Ich habe doch gar nichts dagegen, die Große Koalition hat doch überhaupt nichts dagegen, das Thema zu diskutieren, das ist doch gar nicht die Frage. Die Frage ist, was prioritär ist. Prioritär, was die Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium und den Erfolg der Gemeinschaftsschule angeht, sind andere Dinge. Darauf haben wir uns erst einmal konzentriert.
Erstens. Nach der Regierungsübernahme kam es zunächst einmal darauf an, überhaupt kompetenzorientierte Lehrpläne für die Klassenstufen 5 und 6 zu entwickeln. Das haben wir geschafft. Derzeit sind wir dabei, die Lehrpläne für die Klassenstufen 7 und 8 zu entwickeln. Zweitens haben wir leider die Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte nicht vorgefunden. Wir sind jetzt dabei, diese Dinge zu entwerfen.
Ja, auch zu den Gymnasien. Wir bauen das Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte eben aus, gerade im Hinblick auf den Umgang mit Heterogenität, die wir nicht nur an der Gemeinschaftsschule, sondern auch am Gymnasium haben. Das ist ein zweiter, wichtiger Schritt, an dem wir im Moment dran sind.
Dritter Punkt. Es gab keine Konzeptvorstellungen in den Schulen, weil die gar nicht die Zeit zum Entwickeln der Konzepte hatten. Aus diesem Grund war es ein wichtiger Schritt - und das haben wir gleich zum ersten Schuljahr der Gemeinschaftsschule umgesetzt -, dass die Schulen zur Unterstützung der
konzeptionellen Arbeit zusätzliche Stundendeputate bekommen haben. Damit arbeiten die ganz hervorragend, da sind wir in der Auswertung. Das ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf Gleichwertigkeit.
Viertens, Sie haben es bereits angesprochen, haben wir den größten, den ersten Schritt im Herbst letzten Jahres getan, indem wir eine Änderung des Besoldungsgesetzes vorgenommen haben und bei der Gemeinschaftsschule die Funktionsstellenstruktur überhaupt erst eingeführt haben. All das ist im Ministerium leider nicht vorbereitet gewesen und war nicht auf den Weg gebracht worden. Das sind aber wichtige Schritte für ein wirklich gleichwertiges System, und ich danke an dieser Stelle der Innenministerin ganz ausdrücklich dafür, dass wir es so konstruktiv und hervorragend und in kurzer Zeit erreicht haben, dass es jetzt eine Funktionsstellenstruktur gibt. Sie haben recht, sie entspricht noch nicht der der Gymnasien. Ich sage Ihnen aber noch etwas: Das Beförderungsbudget, wie ich es von Ihnen vorgefunden hatte, hätte noch nicht einmal ausgereicht, um das bestehende Beförderungsbudget der Gymnasien zu erfüllen.
Wir haben es in einer großen Kraftanstrengung der Großen Koalition gemeinsam hinbekommen, dass wir auch im Hinblick auf das Beförderungsbudget die Funktionsstellen tatsächlich finanzieren können. Das ist wirklich Gleichwertigkeit und Gerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben deswegen im Dezember in einer ersten Tranche Stellen ausgeschrieben. Wir werden damit auch erstmals Landesfachberater und Landesfachberaterinnen für die Gemeinschaftsschule bekommen. Die Bewerbungsfrist ist Ende Januar ausgelaufen und das Auswahlverfahren ist in vollem Gange. Von Ihnen steht dazu unter dem Stichwort „Erster Schritt“ kein einziges Wort.
Fünftens. Wir haben im Dezember 2012 die Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung in Kraft gesetzt, nachdem wir zuvor das Schulordnungsgesetz geändert haben. Ihr Beitrag in diesem Zusammenhang beschränkte sich damals auf die Kritik, dass die Übergangsfristen zu kurz seien. In Wahrheit sollten die Pläne, die wir uns vorgenommen hatten -
Zu Schulschließungsplänen komme ich gleich. Vor dem Problem der Standortsicherheit sich in die Büsche schlagen und das Thema auf die lange Bank schieben, das war doch eigentlich Ihre Zielsetzung dabei.
Nach dem damaligen Stand des Gesetzentwurfes, den ich vorgefunden hatte - nach dem Kessler-Entwurf, so will ich das jetzt mal nennen -, gab es insgesamt 19 gefährdete Schulen, die zum Schuljahr 2014/2015 die Kriterien des von Ihnen vorgesehenen geordneten Schulbetriebs nicht mehr hätten erfüllen können.
