Christiane Blatt

Sitzungen

15/8 15/10 15/11 15/13 15/17 15/21 15/24 15/26 15/27 15/28 15/29 15/30 15/31 15/32 15/33 15/35 15/36 15/37 15/43 15/44 15/47 15/48 15/50 15/51 15/55 15/56 15/58

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle
gen! Der parlamentarische Untersuchungsausschuss Meeresfischzucht Völklingen wurde auf Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebracht und vom Landtag des Saarlandes in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2015 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen.
Die zentrale Frage des Untersuchungsausschusses lautete, ob rechtliche Pflichtverletzungen beziehungsweise juristisch relevante Versäumnisse seitens der Landesregierung vorliegen. Bei dem Projekt Meeresfischzucht Völklingen auf dem ehemaligen Kokereigelände in Völklingen handelte es sich um ein politisch gewolltes wirtschaftliches Unterfangen zur Bewältigung des Strukturwandels, das zunächst von einer breiten politischen Mehrheit im Völklinger Stadtrat und anschließend innerhalb der damaligen CDU-Landesregierung getragen wurde.
Die Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss hat ergeben, dass die damals amtierende Landesregierung sich dafür entschieden hatte, das KSVG zu ändern, um wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten, die nicht von vornherein die Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 bis 5 KSVG erfüllen, zu legitimieren und somit die rechtlichen Hürden für innovative Projekte abzubauen.
Es lässt sich festhalten, dass die Regierung unter Leitung der beiden damals zuständigen Minister des Innenministeriums, Annegret Kramp-Karrenbauer und Klaus Meiser, im Jahr 2007 den Sachverhalt erörtert und die damit zusammenhängenden rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der ins Auge gefassten Gesetzesänderungen bewertet und entschieden haben. Am Ende des Prozesses stand die Entscheidung der Nichtbeanstandung des Völklinger Ratsbeschlusses.
Am 01. Oktober 2008 wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion die angekündigte Änderung des KSVG im Landtag des Saarlandes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wollte die damalige CDU-Regierung natürlich dem CDU-Bürgermeister der Mittelstadt Völklingen in seinem Ansinnen entgegenkommen, das Projekt Meeresfischzucht zu ermöglichen. Der SPD ging es seinerzeit in erster Linie darum, saarländischen Kommunen im Allgemeinen mehr Handlungsspielräume zu geben. Es gibt durchaus auch daraus erwachsene Positivbeispiele wie zum Beispiel der Ferienpark Bostalsee, der ohne die Gesetzesänderung nie entstanden wäre.
Die Auswertung der Akten sowie die Beweisaufnahme durch die Vernehmung der Zeugen gemäß dem 3., 4. und 7. Beweisbeschluss im Untersuchungsausschuss haben ergeben, dass die Leitung des Innenministeriums beziehungsweise die zuständige
Aufsichtsbehörde das ihr nach dem KSVG zustehende Ermessen pflichtgemäß ausgeübt haben. Laut der Vernehmung des Betroffenen Gerhard Müllenbach, dem ehemaligen Staatssekretär, am 12. April 2016 bestanden innerhalb der damaligen Landesregierung ordnungspolitische Bedenken aufgrund der beabsichtigten Mehrheitsbeteiligung der Stadtwerke von 90 Prozent sowie wirtschaftliche Bedenken.
Er sprach in der Sitzung von einem Projekt, dass nicht nur unter den damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen des KSVG rechtlich unzulässig, sondern auch wirtschaftlich riskant war. Der Betroffene Klaus Lorig, Oberbürgermeister der Stadt Völklingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Völklingen, sagte im Untersuchungsausschuss am 12. April 2016 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: Noch im Jahr 2006 hat dann ein Workshop stattgefunden, an dem Vertreter der Landwirtschaftskammer, der IHK und der HWK beteiligt waren. Von allen Seiten haben wir nach dem Workshop positive Signale erhalten; die liegen auch schriftlich vor. Dadurch waren aus unserer Sicht alle Bedenken zerstreut, man würde mit öffentlichen Mitteln Unternehmen in der Saarwirtschaft Konkurrenz machen. Zitat Ende.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt doch nichts anderes, als dass die Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer ihre Bedenken an der Wirtschaftlichkeit des Projektes angebracht haben, indem sie erklärten, dass es innerhalb der saarländischen Wirtschaft keine Interessenkollisionen zu privaten Unternehmen auf diesem Gebiet gab. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt war kein privater Investor bereit, ein Projekt mit solch hohem wirtschaftlichen Risiko in Angriff zu nehmen.
Staatssekretär a. D. Müllenbach sagte aus, dass ihm Ende Mai 2007 die Entscheidung über den Abschluss eines Gesellschaftervertrages der Fischzucht Völklingen GmbH und die Anzeige beim Ministerium mitgeteilt wurden. Daraufhin ließ er sich die entsprechenden Unterlagen zuleiten: das Gutachten der Kanzlei Redeker, die Stellungnahmen der Kammern, die wirtschaftliche Situation der Stadt Völklingen, die Innovationsstrategie des Landes und die Chancen und Risiken des Projektes. Im Ergebnis wurde vom Ministerium für Inneres und Sport festgestellt, dass das Redeker-Gutachten nicht zu überzeugen vermag und die Bedingungen des § 108 KSVG nach der Bewertung formal nicht erfüllt waren.
Weiterhin wurde in der Sitzung vom 12. Mai 2016 vom Zeugen Gerhard Mohr ausgesagt, dass vonseiten der Stadt Völklingen eine unzureichende Marktanalyse vorgelegt wurde, in der die Risiken des Projektes nicht genügend eruiert wurden. Der damalige
Staatssekretär Müllenbach drang darauf, dass die Stadt Völklingen nach privaten Investoren für die Meeresfischzucht suche oder zumindest eine Minderheitsbeteiligung der Stadt anstrebe. Vonseiten der Stadt wurde es auch mehrfach zugesichert, sich um eine Minimierung des wirtschaftlichen Risikos zu bemühen.
Leider wurden diese Zusagen - im Nachgang gesehen - nicht eingehalten. Der Zeuge Dr. Georgi bekundete auch im Untersuchungsausschuss, dass es zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar war, dass derart unprofessionell vonseiten der Akteure vor Ort vorgegangen wurde. Auch das ist ein Zitat. Bedauerlicherweise - das werden viele Mitglieder des Untersuchungsausschusses auch so sehen - sagten der Betroffene Müllenbach und die Zeugen Mohr und Dr. Georgi nach dem Betroffenen Lorig aus. Ich denke, es wäre sehr interessant gewesen, den Betroffenen mit deren Aussagen zu konfrontieren.
Es ist festzuhalten, dass sich die Landesregierung der wirtschaftlichen Risiken des Projektes Fischzucht Völklingen bewusst war. Dennoch wurde der innovative Charakter des Projektes vonseiten des Ministeriums befürwortet und man verständigte sich darauf, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Projekt, das alle wollten, zu schaffen. Dieses Projekt war ein politisch gewolltes Unternehmen zur Bewältigung des Strukturwandels, wofür in allen landes- und kommunalpolitischen Gremien ein breiter Konsens bestand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich selbst bin Völklinger Bürgerin und die Misere um die Völklinger Meeresfischzucht macht mich sehr betroffen. Und nicht nur mir geht es so. Das Thema ist in meiner Stadt in aller Munde und die Menschen vor Ort können nur den Kopf schütteln, was hier passiert ist. Und es macht den Stadtwerken Völklingen, die sich zwischenzeitlich mit hohen Verlusten von der Meeresfischzucht getrennt haben, es schwer, trotz enormer und professioneller Anstrengung und trotz des eingeschlagenen Sanierungspfades innerhalb des Stadtwerkekonzerns wieder auf die Beine zu kommen. Nicht nur das, es wird zukünftig die Finanzierungsmöglichkeiten von allen kommunalen Gesellschaften in Deutschland einschränken.
All die Fehler und Probleme, die das Projekt Meeresfischzucht Völklingen über die Jahre mit sich gebracht hat, wurden immer wieder von Geschäftsführer Dahm und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Lorig heruntergespielt. Es wurden über Jahre keine Jahresabschlüsse vorgelegt, es wurde kein Vertrieb aufgebaut. Nicht einmal eine Schlachtanlage wurde gebaut und von der innovativen Idee, die Meeresfischzucht mit einer Biogasanlage zu kombinieren, war schon lange nicht mehr die Rede. All diese Dinge sind passiert, weil der Aufsichtsratsvorsitzende die regelmäßig vorgetragenen Bedenken der Aufsichts
ratsmitglieder abgewiegelt und somit die Kontrollinstanz außer Kraft gesetzt hat. Und heute behaupten alle, das sei alles nicht vorhersehbar gewesen und sei plötzlich so zutage getreten.
Es kam seinerzeit sogar so weit, dass die Aufsichtsratsmitglieder per Anwalt ihre Auskunftsrechte einklagten mussten, was letztendlich dazu führte, dass Geschäftsführer Dahm mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden wurde. Am Ende mussten Millionenkredite aufgenommen werden, um eine Insolvenz abzuwenden. Die Fischzuchtanlage wurde für kleines Geld verscherbelt und Mitarbeiter der Stadtwerke, die nicht für die Misere verantwortlich sind, haben ihren Job verloren.
Meine Damen und Herren, genau das ist für mich nicht hinnehmbar. Den Geschäftsführer hat man zwischenzeitlich entlassen, sogar mehrfach. Das Ganze wurde am vergangen Freitag vor dem Landgericht verhandelt und das Gericht sieht - Sie haben es mit Sicherheit gelesen - einen Vergleich vor, welcher ehrlich gesagt für mich nicht nachvollziehbar ist. Während Mitarbeiter ohne Abfindung und betriebliche Altersversorgung zum Ende des vergangenen Jahres gekündigt wurden und nun für die Misere büßen müssen, die andere verbockt haben, bekommt der Schuldige sozusagen - so stand es in der Saarbrücker Zeitung - den goldenen Handschlag,
indem man hier einen Vergleich schließen will, ihm noch ein Gehalt bis 31. Mai 2015 und eine betriebliche Altersversorgung zukommen lassen will. Ein weiteres Verfahren bezüglich Schadensersatzforderungen gegen Jochen Dahm steht noch aus. Ich bin aber sicher, wenn man auf diesen Vergleich eingeht, wird dies Auswirkungen auf den Prozess wegen der millionenschweren Schadensersatzklage haben.
Fakt ist, die Öffentlichkeit wurde über Jahre hinweg getäuscht, die Misere wurde verschleiert. Ich denke aber, dass diese schwerwiegenden Probleme bei der Meeresfischzucht Völklingen nicht durch rechtliche Pflichtverletzungen oder juristisch relevante Versäumnisse der damaligen Landesregierung verursacht wurden. Die Gründe sind massive Managerfehler und Missmanagement bei den Akteuren in Völklingen. Hier sollte mal jemand nach der Verantwortung fragen!
Hätte man bei der Meeresfischzucht von Anfang an auf echte Vertriebsprofis gesetzt und ein fachkundiges Management eingesetzt, wäre man nie in diese Situation geraten. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion lässt sich zwar ein direkter Zusammenhang zwischen den getroffenen Entscheidungen der saarländischen Landesregierung und den in den Folgejahren eklatanten Fehlentscheidungen der Verantwortli
chen in Völklingen nicht nachweisen. Eine gewisse politische Verantwortung der damaligen saarländischen Landesregierung für den durch das Projekt Völklinger Meeresfischzucht entstandenen wirtschaftlichen Schaden lässt sich jedoch auch nicht gänzlich ausschließen.
