Protocol of the Session on November 20, 2013

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Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Einführung der Alternativstimme bei Landtagsund Kommunalwahlen (Drucksache 15/676)

Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Landtags- und Kommunalwahlen (Drucksa- che 15/677)

Zur Begründung der Gesetzentwürfe erteile ich Herrn Abgeordneten Andreas Augustin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, mit dem zweiten Gesetzentwurf, der Drucksache 15/677, zu beginnen, dort geht es um das Sitzzuteilungsverfahren. Wir möchten statt des bisher üblichen Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt das nach Sainte-Laguë/Schepers einführen. Ich persönlich halte das für überfällig, insbesondere aufgrund des Wahlsystems, das im Saarland ja doch sehr speziell ist mit einer Stimme und 41 Sitzen, die an die Kreiswahllisten aller Parteien in den drei Kreisen verteilt werden.

D’Hondt hat den großen Nachteil, dass es generell die ohnehin schon zahlreichen Stimmen bevorzugt. Wo es viele Stimmen gibt, gibt es auch noch übermäßig viele Sitze. Das wirkt sich bei den Wahlkreisen, wo die Kreiswahlvorschläge derselben Partei auch gegeneinander konkurrieren, so aus, dass der größte Wahlkreis noch mal zusätzlich bevorteilt wird. Im Saarland ist das der Kreis Neunkirchen. Neunkirchen hat mehr Einwohner, aber insbesondere auch mehr Wahlberechtigte als die anderen Kreise.

Bei der letzten Wahl konnte man das sehr schön beobachten. Neunkirchen hatte etwa die 1,3-fache Anzahl an gültigen abgegebenen Stimmen im Vergleich zu Saarbrücken, wobei Saarbrücken und Saarlouis ungefähr gleichauf sind. Insofern ist es vollkommen gerechtfertigt und auch Sinn unseres Wahlsystems, was ich voll und ganz unterstütze, dass Neunkirchen mit der 1,3-fachen Stimmenzahl auch mehr Abgeordnete stellt, nämlich etwa die 1,3-fache Anzahl.

Faktisch ist es aber so, dass alleine die CDU schon mal die 1,4-fache Anzahl hat. Das wird eine schöne Kette: 1,3, 1,4, 1,5. Bei der CDU sind es nämlich sieben im Vergleich zu fünf, wenn ich Neunkirchen und Saarbrücken vergleiche. Das Ganze wird noch getoppt von SPD und der LINKEN, da haben wir sogar einen Faktor von 1,5 bei sechs zu vier beziehungsweise drei zu zwei. Das heißt, rechtmäßig hat der Kreis Neunkirchen natürlich mehr Abgeordnete, aber eben nicht fünf mehr.

Wenn man das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers gemacht hätte, wären es tatsächlich zwei weniger, und dann wären wir ziemlich genau bei dem richtigen Verhältnis. Als in Neunkirchen aufgewachsener, aber jetzt in Saarbrücken lebender Abgeord

(Abg. Meyer (CDU) )

neter fühle ich mich durch dieses System schon ein wenig diskriminiert.

(Zuruf: Auweia!)

Sainte-Laguë wurde, nachdem vorher d’Hondt eigentlich überall üblich war, in mehreren Bundesländern eingeführt. Manche sind zwar von d’Hondt weg, aber nicht zu Sainte-Laguë gewechselt, sondern zu Hare-Niemeyer, was andere Nachteile hat. So oder so, es gibt nur noch drei Bundesländer, nämlich Sachsen, Niedersachsen und das Saarland, in denen nach d’Hondt verteilt wird. Ich denke, wir sollten jetzt langsam mal diesen Anachronismus abschaffen.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Gleichzeitig haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der etwas weitreichender ist, nämlich den mit der Alternativstimme. Er betrifft nicht nur das Landtagswahlgesetz, sondern auch Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen. Die Alternativstimme war schon vor der Landtagswahl in unserem Programm, hat aber nach der Bundestagswahl eine besondere Brisanz. Denn bei der Bundestagswahl gingen 15,7 Prozent der Stimmen an Parteien, die nicht über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind.

Wir haben uns vor der letzten Landtagswahl bei der Frage, wie wir zur Fünf-Prozent-Hürde im Saarland stehen, zur Fünf-Prozent-Hürde bekannt, aber unter der Bedingung, dass die Stimmen nicht verschenkt sind, wenn sie an eine Partei gehen, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Dies ist im Prinzip auch durch das Grundgesetz vorgegeben, wo die Stimmengleichheit gefordert ist. Diese ist nicht gegeben, wenn wie bei der letzten Landtagswahl oder der Bundestagswahl eine Stimme für die FDP komplett verschenkt ist.

