Protocol of the Session on November 30, 2016

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Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1930 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1930 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/1916)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.

(Zuruf: Petri Heil.)

Petri Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften Drucksache 15/1916 wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung

(Präsident Meiser)

der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Mit der vorliegenden Änderung des saarländischen Fischereirechts entfallen als überflüssig oder nicht zielführend anerkannte Bestimmungen, zum Beispiel die allgemeine Pflicht, Hegepläne aufzustellen. Weiterhin wird das Gebot aufgenommen, die Fischerei nur waidgerecht und unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorschriften auszuüben. Waidgerechtigkeit in der Fischerei umfasst unter anderem die Hege der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte, als nicht tierschutzgerecht geltende Angelmethoden, so zum Beispiel das sogenannte Catch&-Release-Verfahren. Weiterhin wird der Gedanke der Nachhaltigkeit gesetzlich verankert. Soweit zu den zentralen Zielsetzungen des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der unter anderem der Fischereiverband sowie die Tierschutzverbände beteiligt wurden. Die Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegelten die jeweiligen Interessenlagen wider. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Anhörung ausgewertet und eine Beschlussempfehlung an das Plenum ausgearbeitet.

Von der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion wurden Abänderungsanträge vorgelegt, die jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen, abgelehnt wurden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke auch hier dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1916 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass auch dieser Gesetzentwurf Drucksache

15/1916 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) (Drucksache 15/1961) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/2030)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich auch hier dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 15/1961, wurde vom Plenum in seiner 52. Sitzung am 05. Oktober 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Anlass für den Gesetzentwurf ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Juli 2016, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage wohl keine Überlassungspflicht der aus dem EVS ausgeschiedenen Gemeinden hinsichtlich des von diesen eingesammelten und zur Verwertung geeigneten Restmülls gegenüber dem EVS bestehe. Danach würde den ausgetretenen Kommunen der von ihnen eingesammelte Inhalt der Restmülltonnen zur Sortierung und Verwertung zur freien Verfügung stehen. Dem EVS würde dann der verwertbare Teil des Restabfalls nicht mehr angedient.

Die Entscheidung des OVG erfolgte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Der vorliegende Gesetzentwurf strebt Rechtsklarheit an und verfolgt aus Gründen einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen und für den Gebührenzahler kostengünstigen Abfallverwertung das Ziel, dass die Kommunen dem EVS den gesamten in ihrem Gebiet anfallenden unsortierten Restmüll und Bioabfall anzudienen haben. Es bedarf der gesetzlichen Klarstellung hinsichtlich der Aufgaben des EVS und der ausgetretenen Gemeinden, um Auslegungsstreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

Mit dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/2030 wird den nach § 3 EVSG aus

(Abg. Heinrich (CDU) )

geschiedenen Kommunen zugestanden, eine ausschließlich für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich abfallbezogene Wertstoffwirtschaft wahrzunehmen.

Darüber hinaus hebt der Gesetzentwurf - nochmals konkretisiert durch den Abänderungsantrag - die inhaltliche Inkompatibilität von § 10 Abs. 4 Satz 2 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EVSG auf. Des Weiteren wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass bestehende, rechtswirksame Vertragsverhältnisse von der Gesetzesänderung unberührt bleiben sollen. So weit zur Intention des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der neben den Umwelt-, Naturschutz- und Wirtschaftsverbänden der EVS einerseits sowie die sogenannten §3-Kommunen andererseits beteiligt wurden. Die Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegeln entsprechend die unterschiedlichen Positionen wider.

Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 15/2030 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und Ihnen mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion zur Annahme empfohlen wird. Hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen verweise ich auf die Begründung des vorliegenden Abänderungsantrags.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, und der DIE LINKE-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 15/1961, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages, Drucksache 15/2030, in Zweiter und letzter Lesung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Herren der Geschäftsführung des EVS! Mit der Zweiten Lesung zum EVS-Gesetz verfolgen wir als Koalition mehrere Ziele. Wir wollen als Erstes - und das ist auch das wichtigste Ziel - die Strukturen des EVS sichern und damit die Leistungsfähigkeit der Abfallwirtschaft im Saarland in kommunaler Hand si

chern und für die Zukunft stärken. Wir wollen das zweitens in einer Weise tun, das die Bürgerinnen und Bürger auf stabile Gebühren hoffen können, und das können sie im Saarland mit großer Sicherheit. Wir wollen drittens erreichen, dass die Müllmenge pro Einwohner in den nächsten Jahren weiterhin sinkt, so wie sie in den letzten Jahren schon sehr deutlich gesunken ist, und wir wollen viertens weiterhin die Möglichkeit erhalten, die Verwertungsquote bei den Abfällen zu erhöhen, das heißt, den Anteil des Abfalls, der Recyclingprozessen zugeführt wird, in Zukunft zu erhöhen.

