Astrid Schramm

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen heute den Bericht zum Untersuchungsausschuss der Meeresfischzucht Völklingen und das Ergebnis unserer Untersuchungen im Landtag vor. Im Vordergrund der Untersuchung stand für uns die Frage, warum die Kommunalaufsicht unter Leitung ihrer damaligen Innenministerin Kramp-Karrenbauer nicht gegen das Vorhaben der Meeresfischzucht eingeschritten war, obwohl es in der Fachabteilung ein eindeutiges Votum zum Einschreiten gab. Wie nicht anders zu erwarten, unterscheiden sich die von den Regierungsfraktionen und den Oppositionsfraktionen festgestellten Ergebnisse ganz erheblich. Während CDU und SPD davon ausgehen, dass ein Verzicht auf das Einschreiten im Ermessen der Kommunalaufsicht stand und dieses Ermessen von Frau Kramp-Karrenbauer als damals verantwortliche Ministerin rechtmäßig ausgeübt worden sei, sehen wir das ganz anders.
Nach dem Ergebnis aller Untersuchungen ist klar bewiesen, dass Frau Kramp-Karrenbauer als damalige Innenministerin eine nicht nur rechtlich sehr fragwürdige, sondern auch politisch absolut fehlerhafte Entscheidung getroffen hat.
Sie hat unter Ignoranz aller an sie herangetragenen Bedenken, unter Ignoranz der offenkundigen enormen wirtschaftlichen Risiken und unter Ignoranz des aus ihrer eigenen Fachabteilung stammenden Votums beschlossen, das damals als rechtswidrig qualifizierte Vorhaben der Meeresfischzucht laufen zu lassen und nicht einzuschreiten. Dass es ihre Entscheidung war, ist nach den Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss ja unbestritten. Bemerkenswert ist dabei, mit welcher Selbstverständlichkeit und Leichtigkeit hier eingestanden wird, dass das Projekt eben politisch gewollt war und die rechtlichen wie wirtschaftlichen Bedenken dahinter zurücktreten mussten. Es gab ein klares Votum aus der Fachabteilung: Das Vorhaben ist rechtswidrig, es muss eingeschritten werden. - Wenn man dann als Innenministerin sagt, nein, wir lassen das laufen, dann darf man zumindest erwarten, dass vorher auf Herz und Nieren geprüft wird, ob dieses als rechtswidrig qualifizierte Projekt wenigstens erfolgsversprechend ist. Aber nein, nichts dergleichen wurde getan. Es ist kaum zu glauben, aber der Kommunalaufsicht lag zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein lächerliches DIN-A4-Blatt mit ein paar wenigen nicht aussagekräftigen Zahlen vor, das dann absurderweise als Marktanalyse bezeichnet ist.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man nur als stümperhaft bezeichnen.
Selbst Staatssekretär a. D. Müllenbach hat in seiner Zeugenvernehmung erklärt, dass ihm das eigentlich ein bisschen zu wenig gewesen sei. Nun ja, uns ist es auch zu wenig. Betriebswirtschaftliches Handeln sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gab aber auch in der Folge keine vertiefenden Berechnungen oder Analysen. Im Ministerium hat man auch keine weiteren Unterlagen von der Stadt Völklingen verlangt. Eine von PwC gefertigte Wirtschaftlichkeitsanalyse ist im Ministerium offenkundig gar nicht vorhanden gewesen. Auch eine im Anschreiben der Stadt aufgeführte Ertragsprognose lag dem Ministerium wohl überhaupt nicht vor. So genau wusste das aber auch keiner. Auch diese Feststellung dürfte nicht bestritten sein. Man hat sich über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens keinerlei Gedanken gemacht. Es gibt auch keine Dokumentation darüber, wie es denn dazu kam, dass man trotz eines eindeutigen Votums einfach nichts tat und stattdessen auf Anweisung von Frau Kramp-Karrenbauer eine Gesetzesänderung auf den Weg brachte, die das Vorhaben sozusagen nachträglich legalisieren sollte.
Diese Gesetzesänderung sah vor, dass die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ausnahmsweise mit Zustimmung des Innen- und Wirtschaftsministeriums möglich sein soll, auch wenn die Voraussetzungen eigentlich nicht gegeben sind. Voraussetzung hierfür ist nach dem Gesetz aber ein entsprechender Antrag, und dass die Befreiung aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses geschieht. Vorliegend gab es nichts dergleichen. Es wurde nie ein Antrag auf Befreiung gestellt, es wurde auch nie offiziell eine Befreiung von den eigentlichen Voraussetzungen erteilt, es wurde ebenso wenig eine Abwägung des öffentlichen Interesses vorgenommen, denn hierbei wäre doch eine Auseinandersetzung mit den marktwirtschaftlichen Risiken nötig gewesen.
Man könnte glauben, wir lebten in einer Bananenrepublik. An irgendeinem Gesetz muss sich doch das Vorhaben der Meeresfischzucht messen - oder nicht? Legt man das alte Gesetz zugrunde, ist die Fischzucht rechtswidrig. Legt man das neue Gesetz zugrunde, ist das danach notwendige Verfahren nie durchgeführt worden, die Fischzucht also abermals rechtswidrig. Es ist eigentlich unbegreiflich. Wie ich es drehe und wende, die damalige Reaktion der zuständigen Ministerin Frau Kramp-Karrenbauer auf die Anmeldung des Vorhabens der Meeresfischzucht ist eine weitere gravierende Fehlleistung der heutigen Ministerpräsidentin.
Das Ergebnis kennen wir alle. Erneut wurden Millionen in den Sand gesetzt. Auf den Schulden von über 20 Millionen Euro blieben die Stadtwerke Völklingen sitzen und jeder konnte verfolgen, was dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke bedeutet hat. Sie sind in einer Transfergesellschaft. Was hat das bedeutet? - Nun, sie sind dort unter wesentlich schlechteren Bedingungen.
Mit den Worten des damaligen Sachbearbeiters, der in seinem Votum ein Einschreiten der Kommunalaufsicht als geboten erachtete, wird es auf den Punkt gebracht. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, und schließe mit den Worten: „Ohne die ministerielle Hinnahme der verbotenen wirtschaftlichen Betätigung wäre es zu dem heutigen Desaster nicht gekommen“. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu den Eigenheiten dieser Koalition, hier in regelmäßigen Abständen Anträge einzubringen, die nichts anderes sind als Eigenlob. Durch solch heiße Luft müsste heute eigentlich die Klimaanlage des Saales ausfallen. Es ist ein öffentliches Sich-auf-die-Schulter-Klopfen, alles ist gut! Sie werden aber verstehen, dass wir in der Opposition das deutlich kritischer sehen. Deshalb können wir auch keinem Antrag zustimmen, dessen zentrale Forderung lautet: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen (...)“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Thema Pflege ist das Problem doch gerade, dass der eingeschlagene Weg der grundfalsche war. Man braucht nur die Augen zu öffnen, dann ist nicht zu übersehen, wie es derzeit in der Pflege aussieht. Zunächst einmal hat die Gesundheitsministerin lange geleugnet, dass es so etwas wie einen Pflegenotstand überhaupt gibt.
Dann hat sie mit viel Tamtam einen Pflegepakt ins Leben gerufen, will aber nicht mehr Geld in die Einrichtungen investieren. Auf Landesebene weigern sich CDU und SPD, im Krankenhausgesetz verbindliche Vorgaben zu machen, wie viele Pflegekräfte wie viele Patientinnen und Patienten betreuen sollen. Heute wollen Sie aber, dass sich die Landesregierung im Bund für klare gesetzliche Vorgaben einsetzt. Hier ist überhaupt kein klarer Weg erkennbar. Das ist vielmehr ein einziger Zickzack-Kurs, aber ganz sicher kein Weg, den man fortsetzen sollte.
Wieder einmal bleiben die grundsätzlichen Probleme unseres Gesundheitssystems außen vor. Es fehlen bundesweit nicht über 100.000 Pflegekräfte, weil sich gestern plötzlich ein Loch in der Erde aufgetan hätte, das so viele Pflegerinnen und Pfleger verschluckt hätte! Es fehlen so viele Pflegekräfte, weil unser Gesundheitssystem unterfinanziert ist. Die Folge ist: Immer weniger Pflegepersonal muss immer mehr Patientinnen und Patienten versorgen und das in immer kürzerer Zeit. Leidtragende sind die Beschäftigten ebenso wie die alten und kranken Menschen.
Profitinteresse und Kostendruck sind die Ursachen für den Pflegenotstand. Schuld daran ist genau der Weg, den CDU und SPD im Bund eingeschlagen haben und den Sie hier im Land brav mitgehen. Es ist der Weg von Fallpauschalen, Privatisierungen und Kürzungen, ein Weg, den vor allem die Arbeitnehmer bezahlen dürfen, während die Arbeitgeber fein raus sind. Diesen Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir endlich verlassen. Krankenhäuser müssen in öffentlicher Hand bleiben und bedarfsgerecht finanziert werden. Thüringen, lieber Kollege Scharf, ist hier der falsche Vergleich. Thüringen ist seit zweieinhalb Jahren rot-rot-grün. Lange Jahre vorher wurde Thüringen von einer CDU-Regierung geführt.
Wir sagen auch, wie die Finanzierung aussehen soll, mit Steuern auf Millioneneinkommen, -vermögen und -erbschaften. Das Land muss endlich aufhören, bei den Investitionen in Krankenhäusern zu kürzen. Da sind wir, glaube ich, einer Meinung.
Ja, wer in der Pflege arbeitet, verdient auch unseres Erachtens hohe Anerkennung und Wertschätzung, wie es im Antrag von CDU und SPD heißt. Gute Worte alleine nützen aber nichts, es müssen endlich Taten folgen. Deswegen müssen hier andere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Deshalb fordern wir LINKE schon seit Jahren eine gesetzliche Personalbemessung. Wir brauchen verbindliche Vorgaben, wie viele Pflegekräfte für wie viele Patienten und Patientinnen benötigt werden.
Genau deshalb unterstützen wir diese Forderung in dem vorliegenden Antrag. Ja, die Landesregierung soll sich auf Bundesebene endlich für entsprechende verbindliche Regelungen starkmachen. Viel zu lange wurde nur darüber geredet und nichts getan. Sie könnte aber im Land mit gutem Beispiel vorangehen und das, was hier geregelt werden könnte, auch selbst regeln, wie zum Beispiel im Krankenhausgesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schließen uns dem Eigenlob der Regierung nicht an und werden uns bei dem Antrag heute enthalten. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf für ein saarländisches Transparenzgesetz bleiben CDU und SPD hinter den Regelungen anderer Bundesländer zurück. Dies wurde während der Expertenanhörung im Haushaltsausschuss mehr als deutlich und der Berichterstatter hat es eben auch noch einmal erwähnt. Des
halb wird die LINKE das Gesetz in seiner vorliegenden Form auch ablehnen.
Im Kern wurden durch die Anhörung unsere Bedenken untermauert, dass die hier schon bei der Ersten Lesung vorgetragenen Elemente noch einmal bestätigt wurden. Da Sie auf die geäußerte Kritik in dem Gesetzentwurf nicht mit den notwendigen Änderungen reagiert haben, muss ich das Problem des vorliegenden Gesetzes noch einmal erläutern. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern verzichtet die Koalition auf eine Veröffentlichung der individuellen Bezüge. CDU und SPD planen, lediglich die Gesamtsumme der Bezüge zu veröffentlichen, nicht aber die Gehälter der einzelnen Vorstandsmitglieder. Das wird dem Gedanken umfassender Transparenz überhaupt nicht gerecht.
Wir haben daher bereits während der Beratungen im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem wir sicherstellen wollten, dass die Bezüge der jeweiligen Mitglieder von Geschäftsführungen, von Aufsichtsräten, Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen für jedes einzelne Mitglied separat unter Namensnennung veröffentlicht werden. Das Gleiche wollen wir für den Bereich der Landesbank und der Sparkasse. Diese Regelung haben auch andere Bundesländer wie etwa Berlin, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen. Es leuchtet überhaupt nicht ein, weshalb wir an der Saar weniger transparent vorgehen sollten als andere Bundesländer.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger nachlesen können, was ein Minister, ein Abgeordneter oder auch ein Bürgermeister an Bezügen erhält, dann kann man kaum erklären, warum das bei den Mitgliedern von Gremien öffentlicher Unternehmen nicht möglich sein soll. Das Problem wurde vom Bund der Steuerzahler genau auf den Punkt gebracht, der den Gesetzentwurf zu Recht als halbherzig bezeichnet und entsprechend ausführt: Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler sind die Bürger selbst Eigentümer öffentlicher Unternehmen. Darum muss ihnen ein ungehinderter Zugang zu allen Informationen, auch über die Vergütung der Verantwortlichen, gewährt werden. Dieser Anspruch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte auch im Saarland eingelöst werden. Das sah bekanntlich auch einmal der heutige saarländische Innenminister so. Von seiner ursprünglichen Forderung, das Jahresgehalt jedes einzelnen Vorstandsmitglieds transparent zu machen, ist jedoch im Koalitionsentwurf nichts mehr übrig geblieben.
