Protocol of the Session on November 9, 2016

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Wir sind also beim Thema Mängelmelder gar nicht so schlecht, es gibt bereits eine Menge sehr guter Mängelmelder im Saarland. Nichtsdestotrotz ist die Idee, die sich hinter dem Antrag der PIRATEN verbirgt, dem Grunde nach eine gute. Es gibt einerseits den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit, sich zu beteiligen, sich verantwortlich zu fühlen, eigene Vorschläge zu machen. Es hat zum Zweiten den Vorteil, dass der Bürger sich die wirklich schwierige Frage, wer denn eigentlich zuständig ist, nicht stellen muss. Da nicht jeder im Saarland seinen Ortsvorsteher so gut kennt oder dessen Telefonnummer parat hat, ist ein weiterer Zugang im Prinzip sicherlich eine gute Idee, an der man weiter arbeiten sollte.

Die Idee ist aber nicht ganz ohne Probleme, wenn man sie umsetzen will. Eines kann ich aus meiner Mängelmelder-Erfahrung bestätigen: dass nämlich bei jedem Mangel, der gemeldet wird, auch die Erwartung dahintersteht, dass der Mangel beseitigt wird, und zwar möglichst schnell. Die Erfahrung lehrt, dass das nicht immer ohne Weiteres möglich ist. Der Mängelmelder Ortsvorsteher hat in der Regel noch eine eingebaute Wiedervorlage-Funktion, wo man dann auch nachfragt, ob etwas erledigt ist oder nicht. Häufig muss mehrmals nachgefragt werden, nicht weil diejenigen, die zuständig sind, kein Interesse haben, sondern weil es mit viel Arbeit verbunden ist.

Mitunter muss auch zunächst einmal die Frage der Zuständigkeit geprüft werden. Wenn der Mangel nur mit Kosten beseitigt werden kann, stellt sich natürlich auch die Frage, wer diese Kosten übernehmen muss. An dieser Stelle gibt es auch häufiger Auseinandersetzungen zwischen denen, die möglicherweise betroffen sein könnten. Wenn wir ein solches System installieren, müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern auch sagen, dass nicht jeder Mangel umgehend beseitigt werden kann.

Wenn man ein saarlandweites System einrichten und mit einem Ticket-System verbinden will, wie Sie das eben vorgetragen haben, was im Prinzip auch Sinn macht, dann ist das mit zusätzlichen Personalkosten verbunden, denn dieses System muss entwickelt, gemanagt und verwaltet werden. Es ist mit

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

einer entsprechenden Infrastruktur zu versehen. Alle müssen angeschlossen sein. Es muss eine Software geben, die gewartet und gepflegt werden muss. Datenschutzfragen sind eben schon angesprochen worden.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Teilnahme für die Kommunen freiwillig sein soll oder eher verpflichtend. Da wir heute bereits über das KonnexitätsAusführungsgesetz gesprochen haben, stellt sich am Ende auch die Frage, ob wir, wenn wir es verpflichtend machen, mit dem Mängelmelder-System schon im Bereich der Konnexität angelangt sind oder nicht. Es gibt also eine Reihe von Fragen, die noch ungeklärt sind und die zunächst einer Klärung zugeführt werden müssen.

Ich will ferner darauf hinweisen, dass es neben den Ortsvorstehern und vielen anderen Personen in den kommunalen Räten, die auch Mängelmelder sind, schon das eine oder andere gibt. Es gibt die privat betriebene bundesweite App, es gibt das Angebot in Rheinland-Pfalz, worauf der Kollege Gläser schon ausführlich eingegangen ist. Im Saarland gibt es einen Mängel-Detektiv bei der Tourismuszentrale, da geht es um Radwege und Ähnliches. Es gibt die Meldeplattform Radar beim Wirtschaftsministerium. Es gibt die einheitliche Behördennummer mit der Zuständigkeit bei der Staatskanzlei und eGo-Saar. Da ist man ja schon auf dem Weg im Bereich Kommunikation/Bürgerbehörde, einen einheitlichen Zugang zu organisieren.

