Protocol of the Session on March 15, 2017

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Ich war heute Morgen gelinde gesagt auch etwas überrascht angesichts der Frage der BILD-Zeitung, was die große Inspektion kosten wird, was hier ansteht. Wenn Neubau, was soll der dann kosten? Auf diese Frage haben meine Leute geantwortet: Die Kosten sind bisher nicht ermittelt, dies erfolgt im Wege der konkreten Planung. - Dass daraus nun ein solcher Bericht formuliert wird, das überrascht mich dann doch etwas. Ich will den Verfasser des Berichts aber gerne aufklären: Natürlich wissen wir, wenn wir planen, dass wir 4.000 Quadratmeter Nutzfläche brauchen, dass wir 6.200 Quadratmeter Bruttogesamtfläche haben. Wir rechnen mit 1.600 bis 1.900 Euro an Bauwerkskosten pro Kubikmeter. Aber ich kann doch keine Zahlen herausgeben, bevor ich mit der Planung fertig bin! Daraus nun eine solche Überschrift zu formulieren - nun gut, es sind halt Wahlkampfzeiten. Die geschätzten Handwerkerkosten belaufen sich zurzeit auf 17 bis 18 Millionen. Und wir gehen von 25 Millionen aufwärts aus. Dies dazu.

Es ist viel über die Polizeistärke gesprochen worden. Ich darf Ihnen vielleicht auch erzählen, weshalb

wir heute diese Probleme haben: Ich nenne Ihnen einmal die Zahlen für den Zeitraum von 1985 bis 2017; jeder weiß, wer jeweils die Verantwortung hatte. Von 1985 bis 1999 wurden 577 Personen eingestellt, 38,4 pro Jahr. Von 1999 bis 2015 wurden 96 pro Jahr eingestellt. Und in meiner Amtszeit wurden, von 2015 bis heute, 103 pro Jahr eingestellt. Wir haben in dieser Großen Koalition dafür gesorgt, dass in den zurückliegenden zwei Jahren und drei Monaten 524 Personen eingestellt wurden, also beinahe so viele, wie in den 15 Jahren von 1985 bis 1999, da waren es nämlich auch nur 577. Diesen Zahlen ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall von der CDU.)

Manchmal ist zu hören, wir hätten für die Präsenz der Polizei in der Fläche nichts getan. Durch all die Maßnahmen, die ich dargestellt habe, ist es gelungen, 230 Polizisten mehr in der Fläche unterzubringen. Wir haben die sechs OpEs lange geplant. Wir haben im Norden des Saarlandes eine Nordsaarland-Inspektion aufgebaut. Ich denke, das alles kann man nicht wegdiskutieren.

Über dieses Programm mit 283 fangen wir auch diejenigen auf, die altersgemäß ausscheiden, weil wir pro Jahr 30 mehr haben.

Ich erspare es mir, auf die vielen Dinge einzugehen, die die Polizei außerdem gestärkt haben: Bundeswehr im Inneren - die Übung ist positiv verlaufen -, Großinspektion, Bereitschaftspolizei, Bodycams, Modellprojekt Bahnhof, KatWarn, Darknet und vieles mehr. Ich denke, diese Koalition hat gezeigt, dass sie gut gearbeitet hat. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2092 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und LINKEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesheimgesetzes Saarland und weiterer Gesetze (Drucksache 15/1929) (Abände- rungsantrag: Drucksache 15/2104)

(Minister Bouillon)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann Scharf, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14.09.2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile immer mehr Betroffene nach Alternativen zur klassischen stationären Einrichtung suchen, wird der Anwendungsbereich des novellierten Gesetzes auf die Tages- und Nachtpflege sowie auf die ambulanten Pflegedienste ausgeweitet. Daneben werden alternative Wohnformen in den Fokus gerückt. Dies ermöglicht es der Heimaufsicht, auch bei Hinweisen auf Beschwerden mit Blick auf diese Wohn- und Betreuungsformen Überprüfungen einzuleiten. Damit wird ein umfassender Schutz der Menschen, die der Pflege beziehungsweise Betreuung bedürfen, sichergestellt.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Rechtsstellung und die Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht verbessert und klargestellt werden. Auch wird es künftig einen regelmäßigen Austausch zwischen den Prüfinstanzen und dem Saarländischen Pflegebeauftragten Jürgen Bender geben. Darüber hinaus schreibt das Gesetz ausdrückliche Informationspflichten der Träger einer Einrichtung fest, genau wie das künftig von allen Beschäftigten einer Einrichtung in vorgegebenen Zeiträumen vorzulegende erweiterte Führungszeugnis.

