bau-Offensive gestartet, der Bundestag wird voraussichtlich im März oder April die Ergebnisse dieser Initiative parlamentarisch beraten. Nach der Diskussion auf der Bundesebene - weil auch der Bund hier gefordert ist, gesetzliche Rahmenbedingungen zu setzen - wird sich auch die SPD-Fraktion in den Diskussionen der Frage, wie Wohnen bezahlbar bleibt, stellen. Wir werden das gemeinsam mit allen Akteuren tun, mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen, der privaten Wohnungswirtschaft, aber auch mit der Bauwirtschaft und mit den Gewerkschaften. Gerade die IG BAU ist nämlich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus aktiv. Vorschläge und Konzepte wurden von der Gewerkschaft erarbeitet. Deshalb kann so etwas wie ein fraktionsinterner Masterplan „Wohnen im Saarland“ nicht am grünen Tisch entstehen. Wir müssen alle mitnehmen und wir werden alle mitnehmen.
Meine Damen und Herren, es wurde schon viel über Zahlen, Zahlen aus dem Landeshaushalt und aus dem Bundeshaushalt, und über Zuschüsse gesprochen. Aber wir wissen alle, ohne Moos ist nichts los. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit Längerem die nochmalige Verdoppelung der Bundesmittel für die Wohnraumförderung auf rund 2 Milliarden Euro bis einschließlich 2020. Ich denke, dieser Forderung können wir uns als SPD-Fraktion auf jeden Fall anschließen. Das würde auch den Saarländerinnen und Saarländern helfen, dass es so bleibt, dass man im Saarland eine bezahlbare Wohnung finden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir PIRATEN haben bei den zwei vorliegenden Tagesordnungspunkten gewissermaßen die Rolle der Schweiz. Wir sind weder Antragsteller noch Teil der Koalition.
Ich kann verstehen, dass die Koalition diese Anträge ablehnen will. Ich kann es insofern verstehen, als in der Argumentation durchaus Punkte aufgeworfen werden, die gegen das Handeln der Regierung gehen. Es werden Dinge gefordert, mit denen die Koalition nicht unbedingt einverstanden sein kann. Es ist für mich nachvollziehbar, dass diese Anträge in dieser Form abgelehnt werden. Frau Meyer hat auch sehr stark gegen die Begründung im Antrag argumentiert, nicht unbedingt gegen die eigentliche These, aber wie gesagt zumindest gegen die Argumentation.
Das ist genau der Punkt, den ich hier feststellen muss. Es gibt in beiden Anträgen Argumente, die nicht so richtig tragfähig sind. Was ich aber für mich auch feststellen muss, ist, dass der grundlegende Punkt eigentlich keine falsche Forderung ist, auch wenn er nicht durch die besten Argumente untermauert ist. Die grundlegenden Forderungen nach mehr sozialem Wohnungsbau, sei es jetzt über Finanzierung durch den Bund oder sei es auch zur Reduzierung der sogenannten zweiten Miete in Form von Heizkosten, sind durchaus gerechtfertigt. Was mich noch gewundert hat, ist, dass zumindest die Kollegin Kolb von der SPD nicht stärker auf den Zehn-Punkte-Plan der Bundesbauministerin Hendricks eingegangen ist.
(Zurufe aus der CDU. - Abg. Kolb (SPD) : Dann machen Sie es für mich! - Zuruf aus der SPD: Du kannst es ja machen.)
Sie hat es angesprochen, aber wie gesagt, sie ist nicht stärker darauf eingegangen. Denn da gibt es zum Beispiel den Punkt 3: „Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken“, was durchaus eine Forderung in den heute vorliegenden Anträgen ist. Dann gibt es Nebenpunkte wie Punkt 2: „Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen“. Das haben Sie ausdrücklich angesprochen. Oder Punkt 9: „EnergieEinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz strukturell neu konzipieren“, was wieder in Richtung Antrag der GRÜNEN geht. Es gibt also durchaus schon Beratungen auf der Bundesebene. Ich halte die heute vorliegenden Anträge für durchaus geeignet, denen sozusagen den saarländischen Touch mitzugeben, die Regionalisierung dieser Bundesgesetzgebung vorzunehmen.
Mich wundert deshalb vor allem, dass die Koalition keinen korrespondierenden Antrag vorgelegt hat. Denn gerade aufgrund eines von der Großen Koalition im Bund erarbeiteten Zehn-Punkte-Planes hätte man das durchaus tun können. Wie gesagt, ich kann verstehen, dass Sie den beiden Anträgen nicht zustimmen wollen. Aber dass Sie nicht selbst einen Antrag vorlegen, der das umsetzt, was im Bund schon läuft, kann ich nicht nachvollziehen.
