungen auch zwingend eine Steigerung der Einnahmequellen des Landes für erforderlich. Sie hat daher im Haushaltsbegleitgesetz 2013 erneut den landeseigenen Steuersatz für die Grunderwerbssteuer von 4,5 auf nunmehr 5,5 Prozent ab dem 01. Januar 2013 angehoben. Die Anhebung soll ab 2013 zu Steuermehreinnahmen von circa 7,6 Millionen Euro für das Land und 3,8 Millionen Euro für die Gemeindeverbände und kreisfreien Städte führen.
Artikel 2 des Gesetzes sieht vor, das Sondervermögen „Konjunkturfonds Saar“ zum 01. Januar 2013 aufzulösen, nachdem die im Rahmen des Bund-Länder-Konjunkturpakets II zu finanzierenden Projekte zum 31.12.2011 abgeschlossen worden sind. Die in Artikel 4 vorgesehene Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes eröffnet die Möglichkeit, dass die Kommunen mit ihrem direkten Anteil von 32,65 Prozent auch weiterhin an dem erhöhten Steueraufkommen partizipieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat im Verlauf der Beratungen im Ausschuss auch eine Ergänzungsvorlage eingebracht, auf die ich bereits kurz eingegangen bin. Sie soll dem Umstand Rechnung tragen, dass nach Einbringung der Haushaltsgesetze erforderlich gewordene Änderungen im Haushalt des nächsten Jahres vollzogen werden können. Sie betreffen sowohl Planänderungen zum Nachtragshaushaltsgesetz 2012 und zum Haushaltsgesetz 2013 als auch eine gesetzliche Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2012. Durch diese Änderung wird klargestellt, dass die
saarländischen Kommunen an der Finanzierung des „Kommunalen Entschuldungsfonds“ nicht beteiligt werden. Die Landesergierung hat betont, dass die Änderungen nicht zu einer Erhöhung der Nettokreditaufnahme führen. Höhere Ausgaben würden ausnahmslos durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28. November 2012 mit den Schwerpunkten der Mittelfristigen Finanzplanung 2012 bis 2016 befasst. Der aktuelle Finanzplan ist geprägt von der notwendigen Einhaltung des durch die Schuldenbremse vorgegebenen Defizitabbaupfades und verschärft insoweit die Sanierungsplanung des vergangenen Jahres. Es soll Vorsorge getroffen werden, damit die Defizitobergrenze auch dann noch eingehalten werden kann, wenn sich die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wieder verschlechtern sollten.
Hinweisen möchte ich aber auch auf die finanzpolitischen Herausforderungen aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung, die den Handlungsdruck auf weitere Konsolidierungsschritte nochmals verschärfen werden. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf den Sonderbericht des Rechnungshofes zur Beamtenversorgung, der die Gestaltungsnotwendigkeiten bei der Altersversorgung der Landesbeamten aus Sicht der Finanzkontrolle verdeutlicht.
Vor dem Hintergrund der noch zu konkretisierenden Konsolidierungsbedarfe sieht die Finanzplanung vor, durch eine Reihe mittelfristig angelegter Projekte auch in den Folgejahren weitere Konsolidierungsbeiträge zu ermöglichen. Als Instrumente hierfür nennt die Landesregierung eine verstärkte Aufgabenkritik, Benchmark-Vergleiche, den bereits erwähnten zehnprozentigen Stellenabbau im öffentlichen Dienst, eine Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Landesbeteiligungen, eine Begrenzung der Subventionen, die Kooperation mit anderen Ländern sowie die Optimierung von Verfahrensabläufen.
Dessen ungeachtet wird der Erfolg dieser Maßnahmen in erheblichem Maße von konsolidierungsverträglichen Rahmenbedingungen abhängig sein, das heißt sowohl von der wirtschaftlichen Entwicklung als auch von einer Finanzpolitik des Bundes, die den mit hohen Ausgabelasten konfrontierten finanzschwächeren Ländern die weitere Konsolidierung durch geeignete Maßnahmen erleichtert und nicht erschwert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in insgesamt elf Sitzungen mit dem Haushaltsplanentwurf 2013 befasst. Grundlage der Ausschussberatungen waren die Vorträge der Berichterstatterinnen
und Berichterstatter des Ausschusses zu den jeweiligen Einzelplänen, die vor dem Hintergrund des Neuzuschnitts der Ressorts auf wesentliche Veränderungen und Besonderheiten hingewiesen haben.