Wir fordern daher eine Alternativstimme, sodass jemand, der eine Partei wählt, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, mit dieser Alternativstimme trotzdem noch Einfluss auf die Zusammensetzung des betreffenden Gremiums nehmen kann. Für den Bundestag können wir das an dieser Stelle natürlich nicht regeln, aber für den Landtag sowie für Kommunal- und Bürgermeisterwahlen. Bei Bürgermeisterwahlen ergäbe sich zudem der besondere Charme, dass sich auch Kosten senken ließen, weil man sehr wahrscheinlich auf eine Stichwahl verzichten könnte, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin gibt, weil der Stichwahl durch die Alternativstimme quasi vorgegriffen werden könnte. Man bräuchte keinen zweiten Termin, müsste nicht noch mal Hunderte Leute einladen, würde Porto sparen. Es könnten also durchaus Kosten gespart werden. Aber auch dort, wo wir keine Kosten sparen, wäre es einfach ein Zugewinn an Demokratie, weil keine Stimme verschenkt wäre.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Ich möchte sagen, dass wir innerhalb unserer Partei für Kandidatenaufstellungen und Vorstandswahlen ein deutlich komplexeres System verwenden. Dies geschieht mit nicht nur einer Alternativstimme, sondern einer kompletten Rangliste, in der man für alle Personen eine Priorität angibt, wie gerne man diese Person im jeweiligen Amt hätte oder nicht. Das hat durchaus Vorteile, macht es aber komplizierter.

Die Alternativstimme ist ein Kompromiss zwischen dem bestehenden System und dem komplexeren Instant-Runoff-Voting, nämlich dahingehend, dass sie zwei Vorteile bietet. Man hat erstens immer nur zwei Stimmen und nicht so viele, wie es Kandidaten gibt. Das macht es natürlich wesentlich einfacher und verständlicher. Zweitens - ich blicke in Richtung Presseempore - wird es auch für die Presse einfacher, weil man viel leichter auswerten und besser darstellen kann, wer wie viele Stimmen erhalten hat.

In diesem Sinne ist das Einzige, was wirklich als Argument gegen die Alternativstimme bleibt, dass es e t w a s komplizierter ist als das bestehende System. Aber da muss ich sagen, dass wir das System mit zwei Stimmen auch schon bei der Bundestagswahl haben. Da ist es mit der personalisierten Verhältniswahl wesentlich komplizierter als mit der Alternativstimme. Das funktioniert auch. Das kann man den Leuten zumuten. Insofern halte ich das nicht wirklich für ein Argument. Von daher bringt es nur Vorteile und faktisch keine Nachteile. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Für die CDU-Landtagsfraktion hat Frau Abgeordnete Dagmar Heib das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade die Einbringungsrede des Kollegen Augustin von den PIRATEN zu den beiden Gesetzentwürfen gehört. Sehr geehrte Damen und Herren von der Presse, ich bitte Sie, mich nicht falsch zu verstehen. Ich glaube nämlich, dass die Presse in der Lage ist, Wahlergebnisse so, wie sie heute festgestellt werden, durchaus auch unseren Bürgern transparent darzustellen. Das kann wirklich nicht der Grund sein, eine Wahlrechtsänderung herbeizuführen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Anträge der Fraktion der PIRATEN zur Alternativstimme und zur Frage des Sitzverteilungsverfahrens, die uns in den Drucksachen 15/676 bezie

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

hungsweise 15/677 vorliegen, haben ihren Ursprung in der Anhörung im Innenausschuss unter Hinzuziehung des Rechtsausschusses am 26. September. Ich möchte an der Stelle vorwegschicken, dass die beiden Ausschüsse ihren Zeitplan haben, wie sie die Anhörung auswerten und zum Abschluss kommen. Es ist uns vom Verfassungsgerichtshof aufgegeben worden, uns mit diesen Fragen zu beschäftigen. Ich glaube, es wäre sinnvoll, die Arbeit in den Ausschüssen und den Bericht abzuwarten und sich inhaltlich im Parlament mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Jetzt vorzugreifen und diese Gesetzentwürfe in die Beratung zu geben, ist meines Erachtens zur jetzigen Zeit unpassend. Ich bin aber durchaus gerne bereit, in dieser Frage mit Ihnen zu diskutieren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In dieser Anhörung zur Evaluation der geltenden Fünf-Prozent-Klausel zum Landtagswahlrecht wurden mehrere Sachverständige gehört. Im Zuge dieser Anhörung wurde die Alternativ- oder Ersatzstimme als Instrument vorgeschlagen; Sie haben es ausgeführt. Gültige Stimmen für Wahlvorschläge, die weniger als 5 Prozent der Stimmen erhalten haben, sollen zumindest teilweise berücksichtigt werden. Es war ein Vorschlag, der dazu dienen soll, die Auswirkung der Höhe der generellen Sperrklausel zu mindern.