Es ist dadurch aus meiner Sicht ein gravierender Imageschaden für die Politik in unserem Lande entstanden. Und es ist aus moralischer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die damals agierenden CDU-Minister den Aktivitäten ihres Parteifreundes aus Völklingen über Jahre hinweg keinen Einhalt geboten haben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Der Bundesgesetzgeber hat die psychosoziale Prozessbegleitung mit dem Gesetz zur Stärkung von Opferrechten im Strafverfahren gesetzlich verankert. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte. Sie umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im Strafverfahren, um die individuelle Belastung der verletzten Person zu reduzieren.
Das Bundesgesetz weist den Ländern die Aufgabe zu, die Voraussetzungen für die Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleitern und -begleiterinnen sowie die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen wie auch das Anerkennungsverfahren zu regeln. Dies ist Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner 102. Sitzung am 24. November 2016 eine Anhörung durchgeführt. Seitens des Weißen Rings und des Saarländischen Anwaltsvereins ist die Anregung eingebracht worden, auf eine Beschränkung auf Angehörige saarländischer Institutionen zu verzichten.
Dies war sodann auch Kerngegenstand von drei vorliegenden Abänderungsanträgen im Ausschuss. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der die Aufhebung dieser örtlichen Beschränkung auf das Saarland vorsieht, wurde einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - angenommen. Die weitergehenden Abänderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN-Landtagsfraktion wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss hat sodann einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe wurden vom Plenum in seiner 50. Sitzung am 13.07.2016 in Erster Lesung jeweils mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Gegenstand des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland ist die Zusammenführung der bislang drei saarländischen Arbeitsgerichte an einem Standort in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Dadurch sollen effizientere Personalstrukturen und damit eine langfristige Sicherung der Qualität der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger zentraler Erreichbarkeit erreicht werden.
Gegenstand des Gesetzes betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland ist eine Zuständigkeitsneuordnung im Bereich der zehn saarländischen Amtsgerichte, die gleichzeitig alle erhalten bleiben sollen. Durch mehrere Maßnahmen wie Neuzuschnitt von Gerichtsbezirken, Bildung von Spezialisierungsschienen für einzelne Rechtsgebiete über mehrere Amtsgerichtsbezirke hinweg und landesweite Bündelung einzelner seltener Rechtsmaterien an einem jeweils spezialisierten Gericht sollen auch bei zurückgehenden Einwohner- und Fallzahlen in den Gerichten Strukturen vorgehalten werden, die eine fundierte Fallbearbeitung in allen Bereichen zulassen.
Der Ausschuss hat in seinen Sitzungen am 27. Oktober und am 10. November eine umfangreiche Anhörung zu beiden Gesetzen durchgeführt, bei der mehr als 50 Vereinigungen, Verbände und Fachleute Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Die Stellungnahmen fielen hierbei für die einzelnen Regelungsbereiche der Gesetze in der Gewichtung unterschiedlich aus. Die Änderungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die grundsätzliche Frage der Spezialisierung einzelner Materien im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Erhaltung aller Amtsgerichte wurden nahezu einhellig begrüßt. Die Frage der Regionalisierungsschienen wurde dagegen seitens der Anzuhörenden sehr kontrovers gesehen. Einigkeit bestand jedoch in dem Punkt, dass eine Regelung für die Altverfahren zwingend erforderlich sei, um eine erfolgreiche und sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen.
Der Ausschuss hat in seiner 102. Sitzung, am 24. November 2016, einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Frage der Behandlung der Altverfahren einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen. Beide Gesetze, das Gesetz zur Organisation der ordentlichen Gerichte hierbei unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages, wurden sodann mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der PIRATENLandtagsfraktion, Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meines sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 52. Sitzung am 05. Oktober 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Verzinsungspflicht für hinterlegte Geldbeträge, wie in nahezu allen anderen Bundesländern auch, abgeschafft werden. Für eine solche besteht kein Grund, da eine Hinterlegung ausschließlich den Interessen des Hinterlegenden und etwaiger weiterer Hinterle
gungsbeteiligter dient und dieses Verfahren zudem bereits gebührenfrei ausgestattet ist. Weitere wirtschaftliche Vorteile, die durch den Staat gewährt werden, erscheinen hierbei nicht als sachgerecht.
Der Ausschuss hat deshalb in seiner 101. Sitzung am 10. November 2016 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion geht es darum, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr im Saarland zu verbessern. Es geht weiterhin darum, PKW-Fahrten auf den Radverkehr zu verlagern und das Radwegenetz weiterhin zu verdichten. Herr Neyses, Sie haben eben die einzelnen Forderungen noch einmal aufgeführt. Ich möchte Ihnen aus unserer Sicht nachfolgend aufzeigen, dass die Landesregierung bereits dabei ist, dieses Ziel sowohl auf der infrastrukturellen Ebene zu erreichen, als auch die Menschen vor Ort zu motivieren, ihre Wege öfter mit dem Rad statt mit dem Auto zurückzulegen. Gerade das ist aus meiner Sicht wichtiger, als jeden einzelnen Kilometer zu betrachten, Herr Neyses.
Die Arbeitsgruppe Alltagsradverkehr hat sich im November 2014 auf Initiative und unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr konstituiert. In der AG Alltagsradverkehr arbeiten neben Vertretern des Ministeriums und des Landesbetriebs für Straßenbau Verbände wie der ADFC, der ADAC und der Verkehrsclub Deutschland und vor allem die kommunalen Vertreter an dem Ziel, dem Alltagsradverkehr im Saarland neue Impulse zu geben.
Des Weiteren wurden drei Unterarbeitsgruppen eingerichtet, nämlich die Unterarbeitsgruppen Umsetzung Radverkehrsplan, Recht und Sicherheit Radverkehr und Förderung Radverkehr. Erstgenannte kümmert sich um die Konzeption und Weiterentwicklung des Radverkehrsplans Saarland. Die zweite Unterarbeitsgruppe kümmert sich um die Lösung von Einzelfragen, die im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung stehen, sowie um die Belange der Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Die Unterarbeitsgruppe Förderung Radverkehr befasst sich mit Fördermöglichkeiten, die dargestellt oder umgestaltet werden im Sinne des Radverkehrs. Weiterhin sollen zweckgebundene Mittel für den Radverkehr akquiriert werden. Derzeit werden entsprechende Vorhaben entwickelt, die im Rahmen einer Landesförderung bezuschusst werden, insbesondere in Verbindung mit dem ÖPNV, zugehörige Fahrradabstellanlagen bzw. Fahrradeinstellanlagen einschließlich Akkuladestation.
Weiterhin wurde ein Radverkehrsplan Saarland erstellt. Zielsetzung des Radverkehrsplans für das
Saarland ist es vor allem, auf der infrastrukturellen Ebene weitere Baustellen zu einer systematischen Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der Netze zu ergänzen und damit eine zielgerichtete effiziente Steuerung der Haushaltsmittel zu ermöglichen. Der Radverkehrsplan Saarland gibt einen Gesamtüberblick zur Koordinierung des Handlungsbedarfs über vorhandene und noch erforderliche Radund Gehwege im Saarland. Er dient auch dazu, eine objektive Bewertung von Anfragen seitens der Landkreise, Städte und Gemeinden zu ermöglichen. Ich denke, das ist in diesem Zusammenhang eine ganz, ganz wichtige Sache.
Das Land hat aufgrund der im Radverkehrsplan Saarland aufgezeigten Defizite eine Prioritätenliste erstellt. Die Umsetzung für den Landesbereich betrifft Netzergänzungen entlang Bundes- und Landesstraßen, Instandsetzung bestehender Radwege entsprechend der Priorität und die Beseitigung von Sicherheitsmängeln. Es gibt die Lenkungsgruppe SaarRadland. Die Sitzungen dieser Lenkungsgruppe dienen dazu, alle Beteiligten über geplante Maßnahmen hinsichtlich Radwegen im SaarRadland über Planungen, Instandsetzungen oder Baumaßnahmen zu informieren und Anregungen, Hinweise und Ähnliches zu erhalten, um ein koordiniertes Vorgehen bezüglich dieser Maßnahmen zu erreichen.
Weiterhin werden Wünsche und Anregungen von Gemeinden, Institutionen oder Bürgern, die Auswirkungen auf das Netz des SaarRadlandes haben, diskutiert und bei Bedarf wird darüber abgestimmt. Diese etwa vierteljährlich im Wirtschaftsministerium stattfindenden Sitzungen dienen somit der stetigen Verbesserung des Radwegenetzes im Saarland.
Wegemängel und Hindernisse auf den Radwegen werden durch die Radwegeunterhaltungstrupps betreut. Dieser Trupp besteht aus fünf Mitarbeitern, die sich ausschließlich um Beschilderungen, Markierungen und die Beseitigung von Mängeln auf Radwegen, sowohl der touristischen wie auch der straßebegleitenden, außerorts gelegenen Radwege kümmert. Des Weiteren wurde durch den LfS ein Mängelbericht mit Stand August 2016 erstellt. Die darin aufgeführten Mängel werden Zug um Zug abgearbeitet. Sowohl das Referat Tourismus des Wirtschaftsministeriums als auch die Straßenbauverwaltung leisten hier hälftig einen jährlichen Beitrag zur Unterhaltung und Instandsetzung des touristischen Radroutennetzes in Höhe von insgesamt 600.000 Euro. Hinzu kommen die Finanzmittel für den Neubau des Primstalradweges.
Es gibt auch das Beschwerdemanagement - Sie haben es eben angesprochen -, das auch im Antrag gefordert wird. Zum einen wurde von der Tourismuszentrale in die Saarland Touren-App ein sogenannter Mängeldedektiv integriert, bei dem jeder Besucher via Smartphone direkt vor Ort Mängel melden
kann. Diese Meldungen laufen in der Tourismuszentrale auf und werden dort sofort weiterbearbeitet. Des Weiteren sind an den Straßenschildern Aufkleber angebracht, auf denen sowohl die Standortnummer als auch die zugehörigen GPS-Daten angebracht sind. Unter der ebenso angegebenen Telefonnummer der Verkehrszentrale kann man Mängel des Wegezustandes oder der Beschilderung melden. Diese Informationen werden dann an die zuständige Stelle zwecks Behebung weitergeleitet.
Weiterhin können im Zuge der Kampagne „Stadtradeln“ Bürgerinnen und Bürger die Meldeplattform RADar nutzen; das ist ein online-basiertes Planungs- und Bürgerbeteiligungsinstrument. Dieses ermöglicht es, die Kommunalverwaltungen über die Stadtradeln-App oder via Internet auf störende oder gefährliche Stellen im Radwegeverlauf aufmerksam zu machen. Ich denke, gerade im Bereich Beschwerdemanagement beziehungsweise im Besonderen hinsichtlich einer niedrigschwelligen Beschwerdestelle sind wir sehr gut aufgestellt. Es ist keineswegs so, dass wir dazu nichts vorzuweisen hätten.
