Zusammenhang mit der inhaltlichen Diskussion über den Verfassungsschutz über die freiheitlich-demokratische Grundordnung und insbesondere Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gesprochen. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass das nicht nur ein Artikel ist, der im Grundgesetz steht und für den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu verwirklichen ist, sondern dass dieser Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ein universelles Menschenrecht darstellt. Deswegen lohnt es sich auch, über dieses Menschenrecht, seinen Schutz und seine Einhaltung wirklich zu ringen und zu streiten. Aber ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Glaubwürdiger wären dieses Ringen und dieser Streit, wenn die Würde des Menschen und ihre Unantastbarkeit insbesondere vonseiten der LINKEN mit Blick auf die Rolle der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR aufgearbeitet würde. - Vielen Dank.
(Lautes Sprechen. - Abg. Kugler (DIE LINKE) : Das war einer Ministerpräsidentin nicht würdig. Niveaulos, und das im Parlament! - Abg. Lafontaine (DIE LINKE) geht ans Rednerpult.)
A b g. L a f o n t a i n e ( D I E L I N K E ) : Frau Präsidentin, Frau Ministerpräsidentin! Primitiver geht es ja wohl nicht mehr.
Sie haben in Ihrem Verantwortungsbereich kürzlich ein Werk über die NS-Verstrickungen hier an der Saar nach dem Kriege herausgegeben. Merkwürdigerweise findet sich dort überhaupt kein Abschnitt über die politische Verstrickung nach dem Kriege. Vielleicht sollten Sie da mal mit Ihrer Aufarbeitung anfangen. Ich habe Ihnen eine Brücke gebaut, als wir den entsprechenden Bericht vorgelesen haben.
Sie sollten sich ganz dick an der eigenen Nase fassen, ehe Sie auf andere Parteien zeigen. Das ist das Erste, was ich Ihnen mal sagen wollte.
Skandalisiert hat hier überhaupt niemand. Ich habe gefragt, wer die Zuständigkeit gehabt hat, wer es gebilligt und wer die Verantwortung gehabt hat.
Nun sage ich Ihnen etwas. Das Ganze, was Sie hier vorgetragen haben, ist allmählich nur noch ein Auftakt für die saarländische Karnevalssession. Sie müssen einen einzigen Grund finden, warum ein luxemburgischer Dienst aus Geheimhaltungsgründen Fahrzeuge der deutschen Oberklasse braucht. Sie ticken nicht mehr richtig!
Herr Fraktionsvorsitzender, ich muss Sie rügen. Das ist kein parlamentarischer Stil, die Ministerpräsidentin und die Abgeordneten in der Art und Weise zu beschimpfen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/773 - neu - unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/773 neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, bestehend aus CDU und SPD, dagegen gestimmt haben die Fraktionen die LINKE und die PIRATEN und enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
E r s t e L e s u n g d e s v o n d e r R e g i e r u n g e i n g e b r a c h t e n G e s e t z e s z u r Ä n d e r u n g d e s S a a r l ä n d i s c h e n K i r c h e n s t e u e r g e s e t z e s ( D r u c k s a c h e 1 5 / 7 5 6 )
Mi n i s t e r T o s c a n i : Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf
namens der Landesregierung das Änderungsgesetz zum Saarländischen Kirchensteuergesetz einbringen und kurz vorstellen. Es geht im Wesentlichen um drei Themenbereiche. Erstens Kirchensteuer auf Kapitalerträge, zweitens die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im Kirchensteuerrecht, drittens ein weiterer Schritt zur bundesweiten Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder.
Ich komme zum ersten Komplex, der Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Hier geht es nicht um die Kirchensteuer an sich, es geht auch nicht um die Höhe der Kirchensteuer, es geht lediglich um eine neue, vereinfachte Form der Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Seit dem 01. Januar 2009 haben wir in Deutschland eine neue Form der Besteuerung von Kapitalerträgen. Das ist die sogenannte Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass zum Beispiel Kreditinstitute die Kapitalertragssteuer einbehalten und dann an das Finanzamt abführen. Für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gab es bislang eine Übergangsregelung dergestalt, dass die Kapitalerträge auf Antrag des Steuerpflichtigen von den Kreditinstituten erhoben wurden. Das war aber nur eine Übergangsregelung, mittlerweile hat der Bundesgesetzgeber im Einkommenssteuergesetz ein elektronisches Verfahren eingeführt. Wir schaffen die landesrechtliche Grundlage, dass ab dem 01.01.2015 diese elektronische Form der Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge auch bei uns im Land umgesetzt werden kann, so wie das in allen anderen Bundesländern dann auch der Fall sein wird.
Ich komme zum zweiten Regelungsbereich dieser Gesetzesnovelle. Es geht um die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehegatten. Sie erinnern sich vielleicht, im Mai des letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht zum sogenannten Ehegattensplitting bei der Einkommenssteuer festgestellt, dass eingetragene Lebenspartner insoweit den Ehegatten gleichzustellen sind. Der Bundesgesetzgeber hat in der Folge für das Einkommenssteuerrecht die entsprechende Änderung vorgenommen und eingetragene Lebenspartner einkommenssteuerrechtlich, insbesondere was das Ehegattensplitting angeht, mit Ehegatten gleichgestellt. Im vorliegenden Änderungsgesetz zur Kirchensteuer schlagen wir vor, das, was für das Einkommenssteuerrecht schon geschehen ist, für die Kirchensteuer nachzuvollziehen, nämlich die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten.