Die Alternativstimme im saarländischen Wahlgesetz wäre so, wie Sie sie vorschlagen, ein Novum. Das deutsche Wahlrecht - ob im Bund oder in den Ländern - kennt die Alternativ- oder Ersatzstimme nicht. Der Vorschlag selbst ist nicht neu. Bereits vor der Anhörung im saarländischen Landtag hatte der Verein Mehr Demokratie e.V. 2008 in Berlin versucht, das Wahlrecht für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen entsprechend zu ändern. Die Berliner Innenbehörde hatte damals verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, denn der Vorschlag verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; sie erklärte ihn für rechtlich unzulässig. Damals wollte der Verein Mehr Demokratie den Vorschlag durch ein Volksbegehren durchsetzen. Dieses wurde bis heute nicht beantragt.

2011 hatte sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Alternativstimme zu befassen. Der damalige Petent verfolgte die Einführung der Ersatzstimme bei der Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl. In der Begründung führt der Petitionsausschuss verfassungspolitische wie auch verfassungsrechtliche Gründe an. Es sind Gründe, die vielleicht nicht in Gänze übertragbar sind, aber durchaus das Spannungsfeld deutlich machen, in dem wir hier diskutieren.

Zum einen wurde ausgeführt, dass die Einführung einer Ersatzstimme, die im Schrifttum für die Wahl nach Landeslisten aus Gründen einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Fünf-Prozent-Klausel gefordert worden ist, erheblichen verfassungspolitischen Bedenken begegne, da die Gewährung einer Ersatzstimme dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Stellenwert der Wahl zum Deutschen Bundestag nicht angemessen wäre. Ich glaube, das lässt sich grundsätzlich für alle demokratischen Wahlen und Entscheidungen feststellen.

Weiterhin wurde ausgeführt: „Bei dem entscheidenden Akt der demokratischen Willensbildung kann vom Wähler eine eindeutige politische Entscheidung ohne Vorbehalt und Rückfallposition erwartet werden.“ Gilt das nicht auch für jede demokratische Entscheidung und jede Wahl? Auch die Abgabe einer Ersatzstimme könne ins Leere gehen - bei der Erststimme wegen der Beschränkung einer Stichwahl auf die beiden Bestplatzierten und bei der Zweitstimme wegen der geltenden Sperrklausel.

Darüber hinaus wurde angeführt, was Sie, Herr Kollege Augustin, vorhin quasi als in Kauf zu nehmenden Nachteil dargestellt haben. Die Einführung einer Ersatzstimme würde zur Verkomplizierung des Stimmabgabeverfahrens führen und zudem die Ermittlung des Wahlergebnisses wesentlich erschweren und erheblich verzögern, während hingegen Einfachheit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit des Wahlverfahrens und die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisermittlung jedoch wichtige Faktoren für die verfassungspolitische Legitimität eines Wahlsystems seien.

Ich glaube, es ist ganz wichtig hervorzuheben, dass wir die Einfachheit, die Übersichtlichkeit und die Verständlichkeit des Wahlverfahrens als Voraussetzung sehen müssen genauso wie die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisermittlung. Ich bitte auch zu bedenken, dass ein Auszählverfahren in dieser Frage äußerst schwierig gestaltet wäre. Man muss bedenken, dass in der Praxis zunächst Ergebnisse festgestellt werden müssen, bevor Alternativ- oder Ersatzstimmen ausgezählt werden können. - Die Ersatzstimme ist uns so, wie Sie sie darstellen, verfassungsrechtlich auch nicht geboten.

Ein weiterer Grund, der in der Begründung zur damaligen Petition ausgeführt wurde, war, dass in der Literatur gegen die Einführung einer Ersatzstimme auch verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden. So wird die Auffassung vertreten, dies wäre mit dem Charakter der Stimmabgabe als vorbehaltlos abzugebender, bedingungsfeindlicher Willenserklärung nicht zu vereinbaren und verstieße daher gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl im Sinne von Art. 38 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz und auch gegen das Demokratieprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz.

