Die Frage, um die es bei dieser Strukturreform geht, ist natürlich, wie man das in Zukunft sicherstellen kann, dass dem so bleibt beziehungsweise dass wir Entwicklungen wie einer stärkeren Spezialisierung folgen können, die in verschiedenen Rechtsgebieten notwendig ist. Da hatte man in der Anhörung den seltenen Fall, dass viele Betroffene sagten, dass diese Reform keine schlechte Idee sei, ihnen aber nicht weit genug gehe. Ich glaube, das ist relativ selten, dass die Betroffenen sagen: Da wird sich einiges für uns ändern, aber, wenn wir ehrlich sind, müsste sich eigentlich noch mehr ändern.
Ich bin auch der Meinung, dass man da noch zwei, drei Schritte weiter gehen könnte, unter zwei wichtigen Randbedingungen, die man dafür erfüllen muss. Das ist einmal die Einführung der E-Akte. Die muss forciert gemacht werden, damit wir überhaupt eine Verwaltungsverschlankung machen können, dass wir Verwaltungen auch zusammenlegen können. Das funktioniert auf dem alten Papierweg nur sehr schwierig. Zweitens, und jetzt komme ich zum Punkt Bürgernähe, was die Kollegen aus der Opposition auch öfters angegeben haben, Sie müssen auch die Mobilität der Saarländerinnen und Saarländer so weit erhöhen, dass verschiedene Gerichtsstandorte von überall aus erreichbar sind. Ich glaube, das größte Negativbeispiel aus der Anhörung ist eine alleinerziehende Mutter im Nordsaarland, die für eine Familiensache eine Tagesreise im öffentlichen Personennahverkehr auf sich nehmen muss. Das ist ein echter Hemmschuh für eine richtig gute Zusammenlegung und Spezialisierung, und das muss ausgeräumt werden.
Punkt 1, die E-Akte, genießt in Deutschland - da ist das Saarland gar nicht hintenan - nicht die notwendige Priorität. Im Saarland fehlt es auch an einer stringenten Digitalisierungsstrategie, um dieses Thema voranzubringen. Bei Punkt 2, der Mobilität, hätten wir heute Morgen einen großen Schritt nach vorne gehen können, da sind wir leider nicht so weit gekommen. Unter diesen gegebenen Prämissen - das heißt, wir haben eben noch keine solche digitale Verwaltung, wir haben noch keine solche Mobilität für unsere Bürgerinnen und Bürger erreicht - erscheint die Reform, wie sie heute hier zur Abstim
mung steht, durchaus angemessen. Der Punkt ist der, dass wir hinmüssen zu einer stärkeren Spezialisierung, wir brauchen in gewissen Bereichen eine Zentralisierung, wir müssen zusammenfassen, wir brauchen ein Pooling, um zu verhindern, dass durch Krankheitsfälle, Familienauszeiten etc. Bereiche brachliegen. Von daher gesehen ist diese Reform durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Sie müsste weiter gehen, das ist unter den derzeitigen Prämissen aber schwer machbar. Von daher unterstützen wir die Reform so, wie sie heute hier eingereicht wurde, und werden dem auch zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Hause debattieren wir relativ selten über die Justiz und das hat auch einen ganz entscheidenden Grund: Eine gut funktionierende Justiz ist für uns zur Normalität geworden. Ich war froh, eben zu hören, dass es eine wirklich fraktionsübergreifende Zustimmung zu dieser Feststellung gab, und darf an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen der Justiz für diese Übereinstimmung in der Einschätzung der guten Arbeit der saarländischen Justiz an Sie zurückgeben.
Eine Selbstverständlichkeit ist diese funktionierende Justiz gleichwohl nicht. Vieles von dem, was für das gute Funktionieren der Justiz so wichtig ist, spielt sich für den Rechtsuchenden eher etwas verborgen im Maschinenraum der Gerichte ab. Wir sind es gewohnt, dass der Motor, der die Gerichte am Laufen hält, reibungslos funktioniert. Aber wenn sich die Rahmenbedingungen grundlegend wandeln, dann reicht es eben nicht, wenn man von Zeit zu Zeit einen Tropfen Öl hinzugibt. Ich will das im Sprachbild fortführen: Es war deshalb Zeit für eine große Inspektion.
