Sie ist aber vorhanden. Versuchen Sie nicht, sich herauszureden, als würde die Kamera immer nur zu bestimmten Situationen herausgeholt werden.
Dann gibt es im gesamten Ausdruck dieses Gesetzes eine ungesunde Fixierung auf die Gewaltverhütung. Damit besteht die Gefahr, eine Kamera-Rüstungsspirale aufzubauen. Wenn die Polizei anfängt zu filmen, dann möchte auch der Bürger anfangen zu filmen, dann haben wir dort wieder neue Maßnahmen. Ich finde das sehr schwierig.
Auch im Gesetz gibt es keine entsprechenden Regelungen, dass man die Beweissicherung über die Kamera machen könnte, wenn der Bürger eine Beschwerde gegenüber der Polizei hatte. Warum sollte man sich diese Blöße geben?
Wie gesagt, die Bodycam ist wirkungslos und tendenziell gefährlich. Das können wir von daher nicht unterstützen.
(Oh-Rufe und Lachen bei der CDU. - Zurufe der Abgeordneten Schmitt (CDU) , Hans (CDU) und Scharf (CDU).)
Bleiben wir beim Polizeilichen Ordnungsdienst. Im Gesetz ist nur sehr vage formuliert, wie Sie sich den Polizeilichen Ordnungsdienst vorstellen. Da stellt sich mir die Frage, warum Sie nicht explizit ins Gesetz geschrieben haben, was Sie mit dem Polizeilichen Ordnungsdienst wollen. Ich kann das leider nur aus der Begründung des Gesetzestextes ableiten. In Baden-Württemberg beispielsweise wurde extra ein Gesetz geschrieben, das ganz klar die Befugnisse des Polizeilichen Ordnungsdienstes definiert. Hier muss man eindeutig nachsteuern. So aber bleiben viele Fragen offen.
Im Gesetz steht eben keine Regelung zur Ausbildung dieser Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten. Es steht auch nichts über den möglichen Übergang vom Hilfspolizeidienst in den Polizeivollzugsdienst. Falls es den gibt, wie soll er ausgestaltet sein? In der Gesetzesbegründung finde ich wieder verschiedene Möglichkeiten, was die Aufgaben sein sollen, welche beschränkten Befugnisse der Polizeihilfsdienst hat. Da steht dann Objektschutz, Wachaufgaben, Verkehrsüberwachung, Hilfe bei Abschiebungen. Klar, aber warum schreibt man das nicht ins Gesetz? An der Stelle braucht es Klarheit. Das muss, wenn man ihm überhaupt zustimmen kann, im Gesetz stehen. So kann man dem nicht zustimmen.
Ich halte Ihren Vorschlag in der Form für einen Schnellschuss. Es fehlt ein tragfähiges Sicherheitskonzept, das dahintersteht, das auch wirklich die Fehler angeht, die Sie, Herr Kollege Hans, zum Teil auch korrekt benannt haben. Eines muss klar sein: Der Polizeiordnungsdienst befreit keinen in diesem Parlament von der Pflicht, eine ausreichende, gut
ausgebildete Polizei zur Verfügung zu stellen. Auch hier geht der Schuss ins Leere. Diesem Gesetzentwurf können wir so nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, zusammenfassend können wir alle gemeinsam trotz unterschiedlicher Bewertungen des Gesetzentwurfs, trotz unterschiedlicher Bewertungen aus der Mitte der Opposition, eines festhalten, nämlich dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen deutlich mehr Finanzmittel im Bereich der inneren Sicherheit einsetzen als ursprünglich geplant, und das in schwierigster Haushaltssituation unverändert. Ich finde, das ist eine Leistung an sich.
Wir geben damit eine Antwort auf die Herausforderungen der Zeit und steuern im Rahmen der Ausschöpfung unserer Finanzpotenziale entschieden und spürbar auch im Bereich der inneren Sicherheit nach. Das ist eine wichtige Botschaft nicht nur für dieses Haus, für die politische Debatte, sondern das ist insbesondere in schwieriger Zeit eine wichtige Botschaft für die saarländische Polizei, insbesondere die jungen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die nach ihrer Ausbildung jetzt in den Dienst kommen, und auch eine für die, die jetzt gerade im Auswahlverfahren sind und sich auf eine Stelle bei der Polizei im Saarland bewerben. Sie werden nach ihrer Ausbildung, in drei Jahren für mehr Sicherheit im Saarland zur Verfügung stehen. Dieses Parlament gibt dazu den notwendigen Rahmen.