Ich habe es eben kurz angesprochen: Hinzu kommt noch die Kampagne „Stadtradeln“. In diesem Jahr beteiligt sich das Saarland zum ersten Mal an dieser bundesweiten Kampagne des Klimabündnisses. Bei dieser Erstauflage der Kampagne im Saarland machen 17 Kommunen mit. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat zu Beginn des Jahres dazu eingeladen und die Anmeldekosten übernommen. Ziel der Kampagne ist es, das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel wieder stärker ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu rücken und so nachhaltige Effekte, beispielsweise eine geringere Lärm- und Abgasbelastung, zu erzielen. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. Mai statt, die Abschlussveranstaltung der Kampagne wird am 25. Oktober im VHS-Zentrum hier in Saarbrücken stattfinden. Im Rahmen einer Feierstunde werden dann die fahrradaktivsten Kommunen sowie die besten Teams prämiert. Nach der positiven Resonanz in diesem Jahr soll die Kampagne auch 2017 fortgeführt werden.
Mit Aktionen wie „Stadtradeln“ ermutigen wir Bürgerinnen und Bürger, das Rad wieder öfters zu benutzen. So etwas schafft aber auch ein Bewusstsein dafür, wo Lücken in der Radinfrastruktur bestehen. Gerade weil so viele Kommunalpolitikerinnen und politiker mitradeln, könnte die eine oder andere Maßnahme zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs ein positiver Nebeneffekt der Kampagne sein.
Auch der Ausbau der öffentlichen Lademöglichkeiten für Pedelecs und E-Bikes wird seitens der Landesregierung weiter verfolgt. Es werden entsprechende Vorhaben entwickelt, die im Rahmen der Landesförderung bezuschusst werden, insbesonde
re in Verbindung mit dem ÖPNV, so etwa zugehörige Fahrradabstellanlagen beziehungsweise Fahrradeinstellanlagen einschließlich Akkuladestationen.
Ich will noch ganz kurz auf die anderen Forderungen in Ihrem Antrag eingehen. Beginnen möchte ich mit der geforderten Überprüfung, inwieweit für Radfahrer ein Grünpfeil - Sie haben es eben angesprochen, Herr Neyses - eingesetzt werden kann. Im Saarland haben sich das Wirtschafts- und das Innenministerium bereits in den Jahren seit 1993, zuletzt im März 2005, darauf verständigt, von der Anordnung des Verkehrszeichens für Pkw an Lichtanlagen abzusehen. Ich denke, das ist aus gutem Grund geschehen: Die Straßenverkehrsbehörden waren mit dem Ministerium der Auffassung, dass wegen der hohen Zahl der Verkehrsteilnehmer aus Luxemburg und Frankreich diese Verkehrszeichen nicht eingesetzt werden sollten, weil die Luxemburger und Franzosen eine solche Regelung in ihren Ländern nicht kennen. Die Entscheidung fiel auch vor dem Hintergrund, dass die Einführung dieses Grünpfeils eine besonders intensive Öffentlichkeitsarbeit benötigen würde, was gerade auch grenzüberschreitend in Frankreich und Luxemburg schwierig umzusetzen wäre. Daher hat man sich darauf geeinigt, dass es an den Lichtsignalanlagen eigene Lichtsignale geben soll. Das ist heute eingeführt, und das ist, so glaube ich, auch eine gute Sache, wie das seinerzeit hier beschlossen wurde.
Zur Forderung, die Sicherheit für Radfahrer durch Schutzstreifen und Fahrbahnmarkierungen zu erhöhen; auch das haben Sie angesprochen. Hierbei ist die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger gefordert, da diese die Beschilderung und Markierung anordnet. Im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen und Deckensanierungen im Bereich der Bundes- und Landesstraßen prüft der LfS bereits, wie der Radverkehr in den Straßenraum integriert werden kann.
Zur Forderung, den Bau von Radschnellwegen voranzubringen, kann ich sagen, dass dieses Thema ebenfalls bereits auf der Agenda der Landesregierung steht. Allerdings bedarf es hierfür noch verschiedener Erhebungen, zum Beispiel einer Machbarkeitsstudie, damit bei der Trassenfindung den Kriterien eines Radschnellweges, so etwa kreuzungsfrei geführt, ohne Fußgänger und mit Vorgabe einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit, genügt werden kann.
Ich denke, wenn man sich das so anhört, kann man mit gutem Gewissen sagen, dass hierzulande in den letzten Jahren schon vieles auf den Weg gebracht worden ist. Es ist keineswegs so, dass wir hier nichts unternommen hätten. Die Landesregierung nutzt wirklich alle Möglichkeiten, um den Alltagsradverkehr zu fördern. Sie unternimmt alles, um das Alltagsradwegenetz auszubauen und zu verbessern,
aber auch, um in den Kommunen und vor allem in der Bevölkerung das Fahrrad als Verkehrsmittel wieder ins Bewusstsein zu rücken.
Aus diesem Grund kann die SPD-Fraktion auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, denn das Thema ist uns, aber auch dem Ministerium sehr wichtig. Auch die Weiterentwicklung des Alltagsradverkehrs steht auf der Agenda und ist als Thema sowohl der SPD-Fraktion als auch dem Ministerium wichtig. Ich denke, das geht aus meinen Ausführungen hervor; ich habe dazu ja einiges erläutert. Deswegen werden wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 13. Oktober 2015 in Erster Lesung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit mehrheitlich - bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Der Gesetzentwurf enthält zwei Regelungskomplexe. Zum einen soll die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Landtagswahlen, wie in den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Thüringen, unmittelbar in der Landesverfassung verankert werden. Das Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des Landtages. Es soll insbesondere gesichert werden, dass auch künftig sowohl die Regierungsbildung als auch deren Stabilität bis zum Ende einer Legislaturperiode nicht durch zu große Aufsplitterung der Wählerstimmen gefährdet wird.
Zum anderen soll ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der kommunalen Ebene des Saarlandes in der Verfassung verankert werden. Hiermit soll der Haushaltslage der Kommunen Rechnung getragen werden, indem Mehrbelastungen, die den Kommunen durch Aufgabenübertragungen zufallen, finanziell ausgeglichen werden müssen.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat unter Hinzuziehung des Ausschusses für Inneres und Sport am 17. März 2016 eine umfangreiche Anhörung, insbesondere zur Frage der Konnexität, durchgeführt. Seitens der angehörten Verbände wurde eine ausdrückliche Aufnahme der Übertragung auf dem untergesetzlichen Wege als Anwendungsfall angeregt. Ein entspre
chender Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Ausschusssitzung am 30. Juni 2016 mehrheitlich - bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion angenommen. Weitergehende Abänderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN wurden mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss hat in seiner 96. Sitzung am 30. Juni 2016 mehrheitlich - bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion - die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Saarland ist kein typisches Urlaubsland wie zum Beispiel Bayern, das beliebteste deutsche Reiseziel. Das Saarland ist in erster Linie Industrieland. Wir haben nicht diese typischen Urlaubslandschaften, keine märchenhaften Schlösser, keine hohen Berge oder grandiose Seenlandschaften.
Moment! - Bei uns herrschen urbane Strukturen vor. Unsere Landschaft ist geprägt von unserer industriellen Vergangenheit. Sie ist heterogen und fragmentiert. Lange Zeit waren der Steinkohlebergbau und die Stahlindustrie die wichtigsten Wirtschaftszweige im Saarland. Der darauf folgende Strukturwandel brachte viele Industriebrachen hervor.
Unsere Region ist deswegen keine klassische Urlaubsregion. Das Saarland ist vielfältig mit unterschiedlichen Landschaften, mit ursprünglicher Natur und abwechslungsreichen Themen. Genau darin liegen auch der Reiz und der Charme unseres Landes. Unsere Landschaft wird gerade deshalb von Touristen als spannungsreich empfunden. Hier kann man sich offensiv mit Stadtlandschaften und ehemaligen Industrieräumen auseinandersetzen. Wir haben Räume, deren Erschließung für unser Kultur- und Naturerbe wichtig ist. Wir können aus touristischer Sicht heute die industriell geprägten Teile des Saarlandes auf unkonventionelle Weise zu bemerkenswerten, spannenden Orten machen, die Appetit auf mehr machen.
Die Tourismuskonzeption Saarland 2025 widmet sich auch deshalb der zentralen Frage, wie der Tourismus einen entscheidenden Beitrag zum Strukturwandel im Saarland leisten kann. Sie ist damit mehr als nur ein Konzept für die Tourismusbranche, vielmehr werden hier Schnittstellen zu anderen Wirtschaftsbereichen deutlich. Denn der Tourismus bringt zusätzliche Kaufkraft ins Land und trägt zudem entscheidend zur Standort- und Lebensqualität der saarländischen Wirtschaft und Bevölkerung bei.
Bereits heute ist der Tourismus im Saarland ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit 33.000 Beschäftigten, aus dem pro Jahr 629 Millionen Euro Einkommen generiert werden und der knapp 100 Millionen Euro an Steuereinnahmen in die saarländische Landeskasse und in die Gemeindekassen bringt.
Die Tourismusstrategie Saarland 2015 hat mit Projekten und Maßnahmen dazu beigetragen, dass der Wachstumskurs im Tourismus im Saarland im ständigen Dialog mit den Akteuren aufgegangen ist. Wir haben uns aber nicht auf den Erfolgen ausgeruht, sondern das Jahr 2015 genutzt, um die Inhalte und Ziele der auslaufenden Tourismusstrategie auf den Prüfstand zu stellen und eine neue Tourismuskonzeption für das Saarland zu erarbeiten, die unsere touristischen Ziele, Leitlinien und Schwerpunkte bis zum Jahre 2025 vorgibt. Deshalb ist es auch wichtig, dass Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger in den vergangenen Wochen in den Landkreisen unterwegs war und unter dem Motto „Klasse statt Masse“ die touristischen Partner vor Ort mit ins Boot genommen und sich dem intensiven Austausch über die touristischen Schwerpunkte der Landkreise gestellt hat.
Aufgrund der Erfahrungen bei den Landkreiskonferenzen ist das strategische Ziel, die Übernachtungszahlen bis zum Jahr 2025 auf 3,3 Millionen zu steigern, realistisch. Genauso realistisch ist es, dass das Einkommen aus dem Tourismus auf 700 Millionen wächst und die Zahl der umweltfreundlichen Betriebe sich bis ins Jahr 2025 verzehnfacht.
Aber die Zeit ist schnelllebig und bringt gerade im Tourismus eine hohe Dynamik hervor. Nachfragetrends und Angebotsinnovationen geben ein atemberaubendes Tempo vor und die touristischen Akteure müssen den Überblick behalten. Deshalb ist es wichtiger denn je, dass das Wirtschaftsministerium, die Tourismuszentrale Saarland, Saarland Marketing, die IHK, die DEHOGA und die kommunalen Spitzenverbände sich gemeinsam mit den Akteuren vor Ort stets neu mit den Anforderungen auseinandersetzen und die Entwicklung der Gästebedürfnisse im Blick behalten.
Das touristische Angebot im Saarland ist äußerst vielfältig. Lassen Sie mich Ihnen an einigen Beispielen die Gegebenheiten, Rahmenbedingungen, Ent
wicklungsmöglichkeiten, aber auch die Herausforderungen aufzeigen. Da ist der Naturtourismus zu nennen: Das Thema Natur weist deutschlandweit das höchste Potenzial im Vergleich aller Reisethemen auf. Aus Sicht der Gäste eignet sich das Saarland mit steigender Tendenz für einen Urlaub in der Natur. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald kann hier als Leuchtturmprojekt angeführt werden. Das Bundesamt für Naturschutz zählt den Hunsrück schon heute zu einer Hot-Spot-Region für biologische Vielfalt. Davon gibt es in ganz Deutschland nur 30, aber auch die Biosphäre Bliesgau und der Urwald vor den Toren der Stadt rund um Saarbrücken sollten Erwähnung finden.
