Heike Kugler
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einmal im Jahr steht die Berichterstattung
über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben auf unserer Tagesordnung. Als Ausschussvorsitzende nehme ich heute gerne die Gelegenheit wahr, dem Hohen Hause und der Öffentlichkeit einen Überblick über die Entwicklung des Petitionswesens im Jahr 2016 zu geben.
Der Überblick bietet zum einen eine Auflistung wichtiger Kennziffern zur Gesamtheit der im vergangenen Jahr vom Ausschuss behandelten Eingaben. Er bereitet zum anderen eine kleine Auswahl einzelner Beispielfälle auf, die letztes Jahr Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen sind.
Der Ausschuss für Eingaben hat die Aufgabe, Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet werden, zu prüfen und zu bescheiden. Die Zuständigkeit des Ausschusses erstreckt sich auf Eingaben, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen. Zivilrechtliche Fragen und Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs.
Eingaben oder Petitionen werden im Regelfall unter Berücksichtigung einer oder mehrerer Stellungnahmen der Landesregierung im Ausschuss beraten. Über die Art der Erledigung ihrer Eingaben erhalten die Petentinnen und Petenten einen schriftlichen Bescheid.
Die uns als Drucksache 15/2106 vorliegende Statistik enthält zum Berichtsjahr 2015 Angaben über das Gesamtaufkommen an Petitionen und über die Aufgliederung der Petitionen nach drei Kriterien, nach den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss.
Die Statistik zeigt auf, dass der Ausschuss im Jahr 2016 insgesamt 240 Eingaben beraten hat, genauso viel wie im Vorjahr 2015. Im längerfristigen Vergleich ist damit erneut eine überdurchschnittliche Petitionsnachfrage zu verzeichnen.
Die statistische Aufgliederung nach Geschäftsbereichen der Landesverwaltung macht deutlich, dass die Gesamtzahl der Eingaben ein Ergebnis unterschiedlicher Teilentwicklungen ist. Mit der Ausnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, bei dem die Eingabenzahl gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben ist, sind bei allen übrigen Geschäftsbereichen kleinere oder größere Abweichungen der Petitionsnachfragen nach oben oder unten zu erkennen. Besonders auffällig sind ein Nachfrageplus von fast 60 Prozent bei den Eingaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport und ein Nachfragerückgang um über 30 Prozent bei den als „Sonstige“ zusammengefassten Fällen. Bei „Sonstigen“ handelt es sich um Ein
gaben, die keinem der infrage kommenden Geschäftsbereiche zuzuordnen sind.
Der Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs ist zu entnehmen, dass die elektronisch eingereichten Zuschriften gegenüber denjenigen, die per Post eingehen, erneut in der Mehrzahl sind. Mehr als 56 Prozent aller Eingaben sind auf digitalem Weg eingereicht worden, davon allein knapp 40 Prozent im geschützten Format der Online-Petition, das im Internetauftritt des Landtages zur Verfügung steht. Knapp 11 Prozent aller Eingaben haben den Landtag über den Umweg anderer Volksvertretungen erreicht. Von dort aus sind sie aus Gründen der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit an den saarländischen Landtag weitergeleitet worden.
Ein Wort zur Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung. Genau 75 Prozent aller Eingaben haben im letzten Jahr ihre Erledigung dadurch gefunden, dass der Ausschuss die zu ihnen eingeholten Stellungnahmen der Regierung bestätigt hat. In über 9 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach dem Überblick über einige Kennziffern zum Petitionsgeschehen insgesamt richte ich das Augenmerk nun auf einige Beispielfälle. Ein Blick in das Alltagsgeschäft des Ausschusses soll veranschaulichen, welche Anliegen Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr an den Ausschuss herangetragen haben und welche Ergebnisse durch das parlamentarische Prüfungsverfahren hierzu erzielt worden sind.
Zum ersten Fall. Er betrifft das Asylwesen und damit den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport. Eine Bürgerin sieht Handlungsbedarf bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Sie bittet bei diesem Personenkreis um eine Trennung zwischen Familien und Frauen einerseits sowie allein eingereisten Männern andererseits. Hintergrund ist ihre Sorge um den Schutz möglicher Opfer vor sexuell motivierten Übergriffen und Gewalttaten.
In Flüchtlingseinrichtungen sollten Frauen über ihre Rechte und Männer über ihre Pflichten im Hinblick auf den Umgang der Geschlechter miteinander aufgeklärt werden. Kriminelle Asylbewerber dürften nicht ohne Konsequenzen davonkommen, damit die Sicherheit gewahrt werde und es nicht im schlimmsten Fall zum Bürgerkrieg kommen könne.
Das Innenministerium nimmt zu dieser Thematik ausführlich Stellung. Demnach kann der Forderung nach einer sicheren Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen wie Frauen, Kindern und Familien nur teilweise entsprochen werden. Nach dem Asylgesetz des Bundes seien Asylbewerber zunächst verpflichtet, in einer für diesen Perso
nenkreis bestimmten Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In dieser Phase sei eine Unterbringung in speziellen Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel Frauenhäusern nicht möglich. Nach dem maximal dreimonatigen Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung werde allerdings besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Wege einer Einzelfallentscheidung durch landesinterne Verteilung regelmäßig eine Unterbringung in einer Wohnung auf Gemeindeebene ermöglicht.
Im Übrigen würden für alle in der Landesaufnahmestelle in Lebach untergebrachten Flüchtlinge und Asylbewerber geeignete Rückzugsräume und Ansprechpartner sowie eine spezielle Betreuung für Kinder vorgehalten. Die Erfahrungen mit diesen Betreuungsstrukturen, die auch der Vorbeugung sexueller Gewalt dienten, seien als positiv zu bewerten. Das Ministerium verweist ferner auf die Vielfalt der von unterschiedlichen Akteuren durchgeführten Maßnahmen, mit denen neu aufgenommenen Menschen Grundlagen der Orientierung und Integration in sprachlicher und kultureller Hinsicht vermittelt würden.
Zum Umgang mit kriminellen Asylbewerbern begrüßt das Ministerium aktuelle Gesetzesverschärfungen, die die Ausweisung straffälliger Ausländer sowie die Versagung des Flüchtlingsstatus bei straffälligen Asylbewerbern betreffen.
Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme erklärte der Ausschuss die Eingabe der Petentin für erledigt, da dem Anliegen - zumindest teilweise - entsprochen werden konnte.
Gegenstand einer weiteren Petition ist ein prominentes Tourismusprojekt des Landes. In Rede steht der neue Baumwipfelpfad an der Saarschleife in Orscholz. Ein Bürger kann nicht nachvollziehen, warum das Wahrzeichen des Saarlandes mit einem - so wörtlich - „Koloss“ bis zur Unkenntlichkeit verschandelt wird und warum sich eine nichtsaarländische Betreiberfirma auch noch an diesem - so wiederum wörtlich - „Ungetüm“ bereichern kann.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr nimmt zu den Bedenken des Petenten unter anderem wie folgt Stellung. Der Baumwipfelpfad, der auch didaktische Stationen über Leben und Lebensformen des Waldes bereithalte, lade insgesamt zu einer längeren Verweildauer an der Cloef und in der Umgebung ein. Dieser Umstand komme auch den ortsansässigen Gastronomen und dem Einzelhandel zugute.
Das Wahrzeichen des Saarlandes werde durch den Baumwipfelpfad nicht beeinträchtigt. Vielmehr sei es so, dass die Einzigartigkeit dieser Landschaft nun zusätzlich aus einer neuen Perspektive genossen
werden könne. Die auf der Aussichtsplattform des Bauwerks ermöglichten Sichtbeziehungen erlaubten ein neues Erlebnis der besonderen Art, das die herausragende Bedeutung der Saarschleife noch verstärke.
Das Pfadbauwerk sei durch seine Anlage wie durch den Hauptwerkstoff Holz naturnah in die Landschaft eingebettet. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sei der Eingriff in die Natur so gering wie möglich gehalten worden. Alle erforderlichen Genehmigungen bau- und umweltrechtlicher Art lägen vor. Auch der zuständige Gemeinderat habe für die Realisierung dieses Projektes gestimmt.
Das Ministerium verbindet seine Ausführungen mit der Hoffnung, zu einem nachvollziehbaren Verständnis seiner Förderentscheidung beizutragen, um aufgekommene Missverständnisse ausräumen zu können. Die hohen Besucherzahlen am Baumwipfelpfad seien sicherlich ein Fingerzeig für die Richtigkeit der innovativ ausgerichteten Tourismuspolitik des Landes. Das Ministerium kann den Ausschuss von seinen Argumenten überzeugen. Der Ausschuss bestätigt diese eingeholte Stellungnahme und erklärt die Eingabe für erledigt.
Der nächste Fall berührt den Geschäftsbereich des Finanzministeriums und endet mit einem vollen Erfolg für den Petenten. Ein Bürger schildert Verwirrung stiftende Vorgänge im Zusammenhang mit der Festsetzung und Zahlung von Umsatzsteuerbeträgen an das Finanzamt. Im Gegensatz zu früheren Jahren erstatte ihm das Finanzamt neuerdings Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die er regelmäßig überweise, mit rätselhaften Begründungen zurück. Gleichzeitig erhalte er einen ablehnenden Bescheid auf einen Festsetzungsantrag, den er gar nicht gestellt habe.
Die Stellungnahme des Finanzministeriums zu diesen Angaben bringt Licht in die Sache. Es stellt sich heraus, dass der als Unternehmer tätige Petent auf seine Steuernummer Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht nur für sein eigenes Unternehmen übermittelt hat, sondern auch für das Unternehmen einer anderen Person. Und dieses zweite Unternehmen sei von der Pflicht zur Übermittlung solcher Voranmeldungen befreit. Durch die nicht erkennbare Vermischung zweier getrennter steuerlicher Sachverhalte sei es zu den vom Petenten beanstandeten Festsetzungsund Rückerstattungsverfahren gekommen. Erst durch die Eingabe an den Landtag sei der Finanzbehörde der genaue Sachverhalt bekannt geworden. Zur Vermeidung weiterer Unstimmigkeiten habe die Behörde mit dem Petenten die Rechtslage ausführlich erörtert. Nach Vornahme der erforderlichen Korrekturen habe sich die Problemlage inzwischen aufgelöst. Der Ausschuss kann den Vorgang zu den Akten nehmen, weil dem Anliegen des Petenten wunschgemäß entsprochen worden ist.
Der letzte Beispielfall ist ein Vorgang mit Bezügen zum Umwelt- und zum Baurecht. Auch dieser Fall endet erfreulicherweise mit einem positiven Ergebnis. Die Nachbarn eines Gewerbebetriebs beschweren sich über belastende Auswirkungen der dort seit Jahren ausgeführten Tätigkeiten. Es geht um lärmintensive Arbeiten an Kraftfahrzeugen und Motorrollern im Freien vor zwei Werkstätten, und das sowohl auf dem Betriebsgrundstück als auch im öffentlichen Verkehrsraum. Die Nachbarn äußern Zweifel an der Zulässigkeit solcher Arbeiten mitten in ihrem Wohngebiet.
Die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz fällt differenziert aus. Zur Frage des Lärmschutzes heißt es, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Firma bereits im Vorjahr darauf hingewiesen habe, dass lärmintensive Tätigkeiten im Freien über einen längeren Zeitraum in diesem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig seien. Vereinzelte Kontrollen der Überwachungsbehörde im Anschluss daran seien beanstandungsfrei verlaufen.
Zur Frage der Zulässigkeit der Firma in dem Wohngebiet habe die Oberste Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass für die Kfz-bezogenen Handwerksund Dienstleistungstätigkeiten der Firma in baurechtlicher Hinsicht keine Genehmigung vorliege. Daher sei gegen die Firma ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden. Das ist eine Vorgehensweise, die erst durch die Eingabe an den Landtag an Fahrt gewonnen habe.
Der Ausschuss wartet das Ergebnis dieses Verfahrens ab. Dann wird mitgeteilt, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Betreiber der Firma eine sofort wirksame Nutzungsuntersagung mit Androhung eines Zwangsgeldes ausgesprochen hat. Die Nutzungsuntersagung beziehe sich auf sämtliche Tätigkeiten, die über die vorhandene Baugenehmigung hinausgingen und die Anlass für die Beschwerde an den Landtag gewesen seien.
Auf den positiven Bescheid des Ausschusses reagierten die Petenten mit einem netten Dankschreiben. Darin wird im Namen der Nachbarschaft dankbar vermeldet, dass sich aufgrund der behördlichen Interventionen die Lebensqualität der Betroffenen endlich wieder verbessert habe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser besonderer Ausschuss, der als einziger nicht der Diskontinuität unterliegt, berichtet leider erst zum Schluss. Dies sollte in der nächsten Legislaturperiode überdacht werden, da wir im Ausschuss mit den Petitionen ganz nah am einzelnen Menschen sind. Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihre engagierte Mitarbeit bedanken, an erster Stelle bei unserem Ausschusssekretär, Herr Dr. Schwickert, der uns stets
kompetent unterstützt hat. Vielen Dank allen für ihr Engagement! Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Ballas! Unsere Gesellschaft besteht aus einem immer größeren Anteil älterer Menschen. Das ist gut so. Von daher gewinnt die Seniorenarbeit stets an Bedeutung. Dies muss natürlich auch Konsequenzen für die Politik und die Einbeziehung älterer Menschen haben. Deshalb ist ein Landesseniorenbeirat natürlich sehr wichtig; das gehört entsprechend verankert.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Arbeit des Landesseniorenbeirates weiterzuentwickeln und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist wichtig und richtig. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es in anderen Bundesländern weitergehende Strukturen gibt, die man sich zum Vorbild nehmen sollte. Es gibt Seniorenmitwirkungsgesetze, in denen die gesetzlichen Mitwirkungsrechte und -pflichten geregelt sind. Dabei geht es darum, nicht nur über Senioren zu sprechen, sondern mit ihnen zu sprechen und von ihnen zu hören, wo der Schuh drückt.