Anlass für die Gesetzesänderung - die ja dazu führen soll, dass im Wesentlichen alles so bleibt, wie es ist, wie ich in der Ersten Lesung schon gesagt habe - ist das Anliegen der Gemeinde Wadgassen, den Müll in ihrer Gemeinde nicht nur selbst einzusammeln, sondern ihn auch vorzusortieren und dann in unterschiedlicher Weise einer Verwertung zuzuführen und nur noch einen Rest dieses Mülls an den EVS abzugeben.

Die Gemeinde Wadgassen ist eine sogenannte §3-Kommune, eine Kommune, von denen man immer sagt, sie seien weitgehend aus dem EVS ausgeschieden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu dieser Formulierung, die zwar im Gesetz drinsteht, aber vielleicht doch etwas missverständlich ist, so wie sie öffentlich aufgegriffen wird, etwas zu sagen. Was heißt, aus dem EVS ausgeschieden? Diese Kommunen sind vollständig in den EVS integriert, was die Abwasserwirtschaft betrifft, und sie sind natürlich vollständig im EVS, was die Frage betrifft, dass die eingesammelten Abfälle auch vom EVS zu verwerten sind. Das ist überall so. Die einzige Frage, in der diese Kommunen eine Eigenständigkeit haben, ist die Frage, ob sie selbst den Müll einsammeln und deshalb darüber entscheiden können, wie dieser Müll eingesammelt wird. Das ist gar nicht so profan, wie es sich zunächst anhört, die Art und Weise, ob man ein Verwiegesystem macht, ein Identsystem, welche Rolle die Wertstoffhöfe spielen, also alle Fragen des Einsammelns. Damit kann man durchaus auch Steuerungserfolge erzielen, das ist in der Vergangenheit an vielen Stellen auch erfolgreich umgesetzt worden, auch durch den EVS, der sich in diesem Bereich in den letzten Jahren sehr stark umgestellt hat. Insofern, nur insofern, sind die §-3-Kommunen nicht in die Leistungen des EVS eingegliedert. In allen anderen Bereichen immer. Deshalb ist die Formulierung „aus dem EVS ausgeschieden“ eine missverständliche. Das wollte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen. Alle Kommunen im Saarland sind Mitglied im EVS und werden in wesentlichen Bereichen von den Leistungen des EVS auch sehr gut versorgt.

(Beifall bei der SPD.)

(Abg. Heinrich (CDU) )

Hier geht es jetzt noch einmal darum, dass die Gemeinde Wadgassen vorgegeben hat, dass sie diesen Müll nicht nur selbst einsammeln, sondern auch sortieren und stofflich verwerten will. Das hört sich zunächst einmal als Ziel gut an, wenn auch der Weg vom Grunde her ein falscher ist, denn wenn man der Auffassung ist, dass es neue Möglichkeiten gibt, die eingesammelten Müllmengen stofflich besser zu verwerten, dann ist das eben eine Aufgabe, die in die Zuständigkeit des EVS gehört und die man dann gemeinsam mit den Partnern, die auch die Gemeinde Wadgassen im EVS hat, umsetzen kann.

Wir haben uns mit genau dieser Frage in der Anhörung sehr intensiv beschäftigt. Das Ergebnis war bemerkenswert. Das, was die Gemeinde Wadgassen hier zu tun vorgibt, ist am Ende nicht mehr als ein Bluff. Es geht gar nicht darum, dass die Gemeinde Wadgassen die eingesammelten und von ihr sortierten Stoffe in stärkerem Maße einer Verwertung oder den Wirtschaftskreisläufen zuführen würde, sondern auf Nachfrage hat der Bürgermeister der Gemeinde Wadgassen eindeutig erklärt, dass sie den Müll auf hochkalorische und niedrigkalorische Stoffe untersuchten. Die hochkalorischen - also mit einem hohen Energiewert - werden einer Verbrennungsanlage sonst wo zu günstigen Preisen zugeführt und das, was übrig bleibt, bekommt der EVS, um es in seiner Anlage zu verbrennen.