Zukunftsweisend ist zudem die erweiterte Experimentierklausel, die es den Trägern künftig ermöglicht, vorbehaltlich der Prüfung durch die Heimaufsicht neue Betreuungs- und Wohnsettings zu etablieren. Im Zuge dieser Modernisierungen wird das Gesetz umbenannt in „Saarländisches Gesetzes zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderungen“.

Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16.11.2016 eine Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände begrüßten grundsätzlich den Gesetzentwurf. Die Koalitionsfraktionen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Der Abänderungsantrag enthält neben redaktionellen Änderungen einige Modifizierungen des Anwendungsbereichs. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei

Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1929 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 15/2104 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/2104 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1929 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir treten nunmehr in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 12.55 Uhr fortgesetzt.

(Die Sitzung wird von 11.52 Uhr bis 12.58 Uhr unterbrochen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Meeresfischzucht Völklingen“

(Drucksache 15/2107)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden Roland Theis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich berichte im Folgenden zur Einsetzung und zum Ablauf des Untersuchungsausschusses Meeresfischzucht Völklingen. Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 37. Sitzung am

(Präsident Meiser)

20.05.2015 gemäß Art. 79 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Meeresfischzucht Völklingen beschlossen. Der Landtag hat dabei den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Der Einsetzungsbeschluss gliedert sich in zwei Themenfelder, zum einen soll das Handeln der Kommunalaufsicht im Rahmen der Anzeige des Projektes geprüft werden, zum anderen soll die Finanzierung des Projektes durch die Saarländische Landesbank hinsichtlich der Grundlage der Kreditbewilligung und den Umständen der Kreditvergabe behandelt werden, so der Einsetzungsbeschluss.

In der Sitzung vom 09.06.2015 wurde der Kurztitel „Meeresfischzucht Völklingen“ beschlossen. Der Untersuchungsausschuss ist insgesamt zu 13 Sitzungen zusammengetreten, hiervon dienten sämtliche Sitzungen der Beratung und drei Sitzungen auch der Beweisaufnahme beziehungsweise zusammenhängenden Sachdarstellung der vom Untersuchungsausschuss festgelegten Betroffenen. Die konstituierende Sitzung fand am 09.06.2015 statt, die letzte Sitzung am 07. März 2017. In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses wurden Herr Gerd Müllenbach, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, Herr Klaus Meiser und Herr Klaus Lorig als Betroffene im Sinne des § 54 Abs. 1 und 2 des Landtagsgesetzes festgestellt. Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt zehn Beweisbeschlüsse erlassen, die Zeugeneinvernahmen und die Beiziehung von Akten und Beweisdokumenten zum Gegenstand haben.

Am 09. Juni 2015 hatte der Untersuchungsausschuss eine Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des Untersuchungsausschusses Meeresfischzucht Völklingen des Landtags des Saarlandes erlassen. Der Untersuchungsausschuss ist bei der Beweisaufnahme der durch den Einsetzungsbeschluss vorgegebenen Struktur gefolgt. Das bedeutet, dass der Ausschuss zunächst den Komplex Kommunalaufsicht und sodann den Komplex Finanzierung aufgearbeitet hat. In beiden Fällen wurden sowohl umfangreiche Unterlagen beigezogen als auch Zeugenbeweise erhoben.

Ich komme zur Beiziehung von Beweisdokumenten. Der Untersuchungsausschuss fasste umfangreiche Beschlüsse zur Beiziehung von Akten, unter anderem Akten des Ministeriums für Inneres und Sport, des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und der SaarLB. In Ausführung der Beweisbeschlüsse übermittelte das Ministerium für Inneres und Sport insgesamt fünf Aktenordner, die inhaltlich jeweils teilweise als VS-vertraulich eingestuft sind. Im Nachgang zur fünften Sitzung am 12. April 2016, lieferte die Landesregierung auf Wunsch des Aus

schusses weitere 17 Aktenordner aus den Bereichen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei. Weiterhin wurden sieben staatsanwaltliche Ermittlungsakten durch das Ministerium der Justiz eingereicht. Die Regierung hob in ihrem Begleitschreiben vom 06. Juni 2016 hervor, dass sie diese Zulieferung als überobligatorisch und nicht zum Kernbereich der Beweisbeschlüsse gehörend ansehe. Zum Themenkomplex Finanzierung lieferte die Saarländische Landesbank auf Anforderung des Ausschusses am 14. Juni 2016 fünf Aktenordner, die von ihr insgesamt als VS-Vertraulich eingestuft worden waren.

