Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN-Landtagsfraktion, Michael Hilberer.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich besteht ja kein Dissens in der Sache. Ich kann mich den Ausführungen der Kollegin Berg zum Opferschutz vollumfänglich anschließen. Worum es uns geht und weshalb wir unseren Abänderungsantrag hier noch einmal eingebracht haben, das ist eher die Frage, wie man das an der einen oder anderen Stelle im Land umsetzen kann. Es ist evident wichtig, dass der Abänderungsantrag des Ausschusses angenommen wird, weil er den Kreis schon einmal auf Opferschutzorganisationen erweitert, die nicht im Saarland ansässig sein müssen. Das war auch für uns ein wichtiger Punkt, den wir in unserem Abänderungsantrag natürlich auch aufgenommen haben. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter und ich möchte kurz erläutern, warum wir das tun. Wir möchten gar keine Bindung an eine Organisation als notwendig im Gesetz festschreiben, weil wir darin einfach eine größere Freiheit für das Opfer bei der Wahl der Prozessbegleitung sehen.
Nun ist das natürlich eine Abwägungsfrage. Ist da noch die Qualität sichergestellt? Was ist in Vertretungsfragen? Um dieser Sache entgegenzukommen, sagen wir, dass man im Gegenzug zur Qualitätssicherung noch ein paar Extrapunkte ins Gesetz reinschreiben muss. Das wäre für uns eben die Fortbildungspflicht, die wir als Konkretisierung zum bundesgesetzlichen Fortbildungsgebot ins Landesgesetz aufnehmen wollen. Das ist weiter die Supervisionspflicht, die einmal natürlich auch zur Qualitätssicherung, aber auch zur Eigenvorsorge des Prozessbegleiters, der Prozessbegleiterin dienen soll und dafür sorgt, dass der Prozessbegleiter, die Prozessbegleiterin in ein Netzwerk eingebunden ist, denn wie sollte eine Supervision anders überhaupt möglich sein?
Zusätzlich ist es uns wichtig, die Verschwiegenheitsverpflichtung noch einmal aufzunehmen, gerade aufgrund der sehr sensiblen Bereiche, die durch eine psychosoziale Prozessbegleitung berührt werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal dafür werben, unseren Abänderungsantrag anzunehmen, aber ich mache keinen Hehl daraus, ich kann auch mit der Regelung leben, die mehrheitlich im Ausschuss angenommen wurde, entsprechend werden wir uns auch bei der Abstimmung verhalten, wir werden auch dem zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Entscheidung steht heute der Gesetzentwurf zum Ausführungsgesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Worum geht es dabei? - Auf Bundesebene wurde im Strafgesetzbuch und mit dem Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung eine professionelle therapeutische Begleitung von besonders schutzbedürftigen Verletzten im Strafverfahren initiiert. Dies war, wie wir finden, ein wichtiger Schritt in Richtung Opferschutz.
Opfer von Gewalt- und Sexualverbrechen leiden für Jahre, wenn nicht sogar ihr ganzes Leben unter dem, was ihnen angetan wurde. Die Aufarbeitung des Erlebten und das Immer-wieder-Erleben während der Prozesse bedeuten für die Opfer immensen seelischen Druck, dem sie ohne Betreuung oft gar nicht standhalten können. Daher war es mehr als notwendig, die Möglichkeit einer professionellen Unterstützung einzurichten, durch die die individuelle Belastung, die entsteht, wenn ein Opfer die Tat immer und immer wieder durchleben muss, reduziert wird. Dabei ist es umso wichtiger, dass durch die Begleitung höchste Neutralität gewahrt wird und dass sich die therapeutische Betreuung nicht in einer rein juristischen Beratung verliert.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Voraussetzungen der Zulassung der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anerkennung von Ausund Weiterbildungen und Regelungen zur Vergütung normieren. Das ist wichtig, weil diese Aufgabe mit einer sehr großen Verantwortung einhergeht. Hier geht es um die Begleitung von tief traumatisierten Kindern, aber auch von tief traumatisierten erwachsenen Menschen.
Dass die Ausbildung der Therapeuten höchste qualitative Ansprüche erfüllen muss, versteht sich von selbst. Dabei ist es nicht nur wichtig, dass sie fachlich ein umfassendes Wissen, zum Beispiel in den Bereichen Psychologie, Kriminologie und Recht, vorweisen können, ihr Sachverstand muss sich außerdem immer auf dem absolut neuesten Stand befinden. Auch das muss an dieser Stelle erwähnt werden. Diesen hohen Anforderungen muss in diesem Gesetzentwurf Rechnung getragen werden.
