Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/120 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/120 - neu - unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/120 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, abgelehnt die Koalitionsfraktionen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Drucksache 15/118)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele der in unserem Land lebenden Menschen mit Migrationshintergrund haben einen guten, teilweise sogar einen hervorragenden beruflichen Qualifikationshintergrund, aber sie können in ihren Berufen oftmals nicht oder nur unterwertig arbeiten. Es handelt sich um eine Personengruppe, die deutschlandweit mindestens 300.000 beträgt, einige Schätzungen gehen sogar bis in die doppelte Größenordnung. Diesen Tatbestand wollen wir für das Saarland für die landesrechtlich zu regelnden Dinge mit dem vorliegenden Anerkennungsgesetz abschaffen.
Warum war die Lage bisher so unbefriedigend? - Bis zum 01. April dieses Jahres hatten wir die Situation, dass nur Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und dem europäischen Wirtschaftsraum die Möglichkeit hatten, ihre im Ausland erworbene Ausbildung in Deutschland prüfen und anerkennen zu lassen. Dies galt auch nur für den Bereich der sogenannten reglementierten Berufe, also solche, zu deren Ausübung eine staatliche Anerkennung erforderlich ist. Eine entsprechende Regelung für die nichtreglementierten Berufe fehlte. Vor allen Dingen Bürger aus den sogenannten Drittstaaten hatten bislang kein Anrecht auf eine Anerkennung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dieses ändern. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Prüfung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, und zwar unabhängig von der Nationalität und der Herkunft des Antragstellers. Dabei muss man wissen, dass man nach bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Berufen differenzieren muss. Für die bundesrechtlich geregelten Berufe haben wir bereits seit dem 01. April dieses Jahres ein Anerkennungsgesetz des Bundes. Für landesrechtlich geregelte Berufe schließen wir nun diese Lücke.
Das Saarland hat in diesem Jahr noch für wenige Tage, bis Ende September, den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz. Deshalb haben wir alles dafür getan, dass es zu einem abgestimmten Vorgehen nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern vor allen Dingen auch zwischen den Ländern untereinander gibt, um einerseits einen einheitlichen Regelungsstand und möglichst einheitliche Anerkennungsverfahren zu erreichen, andererseits aber auch um den finanziellen und organisatorischen Mehraufwand für alle Beteiligten zu begrenzen. Deshalb wurde eine Länderarbeitsgruppe zur Koordinierung eingesetzt, und die Gesetzgebungsmaßnahmen auf Länderebene sollen möglichst parallel erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir diese Einheitlichkeit weitgehend sicherstellen können.
Wichtig ist aber die Frage, wie es aussieht, wenn jemand in einem anderen Land eine berufliche Qualifikation erworben hat, die möglicherweise, weil dort die Prüfungsvoraussetzungen anders sind als bei
uns, nicht vollständig identisch ist mit der unseren. Deshalb ist entscheidend, dass für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung der Antragsteller über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss, die in Deutschland vorausgesetzt werden. Das heißt, unsere Standards bleiben der Maßstab. Die hohe Qualität, die wir für unsere Bildungsabschlüsse fordern, ist sichergestellt.
Nun werden Sie fragen: Wie ist das denn, wenn ich 70 oder 80 Prozent dieses Maßstabes erfüllen kann, bestimmte Dinge aber fehlen? Deshalb: Zeigen sich bei einer Überprüfung noch Defizite, kann eine sogenannte Teilanerkennung erfolgen. Die ist verbunden mit einem Anspruch auf eine Nachqualifizierung. Wir haben für den Bereich der bundesrechtlich geregelten Berufe, wo das ja seit dem zweiten Quartal dieses Jahres bereits praktiziert wird, die Erfahrung gemacht, dass in aller Regel eine Teilanerkennung ausgesprochen wird und dann eine Nachqualifizierung durchgeführt wird. Das Verfahren wird so sein, dass die beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten im Normalfall auf der Grundlage von Dokumenten ermittelt werden. Es ist aber auch vorgesehen, dass im Einzelfall eine Regelung ohne die Vorlage von Dokumenten getroffen werden kann, wenn diese nur unter erheblichen Schwierigkeiten beschafft werden können.
Wichtig ist, damit wir auch eine Rechtssicherheit für die Bewerberinnen und Bewerber haben, dass zum ersten Mal eine klare fristliche Zusage gemacht wird. Das Prüfungsverfahren muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden, und diese Frist beginnt mit der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen; ansonsten wäre die grundsätzliche Zusage über eine Überprüfung der Anerkennung nur die Hälfte wert.
