Protocol of the Session on November 30, 2016

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(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich fasse zusammen. Wir kommen heute der Aufforderung des Oberverwaltungsgerichtes nach und stellen analog zum Spielhallengesetz 2012 für die Spielbanken klar, dass wir den Nichtraucherschutz im Saarland genauso gehandhabt sehen wollen, wie er faktisch seit 2010 landauf, landab gute Praxis ist. Damit verändern wir nichts, aber auch gar nichts am Status quo. Im Klartext: Alles bleibt, wie es ist. Lassen Sie sich also nicht von Herrn Ulrich einnebeln! Stimmen Sie vielmehr dieser Gesetzesänderung in Zweiter Lesung zu!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Hubert Ulrich.

Es war anders abgesprochen. Das ist ein Missverständnis. Herr Hilberer geht vor.

Ich bitte um Nachsicht. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie zuerst reden. Das ist kein Problem. Wir können gerne zunächst Herrn Michael Hilberer sprechen lassen. Kein Thema. - Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Michael Hilberer.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kollegin Meyer, ein Kernthema von B 90/GRÜNEN ist der Nichtraucherschutz? Ich trage zwar Turnschuhe, aber ich bin nicht Joschka Fischer. Ich sehe darin ein durchaus liberales Grundthema, liberal im Sinne von „für die Freiheit“, in dem Fall für die Rauchfreiheit, denn es ist durchaus ein Grundrecht, meine gesundheitliche Unversehrtheit dadurch zu erhalten, dass ich rauchfrei sein kann. Deshalb setze ich mich gerne für den Nichtraucherschutz ein.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Sie sprechen von einem erfreulich friedlichen Zustand. Das ist zwar ein Bonmot, aber es ist leider nicht wahr, denn gerade das Verwaltungsgericht, von dem Sie gesprochen haben, hat ja nur beurteilt, wie die Lage heute ist. Es ist eben nicht mehr 2010; das Rad der Zeit hat sich weiter gedreht. Heute hat der Nichtraucherschutz eine ganz andere Stellung in der Gesellschaft. Immer weniger Menschen rauchen und profitieren vom Nichtraucherschutz. Entsprechend ist die gesellschaftliche Akzeptanz stark angestiegen. Selbst die Lungenkrebserkrankungen gehen zurück. Ich glaube, das alles sind gute Nachrichten. Dafür muss man applaudieren.

(Abg. Meyer (CDU) )

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Vor diesem Hintergrund kann man diesen Gesetzentwurf nur in eine Schublade einordnen. Das ist schlicht und ergreifend eine Gefälligkeitspolitik gegenüber den saarländischen staatlichen Spielbanken. Die Anhörung hat ganz klar gezeigt, dass sich einzig die Spielbanken positiv zu dieser avisierten Änderung geäußert haben. Immer wieder wird das Argument herangezogen, dass sich die baulichen Investitionen in den Spielbanken rechnen müssen. Das galt nie für die normale Gastronomie. Dieses Argument galt nie für andere, aber es soll jetzt für die Spielbanken gelten.

(Sprechen bei den Regierungsfraktionen.)

Um keine Konkurrenz im Unrecht zuzulassen, haben wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen, dass das Gleiche auch für private Spielhallen gelten muss: Nichtraucherschutz für alle Spielerinnen und Spieler im Saarland.

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Die Anhörung hat ganz klar zu Tage gefördert, obwohl es ohnehin eine wissenschaftliche Tatsache ist: Es gibt keinen wirksamen Nichtraucherschutz durch getrennte Raucherräume. Der technische Aufwand, um das halbwegs hinzubekommen, ist so unglaublich hoch, dass ihn niemand betreibt. In der Art, wie es heute gemacht wird, ist kein wirksamer Nichtraucherschutz möglich, wenn ich abgetrennte Raucherräume habe. Ich muss den gesamten öffentlichen Raum rauchfrei halten.

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Ja, wir bekennen uns zum Grundsatz: Geraucht werden darf, wo niemand anderes gesundheitlich gefährdet wird. Das ist eigentlich eine ganz einfache Regel. Die muss eben auch bei saarländischen Spielbanken gelten. Es gilt auch: Gleiches Recht für alle. Kein Sonderrecht für die staatlichen Spielbanken im Saarland, kein Sonderrecht für die Spielhallen und keine schlechtere Behandlung von Spielerinnen und Spielern gegenüber anderen Besuchern der Gastronomie und natürlich auch den Angestellten in den Etablissements.