Wir PIRATEN erachten die beiden vorliegenden Anträge in der Sache für richtig, auch wenn die Argumentation gewisse Schwächen hat. Wir werden deshalb beiden Anträgen zustimmen. Ich hätte mich sehr darüber gefreut, wenn die Koalition auch einen Antrag vorgelegt hätte, denn dem hätten wir in dem Fall sicherlich auch zugestimmt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will noch mal zwei, drei Punkte aufgreifen. Es ist ja nicht so, Kollegin Meyer, dass wir jetzt gesagt hätten, im Saarland sei die Lage besonders schlimm. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass sie weniger schlimm ist als in einigen Ballungsgebieten. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir auch im Saarland einen gespaltenen Wohnungsmarkt haben, dass Wohnungen eher im hochpreisigen Raum entstehen und dass wir nach wie vor ein Problem haben beim bezahlbaren Wohnungsraum, bei den Sozialwohnungen. Es ist im Innenausschuss sehr ausführlich dargestellt und bestätigt worden, dass es hier Defizite gibt. Das ist der eine Punkt.
Es gibt vielfältige Maßnahmen, die wir im Antrag nicht alle dargestellt haben und auf die wir gar nicht alle eingehen wollten. Ich will jedoch einen Punkt aufgreifen, der im Antrag der GRÜNEN enthalten ist, wo beispielsweise darauf hingewiesen wird, dass es durchaus Sinn macht, bestehenden Wohnraum zu modernisieren. Es geht nicht nur um den Neubau, es geht auch um Modernisierung, es geht um energetische Fragen, es geht darum, dass man bestimmte Bestände den heutigen Anforderungen anpasst; all das ist in Ordnung.
Aber es ist doch zweifelsfrei so, dass wir insgesamt ein Problem haben, was bezahlbaren Wohnraum angeht. Und da war ich doch etwas erstaunt über Ihre Begründung, Kollegin Kolb, warum Sie unseren Antrag ablehnen. Wir sind hier ganz anderer Auffassung. Wir haben ja in der Begründung unseres Antrags dargelegt, dass die bisherige Förderung wesentlich über den privaten Bereich läuft und dass es in wesentlichen Teilen eine Förderung über Baudarlehen und dergleichen gibt, was also die private Bauwirtschaft betrifft. Wir sind der Auffassung, dass das, was im öffentlichen Bereich passiert, zu wenig ist. Das gilt für den kommunalen Wohnungsbau und das gilt auch für den Bereich der gemeinnützigen Genossenschaften. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen jetzt eine Korrektur vornehmen. Und deswegen wundert es mich schon, dass genau diese Korrektur, wo wir den Schwerpunkt auf den öffentlichen Bereich legen, von Ihnen in Frage gestellt wird. Wir sagen, das ist eine öffentliche Angelegenheit, die auch öffentlich organisiert werden muss. Wir wollen die Vernachlässigung des öffentlichen Bereiches korrigieren, das ist der entscheidende Punkt unseres Antrages.
Deswegen haben wir auch keinen Antrag vorgelegt, der sich alleine auf das Saarland bezieht. Vielmehr ist es eine bundesweite Angelegenheit, und da müssen die Mittel entsprechend erhöht werden. Dann können wir gerne auch über das SPD-Programm
diskutieren, das wir als LINKE durchaus unterstützen, aber für unzureichend halten, auch was den Bund angeht. Das will ich noch ganz deutlich sagen. Daher wundert es mich dann schon, wenn von sozialdemokratischer Seite diese Hinwendung, die wir zur Unterstützung des öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsprogramms fordern, mit dieser Begründung abgelehnt wird.
Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Professor Bierbaum, nehmen Sie zur Kenntnis, dass, wenn man, wie Sie es fordern, die Zuschüsse zum sozialen Wohnungsbau auf kommunale Wohnungsbauunternehmen und gemeinnützige Genossenschaften beschränkt, dann ein sozialer Wohnungsbau in großen Teilen unseres Landes nicht möglich ist, weil nur die größeren Städte, die man an den Fingern beider Hände abzählen kann, überhaupt über kommunale Unternehmen verfügen?
Das habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen. Wir haben hier jetzt ein bundesweites Programm gefordert von 5 Milliarden Euro mit dem Schwerpunkt in diesen Bereichen. Das halten wir nach wie vor für notwendig, weil diese private Bautätigkeit nach wie vor stattfindet, dies aber in Richtung öffentliches Wohnungsbauengagement verändert werden muss. Das ist der entscheidende Punkt.
