Hermann-Josef Scharf

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14.09.2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile immer mehr Betroffene nach Alternativen zur klassischen stationären Einrichtung suchen, wird der Anwendungsbereich des novellierten Gesetzes auf die Tages- und Nachtpflege sowie auf die ambulanten Pflegedienste ausgeweitet. Daneben werden alternative Wohnformen in den Fokus gerückt. Dies ermöglicht es der Heimaufsicht, auch bei Hinweisen auf Beschwerden mit Blick auf diese Wohn- und Betreuungsformen Überprüfungen einzuleiten. Damit wird ein umfassender Schutz der Menschen, die der Pflege beziehungsweise Betreuung bedürfen, sichergestellt.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Rechtsstellung und die Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht verbessert und klargestellt werden. Auch wird es künftig einen regelmäßigen Austausch zwischen den Prüfinstanzen und dem Saarländischen Pflegebeauftragten Jürgen Bender geben. Darüber hinaus schreibt das Gesetz ausdrückliche Informationspflichten der Träger einer Einrichtung fest, genau wie das künftig von allen Beschäftigten einer Einrichtung in vorgegebenen Zeiträumen vorzulegende erweiterte Führungszeugnis.
Zukunftsweisend ist zudem die erweiterte Experimentierklausel, die es den Trägern künftig ermöglicht, vorbehaltlich der Prüfung durch die Heimaufsicht neue Betreuungs- und Wohnsettings zu etablieren. Im Zuge dieser Modernisierungen wird das Gesetz umbenannt in „Saarländisches Gesetzes zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderungen“.
Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16.11.2016 eine Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände begrüßten grundsätzlich den Gesetzentwurf. Die Koalitionsfraktionen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Der Abänderungsantrag enthält neben redaktionellen Änderungen einige Modifizierungen des Anwendungsbereichs. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei
Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1929 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 15/2104 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrte Dame! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14.09.2016 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Verfahrensverzögerungen zu beheben, die Verfahren zu entbürokratisieren und zu deregulieren. Dies indem das Saarland wie die meisten anderen Bundesländer von den Öffnungsklauseln des § 116 SGB XII Gebrauch macht.
Das heißt, dass auf eine zwingende Anhörung sozial erfahrener Dritter vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften verzichtet wird. Zudem wird die bisherige Verpflichtung, sozial erfahrene Dritte vor Erlass eines Widerspruchsbescheides über die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer
Art und Höhe beratend zu beteiligen, in eine KannBestimmung umgewandelt. Infolgedessen werden die Vorschriften des AGSBG XII zu den Beiräten für Sozialhilfe bei den örtlichen Trägern und zum Landesbeirat für Sozialhilfe sowie die Verordnung über die Beiräte für Sozialhilfe und die Beteiligung sozial erfahrener Dritter beim Widerspruchsverfahren aufgehoben.
Der Landesbeirat ist im Saarland seit über zehn Jahren nicht mehr zusammengetreten. Auch fast alle Beiräte für Sozialhilfe wurden in den letzten fünf Jahren lediglich einmal, nämlich zur konstituierenden Sitzung, einberufen. Die Beiräte und der Landesbeirat wurden lediglich wegen der Benennung sozial erfahrener Dritter aus dem Beirat zwecks Beteiligung im Widerspruchsverfahren benötigt.
Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die zwingende Beteiligung von sozial erfahrenen Dritten in der Regel keinen Einfluss auf die Behördenentscheidung hatte, sodass sich daraus keine verbesserte Rechtsposition für die Betroffenen ergab. Dennoch haben die Sozialhilfeträger auch künftig die Möglichkeit, sozial erfahrene Dritte beim Widerspruchsverfahren zu beteiligen, dies gegen Zahlung einer Entschädigung.
Des Weiteren wird das Gesetz zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe an die bundesgesetzliche Änderung des SGB XII sowie an die landesgesetzlichen Vorschriften des Saarländischen Pflegegesetzes angepasst. Darüber hinaus wird die Basis und Berechnung der Finanzzuweisungen des Landes an die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken an die tatsächliche Ausgabenentwicklung angeglichen und erweitert.
Der Ausschuss hat am 15. Dezember 2016 zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt. Hierbei haben sich die in der Sozialberatung tätigen Verbände gegen die vorliegende Gesetzesänderung ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei Zustimmung der Regierungsfraktionen, Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1915 in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier wird ein Popanz aufgebaut, der überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Wir sind das 12. Bundesland, das diese Dinge so umsetzt, wie es Ihnen heute in der Drucksache vorliegt. Baden-Württemberg und Thüringen haben es genauso gemacht, wie wir es heute vorschlagen. Insofern, sage ich jetzt einmal, hat man sich dort die Gedanken gemacht. Wir wollen Menschen nicht in irgendeiner Art und Weise benachteiligen, sondern wer sich das alles genau angehört hat und sich auch genau noch einmal das, was vorhin in der Berichterstattung vorgetragen wurde, vor Augen führt, der
weiß, die Menschen sind nicht alleine. Deswegen sind wir klug beraten, heute als das 12. Bundesland im Reigen das genauso zu beschließen, wie es Ihnen vorliegt. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 54. Sitzung am 09. November 2016 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die erforderliche Anpassung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe an den durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2017 eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie an die gleichzeitige Erhöhung der Leistungen bei häuslicher Pflege.
Das saarländische Gesetz über die Gewährung einer Blindenhilfe gewährt blinden Menschen pauschalierte Geldleistungen, welche die Lebensumstände der von Blindheit betroffenen Menschen erleichtern und verbessern sollen. Insofern sollen die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen ausgeglichen werden. Sollten die Leistungsempfänger jedoch bereits aufgrund anderer Rechtsvorschriften gleichartige Leistungen erhalten, werden diese angerechnet. Die Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem Elften Sozialgesetzbuch sind derartige anzurechnende Leistungen.
Da das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 01. Januar 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführt, der die Pflegesituation pflegebedürftiger Menschen künftig in fünf Pflegegraden statt wie bisher in drei Pflegestufen abbildet, ist die Anrechnungsvorschrift des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe anzupassen.
Zudem gehen gleichzeitig mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Erhöhungen der Leistungsbeträge bei der häuslichen Pflege nach den Vorschriften des Elften Sozialgesetzbuchs einher. Die Leistungsverbesserungen sollen auch den Leistungsberechtigten nach dem Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe zugutekommen. Die Leistungen der Blindheitshilfe werden daher weiterhin in bisheriger Höhe und grundsätzlich ohne eine stärkere Anrechnung der Pflegeleistungen gewährt.
Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. November 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er hat intensive Nachfragen gestellt. Dadurch konnte auf eine Anhörung verzichtet werden.
Ich darf Ihnen heute vortragen: Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, ohne Enthaltungen, die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/ 1986 in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur bei uns im Saarland ist die Zahl der Drogentodesfälle - in diesem Jahr bisher 22 - gestiegen. Im vierten Jahr in Folge stieg die Zahl der Drogentoten in der Bundesrepublik Deutschland auf insgesamt 1.226 Personen. Auch europa- und weltweit haben wir es mit dem Phänomen steigender Zahlen des Konsums und von Drogentoten zu tun. Mehr als 210.000 Menschen sind 2015 durch Drogenkonsum gestorben, eine sehr traurige Bilanz.
Daher will ich gleich zu Beginn meiner Rede darauf hinweisen, dass Ihr Antrag, meine Damen und Herren der PIRATEN-Landtagsfraktion, in die völlig falsche Richtung geht und von uns abgelehnt wird. Mit dieser Oktoberfestmentalität gehen wir nicht den richtigen Weg.
Auch den Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass staatliche Verbote und eine intensive Aufklärungsarbeit nicht allein vom Drogenkonsum abhalten. Unsere wichtigsten Säulen sind Prävention, Prävention und noch mal Prävention, nicht zu vergessen die Therapie.
Deshalb möchte ich einige Zahlen und Fakten nennen. Das Saarland gibt derzeit 1,45 Millionen Euro für die Suchtkrankenhilfe im Rahmen der freiwilligen Leistungen aus. Ich will im Folgenden unsere Projekte noch mal anführen. Wir haben eine flächendeckende Versorgung mit Präventionsfachstellen in Vernetzung mit den örtlichen Gesundheitsämtern. Im Arbeitsbereich Drogenerkennung werden die Drogenerkennung und Drogentestverfahren auf der Basis von Daten, die beim polizeilichen Einschreiten gewonnen werden, untersucht. Dies geschieht im Bereich der Drogentestverfahren durch Planung, Entwicklung und Auswertung von Feldversuchen unter Beteiligung der jeweiligen Hersteller. In Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin an der Universität des Saarlandes und dem Institut für Rechtsmedizin Zürich wird die Drogenerkennung gemeinsam mit dem LPH auf wissenschaftlicher Basis seit 2009 erforscht.
Die Forschung ist auf den Wandel des Konsumverhaltens unterschiedlicher Gruppierungen, auf die Entdeckung neuer Rauschdrogen und auf die Entwicklung aussagefähiger Erkennungsverfahren ausgerichtet. Die Drogenerkennung basiert auf einem Verfahren zur subjektiven, strukturierten Verdachtsgewinnung bezogen auf substanzbedingte psychoaktive Beeinflussung. Auf der Basis dieser Erkenntnisse werden am LPH Berater und Multiplikatorengruppen für Erziehende - Lehrer, Übungsleiter, Eltern und Ausbildungsleiter sowie Beamte des polizeilichen Einzeldienstes - ausgebildet und beraten. Zweck der Ausbildung ist die Vermittlung von Fähigkeiten, Drogenkonsum an Verhaltensmerkmalen erkennen zu können. Dazu werden Schulungsmodule sowie Informations- und Unterrichtsmaterialien entwickelt und bereitgestellt - ein guter Weg.
Was machen wir in unseren Betrieben? Betriebe werden mit Mitarbeitern konfrontiert, bei denen regelmäßiger Missbrauch psychoaktiver Substanzen Teil ihres Lebensalltags ist. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, Ausbilder beziehungsweise Vorgesetzte in die Lage zu versetzen, Drogenkonsum zu einem möglichst frühen Zeitpunkt an Verhaltensmerkmalen zu erkennen, die betreffenden Mitarbeiter anzusprechen und ihnen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Hilfe anzubieten sowie einem Abglei
ten in die Abhängigkeit vorzubeugen. Die Aus- und Fortbildungen für Führungspersonal und Ausbilder in saarländischen Betrieben werden in Kooperation mit der IHK durchgeführt. Im Jahr 2015 fand erstmals eine Fachtagung für die Zielgruppe Führungskräfte und Ausbildungsleiter in Betrieben statt.
Auch die Drogenerkennung in den Schulen ist ein wichtiger Bestandteil der präventiven Arbeit. Das Konzept zur Förderung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen beim Erkennen von psychoaktiver Beeinflussung für Lehrer, Sozialarbeiter und Schoolworker wurde erstmals 2014 dem Kollegium des technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrums Dillingen im Rahmen eines pädagogischen Tages vorgestellt und im Jahr 2015 umgesetzt.
Ergänzend zu den Standardinhalten der Fortbildungs- und Qualifizierungsreihen im Bereich Drogenerkennung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen im schulischen Kontext erläutert und Hilfe bei der Erstellung von Suchtmittelvereinbarungen gewährleistet. Nennen möchte ich auch das Forschungsprojekt Vigilanztest, die Suchtprävention in der Großregion und unser Präventionsprojekt FreD. Dies ist ein Ansatz der Kurz- und Frühintervention für junge Menschen, nachdem sie erstmalig wegen Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig wurden. Die Erfahrungen sind bisher sehr gut.
