Auch die Tatsache, dass Dr. Melcher dies im Zivilverfahren behauptet hatte und dies dann in einem von insgesamt vier Verfahren nicht bestritten worden war, kann nicht für inhaltliche Schlüsse herangezogen werden. Auch das war mehrfach, auch im Plenum im Rahmen einer Fragestunde der LINKEN, thematisiert worden. Vielmehr führen alle Betrachtungen letztlich zu der Schlussfolgerung, dass hier von einem Fehler in der Prozessführung auszugehen ist.
Das Gebaren von Marx und Melcher ist ja auch vom Rechnungshof entsprechend festgestellt und als sehr fragwürdig bezeichnet worden,
wenn man auf die Menge der Vertragsabschlüsse mit Freischaffenden abstellt. Herr Kollege Ulrich, ich kann Ihnen gerne aus dem Bericht des Rechnungshofes zitieren: „Bei Durchsicht der umfangreichen Vertragsunterlagen des Projektsteuerers ist augenscheinlich, dass die Vertragsabschlüsse wie Ver
tragsergänzungen eher auf Betreiben des Projektsteuerers als auf Initiative der Stiftung abgeschlossen wurden. Neuverträge wurden nach Auffassung des Rechnungshofes vom Projektsteuerer vorgelegt und ohne Korrekturen von der Stiftung anerkannt. Trotz der unübersichtlichen Vertragsgestaltung bleibt zu hoffen, dass die Stiftung noch den Überblick über die vielen Verträge und Vertragsergänzungen hat.“
Die zahllosen Beauftragungen hatten natürlich dann auch Auswirkungen auf die Kostenprognosen. Marx hatte hier mit verschiedenen Kostenlinien - das ist belegt worden - gearbeitet, hat auch noch im Juli 2009 die niedrigen Prognosen kommuniziert und immer noch mal Teilkosten beziffert. Dass das Beziffern reiner Baukosten und das Nennen weiterer Kostenstellen ohne Beträge geeignet waren, Missverständnisse hervorzurufen, und nicht zur Transparenz beigetragen haben, ist zu bedauern. Auch belastbare Kosten wurden hier beziffert. Aber auch im zuständigen Haushaltsausschuss war bekannt, dass diese Kosten von der Stiftung zu tragen waren.
Die Ministerpräsidentin hatte in ihrer Zeugenvernahme gesagt: „Ich muss allerdings sagen, wenn ich sehe, dass gerade aus dieser Absicht die Diffamierung heute möglich wird, dann würde ich es heute so nicht mehr tun. Auch das habe ich im vergangenen Herbst ganz deutlich erklärt.“ Sie hat hier nicht getäuscht. Sie hat in dieser Frage weder die Öffentlichkeit noch das Parlament getäuscht und falsche Zahlen genannt. Es gab auch kein bewusstes Herausrechnen von Kosten, wie das in Ihren Reden mitgeschwungen ist. Diese Aussagen sind aus Sicht der CDU nicht begründet und nicht belegt.
Im Nachhinein stellen wir auch fest - das haben Sie hier aus unserem Votum zitiert, Herr Kollege Bierbaum -, dass ein deutlicher Umgang mit den jeweiligen Gesamtkosten ein größerer Beitrag zu Transparenz, aber auch zu Akzeptanz gewesen wäre. Im Nachhinein ist es auch immer leicht, schlauer zu sein.
Noch mal ganz kurz zur Aktenlage. Da möchte ich grundsätzlich feststellen, dass wir einen einstimmigen Beschluss zu Beginn der 15. Wahlperiode hatten, wonach wir die Akten aus der 14. Wahlperiode überführen. Es ist an diesem Punkt von keiner Fraktion der Antrag gekommen, dass wir alle Unterlagen oder Akten jetzt im Original einfordern könnten. Sie hätten das tun können. Aber es gab einen einstimmigen Beschluss, dass wir mit diesen Aktenvorlagen weiterarbeiten wollten.
