Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nach dem kontroversen Beitrag des Kollegen der PIRATEN und dem verfassungsrechtlichen Grundsatzreferat der Kollegin Huonker doch noch einmal darauf hinweisen, um was es eigentlich heute geht und worum es auch uns als Regierungskoalition mit dieser Gesetzesnovelle geht. Wir sollten uns alle noch einmal vergegenwärtigen, warum wir heute überhaupt in Zweiter Lesung über die Ergänzung von § 27 des Saarländischen Polizeigesetzes reden und diskutieren.
Es gibt einen traurigen und gleichsam beängstigenden Grund. Die saarländischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind in zunehmendem Maß mit Respektlosigkeit und Aggressivität konfrontiert. Tätliche Angriffe nehmen permanent zu. Eine Hemmschwelle bei der Ausübung von körperlicher Gewalt bei Widerstandshandlungen ist oftmals nicht mehr vorhanden. Im Jahr 2015 mussten wir fast 400 gewalttätige Angriffe gegen saarländische Polizeibeamtinnen und -beamte zählen. Waren es im Jahr davor noch 350 registrierte Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, so wuchs die Zahl im Jahr 2015 erneut an auf exakt 384, eine Entwicklung, der man - wie wir finden - nicht unbeeindruckt zusehen kann. 384 Mal Gewalt gegen Polizei im Jahr 2015 - das sind 384 Widerstandshandlungen zu viel. Das ist die Überzeugung, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der Anstieg um 9,7 Prozent im letzten Jahr bedeutet, dass es mehr als einmal am Tag im Saarland einen Angriff auf unsere Polizei gibt. Dies macht deutlich, dass wir gut beraten sind, darauf die richtigen Antworten zu geben und gesetzgeberisch zu handeln. Kollegin Huonker, wir tun dies auch bei dieser Gesetzesnovelle mit Augenmaß, wie ich finde. Es ist mir wichtig, noch mal deutlich zu machen, warum wir heute diese Ergänzung ins Polizeigesetz bringen.
Die zunehmende Gewalt und auch zunehmende Gewaltexzesse gegen die saarländische Polizei sind ja nur die traurige Spitze einer Entwicklung, der wir gemeinsam begegnen wollen und begegnen müssen. Vor der eigentlichen Gewalthandlung steht ein weiteres Phänomen unserer Zeit. Ein enormes Maß an
Respektlosigkeit und Aggressivität bildet den Nährboden für Gewalt im Vorfeld der eigentlichen Gewalthandlung. Manche aggressiven verbalen Ausbrüche stehen psychischer Gewalthandlung nahe, andere sind es geradezu, bilden auch das Einfallstor für die eigentliche Gewalthandlung, für den tätlichen Angriff zu einem minutenspäteren Zeitpunkt.
Die Hemmschwelle bei der Ausübung von körperlicher Gewalt gegenüber Beamtinnen und Beamten, die vor Jahren noch klar definierbar war, ist heute in zunehmendem Maße nicht mehr vorhanden. Das ist die nüchterne Analyse unserer Zeit. Das ist keine Analyse, die die Politik in diesem Hause gemacht hat, sondern das ist die Analyse von Untersuchungen aus der Mitte der Polizei, der Gewerkschaften der Polizei und hat letztlich zum Ergebnis, dass sich alle Innenminister in der Republik - ob sie nun von der einen oder anderen politischen Färbung sind entschieden haben, die Bodycam als nützliches Instrument zur Gefahrenabwehr für Polizeibeamtinnen und -beamte einzusetzen. Im Moment erleben wir wir sind bei den ersten -, dass nach und nach alle Polizeien in Deutschland dieses Instrument einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das so ist, können wir als Vorreiter im Saarland damit nicht so schief liegen, Kollegin Huonker.
Ich meine, diese Erkenntnis veranlasst uns geradezu zum Handeln. Wir müssen dieser Entwicklung entgegentreten und uns nicht weiter im Klein-Klein politischer Debatten ergehen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten haben diesen Schutz verdient. Und die Menschen draußen erwarten zu Recht, dass der Gewalt gegen die Berufsgruppe, die sie vor Gewalttätern schützt, die im wahrsten Sinne des Wortes ihren Buckel hinhält, wenn es einmal eng wird, auch wirksam begegnet wird. Mit dem Einsatz der Bodycams haben wir nun die Möglichkeit - das haben die Ergebnisse in Hessen glasklar gezeigt -, unsere Polizei ein Stück weit auch präventiv zu schützen. Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte haben in Hessen dramatisch nachgelassen, haben sich fast halbiert um 40 Prozent. Wenn diese Erkenntnis nun auch verifiziert vorliegt aufgrund verschiedenerer Untersuchungen, dann kann doch in diesem Hause niemand mehr, Kollege Hilberer, davon reden, dass dieses Instrument ein untaugliches sei. Genau das Gegenteil ist richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ja, die Bodycam verhindert beziehungsweise minimiert Aggressivität und Gewalt. Sie setzt bereits zu einem Zeitpunkt an, an dem oftmals ein aggressives Szenario gerade noch nicht in handfeste Gewalt umgeschlagen ist.
Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Pauluhn, ich habe eine Frage, weil immer wieder Hessen angeführt wird. Werden wir im Saarland, wie es in Hessen war, die Truppstärke erhöhen und den Kameraführer getrennt von den übrigen Polizisten einsetzen? Ich bin durchaus der Meinung, dass das ein völlig anderes Ergebnis bringt, wenn man einen Kameraführer quasi neben den Einsatzkräften aufstellt; er stellt zusätzlich eine Autorität dar. Das steht im Gegensatz dazu, im Einsatz einfach nur eine solche Kamera zu haben. Von daher gesehen bin ich mir nicht sicher, ob Sie wirklich belastbare Zahlen verwenden, wenn Sie vergleichen und auf Hessen verweisen. Deshalb habe ich die Frage, wie das im Saarland gehandhabt werden soll. Nach den bisherigen Beratungen war meine Überzeugung, dass dem nicht so ist. Wir können also keine getrennten Kameraführer einsetzen allein aufgrund der Personalstärke und aufgrund des Mangels von den extremen Sicherheitsgebieten, also von Gebieten, in denen ein erhöhtes Gewaltpotenzial herrscht. Das ist in Großstädten in Hessen problemlos zu erkennen, im Saarland in der Form aber nicht. Vielleicht können Sie darauf eingehen. - Vielen Dank.
Gerne. - Sie unterstellen mit Ihrer Frage, dass das eigentliche Präventionsmoment der hessischen Regelung nicht die Kamera ist, sondern mehr Personal. Das ist der Kern Ihrer Frage. Sie verkennen dabei aber, dass die Einsatzszenarien beispielsweise in Hessen und in Hamburg gänzlich andere sind als bei uns. Die Kriminalitätsschwerpunkte, wo es jeden Abend massenweise Schlägereien gibt - wie beispielsweise in Sachsenhausen oder auf der Reeperbahn -, gibt es Gott sei Dank im Saarland nicht. Deswegen ist das eine mit dem anderen nicht vergleichbar.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage gebe ich Ihnen auch gerne eine Antwort. Natürlich wird der Kameraführer alleine für die Kameraführung verantwortlich sein und wird nicht gleichzeitig noch etwas mit dem Einsatzgeschehen zu tun haben. Das geht nicht. Vielmehr wird er ein Teil einer Truppe sein - in der Regel zwei Personen, die auf Streife sind. Insofern wird die Kamera ihre präventive Wirkung alleine schon durch das Verdeutlichen, dass gefilmt wird, entfalten. Das ist unumstritten. Die Untersuchungen in Hessen, worauf Sie in Ihrer Frage abgezielt haben,
sagen ja gerade, dass das Kenntlichmachen der Aufnahmesituation zur Gewaltprävention beigetragen hat und nicht mehr Personal. Insofern sind die Ergebnisse der Untersuchungen in anderen Bundesländern sehr eindeutig, Kollege Hilberer.
Ich komme zurück zu meinen Ausführungen und will auf den zweiten Vorwurf eingehen. Ich halte die Debatte dann für irreführend, wenn in den Änderungsanträgen der GRÜNEN und der LINKEN der Eindruck erweckt wird, die Bodycam sei als Kontrolloder Überwachungsmedium gedacht. Das ist schlichtweg falsch und spricht weder für die Polizei noch für ihr Gegenüber, den potenziellen Angreifer. Sie kommt auch nicht wahllos zum Einsatz, schon gar nicht verdeckt.
Dass nun Bereiche, die der Ausübung von Tätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern nach § 53 Abs. 1 StPO dienen, von der Möglichkeit des präventiven Bodycam-Einsatzes ausgenommen sein sollen, wie in Ihren Anträgen steht, ist - wie ich finde - eher konstruiert und hat gerade mit dem Schutzzweck des § 53 StPO nichts zu tun. Deshalb ist bei der Neuregelung des § 27 - also bei der Einführung im Saarländischen Polizeigesetz - bewusst auf eine Privilegierung von Berufsgeheimnisträgern verzichtet worden, da ein solcher Bedarf bei einer offen durchzuführenden Maßnahme gar nicht gesehen wird. Kollegin Huonker, insofern haben wir schon abgewogen, was in der Anhörung gesagt wurde. Sie war nicht unnötig - ganz im Gegenteil. Wir haben abgewogen und kommen aber zu einem gänzlich anderen Ergebnis als Sie.