Wir sind in der Umsetzung noch nicht so weit, wie wir sein wollten. Wenn man sich mal anschaut, welche Kommunen sich angeschlossen haben und dass eben eine große Anzahl von Kommunen dort noch nicht dabei ist, müssen wir noch etwas mehr Gas geben. Aber das könnte schon ein möglicher Anknüpfungspunkt sein, um auch beim Thema Mängelverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern noch etwas Zusätzliches anzubieten.

Es wäre sicherlich nicht richtig, wenn wir heute im saarländischen Landtag, ohne mit dem eGo, ohne mit der Staatskanzlei, mit den Städten und Gemeinden darüber gesprochen zu haben, schon vorschnell irgendwelche Entscheidungen treffen würden. Es ist zu klären, was mögliche und vielleicht die besten Verfahren wären, die eingeführt werden sollten, welche Kosten damit verbunden wären und - auch das muss dann noch einmal geprüft und diskutiert werden - wie hoch denn tatsächlich der Bedarf ist, also der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, festgestellte Mängel auf diesem Weg mitzuteilen. Da lohnt sich noch mal ein Blick in andere Bundesländer, wie intensiv das dort angenommen wird.

Es wäre schade, wenn wir auf der einen Seite nicht unerhebliche Mittel aufwenden würden, um dieses System mit guter Absicht einzurichten, wenn auf der

anderen Seite jedoch die Nachfrage nicht dem entspräche, was wir uns möglicherweise vorstellen. Die Daten aus anderen Bundesländern zeigen ja, dass der Bedarf und die Nachfrage möglicherweise gar nicht so groß sind, wie man das erwarten müsste, oder dass die Art und Weise, wie es eingerichtet ist und bislang in der Praxis läuft, nicht so ist, dass es funktioniert, dass man es anders machen muss. Es lohnt sich also, über dieses Thema erst mal noch gründlich nachzudenken.

Wir bleiben auch mit Ihnen gerne in der Diskussion, nehmen insofern Ihren Antrag ernst und die Anregung auf und werden uns dem Thema weiter widmen. - In diesem Sinne danke ich Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Dr. Jung. - Für die Fraktion der PIRATEN hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin das Wort.

Danke. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal für die doch recht konstruktive Debatte bedanken und auf das eingehen, was gesagt wurde. Es gibt insbesondere einen Punkt, den Herr Gläser angesprochen hat. Er hat eine Frage gestellt, die ich nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen kann, nämlich die nach den persönlichen Daten der Nutzer.

Dazu sind zwei Dinge zu sagen. Zum einen fordern wir einen Mängelmelder auf Landesebene. In dem Moment, in dem so etwas auf Landesebene eingerichtet wird, greift automatisch das Saarländische Datenschutzgesetz. Die dort bereits vorhandenen Speicherfristen für Daten und so weiter müssten natürlich auch in dem Fall gewahrt bleiben. Tatsächlich reicht dafür heute ein Antrag, kein Gesetzentwurf, der solche Gesetze mit ändern würde, weil wir nicht irgendwie neuen Fristen für neue Sachverhalte dort einpflegen müssten. Die bestehende Gesetzeslage gibt all das bereits her.

Zum Zweiten. Wenn Sie genau aufgepasst haben, dann haben Sie vielleicht gehört, was ich gesagt habe, was an Daten übermittelt wird. Weder bei der Position noch einem Foto von einem Mangel - sei es ein Schlagloch oder ein defektes Straßenschild handelt es sich um persönliche Daten. Wenn Sie eine Person fotografieren, dann haben wir natürlich immer Persönlichkeitsrechte bei Bildern, aber wenn Sie ein kaputtes Straßenschild fotografieren, dann gibt es diese Probleme nicht.