Zu diesen geänderten Rahmenbedingungen gehört erst einmal die demografische Entwicklung. Die anhaltenden Rückgänge des Geschäftsanfalls von teilweise bis zu 40 oder gar 50 Prozent, die wir in Kernmaterien der Amtsgerichte schon bis heute zu verzeichnen hatten, sprechen eine eindeutige Sprache. Deswegen ist es auch falsch zu sagen, dass man zwar eine demografische Veränderung hat - wir werden weniger Menschen -, aber dass sich das nicht in der Justiz in Form von entsprechend weniger Gerichtsverfahren niederschlagen wird. Nein, die anhaltenden Rückgänge von bis zu 50 Prozent sprechen Bände.
Ein zweiter Grund dafür, warum wir eine Reform brauchen, ist auch in der Anhörung ganz deutlich geworden: Viele Rechtsmaterien sind mit der Zeit immer komplexer geworden. Die Anwaltschaft hat darauf durch eine ausgeprägte Spezialisierungsoffensive reagiert. Vor 20 Jahren gab es in Deutschland rund 5.000 Fachanwälte, heute sind es 55.000. Das sind 55.000 hoch qualifizierte Spezialisten, die ihre Kompetenz durch den Nachweis einer Mindestzahl von Verfahren und jährlichen Fortbildungsveranstaltungen immer wieder aufs Neue bestätigen müssen. Der Amtsrichter hingegen deckt als Generalist vielerorts noch ein sehr breites Spektrum ganz alleine ab. Dieser universelle Ansatz hat nicht nur Vorteile, denn wenn der Richter dem spezialisierten Rechtsanwalt fachlich nicht auf Augenhöhe begegnen kann, dann ist nicht nur die Rechtsanwendung im Einzelfall gefährdet, sondern dann betrifft das auch die gesellschaftliche Akzeptanz juristischer und gerichtlicher Entscheidungen und damit letztendlich auch die Funktion der Justiz insgesamt. Das ist nicht zuletzt auch der ausdrückliche Wunsch der saarländischen Anwaltschaft selbst.
Dies betrifft dann nicht nur Nebengebiete, sondern auch elementare Kernkompetenzen unserer Amtsgerichte. Familienrichter beispielsweise müssen nicht nur die komplexe BGH-Rechtsprechung kennen, sie müssen auch mit dem Renten- und Versorgungssystem vertraut sein. Sie müssen sich auf Vermögensbewertungen verstehen, müssen psychologische Gutachten interpretieren können und in der Anhörung und Vernehmung beispielsweise von Kindern, auch von sehr kleinen Kindern, geschult und geübt sein. Familiensachen stellen deshalb besondere Anforderungen. Dem kann man nicht angemessen gerecht werden, wenn man Familiensachen sozusagen nebenbei, neben vielen anderen Materien, miterledigen muss. Auch das hat die Anhörung eindrücklich bestätigt.
Hinzu kommt ein Drittes: Auch die Anforderungen an den Servicebereich verändern sich. Der Servicebereich steht zwar nie im Rampenlicht, aber er ist für einen effizienten Fortgang der Verfahren ungemein wichtig. Damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies bewältigen können, ist es wichtig, dass sie sich weitgehend fachbereichsintern vertreten können und nicht ständig in allzu kleinen Einheiten eingearbeitet werden müssen. Da ist es auch kein Wunder, dass sich gerade auch die Personalvertretungen des nichtrichterlichen Bereichs, vor allem aber auch die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, mit Nachdruck für die Ihnen vorliegenden Reformpläne ausgesprochen haben.
