Protocol of the Session on November 30, 2016

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(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

auch Gedanken über den Rückbau einzelner Siedlungsteile machen, weil einfach nicht mehr genug Menschen dort leben, um die Infrastruktur am Leben erhalten zu können. Es gibt viele Gründe, warum man einen solchen Plan auf den Weg bringen muss.

Es gibt aber auch viele ökologische Gründe. Die heutige Politik im Saarland läuft nach wie vor darauf hinaus, dass unsere Landschaftsräume - ich wiederhole es - trotz zurückgehender Bevölkerung immer weiter zersiedelt werden. Das ist ökonomisch ein großes Problem. Das ist aber auch ökologisch ein großes Problem. Seit langen Jahren diskutieren wir bundesweit, aber auch hier im Saarland das wichtige Thema der Biotopvernetzung. Biotopvernetzung kann man aber nur mit einer entsprechenden Planung gestalten. Es muss Verbindungen geben zwischen den einzelnen ökologischen Gebieten. Auch das muss betrachtet, geplant und vorangetrieben werden. Für all das braucht man einen solchen Plan.

Vor diesem Hintergrund haben wir heute diesen Antrag vorgelegt. Er soll ein Denkanstoß für die Große Koalition sein und an den eigenen Koalitionsvertrag erinnern. Wir hoffen, dass dieser Antrag zumindest einmal in den Ausschuss überwiesen wird, weil er der eigenen Handlungsgrundlage der Regierung entspricht. - Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Kollege Christian Gläser.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gegenstand unserer Debatte ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Neuen Landesentwicklungsplan erstellen - Flächenverbrauch beschränken“. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2012 dergestalt umzusetzen, dass der abgelaufene Landesentwicklungsplan „Siedlung“ und der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ zu einem integrierten Landesentwicklungsplan zusammengeführt werden. Das ist der Kern ihres Antrags.

Damit liegen Sie, Herr Ulrich, grundsätzlich richtig, wenn Sie sich auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2012 beziehen, wo es unter der Überschrift „Durch integrierte Landesplanung Zukunft gestalten“ heißt: „Wir werden die Landesentwicklungspläne Umwelt und Siedlung zu einem integrierten Landesentwicklungsplan Saarland zusammenführen. Dabei werden wir die Notwendigkeit einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im SaarLorLux-Raum, den demographischen

Wandel, den Klimawandel und die Energiewende berücksichtigen.“ Zum anderen liegen Sie richtig mit dem Vorhaben als solchem, das ja nicht aus Jux und Tollerei im Koalitionsvertrag steht, sondern eine wichtige Aufgabe ist, die man mit größter Sorgfalt und nach umfangreichen Abwägungen mit Blick auf unterschiedlichste Entwicklungen und Kriterien zu entwickeln hat.

Diese Umsetzung ist - auch das ist richtig - bisher nicht abschließend erfolgt. Sie sagen in Ihrem Antrag auch zu Recht, dass es unerlässlich ist, eine sinnvolle und der Nachhaltigkeit verpflichtete Abstimmung zwischen Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung, Klimawandel, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Infrastruktur sowie der Entwicklung von Natur und Landschaft zu gewährleisten. Alles richtig. Bis hierher kann ich Ihnen folgen. In Bezug auf diese Ziele besteht hier wohl allergrößtes Einverständnis in diesem Haus.

Dass es auch bezüglich des zweiten Ziels, bei dem es heißt „Flächenverbrauch beschränken“ keinen Dissens gibt, mögen Sie daraus ersehen, dass dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bund im Kapitel Umwelt zu entnehmen ist: „‘Gebrauchen, aber nicht verbrauchen‘ ist das Prinzip beim Umgang mit der begrenzten Ressource Boden. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir die Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf höchstens 30 ha pro Tag begrenzen.“

Warum es bis heute bei all diesen Zielen, die wir gemeinsam teilen, noch keinen neuen integrierten Landesentwicklungsplan gibt, wissen Sie bereits seit der 116. Sitzung des Innenausschusses vom 17. November 2016. Das ist also noch gar nicht so lange her. Das Innenministerium berichtete dort zu diesem Thema und antwortete auf alle gestellten Fragen, die Sie hier teilweise angesprochen haben, ausführlich. Ich stelle es kurz dar. Der aktuell gültige Landesentwicklungsplan wurde in den zwei Teilabschnitten „Umwelt“ vom 13.07.2004 und „Siedlung“ vom 04.07.2006 aufgestellt. Von der Landesplanungsbehörde sollen diese beiden Teile auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zu einem integrierten Landesentwicklungsplan Saarland zusammengeführt werden.

