Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Das Erweiterte Präsidium hat einen Wahlvorschlag unterbreitet, der uns als Drucksache 15/1731 vorliegt. Gemäß § 67 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat der Wahl durch Handaufheben widersprochen, sodass schriftlich zu wählen ist. Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen wiederum am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig angezeichnet wird. Ich bitte, den Umschlag mit dem Wahlzettel in die Wahlurne einzuwerfen.

Ich bitte die Schriftführer, die Herren Abgeordneten Andreas Augustin und Klaus Kessler, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.

(Die Schriftführer rufen die Namen der Abgeord- neten auf.)

Bevor wir mit der Auszählung der Stimmen beginnen, bitte ich um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall.

(Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.)

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 51 Stimmen abgegeben, davon 51 gültige Stimmen, davon 42 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Ich stelle fest, dass Herr Uwe Conradt mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln

(Verbreitet Beifall)

der Mitglieder des Landtages zum Direktor der Landesmedienanstalt Saarland gewählt ist und spreche ihm im Namen des Hauses herzliche Glückwünsche aus. - Wir werden dann Frau Grethel und Herrn Conradt bekanntgeben, in welche Lokalität Sie demnächst einladen dürfen.

(Vereinzelt Heiterkeit und Sprechen.)

Nochmal herzlichen Glückwunsch. - Ich sehe, es kommen schon Vorschläge

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (Drucksache 15/1734)

Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es vergeht eigentlich kaum ein Tag, an dem wir nicht von Bedrohungen oder Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hören oder lesen. Gerade erst gestern hat der Landespolizeipräsident noch einmal auf die erschreckende Statistik hingewiesen, was Gewalt gegen Polizeibeamte anbelangt. Viele von Ihnen haben vielleicht auch entsprechende Studien zum Thema Gewalt gegen die Polizei gelesen. Es gibt zum Beispiel die Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, die von zehn Landesinnenministerien in Auftrag gegeben wurde. Sie hat im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2010 einen deutlichen Anstieg der Gewaltübergriffe feststellen können. Und diese Zahlen sind erschreckend.

Bei den weniger schwerwiegenden Angriffen, die eine Dienstunfähigkeit von einem Tag bis sechs Tagen mit sich bringen, war ein Anstieg von 93,5 Prozent festzustellen. Bei den schwerwiegenden Angriffen, also solchen, die Dienstunfähigkeiten von sie

(Präsident Meiser)

ben Tagen bis zu zwei Monaten nach sich ziehen, haben wir einen Anstieg von 60,1 Prozent zu verzeichnen. Auch das Lagebild 2012 über Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, das vom BKA in Auftrag gegeben worden ist, verzeichnet eine Zunahme von Widerstandshandlungen in einem deutlichen Ausmaß. Vor allem Rohheitsdelikte sind gestiegen, gefährliche Körperverletzungen sind im Jahresvergleich um 8,8 Prozent gestiegen, Körperverletzungen um 5,1 Prozent. Sie sind also deutlich angestiegen. Und das Saarland liegt - gemessen an unserer vergleichsweise geringen Einwohnerzahl - nach den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg leider Gottes bei der Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit an führender Stelle, was den Widerstand gegen die Staatsgewalt anbelangt. Allein 2014 wurden im Saarland in diesem Zusammenhang 362 Fälle festgestellt, wobei über 1.000 Polizistinnen und Polizisten von dieser Gewalt betroffen waren.

