Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute als Große Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, der als Artikelgesetz im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht: einmal das Gesetz über den Entsorgungsverband Saar und zum Zweiten der Gesetzentwurf zur Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes.
Um es vorweg zu nehmen: Wir als GRÜNE werden uns heute bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Dieser Entwurf dient zwar der rechtlichen Klarstellung Kollege Jung hat schon darauf hingewiesen - im Hinblick auf die Aufgaben des EVS, aber auch auf die Aufgaben der aus dem EVS ausgeschiedenen Kommunen. Wir denken aber, es macht Sinn, eine Anhörung durchzuführen und die jeweiligen Positionen der einzelnen Kommunen noch einmal in die abschließende Abstimmung miteinzubeziehen. Insofern enthalten wir uns, es ist nämlich noch unklar einige Kommunen wollen ja den Restmüll noch selbst sortieren, um Wertstoffe zu selektieren -, wie das gesamte Bild im Land halt so ist.
Das übergeordnete Ziel der Abfallpolitik, zu dem wir als GRÜNE auch stehen, ist die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen sowie zur Sicherung einer umweltverträglichen und kosteneffizienten Beseitigung der Abfälle. Die Abfallmenge pro Kopf im Saarland ist in der Tat durch die Einführung einer mengenbezogenen Abfallentsorgung deutlich gesunken. Sie stellen das in Ihrem Gesetzentwurf fest, sie hat sich seit dem Jahr 2009 bis heute gleichsam halbiert. Der Kollege Heinrich hat darauf hingewiesen, der Kollege Jung ebenso.
anlagen zur Verfügung zu stellen und ebenso diese auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Dies ist eine zentrale, das heißt auch überörtliche Aufgabe. Ein umweltgerechter und wirtschaftlicher Betrieb dieser Verwertungsanlagen ist natürlich aus unserer Sicht erforderlich. Um dies zu gewährleisten - um es einmal so zu formulieren, wie Sie es geschrieben haben -, sind natürlich auch stabile Abfallströme sehr wichtig. Um dies zu gewährleisten, sollen dann - das ist die Folge davon - alle Kommunen dem EVS den gesamten in ihrem Gebiet anfallenden Restmüll und den Bioabfall zur Entsorgung zur Verfügung stellen. Das soll jetzt durch diese Gesetzesänderung verbindlich geregelt werden und dient im Übrigen auch darauf ist hingewiesen worden - der rechtlichen Klarstellung einer bislang durchgeführten, im Grunde auch einvernehmlichen Praxis.
Der EVS ist gesetzlich gesehen verpflichtet, die Versorgungssicherheit in unserem Land zu gewährleisten. Weiterhin ist er grundsätzlich für die örtliche und die überörtliche Abfallbewirtschaftung zuständig. Aber - darauf legen wir als GRÜNE auch Wert die Gemeinden werden weiterhin die Möglichkeit haben, aus dem EVS austreten zu können und örtliche Aufgaben wie das Einsammeln, das Befördern von Bio- und Restmüll vorzunehmen. Sie können also die örtliche Abfallentsorgung als eigene öffentliche Aufgabe definieren und sind in diesem Bereich - darauf legen wir Wert - nicht mehr an den EVS gebunden.
Die Gemeinden, die aus dem EVS ausgetreten sind und die örtliche Abfallentsorgung jetzt selbst übernehmen, können neben dem Einsammeln und dem Befördern von Rest- und Bioabfällen unter anderem natürlich auch Kleinmengen gefährlicher Abfälle entsorgen, den Sperrmüll entsorgen oder Elektro- und Elektroniksammelstellen - so sie das können - selbst einrichten.
Darüber hinaus wird im Gesetz geregelt, dass die Gemeinden die Bio- und Restabfälle nach dem Einsammeln komplett an den EVS abzutreten haben. Da dies in der Vergangenheit nie anders praktiziert worden ist, ist das eine gesetzlich festgehaltene Klarstellung, um möglichen rechtlichen Unklarheiten in Zukunft entgegentreten zu können.