Ich komme zur Zeugenvernehmung. Der Ausschuss hat insgesamt 21 Zeuginnen und Zeugen in drei Sitzungen vernommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die zusammenfassende Sachdarstellung und die Inhalte der Zeugenaussagen werde ich gemäß der Absprache im Untersuchungsausschuss an dieser Stelle nicht eingehen. Diese werden sicherlich im Rahmen der anschließenden Debatte noch umfassend aufgegriffen werden. Lassen Sie mich aber noch ein paar Worte zu dem Inhalt des vorliegenden Abschlussberichts verlieren.

Wie ich anfangs dargestellt habe, hat sich der Ausschuss sowohl mit dem Komplex Kommunalaufsicht als auch mit dem Komplex Finanzierung befasst, wie es ihm vom Plenum auch aufgegeben war. Der Abschlussbericht selbst enthält jedoch keinerlei inhaltliche Ausführungen zum Themenkomplex Finanzierung. Dies hat seinen Grund darin, dass sowohl die beigezogenen Unterlagen der SaarLB als auch der größte Teil der mündlichen Beweisaufnahme als Verschlusssache aufgrund des Schutzes von Bankund Geschäftsgeheimnissen eingestuft wurden und auch einzustufen waren. Ich hatte an der damaligen Sitzung als Ausschussvorsitzender aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können. Ich bedanke mich für die Einstufung und für die Durchführung der Sitzung bei meiner Stellvertreterin Astrid Schramm.

Nach § 4 Abs. 4 der Geheimschutzordnung des Untersuchungsausschusses sind nämlich Erörterungen über Verschlusssachen in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Von daher kann der Inhalt von als Verschlusssache eingestuften Beweisdokumenten und nicht öffentlich erfolgten Zeugenaussagen nicht Gegenstand des öffentlichen Abschlussberichtes sein. Von der Herstellung eines Abschlussberichtes zu diesem Themenkomplex wurde daher auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses abgesehen, da eine Veröffentlichung im Rahmen einer Landtagsdrucksache aus geheimschutzrechtlichen Gründen ohnehin ausgeschlossen gewesen wäre. Entsprechend fallen sowohl die Sachdarstellung als auch die Wertungen der Fraktionen ausschließlich zu den Inhalten des ersten The

(Abg. Theis (CDU) )

menkomplexes, zur Kommunalaufsicht aus. Die Inhalte der Mehrheits- und Minderheitenwertungen befassen sich in erster Linie mit der Frage, wie die Handhabung des Anzeigeverfahrens durch die Kommunalaufsicht im Jahr 2007 zu werten ist, und kommen zu kontroversen Ergebnissen. Im Einzelnen werden die Wertungen jedoch Inhalt der nachfolgenden Debatte sein, so dass ihnen im Rahmen der Berichterstattung zur Ausschussarbeit nicht vorgegriffen werden soll.

Abschließend darf ich mich bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit und bei dem Ausschusssekretär für die konstruktive Zuarbeit bedanken. Alle haben es uns ermöglicht, den Untersuchungsauftrag des Landtages innerhalb von weniger als zwei Jahren vollständig abzuarbeiten und zu Ende zu führen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Bevor wir zur Aussprache kommen, bitte ich um Entschuldigung, aber ein Lautsprecher scheint ausgefallen zu sein, sodass die eine Seite des Parlamentes nicht beschallt und die Akustik schlecht ist.

(Zurufe und Sprechen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen heute den Bericht zum Untersuchungsausschuss der Meeresfischzucht Völklingen und das Ergebnis unserer Untersuchungen im Landtag vor. Im Vordergrund der Untersuchung stand für uns die Frage, warum die Kommunalaufsicht unter Leitung ihrer damaligen Innenministerin Kramp-Karrenbauer nicht gegen das Vorhaben der Meeresfischzucht eingeschritten war, obwohl es in der Fachabteilung ein eindeutiges Votum zum Einschreiten gab. Wie nicht anders zu erwarten, unterscheiden sich die von den Regierungsfraktionen und den Oppositionsfraktionen festgestellten Ergebnisse ganz erheblich. Während CDU und SPD davon ausgehen, dass ein Verzicht auf das Einschreiten im Ermessen der Kommunalaufsicht stand und dieses Ermessen von Frau Kramp-Karrenbauer als damals verantwortliche Ministerin rechtmäßig ausgeübt worden sei, sehen wir das ganz anders.

Nach dem Ergebnis aller Untersuchungen ist klar bewiesen, dass Frau Kramp-Karrenbauer als damalige Innenministerin eine nicht nur rechtlich sehr fragwürdige, sondern auch politisch absolut fehlerhafte Entscheidung getroffen hat.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)