Wandern und Radfahren zählen zu den beliebtesten Aktiv-Segmenten im deutschen Tourismus. Im Saarland ist in den vergangenen Jahren flächendeckend eine exzellente Wegeinfrastruktur geschaffen worden. 1.500 km Wanderwege in abwechslungsreicher Landschaft ohne extreme Topografie, ein hohes Qualitätsniveau, mehr als 60 Premiumwanderwege sowie ein touristisches Radwegenetz mit über 700 km Länge, saarlandweit einheitlich beschildert und von solider Qualität, suchen deutschlandweit ihresgleichen. Nun gilt es, vorhandene Lücken im Radwegenetz zu schließen, die gute vorhandene Infrastruktur mit der Schaffung von gastronomischen Versorgungseinrichtungen zu komplettieren und weitere Segmente und Zielgruppen zu erschließen.
Beim Kulturtourismus zählt das Saarland zu den Spitzenreitern in Deutschland. Hier hat unser Land überdurchschnittliche Bewertungen erlangt und kulturtouristische Magnete hervorgebracht wie zum Beispiel den Erlebnisort Reden, die Römische Villa Borg oder das Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Nun gilt es, auch diese Standorte untereinander besser zu vernetzen und durch hochkarätige Kunst- und Kulturevents noch mehr Gäste für dieses Spezialthema zu interessieren.
Ein weiteres Spezialthema ist der Gesundheitstourismus. Auch hier zeigen sich die Schnelllebigkeit und die hohe Dynamik des Wirtschaftsfaktors. Vor einigen Jahren gab es den Begriff noch nicht. Heute sehen wir gerade hier eine rasante Entwicklung der Gästebedürfnisse. Das Saarland hat im medizinischen Bereich herausragende Kompetenzen. Es bestehen für das Saarland gute Möglichkeiten, sich als Standort zu profilieren. Die Gäste - in diesem Falle Patienten - sowie deren mitreisende Familienangehörige sollen durch die Vernetzung medizinischer und touristischer Angebote noch mehr für unser Bundesland empfänglich gemacht werden.
Zum Schluss möchte ich noch das Thema Genuss und Kulinarik ansprechen, denn das Interesse daran ist sehr hoch und hat in den letzten Jahren noch einmal deutlich zugenommen. Hier schließt sich auch der Kreis, denn bei diesem touristischen Thema wird
die Leitlinie „Klasse statt Masse“ ganz deutlich. Das Saarland muss verstärkt auf den Kurs der regionaltypischen Besonderheiten eingehen. Deshalb stehen neben dem Thema Wachstum auch die Aspekte Nachhaltigkeit und Qualität im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung der Tourismuskonzeption 2025.
Wir Saarländer - und hier muss das Tourismusmarketing ansetzen - müssen alle zu Saarland-Botschaftern in Sachen Touristik werden, denn das Saarland braucht eine deutliche Steigerung des Bekanntheitsgrades und als Urlaubsland auch die Sympathie im restlichen Deutschland. Deshalb koordiniert die Tourismuszentrale die Umsetzung der Tourismuskonzeption. Sie übernimmt die Steuerung des Marktprozesses und des Markenmanagements. Sie bündelt professionell die Aktivitäten, damit vor Ort die Qualitätssicherung, die Gästebetreuung sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur vorangehen.
Das Saarland hat sich mit der vorliegenden Tourismuskonzeption viel vorgenommen. Die Tourismusbranche muss weiter wachsen. Das Bewusstsein muss vor Ort gestärkt werden und die partnerschaftliche Aufgabenteilung im Saarland muss gelebt werden. Dann, denke ich, können wir mit dem Tourismus auch einen entscheidenden Beitrag zum Strukturwandel leisten. Deswegen bitte ich Sie darum, diesem Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 20. April 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen des Bundeswahlrechts für das Land nachvollziehen, er trägt so
mit dem weiterhin verfolgten Ziel einer Harmonisierung der Wahlgesetze Rechnung. Im Einzelnen werden Regeln zur Verwendung von Ordens- oder Künstlernamen auf Stimmzetteln vorgesehen, eine Befugnisnorm zur Veröffentlichung der Bekanntmachung im Internet geschaffen und der Begriff „Wahlzellen“ an den allgemeinen Sprachgebrauch angepasst.
Der Ausschuss hat in seiner 93. Sitzung am 12. Mai 2016 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 20. April 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Die technische Entwicklung der sogenannten Drohnen, die zwischenzeitlich derart leistungsfähig sind, dass sie nicht nur Kameras, sondern auch Lasten von mehreren Kilogramm transportieren können, tangiert auch den Strafvollzug. So ist etwa ein Ausspähen mittels Kamera ebenso einfach möglich wie die Zulieferung kleinerer Gegenstände, etwa Waffen. Daher sieht der vorliegende Gesetzesentwurf ein bußgeldbewehrtes Überflugverbot für Drohnen in den Justizvollzugseinrichtungen vor. Der Ausschuss hat in seiner 93. Sitzung am 12. Mai 2016 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 45. Sitzung am 24. Februar 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll auf das derzeit vor Klageerhebung vorgesehene Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Rechtsanwaltskammer im Interesse der Verfahrensbeschleunigung verzichtet werden.
Der Ausschuss hat in seiner 90. Sitzung am 14. April 2016 einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 23. September 2015 in Erster Lesung mehrheitlich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die seit 1976 geltende Jugendarrestvollzugsordnung im Saarland ablösen. Ein Jugendarrestvollzugsgesetz trägt der Verfassungsrelevanz stärker Rechnung. Das Gesetz regelt dabei die Gestaltung des Jugendvollzugs umfassend und beschränkt sich nicht nur auf die Normierung der wesentlichen Eingriffsermächtigungen. Mit dem Gesetz soll ein zeitgemäßer, humaner und konsequent auf die Förderung der Arrestierten ausgerichteter Jugendarrest im Saarland fortentwickelt werden.
Der Ausschuss hat in seiner 81. Sitzung am 12. November 2015 eine umfangreiche Anhörung zu dem Gesetz durchgeführt. Von insgesamt 28 angefragten Sachverständigen und Verbänden haben acht in der Sitzung eine Stellungnahme abgegeben. Bei Änderungsvorschlägen in Einzelbereichen wurde der Gesetzentwurf im Grundsatz weitgehend begrüßt.
In der Ausschusssitzung am 14. Januar 2016 wurde über vier Abänderungsanträge abgestimmt, die teilweise auch heute Gegenstand der weiteren Beratung sind, sodass ich auf deren inhaltliche Einzelheiten an dieser Stelle nicht eingehen muss.
Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung durch die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der übrigen Fraktionen angenommen; die übrigen Anträge wurden jeweils mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2016 das Gesetz in Form des Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der
Oppositionsfraktionen zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 14. Oktober 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Die aktuellen E-Government-Gesetze des Bundes erlauben in weiteren Rechtsbereichen die zusätzliche oder ausschließliche Veröffentlichung von Bekanntmachungen in einem elektronisch herausgegebenen Amtsblatt. Das vorliegende Gesetz soll diese Entwicklung im E-Government-Bereich nachvollziehen und die betroffenen Gebiete in den elektronischen Teil des Amtsblattes überführen.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2015 das Gesetz einstimmig und ohne Enthaltung zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend einer Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf ein Streitverfahren zum baden-württembergischen Kitagesetz. Gegenstand des Verfahrens ist eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen § 7 des baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) richtet. Danach ist es Erziehungspersonen untersagt, in den Einrichtungen, für die das Gesetz gilt, politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität der Einrichtung und damit den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu beeinträchtigen. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine Abmahnung, die aufgrund dieses Gesetzes gegen sie ausgesprochen wurde, weil sie aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch trägt, und rügt, dass sie hierdurch in ihrem Grundrecht Religionsfreiheit verletzt würde. Der Verfassungsbeschwerde ging der arbeitsgerichtliche Verfahrensgang voraus. Die Beschwerdeführerin unterlag vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht mit ihrem Vorbringen.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 19. November 2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben.
Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1582 die Zustimmung zu erteilen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben den Schwerpunkten Energie- und Industriepolitik ist auch der Tourismus hier im Land ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Resultate aus dem Jahresbericht 2015 des Tourismusbarometers Saarland zeigen eindrucksvoll, welchen Stellenwert die Branche mittlerweile einnimmt. 2014 fanden im Saarland 2,9 Millionen Gästeübernachtungen statt. Diese Zahl übertrifft weit die Erwartungen der Tourismusstrategie 2015. Dort war es nämlich Ziel, die Übernachtungszahl auf 2,75 Millionen Euro zu steigern. Dies ist eindrucksvoll gelungen und die in diesem Jahr entwickelte neue Tourismuskonzeption Saarland 2025 löst nicht nur die Tourismusstrategie 2015 ab, sondern zeigt auch die hohe Bedeutung, die die Landesregierung der Entwicklung des Tourismus beimisst. Tourismus ist heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der zurzeit jährliche Bruttoumsätze von 1,4 Milliarden Euro generiert und mehr als 33.000 Beschäftigte im Saarland hervorbringt. Der saarländische Tourismus löst aber neben den ökonomischen Effekten noch eine Fülle weiterer positiver Effekte aus. Denn der Tourismus verbessert die Infrastruktur in Städten und Gemeinden, erhöht deren Attraktivität und stärkt die Standortqualität. Somit leistet der Tourismus in vielen Bereichen einen aktiven Beitrag zum Strukturwandel in diesem Land,
was auch der saarländischen Bevölkerung im Sinne einer hohen Lebensqualität und den hiesigen Unternehmen zugutekommt. Der Schwerpunkt in den nächsten Jahren sollte darauf gelegt werden, die vorhandene Infrastruktur fit zu halten und die Erlebnisqualität zu verbessern. Dafür werden im Haushalt im Rahmen des neuen EFRE-Programms 2014 bis 2020 Mittel für die Förderung von kultur- und naturtouristischen Infrastrukturen in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gibt das Land noch 7 Millionen Euro dazu. Bereits heute setzen die saarländischen Tourismusorganisationen Qualität und Quantität des Angebotes in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten. Deshalb befindet sich der Tourismus hierzulande wiederum in einer neuen Wachstumsphase. Beflügelt durch das Ferienzentrum Bostalsee suchen die überdurchschnittlichen Zuwächse bei Ankunft und Übernachtung deutschlandweit ihresgleichen. Neue Kapazitäten entstanden neben dem Bostalsee auch im Landkreis Neunkirchen und im Regionalverband.
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist hierzulande nach wie vor der Kulturtourismus. Diesem räumt die Landesregierung eine überdurchschnittliche Bedeutung ein. Beim Spezialthema Industriekultur ist das Saarland im bundesdeutschen Wettbewerb herausragend. Aber auch die Gegenwartskultur mit moderner Kunst, verbunden mit dem geschichtlichen Erbe des Landes, ist ein Alleinstellungsmerkmal, das hervorzuheben ist. Das Interesse am Thema Genuss und Kulinarik ist weiterhin sehr hoch und hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Das Saarland bietet, bezogen auf die Einwohnerzahl, die höchste Dichte an Sternegastronomie in ganz Deutschland. So wurde im April 2015 zum Beispiel die Villa Almarin in St. Ingbert als kleinstes 5-Sterne-Hotel mit maximaler Sternequalität ausgezeichnet. Wenn man diese Beispiele hört, wird klar, dass die Landesregierung bei ihrer Tourismuskonzeption hohen Wert auf Qualität und Nachhaltigkeit legt. Das Saarland will keinen Tourismus um jeden Preis.