Für die stationäre Versorgung stehen mit unseren Fachkliniken Tiefental und Münchwies kompetente Häuser und kompetentes Fachpersonal zur Verfügung. Bei der niedrigschwelligen Überlebenshilfe für Schwerstabhängige von illegalen Drogen leistet unser Drogenhilfezentrum in der Brauerstraße eine hervorragende Arbeit. Allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern von dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes! Da wird Erstklassiges geleistet.
2015 hatten 540 Personen, 418 Männer und 122 Frauen, mit einem Durchschnittsalter von 36 Jahren eine Berechtigung zur Nutzung des Konsumraumes. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzeptes im Drogenhilfezentrum ist der Spritzentausch. Ziel ist es, jedem intravenös Konsumierenden die Möglichkeit zu geben, sich mit einer neuen, sterilen Spritze Drogen zu applizieren und damit die Verbreitung von Infektionen, insbesondere Hepatitis und HIV, die durch das gemeinsame Benutzen von Spritzutensilien entstehen können, zu vermeiden. Die Nadeln und Spritzen werden im Verhältnis eins zu eins getauscht. Das heißt, Spritzen und Nadeln erhält nur derjenige, der seine benutzten Spritzen und Nadeln in entsprechender Anzahl im Drogenhilfezentrum sicher entsorgt. Das unachtsame Wegwerfen von Spritzen innerhalb und außerhalb der Einrichtung und damit eine Gefährdung unbeteiligter Dritter werden auf diese Weise vermieden.
Häufig kommt es im Drogenhilfezentrum zu unbeabsichtigten Überdosierungen, die ein sofortiges Eingreifen der Mitarbeiter erforderlich machen. Aus diesem Grund werden alle Mitarbeiter regelmäßig in Erster Hilfe geschult. Die Kurse werden vom Krankenpfleger im Drogenhilfezentrum unter besonderer Berücksichtigung der möglichen Komplikationen, die mit Drogennotfällen einhergehen, durchgeführt. HIV-, Hepatitis- und Lues-Beratungen und -Testungen finden in der Regel 14-tägig in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Saarbrücken im Drogenhilfezentrum statt.
Nennen möchte ich auch das „Trottoir“, eine Anlaufund Beratungsstelle für Frauen, die der Prostitution nachgehen beziehungsweise nachgegangen sind und die dem Drogenmilieu zuzurechnen sind. „Le Trottoir - Hilfen für Prostituierte“ ist in Containern neben dem 2007 auf städtischem Gelände künstlich angelegten Straßenstrich untergebracht, der von der Dudweiler Landstraße und dem ehemaligen HelaParkplatz, auf dem im Jahr 2014 der städtische Fernbusbahnhof installiert wurde, begrenzt wird.
Ziel ist, die Risiken, die mit Substanzmissbrauch und Prostitution einhergehen, zu verringern, die gesundheitliche und psychosoziale Lage der betreuten Frauen zu stabilisieren beziehungsweise zu verbessern sowie Ausstiegshilfen zu gewähren. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 60 unterschiedliche Drogen konsumierende Frauen am „Trottoir“ betreut. Danke den Mitarbeiterinnen von „Le Trottoir“, die hier teilweise wirklich Übermenschliches leisten!
Als letzten Punkt möchte ich noch die psychosoziale Begleitung von Substituierten in Saarbrücken, Saarlouis, Merzig und Neunkirchen durch die AWO und die Caritas nennen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte durch meinen kurzen Beitrag deutlich machen, dass vieles getan wird; es bleibt aber auch noch vieles zu tun. Das machen diese Regierung und die Große Koalition. Ich sage es, wie es der Präsident der saarländischen Ärztekammer, Dr. Josef Mischo, vor ein paar Tagen gesagt hat: Ein Kurswechsel in der saarländischen Drogenpolitik ist nicht nötig. Hier wird Gutes geleistet. Wir arbeiten daran, es noch zu verbessern. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Hilberer, Sie haben es einfach nicht verstanden. Wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie nämlich mitbekommen, was wir alles leisten und dass wir natürlich dabei sind, das eine oder andere Projekt zu verbessern. Aber das Stichwort Oktoberfestmentalität habe nicht ich in die Debatte eingebracht, sondern das haben Sie in die Debatte gebracht. Ich glaube einfach, dass das, was Sie hier in einem bunten Strauß vortragen, nicht helfen wird, einen einzigen Drogentoten zu vermeiden. Ich glaube nämlich, wir müssen in diesen Dingen ganz engmaschig an den Punkten dranbleiben. Ich habe deshalb die einzelnen Projekte bewusst genannt. Wir müssen in den Kindergärten und Schulen beginnen.
Wenn Sie sich die Zahl der Drogentoten des Jahres 2016 genau anschauen und analysieren, dann werden Sie feststellen, dass wir bei einem Durchschnittsalter von weit über 50 sind. Wir haben Projekte am Laufen. Ich habe es deutlich gesagt: Wir wollen die Projekte verbessern. Dazu sind wir alle aufgerufen. Ich glaube, es wäre gut, wenn Sie uns auf diesem Wege unterstützen würden und nicht versuchen, Ihre kruden Theorien hier umzusetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hilberer, ich muss es noch mal sagen: Wir wollen nichts schönreden. Ich bin öfters im Drogenhilfezentrum, weil ich die Arbeit, die dort geleistet wird, bewundere. Die Menschen, die dorthin kommen - das ist schon nicht einfach! Deswegen muss man sich mit dieser Thematik intensiv wie in kommunizierenden Röhren beschäftigen. Dort gibt es wahnsinnig viele menschliche Schicksale. Wenn Mütter, die drei, vier Kinder haben, der Prostitution nachgehen, weil sie diesen Stoff einfach brauchen, lässt einen das nicht kalt. Deshalb sind wir, glaube ich, gut beraten, uns nicht gegenseitig Vorwürfe zu machen. Ich betone es noch einmal: Wir wollen diese Dinge, die ich genannt habe, verbessern, und wir sind dabei.
Das LPH evaluiert hier auch. Wir befinden uns mit der HTW, mit der eidgenössischen Universität in Zürich über diese Dinge in einem stetigen Austausch, ich habe das doch angesprochen. Da wird versucht, neue Verfahren zu entwickeln. Deswegen habe ich das Drogenhilfezentrum und „Le Trottoir“ etwas näher beleuchtet, weil das etwas ist, was von anderen Bundesländern durchaus positiv betrachtet wird.
Es ist angesprochen worden: Wir waren in Saarbrücken teilweise zuständig für Luxemburg, für Frankreich, für Rheinland-Pfalz. Irgendwann hat das zu einer Überforderung geführt. Seit wir sozusagen noch einmal Ordnung in das System gebracht haben, ist das Drogenhilfezentrum eine Stelle, wo auch an Einzelfällen sehr intensiv gearbeitet wird, wo auch versucht wird aufzuarbeiten, wie Prävention verbessert werden kann.
Von den 22 Toten, die wir haben, ist jeder Einzelne ein Toter zu viel. Aber der Kollege Thul hat es noch einmal angesprochen: Da gibt es Gründe. Es hat in diesem Hause über lange Jahre immer Einigkeit geherrscht, auch als andere noch das Sagen hatten, dass wir gut beraten sind, hier einen gemeinsamen Weg zu beschreiten. Ich weiß noch, dass viele Kolleginnen und Kollegen vor 20 Jahren nach Zürich gefahren sind, sich die Dinge vor Ort angeschaut haben und damals, als die SPD noch das Sagen hatte, gemeinsam den Weg gegangen sind.
Das festzuhalten war mir wichtig, deswegen habe ich mich noch mal gemeldet. In Ihrem Beitrag eben haben Sie es ja auch durchklingen lassen. Ich finde es unsinnig, gegenseitig Schuldzuweisungen vorzunehmen. Das bringt den Betroffenen überhaupt nichts ein. Ich will auch als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses dafür sorgen, dass wir Dinge überparteilich und im Interesse der Sache regeln. So werden wir auch in der Drogenpolitik weiter verfahren, denn wir werden es nur gemeinsam schaffen, wenn alle an einem Strang ziehen. Dazu fordere ich uns jetzt alle auf, dass wir an den Dingen dranblei
ben und versuchen, Verbesserungen in den präventiven Ansatz zu bringen und die Träger, die das machen, die Caritas, die AWO, das Drogenhilfezentrum und viele andere Player in diesem Lande, weiterhin zu unterstützen. Wenn wir das machen, erreichen wir vielleicht eine Verbesserung, das wäre dringendst notwendig. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 48. Sitzung am 18. Mai 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Verbleib von hilfe-, betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch Gewährleistung einer bedarfsgerechten, ortsnahen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur zu sichern. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung des bislang bestehenden Versorgungsangebotes. Der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit soll insbesondere durch den weiteren Ausbau und die konzeptionelle Weiterentwicklung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, von ehrenamtlichen Strukturen, der Selbsthilfe sowie von teilstationären und Kurzzeitpflegeeinrichtungen unterstützt werden. An der Stelle sind Detailinformationen über die Versorgungssituation hilfe-, betreuungs- oder pflegebedürftiger Menschen unerlässlich. Hier fehlte es bislang an einer verbindlichen Berichtspflicht der Landesregierung zur Lebenssituation älterer Menschen im Saarland.
Des Weiteren wird die Ermächtigung der Landesregierung zum Verordnungserlass um den Erlass von
Vorgaben zur regelmäßigen Qualitätssicherung der Angebote erweitert. Darüber hinaus wird für die Förderung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote, des Ehrenamtes sowie der Selbsthilfe durch einen Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung in jeweils gleicher Höhe für die einzelne Fördermaßnahme ergänzt.
Zur Umsetzung der Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz legt dieser Gesetzentwurf die landesgesetzliche Grundlage für die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsund Entlastungsangeboten und deren Förderung sowie für die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe durch die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken.
Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30.08.2016 eine Anhörung durchgeführt, an der sich fünf Organisationen beteiligt haben. Die angehörten Verbände begrüßten den Gesetzentwurf mit wenigen Änderungsanregungen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1805 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 50. Sitzung am 13.07.2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss
für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Erfahrungen der Kammern mit dem Vollzug des bestehenden Gesetzes. Kernelemente sind die Modifizierung der bestehenden Regelungen zur Datenerhebung und Datenverarbeitung sowie die Anpassung der Meldepflichten für Kammermitglieder. In diesem Zusammenhang wird eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Angaben hinsichtlich beruflichen Fehlverhaltens von Kammermitgliedern an zum Beispiel andere Kammern oder die Kassenärztliche Vereinigung geschaffen. Auch werden die Möglichkeiten der Heilberufekammern, berufliches Fehlverhaltens zu sanktionieren, ausgeweitet sowie die Vollstreckbarkeit von berufsgerichtlichen Urteilen, Geldbußen und Gerichtskosten abschließend geregelt.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Heilberufekammern gemeinschaftliche Berufsausübungen reglementieren und bestimmte Berufsausübungsformen einschränken können. Klargestellt und konkretisiert wird des Weiteren der Begriff der Berufsausübung unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Rechtsprechung. Daneben bildet die Einführung der Weiterbildung in eigener Praxis für Tierärztinnen und Tierärzte einen wesentlichen Schwerpunkt der Gesetzesänderung.
Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.09.2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Da sich die Regierung bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens mit den betroffenen Kammern auf die wesentlichen Regelungspunkte verständigt hatte, erschien im Ausschuss eine Anhörung entbehrlich.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1876 in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Pflege ist Menschenwürde, so haben wir den Antrag unserer Koalition überschrieben. Die Sicherstellung dieser Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit und Voraussetzung für ein Altern in Würde.
