Protokoll der Sitzung vom 18.05.2016

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir statten unsere Sicherheitsbehörden gut aus mit wirksamen Befugnissen, mit ausreichend Personal, mit verlässlichem Rückhalt, und das soll und wird so bleiben. Hierzu dient auch diese Gesetzesnovelle, ich darf Sie deshalb um Ihre Zustimmung bitten. Danke.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE PIRATEN Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer.

Vielen Dank, Herr Präsident. So früh habe ich mit meinem Redebeitrag gar nicht gerechnet. Aber es trifft sich ganz gut, dann kann ich die Gegenrede machen zu den Thesen, die Kollegin Meyer hier vertreten hat. Wir sind nämlich völlig anderer Meinung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen, wir sitzen, wir reden hier vor der saarländischen Verfassung, die hinter uns hängt. So langsam habe ich den Eindruck, jedes Mal, wenn wir in diesem Parlament das Saarländische Polizeigesetz anfassen, würde es uns besser anstehen, die saarländische Verfassung zu verhüllen. Denn jedes Mal gehen wir nach unserer Einschätzung nicht verfassungskonform vor, ich nenne es sogar verfassungswidrig. Beim letzten Mal haben wir eine völlig unnötige Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern in dieses saarländische Polizeigesetz hineingebracht. Dieses Mal geht es um eine völlig unverhält

(Abg. Meyer (CDU) )

nismäßige Ermächtigung zum Einsatz von Körperkameras.

Es hat mich vor diesem Hintergrund auch sehr verwundert, dass keine der Anregungen aus der Anhörung, die wir durchgeführt haben, von Expertenseite und auch vonseiten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland, Eingang in die Gesetzgebung gefunden haben. Es ist verwunderlich, denn es wurden sehr gewichtige Argumente vorgebracht, warum man diese Körperkamera nicht in der Art ins Gesetz schreiben darf, wie es jetzt der Fall ist.

(Beifall von den PIRATEN und bei der LINKEN.)

Ich mache keinen Hehl daraus, wir sind komplett dagegen, eine Ermächtigung zum Einsatz von Bodycams in das Polizeigesetz zu schreiben, weil wir nicht glauben, dass diese wirksam ist. Nicht für das Ziel, das man damit verfolgt. Nichtsdestotrotz gäbe es durchaus Möglichkeiten, dies verfassungskonform umzusetzen. Die Experten in der Anhörung haben auch klar den Weg aufgezeigt, um es zu tun. Deshalb stelle ich mir tatsächlich die Frage, warum diese Anregungen nicht mal im Entferntesten aufgenommen wurden. Dient die Bodycam vielleicht als praktische Ablenkung von dem eigentlich größeren Thema Polizeilicher Ordnungsdienst? Immerhin die größte organisatorische Umwälzung, die die Polizei seit der Abschaffung des mittleren Dienstes erwarten kann. Wir haben auf einmal Zeitverträge, wir haben untergesetzliche Regelungen, was die Tätigkeit angeht. Ich hatte aus der Anhörung den Eindruck, dass die Gewerkschaften mehr oder weniger mit der Faust in der Tasche der Sache zugestimmt haben. Im Sinne von, es ist das Beste, was wir kriegen können, um die Beamtinnen und Beamten zu entlasten, aber eigentlich wäre uns eine andere Lösung lieber.

Im Fokus der öffentlichen Diskussion müsste deshalb die Frage stehen, die die Kollegin Meyer vorhin richtigerweise in den Raum gestellt hat: Wie viel und welche Polizei können und wollen wir uns heute leisten? Dieser öffentliche Diskurs ist aber leider nicht erfolgt, und auch die Antworten, die Sie darauf geliefert haben, überzeugen diesbezüglich nicht.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Stattdessen haben wir in der öffentlichen Debatte den Fokus auf dieser unmöglichen Bodycam. Es ist auch logisch, ich meine, es gibt schönere Bilder, jeder kann sich etwas darunter vorstellen. Es ist auch etwas, bei dem die Bürgerinnen und Bürger direkt in Interaktion mit der Polizei treten, und es macht sich auch jeder Gedanken darüber.