Dass dies nicht das Ende der Fahnenstange ist, zeigen uns andere Bundesländer. In mehreren Bundesländern gibt es zur stärkeren Einbeziehung der Senioren in die politischen Entscheidungen sogar Altenparlamente. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein gibt es dieses sogenannte Altenparlament.
Siehst du so alt aus? - In Schleswig-Holstein gibt es das bereits seit 1989. Das ist also keine neue Erfindung. Es hat dort schon Tradition und ist entsprechend besetzt. Dieser Landtag tagt einmal im Jahr und auch dort, wo der andere Landtag immer sitzt. Delegierte des Landesseniorenrates werden durch Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, Gewerkschaften, Beamtenvertretungen und Parteien des Altenparlaments gewählt. Anträge werden formuliert und in Arbeitsgruppen beraten sowie Empfehlungen entwickelt, die schließlich von allen Teilnehmern in einer abschließenden Debatte diskutiert, überarbeitet und schließlich vom Plenum übernommen werden. Den gesamten Tag über sind Abgeordnete des Landtages vertreten. Sämtliche Fraktionen sind auch vor Ort, sachkundige Berater und interessierte Zuhörer natürlich auch. Ich möchte damit aufzeigen, dass die Sache so weitergehen könnte. In Schleswig-Holstein ist es so, dass die Beschlüsse des Altenparlaments den im Landtag vertretenen Parteien, der Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten des Landes zugestellt werden.
Ich möchte es kurz machen. Im Saarland müssen wir auf der kommunalen Ebene noch an der Umsetzung der Mitwirkungsmöglichkeiten arbeiten, denn
noch lange nicht alle Kommunen haben Vertreterinnen und Vertreter in die Landesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Seniorenbeiräte entsendet. Ich schaue in meinen Kreis St. Wendel: Dort sind noch sehr wenige Vertreter nominiert worden, da muss noch einiges getan werden.
Wir machen uns mit dem heutigen gemeinsamen Antrag auf den Weg. Es gibt noch viel zu tun. Die LINKE unterstützt daher natürlich den Antrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht
es um die Einbeziehung sogenannter sozial erfahrener Dritter oder genauer gesagt, um ihre Nicht-Einbeziehung. Denn die Große Koalition streicht die bisherige Anhörung erfahrener Dritter, die vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften noch vorgesehen war. Zum Zweiten sollen auch bei der Ablehnung von Sozialhilfe sozial erfahrene Dritte nicht mehr wie bisher zwingend beratend zu beteiligen sein, sondern nur noch, wenn die Sozialhilfeträger es wünschen. Zum Dritten sollen die Beiräte für Sozialhilfe, die für die Benennung der sozial erfahrenen Dritten zuständig sind, wegfallen.
Sozial erfahrene Dritte sind Vereinigungen, die Bedürftige betreuen oder Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern. Wenn sie von entscheidender Stelle herangezogen werden, kommt ihnen damit eine Stellung zu, die der eines Sachverständigen vergleichbar ist. Die Landesregierung ist nun der Auffassung, dass diese keine nennenswerte Funktion erfüllen würden und sieht überhaupt in der Beteiligung sozial erfahrener Dritter nur eine Verzögerung und ein Verfahrenshindernis. Dem können, wollen und werden wir nicht zustimmen. Die Beteiligung von sozial erfahrenen Dritten beim Erlass von Verwaltungsvorschriften ist aus Sicht der LINKEN durchaus sinnvoll. So können Fachkenntnisse und fundierte Erfahrungen dieser Personen genutzt werden, um praktikable Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen, individuell vertretbare Regelungen zu treffen und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Wenn die Beteiligung in der Vergangenheit nur unzureichend erfolgt ist, so muss diese für die Zukunft eben verstärkt erfolgen.
Wir plädieren außerdem ausdrücklich für die Beibehaltung der Beteiligung von sozial erfahrenen Dritten beim Erlass eines ablehnenden Widerspruchsbescheides über die Sozialhilfe. Der Hinweis, dass die Beteiligung auf Wunsch des Sozialhilfeträgers weiter stattfinden kann, ist schlichtweg lächerlich. Zum einen wird sich dieser Wunsch erfahrungsgemäß in Grenzen halten. Zum anderen frage ich mich, wo soll der Sozialhilfeträger denn die sozial erfahrenen Dritten herholen? Es gibt sie nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ja gar nicht mehr, weil es die Beiräte, die für die Bestimmung der sozial erfahrenen Personen zuständig sind, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zukünftig nicht mehr geben wird.
Die LINKE vertritt daher die Auffassung, dass die Beteiligung sozial erfahrener Personen bei der Entscheidung über die Gewährung von Sozialhilfe wichtig ist. Aufgrund ihres Hintergrundes könnten sie relevante Aspekte vorbringen, die bislang vielleicht unbekannt oder unberücksichtigt blieben. Härtefälle könnten gemildert werden. Die Beteiligung ermöglicht, dass eine angemessene und sozial gerechte Entscheidung getroffen werden kann. Ob die Argumente der sozial erfahrenen Dritten letztlich aus
schlaggebend in die Entscheidung einfließen müssen, liegt nicht in ihrer Hand, und wenn es nicht regelmäßig getan wird, so mag das einen vielleicht nachdenklich stimmen. Wir halten es aber für einen völlig falschen Weg, dann zu sagen, wir schaffen diese Beteiligung einfach ganz ab.
Sie führt in der Praxis auch nicht zu einem nennenswerten Mehraufwand oder zu einer Verzögerung, denn sie erfolgt in der Widerspruchsausschusssitzung, die ohnehin stattfindet. So sehen wir in dem vorgesehenen Gesetzentwurf auch keinen Beitrag zur Entbürokratisierung oder zur Verfahrensbeschleunigung. Auf all dies wurde in den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch kritisch hingewiesen. Der VdK zieht das eindeutige Fazit - mit Ihrer Erlaubnis zitiere aus der Stellungnahme, Frau Präsidentin -: „Eine Aufhebung der zwingenden Anhörung sozial erfahrener Dritter in den entsprechenden Fällen bedeutet de facto die Restriktion von Mitwirkungsrechten unabhängiger sachkundiger Akteure im behördlichen Verfahren.“ - Man gewinnt ein wenig den Eindruck, die Landesregierung empfinde alleine die Beteiligung von sozial erfahrenen Personen im Rahmen themenbezogener Entscheidungen als unnötiges sozialromantisches Zugeständnis. Ich finde das unerhört! Auch der VdK zeigt sich empört über die geringe Wertigkeit, die der Beteiligung der entsprechenden Personengruppen eingeräumt wird. Ebenso lehnen die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die Diakonie und der Aktionskreis Kindergeld und Sozialhilfe Saar den Gesetzentwurf ab. Aus den genannten Gründen werden wir dies ebenfalls tun. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die psychosoziale Prozessbegleitung landesrechtlich ausgestaltet. Das Ziel besteht darin, dass Opfer und Hilfsbedürftige im Rahmen eines Strafverfahrens Hilfestellung erfahren. Diese soll die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im Strafverfahren umfassen. Dabei sollen die individuellen Belastungen der verletzten Personen reduziert werden. Der Gesetzentwurf wurde daher von allen Angehörten begrüßt.
Positiv hervorgehoben wurden zum Beispiel die Regelungen zur regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sowie die geforderten Voraussetzungen für die Tätigkeit als psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise als psychosozialer Prozessbegleiter. Kritisiert wurde die zunächst vorgesehene Vorschrift, dass die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter an eine im Saarland ansässige Opferschutzorganisation angebunden sein müssen.
Dieser Kritik hat der Ausschuss mit dem vorliegenden Abänderungsantrag Rechnung getragen und den Gesetzentwurf dahingehend angepasst, dass die Opferschutzorganisation nicht im Saarland ansässig sein muss. Die LINKE befürwortet dies ausdrücklich. Nicht aufgegriffen wurde die Kritik, dass eine rechtsverbindliche Anbindung an eine Opferschutzorganisation nicht notwendig sei.
Der Weiße Ring zum Beispiel führte in der Anhörung aus, dass die unabdingbar zu fordernde Qualitätssicherung auch ohne eine solche Anbindung möglich sei, da sie im freiberuflichen Bereich ebenso wie im öffentlichen Sektor heute schon stattfinde. Die Einschränkung der freien Wahlmöglichkeit durch die hilfesuchenden Personen, sowie die Einschränkung der Berufsausübung der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter beurteilten sie daher als nicht gerechtfertigt.
Auch eine teilweise geforderte Verschwiegenheitsverpflichtung der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter ist im vorliegenden Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Diese Kritik wird im
Abänderungsantrag der PIRATEN aufgegriffen. Im Abänderungsantrag der GRÜNEN wird der Kritik im Hinblick auf die Anbindung an eine Opferschutzorganisation Rechnung getragen.
Beide Abänderungsanträge formulieren daneben jedoch zusätzliche Anforderungen an die berufliche Qualifikation, entweder im Hinblick auf den Erwerb oder im Hinblick auf Fortbildungs- und Supervisionspflichten. Dies halten wir für übertrieben. Wir sind der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf bereits anspruchsvolle Anforderungen an die berufliche Qualifikation stellt. Deshalb werden wir uns bei den Abänderungsanträgen der GRÜNEN und PIRATEN enthalten.
Den Gesetzentwurf und den Abänderungsantrag des Ausschusses beurteilen wir ebenso wie alle in der Anhörung zu Wort Gekommenen positiv als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Ich fasse mich kurz. Die LINKE wird dem Gesetz zustimmen, da es einen wichtigen Schritt zu mehr Hilfestellung und mehr Opferschutz darstellt und die schwierige Situation der Opfer im Strafverfahren würdigt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ihre Handlungsspielräume für eine humanere Vorgehensweise bei Abschiebungen auszuschöpfen. Seit dem 14. September 2004 gibt es im Saarland eine sogenannte Härtefallkommission. Wikipedia erläutert dazu: „Ihre Errichtung beruhte auf der Erkenntnis, dass es unmöglich ist, ausländerrechtlich relevante Sachverhalte abstrakt-generell so perfekt zu regeln, dass die in Anwendung dieser Regeln eintretenden Rechtsfolgen auch in jedem Einzelfall befriedigen. Das praktische Bedürfnis, einen Modus zur Einzelfallkorrektur zu finden, um unerträgliche Härten abzumildern, hat zur Schaffung der Härtefallkommission beigetragen. Sie ist auch als Reaktion auf das früher häufig gewährte Kirchenasyl zu sehen.“
Wir, die Fraktion DIE LINKE, wollen mit dem vorliegenden Antrag zwei wichtige Änderungen erreichen. Zum Ersten wollen wir eine Änderung der Härtefallkommissionsverordnung erreichen, damit im Zeitraum während der Bearbeitung eines Falles bei der Härtefallkommission keine Abschiebungen vorgenommen werden. Zum Zweiten wollen wir ganz allgemein, dass die Landesregierung eine humanere Vorgehensweise bei der Organisation und Durchführung von Abschiebungen regelt.
Lassen Sie mich kurz auf die erste Forderung eingehen. Der Hintergrund ist der folgende. In der Vergangenheit war es nach Angaben der Härtefallkommission geübte Praxis, dass man seitens des Ministeriums keine Abschiebungen veranlasst hat, während die Kommission mit einem Fall befasst war. Neuerdings muss allerdings festgestellt werden, dass man von dieser in der Vergangenheit geübten Praxis abweicht. Das heißt, noch bevor die Kommission in einem Fall eine abschließende Entscheidung getroffen hat, werden Abschiebungen vorgenommen. Der Kollege Kessler hat bereits darauf verwiesen. Vor diesem Hintergrund hat sogar der Integrationsrat seine Arbeit in der Härtefallkommission vorübergehend eingestellt.
Insgesamt wird die Arbeit der Härtefallkommission aus ihrer Sicht in Frage gestellt, wenn Abschiebungen vorgenommen werden, obwohl die Kommission noch mit dem Fall beschäftigt ist. Ich muss Ihnen sagen, ich finde diese Kritik sehr einleuchtend. Fakt ist, dass die Härtefallkommission erst angerufen werden darf, wenn alle anderen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Wenn jetzt während eines laufenden Verfahrens abgeschoben wird, dann wird damit die gesetzlich vorgesehene letzte Möglichkeit zur Geltendmachung besonderer Härten ausgehebelt, und das empfinde ich als eine Katastrophe.