An dieser Stelle sei mir dann auch die Bemerkung erlaubt, dass bei Betrachtung der Zahlen all diejenigen, die immer wieder gebetsmühlenartig behaupten, es gäbe keine Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten, durch diese Zahlen eines Besseren belehrt werden. Und ich kann Ihnen auch deutlich sagen: Auf solche Führungspositionen, auf eine führende Rolle bei der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, können wir im Saarland gerne verzichten. Und deshalb ist es gut und richtig, dass wir mit diesem Gesetz daran arbeiten, dass die Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten eingedämmt wird, dass wir gesetzgeberisch dagegen vorgehen. Und das ist der Grund, weshalb wir Ihnen heute dieses Gesetz als Koalition vorlegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deshalb werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf durch einen ersten Schritt für einen besseren Schutz unserer Polizei hin zu einer Stärkung der inneren Sicherheit im Land weiterkommen. Die seitens der Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen in diesem Gesetz hin zu mehr innerer Sicherheit umfassen zwei Themenkomplexe. Zum einen wollen wir unsere Vollzugspolizei mit Körperkameras ausstatten, den sogenannten Bodycams, wie man das heutzutage nennt. Und wir werden in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundlagen im Saarländischen Polizeigesetz ändern. Zum anderen werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Aspekt beleuchten, der aus meiner Sicht nicht weniger wichtig ist, und zwar die Einführung des sogenannten Polizeiordnungsdienstes. Gegenstand des Ihnen vorliegenden Gesetzes ist die Einführung des sogenannten Polizeilichen Ordnungsdienstes. In diesem Zusammenhang werden wir 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeiordnungsdienst einstellen, die künftig die Vollzugspolizei entlasten.

Lassen Sie mich aber zunächst auf den ersten Themenkomplex des Gesetzentwurfs eingehen, nämlich die Körperkameras. Mit diesen Kameras, die an der Einsatzuniform der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten angebracht werden, können im Einsatz beim Vorliegen der Voraussetzungen der neuen Ermächtigungsgrundlage Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt werden. Das ist gleich aus mehreren Gründen für unsere Beamtinnen und Beamten ein großer Vorteil gegenüber der bisherigen Situation. Erfahrungen anderer Bundesländer haben gezeigt, dass der Einsatz von Videotechnik, die offen und sichtbar am Körper getragen wird - wir reden hier nicht über irgendwelche agentenartigen Knopfkameras -, oftmals deeskalierend wirkt und dass im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Kameras vor allem die von mir eben angesprochenen Gewaltdelikte gegenüber Polizeibeamten zurückgegangen sind.

Diese Erfahrungen, insbesondere die Erfahrungen aus dem Bundesland Hessen, das bereits seit 2013 auf diese neue Technik setzt, sind durchweg positiv. Dort konnte eine abschreckende Wirkung nachgewiesen werden. Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind in Hessen durch den Einsatz dieser neuen Technik um 40 Prozent zurückgegangen. Deshalb haben wir die Einführung dieser Bodycams auch für den saarländischen Polizeidienst vorgesehen. Dieses Ansinnen der Koalitionsfraktionen hat, wie wir festgestellt haben, auch die volle Unterstützung der Gewerkschaften der Polizei, die sich auch im Vorfeld sehr gewinnbringend in die Diskussion eingebracht haben, nicht nur über die Medien, sondern auch im direkten Gespräch mit den Arbeitskreisen und den Fachpolitikern in der Koalition. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch sehr herzlich bedanken. Es sind heute Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft da. Ich begrüße stellvertretend Herrn Alles. Es sind Vertreterinnen und Vertreter der GdP da, an deren Stelle ich Herrn Porzel sehr herzlich begrüßen darf. Ich darf mich bei Ihnen noch einmal ganz herzlich bedanken für die konstruktive Einbringung Ihrer Expertisen.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang haben wir auch intensiv darüber diskutiert, unter welchen Rahmenbedingungen der Einsatz von Körperkameras an den Polizeiuniformen Sinn macht. Aus unserer Sicht macht tatsächlich nur die Kombination aus Bild- und Tonaufnahmen Sinn. Es macht keinen Sinn, reine Bildaufnahmen anzufertigen. Das haben letztendlich auch die Ergebnisse der Auswertungen der Erfahrungen in Hessen gezeigt. Die Auseinandersetzungen beginnen meist verbal und steigern sich dann bis hin zur körperlichen Gewalt oder sogar bis hin zum Einsatz von Waffen, die gegen die Polizei gerichtet werden. Hessen hatte anfangs beim Einsatz von Kör