Gestatten Sie mir einige wenige Worte zur Ausgestaltung dieser Reform. Ein wesentliches Element der Strukturreform bilden die landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen. Wir wollen besonders kom
plexe Rechtsmaterien, die bei den Amtsgerichten nur sehr selten vorkommen, landesweit konzentrieren. Dadurch gewährleisten wir einerseits ein hohes fachliches Niveau und entlasten zugleich die verbleibenden allgemeinen Dezernate. Ich will zu den Einwänden von Kollege Hubert Ulrich auch noch einmal kurz darauf abstellen: Im Gesetz werden nur die Ordnungswidrigkeitssachen und nicht die Strafsachen entsprechend zugewiesen. Diese folgen erst in der notwendigen Verordnung und deshalb sind in der Altverfahrensregelung auch nur die Bußgeldsachen erwähnt. So viel zum entsprechenden Hintergrund, nicht dass der Eindruck entsteht, dort wäre schlampig gearbeitet worden.
Zum Zweiten ordnen wir an zwei Stellen die Bezirksgrenzen neu. So wollen wir die Gemeinde Heusweiler dem Amtsgericht Völklingen zuweisen. Damit stärken wir den Standort Völklingen, ohne den wesentlich größeren Standort Saarbrücken entscheidend zu schwächen. Wir werden auch dem Umstand gerecht, dass die Wege von Heusweiler nach Völklingen auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln etwas näher sind als zu den Saarbrücker Standorten. Außerdem wollen wir die Gemeinde Losheim der Zweigstelle Wadern des Amtsgerichts Merzig zuweisen und zugleich die Zuständigkeit der Zweigstelle unter Konzentration insbesondere auf die Zivil- und Betreuungssachen straffer ordnen. Dadurch wird in der Zweigstelle ein wesentlich effizienteres Arbeiten möglich sein als bisher.
Beide Veränderungen sind sowohl bei dem Personal der betroffenen Amtsgerichte als auch in den jeweiligen Städten und Gemeinden auf Zustimmung gestoßen. Das verwundert nicht, denn die damit verbundenen Effizienzgewinne sind beachtlich und die Wege zum Gericht werden für die meisten Betroffenen eher kürzer als länger. In diesem Zusammenhang will ich auch nochmals deutlich machen, dass ich zu allen Justizstandorten im Bereich der Amtsgerichte stehe und damit auch zur Zweigstelle in Wadern. Das ist eine strukturpolitische Grundsatzentscheidung und die eigentliche Aussage dieser Struktur, neben der Verbesserung der Effizienz in den Abläufen, ist die Bürgernähe. Kein Standort wird geschlossen. Das ist eine wichtige Botschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das dritte wesentliche Element sind die regionalen Kooperationsschienen, die wir in den einzelnen Rechtsbereichen zwischen Lebach und Saarlouis, Homburg und St. Ingbert und Ottweiler und St. Wendel einrichten wollen. Diese Regionalisierungen bieten zwei entscheidende Vorteile. Zum einen schaffen wir auf diese Weise in allen Kernbereichen der Amtsgerichte hinreichend große, leistungsfähige Arbeitseinheiten. Das ermöglicht eine fachinterne Vertretung, fördert den kollegialen Wissensaustausch sowie die Einar
beitung von Berufsanfängern und hilft, Synergien zu realisieren. Kurzum, es macht die Kernbereiche der Amtsgerichte fit für die Zukunft.
Zum anderen, das ist der zweite entscheidende Vorteil der Regionalisierung, erhalten wir damit alle Amtsgerichte im Saarland und wahren zugleich die Bürgernähe in einem Maß, wie es kein anderer Lösungsansatz vermocht hätte. Dieser Aspekt ist mir hierbei noch einmal besonders wichtig. Dabei darf man Bürgernähe nicht, wie das teilweise getan wird, auf die rein verkehrstechnische Frage reduzieren, ob der Rechtsuchende künftig vielleicht eine Viertelstunde länger braucht, um zu Gericht zu kommen. Bei den kurzen Wegen im Saarland ist diese Viertelstunde für viele nicht das eigentliche Problem.
Entscheidend ist häufig vielmehr etwas anderes. Menschen suchen das Nachlassgericht auf, weil sie einen nahen Verwandten verloren haben, sie suchen das Betreuungsgericht auf, weil eine nahestehende Person schwer erkrankt ist. Sie suchen die Rechtsantragstelle auf, weil sie bei akuten familiären Problemen schnell Hilfe brauchen. Diese Menschen befinden sich häufig in einem emotionalen Ausnahmezustand und der Gang zum Gericht ist in dieser Situation für viele ungewohnt und schwer. Das hat etwa der Landgerichtspräsident in der Anhörung sehr anschaulich geschildert.