Im Wesentlichen geht es - auch das ist nachvollziehbar - um eine gleichmäßige Auslastung der Verwertungsanlagen des EVS, das heißt um einen wirtschaftlichen und umweltgerechten Betrieb. Es geht aber auch - darauf ist ebenfalls hingewiesen worden und darauf legen wir GRÜNE Wert - um die Erhaltung der Gebührenstabilität für die Bürgerinnen und Bürger, die durch das Solidarprinzip der Kommunen vom Grundsatz her erreicht werden soll. Ohne die Andienung des Restmülls durch die ausgetretenen Kommunen würden die Fixkosten für die Abfallentsorgung für die verbleibenden Kommunen notwendi
gerweise auch erhöht werden müssen, was sich natürlich negativ auf die Gebühren insgesamt auswirken würde.
Der Anlass für die Gesetzesänderung im Sinne einer notwendigen Klarstellung ist der OVG-Beschluss vom 27.07.2016, wonach es bislang keine gesetzliche Überlassungspflicht der Abfälle für die aus dem EVS ausgetretenen Kommunen gegeben hat. Ich sagte es bereits: Es sollte aus unserer Sicht noch geprüft werden, inwiefern eine Gemeinde oder mehrere Gemeinden den Restmüll in Hinblick auf die Sortierung von Wertstoffen auch noch selbst organisieren können und inwiefern dies Auswirkungen auf die gesamte Gebührenstruktur haben könnte. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Anhörung in diesem Falle sinnvoll.
Wir enthalten uns heute in Erster Lesung bei diesem Gesetzentwurf und sind gespannt, was die Anhörung bringen wird. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1961 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1961 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben CDUund SPD-Fraktion sowie die Fraktion der PIRATEN, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Abschaffung der Verzinsungspflicht für hinterlegte Geldbeträge (Drucksache 15/1953)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Rechtslage im Hinterlegungsrecht des Saarlandes der Rechtslage im übrigen Bundesgebiet mit Ausnahme Niedersachsens - angleichen.
Das geltende Saarländische Hinterlegungsgesetz sieht vor, dass hinterlegtes Geld ab einer Summe von 10.000 Euro nach Einzahlung bei der Hinterlegungskasse zu einem Zinssatz von jährlich 1 Prozent zu verzinsen ist. Diese Verzinsungspflicht ist in den vergangenen Jahren im Durchschnitt mit Zahlungen im fünfstelligen Bereich zulasten des Landeshaushaltes einhergegangen, die wir künftig durch die Abschaffung der Verzinsungspflicht vermeiden werden.
Dies können wir nicht nur damit begründen, dass wir mit der Abschaffung der Verzinsung hinterlegter Geldbeträge sozusagen im Gleichklang mit der weit überwiegenden Mehrheit der Bundesländer verfahren, die diesen Schritt bereits vollzogen haben, sondern auch damit, dass man die Pflicht zur Verzinsung hinterlegter Geldbeträge zwar rechtfertigen kann, sie aber aus sachlichen Gründen keineswegs geboten ist.
Die Hinterlegung ist ein, wenn man so will, staatlicher Service der Rechtspflege, der im Interesse der Bürgerinnen und Bürger aufgrund gesetzlicher Vorgaben geleistet wird. Er kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger sich im Annahmeverzug befindet und der Schuldner gleichwohl schuldbefreiend leisten will oder wenn ein Schuldner, der durch ein noch nicht rechtskräftiges, aber vollstreckbares Urteil zur Zahlung verurteilt worden ist, von der ihm eingeräumten Möglichkeit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers durch Hinterlegung Gebrauch machen will.