Deswegen sage ich es noch einmal. Ich glaube, dass es richtig wäre, einer Initiative, die dem Saarland letztlich nur Vorteile bringen kann, zuzustimmen. Insofern werbe ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus Sicht der Landesregierung auf einige Argumente eingehen, die insbesondere vonseiten der Oppositionsfraktionen hier zum Thema sozialer Wohnungsbau ins Feld geführt wurden.
DIE LINKE und die GRÜNEN habe die These aufgestellt, insgesamt werde im Saarland zu wenig für den sozialen Wohnungsbau getan. Das war eine Ihrer zentralen Thesen in der Debatte. Schauen wir uns einfach mal die Zahlen an. Zwischen 2000 und
2015 sind in diesem Bereich 4.500 Wohnungen gefördert worden. Da kann man nicht sagen, das sei nichts. Nach den Vorgaben des Bundes über die Verwendung der sogenannten Entflechtungsmittel, die in diesen Bereich fließen, müssen die Länder auch Rechenschaft ablegen, wie viele Wohneinheiten jährlich gefördert wurden. Wenn wir uns die aktuellste Übersicht aus dem Jahr 2014 anschauen, so sind wir im Saarland mit rund 230 Wohneinheiten dabei.
Nur mal zum Vergleich, wir vergleichen uns ja oft mit unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz. In der gleichen Zeit sind in Rheinland-Pfalz 430 Wohneinheiten gefördert worden. Das sind natürlich mehr, aber Rheinland-Pfalz hat vier Mal so viele Einwohner wie das Saarland. Rein rechnerisch hätten es in Rheinland-Pfalz vier Mal so viele Wohneinheiten wie im Saarland sein müssen, es waren aber noch nicht einmal doppelt so viel. Das gibt Ihnen ein Gefühl dafür, dass wir im Saarland unser Licht nicht unter den Scheffel stellen müssen. Wir tun etwas für die soziale Wohnraumförderung, und das gilt es, in dieser Debatte auch einmal festzuhalten.
Eine weitere Frage war, welche Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Man hat ja immer die beiden großen Felder Neubau und Modernisierung. Sowohl GRÜNE als auch DIE LINKE haben in der Debatte der Landesregierung vorgeworfen, sie würde zu wenig für den Neubau tun. Auch da muss man zunächst einmal die Fakten und die Zahlen analysieren. Wir haben im Saarland nach der letzten Bevölkerungszählung 460.000 Haushalte, aber 500.000 Wohnungen, das heißt, wir haben wesentlich mehr Wohnungen im Saarland, als es Bedarf nach der Bevölkerungszahl gibt. Wir haben ein Überangebot an Wohnungen und keine Unterversorgung, wir haben viele Leerstände im Saarland.
Wenn Sie dann sagen, die Landesregierung müsse den Schwerpunkt auf den Neubau legen, setzen Sie den Schwerpunkt doch genau an der falschen Stelle. Was im Saarland notwendig ist, ist die Modernisierung vorhandener Leerstände. Und genau das haben wir getan. Seit 2007 bekräftigt die Landesregierung, dass Schwerpunkt die Modernisierung von Leerständen, also von vorhandenem Wohnraum, sein muss, insbesondere die Reduzierung von Barrieren mit Blick auf den demografischen Wandel und die älter werdende Bevölkerung.
Wir haben den Schwerpunkt auf die Modernisierung gelegt, Sie fordern einen Schwerpunkt beim Neubau. Sie setzten den Schwerpunkt falsch. Wenn Sie das umsetzen würden, würden Sie genau an den Bedarfen vorbei gehen. Wir brauchen künftig modernisierten Wohnraum für die älter werdende Bevölkerung, für Menschen mit Einschränkungen. Deshalb
Ein Vorwurf, den ich als Finanzminister so nicht stehen lassen kann, war, dass wir die Mittel nicht zweckgerecht einsetzen. Man muss in der Diskussion ein bisschen aufpassen, welche Mittel das sind. Früher war die Wohnraumförderung ein Thema vor allem des Bundes. Dafür gab es Bundesmittel. 2006 ist die Zuständigkeit vom Bund auf die Länder übergegangen. Trotzdem hat der Bund gesagt, wir stellen das nicht auf Null, sondern wir helfen und unterstützen die Länder mit den bisherigen Mitteln. Wir nennen sie anders. Das sind die sogenannten Entflechtungsmittel. Der Bund hat den Ländern also Kompensationszahlungen gegeben.