Wir haben im Laufe der 15. Wahlperiode umfangreiche Aktennachlieferungen erhalten - ich habe das vorhin vorgetragen -, Nachlieferungen, die teils Doppelungen, teils Weiterentwicklungen der Aufklärungsprozesse waren, weil Akten ja nun mal leben
de Akten sind und dann nicht dort stehen und nicht mehr genutzt werden, aber teilweise auch neue Lieferungen zum Inhalt hatten. Die Aktenführung sollte aus Sicht der CDU nach einheitlichen Vorgaben und Standards in der Landesverwaltung erfolgen, ich glaube, da sind wir einer Meinung. Hier war die Aktenführung in einigen Fällen wohl vom persönlichen Stil abhängig. Das ist für eine Aufklärung durch ein Parlament im Untersuchungsverfahren nicht förderlich. Auch die Tatsache, dass zwar die Kopie eines Schreibens in den Akten ist, das Original des Schreibens später aber nicht mehr auffindbar war - so ist es gesagt worden -, entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Aktenführung. Wir stellen fest: Die Einhaltung einer einheitlichen ordnungsgemäßen Aktenführung ist unverzichtbar, um entsprechend zu arbeiten.
Es wurden Konsequenzen gezogen. Das Vier-Augen-Prinzip ist eingeführt worden und dies auch bereits kommissarisch, bevor man zur Gesetzesänderung kam. Reisekosten- und Spesenordnungen wurden für die Stiftung erlassen, ebenso die Satzung. Gut war, dass man den Sachverstand einer Bauverwaltung auf Landesebene hat einfließen lassen. Dann wurde auch das Stiftungsgesetz an sich novelliert.
Ulrich Commerçon ist schon genannt worden. Ich schließe mich dem von Frau Berg Gesagten an. Als zuständiger Kurator hat er gemeinsam mit der Stiftung und mit der LEG die Baumaßnahme Vierter Pavillon gut betrieben und in eine gute Zukunft geführt. Das bleibt an der Stelle festzustellen. Als Konsequenz hat es sich bewährt, die Zuständigkeit für Landesbauten neu zu regeln; in dem Fall wurde die LEG als Projektsteuerer beauftragt. Aus dieser Erfahrung heraus wollen wir in Zukunft in der Landesregierung ein starkes Bau- und Infrastrukturministerium haben. Diese zentrale Bauverwaltung ist dann das Kompetenzzentrum des Landes für Hoch- und Tiefbaufragen, sonstige Bauprojekte und Liegenschaftsverwaltung.
Eine starke, kompetente Bauverwaltung ist Grundvoraussetzung, um zukünftig öffentliche Bauprojekte zeitnah und finanziell planmäßig zu realisieren.
Ich komme damit zum Abschluss meiner Ausführungen. Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ist meines Erachtens gut aufgestellt. Ich möchte neben dem kunst- und kulturwissenschaftlichen Vorstand, Herrn Dr. Mönig, auch den Verwaltungsvorstand, Herrn Therre, recht herzlich begrüßen. Ich wünsche Ihnen und der Stiftung insgesamt mit den Vorständen und dem Kuratorium weiterhin eine glückliche Hand.
Die Saarländerinnen und Saarländer werden mit der Fertigstellung ein hervorragendes Museum erhalten. Die Neuordnung der Museumslandschaft wird abgeschlossen.
In den Vorgängen rund um den Vierten Pavillon haben die jeweiligen Kuratoren und auch die Kuratorien, aber auch wir alle schmerzlich lernen müssen, dass jede Kontrollfunktion ins Leere läuft, wenn vorsätzlich verantwortliche Bauherren falsch informieren beziehungsweise lügen, um einer Kontrolle zu entgehen. Bedauerlicherweise hat dieses System Melcher mit seinen Folgen großen Schaden angerichtet und zu Vertrauensverlusten geführt. Ich hoffe, dass die Aufarbeitung und die gezogenen Konsequenzen und Änderungen dazu dienen, Vertrauen zurückzugewinnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich lasse diese Kurzintervention zu und erteile ihm das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Kollegin Heib, ich muss mich verwehren gegen den Vorwurf, es wäre eine Art von Wahlkampftaktik, die uns dazu gebracht hat, das Ende des Untersuchungsausschusses bis zum Ende der Legislaturperiode zu ziehen.