Wir haben in der Koalition bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016-2017 ein Maßnahmenpaket geschnürt, das weit mehr als nur einen Akzent auf den Bereich der inneren Sicherheit setzt. Es ging uns zunächst darum, durch den zusätzlichen Mittelansatz in Höhe von 5 Millionen Euro - das entspricht auf ein Haushaltsjahr gerechnet etwa 5 Prozent unserer jährlich notwendigen Haushaltseinsparquote insgesamt und macht deutlich, wie hoch dieser Ansatz für die Polizei, den Polizeikörper, aber auch für die Sicherheit unserer Polizeivollzugsbeamten selbst ist - die richtigen Antworten auf die Herausforderungen der Zeit zu geben.
Es wurde schon gesagt, aber ich will das auch noch einmal deutlich machen, dass mehr Kommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden, als ur
sprünglich in der Planung waren. Wenn ich sage „ursprünglich“, dann bezieht sich das sogar noch auf einen Gesetzentwurf der Vorgängerregierung, maßgebend für die letzte Polizeireform im Jahre 2011, bevor die Große Koalition hier die Regierung übernommen hatte. Wir steuern im Bereich des Tarifpersonals deutlich nach. Wir verstärken die IT-Forensik, wir stärken den Verfassungsschutz.
Ich denke, man kann deshalb zum Schluss kommen, es handelt sich um ein sehr umfassendes Sicherheitspaket, das dieses Parlament bereits mit der Haushaltsverabschiedung im Dezember beschlossen hat. Nach der Bereitstellung des finanziellen Rahmens, der finanziellen Rahmenbedingungen, schaffen wir heute auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung des Polizeilichen Ordnungsdienstes und für mehr Sicherheit für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten selbst durch dieses Instrument der Bodycams.
Ich will zu den Diskussionen, die eben vom Kollegen Hilberer geführt wurden, sagen, man kann aus oppositioneller Sicht durchaus diese Bodycams verteufeln, wie das eben geschehen ist, sie kleinreden in ihrer Wirkung. Man kann sagen, die Regierung macht da nicht genug, die Koalitionsfraktionen machen da nicht genug. Das können Sie uns vorwerfen, Herr Hilberer, aber Sie müssen sich darüber im Klaren sein, Sie werfen das dann auch den Polizeigewerkschaften vor, die genau dieses Instrument vehement eingefordert haben. Sie werfen das denjenigen im Polizeiapparat vor, die nach den Untersuchungen und Auswertungen sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz dieses Instrument eingefordert haben.
Sie sagen „Unsinn“ zu einem Instrument, das auf der Innenministerkonferenz, wenn ich recht informiert wurde, von allen Innenministern bundesweit unterstützt und getragen wird. Wir können heute feststellen, dass nach Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen nacheinander alle Bundesländer genau auf dieses Instrument zum Selbstschutz auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten setzen. Wer unter diesen Ergebnissen dann noch von einem untauglichen Instrument redet, setzt sich, finde ich, nicht sehr seriös mit dem Thema auseinander und gibt vielleicht selbst eine Antwort auf eine andere Entscheidung, die bei den PIRATEN schon vor Längerem gefällt ist, dass man mit dem Politikbetrieb nach dieser Legislatur aufhören will.
Heute steht mit dem Gesetz zur Änderung des SPolG ein für die saarländische SPD, unsere Landtagsfraktion und für die Koalitionsfraktionen ein wirklich wichtiges Thema zur Debatte. Es geht dabei nämlich unter anderem um die Frage, welchen Beitrag wir Parlamentarier hier im Parlament dazu leis
ten können, um unsere Polizeibeamtinnen und -beamte besser vor Angriffen und Gewalt zu schützen. Dass wir uns dieser Aufgabe in dieser Regierung zusammen besonders verpflichtet fühlen, hat bereits Justizminister Reinhold Jost unlängst in einer Gesetzesinitiative zur deutlichen Verschärfung des Strafrahmens bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte sowie sonstige Amtsträger unter Beweis gestellt. Das war eine erste Verschärfung der Gesetzeslage, die auch zu mehr Schutz für Polizeibeamtinnen und -beamte führen soll. Schon vor Monaten wurde bei diesem Thema immer eher neutral und sachlich von zunehmender Gewalt auch in der jetzigen Debatte gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte gesprochen. Heute ist Gelegenheit, das noch einmal etwas zu konkretisieren. Ich will das tun.
Allein im letzten Jahr hat es im Saarland, in unserem so beschaulichen Bundesland, 360 Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegeben. Das ist statistisch betrachtet eine pro Tag. Infolgedessen haben 110 betroffene Polizistinnen und Polizisten oftmals wegen gravierender gesundheitlicher Auswirkungen eine Dienstunfallanzeige gestellt. In vielen Fällen sind Beamtinnen und Beamte aufgrund solcher Gewalttaten verletzt worden, manche sind sogar dauerhaft dienstunfähig. Das macht auch die Qualität der neueren Zeit, was Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte angeht, aus. Da hat es durchaus in den letzten Jahren eine Veränderung gegeben. Deshalb muss die Zeit heute auch andere Antworten auf diese Phänomene geben als bisher. Insofern folgen wir richtigerweise dem, was Untersuchungen ergeben haben, was Gewerkschaften fordern, ja, was die Polizei selbst einfordert. Wir tun das ausgesprochen fundamental, mit Argumenten untermauert und richtigerweise.
