Nichtsdestotrotz möchten wir die Anhörung abwarten und eventuell neue Erkenntnisse gewinnen. Grundsätzlich geht dieser Gesetzentwurf aufgrund der geänderten Sicherheitslage in die richtige Richtung. Wenn man aber die Sicherheit erhöhen möchte, muss dafür das notwendige Personal vorhanden sein. Wir wissen ja nicht, wie viele Gefährder es im Saarland gibt. Sind es einer, drei, 15 oder 20? Das wissen wir nicht. Dementsprechend muss man überlegen, woher wir das notwendige Personal dafür kriegen. Wird es aus anderen Organisationseinheiten abgezogen? Das alles wissen wir nicht. Wir erhoffen uns weitere Erkenntnisse aus der Anhörung im Innenausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes. Im Einzelnen geht es um den § 28 Abs. 3 Satz 2 und 3. Derzeit besteht bei längerfristigen Observationen und beim Einsatz einer verdeckten Ermittlerin oder eines verdeckten Ermittlers die Möglichkeit, eine Anordnung durch richterlichen Beschluss für drei Monate zu erhalten.
Wenn diese drei Monate nicht ausreichend sind, kann ein Antrag auf weitere Observation beziehungsweise der Einsatz von verdeckten Ermittlern wieder mit richterlichem Beschluss beantragt werden. Reicht dies immer noch nicht aus, kann dies auch mehrmals wiederholt werden. Wenn Gefahr im Verzug ist, muss die Anordnung sogar nur von der Behördenleiterin oder dem Behördenleiter getroffen werden. Diese muss dann innerhalb von drei Tagen von einem Richter validiert werden.
Sie wollen nun die Frist für eine längerfristige Observation von drei auf sechs Monate anheben. Das Prozedere, mehrmals einen richterlichen Beschluss einholen zu müssen und alle drei Monate die weitere Überwachung einer Person begründen zu müssen, kann mühsam sein. Daher werden wir den Gesetzentwurf auch nicht ablehnen. Aber bei vollständiger Ausnutzung des derzeitigen Rechtsrahmens bestehen unserer Ansicht nach ja auch jetzt schon Möglichkeiten, eine längerfristige Observation einer Person durchführen zu können.
Sie begründen eine Verlängerung auf sechs Monate damit, dass der Zeitraum von drei Monaten für eine längerfristige Observation in Einzelfällen zu kurz bemessen sein kann, da sich Gefährder über einen längeren Zeitraum gesetzeskonform verhalten. Auch wir begleiten die derzeitige Sicherheitslage kritisch. Nach den Terroranschlägen in Nizza oder Berlin und der sich generell seit Monaten verschärfenden Sicherheitslage in der EU fordern wir deshalb schon seit längerer Zeit eine deutlich verbesserte Personal- und Sachausstattung der Polizeibehörden.
Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik. Mit Aktionismus und martialischem Gehabe kommen wir nicht weiter. Stattdessen müssen wir die Polizei in Land und Bund nachhaltig stärken. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sind die Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten in der jüngeren Vergangenheit deutlich gestiegen. Die Saar-Polizei hat ihre Belastungsgrenze schon lange erreicht. Deshalb fordern wir schon seit Lan
gem von der Landesregierung, jährlich mindestens 110 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter einzustellen, um mehr Einsatzkräfte in der Fläche zu haben und damit das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Die Ausbildungsstellen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter wurden zwar für 2016 und für dieses Jahr auf 110 Stellen aufgestockt. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage und aufgrund der Stellen, die nun zusätzlich für Videoüberwachung gebraucht werden, ist es aber fraglich, ob dies ausreichend ist. Tatsache ist nämlich, dass mit der Aufstockung auf 110 Ausbildungsstellen zurzeit lediglich der Stellenabbau der Jahre 2014 und 2015, als es 83 beziehungsweise 91 Neueinstellungen gab, kompensiert wird. Deshalb fordern wir nun, langfristig jährlich 120 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter einzustellen.