Grundsätzlich geht es aber auch um eine Frage des wertschätzenden Umgangs mit der Härtefallkommission. Diese muss natürlich die Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit in Frage stellen, wenn während eines laufenden Verfahrens abgeschoben wird und eine Entscheidung ihrerseits damit überflüssig gemacht wird. Das ist einerseits eine Tragödie für die Menschen, die sich an die Kommission wenden, und einfach nur respektlos gegenüber denen, die engagierte Arbeit in der Kommission leisten. Ich möchte den Mitgliedern der Härtefallkommission an dieser Stelle einmal für ihre wichtige Arbeit danken, die sie ehrenamtlich leisten, und ich hoffe, dass ihre Arbeit in Zukunft etwas stärker gewürdigt wird.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas zu der Diskussion um die Zuständigkeit der Härtefallkommission in sogenannten Dublin-Fällen sagen. Wir wissen, dass es hier bundesweit die Tendenz gibt, die Zuständigkeit der Kommission der Länder skeptisch zu sehen. Aber es gibt hier, wie so oft, unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir vertreten die Auffassung, dass es hier einen Ermessensspielraum gibt, der die Behandlung auch solcher Fälle zulässt. Dabei spielt eine Überlegung eine Rolle: Ausgangspunkt ist ja, wie bei den Fällen, die nicht unter Dublin fallen, dass ein Härtefall vorliegt. Dies hängt eben gerade nicht vom aufenthaltsrechtlichen Status und der Frage ab, ob einem Flüchtling vielleicht schon einmal in einem anderen EU-Staat die Fingerabdrücke abgenommen wurden. Dies hängt nämlich schlicht von der persönlichen Situation des einzelnen Betroffenen ab.
Unabhängig von dieser Frage und unabhängig davon, wie man die Differenzen zwischen der Härtefallkommission und dem Ministerium bewertet, muss aus unserer Sicht bereits aus Gründen der Rechtssicherheit eine Regelung getroffen werden, wonach klar ist, dass während des Verfahrens vor der Kommission keine Abschiebungen vorgenommen werden dürfen. Dies ist auch in anderen Bundesländern wie Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen oder bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz so. Dabei befürworten wir eine Regelung wie in Niedersachsen oder Sachsen, die eine aufschiebende Wirkung ohne Ausnahme vorsieht.
An dieser Stelle komme ich zum nächsten zentralen Punkt unseres Antrages. Viele Landesregierungen haben in Konkretisierung bundesrechtlicher Vorschriften für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen Regeln geschaffen. Im Saarland gibt es nach Auskunft des Innenministeriums einen solchen Erlass oder eine vergleichbare Anordnung nicht. Hier sehen wir Handlungsbedarf. In Erlassen von beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg geht es darum, Handlungsspielräume im Sinne einer möglichst humanen Vorgehensweise auszuschöpfen.
Dabei wird zum einen versucht, die Betroffenen möglichst zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen, und zum anderen, im Falle einer Abschiebung unnötige Belastungen und Traumatisierungen insbesondere von betroffenen Kindern zu vermeiden. Deshalb wird in den Erlassen unter anderem vorgegeben, dass Abschiebungen grundsätzlich so zu organisieren sind, dass der Abholungszeitpunkt nicht in der Nacht liegt. So heißt es in dem Erlass des thüringischen Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Abschiebungen von Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit minderjährigen Kindern sind grundsätzlich so zu organisieren, dass der Abholungszeitpunkt nicht zwischen 21.00 Uhr und 05.30 Uhr des Folgetages liegt.“
Ähnliche Regelungen finden sich auch in den erwähnten Erlassen der anderen Landesregierungen. Daneben ist in dem Thüringer Erlass weiterhin bestimmt, dass die Durchführung der Abschiebung so zu organisieren ist, dass minderjährige Kinder grundsätzlich nicht aus Schulen oder Kindertageseinrichtungen zum Zwecke der gemeinsamen Abschiebung mit Familienangehörigen abgeholt werden. In Baden-Württemberg wird ausdrücklich klargestellt, dass bei einer Abschiebung sichergestellt sein muss, dass minderjährige Kinder in der Obhut eines Elternteils verbleiben müssen. Und in Niedersachsen gilt, dass eine eingeleitete Abschiebung aufgrund der hohen Bedeutung der Wahrung der Familieneinheit abzubrechen ist, wenn minderjährige Kinder von einem Elternteil oder den Eltern getrennt würden.
Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass wir bei allen gesetzlichen Vorgaben nicht unsere Menschlichkeit vergessen dürfen. Versetzen Sie sich einmal in die Situation dieser oft traumatisierten Familien, die häufig Dramatisches erleben mussten, zuerst in ihrem Herkunftsland und dann auf ihrer Flucht nach Deutschland. Aufgrund der mit der Abschiebung verbundenen schweren Belastungen gerade für Kinder halten wir es für dringend geboten, humanitäre Gesichtspunkte in einem Erlass oder ähnlichen Anordnung verbindlich zu regeln, damit eine einheitliche Handhabung und Berücksichtigung durch die anwendenden Behörden sichergestellt ist. Wir haben auch die rechtliche Möglichkeit dazu, dies zeigen die gerade beispielhaft aufgezählten Regelungen in anderen Bundesländern, und dazu fordern wir die Landesregierung mit unserem vorliegenden Antrag auf. Nun ist die Politik am Zuge, wir bitten um die Zustimmung zu unserem Antrag. Den Anträgen der GRÜNEN und der PIRATEN, die gleichfalls noch vorgestellt werden, werden wir zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch in diesem Jahr nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, als Vorsitzende dem Hohen Hause über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben Bericht zu erstatten. Der Bericht dient dazu, dem Parlament und der Öffentlichkeit einen Überblick zu verschaffen, wie sich die Ausschussarbeit im zurückliegenden Jahr gestaltet hat. Dazu dient zum einen eine statistische Aufbereitung wichtiger Rahmendaten, zum anderen die Schilderung einiger Beispielfälle, in denen die Behandlung konkreter Bitten oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck kommt.
Ich darf daran erinnern, dass der Ausschuss für Eingaben die Aufgabe hat, Eingaben oder Petitionen an den Landtag zu prüfen und zu bescheiden. Petitionen zielen entweder auf die Schaffung oder Änderung bestimmter Rechtsvorschriften ab oder sie wenden sich gegen bestimmte Verfahren oder Entscheidungen von Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. In beiden Fällen muss für das vorgetragene Anliegen eine Zuständigkeit des Landes gegeben sein. Zivilrechtliche Fragen und Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb des parlamentarischen Aufgabenbereichs.
Zu den Rahmendaten im Berichtsjahr 2015. Die Statistik, die uns als Drucksache 15/1803 vorliegt, enthält Angaben über das Petitionsaufkommen und über dessen Verteilung nach drei Zuordnungsmerkmalen. Zuordnungsmerkmale sind die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden, die Varianten der Einreichung sowie die Varianten der Erledigung der Petitionen.
Im Berichtsjahr 2015 hat der Ausschuss für Eingaben in seinen Sitzungen insgesamt 240 Eingaben beraten. Das sind 20 Eingaben, knapp 8 Prozent, weniger als im Jahr 2014. Allerdings bewegt sich dieses Ergebnis rund 10 Prozent über dem durchschnittlichen Aufkommen der letzten 10 Jahre, das bei knapp 220 Eingaben liegt.
Bei der Aufgliederung der Eingaben nach den obersten Geschäftsbereichen der Landesverwaltung ergibt sich ein Bild, das in jedem Jahr in unterschiedlicher Ausprägung wiederkehrt. Es zeigt sich auch diesmal, dass die Veränderung der Gesamtzahl der
Eingaben sich nicht proportional in den einzelnen Geschäftsbereichen widerspiegelt, sondern dass die Veränderung Ergebnis uneinheitlicher Teiltendenzen ist. Während etwa auf der Ebene der Staatskanzlei und des Unabhängigen Datenschutzzentrums von einem gewissen Gleichklang mit der Gesamtentwicklung gesprochen werden kann, verzeichnen die Ministerien für Inneres und Sport, für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie für Umwelt und Verbraucherschutz Nachfragerückgänge in erheblich höherem Umfang. Umgekehrt ist festzustellen, dass beispielsweise beim Ministerium der Justiz und, noch stärker, beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr entgegen dem Gesamttrend die Nachfrage deutlich angezogen hat.
Ein Wort zur Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs im Landtag. Bei diesem Zuordnungsmerkmal fällt auf, dass der seit Jahren anhaltende Trend zu elektronischen Formaten inzwischen den Durchbruch geschafft hat. Die 50-ProzentSchwelle, die bei elektronisch eingereichten Zuschriften im Jahr 2014 bereits erreicht war, ist im Jahr darauf locker überwunden worden. Denn im Jahr 2015 sind bereits knapp 60 Prozent aller Eingaben auf digitalem Wege in den Landtag gelangt. Hiervon hatten wiederum zwei Drittel, im Verhältnis zu allen Eingaben immerhin 40 Prozent, das Format der Online-Petition, das im Internetauftritt des Landtages zur Verfügung steht. Ein interessantes Detail ist auch der Anteil der Petitionen, die den saarländischen Landtag nicht auf direktem Weg erreicht haben, denn knapp 11 Prozent aller letztjährigen Eingaben sind von deren ursprünglichen Adressaten, meistens vom Petitionsausschuss des Bundestages, an den Ausschuss für Eingaben weitergeleitet worden. Dies ist erfolgt im Hinblick auf sachliche oder örtliche Prüfungszuständigkeiten des saarländischen Landtags. Der letzte Blick auf die Statistik gilt der Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung. Hier zeigt sich das bekannte Bild, dass die meisten Eingaben, diesmal knapp 55 Prozent, ihre Erledigung dadurch gefunden haben, dass der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der Landesregierung bestätigt hat. In über 11 Prozent aller Fälle ist es dem Ausschuss darüber hinaus gelungen, einem Anliegen ganz oder teilweise zu entsprechen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Überblick über einige Rahmendaten wende ich den Blick auf das Alltagsgeschäft des Ausschusses. Eine Auswahl von Beispielfällen soll zeigen, welche Anliegen im vergangenen Jahr an den Ausschuss herangetragen wurden und welche Erfolge dabei für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden konnten. Ich beginne mit zwei Vorgängen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Die erste Eingabe betrifft das Straßenverkehrswesen. Ein auf
merksamer Bürger stellt fest, dass an zahlreichen Verkehrsschildern, die nach Durchfahren geschlossener Ortschaften deren Ende anzeigen, an sogenannten Ortsausgangstafeln der rote Querstrich verblasst oder völlig verschwunden ist. Durch diesen Missstand verlören die Schilder ihre Aussagekraft und damit ihre rechtliche Bedeutung. Es entstehe ein verkehrsgefährdender Zustand, weil innerortstypische Verkehrsregelungen wie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h nicht mehr aufgehoben würden.
Das um Stellungnahme gebetene Verkehrsministerium bestätigt die Beobachtungen des Petenten. Es bestätigt allerdings nicht dessen Behauptung, dass der Verlust des roten Querbalkens auf dem Ortsausgangsschild gewissermaßen die Rechtskraft des Ortseingangsschildes über das Ende der geschlossenen Ortslage hinaus verlängert. Zwar sei die Wirksamkeit von Verkehrszeichen immer auch abhängig von deren Erkennbarkeit, doch von einem vollständigen Wegfall der Erkennbarkeit könne bei den beanstandeten Ortsausgangstafeln nicht die Rede sein. Zum einen werde die inhaltliche Aussagekraft als Ortsausgangsschild durch den über der Ortsbezeichnung angebrachten und mit einer Entfernungsangabe versehenen Hinweis auf die nächstfolgende Ortschaft unterstrichen. Zum anderen spiele der Umstand eine Rolle, dass sich an Ortsausgängen, am Standort der Schilder, das Straßenumfeld typischerweise durch eine reduzierte Bebauungsstruktur verändere. Das Anliegen des Petenten, die beanstandeten Ortstafeln zu erneuern, wird vom Ministerium in positiver Weise aufgegriffen. Der von technischen und finanziellen Faktoren bestimmte Prozess des Schilderaustauschs, von dem insgesamt 46 Verkehrszeichen betroffen seien, habe vom zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau bereits zu fast einem Drittel abgearbeitet werden können. Bei diesem Stand der Dinge kann der Ausschuss die Eingabe für erledigt erklären, da dem Petitum erfreulicherweise entsprochen wird.