Nach unserem Schulordnungsgesetz sind das nach damaligem Prognosestand immerhin sechs Schulen weniger, so viel zum Thema Standortschließung. Bei Ihnen wären es mehr Standortschließungen gewesen, das steht fest.
Es geht hier in Ihrer Überschrift, Herr Kollege Ulrich, um das Thema Gleichwertigkeit, nicht nur um die Notengebung. Sie sprechen von einem ersten Schritt. Die ersten Schritte sind wir längst gegangen und die nenne ich Ihnen jetzt. Das hat sehr viel mit Ihrem Antrag zu tun. Eine weitere Voraussetzung für die Herstellung der Gleichwertigkeit liegt doch auch darin, dass wir die Klassenteiler angepasst haben, dass wir Klassengrößen verringert haben, dass wir eine Verbesserung der Schüler-Lehrer-Relation erreicht haben. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, ich zitiere wörtlich, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Dazu werden wir Schritt für Schritt an den Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassengröße von 25 und in den Klassenstufen 7 bis 9 an den Gymnasien beziehungsweise 7 bis 10 an den Gemeinschaftsschulen von 27 Schülerinnen und Schülern zur Basis der Personalzuweisung an den Schulen machen.“
So steht es im Koalitionsvertrag und jetzt komme ich zu dem, was wir auch tatsächlich gemacht haben. Da lohnt sich vor allem einmal ein Blick in die Klassenbildung, und zwar zu der Zeit, Herr Kessler, als Sie noch im Amt waren, und heute. Bei Ihnen galt für die Schularten mir mehreren Bildungsgängen in den Klassen 9 und 10 im MBA-Zweig ein Klassenteiler von 33, am Gymnasium in Klasse 9 ebenfalls ein Klassenteiler von 33. An der integrierten Gesamtschule in der Klasse 9 galt ein Klassenteiler von 30, in Klasse 10 ein Teiler von 33 und in Klasse 11 ein Teiler von 31.
Wir haben den Klassenteiler gesenkt. Mit dem laufenden Schuljahr haben wir einen Klassenteiler von 29. Das sind erste Schritte in allen Klassenstufen der weiterführenden Schulen. Ausnahmen sind der H-Zweig der ERS und Grundkurse an Gemeinschafts- und Gesamtschulen; da ist der Klassenteiler
bereits auf 28 gesenkt. Der Klassenteiler - und da bitte ich Sie jetzt, sehr genau zuzuhören - liegt damit unter dem Wert anderer Bundesländer, da sind wir nicht nur den ersten Schritt gegangen, sondern da sind wir große Schritte nach vorne gegangen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
An den Gymnasien liegt die Klassengröße mittlerweile durchschnittlich bei 25,2 Schülerinnen und Schülern, an den Gemeinschaftsschulen bei durchschnittlich 23,7 Schülerinnen und Schülern.
Und weil wir immer gesagt haben, der Durchschnitt alleine reicht nicht, Herr Kollege Kessler, haben wir auch dort Vorsorge getroffen. In Klassen mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern bekommt die Schule eine Lehrerwochenstunde zusätzlich pro Klasse, mit mehr als 26 Schülerinnen und Schülern zwei Lehrerwochenstunden, mit mehr als 27 drei Lehrerwochenstunden pro Klasse und mit mehr als 28 Schülerinnen und Schülern vier Lehrerwochenstunden pro Klasse. Wir haben eben genau das umgesetzt, was im Koalitionsvertrag steht: Wir entlasten die Schulen. Genau das haben wir vor der Wahl gesagt, das haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten und genau das setzen wir auch um. Das ist Gleichwertigkeit, das ist Ehrlichkeit und das bringt unsere Gymnasien und unsere Gemeinschaftsschulen wirklich nach vorne, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden auch in den nächsten Jahren entsprechend weitere Schritte gehen müssen. Es ist nicht alles auf einen Schlag zu erreichen. Deswegen nutzen wir die demografische Rendite auch genau dafür, Verbesserungen im Schulsystem zu bewerkstelligen, gerade auch bei der Personalisierung. Das alles zeigt doch, dass wir uns natürlich in einem Prozess befinden. Herstellung der Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium ist nicht auf einen Schlag zu bekommen. Ganz so, wie wir es im Koalitionsvertrag festgelegt haben, gehen wir Schritt für Schritt. Wir sind auch in der Umsetzung erfolgreich. Das spüren im Übrigen auch die Eltern, was man beispielsweise am Wahlverhalten feststellen kann. Die Gemeinschaftsschulen unterrichten rund 56 Prozent der zum Beginn dieses Schuljahres im weiterführenden Bereich insgesamt neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Wir werden bei diesen Anstrengungen nicht stehenbleiben. Das Ziel bleibt: mehr Bildungsgerechtigkeit für unsere Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört selbstverständlich auch der Erfolg dieser neuen Schulform. Diesem Ziel sind alle in dieser Koalition sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bildungsministerium mit großem Engagement verpflichtet.