Mich hat gewundert, was Sie gesagt haben. Es ist ein bisschen wohlfeil, wenn Sie sagen, wir sind für die Legalisierung von Cannabis. Entsprechend müssten wir ja auch dafür sein, dass überall geraucht wird. Natürlich soll auch Cannabis nicht in Spielbanken konsumiert werden, sondern im öffentlichen Raum oder im privaten Raum, jedenfalls dort, wo keine anderen Menschen davon beeinträchtigt werden.

Sie sagen, das Rauchverbot in Spielbanken würde die Spielerinnen und Spieler zu illegalen Angeboten locken. Das ist genau unsere Argumentation, die Sie

uns bei den Drogen immer versagen! Sie sagen, es sind illegale Angebote. Warum soll es denn hier so sein? Dazu könnten Sie sich noch äußern. Warum ist das bei den Spielbanken ein für Sie wichtiger bedenkenswerter Faktor und warum bei der Drogenpolitik nicht?

Sie versuchen, die Tatsachen zu vernebeln und es so darzustellen, als würden wir ein Thema aufbauschen, das gar keines wäre. Doch, Nichtraucherschutz ist ein Thema. Deshalb ist es selbstverständlich auch ein Thema, über das wir hier sprechen müssen. Wenn wir - wie jetzt in diesem Fall - angestoßen durch Verwaltungsgerichtsurteile feststellen, dass gesetzlich etwas im Argen liegt, dann müssen wir uns dafür einsetzen, dass die Gesetzeslage klar gestellt wird. Für uns kann das nur heißen: ein umfassender Nichtraucherschutz auch in Spielbanken und Spielhallen. - Vielen Dank.

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Für die B 90/GRÜNE-Fraktion hat Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Landtagspräsident! Wir haben zu diesem Spielbankengesetz einen Änderungsantrag gestellt vor dem Hintergrund der Sachlage, dass diese Änderung dazu dient, den Nichtraucherschutz im Saarland aufzuweichen. Diese Debatte im saarländischen Landtag macht die Grundproblematik in der Bundesrepublik Deutschland bei diesem Thema klar.

Man muss sich verdeutlichen, dass die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile eines der wenigen europäischen Länder ist, in dem eigentlich immer noch kein konsequenter Nichtraucherschutz verwirklicht ist, mit Ausnahme von drei Bundesländern: in Bayern per Volksabstimmung, im Saarland durch die Koalition, die von uns mitgetragen wurde, und in Nordrhein-Westfalen durch die dortige rot-grüne Koalition.

Die Bundesebene, allen voran unsere Bundeskanzlerin, blockiert nach wie vor einen konsequenten Nichtraucherschutz. Das heißt, in 13 deutschen Bundesländern haben wir immer noch eine WischiWaschi-Regelung. Das heißt, in vielen gastronomischen Betrieben wird geraucht. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass die Zigarettenlobby nach wie vor eine sehr gute Arbeit im Deutschen Bundestag in Berlin macht. Wer einmal Mitglied im Deutschen Bundestag war und weiß, wie dieser Lobbyismus funktioniert, der weiß ganz genau, warum wir auf Landesebene immer noch für dieses Recht kämpfen müssen.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Es ist wirklich beschämend, dass eine Landesregierung, nämlich diese von der Großen Koalition getragene Landesregierung, beim Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Rauchen nicht einen weiteren Schritt nach vorne macht. Nein, Sie machen einen Schritt nach hinten. Deshalb ist das, was Sie, Frau Meyer, eben gesagt haben, dass wir hier eine jämmerliche Debatte führen, irgendwo ein Treppenwitz. Es ist eine jämmerliche Vorgehensweise von Ihnen - davon kann man in der Tat reden -, weil Sie den Nichtraucherschutz aufweichen.

Und nicht nur das. Wir laufen in diesem Land Gefahr, dass durch Ihre Gesetzesänderung jetzt Klagemöglichkeiten geschaffen werden, die dazu führen können, dass das Nichtraucherschutzgesetz insgesamt in diesem Land aufgeweicht wird. Das kommt nicht von den GRÜNEN, das kommt von den Juristen der Universität des Saarlandes. Das muss man hier ganz klar feststellen. All dies vor dem Hintergrund, dass es eine aktuelle Umfrage zu diesem Thema hier im Saarland gibt, die ganz klar belegt, dass 76 Prozent der Menschen in diesem Land für dieses Gesetz sind und es für richtig und gut halten.

(Zurufe von der CDU.)

Frau Meyer, wenn Sie schon irgendwelche Bettvorleger-Zitate bringen, dann bringen Sie sie vollständig, weil auf dieses Zitat Joschka Fischer das Copyright hat. Das ist Asbach Uralt. Wenn Sie Zitate bringen, dann bringen Sie doch ein paar aktuelle, die irgendwo in den Zusammenhang hineinpassen. Aber das nur am Rande.