Zugegebenermaßen müssen auch wir Ihnen den Gefallen tun und in erster Linie über diese Körperkameras sprechen. Wir müssen es tun, weil die Körperkameras, so wie sie jetzt im Gesetz stehen, Grundrechte mit Füßen treten. Wie es von Ihnen in

diesem Gesetzentwurf kodifiziert wurde, so geht es nicht! Ich habe es in meiner Einbringungsrede bereits gesagt, aus Rücksicht auf meine eigene Redezeit werde ich es nicht noch einmal im Detail bringen, aber es ist als Mittel zum Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten leider nicht geeignet. Sie schaffen es nicht mal, dieses ungeeignete Mittel verfassungskonform in das Gesetz zu schreiben. Das ist ein Armutszeugnis. Die Anträge der GRÜNEN und der LINKEN zeigen, dass man das durchaus verfassungskonform machen kann. Wir haben uns dagegen entschieden, einen eigenen Abänderungsantrag zu schreiben, weil wir wie gesagt das Gesetz in Gänze ablehnen werden. Wir glauben nicht, dass die saarländische Polizei Körperkameras benötigt.

(Beifall von den PIRATEN.)

Es muss darum gehen, Polizistinnen und Polizisten zu schützen und sie nicht durch solche sinnlosen Maßnahmen einzulullen oder ruhig zu stellen. Es geht darum, wirklich etwas zu tun, um die Sicherheit zu verbessern.

Gut, wollte man das Saarländische Polizeigesetz doch verfassungskonform machen, was müsste man tun? Das sind im Endeffekt gar nicht so viele Dinge, die man tun müsste. Die Diskriminierung der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vom letzten Mal muss natürlich raus, das hat auch letztendlich in dieser Ausbringung nichts bewirkt. Dann braucht man Einschränkungen zur Ermächtigung der Körperkameras. Es sind auch gar nicht so viele. Sie sagen, Sie wollen Polizisten schützen, ja?

(Zuruf: Ja!)

Das ist das Ziel. Gut, es geht darum, sie vor Gefahr für Leib und Leben zu schützen, also schreibt man ins Gesetz einen Satz hinein: Kamera bei Gefahr für Leib und Leben. Und schon hat man eine ganz andere Schutzhöhe als es beispielsweise für Beleidigung notwendig wäre. Es ist eine ganz andere Verhältnismäßigkeit. Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache. In dem Fall wäre vermutlich sogar die Tonaufnahme nicht mehr notwendig, da ich einen körperlichen Übergriff auch auf einer Bildaufnahme ohne Ton problemlos erkennen kann. Darüber kann man aber noch getrennt diskutieren.

Ein anderer Punkt, Sie haben gesagt Abschreckung, Verbrecher abschrecken. In dem Fall braucht man eine klare Kennzeichnungspflicht. Es muss ganz klar ersichtlich sein, da ist ein Polizist mit einer Körperkamera unterwegs, und die nimmt auch schon auf. Besonders beim Pre-Recording, weil sie die ganze Zeit aufnimmt. Das heißt, auch das ist ein Punkt, den man explizit ins Gesetz hätte hineinschreiben müssen.

Sie mögen die Körperkameras, das ist mir im Verlauf der Diskussion klar geworden. Dann schreiben

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Sie in dem Fall ins Gesetz, dass es wirklich nur um Körperkameras geht und nicht nur um technische Mittel. Das spannt nämlich in Zukunft einen viel zu weiten Bogen, in welche Richtung man noch technische Mittel nutzen könnte, um Polizeieinsätze aufzuzeichnen.

Was mich auch ein bisschen gewundert hat: Die CDU argumentiert ja sonst beim Thema Löschpflicht eher in die Richtung, so spät wie gesetzlich möglich. Was natürlich auch ein Punkt ist, den man vertreten kann, wenn man dahintersteht. Datenschutz darf kein Täterschutz sein, höre ich oft aus Ihren Reihen. Da gibt es durchaus ziemlich kritische Positionen, was das Löschen angeht. Hier im Gesetz steht jetzt „unverzüglich“. Abgesehen davon, dass „unverzüglich“ ein unbestimmter Rechtsbegriff und von daher gesehen schon etwas schwierig zu handhaben ist, wundert mich doch, dass in diesem Fall unverzüglich gelöscht werden soll, nachdem selbst das Unabhängige Datenschutzzentrum in der Anhörung darauf hingewiesen hat, dass die Aufnahmen auch den Betroffenen zur Verfügung stehen müssen - also nicht nur den betroffenen Polizistinnen und Polizisten, sondern auch den Betroffenen, die gefilmt worden sind -, um sie auszuwerten und gegebenenfalls auch polizeiliches Fehlverhalten dokumentieren zu können. Das heißt, auch hier brauchen wir eine Löschfrist, die dem Rechnung trägt. Auch das leistet der Gesetzentwurf nicht.

(Beifall von den PIRATEN und der LINKEN.)