Ich will Ihnen noch kurz erläutern, was wir an weiteren Maßnahmen vorhaben. Wir sind dabei, die Referendarausbildung zu verbessern, wir sind dabei, den Klassen- und Kursarbeitenerlass neu zu fassen. Damit ist im Übrigen auch eine Anpassung der Zeugnis- und Versetzungsordnung verbunden, und in diesem Rahmen wird selbstverständlich auch die Vergleichbarkeit der erteilten Noten an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien eine wichtige Rolle spielen. Ich freue mich sehr und bin sehr dankbar dafür, dass wir das auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit diskutieren können, indem wir Viele beteiligen. Das ist der richtige Schritt, es ist aber eben nicht der erste Schritt.
Wir werden darüber hinaus noch andere Dinge angehen müssen. Ich sage jedenfalls eines ganz deutlich: Der vorliegende Antrag fordert einen ersten Schritt auf dem Weg zur Herstellung der Gleichwertigkeit beider Schulformen. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir bereits ein großes Stück dieses Weges zurückgelegt haben. Wir befinden uns auf dem Weg. Ich könnte auch sagen, die Vorhaben und Projekte sind aufs Gleis gesetzt, nur einige stehen noch bedröppelt am Bahnhof und haben nicht gemerkt, dass der Zug schon längst abgefahren ist. Oder in Schulnoten ausgedrückt: Das ist mindestens eine glatte Eins, vielleicht sogar 15 Punkte. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/772 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/772 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die PIRATEN-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD.
B e s c h l u s s f a s s u n g ü b e r d e n v o n d e r C D U L a n d t a g s f r a k t i o n u n d d e r S P D - L a n d t a g s f r a k t i o n e i n g e b r a c h t e n A n t r a g b e t r e f f e n d : G r e n z ü b e r s c h r e i t e n d e A k t i v i t ä t e n z u r F a c h k r ä f t e s i c h e r u n g / S i c h e r u n g d e s F a c h k r ä f t e n a c h w u c h s e s ( D r u c k s a c h e 1 5 / 7 6 8 - n e u )
A b g. K r u t t e n ( S P D ) : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit Januar 2013, also in dem Jahr, als das Saarland das fünfzigjährige Jubiläum des ElyséeVertrages feierte, gibt es die Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung. Zu diesem Zweck kooperieren das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, die IHK, der Verband der Metall- und Elektroindustrie und die Verbundausbildung Untere Saar. Die Fachstelle hat ihren Sitz am Standort der Verbundausbildung Untere Saar in Dillingen. Zudem besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit. Neben den gerade genannten Partnern sollte man - wo ich gerade Eugen Roth und Hans-Peter Kurtz sehe - sicherlich auch einmal erwähnen, dass die Gewerkschaften ebenfalls sehr stark in vielen grenzüberschreitenden Projekten aktiv sind.