Es geht als gar nicht de facto um die Alternativen zwischen Verwerten oder Verbrennen, sondern die Gemeinde Wadgassen will weiterhin diesen Müll komplett verbrennen, allerdings zu günstigeren Preisen, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, was zu Belastungen aller anderen Bürgerinnen und Bürger im Saarland führen würde.

Das kann man mit Fug und Recht Rosinenpickerei nennen, dieser Vorwurf ist bestätigt. Deshalb ist klar zu sagen: Der Weg, den die Gemeinde Wadgassen gehen wollte, ist unsolidarisch, er beschädigt die gute, interkommunale Zusammenarbeit aller Kommunen im EVS und er ist auch eine Gefahr für die Leistungsfähigkeit des EVS, wenn andere diesem Weg folgen würden. Die Leistungsfähigkeit des EVS ist eben auch die Voraussetzung dafür, dass er seine Aufgaben einerseits effizient erledigen kann, also auch zu guten Preisen für die Bürgerinnen und Bürger, dass er aber andererseits auch innovativ sein kann. Nur ein Verband, der gesund ist, kann sich neuen Herausforderungen stellen, kann in neue Technologien investieren, was der EVS im Übrigen ja gerade vorbereitet, nämlich eine große Veränderung und Verbesserung im Saarland durchzuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb lassen Sie mich hier noch einmal feststellen, dass die Abfallwirtschaft im Saarland grundsätzlich absolut in die richtige Richtung geht. Die Müllmengen pro Einwohner gehen seit Jahren deutlich zurück. Ab

dem kommenden Jahr wird der EVS die Müllverbrennungsanlage in Neunkirchen gar nicht mehr benötigen. Die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger bleiben stabil. Der EVS hat eine neue Aufgabe übernommen, nämlich die Bioabfälle und den Grünschnitt zukünftig im Saarland energetisch zu verwerten. Das ist ein echter ökologischer Fortschritt, das schafft Wertschöpfung im Saarland, das schafft Arbeitsplätze und zeigt, dass wir im Bereich der Abfallwirtschaft wirklich auf einem guten Weg sind.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit, auch für die konstruktive Mitarbeit bei diesem Gesetz, und bitte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger um Zustimmung zu unserem Gesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Jung hat jetzt noch einmal die Zielsetzungen dieses Gesetzes dargestellt, er hat auch noch einmal auf den Ausgangspunkt Bezug genommen, das ist das Thema Wadgassen. Das ist uns allen bekannt, das brauche ich nicht zu wiederholen. Auch mit den Zielsetzungen stimmen wir durchaus überein, nämlich dass der EVS gestärkt und zukunftssicher gemacht werden soll, dass für die Bürger Gebührenakzeptanz vorhanden ist, dass sie also niedrige Gebühren zahlen. Das sind alles Zielsetzungen, die wir teilen. Natürlich teilen wir auch die Zielsetzung, dass alles getan wird, dass die Müllmenge sinkt.

Es gibt allerdings ein Problem dabei, das im Fall Wadgassen sichtbar wurde. Das Gerichtsurteil war ja für die Beteiligten durchaus überraschend, weil eigentlich davon ausgegangen wurde, dass das nicht rechtens ist. Das Gericht hat es aber doch als rechtens erachtet. Man versucht das jetzt mit diesem Gesetzesentwurf zu heilen. Das Problem ist, dass eigentlich der Grundsatz beachtet werden sollte, dass Recycling Vorrang vor energetischer Verwertung hat. Das ist der entscheidende Punkt. Das sehen wir mit diesem Gesetz eben nicht gewährleistet, sondern wir sehen in diesem Gesetz einen Widerspruch zu § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der dort formulierten Abfallhierarchie. Das ist auch das Ergebnis der Anhörung gewesen. Es hat mich sehr überrascht, wie breit die Kritik an dem Gesetz war, und dies von ganz unterschiedlichen Institutionen. Dass der BUND damit nicht einverstanden ist, hätte man erwarten können. Das hat er in seiner Stellungnahme dann auch sehr deutlich gemacht. Er

(Abg. Dr. Jung (SPD) )