Es gibt aber schlicht keinen Grund, nun auf halber Strecke stehenzubleiben, zumal wir die Erfahrungswerte der anderen Bundesländer haben. In den Ländern, in denen die Einzelbezüge veröffentlicht wer
den, sind überhaupt keine Probleme bekannt geworden. Die Befürchtung von Neiddebatten oder die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass eine Veröffentlichung der Vergütung qualifizierte Kräfte abschrecke, haben sich nicht bewahrheitet. Probleme bei Stellenbesetzungen sind ebenfalls nicht aufgetreten. Im Gegenteil: Eine wirklich transparente Offenlegung der Bezüge trägt gerade dazu bei, Vorurteile und möglicherweise auch falsche Vorstellungen über die Unangemessenheit von Vergütungen bei öffentlichen Unternehmen abzubauen. Letztlich stärkt eine wirkliche Transparenz das Vertrauen der Menschen in die Einrichtungen und Unternehmen, die zu ihrem Wohl tätig sind.
Es gilt aber auch das Umgekehrte: Wenn in öffentlich-rechtlichen Unternehmen tatsächlich unverhältnismäßig hohe Gehälter gezahlt werden, sollten die Saarländer auch sehen können, um welche Gehälter es geht und wer später die Luxuspensionen erhält, die ja auch aus den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger finanziert werden. - Aus den genannten Gründen werden wir nicht zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dem vorliegenden Antrag wird die LINKE zustimmen. Er beschreibt eine grobe Richtung, die wir natürlich unterstützen. Gleichwohl wird der Beschluss allein keine nennenswerten Auswirkungen haben. Es handelt sich vor allem um eine Bestandsaufnah
me bisheriger Aktivitäten; der Beschlussteil bleibt aber sehr schwammig.
Sie wollen ein ohnehin bestehendes Programm weiterverfolgen, Gleichberechtigung im Blick behalten, auf die Beseitigung von Diskriminierung hinwirken, Maßnahmen vorantreiben, die Netzwerkstelle Frauen im Beruf zeitnah einrichten und sich für die Beseitigung von Lohnungleichheiten einsetzen, wobei auch hier offen bleibt, in welcher Form Sie das tun wollen.
Dies alles kann in der Umsetzung sehr großzügig ausgelegt werden und ist nicht besonders konkret. Es ist natürlich auch nicht falsch. Deshalb stimmen wir im Ziel überein. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass Sie nicht hauptsächlich bestehende Programme auflisten und die Aktivitäten der Landesregierung loben, sondern auch die Probleme deutlich ansprechen.
Das im Antrag beispielsweise erwähnte neue Programm zur Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung haben wir auch begrüßt. Wenn Sie in den nächsten zehn Jahren 19.000 Arbeitsplätze für weibliche Fachkräfte in Aussicht stellen, dann haben Sie unsere volle Unterstützung. Die Zahl der Arbeitsplätze sagt aber eben noch nichts über ihre Qualität aus.
Es wird entscheidend sein, um welche Arbeitsplätze es sich handelt und wie sie entlohnt werden. Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern darf eben nicht bedeuten, dass Frauen und Männer gleichermaßen schlecht bezahlt werden und unter prekären Bedingungen arbeiten müssen. Wir haben ohnehin das Problem, dass Frauen nach wie vor deutlich schwächer entlohnt werden. Erhebungen belegen, dass Deutschland beim Lohnabstand zwischen Männern und Frauen unter den EU-Ländern den drittletzten Platz belegt. Pro Stunde verdienen Frauen über 21 Prozent weniger als Männer. Das liegt insbesondere daran, dass sie in den unteren Einkommensgruppen arbeiten und in Branchen, die für hohe Belastungen und niedrige Entlohnung berüchtigt sind: im Gesundheitswesen, im Einzelhandel, im Erziehungs- und Sozialwesen.
Das ging zuletzt aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage unserer Bundestagsfraktion im Februar dieses Jahres hervor. Auch von unserer Fraktion gab es vor kurzem eine Anfrage an die Landesregierung. Aus der Antwort ging hervor, dass der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen an der Saar im letzten Jahr sogar 25 Prozent betragen hat. Frauen verdienen hierzulande also ein Viertel weniger als Männer. Selbst bei formal gleicher Qualifikation werden Frauen in Deutschland regelmäßig schlechter entlohnt und verdienen immer noch 7 Prozent weniger. So weit die Antwort der Landesregierung.
Einen Vorwurf muss sich zumindest die CDU hier im Hause doch gefallen lassen. Die von Ihnen geführten Landesregierungen der letzten Jahre haben den Niedriglohnsektor im Land massiv ausgebaut. Hier arbeiten eben überdurchschnittlich viele Frauen. 2014 waren im Saarland 38 Prozent der erwerbstätigen Frauen atypisch beschäftigt, 83 Prozent davon arbeiten oft unfreiwillig in Teilzeit. Fast die Hälfte der Frauen war geringfügig und ein Viertel nur befristet beschäftigt.
Wenn sich CDU und SPD im Land wirklich für bessere Chancen und Arbeitsbedingungen für Frauen einsetzen wollen, dann sollten sie sich auch für einen höheren Mindestlohn stark machen. In der eben erwähnten Antwort führt die Landesregierung ja selbst Folgendes aus: „Zur Herstellung von Entgeltgleichheit sind (...) gesetzliche Regelungen notwendig.“ Wenige Sätze weiter heißt es: „Zur Reduzierung struktureller Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt kann der Mindestlohn einen wichtigen Beitrag leisten.“
Hätten Sie zum Beispiel die Notwendigkeit eines höheren Mindestlohns auch im vorliegenden Antrag angesprochen, dann käme dieser schon etwas mutiger daher. Es sind leider immer noch hauptsächlich Frauen, die für Niedriglöhne und zu prekären Bedingungen arbeiten müssen. An dieser Stelle bleibt noch viel zu tun und wir erwarten, dass die Landesregierung tatsächlich am Ball bleibt und konkrete Maßnahmen ergreift.
Für die LINKE ist eines ganz klar: Zur gesellschaftlichen Teilhabe gehört wirtschaftliche Unabhängigkeit, Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt und vor allem gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Für alle Maßnahmen, die in diese Richtung gehen, werden Sie immer von uns Unterstützung finden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Saarländischen
Pflegegesetzes, insbesondere die Umsetzung von Bundesrecht im Bereich Pflege. Daher gehört es aus meiner Sicht dazu, zunächst einmal die allgemeine Situation in der Pflege zumindest beispielhaft zu skizzieren, damit klar ist, wo wir momentan bei der Pflege stehen.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass eine dringend erforderliche grundlegende Pflegereform auf der Bundesebene von der Großen Koalition noch immer nicht angepackt wurde. An der grundlegenden Fehlkonstruktion und der Unterfinanzierung der Pflegeversicherung, nämlich dem Teilleistungsprinzip, wurde nichts geändert. Frau Heib, kleine Änderungen wurden vorgenommen, zum Beispiel bei den Demenzkranken. Aber die Änderungen reichen nicht aus. Deshalb ist die Frage, ob das vorliegende Gesetz für die Pflege mehr als nur ein Placebo ist. Nach wie vor hängt gute und würdige Pflege vom Geldbeutel der Betroffenen ab. Noch immer sind in der Pflege massive finanzielle und strukturelle Defizite zu beklagen.
Das Pflegepersonal ist dramatisch überlastet. Wir haben eine unerträgliche Personalnot und illegale Arbeitsbedingungen. Hierunter leiden die Beschäftigten genauso wie die Pflegebedürftigen. Auch wenn nicht alle in diesem Hause es gerne hören, haben wir nach wie vor einen Notstand in der Pflege. So haben weder das Krankenhausstrukturgesetz noch die Pflegestärkungsgesetze an diesem Notstand etwas geändert. Sie werden, wie es derzeit aussieht, auch in Zukunft nichts zum Positiven ändern, meine Damen und Herren.
Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, möchte ich mich auf einige Punkte beschränken. Wir, die Fraktion DIE LINKE, unterstützen alle geeigneten Maßnahmen, die dem Wunsch hilfe-, betreuungsund pflegebedürftiger Menschen nach Verbleib in der eigenen Häuslichkeit entsprechen. Allerdings dürfen hierbei die Qualität der Leistungen wie auch die Arbeitsbedingungen der in diesem Bereich tätigen Menschen nicht auf der Strecke bleiben.
Die Ausweitung von niedrigschwelligen Angeboten der Einfachheit halber will ich dies einmal mit Haushalts- und Alltagsmanagement beschreiben - wird durch die Einführung von Entlastungsangeboten zum Anheizer eines neuen privaten Pflegemarktes. Es besteht zudem eine Umwidmungsmöglichkeit; Frau Heib hat es eben angesprochen. Sage und schreibe 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrages können zugunsten niedrigschwelliger Angebote verwendet werden. Hier werden Tür und Tor für noch mehr prekäre Beschäftigung geöffnet. Es ist zu befürchten, dass es in der Praxis zu einer Vermischung von Leistungen kommt und vermehrt zu einer „Billigversion“ von Pflege gegriffen wird. Man
kann schon nachlesen, dass findige Berater bereits die Vorteile der neuen Geschäftsmodelle für gewerbliche Leistungserbringer niedrigschwelliger Angebote gegenüber normalen Pflegediensten anpreisen. Geringere Standards bei der Qualitätsprüfung und beim Lohn der Beschäftigten sind die Folge.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine ganz grundsätzliche Fehlentwicklung hinweisen, nämlich die Ökonomisierung von Familien. Es gibt viele Menschen, die sich eine Pflege beziehungsweise Betreuung durch Familienangehörige wünschen. Umgekehrt gibt es viele Familienangehörige - Frauen wie Männer -, die sich gerne mehr um ihre Angehörigen kümmern würden, sich aber aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen gehindert sehen. Viele, die es wollten, können es sich aufgrund des heutigen niedrigen Gehaltsniveaus finanziell schlichtweg nicht leisten, beruflich kürzer zu treten, um nahestehende Familienmitglieder zu versorgen.
Teilzeit muss man sich leisten können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier gilt die Maxime für Angehörige: Wer pflegt, zahlt drauf! Wer sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung kümmert - ich setze voraus, er hat im konkreten Fall einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf teilweise Freistellung -, muss sich gegebenenfalls sogar verschulden. Das zinslose Darlehen des Staates für einen Teil des Verdienstausfalls ist hier wirklich keine große Hilfe. Von daher haben wir einen gewissen Systemfehler, wenn sich einerseits Familienmitglieder, die dies wollen, wegen finanzieller Zwänge nicht hinreichend um Angehörige kümmern können, während andererseits ein privater Markt für erwerbsmäßig tätige Dienstleister geschaffen wurde und ausgeweitet wird. Zwischenmenschliche Zuwendung und Hilfe muss also eingekauft werden. Das ist die Realität in unserem Saarland im 21. Jahrhundert, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hier bin ich ganz bei Papst Franziskus, den ich, mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident, zitiere. „Das Wirtschaftssystem sollte im Dienst des Menschen stehen. Aber wir haben das Geld in den Mittelpunkt gerückt.“
Bezeichnenderweise ist der vorliegende Gesetzentwurf hinsichtlich mancher Formulierungen sehr betriebswirtschaftlich angehaucht. Etwas verwundert reibt man sich die Augen, wenn man im Gesetzentwurf liest, dass der nunmehr eingeführte Landesseniorenbericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der individuellen und gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit unserer Seniorinnen und Senioren im Saarland bieten soll. Auf seiner aussagekräftigen Informations- und Datenbasis, so der Gesetzentwurf weiter, soll wirksames Handeln im seniorenpolitischen Be
reich vorausschauend geplant und zielgenau entwickelt werden.
Hier könnte der Eindruck entstehen, dass die bisherige Seniorenpolitik der Landesregierung ohne eine ausreichende Informations- und Datenbasis quasi im Blindflug erfolgte. Da es im Saarland bereits mehrere Landesseniorenpläne gibt, die jeweils für sich reklamieren, die Lebenssituation der Senioren darzustellen, wird die Landesregierung eine solche Sichtweise sicherlich nicht teilen wollen. Ich wäre daher der Ministerin dankbar, wenn sie nachher darlegen würde, wie sich die Bestandsaufnahme im neuen Landesseniorenbericht von der bisherigen Bestandsaufnahme in den Landesseniorenplänen unterscheidet.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich in Erinnerung rufen, dass ein Landesseniorenbericht bereits im Rahmen des ersten saarländischen Pflegekongresses im Jahre 2012 angekündigt worden ist. Angesichts der Tatsache, dass im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesseniorenbericht nun frühestens für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt wird, kann man der Landesregierung nicht gerade großen Arbeitseifer bei der Seniorenpolitik bescheinigen.