Die Vertreter der Landesregierung haben zu den aufgeworfenen Fragen Rede und Antwort gestanden und in Einzelfällen gewünschte Informationen schriftlich nachgereicht. Sowohl die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD als auch die Landtagsfraktionen DIE LINKE, PIRATEN und B 90/GRÜNE haben zum Ende der Beratungen jeweils eigene Abänderungsanträge zum Haushalt 2013 eingebracht. Die Abänderungsanträge der Koalition wurden durch die Ausschussmehrheit angenommen. Die Oppositionsfraktionen haben nach Ablehnung ihrer Anträge bei der Schlussabstimmung im Ausschuss darauf verzichtet, sie im Plenum erneut zur Abstimmung zu stellen. Sie haben stattdessen Globalanträge zum Gesamthaushalt eingebracht, über die nach Abschluss der heutigen Grundsatzdebatte abgestimmt werden wird.
Die im Landtag vertretenen Fraktionen haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der die Durchführung einer Festveranstaltung aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Rechnungshofes des Saarlandes ermöglicht. Die hierfür ausgewiesenen Haushaltsmittel sind vollständig gegenfinanziert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Schlussabstimmung über den Haushaltsplanentwurf 2013 hat der Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der von ihm angenommenen Abänderungsanträge sowohl die Annahme des Haushaltsgesetzes 2013, der für das Haushaltsjahr 2012 eingebrachten Nachtragshaushaltsgesetze und der von der Landesregierung ins Verfahren eingebrachten Ergänzungsvorlage als auch die Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2013 in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, in der Übersicht 10 der Antragsunterlagen finden Sie den Nachweis über die vom Ministerium für Finanzen und Europa nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs aufgrund gesetzlicher Ermächtigung im Stellenplan 2012 vorgenommenen Änderungen ebenso wie die Änderung von Stellenplänen im Schulbereich. Die Änderungen ergeben sich aus der Auswertung der Schülerzahlen im laufenden Schuljahr. Sie sind notwendig, da die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgeblichen Schüler- und Lehrerzahlen nicht mehr rechtzeitig vor Abschluss der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2013 ermittelt werden konnten. Die Änderungen sollen in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen auch inso
weit mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Annahme der Regierungsvorlage. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Grundsatzdebatte. - Das Wort für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haushaltsdebatte bietet die Möglichkeit, die Politik der Landesregierung einer grundsätzlichen Würdigung zu unterziehen.
Selbstverständlich Würdigung. Die Würdigung kann positiv oder negativ ausfallen. Es wird Sie überraschen, wie unsere Würdigung ausfallen wird.
Natürlich gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen - insofern komme ich Ihnen entgegen, Herr Kollege Meiser -, bei denen auch die Oppositionsfraktionen zustimmen werden. Es geht dabei nach unserer Auffassung eher um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Ich nehme beispielsweise die Stärkung der Gemeindefinanzen. Wer wollte dagegen etwas haben, wenn die Gemeindefinanzen verbessert werden? Natürlich muss relativierend angemerkt werden, dass die Gemeinden früher finanziell an den Kulturaufgaben beteiligt waren. Das ist in etwa die gleiche Summe. Die Situation, in der wir uns befinden, ist natürlich unbefriedigend, wenn sich ein Haushalt, der in Not ist, veranlasst sieht, Geld zu anderen Haushalten, die in Not sind, rüberzuschieben. Eine befriedigende Situation ist das selbstverständlich nicht.
Ich nehme als weiteres Beispiel die Aufnahme neuer Flugverbindungen vom Flughafen Ensheim aus. Auch das ist eine Maßnahme, die jeder begrüßen muss, der eine Verbesserung der Infrastruktur des Landes will. Auf der anderen Seite ist es fraglich, ob die Aufnahme neuer Linien auf Initiativen der Landesregierung zurückgeht oder ob schlicht und einfach eine Fluglinie den Antrag gestellt hat, diese Linien zu bedienen, woraufhin diesen Anträgen mehr oder weniger entsprochen worden ist. Unter dem Strich ist aber festzuhalten, dass solche Maßnahmen zu begrüßen sind. Wir brauchen nach unserer Auffassung darüber nicht großartig zu diskutieren.