Wie sieht es in unserem Land aus? 151 Pflegeeinrichtungen betreuen circa 12.500 Menschen. 112 ambulante Pflegedienste beschäftigen 3.355 Kräfte und betreuen circa 8.000 Menschen. Mehr als 12.000 Menschen werden von ihren Angehörigen zu Hause teilweise rund um die Uhr an 365 Tagen betreut. Meine Damen und Herren, uns als Koalition ist es heute ein besonderes Bedürfnis, diesen Menschen, den Hauptamtlichen und den Ehrenamtlichen, ein herzliches Wort des Dankes zu sagen!
Sie leisten teilweise Übermenschliches. Jeder, der sich mit dem Thema Demenz beschäftigt hat und in seinem Umfeld Menschen hat, die daran erkrankt sind, weiß, was es bedeutet, zu Hause jemand zu versorgen und zu pflegen.
Das Thema Pflege ist zum Megathema geworden. Daher danke ich heute besonders Ministerin Monika Bachmann, Staatssekretär Stephan Kolling und vielen anderen Playern, die sich tagtäglich bemühen, bei dieser Thematik mit uns als Parlament voranzukommen. Und wir sind vorangekommen, zum Beispiel beim Pflegepakt. 13 Gruppen arbeiten mit uns zusammen. Im Fokus stehen neben Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung auch strukturelle Weiterentwicklung, die Verbesserung des Arbeitsumfeldes, der Einsatz für mehr Personal in den Einrichtungen und eine höhere Wertschätzung und Anerkennung der Pflegetätigkeit. Das ist das Bohren dicker Bretter, das schaffen wir nur - und dazu fordere ich heute alle auf - wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Danken möchte ich auch einer wichtigen Person, nämlich unserem Pflegebeauftragten Jürgen Bender, den wir einstimmig in dieses Amt berufen haben. Ich glaube, einfach jeder, der mit Jürgen Bender in eine Diskussion tritt, jeder, der ihn in seinem täglichen Bemühen erlebt hat, weiß, dass wir hier die richtige Wahl getroffen haben. Ich will es heute wieder deutlich sagen: Jürgen Bender hat, seit er im Amt ist, 400 Einzelfälle aufgearbeitet, das ist eine
Arbeit, die man nicht hoch genug einschätzen kann. Daher auch ihm von dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes!
Im letzten Jahr haben wir zum 01. Oktober eine Erhöhung der Anzahl der Fachkräfte von über 10 Prozent in unseren Pflegeeinrichtungen hinbekommen. Das ist Ausfluss davon, dass die Saarländische Pflegegesellschaft dies mit den Pflegekassen und dem Regionalverband beziehungsweise den anderen Gebietskörperschaften ausgehandelt hat. Ich glaube, wir können sehr froh sein, weil diese zusätzlichen Fachkräfte, die dadurch generiert werden konnten und die wir in unsere Einrichtungen bekommen haben, sehr viel Positives bewirkt haben.
Auch die Einführung der umlagefinanzierten Altenpflegeausbildung hat der Branche einen guten Schub gegeben. In der Bundesrepublik Deutschland haben wir in den Pflegeberufen mehr als 133.000 Auszubildende. Auch das muss heute einmal genannt werden, denn wenn man die Berichterstattung und verschiedene Diskussionen verfolgt, könnte man meinen, hier hätte sich gar nichts getan. Ich glaube, 133.000 vorwiegend junge Männer und Frauen entscheiden sich für einen Beruf, weil sie es ein Stück weit aus dem Herz heraus machen. Es gilt, auch das heute im Besonderen zu würdigen und darzustellen.
Wir als CDU sehen in der Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen sowie in der Möglichkeit der akademischen Ausbildung grundsätzlich gute Chancen, die Qualität der Pflege zu verbessern und den Stellenwert des Pflegeberufes zu erhöhen. Aber auch die Etablierung eines Pflegeassistenten mit einer zweijährigen, qualifizierten Ausbildung wird zukünftig eine wichtige Säule in der Pflegeausbildung sein.
Ich will nun zu einem nicht ganz einfachen Thema kommen, nämlich zu unseren saarländischen Krankenhäusern. Voranstellen möchte ich: Wir haben im Saarland eine gute, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung für unsere Patienten. Wir haben bundesweit anerkannte Zentren und Kliniken, die beste medizinische Geräte vorhalten. Wir haben mit den 23 Kliniken eine engmaschige Struktur an Krankenhäusern, die eine schnelle und gute Versorgung sicherstellen. Meine Damen und Herren, wir haben gutes ärztliches und pflegerisches Personal, das seinen Beruf engagiert wahrnimmt. Darauf können wir stolz sein und das sind wir auch.
Ich muss das heute so sagen, denn die Debatte ist in einer Schieflage. Manchmal habe ich den Eindruck, man würde über die medizinische Versorgung in Indien, Rumänien oder Bangladesch diskutieren.
Es gilt, auch das ein Stück weit zu hinterfragen. Natürlich gibt es noch Optimierungsbedarf. Natürlich brauchen wir jetzt und in der Zukunft Verbesserungen in der Pflege, aber auch im ärztlichen Personal. Ja, wir müssen die Abbrecherquoten in der Krankenund Altenpflege hinterfragen und Lösungen erarbeiten. Wir müssen die Ausbildung, ob generalistisch oder nicht, attraktiv machen und wir müssen besser werden. Das geht aber nur, wenn alle an einem Strang ziehen. Der Pflegepakt, ich habe es angesprochen, den Monika Bachmann initiiert hat, ist der Anfang. Darauf können wir stolz sein.
Vieles haben wir schon erreicht: Ausbildungsumlage, Einrichtung von Ausbildungsfonds, Erhöhung der Ausbildungszahlen. Das alles ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis der engagierten Gesundheitspolitik dieser Großen Koalition. Das betrifft auch die Frage der Finanzierung. Der Vorschlag der LINKEN, ein Verbundklinikum im Saarland zu schaffen, ist geradezu absurd. Das hat mit Trägervielfalt und mit Wettbewerb im Gesundheitswesen nichts zu tun, meine liebe Frau Schramm.
Was wir brauchen und deshalb fördern, ist eine bessere Struktur in der Krankenhausversorgung. Wir brauchen Kooperationen, strukturelle Veränderungen der Landschaft und den Mut, dies anzugehen. Eine gute Struktur in der Versorgung ermöglicht gute Erträge und das ermöglicht Investitionen in Personal und Material. Das muss unser Ziel sein, das wollen wir erreichen. Das Land steht hier mit dem Bund in der Verantwortung.
Ja, wir haben die Investitionsmittel gekürzt. Das ist aber eine bundesweite Entwicklung und kein saarländisches Problem. Wir haben uns an unser Nachbarland Rheinland-Pfalz gehalten und haben anteilig die gleiche Finanzierung. Wir liegen im Mittelfeld. Am Rande bemerkt: Schlusslicht ist Thüringen. - Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Neben den 28,5 Millionen an Investitionskosten werden wir mit dem Strukturfonds, weitere 12 Millionen Euro, die Verbesserung der Struktur in den saarländischen Kliniken unterstützen. Fünf Krankenhäuser haben Anträge gestellt, die derzeit in der Prüfung sind. Daneben stehen weitere 75 Millionen Euro an kommunalen Investitionsmitteln im Land zur Verfügung, die saarländische Kommunen für ihr in der Kommune oder im Kreis befindliches Krankenhaus einsetzen können. Zwei, nämlich der Saarpfalz-Kreis und die Stadt Saarbrücken, haben Projekte gemeldet. Da ist also noch Luft nach oben. - Nicht jammern, sondern Anträge stellen und Gas geben!
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir auf keinem schlechten Weg sind. Es gilt, die angestoßenen Dinge mit Leben zu erfüllen. Ich betone erneut: Das schaffen wir nur ge
meinsam. Dazu rufe ich alle sehr herzlich auf. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Werkleiter Wilhelm! Liebe Freundinnen und Freunde der HIL St. Wendel! Ich freue mich, dass Sie an der heutigen Sitzung teilnehmen und somit der für unser Land wichtigen Thematik durch Ihre persönliche Anwesenheit eine größere Bedeutung zukommen lassen. Sie zeigen damit auch, wie groß Ihr Engagement und Ihr Interesse an einer zukunftsorientierten positiven Entwicklung der HIL in St. Wendel ist.
Ohne der heutigen Diskussion vorgreifen zu wollen, kann ich Ihnen zu Beginn meiner Rede versichern: Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass Sie sich auf die Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und die CDU-Fraktion und ihrem besonderen Einsatz zum Wohle der HIL in St. Wendel verlassen können.
Wir alle haben beim Besuch unserer Ministerpräsidentin in der HIL letzte Woche deutlich gespürt, wie wichtig der saarländischen Landesregierung und den sie stützenden Fraktionen nicht nur der Erhalt, sondern auch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Werkes unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Bedürfnisse unseres Landes ist. Die Sicherheitspolitik und die an sie gestellten Erwartungen haben sich in den letzten Jahren gerade für die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verändert. Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Jung, Ihr Zungenschlag in Richtung Kanzleramt ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Ich verstehe ihn an dieser Stelle auch nicht, weil für Rüstungsfragen in diesem Sinne das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist. Das heißt, Sigmar Gabriel muss hier Farbe bekennen. Das fordern wir heute auch ein.
Die wachsende Zahl schwerer Krisen und ständige Veränderungen in unserem sicherheitspolitischen Umfeld, die zunehmende Globalisierung und die gleichzeitig zunehmende Zahl fragiler Staaten wie auch die Infragestellung bewährter Ordnungsprinzipien stellen für die deutsche Sicherheitspolitik sehr große und neue Herausforderungen dar. Dabei sieht sich Deutschland nicht zuletzt aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke größeren Erwartungen ausgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesen Herausforderungen gestellt und nimmt mit großem politischen Konsens Verantwortung wahr, sei es in der Ukraine-Krise, im Mittleren und Nahen Osten oder in Afrika.
Aufgrund der großen Internationalen Verantwortung der Bundesrepublik im Bereich der Sicherheits- und Friedenspolitik kommt auch der sächlichen Ausstattung der Bundeswehr eine besondere Bedeutung zu. Wir sind es den in der Bundeswehr Tätigen schuldig, dass auch zu ihrem persönlichen Schutz diese sächliche Ausstattung auf dem qualitativ höchsten Niveau sein muss. Auch das ist Verantwortung für unsere Bundeswehr.
Daraus resultierend muss auch die Wartung und Instandsetzung der sächlichen Ausstattung in besonders hohem Maße von diesem Qualitätsgedanken getragen werden. Diese von mir formulierte Forderung nach höchstmöglicher Qualität erfüllt die HIL in St. Wendel seit nunmehr 55 Jahren in hervorragender Art und Weise. Sie ist ein anerkanntes Kompetenzzentrum für die modernsten gepanzerten Radfahrzeuge und Sonderfahrzeuge, viele Waffen und auch sonstige Gebrauchsgegenstände der Bundeswehr.
Die technische Infrastruktur der HIL in St. Wendel ist einzigartig. Sie verfügt über einen direkten Bahnanschluss, eine Probefahrstrecke, ein vollautomatisches Zentrallager und zahlreiche modernste Prüfstände, die alle Kriterien des Qualitätsmanagements erfüllen. Der militärische Sicherheitsbereich mit unterirdischem Schießstand und einer sachgerechten Munitionslagerung erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Moderne und flexible Arbeitsplätze für alle Instandsetzungstiefen machen die HIL St. Wendel zu einem verlässlichen Partner der Bundeswehr.