(Abg. Hans (CDU) )

perkameras auf Tonaufnahmen verzichtet. Wegen der Erfahrungen, die dort gemacht wurden, hat man jetzt auf Tonaufnahmen großen Wert gelegt, weil dadurch erst eine umfassende Würdigung des eigentlichen Einsatzgeschehens möglich ist. Wenn man nur Bildaufzeichnungen hat, das ergibt sich von selbst, fehlen einfach wichtige Hinweise, wie eine Gewaltsituation möglicherweise eskaliert ist. Deshalb halten wir neben der Bildaufnahme auch die Tonaufnahme durch die Bodycam für zwingend erforderlich.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Gerade vor diesem technischen Hintergrund zeigen sich die Vorteile der Einführung der sogenannten Bodycams. Durch den Einsatz der Kameras bekommen die Beamtinnen und Beamten ein wichtiges Instrument an die Hand, das im Nachhinein auch Unklarheiten beseitigen kann, das im Nachhinein vor allem auch, was die Arbeit der Polizei anbelangt, Rechtsunsicherheiten ausräumen kann.

Meine Damen und Herren, das Saarländische Polizeigesetz ermöglicht ja bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen Bild- und Tonaufzeichnungen. Aktuell ist zum Beispiel der Einsatz von Kameras bei öffentlichen Veranstaltungen, bei Kundgebungen und bei sonstigen Menschenansammlungen möglich. Nicht zulässig ist bislang aber der Einsatz im Rahmen von Personenkontrollen oder in ähnlichen Situationen. Für diese Einsatzszenarien existiert keine Rechtsgrundlage. Das ist der Grund, weshalb wir jetzt in einem neuen Absatz 3 in § 27 des Saarländischen Polizeigesetzes diese Rechtsgrundlage schaffen, wonach Beamtinnen und Beamte der Vollzugspolizei in öffentlich zugänglichen Räumen - das ist ein wichtiges Merkmal - personenbezogene Daten im Rahmen der offenen Anfertigung von Bildund Tonaufzeichnung erheben und kurzfristig speichern können, soweit dies für den Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder von Dritten zur Abwehr einer konkreten Gefahr notwendig ist.

Die Kameras können also nur zur Abwehr einer konkret vorliegenden Gefahr eingesetzt werden. Da jede Bild- und Tonaufzeichnung letztlich einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, erfolgt die Aufzeichnung offen. Zudem muss allgemein erkennbar sein, ich erwähnte es eingangs, dass die Beamtin oder der Beamte mit einer Körperkamera ausgestattet ist. Das kann zum Beispiel durch Schilder auf der Uniform oder in einer anderen geeigneten Form gekennzeichnet werden. Der Innenminister konnte im Vorgriff auf die heutige Beratung im Parlament schon den einen oder anderen Hinweis geben, wie das geschehen kann.

Ein weiterer Teilaspekt, auf den ich der guten Ordnung halber in aller Kürze eingehen möchte, stellt das sogenannte Pre-Recording dar; ich kann es

nicht ändern, das ist ein weiterer englischsprachiger Fachbegriff. Durch die Formulierung im Gesetzentwurf werden solche Vorabaufnahmen zugelassen. Mit Vorabaufnahme ist gemeint, dass die Kamera mit einem kurzen zeitlichen Vorlauf aufnimmt, um später, wenn die Aufzeichnung durch die Beamtin oder den Beamten ausgelöst wird, das Entstehen der Gefahrensituation besser dokumentieren zu können. Die Bodycam nutzt dabei technisch gesehen eine Zwischenspeicherfunktion, die die Bildaufzeichnung für einen definierten Zeitraum bereits vor der manuellen Auslösung der Aufzeichnung im Arbeitsspeicher verfügbar hält. Die endgültige Speicherung erfolgt aber nur, wenn letztlich auch manuell die Aufzeichnung ausgelöst worden ist. In allen anderen Fällen, in denen keine Aufzeichnung ausgelöst worden ist, wird diese Vorabaufzeichnung kontinuierlich durch neue Daten überschrieben und ist damit gelöscht.