Zuständig für das unmittelbare Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz sind die derzeit für die Anerkennungsverfahren im EU-Bereich und bei Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Landesbehörden. Daneben sind weitere Angebote und Einrichtungen notwendig, um die Umsetzung der Anerkennungsgesetze zeitnah und effektiv sicherzustellen. Wir haben hier im Saarland insofern eine sehr gute Ausgangslage, als wir bereits im Jahr 2009 die saarländische Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen mit einem umfassenden Beratungsangebot für Migrantinnen und Migranten eingerichtet haben. Dort kann man sowohl Informationen erhalten darüber, wo die fachlich zuständige Anerkennungsstelle ist, als auch darüber, wo man gegebenenfalls, wenn es notwendig wird, Ausgleichsund Zusatzqualifikationen erwerben muss, wenn es nur zu einer Teilanerkennung kommt.
Wichtig ist - es wurde vorhin kurz angesprochen der Punkt der länderübergreifenden Wirkung. Diese wird sichergestellt. Eine Anerkennungsentscheidung in einem Bundesland führt zu einer Gleichstellung mit einem Inländer aus diesem Land auch in anderen Bundesländern, sodass wir keine Hürden für den Umzug haben.
Wir haben darüber hinaus Änderungen der Fachgesetze und wir haben die Situation, dass für einige Berufe nicht eine vollständige Übernahme des Anerkennungsgesetzes möglich ist. Dafür gelten die bisherigen Regelungen weiter. Das betrifft insbesondere Ingenieure, Architekten, Erzieher, Lehrer und den Bereich der Beamten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Hinblick auf die Vereinfachung von Verfahren und die Einheitlichkeit in der Anerkennung derzeit schauen, ob wir bestimmte Dinge auch länderübergreifend regeln können. Vor allem geht es auch darum, ob wir eine bundeseinheitliche Gebührenordnung erlassen können für die Dinge, die landesrechtlich zu regeln sind. Da aber im Moment beim Gesetzgebungsprozess noch nicht alle so weit sind wie wir, müssen wir diesen Abstimmungsprozess noch bis zum Ende des Jahres abwarten, um dann sicherzustellen können, dass es bei der Anerkennung möglichst flächendeckend nach gleichen Regeln zugeht.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, der heute in den saarländischen Landtag eingebracht wird, haben wir einen wichtigen Schritt getan für die Anerkennung der Leistung von Menschen, die bei uns leben und arbeiten oder arbeiten wollen. Das ist etwas, das für den Menschen ganz viel mit Wertigkeit zu tun hat, vor allem aber auch für beide Seiten einen Mehrwert erbringt, nämlich für die Migrantinnen und Migranten einerseits, aber auch für uns alle, wenn wir etwa an die Fachkräfteproblematik denken, für die das ein wichtiger Lösungsbaustein sein wird. Es ist ein gutes und wichtiges Signal, und ich darf Sie bitten, dass wir dieses nicht nur intensiv in den Ausschüssen beraten, sondern dass wir möglichst auch ein geschlossenes, gutes Signal an die Migrantinnen und Migranten in unserem Land senden.
Von daher kommen wir zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wer für die An
nahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/118 unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/118 in Erster Lesung einstimmig angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Enthalten hat sich die Fraktion der GRÜNEN.
Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Direktwahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers (Drucksache 15/ 121 - neu)
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Die Urwahl des Schulsprechers ist der PIRATEN-Fraktion schon länger ein Anliegen. Das basisdemokratische System, das wir selbst in unserer Partei seit Langem erfolgreich nutzen, möchten wir auch an die Schulen bringen.
Heute ist schon sehr viel über Demokratie gesagt worden, und wir sind der Meinung, dass wir mit der Direktwahl des Schulsprechers ein Höchstmaß an Demokratie in die Schule hineinbringen können. Es hat nicht nur den Vorteil, dass die Schüler dann hoffentlich besser wissen, wer ihr Schulsprecher oder ihre Schulsprecherin ist - es ist leider Fakt, dass viele Schüler nicht wissen, wer ihr Vertreter ist -, es hat auch den Vorteil, dass die Kandidaten, die dieses Amt ausüben wollen, sich viel mehr Gedanken darüber machen müssen, was sie überhaupt machen wollen. Ich bringe ein Beispiel, das sich tatsächlich so zugetragen hat. Es fand eine Versammlung der Klassensprecher statt, es sollte ein Schulsprecher gewählt werden. Mehrere Klassensprecher sind hingegangen, keiner hat sich vorher Gedanken gemacht, ob er kandidieren möchte. Am Tag der Wahl standen sie dann da und haben kandidiert. Sie wussten gar nicht, wofür sie kandidieren. Sie wussten nur, sie werden Schulsprecher, wenn sie gewählt werden. Es wurde dann auch ein Schulsprecher gewählt. Was ist passiert? - Die Schülervertretung hat sich einmal getroffen, hat sich ein zweites Mal getroffen und seitdem nie mehr - erst wieder in einem Jahr zur Neuwahl.