Diese sogenannten Entflechtungsmittel waren in den ersten Jahren für die soziale Wohnungsbauförderung spezifisch zweckgebunden. In den Jahren, in denen diese Zweckbindung bestand, haben wir sie genau dafür eingesetzt. Seit 2013 gibt es eine Lockerung. Die ganz engen Vorgaben, den sozialen Wohnungsbau ausschließlich und nur mit diesen Entflechtungsmitteln zu fördern, wurden von der Bundesebene gelockert. Man hat gesagt, diese Mittel können allgemein für investive Zwecke eingesetzt werden.
Entsprechend haben wir gehandelt und diese Mittel auch für andere investive Zwecke eingesetzt. Ich will hier festhalten - das ist der entscheidende Punkt -, dass wir uns genau an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben. Wir haben diese Mittel nicht in irgendeinem rechtlichen Sinne zweckentfremdet, sondern wir haben sie zweckgemäß verwendet, genau dafür, wofür sie der Bundesgesetzgeber vorgesehen hat. Das ist ein wichtiger Punkt, den man hier festhalten sollte, denn ich will nicht den Eindruck im Raum stehen lassen, dass wir die Bundesmittel nicht gesetzeskonform eingesetzt hätten.
Sie haben das Thema angesprochen, das Land tue zu wenig mit eigenen Mitteln. Ich glaube, da muss man differenzieren. Wir haben einen zufriedenstellenden Jahresabschluss für das Jahr 2015 erzielt; das durfte ich gestern der Presse vorstellen. Aber leider haben wir anders als andere Länder noch keine Überschüsse. Wir haben nach wie vor Defizite. Wir befinden uns auf einem schwierigen Konsolidierungskurs. Jeder, der sagt, stellt mehr eigene Landesmittel zur Verfügung, muss natürlich die Frage beantworten, wo ich es wegnehme. Liebe Kollegen von den LINKEN und den GRÜNEN, heißt das, wir wollen eigene Landesmittel spezifisch für den sozialen Wohnungsbau und nehmen sie bei den Lehrerstellen weg?
Oder kürzen wir bei der Universität? Oder beim Straßenbau? Liebe Kollegen, Sie müssen schon präziser werden und realistische, ernsthafte Alternativen ins Feld führen. Aber das heißt nicht, dass wir nichts getan hätten. Die Koalition hat gehandelt. Kollegin Monika Bachmann wird gleich etwas dazu sagen, was wir vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise mit eigenen Landesmitteln getan haben. Aber das ist der Punkt: Es gilt nicht nur für Flüchtlinge. Vielmehr haben wir allgemein Mittel in die Hand genommen, um für die einkommensschwache einheimische Bevölkerung etwas zu tun. Das heißt, der Vorwurf, das Land tue überhaupt nichts mit eigenen Mitteln oder halte sich völlig zurück, ist falsch. Er ist nicht zutreffend. Er geht ins Leere.
Das letzte Argument, das in der Debatte genannt wurde - gerade eben vom Kollegen Bierbaum - war: Ihr setzt auf die falschen Instrumente, ihr müsst den staatlichen Bereich stärker fördern und ihr müsst das - das ist Ihr konkreter Vorschlag; deswegen gehe ich darauf ein - mit einem anderen Instrument tun. Ihr müsst das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht stärken; ihr müsst es wieder einführen. Das gab es früher einmal. Es ist vor 25 Jahren abgeschafft worden. Dieses Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht hat vor allen Dingen den Schwerpunkt, dass steuerliche Vorteile für bestimmte Gesellschaften gewährt werden. Auch da muss man sich die Frage stellen, ob es wirklich das richtige oder geeignete Instrument ist und wozu es führen würde.
Seit 25 Jahren haben wir beim sozialen Wohnungsbau ein gutes Neben- und Miteinander von Privaten und Öffentlichen. Es ist ja nicht so, dass der öffentliche Bereich ausgeschlossen wäre. Der ist nach wie vor voll im Spiel, insbesondere die vielen kommunalen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, die es gibt. Ihr Vorschlag würde aber bedeuten, dass wir dieses gute Miteinander, das sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, wieder kaputt machen und dass wir dann die privaten Angebote völlig zurückdrängen würden. Das wäre der falsche Weg.
Zum anderen muss man die Frage stellen, ob man den kommunalen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaften überhaupt etwas Gutes tun würde. Ich halte dagegen: Nein! Zum Beispiel die Saarbrücker Siedlungsgesellschaft oder die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, wie wir sie in den anderen größeren Städten haben, haben noch weitere Tätigkeitsfelder. Es ist ja nicht nur der soziale Wohnungsbau. Sie haben noch andere Tätigkeitsfelder - im sozialen Bereich oder im Bereich der Stadtentwicklung. Ich glaube, dass sie über diese Fokussierung auf das Gemeinnützigkeitsrecht gar nicht glücklich wären. Damit würden Sie diesen Wohnungsbauge