Aktuell ist eine verstärkte Videoüberwachung im Saarland geplant. Konkret sollen zunächst an der Johanniskirche zwei Videokameras installiert werden und später auf dem Bahnhofsvorplatz inklusive der Saarbahn-Haltestelle und Reichsstraße weitere Videokameras. Diese müssen aber überwacht werden, am besten von ausgebildeten Polizeibeamten. Jetzt soll die Dauer für die sehr personalintensive Observation erhöht werden. Wie viele Beamte braucht man denn für eine Observation über einen Zeitraum von sechs Monaten an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag? Kann das die saarländische Polizei überhaupt personell bewältigen? Das sind Fragen, die wir in der Anhörung im Innenausschuss stellen werden.
Was bedeutet denn konkret „Gefährder“? Was meinen Sie konkret mit Gefährderinnen und Gefährdern in der Gesetzesbegründung? Sind damit die sogenannten islamistischen Gefährder gemeint oder umfasst die Benennung beispielsweise auch Anti-AtomAktivisten, denn diese können auch als Gefährder definiert werden, wie eine Kleine Anfrage der DIE LINKE-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung im November 2016 aufzeigt.
Das Problem ist, dass es derzeit keine rechtsstaatliche Definition des Begriffs „Gefährder“ gibt. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz letzte Woche wurde auf Initiative von Baden-Württemberg angeregt, eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Definition des Begriffes eines Gefährders festzulegen. Es wäre deshalb gut, wenn es eine solche Definition schon geben würde, bevor der Begriff in die Begründung eines Gesetzentwurfs geschrieben wird.
Die Einstufung von Gefährdern erfolgt seitens der zuständigen Polizeibehörde. Als Gefährder bezeichnet die Polizei Personen, denen aufgrund ihrer extremistischen Gesinnung jederzeit erhebliche Straftaten, etwa Terroranschläge und Morde, zugetraut
werden. Legal definiert ist die Begrifflichkeit allerdings bislang nicht, wie ich bereits sagte. Sie gilt jedoch sowohl für Islamisten als auch für Rechts- und Linksextremisten. Islamistische Gefährder zu überwachen, bevor sie eine Straftat ausführen, ist sinnvoll. Die Frage ist, ob die drei Monate für die Observation ausreichend sind. Bei der Anhörung im Ausschuss werden uns die Anzuhörenden vermutlich diesbezüglich Informationen geben können.
Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, handwerklich hat der Gesetzentwurf unserer Meinung nach noch einige Makel, uns stellen sich vor allem noch einige Fragen dazu. Wenn wir diese in der Anhörung erörtern können und unsere Fragen zu dem Gesetzentwurf danach beantwortet sind, dann sehen wir weiter. Wir verwehren uns diesem Gesetzentwurf nicht, weil auch wir die derzeitige Sicherheitslage kritisch beobachten. Aber wir wollen die Anhörung im Ausschuss abwarten, um uns abschließend positionieren zu können. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der PIRATEN, Michael Hilberer.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es ja eine sehr kleine Gesetzesänderung, die heute in den Landtag eingebracht wurde, und eigentlich habe ich nur ein paar sachliche Fragen, die für mich noch offen sind. Deshalb sah ich jetzt auch keinen besonderen Grund, dieses Thema mit Pathos am Pult zu vertreten, zumindest so lange nicht, bis die Kollegin Meyer es gemacht hat. Sie hat eben nicht nur einfach begründet, was hier Sachlage ist und warum es sinnvoller wäre, sechs Monate statt drei Monate für die Observation zu haben, sondern sie stellt sich hin und präsentiert sich als die Verteidigerin der Freiheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss ich Ihnen sagen: Freiheit schützt man nicht, indem man dieselbe entzieht! Hätte ich gewusst, Frau Kollegin, dass Sie hier aus Protokollen der nicht öffentlichen Innenausschusssitzung zitieren, hätte ich mir auch ein paar Stellen rausgesucht, die vielleicht einen etwas weniger gefärbten Überblick über die Gesamtsituation bringen als das, was Sie sich als Zitat rausgesucht haben. Trotzdem bin ich ein bisschen irritiert, dass wir die Lageeinschätzung der Polizei, über die ja sonst immer so hoch geheim im Innenausschuss berichtet wird, hier im Plenum darstellen können. Aber anscheinend ist das so, das kann man wohl machen.