Aufgrund dieser technischen Infrastruktur kann flexibel und kurzfristig auch auf nicht vorhersehbare Krisensituationen zielorientiert reagiert werden. 55 Jahre Erfahrung in der Instandsetzung für die Bundeswehr mit derzeit fast 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ein Garant dafür, dass die HIL auch in Zukunft sowohl in technologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein leistungsfähiges Unternehmen ist, auf das in keinem Falle verzichtet werden kann.
Daher möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich den jüngsten Äußerungen der Staatssekretärin Frau Dr. Katrin Suder widersprechen, die einerseits zwar die besondere Bedeutung der HIL positiv hervorhebt, andererseits aber anklingen lässt, dass nach und nach die Privatwirtschaft noch mehr Instandsetzungsaufträge erhalten soll. Diese Auffassung der Frau Staatssekretärin ist in keiner Weise nachvollziehbar, da auch vonseiten des Bundesministeriums der Verteidigung in gleichem Zusammenhang anerkannt wird, dass die HIL Garant für die hochqualifizierte und professionelle Instandsetzung ist, sich die Verfügbarkeit und der Nutzungsgrad der Systeme deutlich erhöht habe und sie somit als Dienstleister der Truppe höchste Anerkennung findet.
Anmerken möchte ich auch, dass bereits heute schon 70 Prozent der Instandsetzungsaufträge an die Privatindustrie vergeben werden, und dass bei der HIL St. Wendel seit 2005 bereits 40 Prozent des Personals abgebaut wurde. Einem weiteren Abbau werden wir uns ganz entschieden entgegensetzen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dies zu verhindern.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, trotz des dargestellten Personalabbaus hat die HIL in St. Wendel sich ständig weiterentwickelt und leistet anerkannt hervorragende Arbeit. Ein weiterer Personalabbau in der HIL St. Wendel wäre neben der wirtschaftlichen Dimension, die eine solche Reduzierung für die Region und unser Bundesland mit sich bringt, darüber hinaus auch aufgrund der globalen Sicherheitslage und dem sich damit verändernden Aufgabenfeld der Bundeswehr kritisch zu betrach
ten. Eine noch stärkere Verlagerung hoheitlicher Aufgaben in die Privatindustrie birgt sicherheitspolitische Gefahren im Sinne einer eigenständigen nationalen Instandsetzungsreserve und höhlt bewährte, erfolgreiche Strukturen aus, wie sie zwischen HIL und Bundeswehr bestehen.
Perspektivisch könnte dies zu einer Monopolstellung der Privatindustrie führen mit den uns allen bekannten Nachteilen. Es kann nicht sein, dass 55 Jahre erfolgreiche Arbeit der HIL St. Wendel ignoriert werden und wir die Bundeswehr bezüglich der Instandsetzung einer zunehmend monopolisierten Privatindustrie ausliefern.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bestehende und erfolgreich arbeitende Kapazitäten des Bundes, wie die Leistungen der HIL gerade in St. Wendel, dürfen nicht weiter abgebaut werden. Wir würden uns dadurch einer zunehmend monopolartig strukturierten Rüstungsindustrie ausliefern. Unsere HIL in St. Wendel arbeitet seit 55 Jahren auf höchstem Qualitätsniveau, skandalfrei und sehr erfolgreich als Dienstleister für die Bundeswehr. Dass dies auch in Zukunft so bleiben kann, dafür müssen von staatlicher Seite die entsprechenden Rahmenbedingungen verlässlich und mit kontinuierlichem Bestand geschaffen und erhalten werden.
Ein ganz besonderes Anliegen, meine Damen und Herren, ist die Erhaltung der Ausbildungskapazitäten der Bundeswehr in St. Wendel mit derzeit 130 Auszubildenden und die dauerhafte Übernahme in ein langfristiges Arbeitsverhältnis auch bei der HIL in St. Wendel. Diese Ausbildungswerkstatt genießt seit Jahrzehnten einen hervorragenden Ruf. Jährlich belegen Absolventen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene Spitzenplätze. Zahlreiche Landesund Bundessieger haben ihre Ausbildung in St. Wendel absolviert, allerdings stelle ich auch die Forderung, dass alle Beteiligten sich der Verpflichtung bewusst sind, im Anschluss an die Ausbildung die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und langfristig gesicherte Arbeitsplätze auch am Standort St. Wendel zu gewährleisten.
Der Forderung auf weitere Reduzierung der Arbeitsplätze bei der HIL durch Ruhestand möchte ich entschieden widersprechen. Diese frei gewordenen Arbeitsplätze müssen durch hervorragend ausgebildete junge Menschen ersetzt werden, um Kontinuität und technologische Weiterentwicklung zu gewährleisten. Neben der saarländischen Landesregierung sind auch unsere Bundestagsabgeordneten aus dem Saarland engagiert am Werk, um den langfristigen Erhalt der HIL in St. Wendel zu sichern. Zu meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter war es mir immer ein besonderes Anliegen, mich an den entschei
denden Stellen für die Interessen der HIL in St. Wendel einzusetzen.
Wie Sie wissen, sehr geehrter Herr Wilhelm und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HIL, ist auch meine Nachfolgerin im Bundestag, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Nadine Schön, in ihrer Sache sehr zielorientiert und engagiert tätig. Da dem Verteidigungsausschuss - dort nämlich spielt die Musik - in Bezug auf die heutige Thematik eine besondere Rolle zukommt, bitte ich die saarländische Abgeordnete im Verteidigungsausschuss, Frau Heidtrud Henn, ihren Einfluss im Ausschuss in besonderer Weise geltend zu machen und sich weiterhin - das hat sie bisher auch getan für die Interessen der HIL in St. Wendel einzusetzen.
Meine Damen und Herren, in Bezug auf die Erhaltung und Weiterentwicklung der HIL St. Wendel sitzen wir alle, die heute in diesem Plenarsaal sind, in einem Boot. Rudern wir alle in die gleiche Richtung, dann werden wir erfolgreich sein. Dazu fordere ich Sie alle herzlich auf, nicht zuletzt im Interesse der über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HIL in St. Wendel und deren Familien. Ich bitte Sie um breite Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soziale Gerechtigkeit und soziale Teilhabe sind für die CDULandtagsfraktion wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit dieser Großen Koalition. Beide Fraktionen wollen eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht, in der niemand auf der Strecke bleibt und zurückgelassen wird. Dabei sind Teilhabe und Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität unsere zentralen Leitlinien.
Wie bereits Kollege Eugen Roth erklärt hat, ist die Bekämpfung der Altersarmut und der Vereinsamung der Menschen im Alter ein bedeutendes Thema. Es sind Menschen betroffen, die sich zum großen Teil über Jahrzehnte für die Pflege beziehungsweise Betreuung ihrer Eltern oder Kinder aufgeopfert haben und nun zum Teil im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Das Armutsrisiko der über 65-Jährigen lag laut Mikrozensus gemessen am Landesmedian im Jahr 2014 bei 18,3 Prozent und damit um 2,2 Prozentpunkte höher als die allgemeine saarländische Armutsrisikoquote. Diese Quote ist zwar etwas höher als die Durchschnittsquote von 17 Prozent in Westdeutschland, aber deutlich niedriger als zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, wo die Armutsrisikoquote im Jahr 2014 bei 19,9 Prozent gelegen hat. Dass Frauen in diesem Zusammenhang einen höheren Anteil an den Einkommensarmen aufweisen als Männer, ist begründet im höheren Anteil alleinlebender älterer Frauen sowie in der geringeren Erwerbstätigkeit von Frauen.
Durch die Rentenpolitik auf Bundesebene wurden und dies ist besonders positiv hervorzuheben - in jüngster Zeit zahlreiche graduelle Verbesserungen vorgenommen. Mit der Einführung der Mütterrente, für deren Realisierung die CDU jahrelang gekämpft hat, können wir endlich die Lebensleistung von rund 9,5 Millionen Müttern honorieren. Mit ihr erkennen wir ihre Erziehungsleistung auch finanziell an.
Für viele Frauen ergibt sich daraus aufgrund der erforderlichen Wartezeiten auch erstmals ein Anspruch auf Rente. Insbesondere die Bezieherinnen kleiner und mittlerer Einkommen profitieren überdurchschnittlich von der Mütterrente.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte besonders hervorheben, dass die Mütterrente nicht etwa als Geschenk zu verstehen ist, sondern sie ist der Ausdruck sozialer Gerechtigkeit in unserem Lande.
Eine verstärkte Erwerbsintegration von Alleinerziehenden ist wichtig, aber oft nicht ausreichend, um das Armutsrisiko von diesen meist weiblichen Personen und ihren Kindern zu überwinden. Daher wäre eine stärkere finanzielle Unterstützung bei den Kinderkosten ebenso wichtig wie Verbesserungen bei den Unterhaltsvorschussleistungen. Etwa die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt für ihre Kinder. Ursächlich ist vor allem, dass der frühere Partner die Unterhaltszahlungen verweigert oder zu den entsprechenden Zahlungen nicht in der Lage ist. Eine geringere Qualifikation der Eltern bedeutet auch geringere Arbeitsmarktchancen und erhöht somit auch das Armutsrisiko ihrer Kinder.
Positiv möchte ich hervorheben, dass sich die diesbezüglichen Rahmenbedingungen im Saarland deutlich gebessert haben. Der Anteil der Geringqualifizierten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter hat deutlich abgenommen; Gleiches gilt für den Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss.
Meine Damen und Herren, wir als politisch Verantwortliche dürfen nicht ruhen, auch die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, um so die Voraussetzungen zu optimieren, dass die Frauenerwerbsquote kontinuierlich erhöht wird. Denn Frauen brauchen auch für ihre spätere Rentenabsicherung eine durchgehende Erwerbsbiografie. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die demografieorientierte Erhöhung der Rehabilitationsleistungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung erwähnen. Wenn wir von den Menschen grundsätzlich verlangen, dass sie bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten, müssen wir auch Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der Gesundheit gelegt wird.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Alterssicherung bildet die private Altersvorsorge eine weitere Säule der Gesamtabsicherung im Alter. Wenn man im Alter auskömmlich leben will, wird alleine das, was man aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, nicht ausreichen. Nur durch eine Mischung aus gesetzlicher, betriebli
cher und privater Altersvorsorge lässt sich eine angemessene Absicherung erreichen. Die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen staatlichen Fördermöglichkeiten können auch von Geringverdienern genutzt werden, um ergänzende Altersvorsorge zu betreiben.
Wenn man die zusätzliche Altersvorsorge für Niedrigverdiener interessant machen will, könnte man auch daran denken, die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Förderung zu verknüpfen. Dies muss vereinfacht und attraktiver gestaltet werden. Aktuell arbeitet die Große Koalition in Berlin diesbezüglich an neuen Gesetzen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten, erst dann können sie endgültig bewertet werden.
Der Großen Koalition im Saarland liegt sehr daran, dass die Verbreitung von Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Betrieben steigt. Meine Damen und Herren, wir, die politisch Verantwortlichen, sind alle gefordert, Altersarmut vorzubeugen und geeignete Lösungen zu entwickeln. Reformbedarf entsteht vor allem dadurch, dass im Versicherungsprinzip niedrige Beiträge automatisch zu niedrigen Zahlungen führen, was bei nicht linearen Erwerbsverläufen mit zum Risiko der Altersarmut beiträgt. Wir werden daher nicht umhin kommen, die Konzepte der Alterssicherung im Hinblick auf Umverteilung und individueller Versorgung zu überdenken.