Eine erfolgreiche Tourismusentwicklung ist mit dem Vorhandensein einer regionalen Identität verbunden. Die zentralen Fragen hierzu werden sein, wie wir unsere Gäste begeistern können, wie wir ein unverwechselbares Saarlanderlebnis präsentieren und wie wir unsere Heimat unseren Gästen nahebringen können. Wir schaffen dies in enger Zusammenarbeit mit einem Netzwerk der beteiligten Akteure, nämlich der Tourismuszentrale Saarland, dem Wirtschaftsministerium, dem Saarland Marketing, der IHK, der DEHOGA, den kommunalen Spitzenverbänden und den touristischen Leistungsträgern im Lande. Hierfür möchte ich allen Akteuren meinen Dank aussprechen.
Meine Damen und Herren, zum erfolgreichen Tourismus gehört aber auch Infrastruktur. Einzelne Untersuchungsergebnisse zeigen, dass mindestens die Hälfte der zurückgelegten Personenkilometer dem Freizeit- und Urlaubsverkehr zuzuschreiben sind und dass das Freizeit- und Urlaubsverkehrsaufkommen das Aufkommen des Berufsverkehrs weit übertrifft. Ein Highlight in diesem Zusammenhang ist der Spatenstich zum Projekt ÖPNV-Verknüpfungspunkt Bahnhof Türkismühle. Die Strecke SaarbrückenSulzbach-Türkismühle-Bad Kreuznach-Mainz verzeichnet täglich rund 1.640 Ein- und Aussteiger und stellt damit einen bedeutsamen Verknüpfungspunkt im nördlichen Saarland dar. Von der guten Anbindung profitieren Touristen, aber auch Berufspendler und Schüler. Investiert werden hier insgesamt 6 Millionen Euro, das Land finanziert davon 5,5 Millionen Euro. Dadurch wird nicht nur der Zugang zum ÖPNV verbessert, sondern gleichzeitig auch der Verkehr auf der Straße entlastet.
Weitere Millionenbeträge fließen in die Sanierung von saarländischen Brücken. Der Instandsetzungsbedarf wird in den nächsten Jahren noch steigen. Deshalb wird auch der Anteil der Brückensanierung am Gesamtaufwand für die Straßeninfrastruktur wachsen. Ministerin Rehlinger hat diesbezüglich im November ein groß angelegtes Programm an Brückensanierungen angekündigt. Damit die anstehenden Projekte an Bundesfernstraßen zügig umgesetzt werden können, sind in diesem und im nächsten Jahr Landesmittel für die Planung und Bauaufsicht von jeweils 4,75 Millionen Euro vorgesehen. Auch die Ausstattung des Personals mit zusätzlichen Ingenieurstellen beim Landesbetrieb für Straßenbau nach dem Regierungswechsel 2012 war die richtige Entscheidung. Dazu werden im Haushalt 2016/17 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Zuführungen an den Landesbetrieb für Straßenbau belaufen sich inklusive Kompensationsmittel für Landesstraßen 2. Ordnung 2016 auf rund 59,9 Millionen Euro und 2017 auf 61,3 Millionen Euro. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber der aktuellen Situation.
In das sogenannte Landesbauprogramm sollen 2016 rund 21,6 Millionen Euro und 2017 rund 22,5 Millionen Euro fließen. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist nicht nur für die Mobilität der Saarländerinnen und Saarländer von Bedeutung, sondern auch für die regionale Wirtschaft und für das Standort-Image.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zusammenfassen: Wir brauchen im Saarland eine aktive Tourismus- und Infrastrukturpolitik. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind im Einzelplan 08 enthalten. Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre Zustimmung zum Einzelplan. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf drei Verfassungsbeschwerden im Bereich des Glücksspielwesens, von denen sich eine gegen das Landesgesetz Nr. 1772 zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland vom 20. Juni 2012 richtet.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Gänze. Unter anderem wird angeführt, dass das Saarland seine Gesetzgebungszuständigkeit überschritten habe, indem es Regelungen zum materiellen Glücksspielrecht geschaffen habe. Zudem werden das Verbot der Mehrfachkonzession und das Mindestabstandsgebot als Eingriffe in die Eigentumsgarantie angegriffen.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben, da die Landesregierung hierzu bereits eine bundesweit abgestimmte Stellungnahme verfassen wird. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/ 1374 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Gesetzesänderung unter anderem - wir haben es gerade noch einmal gehört - aufgrund des Völklinger Fischzuchtdesasters die Intention, die wirtschaftlichen Betätigungsfelder bei kommunalen Gesellschaften wieder zu beschränken und sogenannte atypische Fälle nicht mehr zuzulassen. Der SPDFraktion war es bei der Gesetzesänderung im Jahr 2008 und ist es auch heute noch wichtig, unseren Städten und Gemeinden diese Handlungsspielräume zu geben, damit sie Chancen nutzen und verwirklichen können.
Ein positives Beispiel - zumindest für mich persönlich - sind der Ferienpark Bostalsee und die Saarland Therme, zwei wirklich für unser Land herausragende und wichtige Projekte, die so nie zustande gekommen wären, wenn die jeweiligen Kommunen sich seinerzeit nicht wirtschaftlich betätigt hätten.
Die Missstände bei der Meeresfischzucht Völklingen - darauf bezieht sich Ihre Gesetzesänderung ja wurden nicht durch die Ergänzungen im KSVG im Jahr 2008 verursacht. Die Gründe liegen eindeutig bei den Akteuren vor Ort. Diesen muss heute mangelnde Fachkenntnis, Missmanagement und das Verschweigen und Verschleiern von Finanzproblemen über Jahre hinweg gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern und der Öffentlichkeit vorgeworfen werden.
Dieser Fall wird Völklingen noch lange beschäftigen und tut sehr weh. Es hat bisher keinen vergleichbaren Fall in Deutschland gegeben. Das Ansehen der Stadt ist über die Grenzen des Saarlandes hinaus beschädigt, es wird auch Auswirkungen auf die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten von kommunalen Unternehmen haben. Voriges Jahr gab stern TV die Stadt Völklingen einem breiten Publikum der Lächerlichkeit preis. Am vergangenen Samstag und auch heute berichtet die renommierte Süddeutsche Zeitung bundesweit groß über das Desaster an der Saar. Fakt ist: Die Existenz des Stadtwerkekonzerns
steht auf dem Spiel, hiermit auch die beruflichen Existenzen von gut 230 Mitarbeitern.
Angesichts der katastrophalen Entwicklung wird der Ruf nach Verantwortlichkeiten in der Stadt immer lauter. Der Schaden, der entstanden ist, ist heute schon nicht mehr umkehrbar. Sollten in diesem Strudel, was ich wirklich nicht hoffe und was es unbedingt zu vermeiden gilt, auch noch die Beschäftigten der Stadtwerke geraten, sollten Arbeitsplätze durch die finanzielle Situation wegfallen, ist allerspätestens dann die Frage nach einer umfassenden Verantwortung vor Ort unvermeidbar.
Die Völklinger Bürgerinnen und Bürger gehören heute schon zu den Verlierern und Leidtragenden. Die ganze Stadt und ihre Verwaltung liegen durch diesen Skandal lahm. Wenn es wirklich zu einer Zerschlagung der Stadtwerke kommt, wird es sehr schwierig werden die Stadt am Leben zu halten, die sowieso schon außergewöhnlich stark vom Strukturwandel betroffen ist. Das macht mich persönlich sehr betroffen und das muss aus meiner Sicht mit allen Mitteln verhindert werden. In der jetzigen Situation ist das weitaus wichtiger als die pure Gesetzesänderung.
Das Innenministerium hat gemäß KSVG den Auftrag zu prüfen, ob die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen oder der kommunalen Gesellschaften mit dem Gesetz in Einklang steht. Herr Theis hat das eben noch einmal ausführlich erläutert. Das ist aus meiner Sicht auch sehr wichtig. Es zeigen aber die bereits damals zum Projekt Fischzucht geführten eingehenden Diskussionen im Innenministerium die saarländische Presse hat letzte Woche darüber berichtet -, dass die Entscheidung über die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nicht einfach ist und aus meiner Sicht auch nicht einfach sein darf. Entscheidend ist, dass die Kommunalaufsicht hier ein waches Auge hat, genau hinschaut und ihre Kontrollfunktion auch nach Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung ausübt. Ich kann mir durchaus vorstellen und ich wünsche mir inständig, dass man sehr schnell die richtigen Lehren aus dem Abenteuer Fischzucht zieht und zukünftig gerade auch die Frage einer ausreichenden Qualifikation bei der Besetzung der Leitungsfunktionen kommunaler Unternehmen einer kritischen Betrachtung unterzieht, ja sogar seitens der Landespolitik dazu Vorgaben oder Anforderungsprofile formulieren sollte.
Das Saarland ist ein Industrie- und Energieland und das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb wird die Landesregierung eine nachhaltige Wirtschaftspolitik betreiben. So steht es im Koalitionsvertrag und das
KSVG ermöglicht genau dies. Die SPD hält am Ziel fest, 20 Prozent erneuerbare Energien für das Saarland bis zum Jahr 2020 zu schaffen; dazu sind wir bereit. Die Städte und Gemeinden haben alle Möglichkeiten, die sie benötigen. Es gibt eine Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zwischen dem Innenministerium, der IHK, der Handwerkskammer und der Arbeitskammer, die die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien für die Kommunen um ein Vielfaches vereinfacht. Auch wurde für die Landkreise im letzten Jahr durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit geschaffen, sich im energetischen Bereich zu betätigen. Dies zeigt eindeutig, dass wir hier nicht nur die Förderung wollen, sondern auch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Deshalb sieht die SPD-Landtagsfraktion nicht die Notwendigkeit, das KSVG zum heutigen Zeitpunkt in diesem Punkt zu verändern, und wird dementsprechend dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassungs-, Justiz- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend eine Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Vielzahl von Einzelbestimmungen - insgesamt 18 - des saarländischen Jagdgesetzes richtet. Es geht insbesondere um das Verbot bleihaltiger Munition. Der Beschwerdeführer sieht hierin einen Verstoß gegen vorrangiges Bundesrecht und gegen die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grundgesetz.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 26. März 2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzu
geben. Ich bitte daher das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1311 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf wurde vom Plenum in seiner 33. Sitzung am 21. Januar 2015 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der PIRATEN-Landtagsfraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Koalitionsfraktionen sowie Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Anhebung der Altersgrenzen im Einklang mit dem Saarländischen Beamtengesetz zu erreichen und somit auch weiterhin eine weitgehend einheitliche Gesetzgebung im Bereich des saarländischen öffentlichen Dienstrechts zu gewährleisten. Daneben beinhaltet das Gesetz Vereinfachungen im Bereich der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen zur Förderung der Vereinbarkeit von Erziehung, Pflege und Beruf.