Ginge es wirklich darum, Polizistinnen und Polizisten zu schützen, dann müssten wir das große Rad drehen, Ursachenforschung, langfristige Programme und natürlich auch noch einmal das Thema Ausbildung, Personalisierung, Deeskalationsstrategien. Aber das ist natürlich ein weniger sexy Thema. Das ist etwas, das nur langfristig funktioniert. Da kann man nicht so tun, als tue man etwas, wie Sie es mit der Bodycam tun. Von daher gesehen gibt es für uns nur eine Quintessenz des Ganzen: Wir sind nicht dafür, so zu tun, als tue man etwas. Man muss wirklich etwas tun, wenn man für die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land etwas tun will. Deshalb lehnen wir diesen schlechten Gesetzentwurf weiterhin ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und der LINKEN.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Birgit Huonker.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir in der Ersten Lesung über dieses Gesetz debattiert hatten, hat sich unsere Fraktion in der Abstimmung enthalten. Wir standen einerseits

dem Einsatz von Bodycams aufgrund der nicht mehr wegzudiskutierenden Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten positiv gegenüber, auf der anderen Seite haben wir die Einführung eines zeitlich befristeten Polizeilichen Ordnungsdienstes abgelehnt, da wir der felsenfesten Überzeugung sind, dass dieser Polizeiliche Ordnungsdienst - oder, wie es auch umgangssprachlich heißt, Hilfssheriffs - keinen einzigen voll ausgebildeten Polizisten ersetzen kann, übrigens auch keine noch so ausgeklügelte Technik.

Frau Kollegin Meyer, das macht vielleicht auch klar, warum wir nicht dem Polizeilichen Ordnungsdienst irgendwelche notwendigen Ausrüstungen vorenthalten wollen. Ich glaube, das haben Sie falsch verstanden. Es geht uns darum, dass wir die Einsetzung der Hilfssheriffs ablehnen. Das haben wir auch mehrfach gesagt. Man muss auch beachten, dass nach wie vor der Abbau der 300 Stellen bei den Polizistinnen und Polizisten im Raum steht. Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns klar und einig in diesem Landtag, gute Arbeit in der Polizei schafft man nur mit der notwendigen Anzahl von entsprechend qualifizierten Schutz- und Kriminalbeamten. Daran ändert eben auch die Neueinstellung von 30 Hilfspolizisten nichts.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal erwähnen, dass wir die Neueinstellung von letztendlich 100 statt der ursprünglich geplanten 80 und dann aufgestockt auf 90 - Polizeianwärtern im Jahr, die von uns jahrelang gefordert wurde, ausdrücklich begrüßen. Das muss auch einmal gesagt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Expertenanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss haben wir einen Änderungsantrag gestellt - der Ihnen jetzt noch verteilt worden ist, das bitte ich, entsprechend zu berücksichtigen -, in dem wir insbesondere die Anregung der Datenschutzbeauftragten des Saarlandes und eines Rechtsexperten der Universität Bremen berücksichtigt haben. Ich möchte hier an dieser Stelle nur auf die wichtigsten Punkte eingehen.

Die saarländische Regelung des Bodycam-Einsatzes geht weit über vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern hinaus. Der Einsatz dieser Kameras setzt eine qualifizierte Gefahrenlage voraus. Die Experten sagten auch, es sei für den Einsatz zum Schutz von Vollzugsbeamten oder auch Dritter eine Gefahr für Leib und Leben erforderlich. Dies fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf. Wir haben das vorhin schon von dem Kollegen gehört. Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme - da zitiere ich mit Ihrem Einverständnis, Herr Präsident -: „Ob ein derartig weit definierter Einsatzzweck mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot vereinbar ist, scheint fraglich.“ Weiter heißt es auszugsweise: „Ferner wäre das Aktivieren der Bodycam für eine noch so geringe Gefahr nicht nur im Sinne der Inter

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

essensabwägung unzulässig und verfassungsrechtlich deshalb nicht zu rechtfertigen, sondern würde ebenfalls zu einer potenziellen Dauerüberwachung führen. Dies würde mit dem Bestimmtheitsgrundsatz kollidieren.“ - Zitatende.

Auf diese Problematik wird sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten des Saarlandes deutlich hingewiesen. Das Ziel der Gesetzgebung solle sein, Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Natürlich, wer will das nicht? Die Datenschutzbeauftragte hält es daher auch für erforderlich, dass das im Gesetzeswortlaut bei der Eingriffsschwelle auch eindeutig hervorgeht. Daher müsste es dort nämlich heißen: Konkrete Gefahren für die Schutzgüter Leib und Leben. Stattdessen sei mit dem geplanten Gesetz eine niedrigschwellige Grenze gewollt, damit man beispielsweise auch Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten vermeiden und dokumentieren könne. Ob diese Regelung dann überhaupt noch verfassungsgemäß sei, wenn der Einsatz von Körperkameras dabei helfen soll, Beleidigungen gegenüber Polizisten zu vermeiden beziehungsweise zu dokumentieren, sei fraglich. Daher sollten Kameraaufzeichnungen erst stattfinden, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vorliegt, so, wie das auch in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Sie äußerte ernstliche Zweifel hinsichtlich der Angemessenheit und auch der Verhältnismäßigkeit der geplanten Regelungen.

