Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bilanz der Meeresfischzuchtanlage Völklingen ist vom Grundsatz her fatal. Bis zu 25 Millionen Euro an Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger wurden verschwendet. Die Völklinger Stadtwerke sind in eine erhebliche finanzielle Schieflage geraten. Darüber hinaus machen wir auch keinen Hehl daraus, dass zahlreiche Arbeitsplätze bei den Stadtwerken gefährdet sind. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bangen um ihre Existenz.
Heute stehen wir vor der Situation, dass es aus unserer Sicht zahlreiche ungeklärte Fragen zu beantworten gilt, die allesamt darauf hinauslaufen zu prüfen, inwiefern die Landesregierung bei diesem Projekt Pflichten verletzt hat im Hinblick auf Kontrolle und Aufsicht. Weisungsbefugnisse spielen eine Rolle. Es ist zu fragen, wer letztendlich die politische Verantwortung hierfür zu tragen hat. Bekanntermaßen gab es bereits im Jahr 2007, als die Stadt Völklingen das Projekt bei der Kommunalaufsicht angezeigt hat, rechtliche Bedenken des Innenstaatssekretärs Gerhard Müllenbach. Das Innenministerium schritt damals nicht ein. Wie aus einer Anfrage der LINKE-Landtagsfraktion, die bereits erwähnt wurde, hervorgeht, setzte trotz dieser erheblichen rechtli
chen Bedenken die damalige Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer das Projekt einfach durch. Dies wurde dann auch noch zum Anlass genommen, das KSVG zu ändern. In der Antwort auf diese Anfrage heißt es dann: „Nach einer intensiven Abwägung wurden diese rechtlichen Bedenken“ - die ich gerade ansprach - „letztlich aus übergeordneten öffentlichen Interessen zurückgestellt und es wurde der Entschluss gefasst, eine Gesetzesinitiative für die Möglichkeit einer Befreiung von § 108 KSVG zu ergreifen.“
Dieses Gesetz - mittlerweile bekannt unter dem Namen Lex Fischzucht - wurde von der damaligen CDU-Alleinregierung 2008 im Landtag verabschiedet. Das KSVG hat seitdem den § 118 Abs. 2. Das heißt, im Nachgang zum Fischzuchtprojekt Völklingen wurde hier eine Ausnahmeregelung geschaffen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Städte und Kommunen trotz erheblicher finanzieller Risiken wirtschaftliche Betätigungen vornehmen können. So weit zum Sachverhalt.
An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, wieso ein Gesetz geändert wird, wenn es vorher angeblich gar nicht notwendig war, auf eine solche Rechtsgrundlage zurückzugreifen, und welche Rechtsgrundlage es überhaupt für die Genehmigung der Anlage zum damaligen Zeitpunkt gab. Zumindest das stelle ich ganz sachlich fest - gab es einen Dissens im Innenministerium. Auf den habe ich jetzt hingewiesen. An dieser Stelle haben wir Aufklärungsbedarf, wenn es einen solchen Dissens gibt.
Zum Zweiten stellt sich die Frage der Überwachung und Kontrolle eines solchen Projektes. Da ist nun einmal die Kommunalaufsicht zuständig. Angesichts des heutigen Desasters stellt sich die Frage, was die Kommunalaufsicht überhaupt getan hat, um dies zu verhindern. Ich stelle nur als Frage in den Raum, ob sie vielleicht daran gehindert worden ist, aus sogenannten übergeordneten Gesichtspunkten einzugreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier haben wir Aufklärungsbedarf.
Der dritte Punkt ist die Rolle der SaarLB als Hauptfinanzierer dieser Fischzucht. So muss die Frage beantwortet werden, auf welcher Rechtsgrundlage beziehungsweise auf welcher Grundlage mehrere Kredite in Millionenhöhe vergeben wurden, obwohl bereits zu Beginn des Projektes wirtschaftliche Bedenken geäußert wurden und mehrere Jahresabschlüsse fehlen. Darauf hat Kollegin Schramm schon hingewiesen.
Angesichts der enormen Steuerverschwendung und der negativen Auswirkungen auf die Stadt Völklingen, deren Umfang - das müssen wir einräumen zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich noch gar nicht festzustellen ist, sehen wir beim Projekt Meeresfischzuchtanlage Völklingen dringenden Aufklärungsbe
darf. Insbesondere sind Fragen nach Pflichtverletzungen und Versäumnissen der Rechtsaufsicht durch die Regierung zu klären. Fragen, wer die rechtlichen Bedenken denn zurückstellte, wer wann welche Position vertrat und die Verantwortung für das fehlende Einschreiten und die damit verbundenen Konsequenzen im Abschluss zu tragen hat. - So weit zum Sachverhalt.