Sofern man nicht über den eigentlichen Sachverhalt hinaus unnötigerweise weitere Daten speichert, also mehr als Foto, Position, Beschreibung, dann geht

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

das. Wenn Sie die Handynummer speichern, obwohl die für die Bearbeitung des Mangels nicht erforderlich ist, dann ist das etwas anderes. Aber so etwas habe ich auch nicht gefordert. Wenn Sie das allerdings aus welchen Gründen auch immer trotzdem tun, greift wieder das Saarländische Datenschutzgesetz. Das sagt Ihnen, dass spätestens mit Erledigung des Vorgangs dieses Datum nicht mehr erforderlich ist und gelöscht werden muss.

(Sprechen.)

Sie haben das Thema nicht teilnehmender Kommunen angesprochen und auch den eGo-Saar. Das ist eine Kritik, die ich durchaus annehme. Ich hätte dazu allerdings einen Vorschlag. Ich meine, ich kann es alleine probieren, aber es nützt keinem etwas. Ich schlage an dieser Stelle vor, wir überweisen den Antrag in den zuständigen Ausschuss. Meines Erachtens wäre das der Ausschuss für Inneres und Sport Günter, hör zu, ich rede gerade über deinen Ausschuss. Dann könnten wir dort nämlich eine Anhörung machen, bei der wir sowohl den eGo-Saar dazu hören als auch die kommunalen Spitzenverbände, um festzustellen, wie die Stimmung ist. Ich könnte mir nämlich bei der Art, wie das Thema hier aufgegriffen wurde, gut vorstellen, dass auch bei den Kommunen niemand wirklich etwas dagegen hat. Dementsprechend schlage ich vor, den Antrag in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, und beantrage das hiermit.

Noch etwas zu dem, was Kollege Dr. Magnus Jung gesagt hat. Ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, dass es um verschiedene Wege geht. Das war der Punkt 1. Ich verlange ja nicht, dass man in Zukunft so etwas nur noch per App machen soll. Natürlich kann man immer noch bei der Behörde anrufen oder beim Ortsvorsteher persönlich vorstellig werden. In ländlichen Gebieten wird es eher beim Ortsvorsteher landen, in städtischen Gebieten wird man wohl eher per Telefon die betreffende Behörde verständigen. Aber keine dieser Möglichkeiten soll abgeschafft werden; es geht ja um etwas Zusätzliches.

Bezüglich der Erwartungshaltung, dass man nach der Meldung eines Mangels erwartet, dass er behoben wird, ist genau das der Punkt, den ich genannt habe. In meiner ursprünglichen Liste war es der Punkt 3 - das Feedback. Das ist nämlich das, was die Saarbrücken-App so eben nicht hat - eine Liste mit Bearbeitungsstatus.

Ich hatte vorhin etwas salopp das Thema Ticketsystem angesprochen. Gerade ich als Informatiker wollte Sie nicht mit technischen Details langweilen. Aber ich sage Ihnen, man kann über ein solches System hinaus auch aufwendigere Dinge einsetzen, die es ebenfalls kostenlos und völlig legal zur Nutzung gibt, insbesondere wenn kein kommerzielles Interesse dahinter steht, was die öffentliche Verwaltung eben

nicht hat. Da kann man solche Software kostenlos nutzen. Es gibt Programme, bei denen über den reinen Status hinaus auch so etwas geht wie: Das Ding ist eingegangen, es wird geprüft, es ist an eine bestimmte Behörde zur Behebung zugewiesen, die Behörde hat ein Datum festgesetzt, wann sie sich darum kümmert. Und am Schluss sagt die Behörde, wir haben es behoben. Im Extremfall könnte der ursprüngliche Melder noch einmal bestätigen, nachdem er nachgeschaut hat: „Ja, ich als derjenige, der das Problem ursprünglich gemeldet hat, bestätige, dass es behoben ist.“ Auch solche Prozesse werden mit der entsprechenden Software abgebildet. Das könnten Sie machen.