Wenn es uns gelingt, diese Menschen in der vertrauten Umgebung ihrer Heimatstadt abzuholen, anstatt sie in die Ferne zu schicken, dann ist das ein beträchtlicher Gewinn. Dies gelingt uns, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn gerade Materien wie Betreuungsund Nachlasssachen wie die Rechtsantragstellung erhalten wir bei allen Amtsgerichten. Bei den übrigen Rechtsmaterien beschränken wir die Regionalisierung auf die Konstellationen, in denen eine Kooperation zur Gewährleistung hinreichend großer Einheiten unbedingt notwendig ist.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf einige vorgebrachte Bedenken eingehen, von denen ich meine, dass die sehr ausführliche Anhörung, die der Ausschuss vorgenommen hat, sie hat ausräumen können. Zum einen hat es bei einem Teil der betroffenen Gerichte die Befürchtung gegeben, der mit der Reform verbundene Umstellungsaufwand sei zu hoch und bringe das Personal an die Grenzen der Belastbarkeit. Solche Bedenken darf man nicht einfach abtun. Sie zeugen davon, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihre Arbeit einbringen und ihre Aufgaben auch sehr ernst nehmen. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass es sich lohnt, solche Ängste zu überwinden und auch Reformen zu wagen. Der Landgerichtspräsident hat das sehr schön anhand der Einführung von Serviceeinheiten bei den Gerichten verdeutlicht, einem vielleicht noch viel grundlegenderen Eingriff in die Arbeitsabläufe der Gerichte. Anfangs gab es große Vorbehalte dage
gen, aber kaum waren die neuen Strukturen umgesetzt, wollte niemand mehr zu den früheren Strukturen zurück. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Strukturreform Gleiches erleben werden.
Die Reform ist so ausgerichtet und konzipiert, dass die Eingriffe in gut funktionierende Strukturen und die Auswirkungen auf die Bediensteten denkbar gering gehalten werden. Unsere Reform ist gut vorbereitet und wir werden die Gerichte bei der Umsetzung der Reform in jeder Hinsicht begleiten und unterstützen. Das Einzige, was es für gutes Gelingen jetzt noch braucht, ist das Ärmelhochkrempeln und Anpacken. Seitens der Amtsgerichtsdirektoren, die sich in der Anhörung durchaus auch kritisch zum Vorhaben geäußert haben, haben wir jedenfalls bereits das Signal erhalten. Sie stehen bereit für eine loyale, reibungslose Umsetzung dieser Strukturreform.
Als weiterer Einwand ist die Befürchtung geäußert worden, die Neuordnung der Zuständigkeiten könnte dazu führen, dass der rechtsuchende Bürger den Überblick darüber verliert, welches Gericht für ihn zuständig ist. Dazu nur so viel: Der Bund und die Länder halten im Internet ein elektronisches Ortsund Gerichtsverzeichnis vor, in dem man durch Eingabe einer Postleitzahl oder der Ortsbezeichnung sämtliche gerichtliche Zuständigkeiten abfragen kann. Wer sich also aus freien Stücken entscheidet, ohne anwaltliche Hilfe zu prozessieren, kann sich mühelos über das für ihn zuständige Gericht informieren. Selbstverständlich werden auch die künftigen Strukturen bei uns im Saarland im Internet abgebildet. Dem Rechtsantragsteller kann dann über die entsprechenden Stellen ohne größere Probleme Hilfe gegeben werden.
