Zum zweiten Punkt, der Sicherung der Einnahmebasis. Ich möchte auf einen grundlegenden Zusammenhang hinweisen. Ordentliches Wachstum und eine gute Konjunktur sind die besten Garanten für stabile Steuereinnahmen. Wir rechnen für das kommende Jahr mit einem moderaten Wirtschaftswachstum von etwa 1,6 Prozent. Es gibt hoffnungsvolle Anzeichen, dass die Wirtschaftskrise in den südlichen Euroländern allmählich abklingt. Davon würde insbesondere auch die stark exportabhängige Saarwirtschaft profitieren.
Andererseits gehen von der aktuellen Situation in den USA erhebliche Risiken aus. Ich bin gestern von der Jahrestagung des IWF und der Weltbank zurückgekehrt. Da gab es durchgängig zwei beherrschende Themen, einmal Anerkennung für Europa
und die EU, wie es gelungen ist, die schwierige Eurokrise zu stabilisieren. Es gab insbesondere auch Anerkennung für den Kurs Deutschlands, auf der einen Seite Solidarität zu zeigen mit Rettungsschirmen und Rettungspaketen und auf der anderen Seite in den betroffenen Ländern auf Reformen zu dringen. Das zweite durchgängige Thema war die Haushaltskrise in den USA, zum einen dass kein Budget vorliegt, der sogenannte Government Shutdown, der damit verbunden ist. Aber das wird als weniger schwierig und problematisch empfunden. Als höchst problematisch empfunden wird das drohende Reißen der absoluten Schuldenobergrenze, der sogenannte Technical Default. Alle sind sich darüber einig, dass dies gravierende Folgen nicht nur für die USA, sondern auch für andere Regionen in der Welt hätte. Man kann nur hoffen, dass es gelingt, eine Einigung in letzter Minute zu erzielen.
Wie dem auch sei: Wir können weder das eine, nämlich die Eurozone und die Entwicklung in der Eurozone, noch das andere, die Entwicklung in den USA, vom Saarland aus beeinflussen. Deshalb halten sich gegenwärtig Chancen und Risiken die Waage. Vor diesem Hintergrund gibt es momentan keine Veranlassung, das für 2014 erwartete Plus der steuerabhängigen Einnahmen von 3,1 Prozent nach oben oder nach unten zu korrigieren. Wir werden allerdings die Steuerschätzung vom November abwarten und dann nochmals prüfen, ob Nachsteuerungsbedarf besteht.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, auf der Einnahmeseite Akzente zu setzen. Das Finanzministerium hat auf der Grundlage der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag ein Modell zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes mit einer Verschonungsregelung für den gewerblichen Mittelstand entwickelt. Wir haben ein anerkanntes Wirtschaftsforschungsinstitut beauftragt, die finanziellen Auswirkungen dieses Modells zu ermitteln. Das Gutachten liegt seit Ende September vor. Derzeit wird es von den Steuer- und Haushaltsexperten des Finanzministeriums inhaltlich bewertet. Sobald die Bewertung des Gutachtens auf Fachebene abgeschlossen ist, werden wir die offenen Punkte und Fragestellungen mit dem Institut erörtern. Danach werden die Ergebnisse koalitionsintern bewertet und beraten.
Meine Damen und Herren, beim Thema Einnahmen des Staates durch Steuern geht es nicht nur um Steuerhöhe und Konjunkturdaten! Es geht genauso um Steuergerechtigkeit. Auch hier handelt die Landesregierung. In mehreren Schritten verbessern wir die Personalausstattung im Bereich der Steuerfahndung. Damit nehmen wir unsere Verantwortung innerhalb des föderalen Systems ernst und schöpfen vorhandene Steuerquellen aus. Dies ist aber auch ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Solide Steuereinnahmen und ein gut funktionierender Steu
ervollzug sind wichtig für unsere Gesellschaft. Wohin es führt, wenn die Steuerverwaltung in einem Staat nicht funktioniert, konnten wir in den letzten Jahren an der dramatischen Situation in Griechenland sehen.
Wer Steuern hinterzieht, nimmt der Gesellschaft Geld für Bildung, für Sicherheit und für Zukunftsinvestitionen. Menschen, die sich ihrer Steuerpflicht entziehen, verletzen das Gerechtigkeitsgefühl derjenigen, denen die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. Steuerhinterzieher handeln nicht nur kriminell; sie untergraben mit ihrem unsozialen Verhalten den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens.