Wie sinnvoll ist ein Bericht, der blitzlichtartig einmal in fünf Jahren die Situation der Seniorinnen und Senioren beleuchtet, und dies in einer Zeit, in der sich Vorfälle in der Pflege immer mehr häufen? Es bleibt abzuwarten, ob künftig die Landesseniorenberichte und die fortgeschriebenen Landesseniorenpläne ein adäquates Mittel sind, um die Seniorenpolitik in die richtige Richtung zu lenken.
Um allerdings ein großes Problem der heutigen Seniorinnen und Senioren anzugehen, brauchen wir nicht auf einen Bericht im Jahre 2018 zu warten. Liebe Abgeordnete der Großen Koalition, sorgen Sie einmal dafür, dass Ihre Parteifreunde in Berlin die Privatisierung der Rente beenden und das seit Jahren sinkende Rentenniveau anheben.
Schaffen Sie eine solidarische Rentenversicherung, in die alle einzahlen! Dann wäre für die künftigen und die heutigen Senioren schon einmal viel getan. Der dann vorliegende Seniorenplan bräuchte nicht schöngeredet zu werden. Wir, die Partei DIE LINKE, sind gespannt auf die Anhörung von Experten und werden uns heute bei dem Gesetzentwurf enthalten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich hier nichts mehr sagen. Aber was hier heute Morgen abgeht, finde ich unerhört. Herr Schmidt, mir zu unterstellen, dass ich die privaten Pflegedienste als kriminell einstufen würde, ist eine Unverschämtheit, das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück!
Ich selbst habe über Jahre meine Eltern gepflegt und ich weiß, was es bedeutet, wenn Private Angehörige pflegen wollen. Deswegen muss in diesem Bereich etwas getan werden. Das hat nichts damit zu tun, dass ich zusätzliche niedrigschwellige Angebote einrichte. Hier muss geklärt werden, dass es Möglichkeiten gibt, die es Privaten erlauben, ohne Probleme ihre Angehörigen zu pflegen, und nicht so, wie es derzeit im Gesetz vorgegeben wird.
Frau Heib, wenn Sie mir richtig zugehört hätten, hätten Sie es mitbekommen: Ich habe gesagt, dass ein kleiner Schritt bereits getan ist, aber noch lange nicht so, dass Menschen, deren Familienangehörige pflegebedürftig sind, auch pflegen können. Ich hätte gerne viel mehr gemacht, wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte! Aber viele, die an mich herantreten und ich weiß, wovon ich rede -, haben diese Möglichkeiten bisher nicht gehabt und werden sie nach derzeitigem Stand auch in Zukunft nicht haben. Aus dem Grund weise ich hier alle Anschuldigungen zurück, Ihre ganz besonders, Herr Schmidt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Regierungskoalition nun endlich ihrem lange angekündigten Versprechen nach, dem Vorbild anderer Bundesländer zu folgen und im Sinne der Transparenz Veröffentlichungspflichten zu normieren. Wir haben immer wieder ein Transparenzgesetz gefordert, zuletzt mit einem diesbezüglichen Antrag im Landtag im Okto
ber 2012, der damals von CDU und SPD abgelehnt wurde.
Immerhin wird nun - dreieinhalb Jahre später - ein Gesetz vorgelegt, dem wir in dieser Form aber nicht zustimmen werden. Das vorgelegte Gesetz bleibt in einigen Punkten hinter den Erwartungen von uns, aber auch hinter den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zurück. Das Gesetz ist lange nicht so weitgehend wie das Hamburgische Transparenzgesetz, das wir damals als Vorbild für ein saarländisches Transparenzgesetz gefordert haben. Es richtet sich nämlich nicht an die Verwaltung des Landes, sodass der Zugang zu amtlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger nicht verbessert wird.
Ich möchte zwei weitere Punkte in dem Gesetzentwurf ansprechen, die mir zentral erscheinen. Zum einen ist in dem Gesetzentwurf nur eine kumulierte Veröffentlichung von Bezügen vorgesehen, das heißt, die Bezüge der Mitglieder der Vorstände, Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien sind jeweils in ihrer Gesamtheit und nicht einzeln für jedes Mitglied zu veröffentlichen. Das stellt natürlich eine erhebliche Einschränkung dar, denn so bleibt weiterhin nebulös, was das einzelne Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied an Vergütungen erhält. So einfach wie Sie, Herr Minister Bouillon, es nun in der Saarbrücker Zeitung darstellen, dass man nämlich den Gesamtbetrag einfach durch zwei oder drei teilen müsse, ist es sicherlich nicht. Genau deshalb haben auch Sie, Herr Minister, in der Vergangenheit immer wieder eine Veröffentlichung der einzelnen Bezüge gefordert.
In diesem überaus wichtigen Punkt orientiert sich der Gesetzentwurf nicht wie von Ihnen immer gefordert am Transparenzgesetz von Nordrhein Westfalen. Dort ist eine Offenlegung der einzelnen Bezüge vorgesehen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört selbstverständlich auch in ein saarländisches Transparenzgesetz!
Man stellt sich schon die Frage, was die Gründe von CDU und SPD sind, hier Abstriche zu machen. Da komme ich zu meinem nächsten Punkt. Für die Sparkassen soll im Sparkassengesetz bestimmt werden, dass die Träger auf eine Veröffentlichung der Bezüge - wohlgemerkt der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder und Verwaltungsratsmitglieder lediglich hinwirken sollen. Es drängt sich natürlich die Frage auf, warum man die Sparkassen nicht unmittelbar zu einer Veröffentlichung der Bezüge und dann bitte auch der einzelne Bezüge verpflichtet.
Eine unmittelbare Verpflichtung der Sparkassen zur Veröffentlichung ist in Hessen zum Beispiel durch
einen Verweis im Sparkassengesetz auf die Regelungen für börsennotierte Aktiengesellschaften im Handelsgesetzbuch realisiert. Tut man das nicht und fordert nur ein Hinwirken der Träger auf eine Offenlegung, so kann man am Beispiel von NordrheinWestfalen sehen, dass dies in der Folge durchaus zu Problemen führen kann. So hat zwar die große Mehrzahl der Sparkassen die Bezüge veröffentlicht; einige wenige verweigerten dies jedoch bis zuletzt. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, diese Sparkassen über einen Umweg in der mehr oder weniger nahen Zukunft zur Veröffentlichung zu bewegen, indem die zukünftige Bestellung und Wiederbestellung des Vorstandes beziehungsweise eines Vorstandsmitgliedes an die Bereitschaft zur Offenlegung der Bezüge geknüpft werden muss.
Wieso dieses ganze Theater? Hier lässt man den Sparkassen völlig unnötigerweise Spielraum, sich der geforderten Transparenz wieder zu entziehen. Wir, die Fraktion DIE LINKE, wollen echte Transparenz und nicht nur ein bisschen davon. Wir wollen nicht darum betteln. Das Gesetz sollte sie verpflichtend einfordern, auch bei den Sparkassen! Deshalb können wir - wie anfangs von mir mitgeteilt - dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im vergangenen Jahr hatte ich mich anlässlich der Haushaltsberatungen an die erst relativ kurz im Amt befindliche Gesundheitsministerin gewandt in der Hoffnung, der Amtswechsel würde vielleicht Gelegenheit bieten, die unsägliche Schönmalerei der Zustände im Gesundheitsbereich zu beenden. Ein Jahr später, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen, die in den letzten Wochen in diesem Hohen Hause gemacht wurden, muss, Frau Ministerin Bachmann, leider festgestellt werden: Es wurde nichts besser, vieles wurde schlimmer.
Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, völlig klar, dass der Gesundheitsbereich und da insbesondere der Bereich der Pflege nicht tatsächlich im Haushalt abgebildet sind. Gleichwohl sind die Auswirkungen bei uns in Land zu bedenken. Ich möchte beispielhaft die letzte einschlägige Landtagsdebatte, die Debatte im November zum Bericht des Pflegebeauftragten, und meine damaligen Darstellungen zur Situation der Pflege im Allgemeinen in Erinnerung rufen. Es war klar ersichtlich, dass meine Stellungnahmen nicht in das von Ihnen geplante Konzept eines Lobgesangs und zu den von Ihnen vorbereiteten warmen Worten gepasst haben. Sie können sich sicherlich noch daran erinnern, dass ich unter anderem an die teils bundesweit durchgeführten Demonstrationen und Aktionen der Gewerkschaft Verdi und der Personalvertreter der saarländischen Krankenhäuser erinnert habe. Mit Ihrem Verweis auf das in Berlin beschlossene Krankenhausstrukturgesetz versuchten Sie, in unverantwortlicher Art und Weise den Eindruck zu erwecken, dass die in den zahlreichen Demonstrationen geforderten Verbesserungen zwischenzeitlich eingetreten wären und die in den letzten Monaten geäußerte Kritik dadurch hinfällig geworden wäre.
Auch habe ich noch in Bezug auf die vorgenommenen Änderungen im Gesetzentwurf Ihre pathetische Aussage im Ohr: „Frau Schramm, wir haben es geschafft!“ Ich muss Ihnen sagen: Frau Bachmann, Sie haben es nicht geschafft.
So haben Sie zum Beispiel auf das Pflegestellenförderprogramm und das jährliche Fördervolumen von
anfänglich bis zu 660 Millionen Euro und in der Endstufe von 330 Millionen Euro Bezug genommen. Ich stimme Ihnen zu, dass dies zunächst einmal hohe Summen sind, wenn diese ohne jeglichen Kontext in den Raum geworfen werden. Ganz bewusst haben Sie aber nicht erläutert, wie viel zusätzliches Pflegepersonal es tatsächlich bedeutet. Es handelt sich, sehr geehrte Frau Ministerin, bundesweit - ich betone: bundesweit! - um gerade einmal 6.600 zusätzliche Stellen im Bereich der Krankenhauspflege. Es wird abzuwarten sein, wie viele Stellen tatsächlich im Pflegedienst bei uns im Saarland ankommen werden. Wie Sie vielleicht wissen, gab es bereits im Jahr 2009 ein Pflegeförderprogramm, bei dem von den angedachten 17.000 zusätzlichen Stellen lediglich 8.000 realisiert wurden.
Und bevor Sie wieder wie in der letzten Debatte auf den Pflegezuschlag verweisen, darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ihnen sicherlich bekannte Antwort der Bundesregierung vom 18.11.2015 - also ganz aktuell - verweisen, wonach der Pflegezuschlag nur dazu dienen soll, bereits beschäftigtes Pflegepersonal weiterhin zu finanzieren. Hier handelt es sich nach Auskunft der Bundesregierung um eine Förderung pro Pflegekraft von durchschnittlich sage und schreibe 1.730 Euro im Jahr! Es ist unsäglich, von einem Erfolg der Gespräche auf Bund-Länder-Ebene zu sprechen, wenn weniger als 5 Prozent der Pflegekosten als Anreiz zur Vorhaltung einer angemessenen Pflegeausstattung vereinbart werden. Hier möchte ich noch einmal die Forderung beispielsweise des Deutschen Pflegerates in Erinnerung rufen. Dieser fordert ein jährliches Zusatzbudget von 2,5 Milliarden Euro für neue Pflegestellen im Saarland im Krankenhaus.
Auch möchte ich auf die Expertenanhörung anlässlich des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag verweisen. Ich gehe davon aus, dass Sie, Frau Ministerin, die Zahlen kennen. Es fehlen im Pflegedienst der Krankenhäuser zwischen 78.000 und 100.000 Pflegestellen. Und genau aus diesem Grund finde ich es skandalös, dass Sie sich hier hinstellen und auf ein schmächtiges Pflegestellenprogramm des Bundes mit gerade einmal, wie eben erwähnt, 6.600 neuen Stellen in der Krankenhauspflege bundesweit verweisen. Sie müssten doch genau wissen, dass diese zusätzlichen Pflegestellen gerade einmal den durch steigende Fallzahlen zusätzlichen Bedarf abdecken und zu keinerlei Verbesserung des Status quo führen werden.