Zur zweiten Eingabe. Auch sie betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. In diesem Fall endet der Einsatz des Ausschusses allerdings ohne Erfolg für den Petenten. Ein im Einzelhandel tätiger Unternehmer beschwert sich über angeblich überzogene Gebührenforderungen der Industrie- und Handelskammer. Er hält es nicht für richtig, dass die IHK kleinen Betrieben zusätzlich zu den mit ihrer Zwangsmitgliedschaft verbundenen Gebühren auch noch eine Betreuungsgebühr in Höhe von 204 Euro in Rechnung stelle, die für die Eintragung eines Auszubildenden fällig werde. Die Stellungnahme des Ministeriums zu dieser Beschwerde erläutert und bekräftigt die bestehende Rechtslage. Die Eintragung eines Betriebs ins Handelsregister ziehe dessen Mitgliedschaft in der IHK Saarland und eine damit verbunde
ne Beitragszahlungspflicht nach sich. Der betreffende Beitrag, der sich aus einem Grundbeitrag und einer nach Leistungsstärke gestaffelten Umlage zusammensetze, diene der Abgeltung der allgemeinen Leistungen, die die IHK Saarland als Selbstverwaltungsorganisation der saarländischen Wirtschaft für ihre Mitglieder erbringe. Darüber hinaus sei die IHK Saarland gesetzlich dazu ermächtigt, für besondere Verwaltungsleistungen nach dem Kostendeckungsprinzip auch besondere Gebühren zu erheben. Unter diese Kategorie falle die von dem Petenten kritisierte Berufsausbildungsgebühr. Diese Gebühr betrage für ein Ausbildungsverhältnis 143 Euro. Eine Zuschlagsgebühr in Höhe von 61 Euro auf insgesamt 204 Euro werde dann fällig, wenn - wie im Falle des Petenten - kein Prüfer in einen Prüfungsausschuss entsendet werde. Die Berufsausbildungsgebühr diene der Abdeckung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses, der Kosten für Zwischen- und Abschlussprüfung und der Betreuung des Ausbildungsbetriebes. Das Ministerium stellt abschließend fest, dass im Falle des Petenten weder eine Ungleichbehandlung ersichtlich sei noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt werde. Unter diesen Umständen sieht der Ausschuss keine andere Möglichkeit, als die Stellungnahme der Regierung zu bestätigen und die Eingabe damit für erledigt zu erklären.
Eine weitere Petition. Diesmal aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport. Gegen eine Grundstückseigentümerin wird eine bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung erlassen, die in Bestandskraft erwächst. Da die Eigentümerin der Anordnung nicht Folge leistet, entwickelt sich eine Kette von Zwangsgeldfestsetzungen mit immer neuen Beseitigungsfristen. Erst als die Zwangsgelder die Summe von 22.000 Euro erreichen und die Bauaufsichtsbehörde die Ersatzvornahme androht, wird die Beseitigungsanordnung, mehr als zweieinhalb Jahre nach deren Erlass, von der Eigentümerin umgesetzt. Als nach weiteren knapp zwei Jahren die Monatsrate, die zur Begleichung der Zwangsgelder festgesetzt worden ist, nach einer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümerin von 250 auf 500 Euro verdoppelt werden soll, wendet sich die Betroffene hilfesuchend an den Ausschuss.
Die Prüfung des Vorgangs durch das Innenministerium kommt zu dem Ergebnis, dass das fach- und vollstreckungsrechtliche Verwaltungshandeln der Bauaufsichtsbehörde nicht zu beanstanden sei. Die Petentin werde für die Beseitigung baurechtswidriger Gegebenheiten auf ihrem Grundstück als sogenannte Zustandsstörerin in Anspruch genommen. Gegen ihren als Handlungsstörer feststehenden Vater sei zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die ministerielle Prüfung ergibt allerdings, dass die Widersprüche, die die Petentin seinerzeit gegen drei der vier Zwangsgeldfestsetzungen eingelegt hat, un
ter Hinweis auf eine fehlende Begründung von der Behörde nicht beschieden worden sind. Dies sei nicht rechtens, weshalb man die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert habe, die ausstehende Abhilfeprüfung vorzunehmen und die Widersprüche gegebenenfalls an den zuständigen Rechtsausschuss weiterzuleiten.
Nun kommt Bewegung in die Sache. Die Behörde unterbreitet der anwaltlich vertretenen Petentin ein Vergleichsangebot: Im Gegenzug zu einer Rücknahme der Widersprüche durch die Petentin erklärt sich die Behörde dazu bereit, auf die weitere Vollstreckung der noch nicht erfüllten Zwangsgeldverfügungen zu verzichten. Die Petentin nimmt diesen Vergleich mit großer Erleichterung und Dankbarkeit an, weil dadurch der größte Teil der geforderten Zwangsgelder endgültig niedergeschlagen wird. Der Ausschuss kann den Vorgang erfreut zu den Akten nehmen, weil dem Petitum in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Auch der letzte Fall, den ich kurz beleuchten möchte, endet mit einem für die Antragsteller positiven Ergebnis. Mehrere in der Forensischen Psychiatrie untergebrachte Straftäter berichten von Fehlern und Unstimmigkeiten zu ihrem Nachteil im Zusammenhang mit Blut- und Urinproben. Hintergrund ist die Erhebung medizinischer Daten zur Kontrolle des Drogen- und Alkoholkonsums, und zwar mit Blick auf die Frage, ob den Untergebrachten Vollzugslockerungen gewährt werden können. Die Petenten machen unter anderem Widersprüche zwischen einzelnen Messwerten und Fehler bei der Berücksichtigung von Medikamentenrückständen geltend.
Die Stellungnahme des Justizministeriums klärt den Ausschuss über die strafrechtlichen und entziehungstherapeutischen Gegebenheiten in der Angelegenheit auf. Die drogen- beziehungsweise alkoholbelasteten Petenten seien auffällig geworden, als sie nach anfänglich positivem Therapieverlauf und anschließender Gewährung von Vollzugslockerungen des Missbrauchs von Rauschmitteln überführt worden seien. Die gewährten Lockerungen, ein entlassungsvorbereitendes Probewohnen, habe man daraufhin wieder aufgehoben.
Ein späterer Messwert, der nach erneuter Entlassung ins Probewohnen bei einem Betroffenen erhoben worden sei, habe Veranlassung für die die vorliegende Eingabe gegeben. Der Messwert, der einen Alkoholmissbrauch angezeigt habe, sei von dem Beprobten in Zweifel gezogen worden, und zwar unter Hinweis auf andere Einflussgrößen wie Medikamente und starken Obstverzehr.
Die Zweifel des Petenten fallen auf fruchtbaren Boden. Das toxikologische Institut der Universität, das den strittigen Alkoholbefund erhoben hat, unterzieht
die Probe unter dem Aspekt einer möglichen Messungenauigkeit einer nochmaligen Prüfung und kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass im vorliegenden Fall einer von mehreren Schwellenwerten für die Indikation eines Alkoholmissbrauchs unterschritten worden sei. Mit anderen Worten: Mit der Probe könne ein Alkoholkonsum nicht mit hundertprozentiger Sicherheit dokumentiert werden. - Das erfreuliche Ergebnis: Alle Petenten erhalten wunschgemäß eine weitere Bewährungschance und gelangen wieder ins Probewohnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement im Ausschuss danken. Dieses Engagement wird leider viel zu selten gewürdigt. Insbesondere möchte ich mich aber auch bei unserem Ausschusssekretär, bei Herrn Dr. Schwickert, für seine Beratung und Unterstützung bedanken. Sein Wissen kommt den Ausschussmitgliedern, letztlich aber auch den Petenten zugute.
Damit endet meine Berichterstattung über die Ausschusstätigkeit im Jahr 2015. - Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Mitarbeiter der HIL! Den Antrag zur Zukunftssicherung der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH in St. Wendel und der dortigen Arbeitsplätze wird die Fraktion DIE LINKE natürlich auch unterstützen. Die Heeresinstandsetzungslogistik ist nämlich nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Ausbilder. Meines Wissens hat sie etwa 190 junge Menschen in Ausbildung, das ist ein ganz wichtiger Faktor. Sie ist damit mit den, soviel ich weiß, rund 410 Mitarbeitern ein wichtiger Arbeitgeber in unserem Landkreis St. Wendel. Nach allen zugänglichen Informationen wurde dem Werk auf der Internetseite der Bundeswehr bescheinigt, dass es Garant für die professionelle Instandsetzung sei. Wenig nachvollziehbar ist dann, warum diese Arbeiten jetzt an private Anbieter vergeben werden sollen, die nicht kostendeckend, sondern gewinnorientiert arbeiten.
Dazu möchte ich ein paar Schlagzeilen aufgreifen, die in den letzten Jahren in der Presse herumgeisterten. So berichtete die Sendung Monitor 2014 unter dem Titel „Schmiergeldskandal: Deutsche Rüstungskonzerne im Visier der Staatsanwälte“. N-tv titulierte „Die Rückkehr der Skandal-Drohne Euro Hawk“, die den Steuerzahlern fast 200 Millionen Euro kosten sollte. DIE WELT schrieb noch vor einem Jahr „Die Bundeswehr. Eine demoralisierte Armee“ und führte dies neben knappem Sold vor allem auf Ausrüstungsmängel zurück. Bei einer NATOÜbung in Norwegen - so ebenfalls DIE WELT - „(…) hatten Panzergrenadiere das fehlende Waffenrohr eines Radpanzers vom Typ Boxer mit einem schwarz angestrichenen Besenstiel simuliert“.
Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit sollte es nicht kommen. Ich denke auch, dass hier eine öffentliche Wirtschaft besser arbeitet als private Unternehmen. Die gemachten Erfahrungen sprechen eine deutliche, klare Sprache. Dies alles zeigt, gerade in diesem sensiblen Bereich sollte der Bund keinen privaten Anbieter mit der Reparatur von Fahrzeugen beauftragen. Hier gilt öffentlich vor privat!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einen weiteren Aspekt aufgreifen, es geht um Föderalismus. So hat DIE ZEIT im Februar 2010 noch einmal zum Thema Bundesbehörden berichtet, dass über den Föderalismus ja viel geschimpft wird, dabei bringe er auch Angenehmes mit sich. „So verteilt er, anders als der Zentralismus, quer übers Land.
Selbst kleine Städte dürfen sich ein bisschen als Hauptstadt fühlen.“ Ich muss feststellen, dass in unserem Bundesland Bundesbehörden sehr rar gesät sind. Föderalismus kann nur so lange funktionieren, wie auch die Eigenständigkeit in gewissen Bereichen gewahrt bleibt. Hier gilt das Motto „Einheit in Vielfalt“. Bereits Erwin Huber hatte 2004 vor einer Zentralisierung gewarnt und verweist beim Umzug des BKA darauf, dass es Ausdruck gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern sei, wenn die Bundesbehörden verteilt seien. - Leider scheinen wir inzwischen auf dem Weg zur Zentralisierung zu sein, und dies ist kein guter Weg.
Die Arbeitsplätze - 630, haben wir eben von dem Kollegen Magnus Jung vernommen - müssen in St. Wendel erhalten bleiben. Hier hoffe ich auch auf die wirksame Unterstützung unserer zwei sogenannten politischen Schwergewichte aus dem Saarland, die wir in der Bundesregierung sitzen haben.
Gerade sie müssen sich dafür einsetzen, dass in unserem Saarland noch Bundeseinrichtungen vertreten sind. Ich will aber nicht weiter drum herumreden: Zuverlässige Leistung, so wie sie bei der HIL erbracht wird, muss belohnt werden. Daher plädieren wir, wie dies bereits von den LINKEN im Stadtrat in St Wendel und auch im Kreistag von St. Wendel erfolgt ist, gegen Privatisierung und Zentralisierung, stattdessen für Föderalismus und für den Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsplätze in unserem Kreis. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Land ein Problem. Die Altersarmut wächst, sie bedroht den sozialen Frieden und gefährdet ehrenamtliche Tätigkeiten wie soziales Engagement. Dabei beurteilen wir es heute als positives Signal, dass es gleich zwei korrespondierende Anträge gibt.
2014 veröffentlichte der Kölner Stadtanzeiger fünf Punkte, an denen die Leser einschätzen konnten, ob sie von Altersarmut bedroht sein könnten. Interessant ist, dass an erster Stelle die Frage steht: „Sind Sie weiblich?“ Altersarmut ist nämlich zum überwiegenden Teil ein Missstand, der vor allem Frauen betrifft, Frauen, die häufiger ihren beruflichen Werdegang durch Erziehungszeiten oder aber Pflegezeiten unterbrochen haben. Frauen sind daher gerade in unserem Land wesentlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Das Verhältnis ist ungefähr 2:1. An zweiter Stelle steht dann schließlich die Frage des Kölner Stadtanzeigers: „Sie haben einen Minijob?“ - Hintergrund ist, dass 1,3 Millionen Menschen arbeiten und trotzdem noch Hartz-4-Leistungen beziehen müssen.
Worauf will ich damit hinaus? Altersarmut beginnt nicht im Alter, sie beginnt im Arbeitsleben, sie beginnt mit jedem Minijob, sie verstärkt sich mit jeder Phase der Arbeitslosigkeit und jeder Unterbrechung in der Erwerbsbiografie. Und das ist das Problem. Gravierend schlagen sich dabei niedrige Löhne und sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse nieder, und das trifft gerade uns im Saarland besonders, haben wir doch einen relativ hohen Niedriglohnsektor und viele Leiharbeitsfirmen und Werkvertragsnehmer. An dieser Stelle passt unser neuer Werbespruch gera
de nicht, denn Großes entsteht nicht immer nur im Kleinen, viele Arbeitnehmerinnen hängen fest in mehreren kleinen Minijobs, da sie von einem nicht leben können. Und ein großer Arbeitsvertrag, von dem Mann oder Frau leben könnte, ist nicht in Sicht. Die Billiglöhne und Minijobs von heute schaffen in dem Moment die Altersarmut von morgen.