In diesen und allen weiteren Fällen der Hinterlegung nimmt die Hinterlegungskasse das Geld im Interesse der Verfahrensbeteiligten entgegen und erbringt damit letztlich eine gesetzlich vorgesehene Serviceleistung, sodass es nicht geboten ist, den materiell Berechtigten für die Zeit der Hinterlegung großer Geldbeträge Zinsen zu zahlen.
Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und bedanke mich ausdrücklich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1953 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine
Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Erfolgsgeschichte des Saarsports fortsetzen (Drucksache 15/1960 - neu)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Derzeit stehen erhebliche Veränderungen im deutschen Sport, insbesondere im deutschen Spitzensport an. Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes Alfons Hörmann und Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der auf Bundesebene auch für den Sport zuständig ist, haben vor zwei Jahren die Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung in Deutschland eingeleitet, einen Reformprozess, den es seit Jahrzehnten nicht mehr gab.
Das ist geschehen und geschieht unter Beteiligung der Spitzenverbände auf deutscher Ebene, der Landessportverbände und der Sportminister-Konferenz, also der Länder. Es geht um die Neustrukturierung der Olympiastützpunkte und auch der Bundesstützpunkte.
Der deutsche Bundestag wird am 19. Oktober eine Anhörung zu diesem Thema haben. Es geht darum, dass Bundes- und Landesebene stärker verzahnt werden. Ziel ist allgemein formuliert eine ganzheitliche Sicht des Fördersystems von der Talentsichtung über die optimale Betreuung während des Spitzensports bis hin zur dualen Karriere für die Zeit danach. Ein Stück weit sind die USA und Großbritannien Beispiele, wo die Förderung allerdings über das Bildungssystem von den Schulen bis zu den Hochschulen läuft. Die Förderung ist finanziell für 2017 und 2018 auf bisherigem Niveau gehalten, weil der Reformprozess zwar zielgerichtet, aber in Ruhe eingeleitet werden soll.
Ich will eines in aller Klarheit festhalten. Wir sind uns auf der Ebene des DOSB und der Landessportverbände einig, dass Grundvoraussetzung für die stärkere Förderung des Spitzensport Folgendes ist: Keine Leistung um jeden Preis, das heißt doping- und
manipulationsfrei, sauberer Sport. Darum geht es. Denn nur dann haben wir die gesellschaftliche Anerkennung und die Vorbildwirkung des Spitzensports für die Jugend, die Kinder und in der Gesellschaft insgesamt. Ein weiteres Thema wird die Vereinbarkeit von Schule, Hochschule, Beruf und sportlicher Karriere sein. Ich habe erwähnt, dass dies in den angelsächsischen Staaten längst gegeben ist.
Ich will ein paar Stichworte nennen, die zeigen, wo bei diesem Thema die Musik spielt. Neben der Neuausrichtung und Konzentration der Kaderstruktur, der gezielten Nachwuchsförderung und so weiter sind ganz wichtige Punkte eine effizientere Stützpunktstruktur - was natürlich heißt: Verringerung der Stützpunkte, das ist geschickt formuliert - und die Konzentration und Steuerung der Olympiastützpunkte, was ebenfalls eine Reduzierung der Stützpunkte bedeutet.
Wie sieht es derzeit aus? Wir haben 204 Bundesstützpunkte, 169 im Sommersport und 35 im Wintersport. Die Konzentration soll herbeigeführt werden durch eine Reduzierung um bis zu 20 Prozent. Bei den Olympiastützpunkten soll von 19 Stützpunkten auf 13 reduziert werden. Es wird auch darüber diskutiert, ob es ein Dach gibt, eine OSP Deutschland GmbH. All das muss abgewartet werden. - Ich will heute auch ganz deutlich die Einbeziehung der paralympischen Trainingsschwerpunkte erwähnen.