Zweitens. In der Anhörung wurde auch deutlich, dass Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien und Beratungsbüros als öffentlich zugängliche Räume anzusehen sind. Die Kollegin Meyer hat es ja schon erläutert. Der vorliegende Gesetzentwurf erlaubt damit auch hier den Einsatz von Bodycams. Daher wurde darauf hingewiesen, dass Aufzeichnungen in Bereichen, in denen Tätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern ausgeübt werden, unzulässig sein sollten. Ich glaube, dass die Experten unser geplantes Gesetz durchaus auch mit den anderen Polizeigesetzen der Länder verglichen haben. Es gibt Unterschiede, da stimme ich zu. Trotzdem haben die Experten das in der Anhörung deutlich gemacht und auf diese Problemfelder hingewiesen.

Drittens. Ich komme zu den Löschfristen der Aufnahmen durch die Körperkameras. Im Gesetzentwurf steht - Sie hatten es schon erwähnt - der Begriff „unverzüglich“. Es sei also unverzüglich eine Löschung von Bildaufnahmen vorzunehmen, wenn sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung erforderlich sind. Ansonsten sollte die Löschung nach zwei Wochen erfolgen.

Als positiv - das möchte ich an dieser Stelle auch einmal sagen - erachten wir die kurzen Löschfristen. In der Anhörung wurde jedoch empfohlen, den un

bestimmten Rechtsbegriff „unverzüglich“ aus Gründen der Rechtsklarheit eindeutig zu fassen. Die kurzen Fristen müssten so bemessen sein, dass auch Betroffene und Dritte zur Verfolgung von Straftaten gegebenenfalls auf die Aufnahmen zugreifen können. Denn wenn ein Betroffener der Auffassung ist, ein Polizeibeamter habe hier einen Übergriff oder irgendeine Tat begangen, die man als Straftat verfolgen könnte, dann müsste ihm auch die Gelegenheit gegeben werden, auf diese Aufnahmen zuzugreifen. Eine angemessene Frist sei vier Tage.

Meine Damen und Herren, diese und einige andere in der Anhörung vorgetragenen Argumente haben wir in unserem Abänderungsantrag berücksichtigt. Man muss sicherlich nicht alle Anregungen aus einer Anhörung in Änderungsanträge einfließen lassen. Wenn aber dieselben Problempunkte mit eindringlichen Worten von unterschiedlichen Experten angesprochen werden, dann hätte ich schon erwartet, dass die Koalitionsfraktionen hier Einsicht zeigen und eigene Abänderungsanträge stellen.

Ich hatte im Ausschuss - Sie waren dabei, Frau Meyer - vorsichthalber noch mal gefragt, ob noch ein Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen kommt, weil ich es gar nicht glauben konnte, dass keiner vorlag. Nicht einmal die von der erst kürzlich gewählten Datenschutzbeauftragten benannten Problempunkte wurden berücksichtigt, sie wurden von Ihnen schlicht ignoriert. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar! Damit stellt sich auch die Frage, warum wir überhaupt noch Anhörungen durchführen. Ähnliches ist bereits bei der Anhörung zur Landesbauordnung passiert. Das führte - wie Sie wissen, Herr Kollege Pauluhn zu Frust und Ärger bei den angehörten Experten aus Kammern, Verbänden und Universitäten.

Abschließend noch eine Anmerkung zu unserem Abänderungsantrag. § 49 des saarländischen Polizeigesetzes erlaubt es Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den Bediensteten der Ortspolizeibehörden in den Rathäusern den Gebrauch von Diensthunden zu gestatten. Ich glaube, das ist eine bundesweit einmalige Regelung. Ich kenne auch keine Stadt oder Gemeinde im Saarland, die sich einen Diensthund leistet. Einige der Kolleginnen und Kollegen hier im Saal scheinen das genauso zu sehen und grinsen. Diese Regelung in § 49 ist im Jahr 2004 auf Wunsch eines saarländischen Bürgermeisters entstanden und dürfte inzwischen überholt sein. Man könnte auch sagen: Dieser Absatz in § 49 ist mittlerweile auf den Hund gekommen und gehört eigentlich in die Mottenkiste.

Zusammenfassend bitten wir nun, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion können wir in der uns vorliegenden nach der Anhö

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

rung nicht geänderten Fassung leider nicht zustimmen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Fraktionsvorsitzender Stefan Pauluhn.