Zunächst einmal habe ich als Vorsitzender der PIRATEN-Fraktion überhaupt keine Karten im Wahlkampf. Des Weiteren möchte ich erwähnen, dass der Abschlussbericht für diesen Untersuchungsausschuss wochenlang irgendwo gelegen hat und erst auf meine aktive Nachfrage überhaupt noch einmal aufgetaucht ist. Ich hätte durchaus die Motivation gehabt, diesen Untersuchungsausschuss zu beenden, sobald das Verfahren abgeschlossen ist, sprich, sobald alle offenen Fragen, von denen wir uns noch erhofft haben, sie klären zu können, geklärt wurden. Das haben wir auch geschafft. Dass es erst zur letzten Plenarsitzung möglich ist, finde ich persönlich schade, aber es war ja noch just in time.
Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung. Sie haben gesagt, mein letzter Satz wäre entlarvend gewesen. Das ist meine persönliche Meinung als Bürger, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, über solches Verhalten bei der Wahl abzustimmen. Diese Meinung können Sie mir nicht nehmen. Das einzig wirklich Entlarvende ist, dass Sie so viel Zeit Ihrer Rede damit verschwenden, sich darüber zu mokieren, dass die Opposition Ihrer Meinung nach den Untersuchungsausschuss nicht so toll macht, wie Sie das machen würden, und Sie so
Herr Kollege Hilberer, entlarvend ist, Sie haben meines Erachtens bestätigt, dass wir im ganzen Verfahren unterschiedliche Zeitpunkte hatten, an denen man ohne Weiteres hätte zu Ende kommen können. Bezüglich des Vorwurfs, der Bericht hätte irgendwo wochenlang herum gelegen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Verwaltung und ein Ausschusssekretär in der Regel Monate Zeit haben, um einen solchen Abschlussbericht mit der Fülle - wenn Sie meinen Ausführungen in der Berichterstattung gefolgt sind - von Akten, Unterlagen, Zeugeneinvernahmen und Stunden, die wir an dem Thema gearbeitet haben, zu erstellen. Es war eine hervorragende Leistung der Landtagsverwaltung, diesen Bericht in der Kürze der Zeit fertigzustellen. Davon haben wir alle profitiert.
Ihre Anmerkung teile ich vollkommen, dass die Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden haben, wem sie vertrauen und wem nicht. Ich habe aber auch in allen anderen Ausführungen deutlich gemacht, dass wir bereits im März 2012 über diese Themen diskutiert haben. Es gab schon eine Entscheidung der saarländischen Bürgerinnen und Bürger in der Frage, wem sie vertrauen und wessen Wort sie als glaubhaft ansehen. Das war 2012 eine ganz deutliche Entscheidung für Annegret Kramp-Karrenbauer.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufarbeitung des Debakels um den Vierten Pavillon hat eine zentrale Erkenntnis zu Tage gefördert: Durch jahrelanges politisches Missmanagement wurde Geldverschwendung im zweistelligen Millionenbereich betrieben. Letztendlich müssen dafür die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen. Die Bevölkerung wurde über die tatsächliche Entwicklung des Projektes hinters Licht geführt.
Schon 2007 und 2008 ging es in die falsche Richtung, Kollege Hilberer hat darauf hingewiesen. Seinen Anfang nahm der eigentliche Skandal 2009 unter Kramp-Karrenbauer als damaliger Kulturministerin. Sie täuschte die Öffentlichkeit in Bezug auf die
Baukosten, indem sie diese auf 14,5 Millionen Euro bezifferte, wohl wissend, dass die Kosten wesentlich höher liegen. Wie wir alle inzwischen wissen, wurde diese Pressemitteilung von Annegret Kramp-Karrenbauer eigenhändig abgeändert.
Nun ist in der Öffentlichkeit oft der Eindruck entstanden, es habe umfangreiche Kostensteigerungen gegeben. In Wirklichkeit war aber bereits lange vor dem Spatenstich klar, dass es mindestens 20,1 Millionen werden. Offensichtlich waren sogar bereits 23 Millionen Euro beziffert, so wurde es unter anderem von Professor Kohl ausgesagt.
Auf jeden Fall handelt es sich bei den genannten 14,5 Millionen Euro um eine gezielte Täuschung seitens Annegret Kramp-Karrenbauer. Die Bevölkerung wurde systematisch hinters Licht geführt. Dies gilt im Übrigen auch für die Honorarerhöhungen, von denen sie angeblich nichts gewusst haben will. Am 09.03.2011 fand unstrittig eine Kuratoriumssitzung unter ihrer Leitung statt. Bei dieser Sitzung ging es darum, die Sanierung der Verwaltungsgebäude und der Modernen Galerie in das Kostenkonzept des Vierten Pavillons einzuplanen. Dadurch wurde eine europaweite Ausschreibung nötig.