Die Bundestagswahl ist vorüber. Damit rücken die Bund-Länder-Finanzbeziehungen in der politischen Agenda nach oben. Das ist für uns Saarländer ein Thema von ganz besonderer Bedeutung. Das Saarland kann die Schuldenbremse nur einhalten, wenn die bundesstaatliche Finanzpolitik konsolidierungsverträglich ist. Unabdingbar ist zunächst einmal, dass der geltende Länderfinanzausgleich nicht zu unseren Lasten geändert wird. Wir bewältigen die finanziellen Herausforderungen der Zukunft nur mit einem solidarischen Miteinander über Ländergrenzen hinweg. Wettbewerb und Solidarität sind in einem Bundesstaat zwei Seiten derselben Medaille.
Seit Ende August liegt uns die Klage von Bayern und Hessen vor. In Kernpunkten richtet sich die Klage gegen die Einwohnerwertung bei den Stadtstaaten und die aus Sicht der klagenden Länder zu hohe Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft. Die klagenden Länder behaupten, wirtschaftsstarke Länder stünden am Ende des Finanzausgleichs ärmer da als wirtschaftsschwache. Meine Damen und Herren, das ist schlicht falsch und nach dem geltenden Finanzausgleichsgesetz im Übrigen auch ausgeschlossen.
Wir als Saarland werden im größtmöglichen Schulterschluss mit den anderen finanzschwachen Ländern der Klage entgegentreten. Wir werden anhand objektiver Daten und Maßstäbe darlegen, dass das System jedenfalls nicht wegen der von Bayern und Hessen vorgetragenen Gründe verfassungswidrig ist. Ganz im Gegenteil! Das geltende Steuerverteilungs- und Finanzausgleichssystem wirft nach unserer Ansicht Fragen auf. Warum wird die Einkommenssteuer im jetzigen System ausschließlich nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen verteilt? Dadurch wird das Saarland als Land mit einem großen Einpendlerüberschuss stark benachteiligt. So fließen etwa die Steuereinnahmen, die ein rheinland-pfälzischer Mitbürger in einer saarländischen Firma erwirtschaftet, nicht in das Saarland, sondern nach Rheinland-Pfalz. Muss daher nicht auch die Be
Eine weitere Frage. Finanzschwache Länder haben nicht nur weniger Einnahmen, sie haben auch objektiv höhere Ausgabenlasten als finanzstarke Länder. Hierzu zählen Soziallasten, aber auch aufgelaufene Zins- und Versorgungslasten. Muss der Finanzausgleich daher nicht stärker als bisher statt in Richtung eines reinen Einnahmenausgleichs auch die objektiven Mehrbedarfe auf der Ausgabenseite finanzschwacher Länder berücksichtigen?
Eine dritte Frage. Finanzschwache Länder haben in der Regel auch finanzschwache Kommunen. Finanzstarke Länder haben finanzstarke Kommunen. Bisher wird die Gemeindefinanzkraft aber nur zu 64 Prozent im Länderfinanzausgleich berücksichtigt. Ich frage: Warum wird nicht die volle Gemeindefinanzkraft im Länderfinanzausgleich berücksichtigt? Auf einen kurzen Nenner gebracht: Finanzkraft und Finanzbedarf der Länder mit ihren Gemeinden werden nach unserer Auffassung im geltenden Länderfinanzausgleich heute nur unvollständig erfasst, sie werden deshalb im geltenden Länderfinanzausgleich auch nicht fair ausgeglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ein Thema, mit dem wir uns in der Debatte auseinandersetzen müssen, weil es auf uns zukommt, ist die Forderung nach einer Einführung von Besteuerungsrechten der Länder. Stichwort: Soll es in Zukunft Steuerzuschlagsrechte für Bundesländer geben? Dazu sage ich klar und deutlich: Nein!
Ein Facharbeiter, der in Homburg wohnt und bei Bosch arbeitet, müsste dann Monat für Monat eine höhere Einkommenssteuer zahlen als sein Arbeitskollege, der ein paar Kilometer weiter in Zweibrücken wohnt. Das widerspricht dem Verfassungsgebot nach Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Aus diesem Grund sind wir dagegen!