An den Kosten des Projekts in der Pilotphase von 18 Monaten beteiligt sich die Wirtschaft mit knapp 50 Prozent, was die große Relevanz des Themas für die saarländische Wirtschaft stark hervorhebt. Die restlichen Kosten trägt das Wirtschaftsministerium aus Landesmitteln. Das Erfolgsmodell duale Ausbildung genießt in ganz Europa einen besonderen Stellenwert. Etwa zwei Drittel aller Jugendlichen eines Jahrgangs in Deutschland entscheiden sich für eine duale Ausbildung. Im Saarland liegt diese Quote sogar noch höher. Dieses System mit seiner sehr engen Verzahnung aus Theorie und Praxis ist mitverantwortlich dafür, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland sehr gering ist. Aufgrund der demografischen Entwicklung haben aber auch saarländische Betriebe, vor allem im Handwerk, zum Teil massive Probleme, geeignete Bewerber für ihre offenen Ausbildungsstellen zu finden. Das weiß ich aus vielen Gesprächen mit entsprechenden Betrieben. Im Gegenzug sehen sich unsere jugendlichen Nachbarn aus Lothringen mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit konfrontiert. Ein weiterer Aspekt ist sicherlich, dass die Handwerksbetriebe in der Großregion ihre Leistungen grenzüberschreitend anbieten. In mindestens genauso starkem Maße betrifft diese Thematik auch unseren Einzelhandel. Deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, zu Ergebnissen zu kommen, die eine Win-win-Situation für die Interessen beider Seiten darstellen, sowohl für Frankreich als auch für uns im Saarland.
Die Jugendlichen von heute sind zwar ohne Schlagbäume aufgewachsen, aber gerade im Bereich der Ausbildung stellt die Staatsgrenze immer noch ein hohes Hindernis dar, da in Deutschland die Ausbildung im dualen System stattfindet, wohingegen die Ausbildung in Frankreich überwiegend schulisch ist.
In den jüngsten Jahren hat sich die Zahl der CFA, der Centres de Formation d’Apprentis - vergleichbar mit unseren Berufsschulen - in Frankreich zwar erhöht, aber die Lyceés sind noch deutlich in der Überzahl. Dazu habe ich selbst viele Erfahrungen im Rahmen von Austauschmaßnahmen in der beruflichen Bildung in verschiedenen Regionen Frankreichs gemacht, die ich seit 1989 für die Dillinger Hütte in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Französischen Sekretariat anfangs begleitet und später organisiert habe.
Beide Ausbildungssysteme bieten schon seit Langem die Möglichkeit, durch Aufenthalte im jeweiligen Nachbarland die beruflichen und interkulturellen Kompetenzen zu fördern und den Kontakt zwischen Jugendlichen und Betrieben über Staatsgrenzen hinweg herzustellen. Des Weiteren sollen solche Maßnahmen auch die Mobilität der Jugendlichen fördern. Dennoch ist sicherlich die Sprachkompetenz eines der größten Hemmnisse bei vielen Projekten. Auch viele Kinder von Grenzgängern, die zweisprachig aufgewachsen sind, haben Probleme, sich in der Sprache des Nachbarn in schriftlicher Form zu artikulieren. Daher ist die ursprüngliche Idee, nach dem Modell der Oberrheinkonferenz zur grenzüberschreitenden Ausbildung, den Jugendlichen den praktischen Teil der Ausbildung im Nachbarland und den theoretischen im Heimatland zu ermöglichen, sicherlich ein sehr guter Ansatz, den wir weiter verfolgen sollten. Dort gibt es mittlerweile, seit September letzten Jahres, eine entsprechende Rahmenvereinbarung.
Seit dem Projektstart gab es 24 Informationsveranstaltungen an 13 französischen Lyceés mit über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Fast 100 Jugendliche wurden seither konkret durch die Fachstelle unterstützt, beispielsweise durch Akquise von Betrieben oder die Vorbereitung von und Begleitung zu Vorstellungsterminen. Darüber hinaus bietet die Fachstelle auch ihre Unterstützung bei der Organisation von Praxisphasen saarländischer Jugendlicher in Frankreich an. In diesem Rahmen gab es bisher 19 Informationsveranstaltungen an vier Berufsschulen mit über 300 Auszubildenden. In diesem Zusammenhang wurde mit 131 saarländischen Unternehmen Kontakt aufgenommen, als aufnehmende und als entsendende Betriebe.
Eine Befragung der teilnehmenden Jugendlichen ergab, dass sie mit dem Praktikum im Saarland sehr zufrieden waren und dass das Praktikum ohne die Fachstelle in der Regel nicht zustande gekommen wäre. Des Weiteren gaben die Teilnehmer an, ihre Sprachkenntnisse stark verbessert zu haben. Sie könnten sich außerdem vorstellen, in Deutschland zu arbeiten oder hier eine Ausbildung zu beginnen. Daher ist es wichtig, dass man bei der Umsetzung dieses Projektes, gerade was den Bereich der Erst