Ich empfehle Ihnen, Frau Ministerin, sich einmal das aktuelle Gutachten von Professor Simon von der Hochschule in Hannover zu Gemüte zu führen mit dem bezeichnenden Titel „Unterbesetzung und Personalmehrbedarf im Pflegedienst der allgemeinen Krankenhäuser“. Zum Vergleich: Wollte man die Personalbesetzung im Pflegedienst deutscher Kran
kenhäuser auf europäisches Niveau anheben, bräuchten wir 188.000 zusätzliche Pflegekräfte bei der Anhebung auf das Niveau Englands. Bei einer Anhebung auf das Niveau der Niederlande bräuchten wir 323.000 zusätzliche Pflegekräfte. Das zeigt uns, auf welch skandalösen Stand die deutschen Krankenhäuser im europäischen Vergleich inzwischen zurückgefallen sind.
Es ist in wissenschaftlichen Studien auch belegt, dass Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung beim Pflegepersonal nicht nur die Gesundheit der Pflegekräfte, sondern auch die Gesundheit der Patienten gefährdet. Das müssen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis nehmen!
Vielleicht erfahren wir von Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, wie viele zusätzliche Pflegestellen in jedem einzelnen saarländischen Krankenhaus geschaffen werden könnten und was dies pro Schicht und pro Krankenhaus bringen wird.
In Bezug auf die Situation der Krankenhäuser haben Sie sich in der letzten Plenarsitzung auf eine Pressemitteilung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, hier insbesondere auf den Verbandspräsidenten, Herrn Dr. Düllings, berufen. Bevor Sie Pressemitteilungen zitieren, sollten Sie sich diese aber vollständig durchlesen. Sie haben nämlich den letzten Absatz der Pressemitteilung des Verbandes vom 05. Oktober nicht zitiert, was ich jetzt aber gerne nachhole, mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident: „Das Problem, dass die Länder seit Jahren gesetzeswidrig immer weniger Mittel für Investitionen bereitstellen, bleibe aber ungelöst (…). Hier liegt aus Sicht des VKD ein wesentlicher Grund für die Notlage vieler Krankenhäuser, die damit notwendige Maßnahmen zur Sicherung ihrer Zukunft nur noch mühsam stemmen können. Häufig sind sie aus eigener Kraft dazu gar nicht mehr in der Lage.“ Hier dürfen Sie sich direkt angesprochen fühlen, da auch im Saarland, und das wissen Sie genau, die Krankenhäuser aus Ihrem Ministerium völlig unzureichend finanziert werden.
In der Haushaltsdebatte des vergangenen Jahres sprachen Sie in Bezug auf die von Ihnen festgesetzten Haushaltsmittel von Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Wenn aber selbst der Verband, auf den Sie sich berufen, sehr geehrte Frau Ministerin, Ihnen Gesetzeswidrigkeit und ein Verschulden an der Notlage der Krankenhäuser vorwirft, sind Sie mit Ihrer Aussage, Sie hätten es geschafft, weit von der Realität entfernt.
Krankenhäuser müssen investieren, damit sie in dem insbesondere von Ihrer Partei politisch gewollten Wettbewerb überhaupt überleben können. Deshalb nehmen sie das Geld, welches für den Betrieb beziehungsweise das Personal gedacht ist, und fi
nanzieren davon Umbaumaßnahmen und neue Gerätschaften. Unter den Bedingungen der Fallpauschalen entsteht dabei nicht nur der Zwang, an Personal zu sparen, sondern auch möglichst lukrative Prozeduren durchzuführen. Es ist sicher wichtig, dass man sich mit den Krankenhausdirektoren auf Veranstaltungen trifft. Aber vielleicht sollten Sie sich einmal vor Ort in die Krankenhäuser im Saarland begeben und sich insbesondere bei den Belegschaften und Personalräten umhören und umsehen.
Dann wäre Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass sich aktuell in den Krankenhäusern ein Informationsblatt der Gewerkschaft Verdi von November dieses Jahres im Umlauf befindet. Ich werde es Ihnen gerne überreichen, damit Sie sich endlich einmal über die wirkliche Lage in den Krankenhäusern und über die Stimmung der Belegschaften hier im Saarland informieren können. Es wäre wünschenswert, dass Sie nach dem Lesen des Informationsblattes der Öffentlichkeit nicht länger Märchengeschichten erzählen, dass die Forderungen von Verdi sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt seien.
Unter dem Motto „Aufstehen für die Pflege“ wird von Verdi Gute Arbeit sowie mehr Personal in den saarländischen Krankenhäusern und Altenheimen gefordert und auf den bestehenden Pflegenotstand hingewiesen. Außerdem wird für 2016 ein Pflegestreik für Entlastung angekündigt, denn, so Verdi, es werde den Pflegenden zwar auf die Schultern geklopft und man habe warme Worte für sie übrig, aber das Personal werde immer brutaler ausgenutzt und die Arbeitsbelastung werde immer größer.
Die Forderung nach einer Mindestpersonalfestlegung für den Pflegebereich, wie jüngst in der Anhörung zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes von Verdi wie auch vom saarländischen Pflegebeauftragten vorgebracht, wird von der Großen Koalition einfach ignoriert. Das ist schlimm, weil auf dem Rücken der Beschäftigten und der Patienten dringend notwendige Verbesserungen ausgesessen werden.
Ich verweise diesbezüglich auch auf die jüngste Ausgabe der Zeitschrift „Arbeitnehmer“ der Arbeitskammer des Saarlandes, in welcher über ganz schwierige Arbeitsbedingungen in der Pflege geklagt wird. Die Einrichtungen des Gesundheitswesens die Ärzteschaft und die Pflegekräfte -, schlagen gemeinsam Alarm. Es fehle an Personal, Zeit und Geld. Auch die Stellungnahmen von Sachverständigen anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz zeigen, dass weder ein übergreifendes Reformkonzept vorliegt noch das Problem der akuten Personalnot in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen gelöst ist.
Eine wirklich grundlegende Reform der Pflegeabsicherung und die Beseitigung der strukturellen Defizi
te stehen nach wie vor aus. Bei den Pflegestärkungsgesetzen der Großen Koalition handelt es sich um halbherzige Reformen, die die Probleme nicht an der Wurzel packen und grundlegende Probleme der Pflegeversicherung nicht lösen.
Gute Pflege kostet Geld, meine Damen und Herren. Ein echter Durchbruch wäre mit einer solidarischen Bürgerversicherung bei der Kranken- und Pflegeversicherung möglich, die von der Großen Koalition leider nach wie vor verhindert wird. Stattdessen wird finanzpolitisches Harakiri betrieben. Die geplanten Erhöhungen der Beitragssätze reichen für eine solide Finanzierung nicht aus; sie treffen aber kleine und mittlere Einkommen unverhältnismäßig stark. Wir brauchen daher eine Integration von privater und sozialer Versicherung, eine Ausweitung der Beitragspflicht auf alle Einkommen und Einkommensarten sowie eine schrittweise Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze.
Mit einer solidarischen Bürgerversicherung hätte man mehr Spielräume zur Finanzierung wichtiger gesundheitspolitischer Vorhaben. Gut ausgebildete Fachkräfte in der Pflege verlassen ihren Beruf schon nach wenigen Jahren wegen Dauerstress und einer nicht angemessenen Bezahlung. Frau Ministerin, vielleicht teilen Sie uns einmal die Abbrecherquoten bei den Auszubildenden in den Pflegeberufen mit, wenn Sie abermals auf die Entwicklung der Ausbildungszahlen verweisen und behaupten, Sie hätten Ihre Hausaufgaben gemacht.
Aus aktuellem Anlass möchte ich einen weiteren Punkt ansprechen, der die Art und Weise aufzeigt, wie im Saarland Gesundheitspolitik betrieben wird. Auf unsere Anfrage zur Schaffung von Medizinstudienplätzen in Kombination mit einer Verpflichtung der Studenten, nach Abschluss des Studiums im Saarland tätig zu werden, wurde im November von der Landesregierung Folgendes mitgeteilt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Angesichts des Anspruchs auf Teilhabe aller Studienplatzbewerber, der auf eine gleiche, chancengleiche und qualifikationsgerechte Zuteilung abzielt, wäre es verfassungsrechtlich unzulässig, die Vergabe von Studienplätzen, gleichgültig ob sie zusätzlich geschaffen werden oder nicht, von der Verpflichtung zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Saarland abhängig zu machen.“
Nur ein paar Tage später, Herr Thul, hören Sie zu, ist in der Saarbrücker Zeitung zu lesen, dass der Gesundheitsstaatssekretär anlässlich einer Fachtagung des Saarländischen Hausärzteverbandes mitteilt, man werde im Saarland die Zahl der Studienplätze um 10 Prozent erhöhen und für Studierende reservieren, die nach dem Studium fünf Jahre im ländlichen Raum praktizieren wollen. - Ich bin ge
spannt, Frau Ministerin, wie Sie uns diesen Widerspruch erklären. Entweder wird das Parlament oder aber eine ganze Berufsgruppe von der Landesregierung belogen.
Weder das eine noch das andere können wir gutheißen. So kann Gesundheitspolitik im Saarland nicht funktionieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich vorab im Namen meiner Fraktion DIE LINKE bei dem saarländischen Pflegebeauftragten, Herrn Bender, für die Erstellung des Pflegberichtes bedanken, der heute die Grund
lage einer Diskussion über die Situation der Pflege bildet.
Im Jahr 2013 haben wir im Grundsatz die Einführung eines saarländischen Pflegebeauftragten unterstützt. Seinerzeit haben wir uns bei der Abstimmung zum Gesetz zur Bestellung eines oder einer saarländischen Pflegebeauftragten enthalten, weil wir insbesondere mit Tenor und Begründung des Gesetzentwurfs nicht einverstanden waren. Eine Schönmalerei der bestehenden Defizite in der Pflege wollten und konnten wir nicht mittragen. Insoweit sehe ich mit dem nun vorgelegten Pflegebericht durchaus gewisse Verbesserungen, wenn ich auch den Bericht in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der in der Pflege Berufstätigen doch als sehr zurückhaltend empfinde und ich mir hier mehr Mut gewünscht hätte.
Allerdings sehe ich - darauf komme ich noch zu sprechen -, dass im Rahmen eines Ehrenamtes nur eine punktuelle Beleuchtung der Situation erfolgen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Verlautbarungen aus den Reihen der Großen Koalition ist es ein enormer Fortschritt, wenn schwarz auf weiß für das in der Pflege angeblich so gut aufgestellte Saarland beispielsweise für den Bereich der Krankenhauspflege nachzulesen ist, dass diese unter massiven finanziellen und strukturellen Defiziten leidet und das vorhandene Personal total überlastet ist.
Was die Pflege im Allgemeinen betrifft, wurde im September anlässlich der Landtagsdebatte zum Saarländischen Krankenhausgesetz von der Großen Koalition zu meiner Verwunderung lapidar die Auffassung vertreten, es sei nicht der richtige Zeitpunkt, um auch über die Situation der Pflege im Krankenhaus zu debattieren. Sehr geehrte Frau Ministerin, obwohl Sie mir bei der Verabschiedung des Saarländischen Krankenhausgesetzes vorgeworfen haben, dass ich mich in Bezug auf die Pflegesituation wiederholen würde, glaube ich, dass man nicht oft genug insbesondere auf die Arbeitsbedingungen in unseren Krankenhäusern, Altenheimen und in der ambulanten Pflege hinweisen kann.
Deshalb komme ich nicht umhin, Missstände, solange diese bestehen, auch weiterhin in aller Deutlichkeit anzusprechen. Es gibt unbequeme Wahrheiten, die zuweilen auch schmerzen, wenn man sie ausspricht. Insofern werden Sie Wiederholungen meinerseits ertragen und aushalten müssen. Für das Schönreden sind Herr Hans von der CDU und der Schmidt von der SPD zuständig.
Als konstruktiv empfand und empfinde ich es auch nicht, dass meine berechtigte Bezugnahme auf zum Teil bundesweite Demonstrationen und Proteste beispielsweise von Verdi oder Personalvertretern aller
saarländischer Krankenhäuser seitens der Regierungsfraktionen dahingehend diffamiert wird, ich wolle mit der Befindlichkeit der Menschen in der Pflege spielen. Das ist unsäglich. Ich empfehle Ihnen, sich wirklich einmal mit den Pflegenden zu unterhalten.
Da Sie in der Debatte im September Antworten schuldig geblieben sind, muss ich mich erneut zum Teil wiederholen. Ich frage Sie: Verbreitet die Gewerkschaft Verdi Lügen, wenn sie auf unerträgliche Personalnot und einen Notstand in der Pflege, auf Personalabbau und illegale Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern sowie auf Gefahren für die Versorgungsqualität hinweist? Stellt es für Sie keinen Pflegenotstand dar, wenn sich im Rahmen einer bundesweiten Aktion von Verdi im Juni dieses Jahres allein im Saarland 4.000 Demonstrationsteilnehmer aus den Reihen des Klinikpersonals unterstützt von der Saarländischen Krankenhausgesellschaft genötigt sehen, auf die skandalöse Personalsituation hinzuweisen? Wurden von den Personalvertretern aller saarländischen Krankenhäuser Lügen verbreitet, als sie vor wenigen Wochen allen Landtagsfraktionen eine gemeinsame Erklärung überreicht und kritisiert haben, mit der Gesundheit der Pflegekräfte werde Schindluder getrieben?