Der zurzeit geltende Länderfinanzausgleich läuft 2019 aus. 2019 endet ebenfalls der Solidarpakt II. Im Jahr 2019 sind wir 30 Jahre nach der Wiedervereinigung. Bisher war die nationale Aufgabe die Bewältigung der deutschen Einheit. Nun wird es Zeit, auch an die finanzschwachen westdeutschen Bundesländer und Kommunen zu denken. Wir fordern, dass die Mittel aus dem Solidarpakt zukünftig nicht mehr nur nach Himmelsrichtung verteilt werden. Die ostdeutschen Bundesländer profitieren nach wie vor viel stärker als das Saarland von den bundesstaatlichen Ausgleichsmechanismen. Darüber hinaus haben die ostdeutschen Bundesländer noch einen deutlichen Vorteil: Sie haben vergleichsweise geringe Altlasten. Beide Faktoren erklären die relativ gün
stige Finanzlage dieser Länder. Wenn Sie sich die Bilanz der Bundesländer im Jahr 2012 anschauen, dann stellen Sie fest, es gibt Bundesländer mit Überschuss und Bundesländer mit Defiziten, ungefähr halbe-halbe. Die Hälfte der Bundesländer hatte im Jahr 2012 einen Überschuss, die andere Hälfte hatte Defizite. Zu den Bundesländern mit den Überschüssen gehörten fast alle ostdeutschen Bundesländer - aufgrund dieser beiden Faktoren, die ich eben genannt habe.
Unser gravierendstes Problem sind die Altlasten. Sie sind die Ursache unserer unverschuldeten Haushaltsnotlage. Sie sind wie ein Klotz, der uns am Bein hängt. Auch der saarländische Rechnungshof hat das in seinem jüngsten Jahresbericht betont. Altlasten - das sind zum einen die Zinsausgaben und zum anderen die Pensionen für unsere Ruhestandsbeamten. Die Ausgaben des Landeshaushalts entfallen zu mehr als einem Viertel alleine auf die Altlasten, denen wir uns heute nicht mehr entziehen können. Bei einem Haushaltsvolumen von rund 4 Milliarden Euro müssen wir mehr als 1 Milliarde Euro für diese Altlasten aufbringen. Das heißt ganz konkret: Von vier Euro geben wir einen Euro nur für die Altlasten aus. Das sind im Ländervergleich besorgniserregende Zahlen. Gewissermaßen schultert jeder Saarländer an Zinsund Versorgungslasten 815 Euro mehr als ein Bürger in Sachsen und 530 Euro mehr als ein Bürger in Bayern. Bei unserer Einwohnerzahl von einer Million hätten wir also 530 Millionen Euro weniger Ausgaben. 530 Millionen Euro - das ist mehr als die gesamte Nettokreditaufnahme des nächsten Jahres. Mit 530 Millionen Euro weniger Ausgaben hätten wir einen ausgeglichenen Haushalt - ja sogar leichte Überschüsse. Das heißt, diese Unterschiede bei den Altlasten wirken sich direkt auf die unterschiedliche Fähigkeit der Länder zum Haushaltsausgleich aus.
Deswegen setzt sich die Landesregierung für einen Altlastenfonds ein. Ein solcher Fonds könnte nach meiner Vorstellung dadurch gespeist werden, dass das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag in Zukunft für die Bewältigung der Altlasten verwendet wird. Bei den Verhandlungen um die Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gehört eine Entlastung bei den Altschulden zu unseren Kernzielen. Die Lösung der Altlastenfrage wird eine neue nationale Aufgabe, der sich die Politik in Bund und Ländern stellen muss. Ich freue mich, dass die Fraktionen im Landtag darüber einig sind. Diese Einigkeit ist gut. Diese Einigkeit ist wichtig. Sie hilft uns bei der Durchsetzung unserer legitimen Interessen.
Klar ist dabei jedoch auch, dass wir nicht nur von anderen etwas einfordern dürfen. Wir müssen vor allem und zunächst auch selbst zeigen, dass wir bereit sind, unsere Hausaufgaben zu machen. Die
Weichen dafür haben wir mit dem Projekt „Zukunftssicheres Saarland 2020“ gestellt. Ziel ist, auf diesem Weg den im Koalitionsvertrag verankerten zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag von 65 Millionen Euro zu erreichen. Um dieses - zugegebenermaßen - ehrgeizige Konsolidierungsziel zu schaffen, folgen wir einer Strategie, die mittel- und langfristig angelegt ist. Wir sehen Konsolidierungspotenziale vor allem in vier Feldern: erstens beim Personalabbau, zweitens bei den Landesgesellschaften, drittens bei den Förderprogrammen, viertens im Bereich der Systemsteuerung.