Durch die Polizei eingesetzt werden können diese Kameras in öffentlich zugänglichen Räumen. Als Beispiele hierfür kann man die Verkaufshallen von Geschäften und Kaufhäusern, Tankstellen, Einkaufspassagen, Restaurants, Cafés, Schalterhallen von Banken, Flughäfen und Bahnhofshallen nennen. Ein Einsatz in privaten Räumlichkeiten ist nach den Regelungen, die in diesem Gesetzentwurf von uns getroffen worden sind, nicht vorgesehen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen: Es handelt sich bei der Zulassung des Einsatzes von Körperkameras nicht um das Verfügbarmachen eines repressiven Mittels, es geht uns vielmehr um ein Mittel zum beiderseitigen Schutz. Es geht um ein Mittel zum Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten, aber es geht natürlich auch um den Schutz derjenigen, die vom Polizeihandeln betroffen sind, um den Schutz derjenigen, die den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gegenüberstehen. Es geht, meine Damen und Herren, bei diesem Gesetzentwurf daher auch um die Nachvollziehbarkeit von Polizeihandeln, es geht um Transparenz des Polizeihandelns im Rahmen der anschließenden Auswertung. Deshalb sind diese Regelungen für uns ein wichtiger Schritt hin zu mehr innerer Sicherheit im Saarland, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein weiterer wichtiger Baustein im Interesse der inneren Sicherheit - das ist der zweite Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs - ist die Einführung des sogenannten Polizeilichen Ordnungsdienstes. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Sicherheitslage, die uns im Moment allenthalben vor Augen steht, und angesichts der daraus resultierenden Belastung der Vollzugspolizei bedarf es einer schnellen Lösung. Wir brauchen eine schnelle Entlastung. Wir können nicht warten, bis weitere Polizeikommissarinnen und -kommissare ausgebildet sind;

(Abg. Hans (CDU) )

das dauert uns in dieser Situation zu lange. Deshalb schaffen wir nun eine Möglichkeit, um schnell zu einer Entlastung zu kommen, bei Aufgaben, die nicht unbedingt durch voll ausgebildete Polizeikommissarinnen und -kommissare bearbeitet werden müssen. Das gelingt uns durch die Schaffung des Polizeilichen Ordnungsdienstes.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Des sogenannten mit Pfefferspray bewaffneten Briefträgers.)

Diese Personen, Herr Kollege Ulrich, können die Vollzugspolizei beim Objektschutz und bei Wachaufgaben entlasten. Sie können die Beamtinnen und Beamten auch bei der Verkehrsüberwachung entlasten, und sie können zum Beispiel auch, wie der Minister gestern ebenfalls zutreffend dargestellt hat, bei Abschiebungen entlasten. Mit Abschiebungen haben wir es im Moment aufgrund des Flüchtlingszustroms ja regelhaft zu tun, wenn kein Asylgrund vorliegt. Bei allen diesen Aufgaben müssen nicht unbedingt voll ausgebildete Kommissarinnen und Kommissare tätig werden, insoweit entlastet der Polizeiliche Ordnungsdienst.