Ich möchte als Mitglied einer kleinen Fraktion noch auf einen Sachverhalt hinweisen, der zu den Regularien hier im Parlament zählt. Wir stehen als kleine Fraktion mit drei Personen in dieser Hinsicht, wenn es um die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses geht, vor einer extremen Belastungssituation. Drei Abgeordnete, mittlerweile drei Untersuchungsausschüsse, das ist mehr als eine Herausforderung, unsere parlamentarischen Aufgaben verantwortungsvoll und gründlich auch gegenüber der Öffentlichkeit in Rechenschaft bewältigen zu können. Deshalb wollen wir noch einmal mit den Vertreterinnen und Vertretern der großen Fraktionen in Gespräche eintreten, inwiefern es möglich ist - da spreche ich nicht nur für unsere Fraktion, es gibt ja noch andere kleine Fraktionen -, zumindest für die Zeit der Einrichtung dieses Untersuchungsausschusses eine verstärkte Mittel- beziehungsweise Personalausstattung zu bekommen. Das ist keine Erfindung von mir. Im Überblick, wie das in anderen Bundesländern, auch in finanzschwachen Bundesländern, gehandhabt wird, konnten wir feststellen, dass in zwölf Bundesländern zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden. Das gibt es zum Beispiel in den Ländern Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen, um nur einige zu nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und SPD-Fraktion, hierüber wollen wir mit Ihnen einmal reden, wie Sie das sehen und ob wir und die anderen Fraktionen Unterstützung zur Bewältigung unserer parlamentarischen Aufgaben bekommen können. Denn eines ist auch klar: Diese Bewältigung darf nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Es ist unsere demokratische Aufgabe sicherzustellen, dass wir das ordentlich bewältigen können.
Unabhängig vom Ausgang dieser Gespräche möchte ich natürlich betonen, dass wir selbstverständlich auch ohne einen positiven Ausgang dieser Gespräche den Untersuchungsausschuss bewältigen werden, so gut wir das dann können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will dem Untersuchungsausschuss ja nicht vorgreifen, allerdings muss ich doch energisch dem widersprechen, was der Kollege Theis hier dargestellt hat, als ob mit der Anfrage, die ich gestellt habe, alle Fragen wirklich erledigt wären. Im Gegenteil, es war gerade so, dass diese Anfrage sozusagen der letzte Punkt war, der uns dazu bewogen hat, diesen Untersuchungsausschuss einzurichten, weil mehr unklar als klar ist. Das ist der Punkt.
Zum Zweiten: Auch wir sind sehr gespannt, was der von Ihnen zitierte mündige Bürger sagt. Ich glaube, es gab selten einen populäreren Untersuchungsausschuss als den zur Fischzucht. Wir werden das sicherlich in der Öffentlichkeit politisch austragen. Jedenfalls bin ich der Auffassung, dass wir hier, so wie Sie es auch gesagt haben, in der gebotenen Sachlichkeit diesen Fragen nachgehen, denn es besteht wirklich Aufklärungsbedarf im Hinblick auf das Handeln im Bereich des Innenministeriums, im Hinblick auf die Kommunalaufsicht und vor allen Dingen aber auch, und das hat mich doch etwas erschrocken gemacht, auf welcher wirtschaftlichen Grundlage die SaarLB diese Kredite bewilligt hat. Das ist für mich ein Rätsel, das hoffentlich der Untersuchungsausschuss aufklärt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, hier im Hause herrscht Einigkeit, dass es guter parlamentarischer Brauch ist, einen Untersuchungsausschuss gemeinsamen einzurichten. Dennoch denke ich, dass es angebracht und richtig ist, auch schon zu Beginn zur Versachlichung beizutragen und ein Stück weit deutlich zu machen, was der Untersuchungsgegenstand des Parlamentes ist und was kommunale Angelegenheiten sind. Ich glaube, das sollten wir auseinanderhalten.
Sie haben zu Recht gesagt, dass das selbstverständlich populär ist. Das ist ein Thema, von dem die Opposition träumt. Dennoch ist es Aufgabe eines Ausschusses, seine Aufgaben sehr genau zu differenzieren. Deshalb sage ich eines vorab: Das ist ein Thema der Innenminister, die damals verantwortlich
waren. Übrigens, unsere Ministerpräsidentin war damals für gerade einmal acht Wochen Innenministerin. Für den Rest der Laufzeit werden Sie mich zur Verantwortung ziehen müssen. Das will ich heute auch deutlich sagen: Das Spielchen, dass man am besten die Regierungschefin anschießt, kann nicht Gegenstand dieses Ausschusses sein.