In den vergangenen Jahren wurde an der Erarbeitung der notwendigen Grundlagendaten für den Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“ gearbeitet. Die Landesplanung ist dabei im Wesentlichen auf die Zuarbeiten der entsprechenden Fachreferate angewiesen, um - wie im Landesplanungsgesetz vorgesehen - den Landesentwicklungsplan unter Berücksichtigung der Planungen der obersten Landesbehörden zu erstellen. Die wesentlichen Inhalte des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Umwelt“ beziehungsweise die Daten im Bereich Freiraum-, Flächen- und Infrastruktur nach Maßgabe des § 8

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Abs. 5 Nr. 2 und 3 Raumordnungsgesetz liegen inzwischen aktualisiert vor. Die Abstimmung des ersten Vorentwurfs mit den betroffenen Fachreferaten, dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist nahezu abgeschlossen. Hierzu fand in den letzten Jahren ein intensiver Informationsund Austauschprozess statt. Insofern haben wir im Bereich Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“ aktuelle Daten.

Im Rahmen der Bearbeitung der bisherigen Inhalte des Teilabschnitts „Siedlung“ haben sich jedoch durch den Zustrom der Flüchtlinge massive Änderungen in der Beurteilung des Bedarfes an Wohnraum im Saarland ergeben. Die erforderlichen statistischen Grundlagen werden derzeit erst von den dafür zuständigen Stellen erhoben. Da bisher keine zuverlässigen Prognosen über das dauerhafte Zuzugsverhalten abgegeben werden können, musste die Bearbeitung der Inhalte des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Siedlung“ gegenüber den Inhalten des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Umwelt“ zwangsweise zurückgestellt werden.

Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Siedlung“ wurde 2006 mit einer zehnjährigen Befristung beschlossen und ist am 03.07.2016 ausgelaufen. Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung tritt zwar die Verordnung außer Kraft, aber die Ziele und Grundsätze gelten fort, bis ein neuer Landesentwicklungsplan in Kraft tritt, und werden von der Landesplanungsbehörde nach wie vor angewendet.

Ich halte folgendes Zwischenergebnis fest. Die angestrebte frühere Erstellung des neuen Landesentwicklungsplans war aufgrund von nachvollziehbaren Sachzwängen zwangsweise zurückgestellt worden und die Ziele und Grundsätze gelten weiter und werden auch weiter angewandt.

Der nächste Verfahrensschritt ist, dass gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes den kommunalen Gebietskörperschaften frühzeitig Gelegenheit gegeben wird, an der Ausarbeitung des Entwurfs mitzuwirken. Hierbei sollen durch Wahrnehmung des in § 1 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes verankerten Gegenstromprinzips die Planungen und die Vorstellungen der Gemeinde in der Planerarbeitung Berücksichtigung finden. An dem Verfahren beteiligt werden unter anderem die Nachbarländer, der Bund, die Ministerien und nachgeordneten Behörden, die kommunalen Gebietskörperschaften, die Träger öffentlicher Belange, die kommunalen Spitzenverbände und die nach Saarländischem Naturschutzgesetz anerkannten Vereine und die Öffentlichkeit.