Es stellt sich aber bei dem Gesetzesantrag, den wir heute diskutieren, die Frage, ob es wirklich notwendig ist. Wir haben jetzt die Möglichkeit, drei Monate lang Personen zu observieren im Zuge der polizeilichen Präventionsarbeit, nicht der Strafverfolgung, das haben Sie ja schon richtig dargestellt. Es besteht auch jederzeit die Möglichkeit, diese drei Monate nochmals um drei Monate zu verlängern. In Ihrer Begründung legen Sie eben nicht dar, warum das nicht ausreichend ist. Auch mich würde es sehr interessieren, was jetzt an sechs Monaten - ohne eine qualitative Änderung vorzunehmen, sondern nur eine quantitative von drei auf sechs Monate - den großen Fortschritt bringt beziehungsweise wie viele Gefährder, von denen Sie sprechen, uns bisher aufgrund dieser Dreimonatsfrist durch die Lappen gegangen sind, weil sich dann kein Richter gefunden hat, der das noch mal um drei Monate verlängern wollte. Das sind die spannenden Fragen an der Stelle.
Dann schreiben Sie in Ihrer Antragsbegründung den Gefährder hinein. Das ist momentan auch in aller Munde und es ist vom Wort her schon klar - Gefährder sind gefährlich -, dass man was tun muss. Im Polizeigesetz ist er natürlich gar nicht genannt. Wenn ich das hier richtig lese, ist es so, dass sich diese Observation auf jeden bezieht, bei dem Anhaltspunkte bestehen, dass er künftig Straftaten begehen kann, und auf Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie mit einer der vorgenannten Personen bezüglich künftiger Straftaten in Verbindung stehen. Das ist schon ein sehr weit gefasster Begriff. Wenn Sie hier schon der Öffentlichkeit weismachen wollen, es gehe Ihnen um Gefährder, dann sollten Sie auch eine Einschränkung ins Gesetz reinschreiben und beispielsweise sagen, das ist eine Person, bei der es Anhaltspunkte gibt, dass sie Verbrechen gegen das Leben plant. Davor haben die Leute ja Angst, und das ist das, was Sie offensichtlich in der Öffentlichkeit darstellen wollen und wovor Sie die Menschen schützen wollen. Es ist für mich sehr offen, warum Sie das nicht machen und warum Ihre Begründung so weit von dem abweicht, was Sie im Endeffekt in diesem Gesetz ändern.
Trotzdem bin ich ganz beim Kollegen Neyses. Wenn es diese Anforderung gibt und wenn das Innenministerium sagt, dass wir ein akutes Problem haben, dass da eine Lücke ist, die geschlossen werden muss, werden wir uns im Parlament damit beschäftigen müssen. Auch ich bin dafür, dass wir eine Anhörung durchführen und uns die Argumente sehr genau anhören. Wir werden genau diese Fragen dann noch einmal stellen und hoffentlich eine bessere Antwort bekommen als bei dieser sehr dürftigen Gesetzesbegründung hier.
der Polizeistellen festhält - wenn auch jetzt mit einer Schuldenbremse-Bremse, also mit weniger Abbau als ursprünglich geplant -, die aber stattdessen Videoüberwachung will, die auch nicht ganz günstig ist, sich hier hinstellt als großer Vertreter von mehr Einstellungen bei der Polizei, finde ich das zumindest grenzwertig. Man stellt sich in eine Tradition, in die man eigentlich nicht gehört.
Zurück zum Gesetz. Wir werden uns bei diesem Gesetz enthalten. Wir werden im Ausschuss eine Anhörung beantragen und Experten benennen, weil ich diese Fragen für sehr wichtig und völlig ungeklärt halte. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht außer Zweifel, dass die Menschen, die bei uns leben, ob in Deutschland insgesamt oder bei uns hier im Saarland, einen sehr hohen Anspruch und mittlerweile eine sehr hohe Erwartungshaltung - vielleicht war sie nie höher als in den letzten Monaten - an die Gewährleistung der inneren Sicherheit haben. Die eine oder andere Debatte wäre vor zwei Jahren in diesem Haus gar nicht möglich gewesen oder mit Sicherheit vollkommen anders verlaufen als am heutigen Tag.