Nach meiner Wertevorstellung und der meiner Fraktion ist die Vermeidung von Armut im Alter für die Sozialpolitik eine der größten Herausforderungen. Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung müssen sich auszahlen. Deshalb plant die Bundesregierung, ab 2017 eine solidarische Lebensleistungsrente einzuführen. Die Einführung dieser Rentenart könnte Abhilfe schaffen und den Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge bei Geringverdienern erhöhen. Beim Modell der solidarischen Mindestrente für Geringverdienende in Höhe von monatlich 1.050 Euro, wie sie die Partei DIE LINKE vorschlägt, stellt sich allerdings die Frage der Finanzierbarkeit. Eine Mindestrente passt nicht in unser Rentensystem, in dem sich die Ansprüche nach der Höhe der Beiträge richten. Im Endeffekt privilegiert diese Rente diejenigen, die nicht, wenig, in Teilzeit oder selbstständig gearbeitet haben und sich, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang an der Finanzierung der Rentenversicherung durch Beiträge beteiligt haben. Im Gegensatz zu der von Ihnen geforderten solidarischen Mindestrente sollen bei der Lebensleistungsrente die Personen, die langjährig in der Rentenversicherung versichert waren und private Vorsorge getroffen haben, durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte besser gestellt werden. Diese Regelung wird vor allem Geringverdienern und Men
schen zugutekommen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben.
Meine Damen und Herren, die politische Entscheidung für einen gesetzlichen Mindestlohn ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in unserem Land, sondern der Mindestlohn trägt auch mit dazu bei, dass das Armutsrisiko zukünftig reduziert werden kann. Allerdings, meine Damen und Herren der LINKEN, ist Ihr Antrag an die saarländische Landesregierung, sich für eine Erhöhung des Mindestlohns einzusetzen, nicht nur unrealistisch, sondern er widerspricht auch dem Prozedere, das der Deutsche Bundestag 2014 beschlossen hat. Es wurde eine Mindestlohnkommission gesetzlich verankert, die die Aufgabe hat, die angemessene Mindestlohnhöhe zum Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzustellen. Hierbei hat sie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auch mögliche Beschäftigungsgefährdungen im Blick zu haben. Wer das Mindestlohngesetz ernst nimmt, dem muss es ein besonderes Anliegen sein, dass die Mindestlohnkommission diese Aufgabe unabhängig und neutral wahrnimmt. Da steht diese Große Koalition voll dahinter.
Angesichts der aktuellen Situation der Flüchtlinge nimmt die Armutsbekämpfung für Menschen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle ein. Die Gestaltung von Migration und Integration ist eine besondere politische Herausforderung, der sich alle in unserem Land Verantwortlichen mit großem Ernst und ohne ideologische Vorprägungen stellen müssen. In einem Gespräch mit Vertretern der Saarländischen Armutskonferenz wurde mir folgender Satz mit auf den Weg gegeben: Achte darauf, dass wir Armen und Flüchtlinge nicht gegeneinander ausgespielt werden. - Dieser Wunsch sollte uns alle sehr nachdenklich machen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Maurer hat es bereits angesprochen. Der Ausschuss hat sich am Mittwoch letzter Woche sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich auf Antrag unseres Landes mit dieser Thematik ebenfalls sehr intensiv beschäftigt. Deswegen sind auch alle Fraktionen dem Antrag der PIRATEN beigetreten. Wir wollen die Diskriminierung beenden, wollen aber auch, dass die Empfänger von Blut sich sicher auf diese Dinge verlassen können. Ich denke, dies ist in einer guten Diskussion. Frau Ministerin Bachmann hat mir noch einmal versichert, dass man sich auch in der nächsten Gesundheitsministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigen und versuchen wird, eine einheitliche Regelung herbeizuführen, die die Diskriminierung beendet. Ich glaube, wir sind auf
einem guten Weg. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung des Antrages.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Haushalt für die Jahre 2016/2017 macht deutlich, dass das Saarland ein soziales Land ist und dass wir für die Herausforderungen der nächsten beiden Jahre gewappnet sind. Ich glaube, das ist die Hauptüberschrift dieses Einzelplans.
Die größte Problematik ist, wie gehen wir weiter mit unseren Flüchtlingen um! Ich bin schon etwas verwundert, Frau Kollegin Schramm, dass Sie dieses Thema noch nicht mal in den Mund genommen haben. Das macht einfach deutlich, wie der Stellenwert dieser Dinge ist.
Deswegen kann ich deutlich sagen, wir bedanken uns zuerst einmal sehr herzlich bei den Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Flüchtlingspolitik eine ganz hervorragende Arbeit leisten.
Ich möchte nennen Ministerin Monika Bachmann, Staatssekretär Stephan Kolling, Ihre Mannschaft und vor allem die vielen Ehrenamtlichen, die Tag für Tag eine ganz hervorragende Arbeit leisten. Diese Arbeit wird von Jung bis Alt geleistet. Es ist erfreulich, dass viele junge Menschen Patenschaften übernommen haben. Es ist ganz toll, dass viele ehemalige Lehrer sich unseren Flüchtlingen mit Deutschunterricht zur Verfügung stellen. Ich glaube, das sind die Mutmacher und nicht die Miesmacher. Wir brauchen die Mutmacher!
Mein bewegendstes Erlebnis war vor ein paar Wochen hier im Hohen Hause, als auf Einladung der CDU-Fraktion der Vorsitzende der Saarländischen Armutskonferenz Wolfgang Edlinger und einige Be
sucher der Wärmestube den saarländischen Landtag besucht haben. Anschließend durfte ich mit der Gruppe diskutieren. Sie haben mir mit auf den Weg gegeben, sag bitte auch im Plenum, wir wollen nicht gegeneinander ausgespielt werden, wir Armen gegen die Flüchtlinge, wir helfen. Das war für mich das Bewegendste, als sie gesagt haben, wir hatten einige Dinge übrig, die haben wir für die Flüchtlinge abgegeben. Ich glaube, das ist gelebte Nächstenliebe, das ist das schönste Beispiel, das man geben kann.
Ein weiteres Beispiel, das ich nennen möchte, war, als Bundeskanzlerin Angela Merkel vor ein paar Tagen in Österreich auf die Frage einer Dame nach dem Islam und den Muslimen geantwortet hat: Wir können doch froh sein, wenn Menschen ihren Glauben leben und bekennen. - Das vermisse ich ganz deutlich im christlichsten aller Bundesländer. Warum bekennen wir uns nicht mehr zu unserem Glauben? Deswegen, gerade jetzt in der Adventszeit können die nächsten Tage und Wochen auch dazu dienen, dass wir uns selbst einmal besinnen und hinterfragen: Tue ich selbst alles? Ich glaube einfach, man sollte nicht immer mit dem Finger auf die anderen zeigen, sondern selbst etwas tun. Auch das ist ein Punkt, den ich heute in dieser Debatte benennen will.
Ich möchte zur Behindertenpolitik übergehen, zur Eingliederungshilfe. Das ist nämlich der größte Posten, den wir im Sozialhaushalt haben. Die Eingliederungshilfe ist uns in den beiden Jahren 2016 und 2017 weit über eine halbe Milliarde Euro wert. Ich kann sagen, wir sind gut aufgestellt, wir sind an einigen Punkten dabei, die Dinge aufzuarbeiten. Wir haben zum Beispiel Defizite im Bereich des Wohnens festgestellt. So ist es dazu gekommen, dass Monika Bachmann und Stephan Kolling ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das jetzt fast fertig ist. Es ist festgestellt worden, dass wir im Bereich des selbstbestimmten Wohnens für behinderte Menschen in diesem Lande einen Nachholbedarf von circa 800 Plätzen haben und von 200 Plätzen im stationären Wohnen. Das ist für uns alle hier die Aufgabe, das jetzt in die entsprechenden Zahlenwerke der nächsten Jahre einzubringen. Dann hätten wir diese Baustelle ein Stück weit abgearbeitet.
Ich glaube, wir sind in der Behindertenarbeit insgesamt gut aufgestellt. Die größten Barrieren sind immer noch die in den Köpfen der Menschen, die gilt es zu überwinden. Das können wir nur schaffen, wenn wir viele Kontakte mit Menschen herstellen, wenn wir Inklusion einfach leben.
Beim Thema Inklusion haben wir das weitere Defizit, dass uns Fachkräfte fehlen. Deswegen bin ich sehr froh, dass Sie heute Morgen da sind, Herr Berrang
und Frau Dr. Taibi vom Zentrum für lebenslanges Lernen unserer Universität. Dem Zentrum werden wir 25.000 Euro zur Verfügung stellen für die Ausbildung der Fachkräfte für Inklusion. Wir können das nämlich nicht nur bemängeln, sondern müssen auch etwas dafür tun. Deswegen bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns helfen, Fachkräfte zu akquirieren und ihnen eine gute Ausbildung mit auf den Weg zu geben. Deswegen ist das ein ganz wichtiger Punkt, und wir sind froh, dass wir das so machen können, wie wir es gemacht haben.
Ich möchte jetzt zum Gesundheitsbereich kommen und beginne mit der Feststellung: Das Saarland ist im Gesundheitsbereich bestens aufgestellt! Ich habe vor Kurzem mit den Kollegen Hans-Peter Kurtz, Volker Schmidt und Eugen Roth diese Thematik diskutiert. Über 4.000 Betriebe stellen über 60.000 Arbeitsplätze im Gesundheitsbereich in diesem Land zur Verfügung. Das ist der Bereich Nummer eins. Wir haben Forschungsprojekte - Fraunhofer-Institut, Helmholtz, DFKI und andere -, mit denen wir weltweit mit Spitzenforschung aufleuchten können. Wir haben Unternehmen wie Ursapharm, Dr. Theiss Naturwaren oder Fresenius, die zur Wirtschaftskraft dieses Landes beitragen, auch mit Gewerbesteuern und Steuergeldern, und einen Beitrag dazu leisten, dass wir im Saarland so aufgestellt sind, wie wir es sind. Deswegen ist das ein wichtiger Punkt, das ist ein Leuchtturm und den gilt es einfach zu pflegen.
Ich möchte zum Thema Pflege, Demenz ein paar Ausführungen machen. Wir haben ja dieses Thema beim Bericht des Pflegebeauftragten sehr intensiv diskutiert. Ich kann nur noch einmal feststellen, in unseren 154 Heimen, wo 12.500 Menschen leben, wird eine gute Arbeit geleistet. Wir müssen immer noch einmal feststellen, dass die meisten Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Es werden 8.000 Menschen mit Pflegediensten betreut und die größte Zahl, nämlich über 12.000, werden von Familienangehörigen gepflegt. Ich betone es heute auch nochmals: Dort sind die wahren Helden der Nation, die 365 Tage 24 Stunden ihre Liebsten pflegen und ihnen das geben, was sie dringend brauchen, vor allem nämlich Liebe.
Deswegen gilt mein Dank diesen Menschen. Wir müssen ihnen Mut machen und müssen helfen. Wir haben gerade im Ausschuss beim Thema Demenz noch einmal festgestellt, wenn Menschen sich verändern, teilweise Aggressionen zeigen, ist das im häuslichen Umfeld nicht einfach. Deswegen bin ich froh, dass wir tagesstrukturierte Systeme haben - wir brauchen mehr -, dass wir Demenzvereine haben und dass wir viele Ehrenamtliche haben, die auch
hier einen Beitrag leisten. Deswegen glaube ich, sind wir bei diesem Thema auf einem guten Weg.