Auch deshalb eine weitere Zwischenfeststellung: Ihrer Forderung in Ihrem Antrag, dass in dieser Legislaturperiode noch ein weiterer, neuer Landesent

wicklungsplan vorgelegt werden soll, stehen schon die Regelungen des Saarländischen Landesplanungsgesetzes entgegen. Die Beteiligungsvorschriften, die ich eben zitiert habe aus § 3 Abs. 4 Satz 2 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes, lassen es zeitlich einfach nicht mehr zu. Auch das wissen Sie schon seit der erwähnten Innenausschusssitzung. Weil Sie aber dennoch genau diese Forderung, die unmöglich ist, in Ihren Antrag hineinschreiben, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Warum Sie den Antrag aber dennoch so stellen, wie Sie ihn stellen, konnten wir gestern in der Saarbrücker Zeitung lesen und auch im Wesentlichen von Herrn Ulrich, der jetzt gerade wieder draußen ist, wieder hören. Ich habe den Eindruck, es ist ein bisschen Vorwahlkampf und Sie konnten der Versuchung nicht widerstehen, sich mit einem vermeintlichen Versäumnis der Regierung insbesondere auf Kosten eines erfolgreichen und beliebten Innenministers profilieren zu wollen. Warum das im Übrigen ins Leere geht, möchte ich Ihnen weiter darstellen. Ich zitiere - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin aus der Saarbrücker Zeitung von gestern den Kollegen Ulrich: „Grünen-Fraktionschef Hubert Ulrich erklärte, die alten Teilpläne, die von 2004 und 2006 stammen, seien überholt, weil sie“ - und nun folgen zwei Argumente, die hat er im Wesentlichen hier wiederholt - „ etwa die zunehmende Alterung der Gesellschaft nicht berücksichtigten.“ Und Argument Nummer 2 : „Er kritisierte zudem, der Flächenverbrauch sei seit den Neunzigerjahren stetig gestiegen,“ - das haben wir auch eben hier gehört „sprich, es seien immer neue Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen worden (…) und die Innenstädte verödeten.“

Das klingt beides gut und nachvollziehbar. Aber ist es auch richtig? Ich nehme es vorweg: Nein, beide Argumente haben eine wesentliche Gemeinsamkeit, sie sind an dieser Stelle einfach falsch.

(Beifall bei der CDU.)

Das erste Argument stimmt schon deshalb nicht, weil die Ziele des LEP wie dargestellt so lange gelten, bis ein neuer Landesentwicklungsplan in Kraft tritt und von der Landesplanungsbehörde konsequent angewandt wird. Und wenn man mal in diesen LEP Siedlung reinschaut, dann entdeckt man dort viele gute Sachen, die weiter gelten und angewendet werden. Ich zitiere jetzt wieder mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus dem Landesentwicklungsplan Siedlung: „Die Umsetzung raumordnerischer Leitvorstellungen wird von folgenden übergeordneten Prinzipien getragen:“ - es folgt eine Aufzählung „Prinzip der Gleichwertigkeit, Prinzip der Nachhaltigkeit, Prinzip der dezentralen Konzentration“ und weitere Prinzipien, insbesondere auch die „Anpassung an die Erfordernisse des demografischen Wandels.“ Also genau das, von dem Sie sagten, es sei in dem

(Abg. Gläser (CDU) )

alten Landesentwicklungsplan nicht drin. Das stimmt aber nicht, es ist falsch. Ich erspare Ihnen jetzt, alles Weitere vorzulesen, was Sie jederzeit im Landesentwicklungsplan Siedlung nachlesen können, wenn es Sie interessiert. Ich halte fest: Es ist grob falsch, dass die zunehmende Alterung der Gesellschaft in den beiden Landesentwicklungsplänen nicht berücksichtigt wäre.