Die Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei haben einen nachvollziehbaren Anspruch, dass wir uns im Rahmen unserer politischen Möglichkeiten hinter sie stellen, dass wir uns - vielleicht kann man das in dem Zusammenhang sagen - sogar vor sie stellen und dass wir gesetzlich reagieren. Die Möglichkeit, mit Bodycams gefahrengeneigtes Verhalten des polizeilichen Gegenübers gefahrenminimierend zu beeinflussen, ist schon seit Monaten, wenn nicht gar seit Jahren - wenn man auf Hessen blickt - untersucht worden und hat zu positiven Ergebnissen geführt.
Kollege Hilberer, bei der hessischen Polizei war ursprünglich Sachsenhausen als Anwendungsgebiet genau für einen solchen Fall gedacht, den Sie vorhin geschildert haben, wo man es oft mit einer angetrunkenen Klientel zu tun hat. Dort hat sich gezeigt, dass die Angriffe um mehr als 30 Prozent zurückgegangen sind. Alleine das Tragen und damit das Deut
lichmachen, dass durch Filmen verwertbares Material gesammelt wird, hat bei dieser Klientel schon dazu geführt, dass man sich jetzt mehr zurückhält als in der Vergangenheit.
Ich finde, das ist durchaus als Erfolg zu sehen. - Wir stehen auch zu dem Ansatz, sowohl Bild- als auch Tonaufzeichnungen in Kombination vorzuhalten, da nur so der Sachverhalt im erforderlichen Fall authentisch dokumentiert werden kann. Wir sehen es als richtig an, mit der Konditionierung konkreter Gefahr die Gefahrenschwelle eher niedrig anzusetzen. Und wir empfinden es als Selbstverständlichkeit, dass die Durchführung solcher Aufnahmen offen kommuniziert wird und für jeden sichtbar ist. Genau das ist bereits gefahrenabwehrend.
Wir halten es - darauf hat der Kollege Hans schon hingewiesen - im Kontext der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Unverletzlichkeit der Wohnung schließlich für unablässig und konsequent, die Aufnahmemöglichkeiten auf öffentlich zugängliche Räume zu begrenzen und nicht auf den sensiblen Bereich der Wohnung auszudehnen. Die Koalitionsfraktionen sind davon überzeugt, dass wie in anderen Bundesländern, in denen dieses gefahrenabwehrende Instrument bereits Anwendung findet - auch bei uns alleine die Tatsache der Wahrnehmung der kleinen Kamera dazu führt, dass bei potenziellen Gewalttätern die Schwelle zur Gewaltbereitschaft sinkt und damit auch die Gefahr für Polizistinnen und Polizisten signifikant abnimmt.
Der Gesetzentwurf verfolgt einen zweiten Ansatz. Nach der grundsätzlichen Bereitschaft zur Einführung eines Polizeilichen Ordnungsdienstes schaffen wir heute nun auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit die in Ausbildung befindlichen jungen Frauen und Männer ab Juni ihren Dienst auch antreten können. Nicht zuletzt, aber auch im Zusammenhang mit dem seit Frühjahr 2015 andauernden Zustrom von Flüchtlingen sind alle staatlichen Stellen, so auch unsere Polizei, vor große Herausforderungen gestellt; das steht sicherlich außer Zweifel.
Wir haben in der saarländischen Regierungskoalition zur Bewältigung dieser Herausforderungen bereits wichtige und gute Weichenstellungen vorgenommen. Wir haben im Bildungsbereich nachgesteuert, wir haben im Sozialbereich nachgesteuert. Wir steuern im Bereich des Wohnungsbaus nach und wir haben auch die Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit erkannt. Deshalb war es folgerichtig, auch eine Antwort darauf zu geben, wie wir möglichst schnell auf den notwendigen zusätzlichen Bedarf reagieren können.
wärtern, die Einstellung von Tarifbeschäftigten zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit sowie das eben schon zitierte Fünf-Millionen-Programm für die zwei Haushaltsjahre zeigen eine eindeutige politische Zielrichtung. Die angesprochenen Mehreinstellungen dieses Jahres wirken - das kann man nicht wegdiskutieren, selbst wenn wir in diesem Jahr, Kollegin Huonker, noch 20 Polizeibeamtinnen und -beamte mehr eingestellt hätten - erst in drei Jahren, manche sogar erst in vier. Wir müssen aber auf die Herausforderungen dieser Tage reagieren. Deshalb ist eine Einsatzeinheit für besondere Einsätze, die niederschwelliger sind, die es aber auch bei der Polizei gibt und wo der Polizeivollzugsbeamte entlastet werden kann, die richtige Antwort auf die Fragen dieser Zeit. Das kann man nicht wegdiskutieren.