Der Ausschuss hat zu dem Gesetz in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 eine Anhörung durchgeführt und in seiner Sitzung am 12. März 2015 einen Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion mehrheitlich - bei Zustimmung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der übrigen im Ausschuss vertretenen Fraktionen - abgelehnt. Das Gesetz wurde sodann mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen - gegen die Stimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion - zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter und letzter Lesung - ich habe es eben bereits gesagt - einen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes und weiterer richterrechtlicher Vorschriften. Wie Sie wissen, strebt das Gesetz im Bereich der Altersgrenzen eine möglichst weitreichende Gleichbehandlung von Richterinnen und Richtern mit Beamtinnen und Beamten an. Diesem Ziel dienen die schrittweise Anhebung der allgemeinen Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre sowie die Antragsaltersgrenze schwerbehinderter Menschen von 60 auf 62 Jahre und die flankierenden Maßnahmen im Beamtenversorgungsrecht. Diese Gleichbehandlung darf aber nur so weit reichen, wie sie verfassungsrechtlich zulässig ist. Deshalb wurde nach einem gründlichen Abwägungsprozess entschieden, auf eine Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand auf Antrag für Richterinnen und Richter zu verzichten und es insoweit bei dem auch bislang bereits bestehenden Unterschied zur Regelung für die Beamtinnen und Beamten zu belassen.
Dass bislang und auch zukünftig eine gleichlautende Regelung im Richtergesetz nicht enthalten ist, findet seinen Grund in der richterlichen Unabhängigkeit. Denn diese gebietet es, dass die Exekutive in Ge
stalt des Dienstherrn gerade nicht Einfluss auf die richterliche Tätigkeit nimmt, etwa dadurch, dass sie ein dienstliches Interesse bei einem Richter verneint und bei einem anderen bejaht. Sie werden mir alle zustimmen, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Richterschaft schweren Schaden nehmen würde, wenn auch nur der letztlich unbegründete Verdacht aufkäme, bei der Entscheidung über das Vorliegen eines dienstlichen Interesses würden sachfremde Erwägungen eine Rolle spielen. Deswegen muss es auch weiterhin eine klare, nicht beeinflussbare Regelaltersgrenze für Richterinnen und Richter geben. Und deshalb halten wir hieran auch fest.
Wir haben uns aber auch, im Übrigen im Einklang mit der Mehrheit der Bundesländer, aus personalwirtschaftlichen Überlegungen gegen eine Optionsmöglichkeit entschieden. Eine geordnete Justiz benötigt eine vorausschauende Personalplanung. Die völlig unkalkulierbare Möglichkeit, dass Richterinnen und Richter von der Optionsregelung Gebrauch machen, erschwert eine geordnete Einstellung von Nachwuchskräften erheblich und das gilt gerade in einer kleinen, überschaubaren Justiz wie der saarländischen Justiz. Das hat Professor Dr. Bilsdorfer vom Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter im Übrigen in der Anhörung unter Bezugnahme auf den Rechtsreport 2014 gesagt. Dieser Sonderbericht besagt nämlich, dass durch die Optionsmöglichkeit bei der Altersgrenze ein Stau entstünde, der sich negativ auf die Beförderungsmöglichkeiten jüngerer Kolleginnen und Kollegen auswirken würde. Von einer stetigen Bereicherung der Richterschaft um neue motivierte Assessorinnen und Assessoren profitiert die gesamte Justiz. Bei den Einstellungen kommt es oftmals jedoch zu mehrmonatigen Vorlaufzeiten, weil qualifizierte Kräfte nicht selten aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gewonnen werden. Hierzu bedarf es Planungssicherheit. Im Beamtenbereich lassen sich personalwirtschaftliche Überlegungen im Rahmen des dienstlichen Interesses berücksichtigen. Bei Richterinnen und Richter ist dies aus den vorgenannten Gründen nicht möglich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe bei Ihnen für die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf. Über das eben Gesagte hinaus sind nämlich auch zahlreiche andere wichtige Neuregelungen enthalten. Ich habe das bereits bei der Berichterstattung erwähnt. Ich nenne hier nur beispielhaft die Erleichterung der Geltendmachung eines Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen zur Förderung der Vereinbarung von Erziehung, Pflege und Beruf und die effizientere Ausgestaltung von Verwaltungsabläufen bei der
Staatsanwaltschaft. Deshalb bitte ich heute um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassung, Justiz- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf zwei Verfassungsbeschwerden, die jeweils die Frage zum Gegenstand haben, ob eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung im Rahmen des beamtenrechtlichen Beförderungsverfahrens getroffen worden ist. Es geht im Wesentlichen um die Frage, wie der bisherige Einsatz der Beamtinnen und Beamten auf unterschiedlich bewerteten Dienstposten im Rahmen der Beurteilungen zu berücksichtigen ist. Die Kläger sehen einen möglichen Verstoß gegen ihre Rechte aus Artikel 33 Grundgesetz.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 26.02.2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1273 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier fasse ich mich selbstverständlich kurz, das ist keine Frage. Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung
betreffend eine Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Regelungen des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes zur Möglichkeit von Funktionszulagen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende wendet.
Im Wesentlichen führt die Beschwerdeführerin aus, dass sie hierdurch den Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach Art. 63 Abs. 1 der saarländischen Verfassung als verletzt ansieht. Zudem vertritt sie die Rechtsansicht, als mögliche künftige Landtagskandidatin beschwerdebefugt zu sein.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 26. Februar 2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, den Präsidenten des Landtages damit zu beauftragen, eine Stellungnahme durch einen Rechtsbeistand fertigen zu lassen.
Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1274 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute nach 2011 und 2013 bereits zum dritten Mal im Zweijahresrhythmus über Änderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen. Heute, 2015, gehen die PIRATEN noch über die Änderungen von 2013 hinaus. Herr Augustin, ich darf Ihnen verkünden, ich habe den vorliegenden Gesetzentwurf gelesen. Damals sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Urnen der Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. Mit dem heutigen Entwurf soll es erlaubt werden, die Asche auf privaten Flächen auszutreuen.
Die Trauerkultur befindet sich in der Tat zunehmend im Wandel, das ist keine Frage. Meine Damen und Herren, es hat sich aber generell in den letzten Jahren bereits einiges getan. Die Möglichkeiten heute reichen von klassischen Erdbestattungen über Feuerbestattungen, Seebestattungen, Friedwäldern, Baumbestattungen, anonyme Bestattungen, oberirdische Grabkammern und noch einiges mehr. Ich denke, wir haben alle gleichermaßen betont, dass es uns hier um die Würde der Verstorbenen geht. Die SPD-Landtagsfraktion ist jedoch auch der Meinung, dass im Sinne von Würde und Pietät Grenzen im Umgang mit den sterblichen Überresten eines Menschen gesetzt werden müssen, auch bei der Vorsorge für die eigene Beisetzung. Verstorbene dürfen auch nach ihrem Tode nicht zur Privatangelegenheit ihrer Angehörigen werden.
Wenn man Menschen Zeit und Raum für die Trauer um einen Verstorbenen zugesteht, muss aus meiner Sicht auch gewährleistet sein, dass diese Räume für jeden Menschen zugänglich sind. Privatflächen sind dies nicht. Friedhöfe bleiben wichtige Orte der Erinnerung in unserer saarländischen Trauerkultur. Dies gilt nicht nur für die engsten Angehörigen, sondern auch für Freunde, Bekannte und Kollegen des Verstorbenen.
Hinzu kommt noch, dass wir gerade im Saarland einen hohen Grad an Wohneigentum haben. Die Frage hat meine Kollegin Gisela Kolb vor zwei Jahren schon gestellt: Sollen Kommunen oder Krematorien wirklich zukünftig Kataster erstellen und führen, auf welchen Grundstücken Asche von Verstorbenen ausgestreut wurde? Auch hier habe ich mir im Vorfeld die Frage nach dem Datenschutz gestellt. Und muss zukünftig bei einem Hausverkauf angegeben werden, von wie vielen Angehörigen oder Generationen von Familienmitgliedern auf dem Grundstück Asche verstreut wurde, ähnlich wie man heute beim Autoverkauf angeben muss, ob das Auto unfallfrei ist? Das sind doch Fragen, die geklärt werden müssen. Herr Hans hat eben auch schon einige genannt. Von daher brauche ich das nicht weiter auszuführen. Ich denke, es ist wichtig, dass diese Fragen geklärt werden, bevor man in einen Gesetzentwurf geht.
Es geht auch noch weiter mit Fragen. Ist es gerechtfertigt, dass Haus- und Grundstücksbesitzer Vorteile gegenüber Mietern haben? Liebe Frau Schramm, Sie reden davon, dass die Beisetzung auf einem Friedhof mit erheblichen Kosten verbunden ist und wollen hier gleichzeitig Unterschiede schaffen zwischen Grundstückseigentümern, die die Möglichkeit haben, kostengünstig die Asche auf dem eigenen Gelände zu verstreuen, und Mietern, die auf eine kostenintensivere Beisetzung auf einem öffentlichen Friedhof zurückgreifen müssen.
Es ist richtig, dass Bestattungen mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Aber auch das hat meine Kollegin Gisela Kolb schon einmal gesagt: Bereits heute gibt es die Möglichkeit einer Urnenbestattung in einem anonymen Feld, was der Verstreuung der Asche auf Privatgelände am ähnlichsten ist oder am nächsten kommt. Mittlerweile ist auch eine solche Bestattung im dreistelligen Bereich zu halten. Aber auch hier gilt der Grundsatz, den Herr Hans eben erwähnt hat. Wir müssen dafür sorgen, dass es auch zukünftig möglich ist, kostengünstig eine würdevolle Bestattung zu erhalten.
Ich bin aber der Meinung, dass sich die Trauerkultur auch geografisch unterscheiden darf, vielleicht sogar unterscheiden muss, nicht nur zwischen den verschiedenen Ländern auf dieser Erde und in einzelnen Glaubensrichtungen, sondern auch schon innerhalb unserer innerdeutschen Landesgrenzen. Deshalb sind Bestattungen aus gutem Grund auf Länderebene geregelt.
Unsere bestehende Trauerkultur im Saarland entspricht unserer historischen Entwicklung, unserer kulturellen Identität und unserer christlich geprägten Struktur, die auf der Grundlage des Evangeliums
fußt. Das Bremer Bestattungsgesetz gilt für die beiden Städte des kleinen Bundeslandes Bremen und Bremerhaven. Genau hier liegt der Unterschied zwischen Bremen und dem Saarland. Bremen ist ein Stadtstaat mit zwei Kommunen, das Saarland ein Bundesland mit 52 Kommunen. In Bremen mag das neue Bestattungsgesetz durchaus für die Städte Bremen und Bremerhaven die richtige Entscheidung sein. Im Saarland müssen aus meiner Sicht unsere Kommunen, da sie die Ausführung des Gesetzes in ihrem Aufgabenbereich haben und auch dort liegen, in die Entscheidung mit einbezogen werden. Die Voraussetzungen sind gänzlich andere. Somit ist es sehr wohl vertretbar, dass Länderfraktionen gleicher Parteifarben unterschiedliche Meinungen vertreten können.