Zu Ihrem zweiten Argument. Sie kritisieren, der Flächenverbrauch sei seit den Neunzigerjahren stetig gestiegen. Google ist dein Freund, und so habe ich das Wort Flächenverbrauch eingegeben und auf Wikipedia Folgendes dazu gefunden, zunächst einmal eine gute Definition, was Flächenverbrauch ist. Ich zitiere nun aus Wikipedia, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: „Unter Flächenverbrauch versteht man die Umwandlung insbesondere von landwirtschaftlichen oder naturbelassenen Flächen in Siedlungsund Verkehrsfläche. Flächenverbrauch ist damit einerseits Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche und natürlichen Lebensräumen, andererseits Erweiterung von Siedlungs- und Verkehrsfläche.“ In der Folge finden sich weitere Definitionen und Erklärungen zu Siedlungs- und Verkehrsflächen, Kompensationsflächen und, siehe da, zur Entwicklung des Flächenverbrauchs in Deutschland. Dazu gehört dann auch eine Tabelle, wie sich der Anteil der Siedlungsund Verkehrsflächen an der Gebietsfläche in Prozent von 2000 bis 2015 verändert hat.

Insofern ist das zwar kein Vergleich seit den Neunzigerjahren, aber immerhin seit dem Jahre 2000, also dem ersten vollständigen Jahr, in dem die CDU und ein Umweltminister namens Stefan Mörsdorf Regierungsverantwortung übernahmen und unter dessen Federführung die beiden alten Landesentwicklungspläne entstanden sind. Ich halte übrigens ferner fest, dass dann bis 2015 die Umweltminister Simone Peter, Andreas Storm, Anke Rehlinger und Reinhold Jost folgten, denn das Ergebnis für die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Saarland von 2000 bis 2015 ist äußerst erfreulich und alle jeweils für den Landesentwicklungsplan zuständigen Minister haben daran ihren Anteil.

Die großen Flächenländer hatten von 2000 bis 2015 folgenden Zuwachs an eben dieser Siedlungs- und Verkehrsfläche: Baden-Württemberg 2,4 Prozent, Bayern 1,7 Prozent, das industriell geprägte Nordrhein-Westfalen 2,2 Prozent. Die Stadtstaaten hatten folgenden Zuwachs: Berlin 2,5 Prozent, Bremen 6,3 Prozent, Hamburg 4,5 Prozent. Der bundesdeutsche Schnitt lag bei 1,7 Prozent und unser Saarland bei 0,1 Prozent, das ist die geringste Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen bundesweit! Von Ihrer Behauptung, der Flächenverbrauch sei seit den Neunzigerjahren gestiegen, stimmt also nicht viel.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Lassen Sie mich kurz auf den Begriff der Innenverdichtung eingehen, den Sie richtigerweise in Ihrem Antrag erwähnten. Salopp könnte man dazu sagen: Bauen im Bestand mit Verstand. Ein wichtiges Prinzip, dem die Landesplanung nach dem alten Landesentwicklungsplan weiter folgt.

Ich selbst habe in den letzten Jahren immer mal wieder beim Innenministerium nachgefragt, wie es denn um einen neuen Landesentwicklungsplan stünde.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) : Aha!)

Ja, mit Blick auf den Koalitionsvertrag, genau, Herr Hilberer. - Ich habe dann auch die vorher genannten sachlichen Ausführungen erhalten, warum es zwangsweise notwendig ist, das Vorhaben noch zurückzustellen, die ich dann aber auch verstehen und akzeptieren muss.

Nachgefragt habe ich, weil ich mich fachlich dafür interessiere, aber auch insbesondere als regionaler Abgeordneter aus Homburg und dem SaarpfalzKreis, weil mir von kommunaler Seite mehrfach dargelegt worden ist, man könne keine neuen Baugebiete mehr für beispielsweise Familien ausweisen, sondern nur noch in der Innenverdichtung tätig werden. Mehr lasse die Landesplanung nicht zu. So viel zur Wichtigkeit der Innenverdichtung für die Landesplanungsbehörde. Als ich dann etwa anhand der Erfahrungen in Homburg sagte, dass „Bauen im Bestand mit Verstand“ erfahrungsgemäß ein sehr teures Bauen ist und wir auch erschwingliches Bauland gerade für junge Familien bräuchten, wurde ich darauf hingewiesen, dass die Kommune doch mal zunächst ihren Flächennutzungsplan überprüfen möge. Dieser hielte noch zum Teil beträchtliche Flächen als Baugebiete vor, die aber nie als Baugebiete umgesetzt und möglicherweise auch nicht überplant worden seien. Bevor also etwas Neues hinzukäme, müsste man Vorhandenes nutzen beziehungsweise den Flächennutzungsplan anpassen. Ein Argument, dem ich dann einfach nichts mehr entgegnen kann.

