Protocol of the Session on May 20, 2015

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Gesundheitsgefahr für die Umgebung. Außerdem mindern sie den Wert der umliegenden Häuser. Wer zieht schon gerne neben eine halb verfallene Wohneinheit? Um es noch einmal ausdrücklich klarzustellen: Dieser Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen die vielen Vermieterinnen und Vermieter, die ihre ordentlichen Wohnungen vermieten. Hier geht es einzig und allein um die schwarzen Schafe, die die Notlage von Menschen ausnutzen und eigentlich nicht bewohnbare Flächen zu niedrigen Preisen vermieten. Andere Vermieterinnen und Vermieter haben dadurch Wettbewerbsnachteile. Die von uns genannten Mindestanforderungen helfen Vermieterinnen und Vermietern, damit sie ihre ordentlichen Wohnungen nicht zu Dumpingpreisen anbieten müssen.

Wir halten diesen Ansatz, so wie er in NordrheinWestfalen eingebracht wurde und dort mittlerweile Gesetz ist, auch für unsere Leute für wichtig. Die durch die Städte und Gemeinden durchgeführte Prüfung des Sachverhalts, ob eine Wohnung dem entspricht oder nicht, macht für die Mieterin oder den Mieter den Gang zum Gericht möglicherweise überflüssig. Vielleicht ergeben sich daraus sogar Synergieeffekte im Bereich der Justiz, weil Mieterinnen und Mieter ihre Rechte nicht mehr gerichtlich einklagen müssen. Städte und Gemeinden könnten bereits im Vorfeld tätig werden. Gleichzeitig besteht aber auch für Vermieterinnen und Vermieter die Sicherheit, dass nicht jeder Bagatellschaden gleich zu einem festgestellten Missstand wird. Ein Missstand besteht demnach nur dann, wenn eine „erhebliche“ Beeinträchtigung des Wohngebrauchs vorliegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was in Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen möglich und für notwendig erachtet wird, sollte auch im Saarland möglich sein. Der vorliegende Gesetzentwurf will Menschen in Notlagen helfen und sie vor Ausnutzung schützen. Privater Wohnraum, der selbst genutzt wird, wird dabei nicht angetastet. Aber sehr wohl können verantwortungslose Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden, denn bereits Artikel 14 unseres Grundgesetzes sagt: „Eigentum verpflichtet“. Daher bitte ich Sie heute hier um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf und um Überweisung in den Ausschuss. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Peter Strobel von der CDULandtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr

geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, wir erleben heute ein weiteres Beispiel Ihrer Regelungswut mit Gesetzentwürfen, die vollkommen an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es zeigt sich heute einmal mehr, dass man Gesetze aus anderen Bundesländern nicht einfach so abschreiben kann, selbst wenn man der Meinung ist, dass diese anderswo gebraucht werden. Zur Genese des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen, das Sie abgeschrieben haben. Dort gab es eine Enquetekommission, die sich über zwei Jahre lang mit dem Problem von sogenannten Schrottimmobilien in Großstädten beschäftigt hat. Ein Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, sah die Koalitionsmehrheit in einem Wohnungsaufsichtsgesetz, das ich allerdings in Nordrhein-Westfalen genauso für falsch halte wie im Saarland.

(Beifall bei der CDU.)

Es entfaltet nämlich weder die gewünschte Lenkungswirkung noch ist es tatsächlich umsetzbar, aber dazu sage ich nachher noch etwas. Zunächst zu Ihren allgemeinen Fehlannahmen, Frau Kugler. Es beginnt schon damit, dass die Wohnungssituation in unserem Land mit der in Köln, Dortmund, Gelsenkirchen oder Duisburg nicht im Geringsten vergleichbar ist. Im Gegensatz zu diesen Städten, wo aufgrund der Wohnungsnot tatsächlich kleinste Wohnungen teilweise in fragwürdigem Zustand zu horrenden Preisen vermietet werden, haben wir im Saarland einen funktionierenden, sich selbst regulierenden Wohnungsmarkt. Wenn ein Vermieter sein Objekt nicht in einem ordentlichen Zustand hält, wird sich sein Mieter eine andere Wohnung suchen und das Mietverhältnis kündigen. Dazu ist das Wohnungsangebot im Saarland durchaus ausreichend. Damit ist der Vermieter den Regeln des Marktes unterworfen. Um einen vernünftigen Preis zu erreichen, ist der Vermieter gezwungen, etwas zu tun. Die Marktmacht im Saarland liegt doch bestimmt nicht bei den Vermietern, außer vielleicht in einem absoluten Premiumsegment. Aber auch dort ergibt sich am Markt ein Preis aufgrund von Angebot und Nachfrage - und das vollkommen zu Recht.