Aus aktuellem Anlass verweise ich auch auf einen umfangreichen Artikel in der Saarbrücker Zeitung vom letzten Donnerstag zu den Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege. Seelsorger Hermann-Josef Mayers, der seit Jahren Krankenhauspersonal im Saarland betreut, berichtet - und er weiß, wovon er spricht -, dass viele Pflegekräfte über ihre psychischen und physischen Kräfte hinweggehen müssen und dass Beschwerden über unzumutbare Zustände mit Einschüchterungen begegnet wird. Schauen Sie sich doch einmal die hohen Krankenstandszahlen an, insbesondere die erhebliche Zunahme der psychosomatischen Erkrankungen in dieser Berufsgruppe. Dies muss uns doch mehr als zu denken geben, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Auch in vielen saarländischen Heimen entspricht die Personalausstattung trotz leichter Verbesserungen nach wie vor nicht dem tatsächlichen Bedarf. Auch wenn die Große Koalition ständig behauptet, dass wir in der Pflege gut aufgestellt seien, entspricht dies nicht der Wirklichkeit. Wir haben besorgniserregende Entwicklungen. So wurde bei der Altenpflege der Weg frei gemacht für so genannte Betreuungsassistenten. Tausende dieser angelernten Quereinsteiger sollen in der Pflege aushelfen. So kritisiert beispielsweise der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, dass diese Betreuungsassistenten oftmals rechtswidrig, nämlich als Ersatz für einschlägig ausgebil
detes Fachpersonal, eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Betreuungsassistenten, die in der Regel nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen und deren Lohn von den Pflegekassen bezuschusst wird, als billige Alternative zu examinierten Pflegekräften missbraucht werden.
Hier konnte man in den letzten Monaten in den bundesweiten Medien von zahlreichen Missbrauchsfällen und Beschwerden von Betriebsräten lesen. Ich verweise lediglich auf den Artikel „So gefährlich sind Amateurpfleger in Altenheimen“ vom 06.07.2015 in der Zeitung DIE WELT, die bekanntlich nicht gerade als gewerkschaftliches Publikationsblatt anerkannt ist. Auch in der ambulanten Pflege brauchen wir Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Herr Scharf hat dies angekündigt. Vor zwölf Jahren besuchte eine ambulante Pflegekraft pro Tag im Schnitt 17 Patienten, heute sind es 25. Leistungen in der Pflege sind, was der Präsident des Deutschen Pflegerates vor wenigen Wochen kritisiert hat, von den Beschäftigten oftmals nur noch im Dauerlauf zu erbringen. Er spricht davon, dass die Situation in der Pflege immer dramatischer werde. - Meine Damen und Herren, der Pflegeberuf muss attraktiver werden.
Die Rahmenbedingungen müssen sich ändern. Diejenigen, die jetzt im Beruf stehen, müssen langfristig gehalten werden. Was die Entwicklung der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen im Saarland anbelangt, auf die von der Großen Koalition so gerne verwiesen wird, so darf nicht allein betrachtet werden, wie viele sich in Ausbildung befinden, sondern wie viele ihre Prüfung ablegen, ohne vorher abzubrechen. Es muss betrachtet werden, wie viele nachher tatsächlich dem Arbeitsmarkt dauerhaft zur Verfügung stehen. Das ist doch die Frage, die wir uns stellen müssen. Im Bericht des Pflegebeauftragten findet sich zum Verbleib der Pflegekräfte im Beruf eine etwas geschönte Darstellung und Kommentierung des sicherlich nicht ganz unbefangenen Gesundheitsministeriums. Ich hatte bereits in einer früheren Landtagsdebatte angesprochen, dass die Verweildauer absolut unbefriedigend ist.
Generell ist, was ich bereits zu Beginn moniert habe, in Bezug auf den Pflegebericht festzustellen, dass die kritischen Baustellen im Bereich der Pflege, von denen es leider zahlreiche gibt, im Großen und Ganzen nur sehr zurückhaltend Erwähnung finden. Der bereits erwähnte Denkzettel der Expertengruppe „Pflege im Krankenhaus“ bildet leider nur eine Ausnahme. Allerdings ist dem Pflegebeauftragen gemäß seiner eigenen Aussage auch zuzugestehen, dass ein ehrenamtlicher Ein-Mann-Betrieb keinen Gesamtüberblick über die Situation in der Pflege liefern kann. Dies ist dann gleichwohl zu berücksichtigen, wenn man den Bericht des Pflegebeauftragten - wie
heute praktiziert - als Grundlage für eine grundsätzliche Debatte zur Situation der Pflege heranzieht. Schließlich - dies geht in Richtung der Großen Koalition - ist zu monieren, dass auch der beste Pflegebericht und der kritischste Pflegebeauftragten nichts bringen, wenn dessen Anstrengungen nicht umgesetzt werden.
So wurde beispielsweise von der Großen Koalition jüngst bei der Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes die vom Pflegebeauftragten geforderte Mindestpersonalfestlegung für den Pflegebereich bewusst nicht umgesetzt. Bei aller Berechtigung eines saarländischen Pflegebeauftragten und eines Pflegeberichtes - wir brauchen grundsätzlich Veränderungen in der Pflege. Insbesondere brauchen wir für eine spürbare Qualitätsverbesserung in der Pflege eine solidarische Bürgerversicherung, um das Pflegerisiko umfassend abzudecken und eine nachhaltige Finanzierung gewährleisten zu können.
Ich wünsche Ihnen, Herr Bender - wie es auch der Ausschussvorsitzende eben formuliert hat -, weiterhin gute Gespräche und den richtigen Blick im Sinne der zu Pflegenden und des Pflegepersonals. Ich möchte mich nochmals ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Engagement bedanken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich in der gebotenen Kürze zum vorliegenden Antrag der PIRATEN-Fraktion äußern. Breitbandige schnelle Internetverbindungen sind eine grundlegende Infrastruktur der Zukunft. Eine ausreichende Bandbreite ist sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen unabdingbar. Dies hat auch heute Morgen die Frau Ministerpräsidentin so bestätigt. Es ist selbstverständlich, wenn ein Unternehmen sich hier im Saarland ansiedeln will, dass die erste Frage die nach einer schnellen Internetverbindung ist. Bekanntlich fordern Fachleute den vorsorglichen Einbau von Leerrohren bei größeren Straßensanierungen, damit der Ausbau der BreitbandInfrastruktur schneller und einfacher erfolgen kann. So hat sich beispielsweise der Chef des Straßenund Tiefbau-Verbandes Nordrhein-Westfalen, Joachim Selzer, wie folgt geäußert: „Es ist unwirtschaftlich, dass beim Straßenbau nicht vorsorglicher gedacht wird. Die Zusatzkosten für das Legen von Leerrohren sind minimal.“
Aus unserer Sicht ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, eine Straße erneut aufzureißen, wenn zuvor im Rahmen von ohnehin stattfindenden Bauarbeiten prophylaktisch Leerrohre hätten eingebaut werden können. Die kontinuierliche Bereitstellung von Leerrohren bei öffentlichen Baumaßnahmen führt zu einer Reduzierung der Investitionskosten. Auch im Saarland werden teilweise vorsorglich Leerrohre verlegt. Medienberichten in den vergangenen Wochen war zu entnehmen, dass der Bund für den Ausbau der Netzverbindungen Milliarden in die Hand nimmt und insbesondere Kommunen und Landkreise in unterversorgten Gebieten mit entsprechenden Zuschüssen rechnen können. Einen Teil der Gelder in Leerrohre zu investieren, ist aus unserer Sicht gut investiertes Geld. So fördert der Bund - es ist eben bereits gesagt worden - seit einigen Jahren das Verlegen von Leerrohren als vorbereitende Maßnahme, um bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung zur Verfügung zu stellen.
Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass der vorliegende Antrag die flächendeckende Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen als Bestandteil der Daseinsvorsorge betrachtet und hier zunächst die Zuständigkeit bei der öffentlichen Hand sieht. Es gibt bereits zahlreiche Fälle hierzulande, wo Gemeinden
Leerrohre vermieten. Die Diskussion, inwieweit die Breitbandinfrastruktur generell in der öffentlichen Hand liegen sollte, möchte ich an dieser Stelle allerdings nicht eröffnen. Ich möchte lediglich erwähnen, dass die Liberalisierung der Telekommunikation einen neuen Markt geschaffen hat, der für eine Reihe von Großinvestitionen äußerst erträglich ist. Diese Unternehmen und ihre Produkte basieren auf einer grundlegenden Infrastruktur, die aus Steuermitteln aufgebaut wurde. Wir halten auch nichts davon, dass die öffentliche Hand nur dann und dort einspringen soll, wo mehr Kosten verursacht als Einnahmen erzielt werden. Für uns ist es kein tragfähiges Modell bei der Bereitstellung von Infrastruktur, wenn Private in dichter besiedelten Gebieten Gewinne machen, während für die restlichen und wirtschaftlich uninteressanteren Flächen die öffentliche Hand in die Bresche springen soll.
Wir glauben, dass die Stoßrichtung dieses Antrags die richtige ist und stimmen deshalb dem Antrag auch zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs hatte ich bereits an dieser Stelle grundsätzliche Bedenken gegen die Zielsetzung des Gesetzentwurfs vorgebracht. Unsere Zweifel wurden im Zuge der durchgeführten Anhörung allerdings eher gestärkt als beseitigt. Daher werden wir heute dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Mit der Krankenhausplanung werden die Bedarfe der Bevölkerung an medizinischen Leistungen bestimmt und es wird festgelegt, durch wen diese erbracht werden sollen. Der Krankenhausplan ist ein Instrument staatlicher Planung mit Blick auf die zukünftige Bedarfsentwicklung. Krankenhäuser sind für uns Instrumente des öffentlich-rechtlichen Gesundheitssystems, um eine bedarfsgerechte, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zu erreichen. Die Krankenhäuser wurden bislang durch einen gesetzlichen Rahmen, und hier insbesondere den Krankenhausplan, zu einer bedarfsgerechten, flächendeckenden Versorgung angehalten.
Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird künftig vonseiten der Behörden lediglich eine Rahmenplanung vorgegeben. Die Krankenhausträger sowie die Krankenkassen können dann die Bettenverteilung auf die Abteilungen innerhalb der Krankenhäuser selbst vornehmen. In der Praxis bedeutet dies, dass das Prinzip der Wohnortnähe sowie der flächendeckenden Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Nach dem Gesetzentwurf können Krankenhäuser künftig ohne ein formalisiertes Verfahren sogar ihre Kapazitäten reduzieren. Eine Folge davon könnte sein, dass nur noch das gemacht wird, was sich für die Krankenhäuser auch betriebswirtschaftlich rechnet. Entwickeln sollen sich die Krankenhäuser, auch vor dem Hintergrund der bundespolitischen Krankenhausreform, noch mehr weg von einem solidarischen Gesundheitssystem hin zu einem Wirtschaftsunternehmen.
Im Rahmen der Ersten Lesung hatte ich bereits angesprochen, dass der Gesetzentwurf unverblümt von ökonomischen Rahmenbedingungen spricht, der die Krankenhäuser zu einem Umdenken zwingt. Das heißt, nicht das Wohl des Patienten steht im Vordergrund, sondern die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Für eine solche Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir kein Verständnis.
Staatliche Aufgaben entziehen sich unserer Meinung nach weitestgehend den Regelmechanismen, wie diese in der Wirtschaft durch Angebot und Nachfrage sowie Gewinnmaximierung gelten. Völlig zu Recht wurde der vorliegende Gesetzentwurf beispielsweise von Verdi abgelehnt. Zutreffend verweist Verdi auf eine unerträgliche Personalnot und einen Notstand in der Pflege, auf einen Personalabbau und illegale Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern sowie auf Gefahren für die Versorgungsqualität. Ich möchte hier nur am Rande auf den aktuellen Fall der Keimbelastung der Neugeborenenintensivstation eines Saarlouiser Krankenhauses verweisen, der uns auch im letzten Gesundheitsausschuss beschäftigt hat.
Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit sind mangelnde Hygiene und fehlendes Personal, insbesondere Reinigungspersonal, maßgebliche Gründe für die jährlich 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen in Deutschland und die bis zu 30.000 Toten. Die beispielsweise von Verdi wie aber auch von dem Landespflegebeauftragten in der Anhörung zum Gesetzentwurf geforderte Mindestpersonalfestlegung für den Pflegebereich stößt bei der Großen Koalition hingegen auf taube Ohren. In den Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen wurde dies bewusst nicht aufgenommen. Es wäre aber ein wirksamer Schritt in die richtige Richtung, nämlich der Qualitätsverbesserung, gewesen.