Wenn über die Politik der Landesregierung gesprochen wird, dann geht es aus unserer Sicht darum, grundsätzlich die Frage aufzuwerfen, ob die Richtung stimmt. Hier sind wir der Auffassung, dass in
den letzten Monaten eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen worden ist, die uns zu dem Urteil kommen lassen, dass die Richtung nicht stimmt. Politik hat die Aufgabe, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. So einfach ist manchmal der Ansatz, den man verfolgen muss, wenn man etwas bewegen will. Dabei müssen wir immer bei der Lohn- und Rentenentwicklung in der Bevölkerung beginnen. Zwar kann man darauf hinweisen, dass die Landesregierung keine direkte Zuständigkeit hat. Sie ist aber immer wieder über den Bundesrat angesprochen. Sie erhebt diesen Anspruch selbst immer wieder. Insofern möchte ich darauf zurückkommen.
Die Lohnentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist seit vielen Jahren unbefriedigend. Deshalb hat die Partei DIE LINKE immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Brandmauer eingerichtet werden muss, um den negativen Trend der Löhne zu stoppen. Diese Brandmauer nennen wir gesetzlichen Mindestlohn. Es ist zu begrüßen, dass dieser Vorschlag nach und nach vom Deutschen Gewerkschaftsbund und anderen Parteien aufgegriffen worden ist.
Die Landesregierung hat nach unserer Auffassung an dieser Stelle unzureichende Aktivitäten entwickelt. Zwar wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man das Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht hat und dass man beispielsweise im Bundesrat eine bescheidene Initiative des Landes Thüringen unterstützen wollte, um den gesetzlichen Mindestlohn voranzubringen. Letzteres zeigt aber schon, dass die Bemühungen unzureichend sind, denn die Initiative des Landes Thüringen war dadurch gekennzeichnet, dass die Auffassung vertreten wurde, die Tarifparteien sollten sich letztendlich einigen. Damit schiebt man diese wichtige Aufgabe wieder auf die Zeitachse. Wir haben seit vielen, vielen Jahren einen immer weiter wachsenden Niedriglohnsektor in Deutschland. Das ist für die Partei DIE LINKE eine sehr nachteilige Entwicklung. Davon sind acht Millionen Menschen - das sind auch Familienschicksale - negativ betroffen. Es wäre an der Zeit, in Deutschland endlich den gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Die Landesregierung hat nach unserer Auffassung hier unzureichende Initiativen ergriffen.
Die zweite für die Bevölkerung wichtige Stellgröße ist natürlich die Höhe der Renten. Das muss nicht besonders begründet werden. Wir hatten Veranlassung, die Initiative der Landesregierung, den Rentenbeitrag nicht weiter abzusenken, zu unterstützen - ich habe dies vor einigen Sitzungswochen getan und entsprechend mit Argumenten gutzuheißen. Leider ist die Entwicklung wiederum anders gelaufen.
Es kommt zu einer erheblichen Absenkung des Rentenbeitrags. Das ergibt Milliardenbeträge, von denen hier die Rede sein muss. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass man für diese Absenkung eine entsprechende Rentenerhöhung um mindestens zwei Punkte hätte durchführen können. Wir glauben, dass die Entscheidung der Landesregierung, sich letztendlich der Mehrheit anzuschließen, fehlerhaft ist. Wir bleiben dabei: Die gegenwärtige Rentenentwicklung in der Bundesrepublik ist absolut unzureichend. Es sollten alle Initiativen unternommen werden, um den jetzigen Trend zu stoppen.
Frau Ministerpräsidentin, es ist natürlich richtig und unterstützenswert, wenn Sie beispielsweise die bessere Anrechnung von Müttererziehungszeiten in der Rente fordern. Im Rahmen der Diskussion innerhalb der CDU ist es wiederum bedauerlich, wenn wir heute lesen, dass der Bundesfinanzminister sagt, es sei kein Geld dafür da. Wir weisen darauf hin, dass die Bevölkerung für solche Aussagen immer weniger Verständnis hat, wenn sie gleichzeitig erlebt, dass für jede Bankenrettung Hunderte Milliarden zur Verfügung stehen, für die Rentner aber nicht. Das ist eine Fehlentwicklung. Für die Partei DIE LINKE möchte ich das heute anmerken.