Die Böckler-Stiftung belegt, dass von 2,6 Millionen Menschen, die im Jahr 2013 in einem Minijob gearbeitet haben, nur 621.000, ungefähr ein Viertel, in die Rentenkasse eingezahlt haben. Alle anderen sahen sich dazu nicht in der Lage. Diese Entwicklung belegen die Zahlen des Statistischen Landesamtes ebenfalls. Demnach stieg die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter in den letzten fünf Jahren um fast ein Drittel, 31 Prozent. 1,3 Millionen Menschen arbeiten und beziehen trotzdem noch Hartz-4-Leistungen.
Worauf will ich hinaus? Noch einmal: Altersarmut beginnt nicht im Alter, sie beginnt im Arbeitsleben. Ein Blick in die Zukunft mag vielleicht klarmachen, wo wir hinsteuern. Wenn im Jahr 2031 die ersten Menschen bis 67 arbeiten müssen - ich spreche vom Jahrgang 64 -, sind sie bei einem Rentenniveau von 44 Prozent angekommen. Das Rentenniveau lag im Jahr 2000 noch bei 53 Prozent. Gehen wir von einer Durchschnittsrente aus, die im Jahr 2000 etwa bei 2.200 Euro brutto lag, so werden es im Jahre 2031 nur noch 1.800 Euro sein, also 400 Euro weniger. Diese Spanne können Menschen mit geringem Einkommen durch eine Riester-Rente nicht auffangen. Die Riester-Rente nutzt ihnen nichts, da sie auf die Grundsicherung im Alter voll angerechnet wird. Sie liegt zurzeit bei etwa 788 Euro, inklusive aller Wohnkosten. Oder - um es mit den Worten des Kabarettisten Volker Pispers zu sagen -: „Wer 2.000 Euro brutto oder weniger verdient und riestert, kriegt die Grundsicherung. Wer nicht riestert, kriegt auch die Grundsicherung.“
Eine große deutsche Tageszeitung titelte zum Thema „Die Wahrheit über unsere Rente“ bereits 2013: „Auch Riestern hilft nicht!“ Wer privat vorsorgt, steht zwar im Alter besser da, aber ausgerechnet diejenigen, die vorsorgen müssten, haben kaum das Geld dafür. 18,5 Prozent der rund 15,6 Millionen RiesterVerträge wurden schon wieder storniert und die derzeitigen Minizinsen lassen die Vorsorge weiter schrumpfen. - Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, hat sich bis heute weiter verstärkt. Und an dieser Stelle hakt auch der Entwurf der Fraktion der GRÜNEN, denn die private Altersvorsorge der Geringverdiener ist, wie eben ausgeführt, weder möglich noch sinnvoll. Daher werden wir uns bei dem Antrag enthalten.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Oktober letzten Jahres zur Situation der Seniorinnen und Senioren eine Untersuchung veröffentlicht unter dem Titel
„Der Arbeitsmarkt in Deutschland - Ältere am Arbeitsmarkt“ und belegt dort: Die Zahl der Älteren in Minijobs ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen. Ältere sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, letzteres bei einer überdurchschnittlich hohen Erwerbstätigenquote im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Dies bedeutet, dass das Armutsrisiko für diese Senioren weiter angestiegen ist.
Noch ein Wort zum Mindestlohn. Der Mindestlohn hilft, aber er müsste viel höher sein. Auf Anfrage unserer LINKEN-Fraktion im Bundestag, wie hoch denn der gesetzliche Mindestlohn sein müsse, um über Grundsicherung im Alter zu kommen, und zwar dann, wenn man pro Woche 38,5 Stunden gearbeitet hat und 45 Jahre berufstätig war ohne Lücken -
Noch einmal: Die Anfrage der LINKEN ging dahin, wie hoch denn das Mindesteinkommen pro Stunde sein müsste, um im Alter bei voller Erwerbstätigkeit über 45 Jahre noch aus der Armut herauszukommen. Die verblüffende Antwort des Ministeriums: Eine armutsfeste Rente könnte man erst mit 11,50 Euro pro Stunde und einer lückenlosen Arbeitszeit vom 22. bis zum 67. Lebensjahr bekommen. - Mann/ Frau braucht also eine lückenlose Beschäftigung, sonst kann dies so nicht funktionieren.
Daher fordern wir als LINKE erstens eine deutliche Anhebung des Mindestlohns, mittelfristig auf mindestens 11,50 Euro, da sonst keiner aus der Armutsfalle kommt, der Geringverdiener ist. Zweitens fordern wir Maßnahmen zur Anhebung des Rentenniveaus auf wieder 53 Prozent, wie es das im Jahr 2000 schon einmal gab. Drittens fordern wir als Notbremse gegen die Armut eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto. Niemand soll von weniger als 1.050 Euro im Monat leben müssen. Den Antrag der Regierungsfraktionen lehnen wir ab, da er der Fehlentwicklung der Absenkung der Rente nicht entgegenwirken will und eine realistische Chance, die Altersarmut in den Griff zu bekommen und wirksam gegenzusteuern, nicht zu sehen ist.
Schließen möchte ich mit dem Wort eines Bischofs aus Österreich, der in Brasilien tätig war. Er heißt Erwin Kräutler, ist mittlerweile im Ruhestand. Er hat zum Thema Armut gemeint: „Armut heißt: nicht haben, nicht sein, nicht können, nicht dürfen.“ - Daher bitte ich um Ihre Unterstützung für unseren Antrag. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Scharf, Sie haben zu den Flüchtlingen gesprochen. Für meine Fraktion ist das mein Part. Zum Thema Armut habe ich bei Ihnen aber Ausführungen vermisst. Wir haben nun zehn Jahre Hartz 4 und eine Langzeitarbeitslosigkeit, die sich zusehends verfestigt. Wir beobachten, wie sich die Schere zwischen Arm und Reich ständig weiter öffnet - und das gerade in unserem Saarland. Wir sind das westdeutsche Bundesland mit der höchsten Quote armutsgefährdeter Seniorinnen und Senioren.
So hat der Paritätische Wohlfahrtsverband im Februar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass die Armutsquote seit 2010 um rund 20 Prozent gestiegen sei. Der Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Armin Lang wies darauf hin, dass Armut im Saarland keine Randerscheinung mehr sei: „Sie ist akut wie nie. Die Politik muss dringend gegensteuern.“ Und schließlich zeigen auch die Ergebnisse des im Oktober vorgestellten Armuts- und Reichtumsberichts, dass sich daran nichts verbessert hat, im Gegenteil. Die Zahlen der Menschen, die von Armut, insbesondere von Altersarmut betroffen sind, steigen weiter an. Daher fordert auch Wolfgang Edlinger, Vorsitzender der Saarländischen Armutskonferenz - er wurde vorhin schon genannt -, dass die bisherigen Konzepte zur Armutsbekämpfung überdacht werden müssen. Dies zeigt: Die Billiglöhne von heute schaffen die Altersarmut von morgen. Deshalb muss Schluss sein mit der unseligen Praxis, dass der Staat Niedrigstlöhne noch subventioniert. Der Mindestlohn muss endlich auf ein wirklich armutsfestes Niveau erhöht werden, also auf mindestens 10 Euro die Stunde.
Dies muss auch ohne Ausnahme für alle Arbeitnehmer gelten. Leiharbeit und der Missbrauch von Werkverträgen müssen endlich verboten werden. Gleichzeitig muss das Absinken des Niveaus der gesetzlichen Rente rückgängig gemacht werden, die Privatisierung der Rente muss beendet werden. Stattdessen brauchen wir eine faire Besteuerung von Millioneneinkommen, Millionenvermögen und von Millionenerbschaften bei gleichzeitiger Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen. Statt Billiglöhne durch das sogenannte Aufstocken zu subventionieren, sollte der Staat das Geld lieber für Armutsbekämpfung und Bildung ausgeben.
Dazu gehört nach unserer Auffassung auch eine sanktionsfreie Mindestsicherung auf wirklich existenzsicherndem Niveau. In einem ersten Schritt muss der Regelsatz auf mindestens 500 Euro erhöht werden. Ich denke, das sind lohnende Ziele. Dafür müsste sich die Große Koalition auf Bundesebene endlich einsetzen, denn die Armut von Kindern und Familien, Alleinerziehenden, Seniorinnen und Senioren wird nicht von selbst vergehen.
Werfen wir schließlich noch einen Blick auf das Thema Flüchtlinge. Vergegenwärtigen wir uns, dass die Integration von Flüchtlingen nicht nur im Schulunterricht stattfindet, sondern neben der Schule gerade auch in der Freizeit und damit außerhalb der Schule. Viele junge Flüchtlinge wollen sich in ihrer Freizeit im Sport einbringen, neue Freunde finden und nehmen Angebote der verschiedensten Vereine gerne wahr. Umgekehrt freuen sich unsere Vereine über diesen Nachwuchs. Sie freuen sich, aber sie haben viele Fragen. Sie fragen sich: Wie sieht es mit der Versicherung aus? Wie funktioniert die sprachliche Verständigung? - Wie gesagt, es gibt viele Fragen. Darum wäre es wichtig, wenn es einen Ansprechpartner gäbe, an den sich die Vereine oder die jungen Flüchtlinge wenden können, jemanden, der die Strukturen kennt und der die nötige Vernetzung herstellen kann. Diese Stelle sollte nach unserer Auffassung sinnvollerweise bei einer bestehenden Institution, nämlich beim Landesjugendring angedockt sein.
Hier tut sich ein finanzielles Problem auf, Herr Becker. Um die zusätzliche außerschulische Integrationsarbeit aufzuwerten, müsste der Landesjugendring mehr Geld bekommen. Die vorhandenen Mittel genügen gerade so, um die bestehenden Strukturen aufrechtzuerhalten. Eine zusätzliche Betreuung von Flüchtlingen kann derzeit personell kaum gestemmt werden. Daher haben wir an dieser Stelle eine personelle Unterstützung gefordert. Da im Landesjugendring 25 Kinder- und Jugendgruppen mitarbeiten, ist die Investition in diesem Bereich eine beson
ders sinnvolle und effektive, denn sie verbessert und ergänzt bestehende Strukturen.
An dieser Stelle möchte ich noch ein Wort sagen zu dem Artikel „Verteilung junger Flüchtlinge stockt“, der heute in der SZ stand. Die Absenkung von Standards bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist ein großes Thema geworden. Uns beschäftigt das Thema Flüchtlinge ja schon sehr lange, und das zurzeit auf allen Ebenen, ob in den Kommunen, im Land, im Bund oder EU-weit. Umso wichtiger ist es, dass die Integration gelingt, denn unsere Geschichte zeigt, was keinesfalls mehr geschehen darf, was sich nicht wiederholen darf. Die Flüchtlingsbetreuung gelingt im Saarland durch das überdurchschnittlich gute Engagement vieler Ehrenamtlicher und besonders auch unserer Wohlfahrtsverbände im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut.
Dabei dürfen wir die Augen nicht vor Fällen verschließen, wo es Probleme gibt. Nehmen wir das Beispiel Oberthal. Wenn im Max-Braun-Zentrum 54 Jugendliche ohne Betreuung nachts im Wald sitzen, ist dies ein Zustand, der bei uns gegen sämtliche Regeln der Aufsichtspflicht verstößt. Wollen wir unsere Ordnung, wie wir sie kennen, aufrechterhalten, so dürfen wir hier nicht gegen die eigenen Regeln verstoßen. Von den Flüchtlingen erwarten wir ja auch, dass sie unsere Regeln einhalten. Jugendliche, die noch stark traumatisiert sind, sitzen dort im Wald. Sie dürfen gerade nicht schutzlos alleine gelassen werden, erst recht nichts nachts, erst recht nicht so weit außerhalb, erst recht nicht ohne die Möglichkeit, sofort nach Hilfe rufen zu können.
Dass diese Maßnahmen so ausufern, hat auch damit zu tun, dass wir jahrelang den sozialen Wohnungsbau sträflich vernachlässigt haben. Daher sieht unser Haushaltsentwurf einen Ansatz von 10 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau vor. Das wäre zumindest ein Anfang, der nicht nur unserer heimischen Bevölkerung zugutekäme, denn auch sie ist auf kostengünstigen Wohnraum angewiesen, auch die Flüchtlinge könnten davon profitieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier darf keiner benachteiligt werden. Es wäre wünschenswert, wenn Sie Ihre Entscheidung zu unseren Anträgen nochmals überdenken würden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die LINKE wird sich bei dem vorliegenden Antrag der PIRATEN-Fraktion enthalten. Ich möchte unser Abstimmungsverhalten kurz begründen. Natürlich ist es richtig, dass die Aufnahme von Flüchtlingen in der derzeitigen Größenordnung eine Herausforderung darstellt, die sich auch finanziell niederschlägt und die sich vor allem dauerhaft niederschlagen wird, da man die Folgeaufwendungen für die Integration nicht vergessen darf; da sind wir erst am Anfang und der Antrag der PIRATEN scheint dies zutreffend zu beschreiben.
Natürlich stellt sich daher auch die Frage, ob die Vereinbarungen zur Schuldenbremse noch in dem Maße einzuhalten sind, wie sie vor einigen Jahren unter anderen Bedingungen getroffen wurden. Wir haben es durchaus mit einer Ausnahmesituation zu tun, die vom Stabilitätsrat berücksichtigt werden muss. Dass diese Ausnahmeregel nach den §§ 5 und 6 der Verwaltungsvereinbarung zur Schuldenbremse greifen sollte und die Kosten nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden dürfen, ist unserer Meinung nach unstrittig.
Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung ist gegen den Antrag also eigentlich nichts einzuwenden. Leider bleibt dieser Antrag inhaltlich dabei stehen. Er akzeptiert die Schuldenbremse weiterhin als die
Basis, auf der öffentliche Haushalte zu sanieren sind.
Hier unterscheiden wir uns voneinander, weil wir die damit verbundene radikale Kürzungspolitik im Land grundsätzlich für falsch halten, unabhängig von der derzeitigen Situation.
Danke schön. Offen bleibt die Frage, wie die Landesfinanzen trotz der genannten Ausnahmesituation bis 2020 in Ordnung gebracht werden könnten. Das eigentliche Problem, die Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte bleibt weiterhin bestehen. Durch die Anerkennung einer Ausnahmesituation wird die Angelegenheit lediglich verschleppt, wenn sich ansonsten nichts ändert.
Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter des Landes wäre es gerade in der jetzigen Situation, die Kritik an der Schuldenbremse offensiv zu vertreten, auch gegenüber dem Stabilitätsrat. Wir sehen es ja in vielen Bereichen der Landesverwaltung, dass der derzeitige Weg der Kürzungspolitik nicht mehr durchzuhalten ist. Das zeigt sich nicht nur im Bereich der Schule, der Integration, wenn inzwischen 130 neue Lehrer eingestellt werden. Wir begrüßen diese Stellenschaffung ausdrücklich. Es zeigt sich aber auch, dass der Stellenabbau bereits jetzt gescheitert ist. Die Probleme gibt es nämlich auch in anderen Bereichen. So wird etwa der Stellenabbau bei der Polizei immer lauter in Frage gestellt. Das konnte man heute in der Saarbrücker Zeitung auf Seite 1 nachlesen. Ähnliches gilt für die Finanzverwaltung, wo wir immer wieder von Engpässen hören, welche die Funktionsfähigkeit in wichtigen Bereichen des Landes gefährden.
Wenn man also die öffentlichen Haushalte sanieren will, greift nach unserer Auffassung die Berücksichtigung dieser einen Ausnahmesituation viel zu kurz. Der ganze Weg der Kürzungen ist falsch. Leider wird die Schuldenbremse hierzulande vor allem als Ausgabenbremse verstanden. Es wird ganz vergessen, dass man die Landesfinanzen auch über eine Erhöhung der Einnahmen in Ordnung bringen könnte. Wir bleiben bei unserer grundsätzlich anderen Position in Fragen der Haushaltssanierung. Ohne eine couragierte Besteuerung der Reichen in diesem Lande wird es keinen Abbau des Schuldenberges geben. Wir brauchen eine Millionärssteuer, eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften und eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes der
Einkommenssteuer bei gleichzeitiger Entlastung des Mittelstands und der Geringverdiener.
Ich fasse zusammen. Der Verweis auf eine Ausnahmesituation gegenüber dem Stabilitätsrat ist richtig. Die Geschäftsgrundlage heißt aber leider weiterhin Schuldenbremse. Kritik an ihr wurde zuletzt auch in den Reihen der Saar-SPD lauter. Hier müsste man nach unserer Auffassung ansetzen und die Diskussion grundsätzlich neu führen. Die Probleme der öffentlichen Haushalte sind ohne eine strukturelle Verbesserung der Einnahmesituation nicht zu lösen. Im vorliegenden Antrag spielt dieser für uns zentrale Punkt leider keine Rolle. Deshalb werden wir uns enthalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Verbraucherschutz ist wichtig, ist notwendig. Darin sind wir uns alle einig. So gibt es notwendigerweise über das Landesamt für Verbraucherschutz hinaus auch auf Bundesebene ein adäquates Amt, das Amt für Verbraucherschutz. Es gibt sogar auf der EU-Ebene das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz. Klar ist daher, dass Verbraucherschutz notwendig und wichtig ist. Darin sind wir uns Gott sei Dank über alle politischen Grenzen hinweg einig.
Das Ziel ist es, Verbraucher zu schützen, Verbraucher, die sich aufgrund fehlender Informationen, Kenntnisse, im Nachteil befinden. Diese Verbraucher müssen wir unterstützen und Sicherheit im tagtäglichen Umgang mit Lebensmitteln und anderen Waren vermitteln. Die Gesundheit und das Wohl der Menschen hier vor Ort sind wichtig, sie müssen garantiert werden. Wie notwendig diese Arbeit ist, zeigt sich an den Lebensmittelskandalen der letzten Jahre. Umso wichtiger ist es, dass hier durch die öffentliche Hand kontrolliert wird, um die Gesundheit aller zu schützen.
Daher ist es wichtig, gerade bei Einsparungen notwendige, erfolgreiche Strukturen in ihrer Funktionalität zu erhalten. Gesundheit und damit auch das Kontrollorgan, das Landesamt für Verbraucherschutz, darf nicht zum Spielball von Einsparungen werden. Im Rahmen der Einsparungsbemühungen wurde erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben, wieder einmal ein Gutachten der Firma PwC, obwohl einmal beteuert wurde, dass auch andere Firmen zur Erstellung von Gutachen herangezogen werden sollten. Kollege Ulrich hat bereits darauf hingewiesen. Daher brauche ich darauf nicht näher einzugehen.
Ich möchte noch auf zwei Dinge besonders hinweisen. Erstens. Die gegenwärtigen Einsparmaßnahmen hatten meines Wissens zum Ziel, die Bereiche Rückstandsanalytik zusammenzulegen. Aber gerade die Rückstandsanalytik war nicht Gegenstand der Untersuchung von PwC. Also hier einmal die Frage, was das dann soll.
Zweiter Punkt. Wenn daher alles so gut, so erfolgreich, so toll war, warum wurde dann der Personalrat des Landesamtes für Verbraucherschutz hier nicht in den Prozess einbezogen? Der Personalrat hat inzwischen sogar wegen Nichtbeteiligung im Mitbestimmungsverfahren geklagt. Der Prozess ist anhängig. Warum wurde der nicht mit einbezogen? Warum sind hier die Mitarbeiter nur in Kenntnis gesetzt worden, vor vollendete Tatsachen gestellt worden? Es werden hier nicht grundsätzlich die Leute mitgenommen, die man mitnehmen sollte.
Für uns, die LINKE, ist dabei wichtig, dass keine Kompetenzen an private Betreiber abgegeben werden, und dass ein starkes Kompetenzzentrum für Lebensmittel- und Trinkwasserkontrollen bestehen bleibt. Zurzeit sieht es ja danach aus, als wäre das so. Der Verbraucherschutz im Saarland muss künftig auch angesichts der Globalisierung gestärkt werden, er darf nicht geschwächt werden. Das Saarland braucht eine kompetente Bündelung beim Verbraucherschutz und keine zersplitterte Behörde, die dann Untersuchungen im Landesamt für Verbraucherschutz, im Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, im EVS und der Landwirtschaftskammer aufteilt. Die Untersuchungen für Lebensmittel, Trinkwasser, Fut
termittel, Kinderspielzeug oder was auch immer, müssen in einem mit hochqualifiziertem Personal und ausreichenden Labormessgeräten ausgestatteten Kompetenzzentrum erfolgen.
Die Menschen im Saarland wollen keine Lebensmittelskandale, keine gesundheitsschädlichen Produkte wie gefährliche Spielsachen oder andere Gegenstände, giftige Kleidung oder was auch immer. Dafür brauchen wir eine starke Verbraucherschutzbehörde und keine Aufsplitterung. Damit folgen wir der Argumentation von Professor Ulrich Nöhle. Wir unterstützen daher den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und lehnen den Antrag der Regierung ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes, wie er hier vorliegt, orientiert sich an den Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es einerseits, Mieterinnen und Mieter vor unhaltbaren Wohnzuständen zu schützen und gleichzeitig die Kommunen in die Lage zu versetzen, dass sie bei Verwahrlosung frühzeitig reagieren können. Ob verschimmelte Wände oder defekte Heizungsanlagen, kaputte sanitäre Anlagen oder was auch immer, es gibt zahlreiche Berichte über menschenunwürdige Unterbringung. Wir denken, hier muss man etwas tun.
Ich möchte nur an die rumänischen Arbeitskräfte am Bostalsee erinnern, deren Berichte uns damals alle schockiert haben. Sie waren teilweise in katastrophalen Behausungen untergebracht und die Berichte haben uns damals sehr erschüttert. Daher bringen wir diesen Gesetzentwurf, der Mindeststandards regeln soll, heute hier ein. Es handelt sich um Mindeststandards, die über bestehende Baustandards hinausgehen. Zum Beispiel wird für Erwachsene und für Kinder eine Mindestwohnfläche vorgegeben. Der Wohnraum muss trocken, sauber, hell und beheizbar sein und die Sanitäranlagen müssen vorhanden und natürlich funktionstüchtig sein. Eigentlich sollte dies alles selbstverständlich sein, doch die Praxis sieht oft ganz anders aus. Es gibt Menschen, die in verschimmelten Wohnungen leben und nicht wissen, wie sie sich dagegen wehren können, denn der Weg zum Gericht ist für viele mit Ängsten verbunden. Hier könnten unsere Aufsichtsämter einschreiten, so wie die Ämter in Nordrhein-Westfalen, wenn eine Überprüfung ergibt, dass diese Mindeststandards nicht eingehalten werden. Hinzu kommt ein anderer Aspekt, der ebenfalls von Bedeutung ist. Verwahrloste Häuser sind nicht nur ein Schandfleck für unsere Städte und Gemeinden, sondern sie sind auch eine
Gesundheitsgefahr für die Umgebung. Außerdem mindern sie den Wert der umliegenden Häuser. Wer zieht schon gerne neben eine halb verfallene Wohneinheit? Um es noch einmal ausdrücklich klarzustellen: Dieser Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen die vielen Vermieterinnen und Vermieter, die ihre ordentlichen Wohnungen vermieten. Hier geht es einzig und allein um die schwarzen Schafe, die die Notlage von Menschen ausnutzen und eigentlich nicht bewohnbare Flächen zu niedrigen Preisen vermieten. Andere Vermieterinnen und Vermieter haben dadurch Wettbewerbsnachteile. Die von uns genannten Mindestanforderungen helfen Vermieterinnen und Vermietern, damit sie ihre ordentlichen Wohnungen nicht zu Dumpingpreisen anbieten müssen.
Wir halten diesen Ansatz, so wie er in NordrheinWestfalen eingebracht wurde und dort mittlerweile Gesetz ist, auch für unsere Leute für wichtig. Die durch die Städte und Gemeinden durchgeführte Prüfung des Sachverhalts, ob eine Wohnung dem entspricht oder nicht, macht für die Mieterin oder den Mieter den Gang zum Gericht möglicherweise überflüssig. Vielleicht ergeben sich daraus sogar Synergieeffekte im Bereich der Justiz, weil Mieterinnen und Mieter ihre Rechte nicht mehr gerichtlich einklagen müssen. Städte und Gemeinden könnten bereits im Vorfeld tätig werden. Gleichzeitig besteht aber auch für Vermieterinnen und Vermieter die Sicherheit, dass nicht jeder Bagatellschaden gleich zu einem festgestellten Missstand wird. Ein Missstand besteht demnach nur dann, wenn eine „erhebliche“ Beeinträchtigung des Wohngebrauchs vorliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was in Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen möglich und für notwendig erachtet wird, sollte auch im Saarland möglich sein. Der vorliegende Gesetzentwurf will Menschen in Notlagen helfen und sie vor Ausnutzung schützen. Privater Wohnraum, der selbst genutzt wird, wird dabei nicht angetastet. Aber sehr wohl können verantwortungslose Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden, denn bereits Artikel 14 unseres Grundgesetzes sagt: „Eigentum verpflichtet“. Daher bitte ich Sie heute hier um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf und um Überweisung in den Ausschuss. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch ein Wort vorweg zu den freundlichen Einlassungen des Kollegen Strobel. Herr Strobel, bei Ihnen vermisse ich zeitweise jedes Fünkchen Anstand. Gestern in der Zeitung hat man noch gelesen, dass Benehmen als Pflichtfach in den Schulen eingeführt werden soll. Jetzt weiß ich, warum.
Das Thema ist so brisant, weil wir bei uns Menschen haben, die nicht wissen, wohin sie sich wenden sollen, wenn es Probleme mit der Wohnung gibt.
Das betrifft nicht die Studierten, die sich meistens helfen können.
Herr Scharf, wir haben hier im Haus -
Herr Scharf, ich darf es Ihnen mal erklären. Wir hatten hier im Hause eine Gruppe von Menschen, die beklagt haben, in einer schimmeligen Wohnung zu sitzen. Dabei war auch eine alleinerziehende Frau mit vier oder fünf Kindern, eines davon war behindert. Die Gruppe wurde von Pro Ehrenamt begleitet, sie haben sich an uns gewandt. Ich habe gesagt, sie sollen eine Petition schreiben oder sich ans Gesundheitsamt wenden. Monate später - das, obwohl sie Hilfe bekommen haben, sie hatten ja Pro Ehrenamt an ihrer Seite - bekomme ich von jemand anderem den gleichen Fall erneut vorgetragen. Es hatte sich nichts, aber auch gar nichts getan, weil unsere eigenen Leute, die fachkompetent sind, noch nicht einmal wissen, wohin sie sich wenden können, damit etwas in die Gänge kommt.