Durch Messen und Dokumentieren alleine wird die Qualität nicht besser. Ich möchte an dieser Stelle nur am Rande bemerken, dass wir im Bereich der Pflege bereits im Gesundheitsausschuss ausgiebig die Nachteile einer aufwendigen und ressourcenbindenden Dokumentation diskutiert haben. Als Ergebnis wurde die Notwendigkeit einer Minderung des Dokumentationsaufwandes erkannt, wie wir alle gehört haben. Die Qualität wird dann besser, wenn zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden und alle in der Pflege Tätigen unter guten Arbeitsbedingungen ihre Arbeit verrichten können. Dies sage ich aber insbesondere in Richtung des Kollegen Schmidt, der anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes im März dieses Jahres davon sprach, ich würde in Bezug auf unsere Krankenhäuser den Untergang des Abendlandes an die Wand malen und gar abstruse Thesen formulieren.
Gerade deshalb erscheint es mir wichtig, auch heute noch einmal an die bundesweite Aktion von Verdi im Juni dieses Jahres zu erinnern. Gerade aufgrund des skandalösen Personalmangels in den Krankenhäusern wurde diese Großdemonstration durchgeführt, unterstützt von der Saarländischen Krankenhausgesellschaft und mit allein im Saarland 4.000 Demonstrationsteilnehmern weitgehend aus den Reihen des Klinikpersonals. Auch möchte ich an die an alle Landtagsfraktionen in diesem Monat überreichte gemeinsame Erklärung der Personalvertreter aller saarländischen Krankenhäuser erinnern. Darin wurde nochmals eine gesetzlich festgelegte Personalbemessung gefordert. Aber auch das Anliegen der scharf kritisierten Pflegekräfte, das mit ihrer Gesundheit Schindluder getrieben werde und deshalb dringend Abhilfe geschaffen werden müsse, haben Sie, Herr Kollege Schmidt, wie es nachzulesen war, unterstützt, obwohl Sie im Parlament ständig anders abstimmen.
Bei den mehr als 6.000 zusätzlichen Pflegestellen, die bundesweit mithilfe des Pflegestellenförderpro
gramms der Großen Koalition in Berlin geschaffen werden, handelt es sich nach Meinung von Experten jedoch nur um einen Tropfen auf den heißen Stein, insbesondere, wenn man sich vor Augen führt, dass in den letzten zehn Jahren durch eine verfehlte Gesundheitspolitik 25.000 Pflegestellen in den Krankenhäusern abgebaut wurden.
Ich empfehle der Großen Koalition einen Blick in den aktuellen Bericht des Pflegebeauftragten. Dort können Sie amtlich, schwarz auf weiß, Ihren Denkzettel der Expertengruppe „Pflege im Krankenhaus“ entgegennehmen und die Feststellung nachlesen, dass die Krankenhauspflege unter massiven finanziellen und strukturellen Defiziten leidet. Die Rede ist hier von total überlastetem Personal, von einer hohen Abwanderungsrate in andere Berufsbranchen sowie den schlechten Arbeitsbedingungen. Es ist festgestellt, dass der Verbleib der Pflegekräfte im Beruf drastisch zurückgeht. Nach zehn Jahren sind nur noch 44 bis 50 Prozent der Altenpflegefachkräfte in ihrem Beruf. Das bedeutet, jede zweite Pflegekraft hat dem Beruf den Rücken gekehrt. Bei den Altenund Krankenpflegehelfern ist die Situation noch dramatischer, dort ist weniger als jeder Dritte in seinem Beruf geblieben.
Es ist schon etwas zynisch, meine Damen und Herren, wenn aus dem Lager der Regierungsfraktionen die Behauptung aufgestellt wird, es gebe auf dem Markt überhaupt kein ausreichendes Personal.
Dann muss man natürlich die unzureichende finanzielle Ausstattung des Systems angehen und für attraktive Arbeitsbedingungen Sorge tragen. Sie sind doch bei der Krankenhausfinanzierung hier im Land mit im Boot und Sie wissen doch auch, dass hier Querfinanzierungen zulasten des Personalbereichs erfolgen. Es ist doch kein Wunder, wenn die Pflegebeschäftigten in andere Berufsbranchen abwandern oder sich der eine oder andere gar nicht erst für eine Ausbildung in der Pflege entscheidet! Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, hilft die beste Marketingstrategie nichts, meine Damen und Herren.
Sie können es doch nachlesen: In der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung am vergangenen Freitag über den dritten Pflegekongress mahnt die Präsidentin des Landespflegerates eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege an, da trotz Verdoppelung der Ausbildungsplätze viele junge Menschen nicht im Beruf bleiben.
In diesem Zusammenhang geben mir die unterschiedlichen Positionen der Großen Koalition zu denken. Einerseits haben Sie, Herr Kollege Schmidt,
bei der Ersten Lesung des Gesetzes uns vorgeworfen, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Welchen Sinn macht es, wenn diese Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind, vehement zu fordern, dass die Stellen besetzt werden?“ Gleichzeitig beteuert die Sozialministerin anlässlich des in der vergangenen Woche durchgeführten Pflegekongresses, dass kein Fachkräftemangel in der Pflege drohe und die Pflege im Saarland gut aufgestellt sei. Fakt ist aber, dass jeder, der in den letzten Monaten, ob als Patient oder als Besucher vor Ort, ein Krankenhaus aufgesucht hat, feststellen konnte, dass das Pflegepersonal überlastet, gehetzt und ausgebrannt ist.
Der Stress wird immer schlimmer und das Personal wird immer weniger. Ohne eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser, ohne eine Mindestpersonalfestlegung insbesondere für den Pflegebereich und ohne deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden wir keine für den Patienten spürbare Qualitätsverbesserung erreichen.
Entgegen Ihrer Darstellung scheinen Ihre Kollegen auf Bundesebene auf dem Boden der Tatsachen anzukommen. Hier sollen zusätzliche 500 Millionen Euro für den drohenden Pflegenotstand bereitgestellt werden. Das zeigt, mit unserer Kritik stehen wir nicht alleine da. Hinzu kommt, dass auch die Saarländische Krankenhausgesellschaft sowie der Landespflegerat anlässlich der Anhörung auf die Widersprüchlichkeit des Gesetzentwurfes hingewiesen hat. Es kann nicht mehr Qualität gefordert werden, wenn immer weniger Geld im System ist. Auch der Verband der Ersatzkrankenkassen hat in der Anhörung auf die Problematik der Mangelverwaltung hingewiesen. Es bleibt also festzuhalten: Die Stoßrichtung des Gesetzentwurfes zielt in die völlig falsche Richtung. Nicht die Wirtschaftlichkeit darf im Zentrum stehen, vielmehr müssen der Patient und das ihn betreuende Personal im Zentrum stehen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein altes Sprichwort sagt: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ Beim Kommunalen Entlastungsfonds könnte man sagen, hier hilft auch der Spatz in der Hand nur wenig. 17 Millionen Euro für die Kommunen sind natürlich viel zu wenig. Die Gemeinden haben ein strukturelles Defizit von 160 Millionen Euro. Insofern sind die Mittel aus dem KELF höchstens ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine wirklich nachhaltige Hilfe sind sie sicherlich nicht, zumal das Land die Kommunen gleichzeitig mit 16 Millionen Euro an den Kulturausgaben beteiligt.
Natürlich begrüßen wir es, wenn die Kommunen entlastet werden, und sei es auch nur mit 17 Millionen Euro.
Aber wir halten die Stoßrichtung dieses Gesetzes für falsch. Deswegen werden wir uns, wie bereits in der Vergangenheit, heute enthalten. Wir halten es grundsätzlich für falsch, mit dem KELF die Logik der Schuldenbremse auf die Kommunen zu übertragen.
Die Logik, Schulden nur durch Kürzen und Streichen verhindern zu wollen und die grundsätzlichen Probleme außen vor zu lassen, ist der falsche Weg.
Wenn man so will, werden hier den Gemeinden dieselben falschen Rezepte verschrieben wie auf Bundesebene dem Saarland und auf europäischer Ebene Griechenland. Überall sehen wir aber, dass man ein verschuldetes Gemeinwesen nicht gesundkürzen und -streichen kann. Die Infrastruktur verkommt immer mehr, schaut man sich die Straßen, Kanäle oder Gebäude an. Wir haben einen deutlichen Investitionsstau. All dies führt die Kommunen nicht aus der Krise, es verschärft die Krise nur noch weiter. Nötig wäre eine Altlastenregelung und eine spürbare Verbesserung der Einnahmen. Dann könnten die Gemeinden auch wieder investieren, was die Wirtschaft beleben und den Standort Saarland aufwerten würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Steuersenkungen für Reiche und Großkonzerne haben die saarländischen Kommunen seit dem Jahr 2000 Jahr für Jahr 132 Millionen Euro verloren. 132 Millionen Euro - diese Zahl sollten Sie sich einmal vor Augen führen! Zusammengerechnet sind das rund 1.980.000.000 Euro. Das entspricht ungefähr der Summe der Kassenkredite unserer Gemeinden.
Es waren die CDU-geführten Landesregierungen, die diesen Steuergeschenken für Reiche immer zugestimmt haben. Wer die Ursache für das Schuldenproblem bekämpfen will, kommt um eine gerechtere Steuerpolitik nicht umhin. Die strukturelle Unterfinanzierung kann nur durch eine andere Steuerpolitik behoben werden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen - ich zitiere, Frau Präsidentin -, durch eigene Vorschläge dazu beizutragen, die Einnahmebasis der Länder und Kommunen zu stabilisieren und zu verbessern. Weiter heißt es: „Wir werden daher im Bundesrat (…) Initiativen zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes ergreifen.“ Und schließlich: „Die Möglichkeit der Anhebung der Steuern auf große Erbschaften wird unter Berücksichtigung von Aspekten der Verfassungsmäßigkeit und der Sozialverträglichkeit geprüft. Bundesratsinitiativen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer werden wir unterstützen.“ - Das klingt ja grundsätzlich gar nicht falsch, aber es ist bislang nichts passiert, überhaupt nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn aber keine Initiativen zur Verbesserung der Einnahmen kommen und keine Lösung der Altlastenfrage in Sicht ist, kann von einer Hilfe für die Kommunen keine Rede sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Druck des Landes auf die Gemeinden, bei den Bürgern immer weiter abzukassieren, Ge
bühren und Beiträge zu erhöhen, wird die Einnahmeausfälle nicht kompensieren, die durch Steuergeschenke für Reiche und Großkonzerne entstanden sind. Eine nachhaltige Hilfe stellt es überhaupt nicht dar. Darum werden wir uns heute, wie angekündigt, enthalten. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Förderung des Mittelstandes ist für die weitere Entwicklung eines Landes von zentraler Bedeutung. Ich glaube, da sind wir uns heute in diesem Hause wohl alle einig. Wir würden dabei aber auch verstärkt die kleineren Betriebe mit in den Blick nehmen, denn die Interessen und Probleme eines international agierenden Unternehmens mittelständischer Art wie Halberg-Guss sind doch andere als etwa die der Buchhandlung Bock & Seip oder des Martinshofs.
Die Änderungen, die die Landesregierung vorhat, sind vom Grundsatz her nicht falsch. Es spricht nichts dagegen, eine Clearingstelle Mittelstand einzurichten, damit die Interessen der mittelständischen Betriebe angemessen berücksichtigt werden. Dabei sollten allerdings die Beschäftigten der Betriebe beteiligt werden. Auch ihre Interessen müssen berücksichtigt werden. Auch sie sollten Gehör finden und beteiligt werden. Schließlich kennen sie ihren Betrieb am allerbesten.
Die Beteiligung der Beschäftigten ist auch das beste Mittel gegen die Gefahr von sogenannten Heuschrecken. Uns allen sind solche Investoren bekannt, die nur den kurzfristigen Profit im Auge haben und einen gesunden Betrieb zerstören. Was diese Heuschreckeninvestoren anrichten, sieht man in Beckingen bei einem mittelständischen Unternehmen, der Schraubenfabrik Whitesell. Zur Förderung des Mittelstandes sollten wir daher auch die Möglichkeit der Belegschaftsbeteiligungen stärken. Unternehmen, die öffentliche Fördermittel erhalten, sollten im Gegenzug ihre Beschäftigten an dem Unternehmen beteiligen. Wir halten dies auch bei der laufenden Diskussion über eine Reform der Erbschaftssteuer für sinnvoll. Denn so könnte die Liquidität und Investitionstätigkeit der Betriebe gesichert werden. Fällige Erbschaftssteuerbeträge können in Form einer Belegschaftsbeteiligung beglichen werden. Warum sollten die Beschäftigten nicht am Betriebsvermögen beteiligt werden, das sie mit ihrer Arbeit geschaffen haben?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wer den Mittelstand fördern will, der sollte ihn auch von Wucherzinsen befreien. Die kleinen und mittleren Betriebe im Saarland leiden darunter genauso wie die Bürgerinnen und Bürger. Wenn ein Unternehmen für neue Investitionen in den Dispo gehen muss, dann wird es richtig teuer, mit Dispozinsen von 12, 13 und 14
Prozent. Auch das belastet den Mittelstand. Deshalb sollten diese Zinsen begrenzt werden.