Auch dass wir in der vorletzten Sitzung dieser Legislatur als Große Koalition, als die Fraktionen, die diese Regierung tragen, ein Gesetz einbringen und im Ergebnis in der letzten Plenarsitzung dieser Legislatur wahrscheinlich ein Gesetz beschließen werden, das das Saarländische Polizeigesetz gravierend verändert, ist, wie ich finde, ein Ausfluss der Debatte und der Ereignisse der letzten Tage, der letzten Jahre - nicht nur bei uns, sondern auch im europäischen Kontext -, also von dem, was geschehen ist und was die Menschen bewegt. Ich finde es andererseits aber auch ein gutes Zeichen. Es beweist, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bis in die letzte Plenarsitzung hinein handlungsfähig sind, obwohl Wahlkampf ist. Es ist ein Zeichen in Richtung Bevölkerung, dass wir uns um die Probleme der Menschen und die Herausforderungen dieser Zeit bis zum letzten Tag der Regierungszeit intensiv kümmern.
Eigentlich könnte ich es in Ministermanier kurz machen und es in drei Sätzen sagen: Das Gesetz ist notwendig. Es zeichnet sich ab, dass es in Erster Lesung in diesem Haus eine breite Zustimmung bekommt. Es ist richtig, dass wir es machen. - Den
noch will ich auf ein Argument eingehen, das Kollege Hilberer genannt hat und das mich auch beeindruckt hat. Er fragte, ob die Begründung ausreichend ist. Wir werden uns im Ausschuss, natürlich in einer Anhörung, damit befassen. Es muss dazu auch noch mindestens eine Sondersitzung des Innenausschusses geben. Wir werden uns darüber zu unterhalten haben. Das ist wichtig und richtig. Dem verweigert sich auch niemand, ganz im Gegenteil, wir aus den Regierungsfraktionen unterstützen Sie ausdrücklich darin, dass wir uns in einer Anhörung inhaltlich alles noch einmal genau erklären lassen und es - von mir aus - auch noch einmal aus oppositioneller Sicht auf den Prüfstand stellen.
Ich will aber die Motivation der Koalitionsfraktionen nennen und darlegen, warum wir der Auffassung waren, dass wir es gerade jetzt in den letzten beiden Plenarsitzungen vollziehen müssen. Sicherlich spielten in der Vergangenheit, in den letzten Jahrzehnten Observationen im Saarland nicht die große entscheidende Rolle, vielleicht spielten sie überhaupt keine Rolle im Hinblick auf terroristische Aktivitäten. Terroristische Aktivitäten sind ein neues Phänomen. Es ist keines, das wir in der Erwartung aufgreifen, dass irgendetwas geschehen kann, sondern das wir aufgreifen müssen, weil es tatsächliche Umstände auch bei uns im Land, in diesem sicheren Biotop Saarland, notwendig machen. Wir haben derzeit schon mindestens einen Gefährder in Observation. Nach den Altregelungen droht er, aus den Maßnahmen der Observation herauszufallen.
Wir können gerade bei terroristisch Aktiven oder auch zurzeit Inaktiven nicht darauf setzen, dass sie in der Ruhephase, in der sie sich vielleicht im Moment befinden, auf Dauer bleiben. Deshalb stellt die Bekämpfung einer terroristischen Bedrohung andere Anforderungen als früher. Deshalb ist es hilfreich, dass wir heute die Observationsmöglichkeiten in der Erstbeantragung von drei auf sechs Monate anheben und die weiteren zu begründenden, auch wieder von Gerichten zu bestätigenden Observationen bis zu maximal sechs Monate erweitern, was natürlich nicht heißt, dass es auch immer sechs Monate sein müssen. Sie erkennen daraus schon, dass man mit der neuen Regelung der Maximaldauer und der fortlaufenden Begründung erstens einmal die Schritte der Begründungsmuster nicht so eng fassen muss wie im alten Gesetz, was der Polizei sehr hilft. Gerade im Hinblick auf terroristische Aktivitäten stellt dies einen wichtigen Sicherheitsgesichtspunkt dar. Zweitens wird eine Gesamtobservation im ersten und zweiten Schritt schon für einen viel längeren Zeitraum möglich, als es bei dem alten Gesetz nach Beantragung möglich war. Dies waren die wesentlichen Gesichtspunkte für uns, zusammen mit dem Innenministerium und dem Anforderungsprofil, das aus der Mitte der Polizei formuliert wurde, zu sagen, dies müssen wir in dieser Legislative machen. Insofern
unterstreiche ich, dass es notwendig ist, dies jetzt zu tun. Es ist auch ein notwendiges Signal zum Thema innere Sicherheit und ein notwendiges Instrument für die Polizei in unserem Land. Deshalb ist es absolut richtig, es jetzt in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren zu tun.