Als dritter Einwand gegen die Regionalisierung ist vorgebracht worden, die Anreise für die Rechtsuchenden verlängere sich in unzumutbarer Weise. Gewiss, in regionalisierten Materien verändern sich die Wege zu Gericht. Für einige wenige werden sie länger, für andere werden sie aber auch kürzer, etwa für die Bürgerinnen und Bürger aus Saarwellingen, die schneller in Saarlouis als in Lebach sein werden. Nur muss man sich dazu auch einmal die saarländischen Dimensionen vor Augen halten. Dazu nur so viel: In den allermeisten Bundesländern finden sich Entfernungen, die die saarländischen um es einmal vorsichtig zu umschreiben - etwas übersteigen. Der bayerische Amtsgerichtsbezirk Ansbach beispielsweise ist mit rund 2.000 km² nur unwesentlich kleiner als das gesamte Saarland. Wenn Sie am Wiedener Eck im Schwarzwald wohnen, ist das Amtsgericht im rund 50 km entfernten Bad Säckingen für Sie zuständig. Ich kann die Liste gerne fortführen mit Blick auf Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen.
Abgesehen davon habe ich eben schon darauf hingewiesen, dass die reinen Fahrtzeiten zu Gericht für die allermeisten gar nicht so bedeutsam sind. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass die allermeisten Saarländerinnen und Saarländer - Gott sei Dank - nur selten das Gericht aufsuchen müssen. Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass sich im Einzelfall zwar Fahrtzeiten erhöhen, aber durch die neuen Strukturen wird es ermöglicht, dass sich die Bearbeitungszeiten gerade auch in Vertretungsfällen reduzieren. Auch das ist Bürgernähe, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Bezeichnenderweise haben der Saarländische Städte- und Gemeindetag, aber auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die von ihm repräsentiert werden, gerade keine Bedenken hinsichtlich der entstehenden Entfernungen erwähnt. Auch die IHK und die Handwerkskammer, die immerhin rund 70.000 Unternehmen im Saarland repräsentieren, sehen insoweit keine Probleme. Noch einmal: Wir haben alle Bedenken ernst genommen und wohl abgewogen, aber die Anhörung hat mich darin bestärkt, dass wir eine sehr gelungene Reform haben, die die amtsgerichtlichen Strukturen bei größtmöglicher Wahrung der Bürgernähe stärkt. Ich darf Sie daher ermutigen, uns für das Reformprojekt grünes Licht zu geben.
In diesem Zusammenhang möchte ich ganz herzlich denen danken, die das Thema in den vergangenen Monaten sehr intensiv aufgearbeitet und begleitet haben. Das ist insbesondere Herr Lafontaine als zuständiger Mitarbeiter in meinem Hause, aber auch Staatsekretärin Anke Morsch und die beteiligten Verbände und Organisationen. Ich danke aber auch dem Parlament für die ausführliche Debatte im Rahmen der Anhörung. Ich sage in diesem Zusammenhang herzlichen Dank für die konstruktive Begleitung. Ich gehe davon aus, dass die Justiz in diesem Land mit dieser Struktur zukunftsfest sein wird. Herzlichen Dank für die gute Begleitung.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat mit der Drucksache 15/2031 einen Abänderungsantrag zu dem Entwurf des Gerichtsstrukturreformgesetzes Drucksache 15/1882 eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2031 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion
der PIRATEN, dagegen gestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE hat sich enthalten.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gerichtsstrukturreformgesetz. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1882 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1882 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion der PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland, Drucksache 15/1881. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1881 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen wurde. Zugestimmt haben SPD- und CDUFraktion, die DIE LINKE- Fraktion und die PIRATENFraktion. Dagegen gestimmt haben BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Abschaffung der Verzinsungspflicht für hinterlegte Geldbeträge (Drucksache 15/1953)
Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meines sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 52. Sitzung am 05. Oktober 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Verzinsungspflicht für hinterlegte Geldbeträge, wie in nahezu allen anderen Bundesländern auch, abgeschafft werden. Für eine solche besteht kein Grund, da eine Hinterlegung ausschließlich den Interessen des Hinterlegenden und etwaiger weiterer Hinterle
gungsbeteiligter dient und dieses Verfahren zudem bereits gebührenfrei ausgestattet ist. Weitere wirtschaftliche Vorteile, die durch den Staat gewährt werden, erscheinen hierbei nicht als sachgerecht.
Der Ausschuss hat deshalb in seiner 101. Sitzung am 10. November 2016 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.