Zum Schluss noch ein Punkt. Wer kleine und mittlere Unternehmen fördern und mit der Gründung und Ansiedlung neuer Unternehmen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen will, der darf nicht ausgerechnet die Universität kleinkürzen, denn unsere Universität ist von zentraler Bedeutung für die weitere Entwicklungsfähigkeit. Vor allem im Umfeld der Universität können neue, innovative Unternehmen entstehen, wie das Beispiel des mittelständischen Unternehmens IDS Scheer zeigt. Auch mittelständische Unternehmen brauchen beispielsweise Ingenieure. Das Saarland ist laut aktuellem Länderranking des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft jedoch bereits jetzt bundesweit Schlusslicht bei der Ingenieurausbildung. Wenn man den Standort Saarland stärken will, verbieten sich hier weitere Kürzungen von selbst. In diesem Zusammenhang möchte ich auch das erfolgreiche Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik, ZeMA, erwähnen, welches bei dieser Sache nicht vergessen werden darf. Das wäre sicherlich auch im Sinne des Mittelstandes an der Saar.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben nichts gegen das, was im Gesetzentwurf ausgeführt ist. Uns fehlen allerdings noch wichtige Punkte, die bisher nicht drinstehen. Daher werden wir dem Entwurf nicht zustimmen und unsere Vorschläge in den Ausschüssen einbringen und diskutieren. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, wird zurzeit im Saarland ein Volksbegehren durchgeführt, für das ich im Namen der Partei DIE LINKE verantwortlich zeichne. Die Unterschriftensammlung zur Zulassung dieses Volksbegehrens war aus unserer Sicht ein Erfolg. Wer allerdings auf der Straße gestanden und Unterschriften gesammelt hat und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gekommen ist, konnte die Skepsis aus der Bevölkerung gegenüber der Politik im Allgemeinen deutlich spüren. Die weitaus häufigste Reaktion bei denen, die nicht unterschrieben haben, war in etwa: Das hat doch keinen Sinn, man kann ja eh nichts machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deshalb ist aus unserer Sicht die Volksgesetzgebung so wichtig. Der wählende Bürger kann seine Gestaltungsmacht selbst spüren und in einer konkreten Sache eine Entscheidung herbeiführen.
Ich denke, dass wir uns in diesem Hause in dem Ziel, der Politikverdrossenheit etwas entgegenzusetzen, weitgehend einig sind. Allerdings werden die saarländischen Regelungen zur Volksgesetzgebung diesem Ziel bei Weitem nicht gerecht. In diesem Zusammenhang könnte ich viele Probleme ansprechen, etwa die utopisch hohen Quoren oder auch die Frage nach dem konkreten und begründeten Kostendeckungsvorschlag, den ein privater Initiator eines Volksbegehrens kaum wird leisten können. Wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf nur auf ein Problem beschränkt, welches letztendlich aber ausschlaggebend dafür ist, ob ein Volksbegehren durchgeführt werden kann oder scheitern wird. Das saarländische Gesetz sieht bekanntermaßen vor, dass die einzige Möglichkeit zur Unterstützung des Volksbegehrens darin besteht, das Unterstützungsformular im jeweiligen Rathaus zu unterschreiben. Das ist aus unserer Sicht eine Art VolksbegehrenVerhinderungsprogramm, denn es ist fast ausgeschlossen, dass über 55.000 Wählerinnen und Wähler rechtzeitig, innerhalb von drei Monaten, ihre Unterschrift leisten können.
Dieses Unterstützungsformular ist übrigens bis auf das Geburtsdatum völlig identisch mit dem bereits an unseren Ständen ausgefüllten Formular. Deshalb wird auch immer wieder die Frage gestellt, was es denn eigentlich soll, dass man ins Rathaus gehen muss, um das gleiche Formular noch einmal auszufüllen, welches wenige Monate zuvor am Stand be
reits ausgefüllt wurde. Viele ältere Wählerinnen und Wähler haben den Kontakt mit uns gesucht. Sie haben angerufen und berichtet, dass sie gerne unterschreiben würden, dass sie aber keine Möglichkeit haben, dafür in die Rathäuser zu gelangen, weil sie nicht mehr so gut zu Fuß sind. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen, die auch nicht einfach zum nächsten Bürgeramt fahren können. So hat sich auch die Sicherheitsbeauftragte der Stadt Saarbrücken für Senioren an uns gewandt und um Auskunft gebeten, welche Möglichkeiten es außer dem persönlichen Erscheinen im Rathaus gibt, damit ältere Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht des Volksbegehrens Gebrauch machen können.
Zudem gibt es das Problem, dass die Kommunen, wie wir alle wissen, unter Geldnot leiden und daher die Rathäuser nicht immer geöffnet haben. Für Berufstätige ist das natürlich ein riesiges Problem: Man kann sich schließlich nicht einfach mal so freinehmen, um während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes eine Unterschrift zu leisten. Und was ist mit den Saarländerinnen und Saarländern, die während der ganzen Woche außerhalb des Saarlandes arbeiten und nur am Wochenende zu Hause sind? Die haben überhaupt keine Möglichkeit, am Volksbegehren teilzunehmen.
Hinzu kommt, dass nicht alle Bürgerämter und Rathäuser zuständig sind. Auf Saarbrücken bezogen bedeutet das zum Beispiel: Wohnt man in Dudweiler, kann man nicht etwa schnell im Burbacher Bürgeramt seine Unterschrift leisten, man muss vielmehr in die Innenstadt. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, für viele Menschen mit großem Aufwand verbunden.
Um diesen vielen Menschen - Herr Theis, hören Sie genau zu! -, die sich durch die jetzige Regelung an der Stimmabgabe gehindert sehen, die Partizipation am demokratischen Prozess zu erleichtern, haben wir in unserem Antrag vorgeschlagen, nach dem Vorbild der Regelung in Hamburg auch eine Abstimmung per Briefwahl und, nach entsprechenden Zertifizierungen, im Internet zu ermöglichen.
Noch besser wäre nach unserer Ansicht natürlich eine völlig freie Unterschriftensammlung. Wir haben aber darauf verzichtet, einen dahingehenden Antrag zu stellen, da wir hoffen, dass Sie wenigstens unseren Kompromissvorschlag mittragen können. Ich möchte hier an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion appellieren: Sie haben im Jahre 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, in welchem Sie die freie Unterschriftensammlung gefordert haben. Sie würden heute Rückgrat zeigen, würden Sie zumindest unserem Kompromissvorschlag zustimmen!
In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass bereits 2013 das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Briefwahl ohne eine besondere Begründung zulässig ist. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch auf Folgendes hingewiesen; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die Zulassung der Briefwahl dient aber dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl stellt jedenfalls im Zusammenhang mit der Briefwahl eine zu den Grundsätzen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl gegenläufige verfassungsrechtliche Grundentscheidung dar, die grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen anderer Grundentscheidungen der Verfassung zu rechtfertigen.“ Aus unserer Sicht verhält es sich nicht anders im Fall der Briefwahl zu einem Volksbegehren. Auch hier sollte die Allgemeinheit der Wahl als verfassungsrechtliche Grundentscheidung besonders hervorgehoben werden. Es darf nicht sein, dass die Hürden für ein Volksbegehren höher gelegt werden als die Hürden bei unseren demokratischen Wahlen.
Darüber hinaus besteht doch derzeit ein Wertungswiderspruch, denn in der nächsthöheren Stufe der Volksgesetzgebung, beim Volksentscheid, ist eine Briefwahl möglich. Herr Theis, das meinten Sie eben. Auf der vorgelagerten Stufe ist sie aber nicht möglich. Das heißt doch, dass im Gesetzgebungsverfahren selbst die Briefwahl möglich ist, bei der Schaffung der Voraussetzungen für dieses Verfahren aber nicht. Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Nur damit zeigen Sie, dass Sie wirklich reale, dass Sie wirklich echte Demokratie wollen! - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute diskutieren wir in Erster Lesung über das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes. Es ist davon auszugehen, dass im zuständigen Ausschuss noch eine sehr umfangreiche Anhörung erfolgen wird. Deshalb werde ich heute auf Details des Gesetzentwurfs noch nicht eingehen und zunächst die Anhörung abwarten. Es ist bemerkenswert, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf sich auf ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. Eberhard Wille beruft - Frau Ministerin, Sie haben es eben erwähnt -, welches das Ministerium zur Anpassung der Krankenhausplanung im Frühjahr 2013 hat erstellen lassen. Es dient offensichtlich als Grundlage des Entwurfs und ist weder dem Parlament noch den Fraktionen bislang zur Verfügung gestellt worden. Meine Damen und Herren, Transparenz sieht anders aus.
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang die Referentin des Gesetzentwurfs erwähnen, welche sich ganz offen zu den Veränderungen in der saarländischen Krankenhauslandschaft äußert. Ich zitiere mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin: Die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung haben sich seit der Neufassung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2005 einschneidend verändert. Die aktuellen rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen zwingen die Krankenhäuser zu einem Umdenken. - Und genauso ist die derzeitige Situation. Es dürfte keinem hier entgangen sein, dass sich die Rahmenbedingungen massiv geändert haben. Die Krankenhäuser in unserem Land haben noch weniger Geld und befinden sich in einer ausgesprochen prekären Situation. Schon heute möchte ich davor warnen, dass letztlich aufgrund einer falschen Steuer- und Einkommenspolitik unsere saarländischen Krankenhäuser mittelfristig kaputtgespart werden. Die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten darf nicht ökonomischen Zielen zum Opfer fallen.
Erst vor wenigen Tagen war in einer Meldung der Saarländischen Krankenhausgesellschaft zu lesen, dass das Saarland seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Finanzierung der notwendigen Investitionen nur unzureichend nachkommt. Es muss gewährleistet werden, dass für den Erhalt der Bausubstanz und einer modernen Medizintechnik unseren saarländischen Krankenhäusern mehr Geld zur Verfügung gestellt wird als bisher bereitgestellt wurde. Im Juni 2013 wurde von dem damaligen Gesundheitsminister Storm angekündigt, die Krankenhausplanung teilweise an Kassen und Träger zu delegieren. Eigentlich - so konnte man damals lesen - sollte bis Ende 2013 ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen,
der vorsieht, dass künftig alle Krankenhausträger und Krankenkassen unter sich ausmachen, wie viele Betten es in jeder Fachabteilung gibt.
Anderthalb Jahre später liegt uns nun der Gesetzentwurf vor. Scheinbar war und ist die Große Koalition nicht wirklich davon überzeugt, dass eine Änderung der Krankenhausplanung nennenswerte Vorteile mit sich bringt. Ich habe seinerzeit, im Jahr 2013, öffentlich kritisiert - und diese Bedenken wurden seitdem auch nicht ausgeräumt -, dass sich durch die angedachte Rahmenplanung beispielsweise die stationäre medizinische Versorgung nicht mehr am Gesundheitsbedarf der Bevölkerung orientieren, sondern das Augenmerk auf der Erbringung besonders lukrativer Leistungen liegen wird.
Meine Damen und Herren, Krankenhäuser sind Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Gesundheitssystems. Sie können mittels der Krankenhausplanung zu einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung angehalten werden. Dieses Instrument darf die Politik nicht aus der Hand geben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es augenscheinlich in erster Linie darum, die Verantwortung für die Planung und damit auch für unpopuläre Entscheidungen vom Ministerium auf Krankenhäuser und Krankenkassen zu verlagern.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir sehen der Anhörung zum uns vorliegenden Gesetzentwurf mit großem Interesse entgegen. Wir sind aber, um das vorweg zu sagen, angesichts der Grundausrichtung des Gesetzesvorhabens bereits mehr als skeptisch. Deswegen werden wir uns heute enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich hatte eigentlich nicht vor, noch einmal hier auf das Podium zu gehen. Aber die Aussage von Herrn Schmidt kann man so nicht stehen lassen. Ich finde es unerhört, was hier vorgetragen wird. Ich glaube, Herr Schmidt als Abgeordneter ist zu weit entfernt von allem, sonst könnte er sich nicht hier hinstellen und sagen, dass es keine Menschen geben würde, die bereit wären, im Krankenhausbereich zu arbeiten.