Der dritte Regelungsbereich betrifft die bundesweite Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder. Hier sind mehrere einzelne Regelungen vorgesehen, beispielhaft will ich nennen, dass Beginn und Ende der Kirchensteuerpflicht bundesweit ein Stück weit harmonisiert werden. Es gibt weitere Einzelre
Ich will darauf hinweisen, dass wir die Kirchen und den saarländischen Lesben- und Schwulenverband frühzeitig in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen haben. Ich darf mich ausdrücklich bei den genannten Institutionen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung in Erster Lesung und um Überweisung in den entsprechenden Ausschuss. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/756 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/756 in Erster Lesung einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE, enthalten haben sich die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
E r s t e L e s u n g d e s v o n d e r P I R A T E N - L a n d t a g s f r a k t i o n e i n g e b r a c h t e n G e s e t z e s z u r Ä n d e r u n g d e s G e s e t z e s ü b e r d e n ö f f e n t l i c h e n P e r s o n e n n a h v e r k e h r i m S a a r l a n d ( Ö P N V G )
A b g. N e y s e s ( P I R A T E N ) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ÖPNV-Gesetz des Saarlandes ist in die Jahre gekommen. Es stammt aus dem Jahr 1995. Seitdem wurde es nur geringfügig geändert. Höchste Zeit für ein Update! 2008 gab es leichte Anpassungen, die überwiegend redaktionell waren. Sie waren nicht nur redaktionell, denn es wurde auch die strategische Umweltprüfung eingeführt, aber überwiegend waren die Änderungen doch redaktionell. Inzwischen gab es zahlreiche Änderungen auf EU- und Bundesebene, wie der Vorlage zum Gesetzentwurf zu entnehmen ist. Allein diese Änderungen erfordern bereits
eine Anpassung des saarländischen ÖPNV-Gesetzes. Das jetzt vorliegende ÖPNV-Gesetz aus dem Jahr 1995 ist gespickt mit Unverbindlichkeiten und Absichtserklärungen. Der Verkehrsclub VCD des Saarlandes verweist in seinem Rundbrief 1/2014 auf die unübersichtlichen Strukturen im ÖPNV des Saarlandes.
Wir PIRATEN wollen eine einfache und klar gegliederte Struktur, wie in unserem Gesetzentwurf formuliert ein Drei-Ebenen-Modell: Den Zweckverband Personennahverkehr ZPS als politischen Entscheider, eine Verkehrsmanagement-Ebene, die die jetzige VGS ausfüllen könnte, und die Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH SNS als Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen und Kooperationspartner der ZPS. Dadurch erhalten die Saarländerinnen und Saarländer eine Struktur aus einem Guss. Unser Gesetzentwurf sieht den ÖPNV als verbindliche Pflichtaufgabe. Nimmt man die Daseinsvorsorge, wie sie auch im bisherigen Gesetz steht, ernst, dann kann der ÖPNV nicht als freiwillige Aufgabe gesehen werden.
Meine Damen und Herren, was passiert, wenn alles bleibt wie bisher? - Der ÖPNV, das wissen Sie alle, ist immer schlechter finanzierbar. Die jüngste Preiserhöhung dürfte jedem noch in Erinnerung sein. Monatstickets wurden um durchschnittlich 5,6 Prozent erhöht, Seniorentickets sogar um 7,8 Prozent. Wollen wir diese Einsparungen unseren Mitbürgern jährlich zumuten? Wenn ja, wie lange noch? Wenn dies so weitergeht, wird der ÖPNV immer unwirtschaftlicher, die Spirale dreht sich nach unten. Der Abstand zwischen Einnahmen und Kosten wird immer größer. Da die Finanzierung immer schwieriger wird, werden zusätzlich Linien gestrichen oder die Taktzeiten verschlechtert. Ich möchte auf die Linie 103 nach Spiesen-Elversberg verweisen, die dann vielleicht nur noch bis nach Friedrichsthal fährt, oder auf die Linie 174 von Göttelborn/Quierschied nach Saarbrücken.
Meine Damen und Herren, unsere Großregion hat eines der dichtesten Schienennetze der Welt. Es wird aber nicht richtig genutzt.
Wir beklagen an vielen Stellen Rückschritte statt Fortschritte, beispielsweise bei der Niedtalbahn von Dillingen nach Niedaltdorf. Die CDU der Gemeinde Rehlingen will sie auch weiter ausbauen, denn die Niedtalbahn ist für Schüler und Pendler unverzichtbar. Woher soll aber das Geld dafür kommen? Die Rosseltalbahn fährt nicht mehr. Bei Homburg/Zweibrücken reden wir seit Jahren über eine Reaktivierung und die Strecke von Merzig nach Losheim wird nur noch von der Museumsbahn genutzt.