Zum großen Teil, das muss man sagen, hat der Gesetzentwurf das auch geschafft. Er verlangt eine entsprechende Ausbildung, eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf sowie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Was wir leider nicht nachvollziehen können, ist die Pflicht des Therapeuten zur Anbindung an eine sogenannte Opferschutzorganisation. Dadurch werden nämlich freiberuflich tätige Psychotherapeuten, die sich nicht in einem Vertragsverhältnis mit einer Opferschutzorganisation befinden, von der Tätigkeit ausgeschlos
sen. Das schränkt den Kreis der infrage kommenden Therapeutinnen und Therapeuten mitunter ziemlich ein. Dieses Problem sehen wir. Daher haben wir heute auch einen Abänderungsantrag eingereicht.
Uns ist wichtig, dass die Pflicht zu einer Anbindung komplett entfällt, damit auch freiberufliche Therapeutinnen und Therapeuten, sofern sie ansonsten die geforderten Voraussetzungen erfüllen, als Prozessbegleiterin und -begleiter arbeiten können. Außerdem ist es uns nicht ausreichend, eine zweijährige Berufspraxis zu verlangen, ohne einen zeitlichen Rahmen festzulegen, innerhalb dessen diese Erfahrungen auch gesammelt werden müssen. Daher fordern wir, dass die Prozessbegleiterinnen und -begleiter ihre Berufspraxis innerhalb der letzten fünf Jahre erworben haben müssen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass ihr Kenntnisstand immer den aktuellen Anforderungen entspricht.
Diese Kritikpunkte wurden im Wesentlichen auch in der Anhörung von den Expertinnen und Fachleuten so gesehen und benannt. Der Abänderungsantrag der Großen Koalition, das muss man sagen, ist sicherlich eine Verbesserung, denn er befasst sich genau mit der Voraussetzung der Anbindungspflicht. Ist im Gesetzentwurf nämlich noch die Anbindung an eine saarländische Opferschutzorganisation gefordert, so wurde dieses Attribut im Abänderungsantrag zumindest einmal gestrichen. Das heißt aber auch, dass die Verpflichtung zu einer Anbindung weiterhin bestehen bleibt. Das ist nach wie vor das Problem, das wir sehen. Als Argument dafür wird eine optimale Vernetzung der Therapeuten durch die Bindung an eine Opferhilfeorganisation genannt.
Nun sind wir zwar der Ansicht, dass die Vernetzungsmöglichkeiten auch auf dem Wege eines eigenständigen fachlichen Ausschusses erreicht werden können, das muss man hier durchaus bemerken. Auch ermöglicht gerade die Entflechtung vom eigenen beruflichen Umfeld und damit die Betrachtung des Falles aus einiger Entfernung oft neue Perspektiven und Sichtweisen auf die mehr als problematischen Vorgänge, über die wir reden. Durch den Abänderungsantrag der Großen Koalition wird der Kreis der infrage kommenden Therapeuten erheblich erweitert. Auch das muss man sagen und feststellen. Deshalb können wir GRÜNE dem Abänderungsantrag der Großen Koalition zustimmen.
Noch ein paar Worte zum Abänderungsantrag der PIRATEN-Fraktion. Er überschneidet sich zum Teil mit unserem Abänderungsantrag, in anderen Teilen schießt er uns aber leider ein wenig über das Ziel hinaus. Er will nämlich zusätzliche Fort- und Weiterbildungspflichten begründen, die den Kreis der Therapeuten, die bereits die Aufgaben übernehmen, wieder einschränken. Dieses Problem haben wir mit dem Antrag. Im Gesetzentwurf ist eigentlich sowieso geregelt, dass die Anerkennung auf fünf Jahre zu
befristen ist. Danach muss, um sie zu verlängern, nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Wir werden uns deshalb beim Abänderungsantrag der PIRATEN enthalten.
Ich wiederhole: Wir plädieren für eine komplette Streichung der Anbindungspflicht an eine Opferschutzorganisation, deshalb auch unser Abänderungsantrag. Der Gesetzentwurf insgesamt geht jedoch durchaus in die richtige Richtung. Er bedeutet einen großen Schritt für das Thema Opferschutz im Saarland. Wir werden daher, wie ich bereits angedeutet habe, bei der Abstimmung sowohl dem Abänderungsantrag der Großen Koalition wie auch dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen. - Vielen Dank.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat mit der Drucksache 15/2059 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/2059 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2059 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.
Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/2075 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/2075 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.
Vielleicht sollten wir die Abstimmung wiederholen, damit wir ein klares Bild haben. Wer ist für die Annahme dieses Abänderungsantrages? Ich bitte um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2075 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die PIRATEN-Fraktion, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion.
Schließlich hat auch die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/2077 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/2077 ist, den
bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2077 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion, dafür gestimmt hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten haben sich DIE LINKE und PIRATEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1920 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1920 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages angenommen wurde. - Herzlichen Dank.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ablehnung der geplanten PkwMaut (Drucksache 15/2076)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Für ein Land ohne Eintrittsgebühr Pkw-Maut ablehnen!