Der Ausschuss soll in der Sache und fair aufklären. Deshalb heute ein paar Fakten. Roland Theis hat schon gesagt, dass bisher sicherlich niemand der Regierung vorwerfen kann, dass nicht alles für Transparenz getan worden ist. Sie wissen, dass im Mai 2007 die Stadt Völklingen die Anzeige an das Innenministerium geschickt hat, dass der Stadtrat über eine mittelbare Beteiligung der Stadt an der zu gründenden Fischzucht Völklingen GmbH nach § 118 KSVG entschieden hat. Es ist auch richtig, dass nach dem damaligen Stand des Gesetzes das Innenministerium Bedenken hatte, was auch berechtigt war. Die Frage war nur, wie mit den Bedenken umzugehen ist. Diese Frage hat sich meiner damaligen Vorgängerin Annegret Kramp-Karrenbauer genau wie mir gestellt, denn der erklärte Wille des Gesetzgebers, nicht nur der Landesregierung, sondern auch der CDU-Mehrheit - übrigens auch der SPDMehrheit, Sie können das in den Protokollen nachlesen - war, dass man den § 118 verändert und ein Verfahren in Gang setzt, das diesem neuen Gesetz, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, unterfällt. Man kann darüber nachdenken - das ist rechtlich zulässig, das wird sich sicherlich im Laufe des Untersuchungsausschusses ergeben -, wie damit umzugehen ist, ob dann noch zwingend beanstandet werden muss.
Deshalb bringe ich es heute wirklich auf den Punkt: Das Einzige, was Sie bei der Frage Beanstandung rechtlich kritisieren können - ich halte es für rechtlich haltbar - ist, dass man das, was Völklingen wollte, hätte verzögern können. Fest stand, das ist nachher auch so vollzogen worden, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für diese Art der wirtschaftlichen Betätigung schaffen wollte und auch geschaffen hat.
Ich will heute auch nicht in Abrede stellen, dass wir damals eine intensive ordnungspolitische Diskussion geführt haben. Die war umstritten in meiner Fraktion, die war umstritten in der Landesregierung und im Parlament. Der Abgeordnete Hubert Ulrich, der sich mit seiner Fraktion in Erster und Zweiter Lesung enthalten hat, hat damals diesen Zwiespalt sehr gut beschrieben. Er hat gesagt: Wir wollen wirtschaftliche Betätigung, wir wissen nur nicht, wo die Grenze zu ziehen ist. Er hat damals schon mit guten Gründen vertreten, dass er sich auf die Daseinsvorsorge beschränken will. Genauso gut, denke ich, konnten wir ordnungspolitisch die Auffassung vertreten, dass bei
besonderen Sachverhalten - ich komme näher darauf zurück - öffentliches Interesse bestehen und man einen Ausnahmetatbestand schaffen kann. Das hat sich nicht nur in Völklingen realisiert, das hat sich beispielsweise auch beim Feriendorf am Bostalsee, bei den Anteilen der VSE und im Übrigen, ohne dass ein Verfahren gebraucht wurde, auch bei der Therme in Rilchingen realisiert. Das waren erfolgreiche Projekte, die heute nie jemand kritisieren würde. Kritisiert wird Völklingen wegen des operativen Desasters vor Ort und auch darauf komme ich zurück. Das hat nichts damit zu tun, wie das Thema hier im Parlament mit Blick auf die Landesregierung zu bewerten ist.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Kollege Meiser, Sie haben gerade gesagt, dass die Realisierung des Ankaufs der VSE-Anteile erfolgreich war. Darüber haben wir bisher noch nie diskutiert. Deshalb würde mich an der Stelle interessieren, woran Sie das festmachen. Ich sehe das eigentlich genau umgekehrt.
Ich habe gesagt, dass es neben der Meeresfischzucht in Völklingen weitere Beispiele gibt, die nach dem neuen § 118 Abs. 2 angezeigt und nicht beanstandet wurden. Darunter fallen das Feriendorf am Bostalsee und das Thema Anteile der VSE. Zu wirtschaftlichen Nachteilen hat der Sachverhalt sicherlich nicht geführt. Ich bewerte ihn positiv. Wenn Sie ihn negativ sehen, ist das Ihre politische Wertung, die Ihnen zusteht. Ich sehe keinen Dissens zu dem, was ich eben gesagt habe.
Noch einmal zur Sache. Wir haben in der damaligen ordnungspolitischen Diskussion eine sehr spannende Debatte mit dem Wirtschaftsminister geführt. Der damalige Wirtschaftsminister Dr. Hanspeter Georgi hat in unserer Fraktion intensiv für eine sehr enge Handhabung von § 118 plädiert, er hat aber im Falle der Fischzucht wie auch später beim Bostalsee, obwohl er da nicht mehr im Amt war, genauso gesagt, solche Sachverhalte müssen wir erfassen, wir sollten diese Projekte ermöglichen.