Ein wichtiger Punkt ist mir die Hospiz- und die Palliativmedizin. Ich glaube, hier gibt uns Cicely Saunders einen guten Ansatz - das möchte ich an den Anfang dieses Blocks stellen -: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Ich glaube, das machen unsere drei Hospize, das Paul-Marien-Hospiz in Saarbrücken, das Hospiz Emmaus in St. Wendel und das St. Barbara-Hospiz in Bous in ganz hervorragender Art und Weise. Wir sind sehr froh, dass im nächsten Jahr in Neunkirchen ein weiteres Hospiz ans Netz gehen kann. Ich glaube, wir sind in diesem Segment sehr gut aufgestellt, aber wir sind auch sehr gut aufgestellt, was die ambulante Versorgung mit SAPV angeht. Auch hier leisten sehr viele Menschen sehr gute Arbeit.
Ich freue mich ganz besonders, dass am Sonntag ein Mensch, nämlich Dr. Hubert Kandels aus St. Wendel, der seit über 15 Jahren jeden Morgen, bevor er in seine Praxis geht, eine Stunde Dienst im Hospiz Emmaus verrichtet, von der Ministerpräsidentin das Bundesverdienstkreuz erhalten wird. Ich habe das Kreuz für ihn beantragt. In der Begründung habe ich geschrieben, er ist der Engel der Sterbenden. Er hat unter anderem meinen Vater betreut - da kann man es auch noch einmal am eigenen Beispiel gut darstellen - und er war, was mir auch sehr wichtig ist, ein sehr intensiver Begleiter unseres Freundes Hans Ley. Deswegen glaube ich, ist das ein gutes Zeichen, dass Hubert Kandels am Sonntag das Bundesverdienstkreuz erhält.
Gestern hatten wir den Welt-Aids-Tag. Ich freue mich sehr, dass Frank Kreutzer und Alexander Kuhn, die Geschäftsführer unserer Aids-Hilfe im Saarland, heute Morgen auch anwesend sind. Hier haben wir dafür Sorge getragen, dass die Haushaltsmittel für 2016 und 2017 so erhalten bleiben, wie das im Vorjahr von uns erhöht wurde. Aber mir ist es heute auch wichtig, Ihnen, lieber Herr Kreuzer, und Ihnen, lieber Herr Kuhn, für Ihre Arbeit zu danken. In diesen Dank möchte ich auch die vielen Ehrenamtlichen der Aids-Hilfe einschließen. Einen möchte ich hier auch besonders nennen, den Ehrenvorsitzenden Dr. Reinhold Henß, der über 30 Jahre diese Arbeit macht. Letztes Jahr durften die Ärzte ausgezeichnet werden, die diese Untersuchungen auf HIV ehrenamtlich leisten. Wir haben gerade im Gespräch festgestellt - deswegen möchte ich die Gelegenheit heute Morgen auch nutzen -, dass wir hier noch einige Ärzte brauchen, die sich zur Verfügung stellen. Von daher wäre es schön, wenn der eine oder andere sich bei der Aids-Hilfe melden würde. Ich kann Ihnen versichern, Ihre präventive Arbeit werden wir weiter mit allen Herzensanliegen unter
stützen. Nochmals vielen Dank für Ihre ganz hervorragende Arbeit.
Ich möchte ein paar Sätze über die Krankenhäuser verlieren. Im Haushalt stehen 28,5 Millionen Euro für Investitionen bereit. Wir sind auf dem Niveau von Rheinland-Pfalz. Ich habe mich dieser Tage damit beschäftigt, wie es im Freistaat Thüringen aussieht, wo Ihre Partei, Frau Schramm, Verantwortung trägt.
Dabei habe ich festgestellt, die sind noch nicht einmal auf unserem Niveau, die sind darunter. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, wir werden nach unseren Kräften alles tun, um diese Defizite, die ich nicht kleinreden will -
Wir müssen in unseren Krankenhäusern im Pflegebereich etwas aufrüsten. Aber Sie haben es doch selbst angesprochen: Die Hauptträger sind die Krankenkassen. 1,2 Milliarden werden im Saarland von den Krankenkassen den Krankenhäusern überwiesen. Und wir brauchen, das muss man klar und deutlich sagen, mehr Geld im System, weil wir Menschen immer älter werden. Wir wissen doch, welche Spitzenleistungen die Medizin hier in unserem Land erbringt, auch die Leuchttürme, die wir haben, Homburg, Winterberg, die Caritas. Ich könnte jetzt alle Häuser aufzählen. Deswegen gehört zur Ehrlichkeit und Redlichkeit dazu, dass wir den Menschen sagen - das sage ich heute Morgen auch wieder klar -, wir brauchen mehr Geld im System, deswegen müssen wir die Beiträge erhöhen.
Summa summarum möchte ich feststellen, der Sozialhaushalt dieses Landes ist ein Haushalt, der auf die Zukunft ausgerichtet ist, ein Haushalt, der den Organisationen und Verbänden für die nächsten beiden Jahre Sicherheit gibt. Das ist die Hausaufgabe, die von uns abgefordert war, die wir geleistet haben. Ich glaube einfach - das ist meine Bitte zum Ende -, dass wir die Arbeit, die wir an unseren Stellen leisten können, sehr ernst nehmen sollten. Das machen wir im Sozialausschuss über die Parteigrenzen hinweg sehr gut.
Es gibt viel zu tun. Deswegen möchte ich enden mit einem Zitat von Václav Havel: Jeder von uns hat, kurz gesagt, die Möglichkeit zu begreifen, dass auch er, sei er noch so bedeutungslos und machtlos, die Welt verändern kann. Jeder aber muss bei sich anfangen. Würde einer auf den anderen warten, warteten alle vergeblich. Es ist nicht wahr, dass das nicht geht. Die Macht über sich selbst, wie sehr sie auch
in jedem von uns durch Charakter, Herkunft, Bildungsgrad und Selbstbewusstsein problematisiert sein mag, ist das Einzige, was auch der Machtloseste von uns hat, und sie ist zugleich das Einzige, das niemandem von uns genommen werden kann. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Saarland - wurde vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 23.09.2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.11.2013, mit der der Europäische Berufsausweis, dessen Antragstellung und ein Vorwarnmechanismus über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise eingeführt wird. Mit der Durchführung soll der Einheitliche Ansprechpartner betraut werden. Diese Berufsanerkennungsrichtlinie ist vom Bund und den Ländern bis zum 18.01.2016 in nationales Recht umzusetzen.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 07.10.2015 gelesen und auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. In einer weiteren Sitzung am 04. November wurde ein gemeinsamer Abänderungsantrag der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion beraten. Durch ihn wird klargestellt, wann der Vorwarnmechanismus ausgelöst wird. Zum anderen werden auch die Voraussetzungen für eine länderübergreifende einheitliche Evaluation der Wirksamkeit der Anerkennungsgesetze der Länder geschaffen. Der Ausschuss hat abschließend das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen. Er empfiehlt deshalb auch dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union für die Berufe im Gesundheitswesen wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 13. Oktober 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 speziell für die landesrechtlich reglementierten Gesundheitsberufe in saarländisches Recht umgesetzt. Bezüglich der Einführung des europäischen Berufsausweises, der Einrichtung eines europäischen Vorwarnmechanismus bei Entscheidungen betreffend die Berufsausübung und der Voraussetzungen eines partiellen Berufszugangs werden in dem Gesetz die Zuständigkeiten, der Datenschutz und die Ermächtigungsgrundlagen für das Verwaltungshandeln geschaffen.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 04. November 2015 gelesen und auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. In der gleichen Sitzung wurde ein gemeinsamer Abänderungsantrag der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion beraten.
Durch ihn wird klargestellt, dass für die bundesrechtlich reglementierten Gesundheitsberufe die bundesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen vorrangig gelten.
Der Ausschuss hat abschließend das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen. Er empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bender! Wir sind sehr froh, dass wir heute diesen Bericht unseres Pflegebeauftragten Jürgen Bender hier im Plenum diskutieren können. Jürgen Bender hat uns einen umfassenden Bericht vorgelegt. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen, Herr Bender, für Ihren umfassenden Bericht zu danken. Ich glaube, es ist noch wichtiger, dass wir Ihnen für
Ihre Arbeit danken, weil das eine ganz hervorragende Arbeit ist, die mit Elan, Herz und Verstand gemacht wird. Ich glaube, das hat einen ganz kräftigen Applaus verdient.
Wie sind wir, was die Pflege angeht, in unserem Land aufgestellt? In unseren 145 Pflegeheimen leben aktuell knapp 10.500 Menschen. In Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind es mehr als 2.000 Menschen. Meine Damen und Herren, das Gros der Menschen wird aber zuhause betreut. Knapp über 7.200 Menschen werden im häuslichen Umfeld mithilfe von Pflegediensten betreut. Ich schätze ganz besonders, dass über 16.500 Menschen zuhause betreut werden - ohne jegliche Hilfe. Meine Damen und Herren, ich glaube, das sind die wahren Helden unserer Gesellschaft, die 365 Tage im Jahr teilweise 24 Stunden täglich für ihre Lieben da sind. Dafür an dieser Stelle an diese Menschen ein ganz, ganz herzliches Wort des Dankes.
Jürgen Bender hat uns in unserer vorletzten Ausschusssitzung in der Stiftung Hospital, wo wir seinen Bericht entgegengenommen haben, Rede und Antwort gestanden. Es ist einzigartig: 350 Fällen ist er nachgegangen. Er hat es so schön ausgedrückt: Es waren teilweise pathologische Fälle; aber auch die nehmen wir ernst. Es waren teilweise auch sehr schwerwiegende Fälle. Auf das eine oder andere werde ich nachher noch zurückkommen.
Es ist ganz beeindruckend, dass es 350 Fälle waren, bei denen jedem einzelnen Punkt nachgegangen worden ist und teilweise jetzt noch nachgegangen wird. Ich glaube, das macht deutlich, dass wir mit dieser Institution des Pflegebeauftragten etwas geschaffen haben, was in unserem Lande Pflege noch intensiver erscheinen lässt. Pflege hat einen Namen bekommen. Herr Bender, dafür danken wir Ihnen sehr herzlich.
Es gibt Punkte, bei denen wir feststellen können, dass wir im Land auf einem guten Weg sind. Ich möchte bei den Personalschlüsseln in unseren Pflegeheimen beginnen. Zum 01.10. dieses Jahres haben wir eine Erhöhung der Anzahl der Fachkräfte in unseren Einrichtungen von über 10 Prozent hinbekommen. Dies ist Ausfluss davon, dass die saarländische Pflegegesellschaft dies mit den Pflegekassen und mit dem Regionalverband beziehungsweise den Gebietskörperschaften ausgehandelt hat. Ich glaube, wir können sehr froh sein, weil diese zusätzlichen Fachkräfte, die wir in die Einrichtungen bekommen haben, sehr viel Positives bewirken können. Man hört das von vielen. Jürgen Bender hat uns auch berichtet, dass sehr viele Einrichtungen, die
sich gerade um demenziell erkrankte Menschen kümmern, mit der Erhöhung dieses Schlüssels sehr froh sind.
Die Krankenhäuser, so kann ich feststellen, sind ein Punkt, der uns nicht zufrieden stellen kann. Das ist in vielen Gesprächen, die viele von uns mit Vertretern von Krankenhäusern geführt haben, ein Punkt, an dem wir arbeiten müssen. Aber, meine Damen und Herren, auch das will ich heute klar und deutlich sagen: Zur Redlichkeit und Ehrlichkeit gehört auch dazu, dass wir mehr Geld im System brauchen!