Wenn es also um die Mängelbeseitigung geht, dann ist es ja gerade ein Vorteil, wenn ich das Feedback habe: Ja, es ist noch nicht behoben, aber auf der Homepage steht, sie wollen es im nächsten Monat angehen. Dementsprechend ist das verständlich. Genau das ist der Punkt des Antrags.

Zur Konnexität. Ich fordere einen Mängelmelder auf Landesebene. Natürlich ist es so, wenn ein Mangel auf kommunaler Ebene eintritt und die Kommune diesen behebt, dann sind das Kosten der Kommune. Das ist richtig. Das ist aber auch jetzt schon so. Das sind keine zusätzlichen Kosten, die der Kommune dadurch entstehen, dass das Land hier irgendetwas Neues beschließt. Die Kommune wird aber schneller darauf aufmerksam. Im Gegenteil. In dem Moment, in dem wir das Ganze auf Landesebene machen, hat das Land die Kosten für den zentralen Dienst. Die Beseitigung liegt vorher wie nachher bei den Kommunen. Das sehe ich nicht als etwas, was die Kommunen oder die Konnexität betrifft.

Last but not least: Sie haben an einer Stelle von nicht unerheblichen Mitteln gesprochen. Das sehe ich an der Stelle ausdrücklich anders. Die Kosten für die reine Infrastruktur sind entsprechend niedrig. Die Software ist größtenteils kostenlos verfügbar. Die Infrastruktur in Form eines IT-Dienstleistungszentrums ist bereits vorhanden. Ich behaupte, dass sich der Arbeitsaufwand sehr in Grenzen halten wird, wenn es schon bestehende Lösungen gibt, die man nur anpassen muss. Deswegen kann ich den Begriff „nicht unerhebliche Mittel“ so nicht stehen lassen. Das hält sich sehr in Grenzen.

Noch einmal der Vorschlag von mir, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Es ist Überweisung in den zuständigen Ausschuss beantragt. Darüber werden wir zuerst abstimmen. Wer für die Überweisung in den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Überweisung in den zuständigen Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1991 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1991 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung des ehemaligen DRK-Krankenhauses St. Arnual (Drucksache 15/1983)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister für Finanzen und Europa hat mit Schreiben vom 06.10.2016 mitgeteilt, dass er beabsichtige, den für landeseigene Zwecke entbehrlichen Grundbesitz zu dem in einem öffentlichen Verkaufsverfahren ermittelten Meistgebot in Höhe von 1,85 Millionen Euro an eine Saarbrücker Projektgesellschaft zu veräußern.

Das Anwesen steht seit der Schließung des DRKKrankenhauses im Jahre 2006 leer. Verschiedene Verkaufs- und Nutzungsangebote wurden bisher nicht wahrgenommen. Auch Überlegungen zur Nutzung des Mitteltraktes der Immobilie zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge wurde zugunsten

besser geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten nicht weiterverfolgt. Aufgrund eines durch eine Pflegegesellschaft unterbreiteten Kaufangebots wurde die Liegenschaft am 08.04.2016 öffentlich zum Kauf angeboten.

Zur Ermittlung des Meistangebotes fand am 23.06.2016 eine Ausbietungsverhandlung auf der Grundlage eines durch den Erwerber abgegebenen Höchstangebotes von 1,85 Millionen Euro statt. Im Verlaufe der Ausbietungsverhandlung wurde kein das Höchstangebot übersteigendes Angebot abgegeben. Die ortsansässige Projektgesellschaft, an die die Liegenschaft nunmehr veräußert werden soll, verfügt über Erfahrungen in der Umsetzung von Grundstücksprojekten und ist auf die Vermittlung von Wohngrundstücken und Wohnungen an Dritte spezialisiert.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2016 mit dem Veräußerungsvorhaben befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrages des Finanzministers, der Ihnen als Drucksache 15/1983 vorliegt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1983 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1983 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hohen Hause, angenommen ist.

Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Tag ohne Wintereinbruch und schließe die Sitzung.

(Vizepräsidentin Spaniol)