Ich will das begründen. Das Berufsgeheimnis ist verständlicherweise dann besonders schützenswert, wenn verdeckte Maßnahmen - beispielsweise bei Lauschangriffen oder verdeckten Observationen; das ist in dem Zusammenhang in der Vergangenheit immer diskutiert worden - zum Tragen kommen und der Betroffene von dieser Maßnahme also nichts weiß. Die Bodycam wird aber offen getragen. Der Beamte trägt einen deutlich erkennbaren Hinweis auf die Videoaufzeichnung. Der Einsatz der Bodycam kommt also nur infrage, wenn dem Beamten eine konkrete Gefahr droht und das Gegenüber klar erkennt, dass hier mit der Bodycam gearbeitet wird. Insofern ist es hier kein Widerspruch, sondern eine Abwägung in der Argumentation. Wir kommen zu einem anderen Ergebnis als Sie.
Dass der Kernbereichsschutz tangiert wird, ist - wie ich finde - deshalb praxisfremd. Das Vorgehen gegen einen Randalierer in einer Arztpraxis oder in einer Anwaltskanzlei berührt das Berufsgeheimnis nicht. Insofern tragen die Einwände aus der Anhörung an diesem Punkt überhaupt nicht.
schrift im Mittelpunkt steht. Die Änderungsanträge der Opposition bergen die Gefahr einer Verwässerung, ja gar einer Aufweichung, und würden das ganze Gesetz in der Anwendung oftmals ad absurdum führen. Eines ist doch sicher, dem kann sich doch niemand in diesem Hause verwehren: Hochgradige Gefahrensituationen müssen eine adäquate Reaktion hervorrufen dürfen, gerade wenn es um den eigenen Schutz geht. Ich finde, das sind der Kern und der politische Grundsatz dieses Regelungsinhaltes. Wir sollten ihn nicht durch falsche Argumente aufweichen.
Ich will auf den zweiten Punkt im Änderungsantrag eingehen, weil ich ihn als kritisch ansehe. Es heißt dort: Aufzeichnungen sind zulässig in Bereichen, die der Ausübung von Tätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern dienen. Die unbestimmte Bezeichnung „Bereiche“ würde doch dazu führen, dass quasi an jedem Ort, an dem sich ein Rechtsanwalt oder Arzt aufhält und gegebenenfalls seine Tätigkeit ausübt, also auch jenseits der Kanzlei, der Einsatz von Bodycams nicht mehr gestattet wäre. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ist vollkommen lebensfremd und würde im Ergebnis nur dazu führen, dass die Bodycam überhaupt nicht mehr eingesetzt werden kann. Das Gesetz hat gerade eine andere Zielrichtung. Also auch hier tragen Ihre Einwände nicht.
Die Bodycam und der Umgang mit ihr ist also genauso eine Lösung für die Gefahren der Zeit wie die weiterentwickelten und verbesserten Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise GPS oder Funkstreifen oder neue Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie alle sind politische Antworten auf die immer niedriger werdende Schwelle von Gewalttätigkeiten gegenüber der Polizei. Das sind die politischen Antworten auf die Forderungen der Polizei und deren Gewerkschaften, die Sicherheitsbehörden gut auszustatten und präventiv zu schützen. Das tun die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU mit diesem Gesetzentwurf. Ich glaube, nach dem zwischenzeitlich in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen konnte, dass man im gesamten Haus ein großes Interesse daran hat, die Polizei bestmöglich auszustatten, hat diese heutige Debatte aufgezeigt, wer wo wirklich Schwerpunkte setzt.
Ich bin froh, dass deutlich geworden ist, dass gerade die Koalitionsfraktionen auf die Anforderungen der Polizei heute die adäquaten Antworten liefern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kameras, sondern zeigen auch mit der Erhöhung der Einstellungszahlen in den Jahren 2016 und 2017 auf jeweils 100 Polizeianwärter - auch das ist angesprochen worden -, dass die personelle Ausstattung nicht weniger wichtig ist als die technische Ausstattung. Ich fand, es war eine besondere Aussage von Ihnen, Frau Huonker, dass Sie unterstreichen, dass wir nach den jahrelangen Forderungen der LINKEN, endlich 100 einzustellen, es nun auch tun. Wenn ich das richtig zusammenrechne, dann hat die Große Koalition lediglich in einem Jahr - nämlich 2015 einmal nicht 100 eingestellt. Sozusagen haben Sie jahrelang das gefordert, was wir sozusagen schon getan haben. Dann können Sie so weitermachen.