Sollten wir zu der Überzeugung kommen, dass Wohnraum im Saarland knapp zu werden droht, sollten wir uns lieber Gedanken über ein Wohnungsbauförderprogramm machen, als ein Wohnungsaufsichtsgesetz zu fabrizieren. Frau Kugler, das Bild, das Sie zeichnen, entspricht nicht dem saarländischen Wohnungsmarkt. Sie haben eben das Beispiel Bostalsee angeführt, aber man kann an der Stelle schon sagen, dass auch ohne ein solches Gesetz Abhilfe geschaffen wurde. Das, was Sie regeln wollen, ist in der Landesbauordnung unter § 3 schon geregelt.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Aber die Betroffenen dort konnten sich überhaupt nicht wehren.)

Die grundsätzlichen Voraussetzungen in NordrheinWestfalen und im Saarland divergieren total. Ihnen, sehr geehrte Abgeordneten der LINKEN, gefällt das Gesetz in Nordrhein-Westfalen natürlich. Es entspricht doch Ihrer Auffassung von staatlicher Kontrolle bis hinein in den letzten Winkel des Wirtschafts- und Privatlebens.

(Beifall bei der CDU.)

In großer Tradition Ihrer Mutterpartei, der SED, gefällt Ihnen natürlich

(Zurufe von der LINKEN.)

- das müssen Sie sich schon anhören - die Vorstellung vom denunzierenden Nachbarn.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das ist genauso sinnvoll wie die NSDAP als Mutterpartei der CDU. Das haben Sie immer noch nicht kapiert. Sie sollten sich schämen für Ihre Geschichtsunkenntnis.)

Herr Lafontaine, auch wenn Sie laut dazwischenrufen, wird es nicht besser. Ihnen gefällt doch die Vorstellung vom denunzierenden Nachbarn, der zuerst zählt,

(Anhaltende Zurufe von den Oppositionsfraktio- nen)

dann aufschreibt und zuletzt an die Behörden meldet, wer wie oft und wie lange lüftet.

(Beifall bei der CDU.)

Im Geiste organisieren Sie wahrscheinlich schon das erste saarländische Blockwarttreffen nach DDRVorbild.

(Lachen bei der LINKEN. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Sie sind ja nicht richtig im Hirn! - Zurufe von der LINKEN: Schämen Sie sich! Pfui!)

Was Sie sich wünschen, verehrte Abgeordnete der LINKEN, das sind Gängelung und Überwachung, wie es sie zum Glück seit gut 25 Jahren in Deutschland nicht mehr gibt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : So ein Blödsinn! - Abg. Lafontaine (DIE LINKE): Das ist eine Unverschämtheit angesichts der Vergangenheit dieser Partei! Eine bodenlose Unverschämtheit! Sie müssten eigentlich hier sitzen und die Klappe halten!)

Ich will aber auch meine übrigen Bedenken gegen das Gesetz noch zum Ausdruck bringen: Seit Monaten unterhalten wir uns hier über den Grundsatz der strikten Konnexität. Das ist, wenn ich mich recht entsinne, immer auch eine Forderung von Ihnen gewesen, verehrte Damen und Herren der LINKEN. Mit

Ihrem Wohnungspolizeigesetz wollen Sie eine Aufgabe auf die Kommunen übertragen, die diese niemals leisten können. Die Städte und Gemeinden werden weder personell noch finanziell in der Lage sein, eine so komplexe und rechtlich schwierige Materie umzusetzen. Denken Sie allein an den personellen Mehraufwand und an das Finanzierungsvolumen für die von Ihnen gewünschte Ersatzvornahme! Das ist illusorisch! Das alles einmal ganz abgesehen davon, was Ihr Gesetzentwurf für kommunale Wohnungsanbieter bedeutet.

Das nach § 11 Abs. 2 Ihres Gesetzentwurfs zu schaffende generelle Zutrittsrecht ohne richterliche Anordnung ist verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich und steht im eklatanten Widerspruch zu Art. 13 und 14 des Grundgesetzes.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich frage Sie: Wo kommen wir denn hin, wenn wegen des Verdachts einer verbogenen Gardinenstange Ihr Wohnungs-SEK die gesetzlich verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung über den Haufen wirft und zur Stürmung ansetzt?