Ich glaube auch, dass wir über das Instrument der Videoüberwachung weiter zu reden haben, Kollegin Meyer. Dies ist ganz sicher so. Ich selbst bin da permanent mit Klaus Bouillon im Austausch. Wir haben mehrfach darüber korrespondiert, was in der Zukunft notwendige Rahmenbedingungen zur Änderung sein werden. Wir sind uns genauso einig, dass wir die Ausweitung der Videoüberwachung nicht hopplahopp machen können. Da ist sicherlich eine umfangreiche, große Anhörung nötig. Es aber jetzt noch ohne konkreten zeitlichen Druck in eine der letzten Plenarsitzungen in dieser Legislaturperiode hineinzupressen, erschien uns beiden - wenn ich das so sagen darf, werter Herr Minister - doch ein bisschen überzogen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns darauf verständigt haben, diese Debatte in der neuen Legislaturperiode zu führen. Insofern tut die Große Koalition das, was notwendig und wichtig ist und was zu mehr inneren Sicherheit in diesem Lande führt. In diesem Sinne bin ich jetzt schon dankbar für die breite Zustimmung in diesem Haus.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf mich den Ausführungen von Stefan Pauluhn vollinhaltlich anschließen. Ich bin auch froh, dass es so kurz vor Ende einer Legislaturperiode gelungen ist, die Dinge so zu betreiben, wie es heute geschieht. Wir haben aus Respekt vor dem Parlament darauf verzichtet, heute weiter gehende Anträge einzubringen, was weiche Ziele, Fußfesseln und andere Dinge angeht. Ich denke, damit sind weitreichende Konsequenzen verbunden. Wir wollen losgelöst von einer gewissen Hektik des sogenannten Wahlkampfes die Dinge in Ruhe und sachlich miteinander bereden.
Was die heutige Änderung angeht, so ist sie der Wunsch aller Fachleute Deutschlands. Alle Kriminalisten und Leiter der AGs sagen uns, es ist ein deutlicher Unterschied in der Praxis, ob man drei Monate oder sechs Monate Zeit hat, ob man die Dinge verändern und verlängern kann oder nicht. Ich denke, die Tatsache, dass Menschen, die dieses Geschäft jahrzehntelang betreiben, dies intensiv wünschen, sollte für uns Rechtfertigung sein, es so, wie es heute getan wurde, einzubringen.
Was die Situation des Personalkörpers angeht, sollte unstrittig sein, dass wir in den letzten beiden Jahren mehr Köpfe eingestellt haben als in den 30 Jahren zuvor. Man kann natürlich über die Tarifangestellten und die 450-Euro-Verträge diskutieren. Eines wird aber in der Diskussion immer vergessen, und allein dieses Argument schlägt alle anderen Argumente tot: Wir haben jetzt schon für drei Jahre natürlich wird das weitergehen - 30 Fälle von Lebensarbeitszeitverlängerung pro Jahr. Zu den 110 Personen, die wir einstellen, kommen also 30 voll ausgebildete Polizisten mit Erfahrung. Das zeigt, dass diese Koalition handlungsfähig ist. Wir reagieren. Das wird sicherlich auch nach der Wahl geschehen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/2092 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/ 2092 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE. Enthalten haben sich die PIRATEN-Fraktion und die B 90/GRÜNE-Fraktion.