Die Landesplanungsbehörde macht schlichtweg ihre Hausaufgaben und handelt nachhaltig nach dem Vorrang der Innenverdichtung und nicht des neuen Flächenverbrauchs.

(Beifall bei der CDU.)

Sie sagt aber auch zu neuen Baugebieten nicht grundsätzlich Nein, etwa dort, wo positive Entwicklungen begleitet werden sollen. Das ist auch gut so, sonst wäre dieser geringe Zuwachs von 0,1 Prozent nie zustande gekommen. Ich unterstütze diese Linie ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU.)

Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit und das gebietet auch, die eine oder andere positive

(Abg. Gläser (CDU) )

Entwicklung zu beachten, etwa in Perl mit Wachstumsraten von etwa 20 Prozent. Dort muss man dann auch nachsteuern können.

Für mich gehört übrigens auch Saarbrücken dazu. Wir brauchen eine Landeshauptstadt und ein funktionierendes Oberzentrum. Für mich gehören starke Mittelstädte dazu, die für die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes und für die Daseinsvorsorge von fundamentaler Bedeutung sind.

Abschließend möchte ich Ihren Blick noch ein bisschen weiten. Innenminister Klaus Bouillon regt derzeit landesweit zu umfangreichen, gemeindeübergreifenden Kooperationen auf Freiwilligkeitsbasis an. Nicht wenige sagen, dass es auch zu nachhaltigen strukturellen Veränderungen bei Kommunen kommen muss. Darin erkennen Sie, dass der Landesgesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode eine große Gestaltungsaufgabe hat. Der neue Landesentwicklungsplan muss in dieser Gesamtschau als die zweite Seite einer Medaille gesehen werden, die ganz wesentlich sein wird für die Zukunft unseres Landes. Ich halte es daher auch für richtig, dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu folgen. Es dürfte neben der Gestaltung der Spielräume, die das Land dank der strukturellen und nachhaltigen, bedingungsfreien finanziellen Hilfen aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat, die zweite große Gestaltungsaufgabe und Verantwortung der nächsten Jahre sein.

Ich kann abschließend festhalten: Es gab erstens sachlich notwendige Gründe für die Zurückstellung. Zweitens ist der bereits bestehende Landesentwicklungsplan sowohl im Teilbereich Umwelt wie auch im Teilbereich Siedlung dem Nachhaltigkeitsprinzip verpflichtet. Er hat die Herausforderungen des demografischen Wandels angenommen und ihnen durch entsprechende Ziele und Grundsätze Rechnung getragen. Dazu gehört auch der eindeutige Vorrang der Innenentwicklung, der konsequent verfolgt wird. Die Ziele der Raumordnung sind grundsätzlich im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, sodass die Gemeinden an die Einhaltung der Ziele des Landesentwicklungsplanes gebunden sind.

Drittens. Ihre beiden an dieser Stelle vorgebrachten Argumente waren falsch. Ihren Antrag müssen wir daher bei aller Sympathie für einen neuen Landesentwicklungsplan und die darin zu verfolgenden Ziele und Grundsätze ablehnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die Fraktion der PIRATEN Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Kollege Gläser, es kann ja wohl nicht wahr sein. Eigentlich müssten Sie zu Kreuze kriechen und sagen: Ja, wir haben leider verpasst, den Plan rechtzeitig fertigzustellen. Stattdessen kommen Sie mit Floskeln wie „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Nichts dagegen, bei einem so wichtigen Thema Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen, aber dann muss man auch etwas früher anfangen. Solche Landesentwicklungspläne sind nicht plötzlich kritiklos mal vorbei, sondern es zeichnet sich ab, dass man auch eine gewisse Zeit braucht. Da muss man ein bisschen früher anfangen. Das ist jetzt also wirklich kein Argument.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)