(Abg. Heib (CDU) )

Die Anhörung im Innenausschuss muss entsprechend ausgewertet werden, um in der gemeinsamen Sitzung beider beteiligter Ausschüsse diskutiert werden zu können. Die verfassungspolitischen Gründe, die ich Ihnen aufgezeigt habe, sowie die verfassungsrechtlichen Bedenken sprechen gegen die Einführung der Ersatz- oder Alternativstimme im saarländischen Landtag und im Kommunalrecht. Es ist nicht so wie dargestellt, dass die Alternativ- oder Ersatzstimme nur Vorteile mit sich brächte. Die Nachteile sind aufgeführt worden. Der von Ihnen eingereichte Gesetzentwurf führt meines Erachtens auch nicht zu einer Weiterentwicklung unseres Wahlrechts und aus diesem Grunde wird die CDUFraktion diesen heute ablehnen.

Sie haben noch einen zweiten Gesetzentwurf eingereicht, den Gesetzentwurf über das Zuteilungsverfahren. Das ist uns ebenfalls vom Verfassungsgerichtshof aufgegeben worden. In Ihrem Gesetzentwurf ist die Einführung des Zuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers angestrebt. Wir als CDU-Fraktion lehnen dies ab.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das war aber nicht immer so!)

Art. 63 Abs. 1 der saarländischen Verfassung verpflichtet uns als Gesetzgeber, die Gleichheit des Erfolgswertes der Wählerstimmen, soweit dies möglich ist und soweit keine gleichwertigen verfassungsrechtlichen Güter Differenzierungen notwendig erscheinen lassen, sicherzustellen. Der Gesetzgeber und das sind wir, der Landtag - ist jedoch nicht verpflichtet, Verbesserungen eines verfassungsgerichtlich bislang unbeanstandeten Verfahrens sofort und ohne intensive Prüfung etwaiger Vor- oder Nachteile umzusetzen.

Noch in seiner Entscheidung vom 18.03.2013 hat der saarländische Verfassungsgerichtshof festgestellt - und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Die Gültigkeit der sich aus den Wahlen zum 15. Landtag des Saarlandes ergebenden Sitzverteilung im Landtag des Saarlandes scheitert nicht daran, dass § 38 Abs. 2 Satz 1 LWG - wonach die Sitze unter Zugrundelegung der für sie abgegebenen Stimmen nach dem Höchstzählverfahren d’Hondt verteilt werden - verfassungswidrig wäre.“ - Auch dass ein Teil der Bundesländer und auch der Bund selber vor vier Jahren Änderungen im Auszählverfahren vorgenommen hat oder dass es Modifikationen des Auszählverfahrens nach Sainte-Laguë/ Schepers auch in anderen Ländern in Europa gibt, bedeutet nicht zwingend für uns als saarländischer Landtag, dass wir diesen folgen und das Zuteilungsverfahren ändern müssen. Ich denke, das Zuteilungsverfahren nach d’Hondt - es mag seine Nachteile haben - stellt die Gleichheit des Erfolgswerts der Wählerstimmen nach wie vor sicher, und es ist nicht verfassungswidrig. Das sei an dieser Stelle

noch einmal betont. Deshalb sehen wir heute keine Notwendigkeit, das Zuteilungsverfahren zu ändern. Ich danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden Gesetzentwürfe, die von der Fraktion der PIRATEN eingebracht worden sind, behandeln grundsätzliche Fragestellungen unserer Demokratie, nämlich welche Wahlgrundsätze wir haben, inwieweit die Sitzverteilung im Parlament und inwieweit Mehrheitsverhältnisse und Regierungen legitim zustande gekommen sind. Sie haben etwas mit der Zustimmung der Bevölkerung zu unseren demokratischen Institutionen zu tun. Ich bedaure, dass die Fraktion der PIRATEN in der Begründung ihres Gesetzentwurfes auf diese Kernfragen der demokratischen Konstitution unseres Landes im Grunde kaum eingegangen ist. Herr Kollege Augustin, Sie haben nur Ihr Unwohlsein darüber bekundet, dass die Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Neunkirchen mit mehr Abgeordneten vertreten sind als beispielsweise diejenigen aus dem Wahlkreis Saarbrücken. Sie haben dies auf das Auszählungsverfahren zurückgeführt.

(Zuruf des Abgeordneten Augustin (PIRATEN).)

Leider haben Sie sich dort völlig geirrt, denn egal welches Auszählungsverfahren man nimmt, dort, wo es mehr abgegebene Stimmen gibt, gibt es auch mehr Abgeordnete, unabhängig vom Auszählungsverfahren. Insofern möchte ich Sie bitten, sich an der Stelle die Sachen noch einmal genau anzuschauen.

(Beifall bei der SPD. - Der Abgeordnete Augustin (PIRATEN) tritt ans Saalmikrofon.)

Ich will an dieser Stelle auch keine Zwischenfragen zulassen. Das können wir sicher später noch einmal, wenn Sie sich das genauer angeschaut haben, diskutieren.