Herr Kessler, die SPD-Landtagsfraktion will sich keineswegs einer Diskussion in dieser Sache verschließen, ganz im Gegenteil. Wir sehen das aktuelle Bestattungsgesetz nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt. Aber Änderungen erfordern einen intensiven Dialog und eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, bei der alle relevanten Interessengruppen beteiligt werden sollten, vor allem die Kommunen. Diese Gespräche müssen mit den Menschen vor Ort, mit den Institutionen und aus meiner Sicht auch mit den Kirchen und Glaubensgemeinschaften geführt werden. Dies darf nicht auf die Schnelle innerhalb des engen Zeitkorsetts eines Ausschusses und nicht nur mit einer Handvoll Ausschussmitgliedern geschehen. Auch das hat bei diesem sensiblen Thema etwas mit Würde zu tun.
Herr Augustin, die SPD - Sie haben es geschrieben - maßt es sich nicht an, den letzten Wunsch eines Verstorbenen vorzuschreiben. Wir sind jedoch der Meinung, dass auch hier Grenzen im Umgang mit den sterblichen Überresten eines Menschen gegeben sein müssen. Die SPD-Landtagsfraktion sieht im Moment keinen Grund, die derzeitigen Regelungen im Bestattungswesen zu ändern. Hier ist keine Eile angebracht, da es bereits heute vielfältige Möglichkeiten der Bestattungen gibt. Sie kann somit den Gesetzentwürfen der PIRATEN- und der DIE LINKE-Landtagsfraktion nicht zustimmen. Aber ich sage es noch einmal: Wir sind in dieser Frage jederzeit für einen Dialog offen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 30. Sitzung am 14. Oktober 2014 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Die Reform des Sozialdienstgesetzes zielt darauf ab, den ambulanten sozialen Diensten der Justiz die Aufgaben, die diese im Bereich der Resozialisierung und Opferhilfe tatsächlich bereits wahrnehmen, nun auch gesetzlich zuzuweisen. Ziel der Reform ist ein Abbau von vorhandenen Doppelstrukturen und die Schaffung einer effektiven Betreuung der Probandinnen und Probanden durch eine möglichst engmaschige Vernetzung der sozialen Dienste des Vollzugs und der ambulanten sozialen Dienste und durch die Bündelung der ambulanten sozialen Dienste in einer Organisationseinheit. Auch die Organisationsstruktur wird der Bedeutung der Tätigkeit angepasst. Die sozialen Dienste werden künftig nicht mehr ein unselbstständiges Anhängsel des Landgerichts sein, sondern stattdessen in einem eigenen Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe geführt werden.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 13. November 2014 eine Anhörung zum Gesetz durchgeführt. Seitens der angehörten Verbände wurde das Gesetz ausdrücklich begrüßt. Es wurde jedoch auch eine stärkere Betonung des Opferschutzes gewünscht. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2015 einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der eine stärkere Hervorhebung des Opferschutzes beinhaltete, einstimmig, ohne Enthaltungen, angenommen. Das Gesetz wurde sodann einstimmig, ohne Enthaltungen, zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die
Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 31. Sitzung am 12. November 2014 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Das Rechtspflegergesetz enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesländer, wonach bestimmte, derzeit noch dem Richter vorbehaltene Aufgaben im Bereich der Handels- und Registersachen sowie der Nachlass- und Teilungssachen auf den Rechtspfleger übertragen werden können. Von dieser Ermächtigung macht das Saarland mit dem vorliegenden Gesetzgebungsvorhaben Gebrauch. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2015 das Gesetz einstimmig, ohne Enthaltung, zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalt des Jahres 2015 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr macht deutlich, welch hohen Stellenwert die Koalitionsfraktionen der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Arbeitsmarkt einräumen. Hans Peter Kurtz und Peter Strobel haben die Wirtschaftsförderung und die einzelnen Programme der Landesregierung ausführlich erläutert und mit dem Untertitel Gute Arbeit zeigt diese eine eindeutige sozialdemokratische Handschrift. Es zeigt aber auch, dass wir die Gratwanderung zwischen den Interessenvertretern der Industrie und der Verbände sowie der Arbeitnehmer und dem sozialen Arbeitsmarkt mit vereinten Kräften bewältigt haben. Und dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken.
Trotz Schuldenbremse und eingeschränkter finanzieller Spielräume wurde nie zuvor von einer saarländischen Landesregierung der Fokus so stark auf den saarländischen Arbeitsmarkt gelegt und dieser mit den unterschiedlichsten Arbeitsmarktprogrammen so breit gefördert. Die Ergebnisse übertreffen bereits heute alle Erwartungen. Genau in dieses Schema passt auch der Abänderungsantrag der Regierungs
koalition - Projekt Unterstützung Bürgerarbeit -, mit dessen Hilfe Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose in den saarländischen Sozialkaufhäusern erhalten bleiben. Wir haben schon darüber geredet. Und ich denke, hier im Hohen Haus herrscht Einverständnis darüber, dass wir diesen Abänderungsantrag gemeinsam als Koalition eingebracht haben. Dieser Abänderungsantrag ist auch über den Einzelplan 08 hinaus ein sehr gutes Signal für soziales Engagement in unserem Land.
Ich möchte heute aber auch noch auf den Bereich Tourismus im Einzelplan 08 eingehen, denn beim Tourismus befindet sich das Saarland, ebenso wie im Vorjahr, im Aufwärtstrend. Die Tourismuswirtschaft im Saarland, dies zeigt das Tourismusbarometer des Sparkassenverbandes, vorgestellt am 19. November, entwickelt sich überproportional gut. Die Branche kann wieder auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken, verzeichnet im Übernachtungsbereich Zuwachsraten von fast 13 Prozent, ist damit im Ländervergleich zwischenzeitlich auf Platz 1, und das stellt eine neue Rekordmarke dar. Die saarländischen Touristiker erwarten ein breites Wachstum im Übernachtungs- und Tagestourismus, die saarländische Tourismuswirtschaft gewinnt mit Umsätzen von 1,3 Milliarden Euro und mehr als 32.000 Beschäftigten auch weiterhin an Bedeutung. Ein Hauptgrund für diese Entwicklung ist natürlich der Ferienpark Bostalsee. Aber auch wenn man diesen außer Betracht lässt, wächst der Tourismus im Saarland, und viele kleine und mittelständische Betriebe profitieren von dieser positiven Entwicklung.
Der Kultur- und Städtetourismus ist als ein Schwerpunktthema definiert. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass der Tagestourismus im Saarland relativ gesehen stärker ist als in anderen Bundesländern. Ihm kommt eine besondere Bedeutung zu, ein gezielter Ausbau des Angebotes ist vorgesehen. Damit sich dieser Trend fortsetzt, muss sich die Branche natürlich auch weiterentwickeln. Angesichts dessen wird die Tourismusstrategie bis 2025 mit allen Beteiligten fortgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt.
An dieser Stelle möchte ich auch einmal ein Wort des Dankes an die im Bereich Tourismus tätigen Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums und an die Tourismuszentrale des Saarlandes richten, die trotz schwieriger Haushaltslage mit innovativen Ideen dieses Land als Urlaubsland stetig voranbringen. Herzlichen Dank dafür!
Als Tourismusstandort, aber natürlich auch über diesen Wirtschaftsbereich hinaus ist es für das Saarland wichtig, in das überregionale und europäische Schienennetz optimal eingebunden zu sein. Nach
monatelangen und schwierigen Verhandlungen der Länderverkehrsminister haben sich die Länder auf eine neue Quote für die horizontale Verteilung der Mittel verständigt. Für das Saarland bedeutet dies, nachdem vor zehn Tagen auch der Bundesrat das neue Regionalisierungsgesetz beschlossen hat, einen angemessenen Anteil von 1,24 Prozent. Beim Nahverkehr punktet die Landesregierung mit einem neuen, einem verbesserten Angebot. Pendler gelangen künftig einfacher und schneller in die Ballungsgebiete, das Reisen wird bequemer. Es wird mehr Verbindungen, bessere Anschlüsse, zwei neue landesweite Regionalexpressnetze und moderne Fahrzeuge geben.
Darüber hinaus beteiligt sich das Land im Jahr 2015 mit Zuschüssen in Höhe von 8,5 Millionen Euro an Investitionsmaßnahmen beim schienengebundenen Personennahverkehr, hier im Besonderen bei Ausund Umbauarbeiten an Bahnhöfen und Haltepunkten sowie beim Bau von Park-and-ride-Parkplätzen und Fahrradabstellgelegenheiten. Bisher sind sieben Neubauprojekte, vier Verlegungen und 20 Umbaumaßnahmen einschließlich Ersatzinvestitionen umgesetzt worden. Das Land hat in den letzten Jahren in die Modernisierung der Bahnhöfe allein rund 38 Millionen Euro investiert. Die neue Rahmenvereinbarung umfasst insgesamt 16 abgestimmte Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 22,4 Millionen Euro. Diese Mittel dienen der Verbesserung des baulichen Zustands der Bahnhöfe und tragen somit zu mehr Sicherheit und zu verbessertem Service bei. Die Maßnahmen wurden und werden umgesetzt, denn es sind zum Beispiel Anpassungen im Bereich der Bahnsteighöhen erforderlich. Zudem wird damit eine verbesserte Aufenthaltsqualität für die Reisenden erreicht, ein attraktives Erscheinungsbild der Bahnhöfe, Barrierefreiheit, eine verbesserte Kundeninformation, eine Optimierung der Verknüpfungen der Personenbahnhöfe mit anderen Verkehrsträgern des öffentlichen Verkehrs sowie des Individualverkehrs und eine verbesserte Integration der Bahnhöfe in das örtliche Umfeld.
Eine weitere gute Nachricht ist, dass die Güdinger Schleuse mit Bundesmitteln in Höhe von 2 Millionen Euro instandgesetzt wird. Somit sind die saarländischen Wasserwege auch grenzüberschreitend sowohl für die Nutzung durch den Tourismus als auch für die Binnenschifffahrt gesichert. Dafür ein herzliches Dankeschön an unsere beiden Bundestagsabgeordneten Elke Ferner und Annette Hübinger, die sich dafür eingesetzt haben!
Zu guter Letzt: Das Land wird dem Landesbetrieb für Straßenbau für Straßenbaumaßnahmen Mittel in Höhe von 19,1 Millionen Euro zuführen, das bedeutet gegenüber dem Vorjahresansatz ein Plus von rund 650.000 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Einzelplan 08 und den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Drucksache 15/1086 wurde vom Plenum in seiner 30. Sitzung am 14. und 15. Oktober 2014 in Erster Lesung bei Enthaltung der LINKEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Das Gesetz beinhaltet klarstellende Regelungen bezüglich der erstmaligen Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung. Weiterhin wird die Wartezeit der Referendarinnen und Referendare zur erstmaligen Inanspruchnahme von Erholungsurlaub auf drei Monate verkürzt. Für den Fall eines entschuldigten Versäumnisses im Rahmen der Klausuren des zweiten Staatsexamens soll mehr Flexibilität geschaffen werden. Weiterhin wurden die Ausbildungsstationen der aktuellen Situation angepasst. Darüber hinaus soll im Hinblick auf den hohen Aufwand eine Gebühr für den Wiederholungsversuch zum Zwecke der Notenverbesserung eingeführt werden. Schließlich wird mit dem Gesetzesentwurf eine weitere Ermächtigungsgrundlage für die Studien- und Prüfungsordnung geschaffen.