Wir haben im letzten Jahr in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt für unsere Gesundheit mehr als 320 Milliarden Euro ausgegeben. Das ist mehr Geld als im Bundeshaushalt, aber trotzdem reicht das Geld nicht aus. Da müssen wir den Menschen sagen, wenn wir mehr Leistung haben wollen, dann müssen wir auch bereit sein, mehr zu zahlen. Ich glaube, auch das gehört zu dieser Debatte. Mir ist es heute wichtig, den Menschen deutlich zu machen, dass mehr Geld in das System muss; dann können wir das eine oder andere dort umsetzen.
Ein Punkt, an dem auch deutlich geworden ist, dass wir die einen oder anderen Schwächen haben, ist die Fort- und Weiterbildung unserer Kräfte. Ich schaue hier in Richtung des Geburtstagskindes des gestrigen Tages: Lieber Hans-Peter, zu deinem runden Geburtstag auch von dieser Stelle herzlichen Glückwunsch. Ich spreche dich jetzt in deiner Eigenschaft als Chef der Arbeitskammer an: Hier gibt es den Wunsch, dass die Arbeitskammer in diesem Punkt etwas zulegt. Vielleicht machen wir die eine oder andere Hochglanzbroschüre weniger, dafür aber für die Pflegekräfte das eine oder andere Seminar mehr. Ich glaube, das wäre sehr gut investiertes Geld.
Das ist auch ein Punkt, an dem ich die verschiedenen Träger anspreche, egal, ob es kirchliche Träger sind oder Kommunen oder Städte. Hier muss noch zugelegt werden. Es ist deutlich geworden - Jürgen Bender hat so schön formuliert -, wenn Menschen heute vorstellig werden und ihre Sorgen und Nöte aussprechen, dann wird das von Führungskräften abgetan. Das zeigt, dass man nicht fähig ist, mit dieser Kritik umzugehen. Wir müssen diese Dinge ein Stück weit lernen. Ich mache keinem einen Vorwurf, es ist keine einfache Arbeit - das muss man auch immer wieder betonen -, die in unseren Pflegeheimen und Krankenhäusern zu leisten ist.
Wir haben in unseren Pflegeheimen aktuell eine durchschnittliche Belegung von fast einem Jahr. Das macht deutlich, dass Pflegeheime ein Stück weit Hospize geworden sind. Daher brauchen wir uns
auch nicht zu wundern, dass wir bei unseren aktuell 1.800 Auszubildenden im Bereich der Altenpflegerinnen und Altenpfleger - ich glaube, wir können froh sein, dass wir die ausbildungsplatzfinanzierte Umlage eingeführt haben, die hat nämlich dazu beigetragen, dass wir diese hohe Anzahl an Menschen haben, die sich für diesen Beruf entscheiden wollen teilweise hohe Abbruchraten vorfinden. Das hängt mit der Arbeit zusammen. Deswegen sage ich noch eines: Wir müssen bei allen Diskussionen auch aufpassen, dass wir unsere Systeme nicht schlechtreden. Wie sollen wir sonst Menschen motivieren, dort zu arbeiten?
Ich glaube, von der heutigen Diskussion kann auch ausgehen, dass Pflege etwas ganz Besonderes ist. Wir kümmern uns um Menschen, die jahrzehntelang Beiträge für diese Gesellschaft geleistet haben. Das ist mit das Schönste, was man tun kann. Deswegen müssen wir die Leute motivieren, in diesen Beruf hineinzugehen, denn man bekommt dort auch sehr viel geschenkt. Auch das ist wichtig, heute noch einmal deutlich zu machen, dass wir hinter diesen jungen Menschen stehen, dass wir hinter den ausbildenden Einrichtungen stehen und dass wir diese Menschen brauchen.
Ich will es am Beispiel der Demenz deutlich machen: Aktuell haben wir in dieser Republik knapp 1,5 Millionen demenziell erkrankte Menschen, 2030 werden es knapp 2 Millionen Menschen sein. Das macht deutlich, vor welchem Dilemma wir insgesamt stehen. Wir brauchen mehr Menschen, die diese Arbeit tun. Ich darf ein Beispiel von meinen Freunden nennen, den Steyler Missionaren in St. Wendel, die ein Altenheim mit knapp 80 Plätzen betreiben. Dort hat Bruder Stefan Theobald, der Leiter, vor einem Jahr eine syrische Familie mit drei Kindern aufgenommen. Das hat sich ganz toll entwickelt, die Kinder besuchen heute den Kindergarten und sprechen schon nach einem Jahr ganz hervorragend Deutsch. Der Mann hat eine Ausbildung als Altenpflegehelfer bei den Steyler Missionaren begonnen. Ich kann heute berichten, dass es sehr gut mit ihm läuft. Er ist muslimischen Glaubens, und das ist kein Problem für die Patres und Brüder der Ordensgemeinschaft. Daran kann man es auch wieder deutlich machen. Ich sage immer, dass in diesem Haus gelebt und gestorben wird, und wenn man sich dann anschaut, wie toll dieser junge Muslim sich am Bett von Sterbenden einbringt, dann kann man auch hier sagen: Wir schaffen das! Wir brauchen ein Stück weit Vertrauen und es ist wichtig, deutlich zu machen, dass wir auch diesen Menschen eine Chance geben sollten. In diesem Feld ist das etwas sehr Dankbares und auch dieses Signal soll heute von hier ausgehen.
Ein weiterer Punkt, der uns noch sehr am Herzen liegt, ist die Wertschätzung. Ich habe es schon angesprochen. Ich glaube einfach, dass es wichtig ist und das sagen auch viele der Pflegekräfte -, dass die Pflegekräfte von der Gesellschaft eine Wertschätzung erfahren, zumal dort nicht die großen Summen verdient werden. Das hat Jürgen Bender uns mit ins Stammbuch geschrieben: Achtet mehr darauf, dass diesen Menschen Wertschätzung entgegengebracht wird. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Schluss kommen. Ich glaube sagen zu dürfen, dass wir im Bereich Pflege in unserem Lande gut aufgestellt sind; das ist deutlich geworden. Wenn wir das, was wir an Defiziten haben, zusammen angehen und diese Dinge aufarbeiten - die Pflegekongresse und Pflegeveranstaltungen haben dazu sehr viele Beiträge geleistet -, können wir das eine oder andere erreichen, aber wir erreichen es nur gemeinsam.
Mir ist zum Schluss noch eines ganz wichtig zu sagen, gerade heute, am Gedenktag des heiligen Martins: Auslöser zur Installation eines Pflegebeauftragten waren die Vorkommnisse im Haus der Arbeiterwohlfahrt in Spiesen-Elversberg. Dort, auf der Station „Sonnenschein“, hat für die Menschen die Sonne nicht geschienen. Dort hat - das liegt jetzt drei Jahre zurück - eine Mentalität des Wegschauens geherrscht. Wir brauchen aber eine Mentalität des Hinschauens. Nutzen wir deswegen die nächsten Wochen - gerade jetzt in dieser besinnlichen Zeit, die auf uns zukommt - und schenken den einen oder anderen, die in unseren Heimen untergebracht sind, etwas Zeit, das kostet noch nicht einmal Geld. Wir können alle in unseren Heimen hinschauen und wenn wir das tun, tun wir etwas Humanitäres, etwas Gutes, ganz im Sinne des heiligen Martins, dessen Gedenktag wir heute feiern. Dazu rufe ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle sehr herzlich auf. Gehen wir diesen Weg gemeinsam, dann wird es um die Pflege in unserem Lande in einem Jahr noch besser bestellt sein. - Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes wurde vom Plenum in seiner 35. Sitzung am 18. März 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird das Saarländische Krankenhausgesetz, das sich grundsätzlich bewährt hat, entfristet und den Anforderungen einer modernen und flexiblen Krankenhausplanung angepasst. Die Landesregierung gewährleistet mit einer Rahmenplanung weiterhin die Sicherstellung einer ausreichenden Krankenversorgung. Sie ermöglicht darüber hinaus eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Selbstverwaltungspartner, um die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser vor Ort zu stärken und die Versorgung strukturell weiterzuentwickeln.
Konkret wird Krankenhäusern und Kostenträgern künftig die Möglichkeit eingeräumt, die Festlegung der Verteilung der Planbetten auf die Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses eigenverantwortlich vorzunehmen. Ihnen wird zudem eingeräumt, innerhalb eines geltenden Krankenhausplans von der gesamten Bettenzahl je Krankenhaus in einem Korridor von 5 Prozent nach oben oder unten abzuweichen oder bei gleichbleibender Bettenzahl die Verteilung der Betten des Krankenhauses um 5 Prozent zu verändern.
Um bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode die Krankenhausinvestitionsfinanzierung zu verstetigen, wird schließlich mit diesem Gesetz die Pauschalierte Einzelförderung bis zum Jahr 2017 verlängert und die entsprechende Verordnung bis zum 31.12.2017 befristet.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 25. März 2015 gelesen und die Durchführung einer Anhörung beschlossen, zu der insgesamt 47 Personen, Vereinigungen und Verbände eingeladen waren. 17 von ihnen haben sich in mündlicher oder schriftlicher Form in der Sitzung am 27. Mai 2015 geäußert.
In einer weiteren Ausschusssitzung am 16. September 2015 wurden nach Auswertung der Anhörung ein gemeinsamer Abänderungsantrag der CDU- und der SPD-Koalitionsfraktionen und das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrags einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen.
Durch den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird klargestellt, dass nur solche Krankenhäuser eine umfassende und ununterbrochene Vorhaltung von Leistungen der Notfallversorgung sicherstellen, die mindestens zwei Fachabteilungen vorhalten, wovon eine das Gebiet Innere Medizin oder das Gebiet Chirurgie abdeckt. Ferner wird klargestellt, dass die Bildung von Verbünden verschiedener Krankenhausträger und der Zusammenschluss von Krankenhausträgern nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und weiterer Gesetze wurde vom Plenum in seiner 35. Sitzung am 18. März 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung des staatlichen Handlungsauftrages zur Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Durch verbindlichere, sanktionsbewehrte Regelungen sowie die Festlegung von Zielquoten soll insbesondere ein Beitrag zum weiteren Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und Entscheidungsgremien geleistet werden. Im Vordergrund stehen dabei die Stärkung der Position der Frauenbeauftragten, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst durch eine verbindlichere frauenfördernde Personalplanung, die Erhöhung des Frauenanteils in Gremien und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Schließlich wird mit der Neuregelung der mit der Umsetzung des Gesetzes verbundene Verwaltungsaufwand reduziert.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 25. März 2015 gelesen und die Durchführung einer Anhörung beschlossen, zu der insgesamt 38 Personen, Vereinigungen und Verbände eingeladen waren. 20 von ihnen haben sich in mündlicher oder schriftlicher Form in der Sitzung am 29. April 2015 geäußert. In einer weiteren Ausschusssitzung wurden nach der Auswertung der Anhörung von allen Fraktionen Abänderungsanträge vorgelegt. Die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden dabei mehrheitlich abgelehnt. Der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen und das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages wurden einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen.
Durch den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden Details bei der Verlängerung von Verträgen mit wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften, bei der Selbstverwaltungsautonomie von Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und bei der Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes nachjustiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig - bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen - die Annahme des Ge
setzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebensverhältnisse und insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des US-Bundesstaates Utah und weiterer in Ihrem Antrag genannter Staaten lassen sich nicht auf das Saarland übertragen. Auch sind die Erfahrungen eher durchwachsen, Sie haben selbst Hamburg angesprochen, Herr Professor Bierbaum. Ich habe mir die Mühe gemacht, einen sehr interessanten Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hamburg, der sich mit dieser Thematik sehr ausführlich beschäftigt, durchzuarbeiten. Dort sind einige Rückschläge aufgetreten, die man auch ansprechen muss: Die soziale Isolation der Menschen, die Verelendung im eigenen Wohnraum und Problematiken bei der Vernetzung der Hilfesysteme.