Deshalb ist so ein Gesetz dringend notwendig für die Schwachen, die sich nicht wehren können.
Es ist nicht nur so, dass wir bei Nordrhein-Westfalen abgekupfert haben. Es ist Brauch bei vielen Gesetzen zu schauen, wo es ein vernünftiges Gesetz gibt, das wir dann auf uns runterbrechen. Das gibt es in Hamburg, Hessen und Berlin. Das gab es auch in Bayern, aber dort wurde es abgeschafft, weil es in der Verfassung bereits einen Paragrafen gibt, der das Ganze mit verankert. Das haben wir im Saarland nicht.
Deshalb sollten wir hier gesetzliche Regelungen treffen, sodass die Kommunen selbst tätig werden können.
Um nichts anderes geht es in diesem Gesetz, daher bitte ich nochmal um Zustimmung. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Erneut beschäftigen wir uns mit dem Thema Flüchtlinge, das ist nun fast im monatlichen Rhythmus der Fall. Die Situation in Syrien und anderen Krisenregionen hat sich dermaßen zugespitzt, dass wir, so wie andere Länder der Europäischen Union, gefragt sind. Unser Handeln ist gefragt. An dieser Stelle möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, um allen Ehrenamtlichen zu danken, die sich durch ihr Handeln bereits eingebracht haben. Das ist eigentlich das Kostbarste, was man geben kann: die eigene Lebenszeit, die eigene Erfahrung. Manche gehen so weit, dass sie Flüchtlinge in ihren eigenen Familien aufnehmen. Dafür gebührt ihnen unser Dank.
Ich möchte nun einige Aspekte herausgreifen, denn Saargida sollte bei uns gerade in dem Zusammenhang keinen Platz haben.
Der Antrag der Großen Koalition zeigt, dass sehr wohl von den zentralen Aufnahmekapazitäten, also der Landesaufnahmestelle, ausgegangen wird, deren Plätze erschöpft sind. Erschöpft auch deshalb, so unsere Auffassung, weil die Menschen bereits viel zu lange im Lager verbleiben mussten. Sie durften keine andere Wohnung nehmen. Seit Jahren mahnen wir die dezentrale Unterbringung an. Das Ergebnis sehen wir heute, dort leben inzwischen 74 Menschen, die schon seit über zehn Jahren, ich wiederhole, seit über zehn Jahren in dieser Aufnahmestelle wohnen. So sieht nach unserer Auffassung verfehlte Flüchtlingspolitik vor Ort aus. Die Bevormundung muss irgendwann ein Ende haben. Wir brauchen eine Willkommenskultur - einige Schritte in diese Richtung hat man in letzter Zeit vernehmen können -, die den Namen wirklich verdient. Das heißt aber auch, dass wir zumindest bei den ankommenden Flüchtlingen gleich mit Deutschkursen beginnen müssen. Zurzeit warten viele Flüchtlinge auf Sprachkurse. Nach meinem Kenntnisstand sind es knapp 130, demgegenüber steht ein Kurs mit einer Kapazität von vielleicht 25 Plätzen zur Verfügung. Hier wird meiner Meinung nach kostbare Zeit vergeudet, hier muss Flüchtlings- und Willkommenspolitik gelebt werden.
Interessant finde ich an der Stelle, dass in Ihrem Antrag erneut auf Dublin III verwiesen wird, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Daher fordern wir die Solidarität aller EU-Mitgliedsstaaten ein, ihren Verpflichtungen aus dem Dublin-III-Abkommen vollumfänglich nachzukommen.“ - Dublin III, liebe Kolleginnen und Kollegen, regelt seit dem 26. Juni 2013 die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedsstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Das bedeutet, es wird geregelt, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Derzeit sind dies insbesondere Länder wie Malta, Griechenland, Italien und Spanien, andere auch, aber vor allen Dingen diese vier Länder. Denn dort betreten die meisten Flüchtlinge europäischen Boden. Faktisch wird damit den südlichen EU-Staaten eine größere Verpflichtung auferlegt als den nördlichen Ländern. Diese Länder kennen wir aus den Nachrichten mit Themen wie Jugendarbeitslosigkeit oder extrem angespannten finanziellen Situationen in den Staatskassen und weitere. Nicht genug damit, die Einführung eines Solidaritätsmechanismus in Dublin III lehnte Deutschland ab! Deutschland hat also verhindert, dass die Menschen, die europäischen Boden betreten, solidarisch auf alle anderen Länder nach ihrer Leistungsfähigkeit verteilt werden.
Heute hier so zu tun, als wollte man etwas ändern, wenn man sich auf Dublin III beruft, halte ich für blanken Hohn. Da frage ich Sie, auf welchem Stern
leben Sie denn, wenn Sie von Staaten am Rande der Pleite verlangen, dass sie humanitäre Verantwortung übernehmen sollen, die sie gegenüber anderen Menschen nicht übernehmen können, nicht einmal gegenüber ihren eigenen Leuten? Wie wollen wir dann von humanitären Standards sprechen?
In der Saarbrücker Zeitung ist von gut gemeinter Hilflosigkeit die Rede. Ich sehe den Antrag in ähnlichem Licht und vermisse echte Lösungsansätze, denn dazu müssten wir bei Dublin III ansetzen. Insbesondere, wenn es um konkrete Fälle geht hier vor Ort, wie zum Beispiel bei uns oben im Kreis. Herr Abgeordneter Scharf, wir haben uns im Sozialausschuss schon damit beschäftigt. Es geht um einen assyrischen Asylbewerber, der nach Ungarn abgeschoben wurde, obwohl er hier eigentlich anerkannt ist. Abgeschoben, obwohl seine Frau in Lebach erstmalig einen Asylantrag gestellt hat. Im Gegenteil, sie wurde darauf gedrängt, zu ihm nach Ungarn zu ziehen, und das in unsichere Verhältnisse. Sie leben dort in einem Bauwagen oder so etwas Ähnlichem.
Ich möchte noch ein Wort zu den Zahlen der Asylbewerber verlieren. Deutschland hat im vergangenen Jahr sehr wohl etwa 173.000 Asylbewerber aufgenommen, das ist aber nicht mehr als alle anderen zusammen. Wenn man die Zahlen nehmen will: Schweden hat etwa 75.000 Flüchtlinge aufgenommen, Italien circa 63.000, Frankreich etwa 57.000, Ungarn 41.000. Was wichtig wäre, sind nicht die groben Zahlen, sondern das Verhältnis, wenn man es auf die Einwohnerzahlen herunterbricht. Das heißt, wie viele Asylbewerber das Land aufgenommen hat im Verhältnis zu 1.000 Menschen des Landes. Dann sehen die Zahlen ganz anders aus: Schweden hat 7,8 Menschen pro 1.000 Einwohner aufgenommen. Das kleine Land Ungarn, über das wir immer schimpfen, hat 4,2 Flüchtlinge pro 1.000 aufgenommen.
Wo sollen die Menschen denn hin? Unsere hier hat man nach Ungarn abgedrängt.
Es geht nicht darum, sondern darum, dass wir eigentlich mehr übernehmen müssten! Man muss das vom Verhältnis her anders runterbrechen und endlich mal Regeln in die Aufnahmezahlen reinbringen. Das kleine Malta hat 3 Flüchtlinge pro 1.000 Menschen aufgenommen, Dänemark immerhin 2,5, die Schweiz 2,7 und Deutschland 2,1 Flüchtlinge pro 1.000 Einwohner. Wir sind also nicht unbedingt vorne an der Spitze mit dabei. Dann sollte man das auch nicht so darstellen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass uns einheitliche Standards nur dann weiterbringen, wenn die
Länder dies auch leisten können. Wir brauchen eine solidarische Verteilung und Hilfen in den Heimatländern, damit die Menschen nicht mehr weglaufen müssen oder wollen. In diesem Sinne lehnen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen ab. Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu. Beim Antrag der PIRATEN werden wir uns enthalten. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich werde nicht alle Eingaben vortragen, sonst würden wir noch einige Stunden hier sitzen. Vorab eine kleine Bemerkung: Leider ist der Eingabenausschuss mit seinem Tätigkeitsbericht wieder an den Schluss der Plenarsitzung gerückt. Ich finde das sehr bedauerlich. Ich denke, dass sowohl die Kolleginnen und Kollegen, die unermüdlich ihre Arbeit geleistet und sich eingebracht haben, vor allem aber auch die Petentinnen und Petenten, die sich mit ihren Problemen vertrauensvoll an den Landtag gewandt haben, eigentlich eine etwas herausgehobenere Stellung im Plenarsitzungsablauf verdient hätten.
Ich bitte daher die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien, insbesondere der großen Parteien, sich dieses Problems im nächsten Jahr wohlwollend anzunehmen. Ich danke bereits im Voraus.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Geschäftsordnung des saarländischen Landtags sieht vor, dass der Ausschuss für Eingaben einmal im Jahr über seine Tätigkeit Bericht er
stattet. Dieser mündlich zu erstattende Bericht hat zum Ziel, anhand aufgearbeiteter Daten und ausgewählter Beispiele das Petitionsgeschehen des jeweils abgelaufenen Kalenderjahres zu beleuchten. Der diesjährige Bericht bezieht sich damit auf das Kalenderjahr 2014. Der Ausschuss für Eingaben befasst sich mit Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag. Eingaben zielen entweder auf die Schaffung oder Änderung bestimmter Rechtsvorschriften ab oder sie wenden sich gegen bestimmte Verfahren und Entscheidungen öffentlicher Verwaltungsstellen. In beiden Fällen muss für das vorgetragene Anliegen eine Zuständigkeit des Landes gegeben sein. Weitere Berührungspunkte mit dem Land entweder über den Wohnsitz oder über die Staatsangehörigkeit sind zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich. Zuschriften, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liegen, leitet der Ausschuss an die zuständige Volksvertretung andernorts weiter. Oder solche Zuschriften kommen für eine Prüfung deshalb nicht in Betracht, weil sie die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren oder weil sie privatrechtlicher Natur sind.
Um dem Landtag und der Öffentlichkeit einen Überblick über das vielfältige Tätigkeitsfeld des Eingabenausschusses im Berichtsjahr 2014 zu verschaffen, hat die Landtagsverwaltung wie üblich eine Statistik erstellt. Diese Statistik, die uns als Drucksache 15/1375 vorliegt, enthält Angaben über die Zahl der vom Ausschuss behandelten Eingaben und über die Verteilung dieser Eingaben nach den Geschäftsbereichen der Landesregierung und anderer Zentralbehörden. Darüber hinaus schlüsselt die Statistik die Eingaben auf nach der Art ihres Eingangs im Landtag und nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss.
Der Ausschuss hat in den Sitzungen, die er im Jahr 2014 durchgeführt hat, insgesamt 260 Eingaben beraten.
Diese Gesamtzahl liegt leicht unter dem Ergebnis des Jahres 2013. Damals sind sogar 270 Eingaben gezählt worden. Aber auch das Petitionsaufkommen des Jahres 2014 übertrifft deutlich den Durchschnittswert der vergangenen 10 Jahre, der bei rund 220 Eingaben pro Jahr liegt.
Gliedert man die 260 Eingaben des vergangenen Jahres nach den obersten Geschäftsbereichen der Landesverwaltung auf, so zeigen sich wie immer uneinheitliche Tendenzen. Gemessen am Vorjahresstand stehen hohen Aufgabenzuwächsen in manchen Bereichen starke Nachfragerückgänge in anderen Bereichen gegenüber. So sind etwa in den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Inneres und Sport sowie des Ministeriums für Soziales, Ge
sundheit, Frauen und Familie im vergangenen Jahr erheblich mehr Petitionen angefallen als im Jahr davor. In den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Finanzen und Europa, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und des Ministeriums der Justiz ist das Petitionsaufkommen dagegen in überdurchschnittlichem Maße zurückgegangen.
Von Interesse ist auch die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs in den Landtag. Hier fällt auf, dass mittlerweile die Hälfte aller Petitionen, nämlich genau 50 Prozent, über elektronische Formate den Landtag erreicht. Von diesem Anteil wird wiederum mehr als die Hälfte über das Format der Online-Petition versandt, das im Internet- Auftritt des Landtags bereitgestellt ist.
Schließlich werfen wir einen Blick auf die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung: Die Statistik weist aus, dass der Ausschuss im vergangenen Jahr knapp 59 Prozent aller Petitionen dadurch erledigt hat, dass er die jeweils eingeholte Stellungnahme der Landesregierung bestätigt hat. In knapp 14 Prozent aller Fälle ist es dem Ausschuss zu seiner Zufriedenheit gelungen, einem vorgetragenen Anliegen ganz oder teilweise zu entsprechen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Tätigkeitsbericht über das Petitionswesen ist unvollständig, wenn er nicht auch die Sorgen selbst in den Blick nimmt, die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Eingaben an ihn herantragen. Eine kleine Auswahl von Beispielfällen soll deshalb im Folgenden illustrieren, mit welchen Fragestellungen der Ausschuss befasst gewesen ist und welche Erfolge sich dabei für Petentinnen und Petenten eingestellt haben.