Der Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt und diese in seiner Sitzung am 10. November 2014 ausgewertet. Die angehörten Verbände haben sich durchweg positiv zu den Inhalten des Gesetzes geäußert. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1086 in Zweiter und letzter Le
sung, bei Enthaltung der LINKEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags der B 90/GRÜNELandtagsfraktion lautet: „Risiken im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge vermeiden“. Ich habe aber den Eindruck - und Ihre Ausführungen, sehr geehrter Herr Kessler, haben mir das bestätigt -, dass Sie mit dem Antrag mehr den Fokus auf die Meeresfischzuchtanlage Völklingen legen, als dass Sie auf die Risiken der wirtschaftlichen Betätigung von saarländischen Städten und Gemeinden hinweisen wollen.
Ich gebe Ihnen sogar recht: Die Ereignisse bei der Meeresfischzucht Völklingen sind es wert, dass darüber gesprochen wird.
Was kurzfristig und mit erheblichem finanziellem Aufwand abgewendet wurde, wird Auswirkungen über Völklingen hinaus haben. Es wird zukünftig die Finanzierungsmöglichkeiten von öffentlichen Unternehmen einschränken und es wird zu einem Ansehensverlust von kommunalen Unternehmen in der ganzen Bundesrepublik führen. Nein, es hat sogar bereits zu einem Ansehensverlust geführt. Renommierte Blätter wie das Handelsblatt berichteten, der Bund der Steuerzahler führt Völklingen erneut in seinem Schwarzbuch. Das ist die eine Seite. Daran ist kein Gesetz schuld, die Misere der Meeresfischzuchtanlage ist menschengemacht, und alleine deshalb hat dieses Thema seine Berechtigung und verdient es auch, emotional diskutiert zu werden.
Am 01. Oktober 2008 hatte der Landtag das KSVG ergänzt. Ziel war, eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen für sogenannte atypische Fälle zu er
möglichen unter der Voraussetzung, dass sowohl die Gemeinde als auch das Land ein besonderes Interesse an dieser Betätigung haben. Die Voraussetzung für einen solchen atypischen Fall war damals für die CDU-Landtagsfraktion bei der Meeresfischzucht Völklingen gegeben. Kein privates Unternehmen wollte ein solches Pilotprojekt in Angriff nehmen, und es bestand öffentliches Interesse. Gerade in einer Stadt wie Völklingen, die außergewöhnlich stark vom Strukturwandel betroffen ist, war das Ziel, innovative Arbeitsplätze zu schaffen und brachliegende Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat dieser Gesetzesänderung zugestimmt, obwohl sie die Völklinger Meeresfischzucht als sogenannten atypischen beziehungsweise Ausnahmefall infrage stellte. Die SPD wollte den saarländischen Kommunen jedoch unter die Arme greifen und Handlungsspielräume schaffen. Mit dem heutigen Wissen können wir sagen, das Projekt Meeresfischzucht Völklingen ist gescheitert. Es hätte aber sehr wohl funktionieren können, auch ökonomisch. Als 2009 auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei der Spatenstich für die Anlage erfolgte, plante man, im Jahr 2011 den ersten saarländischen Meeresfisch zu verkaufen. Wir alle wissen, dass letztendlich erst im April dieses Jahres der erste Fisch verkauft wurde. Gründe dafür waren, dass es in der Zwischenzeit immer wieder Probleme mit der Finanzierung gab. Es gab immer wieder Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Anlage. Es gab immer wieder Stillstand auf der Baustelle. Es gab Forderungen, die Anlage zu verkaufen, Vertragskündigungen, verzweifelte Investorensuche und neue Bürgschaften und Kredite, die Finanzierungslücken schließen mussten. Die Liste ließe sich leicht fortsetzen, ich erspare uns das.
Fakt ist, all diese Probleme wurden immer wieder von Geschäftsführer Dahm und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Lorig heruntergespielt. Obwohl im Jahr 2010 in Völklingen Oberbürgermeisterwahlen waren und das Problem Meeresfischzucht bereits damals thematisiert wurde, hatte es jedoch keine Auswirkungen auf den Ausgang der Wahlen. Oberbürgermeister Lorig wurde für zehn weitere Jahre gewählt.
Frau Schramm - sie ist gerade nicht im Raum - war damals Oberbürgermeisterkandidatin und kann sich mit Sicherheit daran erinnern, dass die Kandidaten damals schon Sturm gegen diese Missstände gelaufen sind.
Heute, vier Jahre später, stehen wir vor einem Scherbenhaufen, und die Verantwortlichen tun jetzt so, als ob das alles nicht absehbar gewesen sei.
Zwar wurde Anfang des Jahres der erste Fisch verkauft, aber auch hier gab es im Vorfeld immer wie
der Probleme. Die Verarbeitungs- und Schlachthalle konnte aufgrund von finanziellen Fehlplanungen nicht gebaut werden, von der geplanten Biogasanlage für ein geschlossenes ökologisches Kreislaufsystem ist keine Rede mehr. Eine Zertifizierung wurde nicht durchgeführt, Anfragen für den Absatz der Fische blieben unbeantwortet. Auch hier ließe sich die Liste beliebig erweitern. Die Katastrophe nahm ihren Lauf, und die Verwaltung zog eine Mauer des Schweigens hoch. Diese wurde eingerissen, weil die Aufsichtsratsmitglieder per Anwalt ihre Auskunftsrechte eingeklagt haben, was letztlich dazu führte, dass Geschäftsführer Dahm mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden wurde. Die schockierte Öffentlichkeit erfuhr, dass die Meeresfischzucht in so enormen finanziellen Schwierigkeiten steckt, dass, wenn nicht sofort gehandelt wird, die Muttergesellschaft Stadtwerke-Holding in die Insolvenz getrieben wird. Eine Katastrophe, die abgewendet werden musste und die insbesondere direkte Auswirkungen auf die 283 Beschäftigten des Stadtwerke-Konzerns hat.
Meine Damen und Herren, es ist nicht hinnehmbar, dass, nur weil die Geschäftsführung und der Aufsichtsratsvorsitzende es über Jahre immer wieder verstanden haben, der Öffentlichkeit die Finanzmisere vorzuenthalten und die Bürgerinnen und Bürger zu täuschen, Menschen nun ihren Job und ihre Existenz verlieren sollen.
Diese schwerwiegenden Probleme bei der Meeresfischzucht Völklingen wurden aber nicht durch die sogenannte Lex Fischzucht verursacht. Grund sind massive Managerfehler und Missmanagement, deren Ausmaß die Öffentlichkeit noch gar nicht erreicht hat. Hätte man bei der Meeresfischzucht Völklingen von Anfang an mit echten Vertriebsprofis zusammengearbeitet und ein fachkundiges Management eingesetzt, wäre man nie in diese Situation geraten. Mit diesen schwerwiegenden Managerfehlern wäre eine Gesellschaft, die ausschließlich für die kommunale Daseinsvorsorge zuständig ist, ebenso in Schieflage geraten wie die Fischzucht.
Die Tatsache, dass Sie, liebe Mitglieder der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, im selben Antrag zusätzlich die Forderung aufstellen, das KSVG so zu erweitern, dass Städte und Gemeinden in den Ausbau von erneuerbaren Energien investieren können, ist in diesem Kontext für mich nicht nachvollziehbar. Herr Theis hat es eben ausführlich erörtert. Ich denke, es gibt genügend private Unternehmen, die in den Ausbau von erneuerbaren Energien investieren können und die entsprechende Kompetenzen haben. Einerseits beklagen Sie die Risiken, wenn kommunale Unternehmen sich wirtschaftlich betätigen, aber andererseits fordern Sie
die Ausweitung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kommunen auf dem Energiesektor. Das widerspricht sich, das ist inkonsequent und ist auch ein Grund, weshalb die SPD-Landtagsfraktion Ihrem Antrag nicht zustimmt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf ein Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das die Vereinbarkeit des derzeitigen Verfahrens der Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin mit dem Grundgesetz zum Gegenstand hat.
Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob der Abiturnote bei der Vergabe der Studienplätze ein derart hohes Gewicht beigemessen werden kann, dass die Wartezeiten zwischenzeitlich die Höhe des Regelstudiums übersteigen. Das Verwaltungsgericht sieht hierin einen möglichen Verstoß gegen das Grundrecht in Artikel 12 Grundgesetz betreffend Berufsfreiheit.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 02. Oktober 2014 mit der Streitsache befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1077 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tourismus ist im kleinen Saarland ein großes Thema. Mit 2,6 Millionen Übernachtungen im Jahr 2013 und damit mit einem Anstieg von 12,6 Prozent hat der Tourismus hierzulande einen Zuwachs, mit dem derzeit kein anderer Wirtschaftszweig im Saarland mithalten kann. Mehr noch schafft es das Saarland im Vergleich mit allen Bundesländern auf Platz 1 in der Übernachtungsentwicklung. Wir sind das einzige Bundesland, das zweistellige Zuwachsraten aufzuweisen hat. Die jährlichen Umsätze im saarländischen Tourismus betragen 1,3 Millionen Euro.
32.000 Arbeitsplätze sind im Saarland direkt oder indirekt vom Tourismus abhängig.
Der Erfolg hat viele Väter. Als absolutes Highlight ist der Ferienpark Bostalsee zu nennen. Vor etwas mehr als einem Jahr eröffnet, rechnet der Betreiber mit mindestens 500.000 Übernachtungen pro Jahr. Die Anlage besitzt das größte Einzugsgebiet aller von Center Parcs betriebenen Ferienanlagen und hat sich auch aufgrund der geografischen Lage innerhalb dieser kurzen Zeit hervorragend im Wettbewerbsfeld der Großregion und insbesondere im SaarLorLux-Raum positioniert.
Aber auch das zweite Großprojekt Saarland Therme hat sich nach eineinhalb Jahren zu einem touristischen Erfolgsprojekt und Publikumsmagneten entwickelt. Nach dem ersten Jahr konnten 220.000 Besucher gezählt werden, was weit über die Zahl hinausgeht, die nötig ist, um Kostendeckung beim Betreiber zu erreichen. Hinzu kommt, dass 50 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden. Auch Zulieferer und Handwerksbetriebe sowie Dienstleister aus der Region profitieren maßgeblich davon. Die Saarland Therme ist nur ein positives Beispiel für das erfolgreiche Bespielen des wachsenden Marktes Gesundheits- und Medizintourismus. Rund 40 Prozent der saarländischen Hotelketten sind auf diesen Bereich ausgerichtet. Das Programm an Wellnesstourismus und die vorhandene medizinische Qualität der saarländischen Kliniken werden diese Entwicklung noch begünstigen. Es hat sich gezeigt, dass das Saarland über wettbewerbsfähige Kompetenzen verfügt.
Bei der Verknüpfung von Gesundheit und Wandern sind wir bereits seit Jahren international führend. Denn Vielfalt wird im Saarland an dieser Stelle groß geschrieben. Bei über 60 Premiumwanderwegen findet jeder Wandertyp seinen passenden Wanderweg. Durch das neue Beschilderungskonzept, das Anfang September von der Wirtschaftsministerin vorgestellt wurde, werden sowohl das Wandern als auch touristische Ziele insgesamt noch attraktiver. Die neue einheitliche Beschilderung wird noch mehr Menschen zum Besuch saarländischer Sehenswürdigkeiten inspirieren. Das Beschilderungskonzept geht auf eine gemeinsame Initiative der Landkreise, des Regionalverbandes, des Wirtschaftsministeriums und des Landesamtes für Straßenbau zurück und ist noch nicht abgeschlossen. 23 Ziele wurden bereits beschildert, insgesamt sollen es 116 werden, die das Auffinden von saarländischen Top-Sehenswürdigkeiten erleichtern sollen.