Ihre Forderung, jedem Obdachlosen im Land bedingungslos eine angemessene Wohnung zur Verfügung zu stellen, sehen die Koalitionsfraktionen als nicht notwendig an. Denn Sie haben sich gar nicht mit den Systemen beschäftigt, die wir zurzeit im Saarland vorhalten. Dies sind aus unserer Sicht gute Systeme. Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe verfügen wir nämlich in unserem Land bereits über eine Vielzahl an differenzierten und guten Hilfsangeboten für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Diese Hilfsangebote umfassen ausdrücklich auch Maßnahmen und Leistungen, die der Erhaltung und der Beschaffung einer Wohnung dienen. Sie richten sich an Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und umfassen daher auch jenen Personenkreis, der im allgemeinen Sprachgebrauch als Obdachlose bezeichnet wird.
Bei den im Saarland bereits vorhandenen Angeboten der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich konkret um solche der aufsuchenden Straßensozialarbeit, der von Tagesaufenthalten mit und ohne Übernachtungsmöglichkeiten, der des ambulant betreuten Wohnens einschließlich der Betreuung durch Sozialbeistände bis hin zu vollstationären Hilfsangeboten mit internen tagesstrukturierenden Maßnahmen. Einige haben wir uns mit dem Sozialausschuss angeschaut und konnten die hervorragende Arbeit vor Ort sehen. Ich will einige Beispiele nennen, als erstes die Wärmestube in der Trierer Straße in Saarbrücken und die Ökumenische Wärmestubb in Neunkirchen, zum Zweiten das Elisabeth-Zilken-Haus in der Dudweilerlandstraße in Saarbrücken, drittens das Bruder-Konrad-Haus in Saarbrücken und Völklingen. Ich könnte noch viele andere im ganzen Land aufführen.
Besonders nennen möchte ich heute aber noch die Praxis für medizinische Grundversorgung für Wohnungslose, die das Diakonische Werk und die Kassenärztliche Vereinigung in der Johannesstraße in Saarbrücken vorhalten. Dort ist jeden Mittwoch eine Sprechstunde. Was ich ganz hervorragend finde: Mehr als zehn Ärzte halten dort mittwochs eine Sprechstunde ab. Die Menschen können kommen ohne Kärtchen, werden dort liebevoll aufgenommen vom Betreuerteam des Diakonischen Werkes und dann von den Ärzten ehrenamtlich untersucht. Es wird ihnen Hilfestellung gewährt. Ich glaube, das ist praktizierte Nächstenliebe in einem Sinne, wie wir es sonst in der Bundesrepublik nicht finden. Daher ist heute mal ein ganz besonderes Wort des Dankes angebracht an das Diakonische Werk und an die Kassenärztliche Vereinigung, aber vor allem an die Ärzte, die diese Arbeit ganz hervorragend tun.
Unsere weiteren Hilfsangebote setzen am konkret festgesetzten Hilfebedarf an. Sie umfassen eine Vielzahl einzelner Maßnahmen, auf die ich näher eingehen möchte: Beispielsweise Hilfe bei der Erlangung und beim Erhalt entsprechenden Wohnraums und Begleitung bei den in diesem Zusammenhang erforderlichen Schritten und Aktivitäten, individuell angemessene und vereinbarte Betreuung im Wohnraum durch regelmäßige Hausbesuche, Hilfen bei der Tagesstrukturierung und bei der Organisation lebenspraktischer Aktivitäten, Vermittlung bei Konflikten mit Nachbarn und Vermietern - ein ganz wichtiger Punkt - und die Begleitung zu ärztlichen Sprechstunden und Assistenz bei aufsuchenden medizinischen Hilfen, ferner die Vermittlung an niedergelassene Ärzte, Gesundheitsämter beziehungsweise Kliniken, vermittelnde Hilfe bei Schulden, psychischen Problemen und bei Suchtproblemen sowie die Heranführung an Hilfen bei der Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche.
Ergeben sich örtliche und inhaltliche beziehungsweise zusätzliche Hilfebedarfe, die mit den bereits vorhandenen Angeboten nicht in ausreichendem Umfang und/oder differenziert genug abgedeckt werden können, wird auf diese neue Bedarfslage reagiert und nach fachlicher Überprüfung der Voraussetzungen ein neues Leistungsangebot geschaffen. So soll zum Beispiel in diesem Jahr in den Landkreisen Saarlouis und Neunkirchen jeweils ein neues Angebot der aufsuchenden Straßensozialarbeit etabliert werden. Deren jeweiliges Ziel ist es unter anderem, den sich dort aufhaltenden Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, deren Lebensmittelpunkt im Allgemeinen der öffentliche Raum ist und die über die herkömmlichen Zuwege nicht mehr erreicht werden können, beim Ausstieg aus der sogenannten Szene zu helfen. Sie sollen befähigt werden, ihre alltäglichen Probleme wieder möglichst ohne fremde Hilfe bewältigen zu können und sie damit letztlich auch in die Lage zu versetzen, eine eigene Wohnung zu sichern oder zu begründen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der im Antrag verwandte Begriff des Housing First allenfalls sprachlich, nicht jedoch inhaltlich ein Novum darstellt. „Housing First“ verfolgt insbesondere den Ansatz, die Hilfe für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen nicht beim Erhalt der bisherigen Wohnung oder bei der Beschaffung einer eigenen Wohnung enden zu lassen, sondern den erreichten Erfolg durch weitere Betreuungsmaßnahmen zu stabilisieren. Nichts anderes wird bei uns im Saarland im Rahmen der Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII bereits praktiziert.
Aus den genannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir gehen den eingeschlagenen Weg im Interesse dieser Menschen mit Elan, aber auch mit
dem Gebot der Nächstenliebe weiter. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 34. Sitzung am 11. Februar 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ist bundesgesetzlich an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Hierzu gehört insbesondere die Einrichtung einer Ethikkommission, die die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik prüft und bescheidet. Der Staatsvertrag sieht die Einrichtung einer solchen Kommission zusammen mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen vor. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 11. März 2015 gelesen und dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen diese Debatte heute vor dem Hintergrund zweier großer Herausforderungen: erstens die Anforderungen der Haushaltskonsolidierung und der Schuldenbremse, und als Zweites die der Bevölkerungsentwicklung in unserem Lande. Nirgendwo im Westen Deutschlands leben so viele hochbetagte Menschen wie im Saarland. Das ist für jeden Einzelnen ein schöner Sachverhalt, aber es stellt uns vor große gesellschaftliche Herausforderungen, und diesen Herausforderungen stellt sich auch diese Große Koalition im Saarland. Dieser Haushalt, den wir heute verabschieden, belegt, dass unser Saarland ein solidarisches, fürsorgliches und inklusives Land ist.
Ich möchte mit unseren Krankenhäusern beginnen. 28,5 Millionen für Investitionen stehen auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Ich kann nur sagen, Frau Kollegin Schramm, dies ist das Niveau von Rheinland-Pfalz und vielen anderen Ländern. Wir geben pro Kopf 28,50 Euro für Investitionen im Saarland aus. Ich glaube, das ist ein guter Betrag, und Frau Ministerin Bachmann wird gerade am Wochenende noch einmal Gespräche in Berlin führen, dass wir auf diesen Wegen, die gestern auch schon Klaus Meiser angesprochen hat, eine Verbesserung erzielen wollen. Wir wissen, was in den Krankenhäusern geleistet wird. Deshalb sage ich heute auch im Namen der Großen Koalition allen, die dort eine hervorragende Arbeit leisten, ein herzliches Wort des Dankes.
Wir haben heute den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, 244,5 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe zur Verfügung zu stellen. Das sind über 10 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, eine beachtliche Leistung. Aber auch die Arbeit, die dort zu leisten ist, ist enorm. Wir haben ein dichtes Netz von der Wiege bis zur Bahre und ich möchte auch dort allen, die eine hervorragende Arbeit leisten, ein herzliches Wort des Dankes sagen.
Ich glaube, wir sind gut aufgestellt. Ich attestiere einfach: Wir haben in dem einen oder anderen Bereich noch einen gewissen Nachholbedarf, es ist vor allem der Wohnbereich, der uns etwas Sorge bereitet, aber deswegen haben wir auch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Moment finden in allen Gebietskörperschaften Gespräche mit den Trägern
statt. Wir reden also nicht nur über diese Dinge, sondern wir reden auch mit den Verantwortlichen. Das ist der richtige Weg. Dieses Gutachten wird bis Ende nächsten Jahres vorliegen und dann werden wir auch dort die entsprechenden Schlüsse ziehen. Ich glaube einfach, dass wir uns einig sind, dass wir im selbstbestimmten Wohnen sehr gut aufgestellt sind, im stationären Wohnen werden wir noch etwas nachlegen müssen.
Ich möchte zum Bereich der Werkstätten noch ein paar Sätze sagen. Unsere Werkstätten leisten eine ganz hervorragende Arbeit. Wir sind mit großen Playern aufgestellt, sei es die WZB, sei es die Obere Saar, sei es die AWO. Aber wir haben auch kleine, wie das Haus Sonne der Anthroposophen in Walsheim oder die Firma Paulus in Merzig. Ich glaube, es sind Arbeitsplätze sowohl im industriellen Bereich als auch im grünen Bereich vorhanden. Der Wendelinushof und der Wintringer Hof sind hier die besten Beispiele. Ich bin Ministerin Bachmann aber auch sehr dankbar, dass sie gestern den Integrationspreis an viele Unternehmer verliehen hat. Deshalb ermuntern wir heute auch die Unternehmen im Saarland, die kleinen und die großen: Stellen Sie behinderte Menschen ein, schauen Sie nicht nach den Defiziten. Diese Menschen haben ausgesprochene Stärken und die sollten wir alle nutzen.
Ich komme jetzt zum Bereich der Pflege. Es ist angesprochen worden, dass wir in den Häusern das eine oder andere Problem haben. Ja, deshalb haben wir die Heimaufsicht verstärkt. Da legen wir größten Wert darauf, da schauen wir hin. Die Scharlatane werden an die Kette genommen, das ist ja auch in Eligius ganz deutlich bewiesen worden. Deswegen ist die Devise der Großen Koalition, dass dort, wo Verfehlungen vorkommen, diese auch auf den Tisch gebracht und Konsequenzen gezogen werden. Wir reden da nichts schön. Aber das Gros der Menschen in der Pflege leistet eine ganz hervorragende Arbeit.
Ich will es am Beispiel der Demenz deutlich machen: Ein Drittel der Demenzkranken wird in unseren stationären Systemen betreut und zwei Drittel werden zuhause betreut. Und jene Menschen, die diese pflegen, sind die wahren Helden. Auch Ihnen sagen wir vielen Dank. Hier ist die eine oder andere Verbesserung auch von der Großen Koalition in Berlin auf den Weg gebracht worden. Deswegen brauchen wir kein Fieber zu messen. Wir haben die Fieberkurve im Griff. Wir brauchen auch kein Antibiotikum zu geben. Wir reden nicht, wir handeln!
Ich will eines deutlich machen: Derzeit sind es 1.310 Menschen, die sich durch die ausbildungsfinanzierte Umlage in Ausbildung befinden. Frau Kollegin Schramm, um das kleinzureden, muss man Fieber haben.