Der Umbau der Landesverwaltung hat die erste Phase unseres Konsolidierungsprogramms bestimmt. Der Abbau von 2.400 Stellen entfaltet im Haushaltsjahr 2014 erstmals seine Wirkung. Der dadurch erzielte erste Einsparbeitrag beträgt jahresbezogen 15 Millionen Euro, und das Jahr für Jahr aufwachsend. Im Ergebnis bedeutet das ab 2020 eine jährliche Entlastung des Landeshaushalts in Höhe von 120 Millionen Euro. Eine Gesamtentlastung Jahr für Jahr von 120 Millionen Euro, das ist ein gewaltiger Betrag. Das ist eine große Einsparleistung, und ich bin froh, dass die Koalition diese große Einsparleistung gemeinsam durchgesetzt hat.
Die Landesregierung hat dieser Tage den Startschuss für die zweite Phase gegeben. Im Mittelpunkt stehen die Landesgesellschaften, die Förderprogramme und die Systemsteuerung. Auch im Bereich der Landesbeteiligung werden und wollen wir sparen. Das Land ist zurzeit an 46 Gesellschaften beteiligt. Im ersten Aufschlag betrifft die Restrukturierung die Strukturholding Saar sowie die Verkehrsholding mit dem Flughafen und den Hafenbetrieben. Ziel ist es, die momentanen Kapitalzuführungen von mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr bis 2020 auf null zurückzufahren. Nach einem Sparbeitrag von 1 Million in diesem Jahr erwarten wir im nächsten Jahr zusätzliche 2 Millionen Euro an Einsparungen. Für die Haushaltsjahre ab 2015 streben wir weiter aufwachsende Konsolidierungsbeiträge aus diesen Bereichen an.
Ich komme zum Bereich der Förderprogramme. Die Förderprogramme prüfen wir dahingehend, ob und in welchem Umfang Zuschüsse aus Landesmitteln an Dritte notwendig und wirtschaftlich sind. Insgesamt sind im Haushalt 2014 im Zuwendungsbereich Ausgaben in Höhe von rund 310 Millionen Euro enthalten; 310 Millionen Euro, bei denen Landesmittel zur Finanzierung eingesetzt werden. Davon entfallen rund 95 Millionen auf die leichter beeinflussbaren reinen Landesprogramme. Darauf konzentrieren wir uns, denn in diesem Bereich haben Kürzungen keinen Verlust von Kofinanzierungsanteilen zur Folge. Kofinanzierungsanteile sind in der Regel Bundesgelder oder EU-Gelder.
Dabei gilt es insbesondere, die Standards, gemessen an dem Niveau in anderen Ländern, zu überprüfen. Daneben soll geprüft werden, ob reine Landesprogramme durch Drittmittelfinanzierungen ersetzt werden können.
Ich will einmal ein Beispiel für Einsparungen im Zuwendungsbereich geben: die moderate Erhöhung der Gruppengröße in den Kinderkrippen in Richtung Bundesdurchschnitt, die wir mit diesem Haushalt vornehmen. Im Augenblick liegt unsere Betreuungsrelation, also die Zahl der zu betreuenden Kinder je Fachkraft, nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2012 bei 1 : 3,6. Auf eine Betreuerin kommen also 3,6 Kinder. Bei einer Vergrößerung der durchschnittlichen Gruppengröße um 1 Kind von 10 auf 11 Kinder wird sich dann eine Betreuungsrelation von 1 : 4 ergeben. Wo stehen wir damit im Vergleich? Werfen wir zum Beispiel einen Blick auf Niedersachsen: Dort liegt die Betreuungsrelation bei 1 : 4,2, im Bundesdurchschnitt bei 1 : 4,8. In Brandenburg weist die Statistik eine Relation von 1 : 6,6 aus.