Diese zusätzlichen Einstellungen dienen nicht nur dazu, freie Stellen im Polizeitableau der Vollzugspolizei zu besetzen, sondern auch dazu, auf veränderte Gegebenheiten schneller reagieren zu können. Sie bedeuten ein Mehr an Flexibilität, eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und das trotz der Rahmenbedingungen der Schuldenbremse und unserer Möglichkeiten als Haushaltsnotlageland. Gute, professionelle und gelungene Sicherheitspolitik ist also ein Zusammenspiel von ordentlicher Ausstattung, angemessener Personalintervention und der Möglichkeit, auf die notwendigen Rechte im Kampf gegen die Kriminalität und Gewalttätigkeit zurückgreifen zu können.
Zu guter Letzt möchte ich Sie gerne noch einmal daran erinnern, dass dieses neue Polizeigesetz nicht nur den Umgang mit der Bodycam zum Thema hat, sondern auch den Einsatz des POD, des Polizeilichen Ordnungsdienstes, regelt. Auch hier handelt es sich um eine schnelle Antwort auf die Gegebenheiten der Zeit und eine Unterstützungsmaßnahme für die Polizei. Diese schnelle personelle Unterstützung - das ist im Debattenverlauf auch der Ersten Lesung schon deutlich geworden - hätten wir nicht alleine durch den Aufwuchs der Einstellungszahlen für die Polizeivollzugsbeamten realisieren können, denn deren Einsatz geht eine drei- bis vierjährige Ausbildung voraus. Die direkte Reaktion auf die Anforderungen dieser Tage erfüllt nur der POD. Es ist eine unterstützende, polizeibegleitende Maßnahme, mit der die Politik, die Große Koalition sehr schnell auf die Anforderungen dieser Tage reagiert.
Gleiches gilt für die anderen zusätzlich eingestellten Tarifbeschäftigten, etwa im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes. Diese Maßnahmen und der damit verbundene Personalaufbau kommen overtop zur
Personalentwicklung bei den Beamtinnen und Beamten hinzu und bilden eine zusätzliche Stärkung. Mit der Änderung des SPolGs werden wir die saarländische Sicherheitsarchitektur erneut stärken.
Diese Sicherheitsstruktur - das sage ich nicht ganz ohne Stolz - geht in vielen Punkten über die anderer Bundesländer hinaus. Sie geht letztendlich auf die Arbeit der Großen Koalition zurück, weil wir als Haushaltsgesetzgeber die Instrumente liefern, die dann in den Fachbereichen des Innenministeriums und bei der Polizei umgesetzt werden. Deshalb sorgt diese Große Koalition seit ihrer Regierungszeit permanent für mehr Sicherheit in diesem Land, sie gibt die richtigen und schnellen Antworten auf die Fragen dieser Zeit. In diese Richtung sollten wir weitergehen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
20 Polizeiinspektionen, 37 Polizeiwachen sowie ein effektiver Aufbau im Bereich der Polizeiführungsaufgaben in der Kriminalitätsbekämpfung sollen also auch zukünftig das Sicherheitskonzept, das saarländische Sicherheitskorsett bilden.
Abschließend muss ich aber noch auf einen Teil im Bereich des Personals eingehen, der mir persönlich in den Debatten oftmals zu kurz kommt. Schon im ersten Jahr ihres Handelns hat diese Koalition trotz der schwierigen Haushaltslage beschlossen, die Arbeit der Beschäftigten der gesamten Landesverwaltung zu würdigen und deshalb das Beförderungsbudget deutlich zu erhöhen. Das bestehende Volumen von 1 Million wurde in dieser Legislaturperiode jährlich um 600.000 Euro erhöht. Ich finde, auch das kann sich sehr gut sehen lassen und das wird auch bei den Beschäftigten gesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sehen die Beschäftigten auch so. Nicht Wolkenkuckucksheim versprochen und kaum etwas umgesetzt, so wie das in der Vergangenheit schon einmal gewesen sein soll, war die Devise, sondern das Machbare auch machen und leisten. Das ist das Credo dieser Regierung.
Ich finde zusammenfassend: Wer es mit dem Schutz für unsere Polizei wirklich ernst meint und unsere Sicherheitsbehörden wirklich unterstützen will, der stimmt diesem Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung zu und verkleinert nicht die Debatte zum wirklich kleinen Karo mit Argumenten, die gewissen Interessenansätzen dienen, die aber das Gesamtbild nicht zeichnen. Wir legen heute einen ausgewogenen Gesetzentwurf vor und das ganze Haus kann nachher bei der Abstimmung zeigen, wie ernst es gemeint ist mit mehr Sicherheit für die Bevölkerung