Sie reden hier von einer „guten Praxis“ beim Nichtraucherschutz im Saarland. Das ist doch lächerlich, und das wissen Sie auch. Die gute Praxis beim Nichtraucherschutz im Saarland sieht so aus, dass es schlichtweg von der Motivation des jeweiligen Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters in diesem Lande abhängt, ob in den einzelnen Kommunen kontrolliert wird oder nicht, und das ist sehr, sehr unterschiedlich in diesem Land. Wir haben immer noch Kommunen, wo bewusst nicht kontrolliert wird. All das wissen Sie, aber da schaut man geflissentlich darüber weg.

(Zurufe der Abgeordneten Scharf (CDU) und Theis (CDU).)

Es war gängige Praxis und ist gängige Praxis, dass gegen das Nichtraucherschutzgesetz gerade in den staatlichen Spielbanken über Jahre verstoßen wurde und wird.

(Lautes Sprechen.)

Da gab es Beschwerden und alles Mögliche. Man ging darüber hinweg, es war Ihnen egal. Genau diese Praxis wollen Sie jetzt mit Ihrer Gesetzesänderung schlichtweg legalisieren.

Wir haben es in der Anhörung relativ klar gehört, es geht darum, untergeordnete Nebenräume zu schaffen, in denen dann geraucht werden darf. Die Realität ist aber, dass diese untergeordneten Nebenräume die Haupträume sein werden. Dort stehen nämlich mehr Spielautomaten drin als in den Haupträumen, das heißt, Ihre Gesetzesänderung ist lächerlich. Ich sage es noch einmal: Ihr Ziel ist es, den Nichtraucherschutz hier in diesem Lande aufzuweichen. Sie tun dies auch auf die Gefahr hin, dass er insgesamt wieder vor Gericht zur Diskussion gestellt wird. Deshalb haben wir unseren Abänderungsantrag gestellt und deshalb werden wir Ihrer Gesetzesänderung nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und PIRATEN.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Günter Waluga.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus meiner Sicht zu dem vorliegenden Gesetzentwurf auf ein paar Fakten eingehen und werde hoffentlich auch für etwas mehr Klarheit sorgen. Verfolgt man die bisherige Berichterstattung, die Debatte heute Morgen und die Kommentierungen, könnte man annehmen, dass erst nach heutiger Beschlussfassung erstmals eine Ausnahmeregelung zum Nichtraucherschutzgesetz im Saarland getroffen würde, nämlich die Gewährung der Möglichkeit, in Spielbanken Raucherräume einzurichten. Diese Möglichkeit wurde aber bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Nichtraucherschutz im Jahr 2010 ermöglicht und danach umgesetzt.

(Abg. Thul (SPD) : Hört, hört!)

Es gibt seit 2010 - der Antrag wurde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht - ein striktes Nichtraucherschutzgesetz und seit bereits 2010 gibt es unter den damals beschlossenen Richtlinien die Möglichkeit, in Spielbanken Raucherräume, Raucherbereiche einzurichten.

(Abg. Thul (SPD) : Skandal! Wer war denn damals in der Regierung?)

Wäre die politische Haltung im Jahr 2010 von den damals Verantwortlichen zu diesem Thema deutlicher in das Gesetz aufgenommen worden, hätte es diese Gesetzesvorlage nicht gegeben und man würde heute nicht darüber reden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte das hier noch einmal etwas nachvollziehbarer darstellen. Ich habe Ihnen gezeigt, dass Sie das Gesetz 2009 eingebracht haben - Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, ein striktes Nicht

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

raucherschutzgesetz. Danach fand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine umfängliche Anhörung statt, an deren Ende die Auswertung und Abstimmung stand. Hier wurde im zuständigen Ausschuss seitens der damaligen Koalitionsfraktionen ein Abänderungsantrag eingebracht und beschlossen. Dieser fand auch im Rahmen des Plenums die Zustimmung aller vertretenen Koalitionsfraktionen, das heißt also, auch die Zustimmung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese Ausnahmeregelung wurde 2010 in das Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen und später in einem Frage- und Antwortkatalog der Landesregierung an die Ortspolizeibehörden präzisiert. Die Einrichtung von Raucherräumen in Spielkasinos und Spielhallen wurde unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Das war im Jahr 2010.

Die Regelung in diesem heute vorliegenden Gesetzentwurf dient lediglich der Klarstellung unterschiedlicher Auslegungsansätze im Hinblick auf die Reichweite des Nichtraucherschutzgesetzes in saarländischen Spielbanken. Es ist also keine neue Regelung und es gibt keine weitere Ausnahme vom Nichtraucherschutz. Die Ausnahme hatten Sie 2010 beschlossen und möglich gemacht.