Ich beginne mit einem Fall aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Eine Petentin beschwert sich über die Verfahrensweise ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Es geht dabei um die Frage, wie man Zeiten der Arbeitsunfähigkeit richtig zu bescheinigen hat. Das zu der Beschwerde gehörte Ministerium teilt dem Ausschuss mit, dass der Fall eine rechtliche Problematik berühre, die auch von vielen anderen Versicherten nicht leicht durchschaut werde.
Die Petentin spricht den Umgang der Krankenkassen mit verspätet ausgestellten Folgebescheinigungen bei Arbeitsunfähigkeit an. Die Petentin versteht nicht, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die zum Beispiel Sonntag enden und Montag verlängert werden, nicht - wie gefordert - als lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gelten und damit auch nicht als Nachweis für den Anspruch auf die Fortzahlung von Krankengeld durch die Kasse. Weil die Petentin erst nach Ablauf der festgestellten Arbeitsunfähigkeit erneut bei ihrem Arzt erschienen ist, hat
die Krankenkasse ihre Mitgliedschaft samt Krankengeldanspruch für erloschen erklärt.
Das Ministerium unterrichtet den Ausschuss über die Rechtslage in dieser Angelegenheit. Das Bundessozialgericht habe in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass krankenversicherte Personen die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse und damit ihren Anspruch auf Krankengeld nur dann aufrechterhalten, wenn ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, verbunden mit einem lückenlosen Krankengeldanspruch, vorliegt. Die Mitgliedschaft erlösche, wenn eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit nicht spätestens am letzten Tag der bisher festgestellten Arbeitsunfähigkeit erneut ärztlich festgestellt wird. Erfolge die Feststellung erst am darauffolgenden Tag, falle der Krankengeldanspruch weg, obwohl die Arbeitsunfähigkeit lückenlos festgestellt sei. Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage sei das von der Petentin geschilderte Verfahren der Krankenkasse aus aufsichtsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
Allerdings hat die Petentin in einem anderen Punkt Erfolg. Entgegen einer rechtsirrtümlichen Feststellung der Krankenkasse ist die Mitgliedschaft der Petentin im genannten Zusammenhang nicht schlechthin erloschen, sondern in eine freiwillige Versicherung übergegangen, die von der Petentin gekündigt werden kann. Die von der Petentin geäußerte Befürchtung, durch die Entscheidung ihrer Kasse verlören sie und ihre Kinder den Versicherungsschutz, erklärt das Ministerium damit für gegenstandslos. Da wie bereits erwähnt die von der Petentin geschilderte Verfahrensweise auch vielen anderen Versicherten nicht logisch und nachvollziehbar erscheint und nur auf geringe Akzeptanz stößt, hält es das Ministerium für geboten, näher zu prüfen, ob in dieser Hinsicht ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Nach Würdigung aller ihm bekannt gewordenen Umstände erklärt der Ausschuss die Eingabe für erledigt, da ihr erfreulicherweise zumindest teilweise entsprochen werden konnte.
Der nächste Fall berührt den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Auch dieser Fall gewinnt ein Gewicht, das über seine konkreten Umstände hinausweist. Ein Gewicht, das sogar dazu führt, dass der Landesgesetzgeber, also dieses Hohe Haus, eine gesetzliche Änderung herbeiführt, die dem in Rede stehenden Petitum zum Erfolg verhilft.
Ein Petent gibt sich als einer von vielen Tausend Eigentümern von Streuobstwiesen im Saarland zu erkennen. Wie viele andere leide er darunter, dass seine Grundstücke von einfallendem Schwarzwild zerstört würden. Leider sei es in diesem Zusammenhang weder nach dem Jagdrecht möglich, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, noch
nach dem Baurecht zulässig, Streuobstwiesen wirksam einzufrieden. Inzwischen weigerten sich immer mehr Gemeinden, Wildschadensmeldungen zu Streuobstwiesen überhaupt noch aufzunehmen. Es müsse daher eine grundsätzliche Lösung für dieses Problem gefunden werden.
In der Stellungnahme des Umweltministeriums werden die Angaben des Petenten bestätigt und präzisiert. Das Ministerium erläutert zum einen die jagdrechtlichen Begrenzungen, denen die Wildschadenspflicht bei sogenannten Sonderkulturen unterliegt. Zum anderen verdeutlicht das Ministerium die baurechtlichen Hürden, die es praktisch unmöglich machen, Streuobstwiesen gegen Eindringlinge abzusichern, so wie es das Jagdrecht für Sonderkulturen eigentlich verlangt.
Um diesem rechtlichen Dilemma zu entkommen, entwirft das Ministerium von der Streuobstwiese ein Bild, das sich vom Begriff der Sonderkultur unterscheidet und insoweit einen Spielraum eröffnet, um Wildschäden auch auf Streuobstwiesen ersatzpflichtig zu machen. Das Ministerium weist nämlich darauf hin, dass Streuobstwiesen auf zweifache Weise genutzt werden können. Streuobstwiesen ermöglichten aufgrund ihrer Eigenart sowohl die extensive Obstproduktion als auch die Nutzung des nur locker überschirmten Grünlandes. Angesichts dessen könnten Substanzschäden, die durch Wild verursacht würden, nicht generell von der Ersatzpflicht ausgenommen werden. Der im Bundesjagdgesetz verankerte Begriff der Sonderkultur hebe dagegen auf den Plantagencharakter eines Grundstücks ab. Dies bedeute, dass die Nutzung auf bestimmte, eben besondere, Anbaukulturen ausgerichtet sei, bei denen verwertbares Grünland nicht oder kaum in Erscheinung trete.
Diese ministeriellen Überlegungen finden Eingang in eine im Landtag zeitgleich stattfindende Gesetzesberatung. In eine von der Landesregierung eingebrachte Novelle zum Saarländischen Jagdgesetz nimmt der Landtag eine ergänzende Bestimmung auf, wonach Wildschäden künftig auch an Streuobstwiesen ersetzt werden müssen, die unter anderem die Bedingung erfüllen, dass sie wie Grünland genutzt werden. Mit dieser gesetzgeberischen Entscheidung im Rücken gelingt es dem Ausschuss, dem Anliegen des Petenten im gewünschten Sinne Rechnung zu tragen.
Eine weitere Bitte. Auch hier zahlt sich der Einsatz des Ausschusses für den Petenten aus. Ein hochbetagter Bürger teilt dem Ausschuss mit, dass er nach einem Defekt an der Straßenlampe in seinem Wohnbereich das Schlüsselloch an seiner Haustür im Dunklen kaum mehr finden könne. Zahlreiche Beschwerden von ihm und anderen bei dem zuständigen Stromversorgungsunternehmen hätten leider keine Abhilfe geschaffen. Das um Stellungnahme er
suchte Ministerium für Inneres und Sport weist darauf hin, dass das Stromversorgungsunternehmen eine Gesellschaft privaten Rechts sei und deshalb von den Vorschriften über die Kommunalaufsicht nicht erfasst werde. Gleichwohl habe das Unternehmen auf telefonische Anfrage hin seine Bereitschaft bekundet, die Angelegenheit zu bereinigen. Das Unternehmen habe zugesagt, die benötigten Leuchtmittel zu besorgen und besagte Straßenlampe umgehend instand zu setzen.
Ähnlich erfolgreich verläuft schließlich der letzte Fall, den ich im Rahmen dieses Jahresberichtes kurz ansprechen will. Ein schwerbehinderter Empfänger von Grundsicherungsleistungen beklagt sich darüber, dass das Landesamt für Soziales ihm die bisher gezahlten Leistungen der Blindheitshilfe nach Landesrecht und der Blindenhilfe nach Bundesrecht entzogen habe. Obwohl die ihn behandelnden Ärzte ihm eigentlich eine Verschlimmerung seines Augenleidens bestätigt hätten, habe die Behörde verfügt, dass die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der gesetzlichen Leistungen inzwischen nicht mehr vorlägen. Seine gegen die Bescheide des Landesamtes eingelegten Widersprüche lägen seit über drei Monaten auf Eis.
Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beruhen die von dem Petenten angegriffenen Entscheidungen des Landesamtes für Soziales auf gutachterlichen Feststellungen, die im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens in der Angelegenheit erhoben worden seien. Die inzwischen abgeschlossenen Widerspruchsverfahren hätten allerdings eine für den Antragsteller günstige Wendung genommen. Die Abhilfeprüfungen hätten ergeben, dass entgegen den ursprünglichen Beurteilungen bei dem Petenten weiterhin Blindheit im Sinne der geltenden Gesetze vorliege. Die in Rede stehenden Hilfeleistungen würden daher, beginnend ab dem Zeitpunkt ihrer Entziehung, wieder an den Petenten ausgezahlt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Dank gegenüber unserem Ausschusssekretär, Herrn Dr. Schwickert, zum Ausdruck bringen, der uns die ganz Zeit unermüdlich begleitet und berät.
Ich weiß zu schätzen, wie viel Arbeit er wirklich damit hat. Die Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben im Jahr 2014 ist damit abgeschlossen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Gäste! Der Übergriff auf ein schwules Paar in Merzig durch eine Bande offensichtlicher Neonazis hat uns alle aufgeschreckt. Leider ist dieser Fall kein Einzelfall. Gewalt gegen Homosexuelle ist leider inzwischen ein alltägliches Problem geworden. Studien zufolge wird jeder dritte schwule Mann in Deutschland mindestens einmal in seinem Leben Opfer antihomosexueller Gewalt. Bei lesbischen Frauen hat eine Untersuchung des nordrhein-westfälischen Frauenministeriums ergeben, dass 44 Prozent Opfer sexueller Übergriffe und Belästigungen waren. Jede Vierte hat demnach körperliche Übergriffe erfahren müssen. Lesben und Schwule sind damit überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. In den offiziellen Kriminalstatistiken tauchen diese Fälle antihomosexueller Gewalt leider nicht auf. Anders ist dies etwa in den USA. Dort zeigt die Statistik, dass Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung regelmäßig die drittgrößte Gruppe in der Kategorie Verbrechen aus Hass darstellt.
Das Merziger Paar war mutig und ist zur Polizei gegangen. Das war sicher kein leichter Schritt. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist leider sehr hoch, weil viele Opfer den Gang zur Polizei fürchten, aus Scham, aus Angst vor Repressalien. Viele gerade ältere Männer haben nicht vergessen, dass es die Polizei war, die sie jahrzehntelang verfolgt hat, ja verfolgen musste. Denn bis 1988 galt der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs. Der ist inzwischen Gott sei Dank aufgehoben. Heute ist es so, dass etwa 5 Prozent der Gewalttaten gegen Schwule und Lesben angezeigt werden, so eine Schätzung des Frankfurter schwulen Anti-Gewalt-Projekts. Nach Meinung des Kriminologen Hans Joachim Schneider von der Universität Münster liegt auch die Aufklärungsquote, gerade bei den sogenannten einfacheren Fällen von Hasskriminalität, beispielsweise bei Beleidigungen und Pöbeleien, aber auch die Verurteilungsquote bei schwulen und lesbischen Opfern, deutlich unter dem Durchschnitt. Dies sollte uns zu denken geben.
Und genau hier wollen wir deshalb ansetzen. Unser Antrag ist simpel. Die Polizei soll eigene, feste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen benennen für lesbische und schwule Gewaltopfer, nicht mehr und nicht weniger. Dies erachten wir als eine vertrauensbildende Maßnahme, die hilft aufzuklären. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Polizistinnen und Polizisten, die bekannt sind, die geübt sind, die Schulungen besucht haben, an die man sich im Notfall wirklich auch vertrauensvoll wenden kann. Genau das gibt es bei der Polizei in anderen Bundesländern schon längst, etwa in Berlin, in Hamburg, in Hessen. Dort fließen die Erfahrungen, die diese Ansprechpartner machen, auch in die Ausund Fortbildung der Polizei ein. Was in anderen Bundesländern längst geübte Praxis ist, kann doch bei uns kein Ding der Unmöglichkeit sein! Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, denn nach unserer Auffassung eignet sich dieses Thema nicht für Parteipolitik. Lassen Sie uns heute gemeinsam ein starkes Signal senden - gegen antihomosexuelle Gewalt, für ein respektvolles Miteinander.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist durchaus erfreulich, dass SPD und CDU auf unsere Initiative reagiert haben - wenn auch etwas spät, ihr Antrag kam in der vergangenen Nacht - und einen eigenen Antrag zum Thema gestellt haben. Die Anregung, eine Kooperation zwischen dem Land und dem Lesben- und Schwulenverband zu schließen, damit es außerhalb der Polizei vertrauenswürdige Ansprechpartner gibt, ist durchaus vernünftig. Es ist auch zutreffend, dass es Menschen geben muss, an die sich Gewaltopfer wenden können, wenn die Schwelle zur Polizei zu hoch ist, wenn die Angst, sich bloßzustellen, zu groß ist. Dafür muss ein Ansprechpartner vorhanden sein, bei dem eine Kontaktaufnahme nicht auch mit der Verpflichtung einhergeht, gleich alles zur Anzeige zu bringen. Nichtsdestotrotz sollten wir es so machen wie in Berlin, wie in Hessen, wie in Hamburg: Auch innerhalb der Polizei brauchen wir eigene Ansprechpartner. Insoweit sehe ich im Antrag der Koalition eine Ergänzung unseres Antrages. Wir bitten daher um Unterstützung auch für unseren Antrag.