Ich möchte in Erinnerung rufen, wie es damals weiter lief. Ich habe eben schon angesprochen, dass die Amtszeit der Innenministerin wenige Wochen,
nachdem der Sachverhalt im Innenministerium aufgelaufen ist, geendet hat. Ich bin am 03. September 2007 Innenminister geworden. Ich habe veranlasst, dass die Landesregierung dieses Gesetz eingebracht hat. Auch ich habe später, als es in Völklingen mit notariellem Vertrag und so weiter an die Umsetzung des Vorhabens ging, nicht beanstandet. Ich halte das heute noch für zulässig und richtig.
Damals war die Frage, ob wir es in der schwierigen Lage von Völklingen zulassen, dass ein innovatives Vorhaben durchgeführt wird. Das hat hier niemand bestritten. Auch vor wenigen Wochen ist im Ausschuss gesagt worden, das Vorhaben als solches ist innovativ, hochinteressant und hat einen Markt, es ist nur operativ dilettantisch umgesetzt worden. Wir haben damals gesagt, wir wollen bei einem brachliegenden Industriegelände für Revitalisierung und Strukturwandel sorgen. Wir halten es für notwendig und gut, dies zu tun. Damals ist an der Hochschule für Technik und Wirtschaft sogar eine Professur für Aquakultur eingerichtet worden, die es bis heute gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es operativ zum Desaster geworden ist, können wir das bei der Beurteilung dieser Frage, auch bei der rechtlichen Beurteilung, nicht ausblenden. Deshalb bleibt es dabei, dass schon in der Phase, als dieses Projekt angegangen wurde, der Wille des Gesetzgebers, diese Ausnahmetatbestände zu schaffen, klar war und dass man entsprechend pragmatisch gehandelt hat und es hat laufen lassen. Hätte man dies nicht getan, hätte dieses Vorhaben lediglich eine Verzögerung erfahren. Ich glaube, das wird niemand in Abrede stellen.
Deshalb sage ich mit Blick auf das, was die Kollegin Schramm heute vorgetragen hat, das Folgende: Ich habe die herzliche Bitte, dass wir einerseits den Sachverhalt insgesamt politisch bewerten, dass wir aber im Parlament unterscheiden zwischen dem, was ein Innenministerium als Rechtsaufsicht zu prüfen hat, und dem, was ein Innenministerium und eine Landesregierung gegenüber städtischen Gesellschaften und Städten und Gemeinden an Eingriffsrechten haben. Es ist nun einmal so, dass keine Aufsicht über das operative Geschäft besteht. Es ist nicht Sache des Innenministeriums zu prüfen, ob man in Völklingen in der Lage ist oder - wie hier nicht in der Lage war, diese Geschäfte zu führen. Es kann heute ja keiner mehr glauben, das gebe ich zu, dass dort niemand in der Lage war, früh genug zu prüfen, ob man Vertriebswege hat, und früh genug verbindliche Verträge abzuschließen, bevor man investiert. Das ist aber nicht Aufgabe einer Rechtsaufsicht im Innenministerium. Es muss dort wie bei allen städtischen Gesellschaften unterstellt werden, dass Geschäftsführer und Aufsichtsgremien verantwortlich, wirtschaftlich sinnvoll und im rechtlich zu
lässigen Rahmen handeln. Das können wir hier diskutieren, aber es ist beileibe nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrages im Parlament. Ich ziehe mir den Schuh nicht an - ich hoffe, dass Sie es auch nicht tun -, dafür verantwortlich zu sein, dass man in Völklingen nicht in der Lage ist, Fische zu züchten und zu verkaufen. Ich denke, das ist nicht unsere Aufgabe. Ich bin da ganz bei dem Kollegen Volker Schmidt, der gesagt hat, dass der Landtag genauso wenig wie eine Landesregierung über die rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus Oberaufseher für die Kommunen sein kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund sage ich, ich bin sicher, dass im Ausschuss exakt dies gerne detaillierter berichtet werden kann, dass aber der Ausschuss seine Arbeit sachlich aufnehmen soll. Mein Appell ist, dass wir im Ausschuss fair miteinander umgehen, was die Personen und die Sache betrifft, und dass wir in der Lage sein sollten, zwischen rechtlicher und sachlicher Verantwortung der Kommunalpolitik, der Landesregierung und dieses Parlamentes zu unterscheiden. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einsetzungsantrag Drucksache 15/1384. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1384 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1384 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.