Der POD wird nach drei Monaten Ausbildung für bestimmte Aufgaben einsatzfähig sein, 30 Kräfte werden ab dem 01. Mai zur Verfügung stehen. Wir überlegen, ob das reicht. Das wird sich mit der Zeit zeigen und das wird auch untersucht werden müssen. Wir werden am Ende des Jahres sicherlich noch mal darüber zu reden haben, ob auch in diesem Bereich nachgesteuert werden muss oder nicht. Mir erscheint es wichtig, dass wir auch mit der Einführung des Polizeilichen Ordnungsdienstes keine Abkehr von der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei vollziehen. Diese Koalition steht eindeutig zur zweigeteilten Laufbahn. Wir wollen bei der Ausbildung, beim Einsatz nicht sparen. Das ist eine klare Aussage und ich halte es auch für despektierlich, wenn in dem Zusammenhang von „Polizei light“ oder „Briefträgern mit leichten Waffen“ gesprochen wird. Das wird den Einsätzen der Personen, die jetzt in Ausbildung sind, in keiner Weise gerecht und muss zurückgewiesen werden.
Es geht ausschließlich um die kurzfristige Zurverfügungstellung von Personal, das zur Unterstützung und damit zur Entlastung der Polizei begleitend und helfend zum Einsatz kommen soll. Es steht außer Zweifel, dass in einer Ausbildungszeit von drei Monaten nicht die gleichen umfangreichen polizeilichen Kompetenzen vermittelt werden können wie in einem dreijährigen Studium. Von daher stand es für uns auch nie zur Debatte, die gesetzlichen Rahmenbedingungen derart zu ändern, um letztlich Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder gar Waffen als Zwangsmittel zur Durchführung von Maßnahmen zu billigen.
Ich könnte mir schlechterdings überhaupt nicht vorstellen, diesen neuen Kräften nach ihrer dreimonatigen Ausbildung eine Schusswaffe oder einen Schlagstock an die Hand und mit auf den Weg zu geben. Ich denke, die Kompetenz des Tragens und
der Anwendung solcher Einsatzmittel erfordert die gleiche Sorgfalt, wie sie in dem dreijährigen Studium zum Polizeivollzugsbeamten vermittelt wird. Darunter sollte man nicht gehen. Insofern hat die Koalition auch an dieser Stelle - ich bin dem saarländischen Innenminister für die Diskussion sehr dankbar - die richtige Entscheidung getroffen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Da das beschriebene Aufgabenprofil des POD die Begleitung, die Unterstützung und die Hilfe von Polizeibeamtinnen und -beamten vorsieht, kann es aber auch - auch das muss Berücksichtigung finden - zu gefahrengeneigten Situationen kommen. Für den Notfall und ausschließlich zum Zwecke der Eigensicherung - das will ich noch mal betonen - ist das Mitführen von Reizstoffen, also dem Reizgas, sowie von Fixierungsinstrumenten, sprich Handschellen, geboten. Das verankert dieses Gesetz aus Gründen des Eigenschutzes des Polizeilichen Ordnungsdienstes und das ist deshalb auch richtig.
Mit Blick auf weitere Anforderungen und die stetige Evaluierung der Handlungsinstrumente im Bereich der inneren Sicherheit ist aber auch eines deutlich geworden, und das haben insbesondere die schrecklichen Ereignisse in London und in Spanien vor einigen Jahren sowie die fürchterlichen Ereignisse in Frankreich vor einigen Monaten gezeigt. Eine allumfassende Videotechnik kann den Polizisten auf der Straße nicht ersetzen. Das muss uns klar sein. Das hat auch in anderen Ländern nicht dazu geführt, dass man Straftaten von gewaltiger Auswirkung verhindern konnte. Insofern kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir sowohl die Reform, die noch unter Jamaika in Gang gesetzt wurde, nachdrücklich für richtig halten als auch das dichte Netz unserer 20 Polizeiinspektionen und 36 Wachen, an dem wir festhalten wollen. Das ist für die Zukunft wirklich notwendig. Wenn wir durch erhöhte Ruhestandsversetzungen dazu kommen müssen, noch mehr Polizeibeamte einzustellen, dann wird das diese Koalition umsetzen. Eines ist sicher: Wir wollen das dichteste Netz an Wachen und Polizeiinspektionen in Deutschland halten. Das ist das, was sich jetzt schon im Saarland abbildet. Ich finde, das ist die richtige Ausrichtung der Sicherheitspolitik der neuen Zeit.