Die Einnahmen verringern sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2012 von 100.100 Euro auf 75.100 Euro. Ebenfalls vermindern sich die Einnahmen bei den Erstattungen von Personalausgaben durch die Bundesagentur für Arbeit und andere Rehabilitationsträger um 25.000 Euro auf 75.000 Euro im Jahr 2013.
Die Ausgaben zur Beschäftigung von Arbeitslosen und älteren Arbeitnehmern durch das Land im Rahmen von Fördermaßnahmen werden um 50.000 Euro auf 150.000 Euro im Jahr 2013 gekürzt.
Sächliche Verwaltungsausgaben belaufen sich in der Summe für 2013 auf 673.900 Euro. Das ist ein Aufwuchs gegenüber 2012 um 177.800 Euro.
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten im Justizvollzug werden in 2013 um 15.000 Euro auf 33.000 Euro reduziert.
Erstmals ist ein Kostenansatz aufgrund von Entschädigungsansprüchen nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Höhe von 100.000 Euro ausgewiesen worden.
Die Kosten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Versorgung sind für 2013 um 80.000 Euro auf 230.000 Euro erhöht worden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) belaufen sich für 2013 auf 1.982.700 Euro. Das ist ein Aufwuchs gegenüber 2012 um 150.200 Euro.
Die Zuwendungen an den Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise für Aufwendungen und Vergütungen für Berufsvormünder wird für 2013 um 200.000 Euro auf 780.500 Euro erhöht.
Die Zuschüsse für Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt wird vom Ansatz 2012 (75.000 Euro) um 11.300 Euro auf 63.700 Euro in 2013 heruntergefahren.
Die Gesamtausgaben im Kapitel 10 02 belaufen sich 2013 auf 3.036.800 Euro, was einen Aufwuchs gegenüber 2012 um 259.700 Euro bedeutet (2012: 2.777.100 Euro).
Die Einnahmen (Verwaltungseinnahmen und übrige Einnahmen) sind wie 2012 auch für 2013 unverändert: 44.624500 Euro.
Die Anzahl der Planstellen für das Jahr 2013 bleibt im Vergleich zum Ansatz zum Jahr 2012 unverändert bei 891.
Das Stellensoll 2013 für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bleibt im Vergleich zum Stellensoll 2012 unverändert bei 62, ebenso wie das Stellensoll 2013 im Bereich der Auszubildenden, welches bei 224 Stellen verbleibt.
Die Auslagen in Rechtssachen für 2013 belaufen sich auf 17.050.000 Euro. Das ist ein Aufwuchs gegenüber 2012 um 450.000 Euro.
Die Kosten für Entschädigungen, Lohnausfälle sowie Ersatz von Auslagen usw. an Zeugen und Sachverständige erhöhen sich für 2013 um 1.400.000 Euro auf 11.200.000 Euro.
Die Kosten im Rahmen des Therapieunterbringungsgesetzes werden vom Ansatz 2012 (410.000 Euro) um 100.000 Euro zum Ansatz 2013 auf 310.000 Euro verringert.
Die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz werden im Jahr 2013 mit 1.531.400 Euro veranschlagt. Das sind 19.900 Euro weniger als 2012.
Die Ausgaben für Verfahren der Amtsgerichte belaufen sich 2013 auf 30.725.300 Euro. Das ist ein Aufwuchs gegenüber 2012 um 69.600 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren des Landgerichts belaufen sich für 2013 auf 8.784.900 Euro. Das ist ein Aufwuchs gegenüber 2012 um 271.700 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren des Oberlandesgerichts für das Jahr 2013 verringern sich gegenüber 2012 um 60.400 Euro auf 2.251.400 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2013 verringern sich gegenüber 2012 um 236.400 Euro auf 7.459.800 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft für das Jahr 2013 verringern sich gegenüber 2012 um 20.000 Euro auf 488.100 Euro.