Wir können also festhalten: Durch unsere Anpassungsmaßnahme im Saarland vergrößern wir einerseits das Angebot an Krippenplätzen im Land, andererseits erzielen wir eine finanzielle Entlastung, und zwar nicht nur beim Land, sondern auch bei den Landkreisen, beim Regionalverband, den Städten und Gemeinden und bei den freien Trägern. Und schließlich befinden wir uns auch nach der Erhöhung der Gruppengröße immer noch im Mittelfeld der Bundesländer, also eine akzeptable, ordentliche Betreuungsrelation, die wir nach wie vor im Saarland haben.
Ich komme zum Bereich der Systemsteuerung. Durch eine effizientere Systemsteuerung in allen Bereichen wollen wir künftig Sparpotenziale ausschöpfen. Als Beispiele möchte ich die Zentralisierung von Dienstleistungen in der Personalverwaltung, bei der Haushaltsbewirtschaftung, der IT und in der Immobilienbewirtschaftung nennen. Von der rückläufigen Beschäftigtenzahl, die wir ja beschlossen haben, sind auch Auswirkungen auf die Sachausgaben und den Raumbedarf zu erwarten. Dies soll im Rahmen einer langfristigen Raumbedarfsplanung und der Festlegung von Sachausgabequoten berücksichtigt werden. Schließlich gilt es im Baubereich zu überprüfen, ob durch eine Absenkung von Standards Einsparungen erzielt werden können.
Personalabbau, Landesgesellschaften, Förderprogramme, Systemsteuerung: Mit dieser Strategie, die vier große Konsolidierungsbereiche umfasst, gehen wir die Ausgabenseite konsequent an. Dies erwarten auch die anderen Bundesländer und der Bund von uns. Wir können nicht davon ausgehen, dass wir unsere Standards auf Dauer auf einem Niveau festschreiben, das sich diejenigen, die uns helfen, nicht
leisten. Wir gefährden mit dieser Strategie aber nicht unsere Attraktivität. Wir bewahren die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, wie sie im Grundgesetz als Gebot verankert ist. Das ist unser Programm für die nächsten Jahre.
Trotz aller Initiativen, die wir zur Haushaltskonsolidierung bereits ergriffen oder eingeleitet haben, darf man vor einem die Augen nicht verschließen: Die Einhaltung der Schuldenbremse ist und bleibt ein steiniger und beschwerlicher, ein risikobehafteter Weg. Es ist immer eine Gratwanderung zwischen zumutbarer Begrenzung der Ausgaben auf der einen Seite und Beeinträchtigung der Attraktivität unseres Landes auf der anderen Seite. Auf diesem schmalen Grat definieren wir unseren eigenen Weg. Die Weichen dafür sind mit dem Projekt „Zukunftssicheres Saarland 2020“ gestellt. Die Maßnahmen bedürfen jetzt der weiteren Konkretisierung. Dabei gilt für uns der Leitsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Unsere Verantwortung gilt den Menschen im Saarland; gleichzeitig müssen wir aber auch die Erwartungen von Bund und Ländern berücksichtigen, die unsere Konsolidierungshilfen finanzieren.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zum Haushalt im Einzelnen: Der Haushalt 2014 hat ein Ausgabevolumen von rund 3,9, also fast 4 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite. Er steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent, die Zuwachsrate bleibt somit deutlich unterhalb der für 2014 prognostizierten Inflationsrate. Die Nettokreditaufnahme sinkt um fast 14 Prozent auf knapp 455 Millionen Euro. Sie liegt damit rund 70 Millionen Euro unter dem Wert von 2013. Die Landesregierung erreicht also im Jahr 2014 das im Koalitionsvertrag angestrebte Konsolidierungsziel von 65 Millionen Euro.