Fünf Tage vorher fand eine Sitzung der Staatskanzlei mit Marx und Melcher statt. Beide sagen übereinstimmend aus, dass es dabei um die Projektsteuerungsverträge ging. Kein Wunder, dass es die Richter von Landgericht und Oberlandesgericht für unvorstellbar erachteten, dass Frau Kramp-Karrenbauer nicht über diese Vorgänge Bescheid gewusst haben soll.
Kommen wir zur Bauunterbrechung 2011. Kollege Hilberer hat ja von Phantombaumängeln gesprochen. Angeblicher Grund: Der Hochwasserschutz war unzureichend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beauftragt war eine renommierte Firma aus Hamburg mit umfangreicher Hochwassererfahrung. Es war lediglich noch nicht die Pumpe bestellt und der Platz für die Lagerung des Dammbalkensystems war noch nicht zugewiesen. Daraus wurde dann ein angeblich unzureichender Hochwasserschutz konstruiert.
Zum angeblichen Grund „Barrierefreiheit nicht gewährleistet“. Der Landesbehindertenbeauftragte Gütlein hat hier klar ausgesagt, er sei eingebunden und zufrieden gewesen. Natürlich kann man immer mehr machen, aber ein Mangel lag definitiv nicht vor.
Zum angeblichen Grund „Brandschutz“. Die UBA war eingebunden, die Bauaufsicht hatte keine Bedenken. Es gibt ja durchaus in diesem Land Projekte mit Problemen beim Brandschutz, der Vierte Pavillon war jedoch keines davon.
Zum angeblichen Grund „Sicherheitskonzept“. Herausgestellt hat sich, dass das LKA eingebunden war. Möchte hier irgendjemand etwa unterstellen, das LKA hätte seine Arbeit nicht richtig gemacht?
Zum angeblichen Grund „Restaurationsatelier“. Es war nutzbar. Die Finanzierungslücke konnte nie dargelegt werden. Und selbst wenn, könnte sie nie der Grund für einen solch langen Baustopp sein.
Da stellt sich doch jedem die Frage, was der wirkliche Grund für den Baustopp war. War der Stillstand vielleicht nötig, um Ordnung in die Angelegenheiten des Kulturministeriums zu bringen? Kolleginnen und Kollegen, es gab keinen wirklichen Grund für einen längeren Baustopp, jedenfalls nicht in dieser Größenordnung für mehrere Jahre. Das Museum wäre längst fertig, und dies zu einem Preis, der nie wieder erreicht werden wird. Kollege Hilberer hat von einem riesengroßen Täuschungsmanöver gesprochen. Ich kann mich dem vollumfänglich anschließen.
Ich komme noch zur desolaten Aktenlage, die bei der Aufklärung zutage getreten ist. So gab es eine Vielzahl von Gesprächen, aber nur eine geringe Zahl von Gesprächsvermerken. Die Originalakten des Kulturministeriums waren teilweise neu geordnet worden, dadurch wurde ein Abgleich auf Vollständigkeit unmöglich gemacht. Auch in den Originaldokumenten fanden sich zum Teil nur Kopien von Dokumenten, deren Originalversion nicht aufgefunden werden konnte. So konnte der Bearbeiter nicht ermittelt werden. Frau Berg hat eben zu Recht von einer massiven Behinderung des Untersuchungsausschusses gesprochen.
Kolleginnen und Kollegen, eine solche lückenhafte und unprofessionelle Aktenführung kann nur zwei Gründe haben: a) vollkommene Unfähigkeit oder b) bewusste Nachlässigkeit.
Ich gehe davon aus, dass die Beamten des Kulturministeriums durchaus in der Lage sind, Akten vernünftig zu pflegen. Daher deutet für uns der Mangel an aussagekräftigen Dokumenten darauf hin, dass hier bewusst dafür gesorgt wurde, dass Vorgänge und Entscheidungen zum Vierten Pavillon nicht mehr nachvollziehbar sind.