Was sind derzeit schon die Botschaften für das Saarland, ungeachtet des Fortgangs dieses Prozesses? - Erstens, und das ist wichtig, weil es in den Medien falsch rübergekommen ist: Der Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland ist in keiner Weise gefährdet. Das stelle ich hier öffentlich in aller Klarheit fest. Wenn es von 19 auf 13 Stützpunkte geht, wie kann dies für jedes Bundesland einen Stützpunkt bedeuten? Wieso nur 13? Weil Bremen keinen hat und keinen erhalten wird. Weil Schleswig-Holstein und Hamburg einen gemeinsamen haben und das Saarland und Rheinland-Pfalz ebenfalls. Es zeigt sich heute, dass es ein kluger Weg war, dass wir sehr früh länderübergreifend einen Stützpunkt gebildet haben, sonst wären wir jetzt gefährdet. Also: Der Olympiastützpunkt wird nach menschlichem Ermessen bleiben und nicht unter die Räder kommen.
Dort setzen wir natürlich auch auf unseren Sportminister Klaus Bouillon, der im kommenden Jahr Vorsitzender der Sportminister-Konferenz in Deutschland sein wird.
Zweiter Punkt: Bundesstützpunkte. Ich bin zuversichtlich, dass ein Großteil erhalten bleibt. Die Details sind noch nicht geklärt. Aber ich denke, wir selbst sollten Standorte jetzt nicht klein- oder kaputtreden. Dort ist noch vieles zu verhandeln.
Dritter Punkt - und das sage ich gerade mit Blick auf Ministerin Bachmann, die uns gebeten hat, dort einen Schwerpunkt zu setzen -: Wir haben gute Chancen, paralympischer Trainingsschwerpunkt zu bleiben. Zukünftig wird die Formulierung eine andere sein. Paralympische Trainingsschwerpunkte werden Teil der Bundesstützpunkte sein, aber der jeweiligen Sportart zugeordnet. Es wird dann nicht einen Trainingsschwerpunkt für alle möglichen Sportarten für Behinderte geben. Das heißt aber für uns: Wir sind Bundesstützpunkt im Bereich Leichtathletik. Wir haben in der Leichtathletik bei den Olympischen Spielen tolle Ergebnisse erzielt - ich erinnere an Claudia Nicoleitzik -, sodass wir gute Chancen haben, als paralympischer Schwerpunkt im Rahmen des Bundesstützpunktes Leichtathletik hier im Saarland ein starker Standort zu bleiben.
Wie sind wir derzeit aufgestellt? - Ich darf das verkürzen. Wir haben über 370.000 Mitglieder. Wir haben 2.075 Sportvereine und wir haben 57 Fachverbände, wenn man die kooperativen mitzählt. Ich kann ohne Übertreibung festhalten: Das ist die größte Bürgerbewegung, die größte Bürgerinitiative und Ehrenamtsinitiative, die es in unserem Lande gibt. Wenn auch heute der Spitzensport mit Blick auf die Entwicklung auf Bundesebene im Vordergrund steht, wollen wir nicht vergessen, dass diese Struktur eine Struktur ist, die im Bereich Ehrenamt und Prävention in der Gesellschaft unglaublich viel bringt.
Was macht unseren Standort weiterhin stark? - Das Thema Finanzen. Das ist im Saarland etwas, was man selten anführen kann, auch wenn wir jetzt noch einmal Hoffnung beim Bund-Länder-Finanzausgleich haben dürfen. Warum ist das so? Wir sind relativ unabhängig. Wir haben historisch bedingt, aus den Fünfzigerjahren, das sogenannte Sportachtel. Das heißt, dass ein Achtel des Umsatzes von Saarland Sporttoto und Spielbanken an den Sport geht, was Jahr für Jahr mehr als 13 Millionen Euro sind. Das ist eine wichtige Basis für unsere Vereine. Ich will aber auch deutlich sagen, warum uns das zusteht: Der Landessportverband ist zu drei Siebteln Anteilseigner von Saarland Sporttoto und Saarland Spielbanken, also Miteigentümer.