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine dreimonatige Ausbildung, die, Herr Kollege Ulrich, eine rechtliche und eine einsatztaktische Schulung beinhaltet. Zu ihrem Eigenschutz werden ihnen Handfesseln zur Verfügung gestellt, zu ihrem Eigenschutz wird ihnen auch ein Reizstoffsprühgerät zur Verfügung gestellt. Es ist eben nicht ausgeschlossen, dass der Polizeiliche Ordnungsdienst, wie dies auch bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die voll ausgebildet sind, der Fall ist, Aggressionen auf sich ziehen kann. Deshalb müssen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso wie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ordnungsgemäß geschützt sein. Sie müssen sich verteidigen können, und das erreichen wir mit den vorgesehenen Möglichkeiten der Ausstattung des Polizeilichen Ordnungsdienstes. Wir lassen unsere Polizeibeamtinnen und -beamten nicht schutzlos, und ebenso wenig lassen wir die Mitarbeiter des Polizeilichen Ordnungsdienstes schutzlos.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Außerdem kann der Polizeiliche Ordnungsdienst eine berufliche Grundlage sein für Menschen, die sich für einen späteren Einstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes interessieren, die sich für die Laufbahn des gehobenen Dienstes entscheiden möchten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeilichen Ordnungsdienstes können sich durch die Ausbildung, die sie in den drei Monaten durchlaufen, aber auch durch ihre tägliche Arbeit wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, die den Weg in die Ausbildung zum Polizeikommissar beziehungsweise zur Polizeikommissarin ebnen und vereinfachen, in Einzelfällen sicherlich auch erst ermög

lichen. Viele, die es aufgrund ihrer Vorkenntnisse normalerweise wohl nicht geschafft hätten, können durch die Vorbereitung im Polizeilichen Ordnungsdienst die Grundlage für den Aufstieg in den gehobenen Dienst schaffen. Allein schon deshalb ist der Polizeiliche Ordnungsdienst aus meiner Sicht eine sehr gute Möglichkeit, die vielen Menschen im Saarland, die sich für diese Aufgabe entscheiden, große Chancen eröffnet.

Herr Kollege Ulrich, Sie haben es eben noch einmal mit einem Zwischenruf geäußert; Sie haben gesagt, das seien bessere Briefträger mit Pfefferspray.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Bei anderer Gelegenheit haben Sie gesagt, es handele sich um Hilfssheriffs. Dazu muss ich sagen, Herr Kollege Ulrich: Das ist nicht nur respektlos, sondern verkennt auch die Tatsache, dass es hierbei um Leute geht, die sich für einen Dienst an der Gesellschaft entscheiden. Es handelt sich, genau wie bei denjenigen, die sich entscheiden, Polizistin oder Polizist zu werden, um Menschen, die sagen: Wir wollen uns in den Dienst der inneren Sicherheit stellen, wir wollen uns in den Dienst der Gesellschaft stellen und deshalb in den Polizeilichen Ordnungsdienst eintreten. - Meine Damen und Herren, das ist eine ehrenwerte Arbeit! Es ist eine ehrenwerte Arbeit, für mehr innere Sicherheit zu sorgen. Wenn Sie nun sagen, Herr Kollege Ulrich, das seien Briefträger mit Pfefferspray, wird dies dieser ehrenwerten Arbeit nicht gerecht. Das ist respektlos, und das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück!

(Beifall von den Regierungsfraktionen und Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Meine Damen und Herren, ich habe eingangs gesagt, dieses Gesetz ist meiner Ansicht nach ein erster Schritt hin zu einer Verbesserung der inneren Sicherheit im Saarland. Diese Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes kann auch nur ein erster Schritt sein. Wir müssen die innere Sicherheit im Saarland stets im Auge behalten und uns vor dem Hintergrund neuer Bedrohungen anschauen, wo weitere gesetzliche Veränderungen im Saarländischen Polizeigesetz notwendig sind, etwa bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum - der Minister hat es gestern schon angedeutet. Die Bilder der schrecklichen Ereignisse des letzten Jahres von Paris, Belgien, aber sicherlich auch die Ausschreitungen der Silvesternacht sind uns alle noch vor Augen. Wir wissen, dass wir deshalb moderne Technik und dazu zählt eben Videoüberwachung - einsetzen müssen, um terroristischen Bedrohungen, um Bedrohungen durch Gruppierungen besser begegnen zu können.

(Beifall von der CDU.)

(Abg. Hans (CDU) )