Die Gesamtausgaben im Kapitel 10 03 belaufen sich 2013 auf 97.027.400 Euro, was einen Aufwuchs gegenüber 2012 um 3.805.000 Euro bedeutet (2012: 93.222.400 Euro).
Die Anzahl der Planstellen für das Jahr 2013 verringert sich im Vergleich zum Ansatz zum Jahr 2012 um eine Stelle von 38 auf 37, wobei im Bereich der Besoldungsgruppe R 2 bei den Vorsitzenden Richtern/Richterinnen eine Stelle weniger, bei den Richtern/Richterinnen am Oberverwaltungsgericht eine Stelle mehr sowie im Bereich der Besoldungsgruppe R 1 (Richter/Richterinnen am Verwaltungsgericht) eine Stelle weniger für 2013 angesetzt wurden.
Der Ansatz 2013 im Bereich Personalausgaben erhöht sich in der Summe im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2012 um 39.700 Euro auf 92.600 Euro.
Sächliche Verwaltungsausgaben belaufen sich für 2013 auf 140.900 Euro. Dadurch verringern sich die Ausgaben in diesem Bereich um 100 Euro im Vergleich zum Ansatz 2012.
Die Ausgaben des Gemeinsamen Flurbereinigungsgericht verringern sich gegenüber 2012 für das Jahr 2013 um 200 Euro auf 5.200 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren des Verwaltungsgerichts belaufen sich für 2013 auf 2.410.100 Euro. Das ist ein Aufwuchs gegenüber 2012 um 46.600 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren des Oberverwaltungsgerichts belaufen sich für 2013 auf 1.026.000 Euro. Das ist ein Aufwuchs gegenüber 2012 um 15.600 Euro.
Die Gesamtausgaben im Kapitel 10 04 belaufen sich 2013 auf 3.695.400 Euro, was einen Aufwuchs gegenüber 2012 um 101.600 Euro bedeutet (2012: 3.593.800 Euro).
Die Einnahmen (Verwaltungseinnahmen und übrige Einnahmen) liegen wie 2012 auch für 2013 bei unveränderten 202.200 Euro.
Die Anzahl der Planstellen für das Jahr 2013 bleibt mit 7 unverändert im Vergleich zum Planstellenansatz des Vorjahres.
Sächliche Verwaltungsausgaben und Investitionen bleiben im Vergleich zum Ansatz für das Jahr 2012 im Ansatz für 2013 addiert unverändert bei 14.800 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren des Finanzgerichts verringern sich gegenüber 2012 (689.000 Euro) für das Jahr 2013 um 45.000 Euro auf 644.000 Euro.
Die Gesamtausgaben im Kapitel 10 05 belaufen sich 2013 auf 675.800 Euro, was eine Verringerung gegenüber 2012 um 37.100 Euro bedeutet (2012: 712.900 Euro).
Die Einnahmen durch Gerichtskosten verringern sich gegenüber 2012 (900.000 Euro) um 200.000 Euro auf 700.000 Euro.
Die Anzahl der Planstellen für das Jahr 2013 verringert sich im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2012 um zwei Stellen von 41 auf 39, wobei im Bereich der Besoldungsgruppe R 3 bei den Vorsitzenden Richtern/Richterinnen und im Bereich der Besoldungsgruppe R 2 bei den Richtern/Richterinnen am Landessozialgericht für 2013 jeweils eine Stelle weniger angesetzt wurde.
Sächliche Verwaltungsausgaben bleiben im Vergleich zu 2012 unverändert bei 2.666.100 Euro, die Zuweisungen und Zuschüsse bleiben unverändert bei 200 Euro und die Ausgaben für Investitionen bleiben im Vergleich zum Ansatz für das Jahr 2012 im Ansatz für 2013 ebenfalls unverändert bei 26.000 Euro.
Die Ausgaben für Verfahren des Sozialgerichts verringern sich gegenüber 2012 (2.044.000 Euro) für das Jahr 2013 um 27.700 Euro auf 2.016.300 Euro.