Wie schaffen wir das? Wie schaffen wir die Absenkung der Nettokreditaufnahme um 70 Millionen Euro? Das ist sicherlich das Ergebnis einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Ich will hier nur zwei wichtige Bereiche herausgreifen. Wie schon ausgeführt, einmal durch einen ersten erheblichen Schritt beim Personalabbau. Hinzu kommen ressortspezifische Ausgabenbegrenzungen im Rahmen des Top-downAufstellungsverfahrens. Mit diesem Haushaltsaufstellungsverfahren, das wir im Haushalt 2013 erstmals eingesetzt und angewendet haben, haben wir gute Erfahrungen gemacht. Wir haben es für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 wieder angewandt. In diesem Verfahren ist es gelungen, gegenüber der Finanzplanung eine Entlastungswirkung von rund 35 Millionen Euro zu erreichen. Jedes Ressort hat Einsparvorschläge für seinen Bereich gemacht. Diese Ressorteinsparungen wurden von der gesamten Landesregierung beschlossen und werden von ihr gemeinsam getragen. Dazu zählt beispielsweise auch, dass wir die Investitionsförderung
Trotz aller Sparanstrengungen - wir investieren 2014 auch in die Zukunft. Der Haushalt enthält in vielen Bereichen wichtige Impulse. Auch hier möchte ich einige beispielhaft vorstellen. Dass Bildung der Schlüsselbereich für unsere Zukunft ist, spiegelt sich auch 2014 im Haushalt wider. Der Haushalt des Bildungsministeriums wächst mit 1,2 Prozent stärker als der Gesamthaushalt, der ja nur um 0,9 Prozent wächst. Die Zuwachsrate beim Bildungshaushalt ist um ein Drittel höher als die Zuwachsrate beim Gesamthaushalt. Wir lassen die demografische Rendite im Bildungssystem. Wir verwenden den größten Teil der demografischen Rendite zur Qualitätsverbesserung an unseren Schulen wie zum Beispiel für kleinere Klassen, die Inklusion, den Ausbau der mobilen Lehrerreserve und den Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen.
Der 01. August 2013 war ein wichtiges Datum. An diesem Tag ist der Anspruch auf einen Krippenplatz in Kraft getreten. Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren - das ist also eines der aktuell wichtigsten Themen im Bildungsbereich. Das Land stellt auch nach Abschluss des Programms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ insgesamt im Haushaltsjahr 2014 weitere Landesmittel und Darlehen für den Krippenausbau in Höhe von 16,4 Millionen Euro zur Verfügung. Wir wollen den weiteren Bedarfen gerecht werden. Es kommen ja weitere Bedarfe. Sie sind absehbar. Diesen wollen wir gerecht werden. Deshalb stellt das Land in den Jahren 2014 bis 2016 zusätzliche Landesmittel von rund 14,8 Millionen Euro für den Krippenausbau bereit wohlgemerkt: in den nächsten drei Jahren rund 15 Millionen Euro zusätzlich zu den bisher vorgesehenen Mitteln. In Zeiten der Schuldenbremse sind diese zusätzlichen rund 15 Millionen Euro für den Krippenausbau in den nächsten Jahren eine wichtige Schwerpunktsetzung der Koalition, zu der wir uns gemeinsam entschlossen haben.
Zu den für unser Land wichtigen Zukunftsbereichen gehören insbesondere Wissenschaft und Forschung. Der Ausbau der Infrastruktur bei den Hochschulen und der Universitätsklinik hatte bereits in den letzten Jahren hohe Priorität. Wir wollen sie auch in den nächsten Jahren trotz enger Spielräume fortzuführen. Die Ministerpräsidentin hat als Wissenschaftsministerin im Mai dieses Jahres eine Einigung über die Höhe der Globalhaushalte von 2015 bis 2020 mit Universität und HTW erzielt. Die Budgets werden - gegenüber der bisherigen Gesamtzuwendung - für die nächsten Jahre zwar leicht abgesenkt, beide Hochschulen erhalten damit aber wichtige Planungssicherheit. Und das für einen ungewöhnlich langen Zeitraum. Auch erhalten beide
Hochschulen 2014 nochmals anteilig eine einmalige Sonderzulage von insgesamt 6 Millionen Euro. Dies, obwohl die derzeitigen Zuweisungen aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative III“ laut Vereinbarung über die derzeitige Globalhaushaltsperiode als abgeschlossen anzusehen waren. Auch das zeigt, wie wichtig uns unsere Hochschulen sind.
Weitere Schwerpunkte der Landesregierung sind gute Bedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Im Bereich Wirtschaftsförderung hat die Landesregierung in diesem Jahr, also 2013, mit der Umsetzung des Masterplans Industrieflächen mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 6,5 Millionen Euro begonnen. Im Haushalt 2014 setzen wir diesen Weg fort. Wir stellen weitere 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bei diesem Masterplan Industrieflächen geht es ja darum, neue Ansiedlungsflächen für Industrieunternehmen, für neue Unternehmen insgesamt zu schaffen, um damit das Saarland attraktiv zu machen und weiter attraktiv zu halten für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen und für die Schaffung von neuen Unternehmen.