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Herr Strobel, Sie sollten den Gesetzentwurf lieber mal ordentlich lesen!)

Ich habe ihn studiert.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Ja, ja! Sie peilen aber direkt daran vorbei!)

Ihr Gesetzentwurf fragt auch nicht nach dem Verursacher von Schäden oder sonstigen Missständen. Ihrer Meinung nach liegt grundsätzlich aufseiten des Vermieters die Pflicht, Abhilfe zu schaffen, auch wenn der Mieter den Schaden selbst herbeigeführt hat. Das ist doch eine verkehrte Welt!

Alles in allem ist Ihr Gesetzentwurf nur abzulehnen. Einen Hinweis möchte ich Ihnen zum Schluss aber doch noch mit auf den Weg geben: Wenn Sie schon Gesetze abschreiben, sollten Sie sich wenigstens die Mühe machen, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. In § 14 des nordrhein-westfälischen Gesetzes heißt es: Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. Das ist so definiert, weil das Gesetz dort 2014 verabschiedet worden ist. In Ihrem Entwurf, verehrte Vertreterinnen und Vertreter der LINKEN, ist unverändert das gleiche Ablaufdatum genannt. Das ist das Problem bei diesen Tricks: Sie fallen eben einem Lehrer direkt auf, wenn der Schüler die Fehler gleich mit abschreibt. Daher: Setzen, 6! - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Strobel (CDU) )

Vielen Dank. Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Hilberer, Fraktionsvorsitzender der Fraktion der PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Mieter hat ein Anrecht auf eine angemessene Wohnung. Der uns vorliegende Entwurf, eingebracht von der DIE LINKE-Fraktion, beschreibt die Mindestanforderungen an solchen Wohnraum recht gut. Die Aufzählung im Katalog beschreibt das, was ich als Mindestanforderungen an eine Wohnung bezeichnen würde. Definitiv. Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass niemand in unserem Land unterhalb dieser Standards wohnen müssen sollte.

Auch Sanktionen gegen die Eigentümer sind sinnvoll, wenn der Markt nicht funktioniert, wenn der Markt in der Art nicht funktioniert, dass es zulasten der Mieter geht, wenn also eine marktbeherrschende Stellung der Vermieter vorliegt. Ich stelle mir allerdings die Frage: Ist dies heute im Saarland der Fall? Mir fehlen an dieser Stelle belastbare Daten, ich kenne keine entsprechenden Statistiken. Bislang sind auch keine Leute an uns herangetreten, die ein Vorliegen dieser Situation bemängelt hätten. Das ist vor allem auch zu bedenken angesichts des Umfangs der vorgeschlagenen Maßnahmen. Denn das hier eingebrachte Gesetz ist ein sehr scharfes Gesetz.

Besonders kritisch sehe ich persönlich § 11 Abs. 2, in dem es darum geht, dass die Aufsicht Zutritt zum Wohnraum erhalten soll.

(Beifall von den PIRATEN und bei den Regie- rungsfraktionen.)

Die Aufsicht erhält Zutritt zum Wohnraum - ich zitiere aus dem Gesetzentwurf - „(…) ohne Einwilligung der betroffenen Bewohnerschaft jederzeit ohne Ankündigung (…).“ Ich stelle mir schon die Frage: Müssen an dieser Stelle die Mieter vor sich selbst geschützt werden? Ist das Ziel und Zweck des Gesetzes? Dafür will ich die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht opfern, nicht für diesen Gesetzentwurf.

(Beifall von den PIRATEN und den Regierungs- fraktionen.)

Nichtsdestotrotz bleiben viele Fragen offen, insoweit bin ich voll bei Ihnen.

Wenn nun aber der Wohnungsmarkt im Saarland nicht funktioniert? „Wenn“ bezieht sich hier auch auf den Vergleich mit Nordrhein-Westfalen, denn wie der Kollege Strobel schon ausgeführt hat, ist das Gesetz dort das Ergebnis einer umfangreichen Enquetekommission, die eine komplette Legislaturperiode getagt hat, die dann noch mal eingerichtet wurde und im Anschluss diese Empfehlung gegeben

hat, die den Titel „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ hat. Ist die dortige Situation aber wirklich auch die saarländische Situation? Ich glaube, es ist nicht die saarländische Situation.