Selbstverständlich haben wir Leute, die gerne hier arbeiten würden, aber es hängt doch an den Arbeitsbedingungen! Wir haben hier schlechtere Arbeitsbedingungen, eine schlechtere Bezahlung. Da müssen
erst einmal Anreize geschaffen werden, Herr Schmidt, damit wir Leute bekommen, die hier gerne in den Krankenhäusern arbeiten würden. Aber bisher wandern ja alle ab nach Schweden, in die Schweiz, nach Luxemburg. Da müssen Sie sich einmal überlegen, Anreize zu schaffen, anstatt hier so zu tun, als ob es das überhaupt nicht geben würde!
Wo waren Sie denn - das muss ich Sie einmal fragen, Herr Schmidt -, als 4.000 Menschen auf die Straße gegangen sind und dem Aufschrei der Kliniken gefolgt sind? Ich habe Sie nicht gesehen. Viele waren da, aber Sie waren nicht da. Es wäre schön gewesen, wenn Sie dort einmal vor Ort gewesen wären und sich einmal gezeigt hätten, dann hätte ich heute Ihre Argumentation vielleicht verstanden. So verstehe ich leider nicht, was Sie hier gesagt haben. Wenn Sie glauben, die hätten das aus Spaß gemacht, da irren Sie. Gehen Sie einmal in die Krankenhäuser und reden Sie mit den Betroffenen, dann werden Sie sehen, an was es dort mangelt und warum die Situation dort so ist, wie sie derzeit ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 24. September 2014 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Im Jahr 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (KFRG) verabschiedet. Dieses Gesetz hat zwei Ziele: erstens die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung durch organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und zweitens die Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung, die durch den Aufbau einer flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung erreicht werden soll. Die rechtliche Umsetzung obliegt jeweils den Bundesländern.
Da das bisherige saarländische Krebsregistergesetz aus dem Jahr 2002 den bundeseinheitlich durch das KFRG vorgegebenen Aufgaben nicht genügt, wurde die vorliegende Neufassung erforderlich. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Erweiterung der zu registrierenden Tumorerkrankungen. Es werden künftig auch gutartige Tumorerkrankungen registriert. Ferner wird das Verfahren von der bisherigen reinen wohnortbezogenen Erhebung auf eine behandlungseinrichtungsorientierte Erhebung erweitert. Schließlich werden Ausweitungen im Hinblick auf klinische Fragestellungen und die Qualitätssi
cherung im Bereich der Onkologie vorgenommen. Insgesamt sollen damit eine Verbesserung der Krebsfrüherkennung und eine Qualitätssicherung im Bereich der onkologischen Versorgung erreicht werden.
Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 08. Oktober 2014 gelesen und in seiner Sitzung am 19. November 2014 eine Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände haben das Gesetz einhellig begrüßt. Das Gesetz wurde dann vom Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, dem Plenum zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 24. September 2014 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen am Transplantationsgesetz beschlossen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende aufzuklären, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Insbesondere soll durch die Schaffung größerer Offenheit das Vertrauen der Bevölkerung wiedererlangt beziehungsweise bewahrt werden.
Diese Änderungen sind auch im saarländischen Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz nachzuvollziehen. Sie betreffen insbesondere die Festlegung, wer für die Aufklärung der Bevölkerung verantwortlich ist, die Einrichtung einer Kommission für Lebendspende, die Benennung der Entnahmekrankenhäuser und Regelungen zur Qualifikation und organisationsrechtlichen Stellung des Transplantationsbeauftragten.
Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 08. Oktober 2014 gelesen sowie in seiner Sitzung am 25. November 2014 eine Anhörung durchgeführt. Die angehörten Verbände haben das Gesetz begrüßt. Das Gesetz wurde sodann vom Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, dem Plenum zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung in Bremen und der dort von Rot-Grün umgesetzten Liberalisierung des Friedhofs- und Bestattungswesens zum 01. Januar dieses Jahres begrüßen wir es, dass sich die PIRATEN-Fraktion anlässlich der heutigen Landtagssitzung erneut dieser Thematik widmen möchte. Auch wir haben beschlossen, unseren bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode im Augst 2011 vorgelegten Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Bestattungsgesetzes erneut zur Diskussion zu stellen.
Wir sind der Auffassung, dass dem letzten Willen Verstorbener in einem weiteren Umfang als der Ausbringung der Totenasche auf anderen Flächen als dem Friedhof entsprochen werden sollte. Insofern geht der Antrag der PIRATEN-Fraktion in die richtige Richtung und wird daher von uns auch unterstützt.
Allerdings macht er unseres Erachtens auf halber Strecke halt. Für uns gehört es zu dem der staatlichen Einflussnahme entzogenen Selbstbestimmungsrecht, dass im Falle einer Feuerbestattung mit der Asche des Verstorbenen nach dessen Wunsch zu verfahren ist. Hinterbliebene sollen daher, wenn es deren sowie der Wunsch des Verstorbenen ist, eine Urne beispielsweise auch ins Wohnzimmer stellen dürfen. Zuletzt hatten wir in der Landtagssitzung Anfang 2013 über die Aufhebung des Friedhofszwangs debattiert. Allerdings konnten auch dort die Argumente die Befürworter eines strikten Friedhofszwangs nicht überzeugen. Hierauf werde ich später noch eingehen.
Es ist schon bemerkenswert - und das sollte Teile dieses Hauses zumindest nachdenklich stimmen -, dass ausgerechnet die dem bürgerlich-konservativen Spektrum zugeschriebene Tageszeitung DIE WELT aus dem Hause Axel Springer anlässlich der bekanntgewordenen Liberalisierungspläne in Bremen der geplanten Änderung Schützenhilfe leistete. So begrüßte die WELT in einem Artikel Ende des Jahres 2013 die erneute Vorreiterrolle Bremens und die dortige „Friedhofsrevolution“, die völlig neue Formen und Möglichkeiten für das Gedenken an die Verstorbenen eröffnen sollte. Außerdem wurde in dem Artikel darauf hingewiesen, dass ausweislich einer aktuellen Umfrage 65 Prozent der Befragten in Deutschland den Friedhofszwang für Urnen ablehnen. Meine Damen und Herren, es ist daher nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch zutiefst undemokratisch, dass in Deutschland, sieht man einmal von Bremen und von einem in Nordrhein-Westfalen geringfügig liberalisierten Bestattungswesen ab, seitens der Landesgesetzgeber nach wie vor an einem Friedhofszwang festgehalten wird, obwohl dieser von einer deutlichen Mehrheit der Bundesbürger abgelehnt wird.
Lassen Sie uns daher uns von dem bevormundenden Charakter unseres Bestattungsgesetzes verabschieden und dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entgegenkommen! Zumal es überhaupt keine zwingenden Gründe gibt, am Friedhofszwang festzuhalten.
Die Befürworter des Friedhofszwangs in diesem Hause können nach wie vor nicht ernsthaft behaupten, dass beispielsweise in den USA, in der Schweiz, in den Niederlanden oder auch in einigen osteuropäischen Ländern, wo ein vergleichbarer Friedhofszwang nicht gilt, die Totenruhe oder die Menschenrechte in diesem Zusammenhang missachtet würden. Außerdem käme es gemäß der Logik der Gegner einer Liberalisierung des Friedhofszwangs beispielsweise auch bei Organspenden, Ob
duktionen oder dem Ablauf der Grabliegezeiten zu jener Störung der Totenruhe, auf die in diesem Kontext üblicherweise abzustellen versucht wird.
Wichtig - nein, ganz wichtig! - ist mir noch, darauf hinzuweisen, dass sich immer mehr Menschen die mit einem Friedhofszwang einhergehenden Bestattungskosten schlichtweg nicht mehr leisten können und eine vom Sozialamt getragene Bestattung für sich selbst als würdelos erachten und daher strikt ablehnen. Diejenigen unter den Betroffenen, die das aber möchten, können nach wie vor für sich eine Sozialbestattung in Anspruch nehmen. Allerdings sollten wir denjenigen eine Wahlmöglichkeit eröffnen, die eine Sozialbestattung nicht in Anspruch nehmen wollen. Wir sollten diese Betroffenen nicht zu Dingen nötigen, die sie als würdelos ansehen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, stimmen Sie für eine Annahme der vorliegenden Gesetzentwürfe! Lassen Sie uns das Thema im Ausschuss im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ergebnisoffen diskutieren! Verschließen Sie sich nicht von vornherein einer zeitgemäßen und würdevollen Weiterentwicklung, die beispielsweise auch die SPD-Fraktion in Bremen mit ihrem Gesetzentwurf umgesetzt sah. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Woche ist mir die folgende Erkenntnis von Yves Montand begegnet, die ich zitieren möchte: „In der Politik ist es wie im täglichen Leben. Man kann eine Krankheit nicht dadurch heilen, dass man das Fieberthermometer versteckt.“ Was kann uns das sagen?
Die Krankheiten, unter denen unser Pflegebereich und unsere Krankenhäuser im Saarland leiden, werden nicht dadurch geheilt, dass die Landesregierung zum Beispiel das Führungspersonal auswechselt. Herr Minister Storm und die noch vor wenigen Monaten von dieser Regierung als unentbehrlich beschriebene Staatssekretärin Schäfer haben das Gesundheitsschiff geradezu fluchtartig verlassen, nach dem Motto: Die Lotsen verlassen das sinkende Schiff. Gründe dieser Nacht-und-Nebel-Aktion waren nicht so richtig nach außen gedrungen. Daher könnte es ein Indiz dafür sein, dass das große Abräumen der bisherigen Ministeriumsspitze als ein Eingeständnis der Unzufriedenheit der Landesregierung
und ihrer Ministerpräsidentin mit den bisher Handelnden gewertet werden könnte. Wenn dem so wäre, dann würden die Fraktion DIE LINKE und die Landesregierung einmal einer Meinung sein.
Da wir alle davon ausgehen können, dass eine selbst erkannte Unzufriedenheit nicht der Grund und der Anlass ist, trifft vielleicht die andere Mutmaßung zu, die durch das Land geistert. Es wird gemunkelt, dass die fehlende politische Hausmacht des zugereisten Herrn Storm Anlass war und dass bei der Umbesetzung auf die Frauenquote zu achten war. Ich vermute einmal zu Ihren Gunsten, liebe Frau Ministerin Bachmann, dass Ihr Rückwärtssalto in das Ressort, das Sie schon einmal innehatten, dem Motto der CDU, dass sich Leistung wieder lohnen muss, geschuldet ist.
Wie dem auch sei, Frau Ministerin, bin ich nachher auf Ihren Redebeitrag sehr gespannt. Ganz besonders interessieren meine Fraktion und mich Ihre Ausführungen dazu, was Sie und Ihr neuer Staatssekretär alles besser machen wollen als Ihre entlassenen Vorgänger.
Frau Ministerin, Ihnen ist bekannt, dass Ihr Vorgänger die Auffassung vertreten hat, dass wir im Saarland keinen, ja nicht einmal einen drohenden Pflegenotstand haben.
Herr Schmidt, mit Pflegenotstand meine ich nicht die medienpräsenten Einzelfälle, also beispielsweise nicht die Betriebsuntersagung eines ganzen Wohnbereiches des Pflegeheims Vitalis in Saarbrücken, wie wir sie jüngst erleben durften. Nein, ich spreche hier von strukturellen und alltäglichen Defiziten in der Pflege. Auch hier gilt die Erkenntnis, dass es in der Politik wie im täglichen Leben ist, dass man Krankheiten nicht dadurch heilt, dass man das Fieberthermometer versteckt. Daher ist es notwendig, dass Sie den schon bestehenden beziehungsweise drohenden Pflegenotstand nicht verstecken sollen, sondern ihn wahrnehmen müssen. Denn nur der, der Defizite erkennt, wird auch Handlungen einleiten. Frau Ministerin, deshalb interessiert mich vor allem, ob mit Ihrem Ressortwechsel die bisherige Politik der Schönmalerei des Pflegenotstandes ein Ende hat.
Ich wünsche es mir, weil es dringend angezeigt ist, dass eine realistische Einsicht Platz greift, und dies im Interesse aller - der Beschäftigten in der Pflege genauso wie der Patienten und ihrer Angehörigen, aber auch der Träger genauso wie der Kreise und Gemeinden. Sie alle sind die Leidtragenden, wenn
die Landesregierung weiter die Augen verschließt. In früheren Reden habe ich immer wieder auf die zahlreichen Studien und die Berichterstattung in den unterschiedlichen Medien zum Thema Pflegenotstand hingewiesen, sodass sie als bekannt vorausgesetzt werden können.