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Keine Infrastrukturabgabe ohne Ausnahmen für Grenzregionen (Drucksache 15/2080)
Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Was die Pkw-Maut angeht, wie sie gegenwärtig geplant ist, sind wir uns wohl parteiübergreifend einig, dass sie, wenn sie denn so eingeführt würde, einen erheblichen Schaden für das Saarland bedeuten würde. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass das Saarland eingebunden ist in die sogenannte Großregion, in der die grenzüberschreitende Mobilität von erheblicher Bedeutung für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung ist. Wir leben in einer Großregion, in der es insgesamt über 200.000 Grenzgänger gibt, die also in einem Land der Region wohnen und in einem anderen arbeiten. Das würde sehr erschwert, wenn
Das betrifft aber nicht nur die Arbeit, sondern das betrifft auch das Einkaufen. Das ist von ganz zentraler Bedeutung. Wer am Samstag einmal durch Saarbrücken oder durch Saarlouis geht und sieht, wer da einkauft, wird feststellen, dass es sich zum großen Teil um Mitbürgerinnen und Mitbürger aus dem benachbarten Frankreich handelt, auch aus Luxemburg und anderen Bereichen. Alleine in Saarbrücken sind 30 Prozent der Einzelhandelskunden Französinnen und Franzosen. Wir hätten also ein erhebliches Problem, wenn die Menschen, die zum Einkaufen und Arbeiten hierherkommen, dadurch belastet würden, dass sie eine entsprechende Mautgebühr oder, wie es hier so schön heißt, „Infrastrukturabgabe“ zahlen müssten. Insofern dürften wir uns einig sein, dass diese Maut, so wie sie jetzt geplant ist, abgelehnt werden muss.
Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass wir nicht nur auf die besondere Betroffenheit des Saarlandes schauen sollten. Ich denke vielmehr, dass die ganze Konstruktion äußerst fragwürdig ist. Erinnern wir uns, wie das entstanden ist. Das war ja doch eine Erpressung der CDU durch die bayerische CSU. Nachdem sich Kanzlerin Merkel noch klar gegen die Pkw-Maut ausgesprochen hatte und gesagt hatte, mit mir kommt das überhaupt nie infrage, hat sich letztlich doch die bayerische CSU durchgesetzt mit einem äußerst fragwürdigen Gesetzentwurf, der nach meinem Dafürhalten einer Diskriminierung der Europäerinnen und Europäer gleichkommt.
Es gab auch erhebliche Schwierigkeiten, den Gesetzentwurf in Brüssel durchzusetzen. Es gab erheblichen Widerstand. Jetzt ist zwar ein Kompromiss gefunden worden, der aber äußerst fragwürdig ist. Klagen von anderen Ländern stehen an, und ob er wirklich so durchkommt, werden wir erst noch sehen.
Auf jeden Fall will ich hier deutlich machen, dass wir gegen einen solchen Gesetzentwurf sind, der in der Tat eine Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern beinhaltet. Das sollten wir in einer Situation, in der es notwendig ist, dass Europa stärker zusammenwächst, stark ablehnen.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Es wird ja so getan, als ob das etwas sei, was die deutsche Bevölkerung, die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht betreffen würde, weil ein bestimmter Ausgleich vorgesehen ist. Ich fürchte jedoch, dass dies
nur der Anfang einer umfassenden Einführung einer Pkw-Maut ist, die dann alle Mitbürgerinnen und Mitbürger belasten würde. Insofern sollte klar sein, dass wir dies ablehnen.
Ich bin auch dankbar, dass in der öffentlichen Diskussion die Ministerpräsidentin bislang gegen die Einführung einer solchen Maut Position bezogen hat. Das ist zumindest das, was ich bisher vernommen habe. Vor diesem Hintergrund bin ich aber doch etwas irritiert, wenn ich mir die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Ulrich die Pkw-Maut betreffend anschaue, der doch ein sehr merkwürdiges Abstimmungsverhalten zu entnehmen ist.
Ich beziehe mich dabei, Frau Präsidentin, auf die Antwort zu Frage 1, wo zu lesen ist, dass das Saarland im Bundesrat der Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat. Im Finanzausschuss hat sie der Anrufung des Vermittlungsausschusses aber widersprochen. Hier haben wir eine Reihe von Merkwürdigkeiten, die ich gerne aufgeklärt sähe. Ich bin auch etwas erstaunt - wenngleich ich die Grundrichtung teile - über den Antrag der Koalitionsfraktionen, der mir doch sehr defensiv vorkommt. Ich dachte, die Ablehnung dieser Maut wäre in diesem Antrag sehr viel deutlicher und offensiver.