Und wenn die Schüler, die Schulsprecher werden wollen, sich vorher, um gewählt zu werden, bei allen Schülern vorstellen müssen, nicht nur bei den Klas
sensprechern, und sich vorher auch ein Konzept erarbeiten müssen, was sie als Schulsprecher oder Schulsprecherin erreichen wollen, dann machen sie sich auch Gedanken, was eventuell in der Schülermitbestimmung falsch läuft. Sie machen sich Gedanken darüber und sehen besser, welche Aufgaben auf sie zukommen. Und einige überdenken vielleicht ihre Kandidatur, was in einigen Fällen gar nicht so schlimm wäre. Was ich sagen möchte: Wenn sich jeder mehr Gedanken darüber macht, was er erreichen möchte, ist das ein Zugewinn für alle Schüler der Schule. Ein Schulsprecher, der von der kompletten Schülerschaft gewählt wurde und nicht nur von den Klassensprechern, hat auch gegenüber den Lehrern ein viel größeres Stimmgewicht in der Gesamtschulvertretung.
Dies eröffnet die Möglichkeit, an einem direkten Beispiel die Grundsätze der Wahlen im Unterricht pädagogisch aufzuarbeiten. Wir haben heute sehr viel über Demokratie gesprochen, im letzten Plenum auch sehr viel über Politikverdrossenheit besonders bei der Jugend. Somit kann man der Politikverdrossenheit, die schon in jungen Jahren immer stärker wird, etwas entgegenwirken. Die jungen Menschen sehen, dass sie mit ihrer Stimme etwas erreichen können. Sie haben zwar nur eine Stimme, aber sie sehen, dass sie bei einer so wichtigen Entscheidung, wie dies nun einmal für Schüler die Wahl einer Schülervertretung ist, ernst genommen werden.
Ja, es ist richtig, die Schulsprecher direkt in der Klasse per Urwahl zu wählen, ist ein minimal größerer Verwaltungsaufwand, der aber den Schulbetrieb nicht stören wird. Es ist an sich ganz einfach. Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben eine Klasse, in der die Klassensprecher per Urwahl gewählt werden. Die Leute kandidieren, stellen sich in der Klasse vor, man kennt sich. Das Ganze kann man auch eine Stufe weiter machen, dass sich also nicht nur die Klassensprecher vorstellen, sondern auch die Kandidaten für die Funktion der Schulsprecher. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie die Vorstellung ablaufen könnte. Man muss natürlich prüfen, welche Möglichkeit für welche Schule am besten ist. Bei ganz großen Schulen mit 1.000 Schülern oder mehr wird es kaum möglich sein, dass alle Schüler in die Aula gehen und die Kandidaten sich dort vorstellen. Aber es gibt die Möglichkeit, dass sich die Kandidaten an einem Schwarzen Brett vorstellen, beispielsweise in Form von Stichpunkten und einem Text über sich, was sie sich bei ihrer Kandidatur gedacht haben und so weiter. Dann ist die Wahl genauso einfach. Ebenso wie bei der Wahl eines Klassensprechers gibt es die Möglichkeit, dass Wahlzettel im Unterricht erstellt werden mit allen Kandidaten und dass ein Kandidat beziehungsweise eine Kandidatin gewählt wird. Die Stimmen aller Klassen werden zusammen
getragen, die SV wertet das aus oder ein anderes Gremium, das die Schule als geeignet ansieht. Das wäre an sich nichts anderes wie bei einer Landtagswahl oder der Bundestagswahl, dass man aus verschiedenen Wahllokalen Stimmen addiert. Bei uns funktioniert das, warum sollen die Schulen das nicht auch können? Ich denke, was bei uns im Großen funktioniert, funktioniert bei Schulen erst recht.
Wir sollten diese Chance nutzen, an Politik interessierte Schüler auf diese Weise langsam an Politik heranzuführen und so das Demokratieverständnis zu wecken. Ich denke, davon profitieren nicht nur die Schüler, sondern die ganze Gesellschaft, und deshalb plädiere ich dafür, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Natürlich wären noch weitere Reformen im Schulmitbestimmungsgesetz wünschenswert, beispielsweise was die Elternvertretung angeht. Allerdings muss auch endlich ein Anfang gemacht werden und dies haben wir hiermit getan. - Danke sehr.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Gisela Rink.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitbestimmung in der Schule ist natürlich ein sehr wichtiges Thema. Die Kollegin Maurer hat gerade erklärt, wie die Wahl des Schülersprechers vor Ort stattfindet. Auch die Urwahl des Schülersprechers ist derzeit noch möglich. Aber eine Novellierung des Schulmitbestimmungsgesetzes hat natürlich noch ganz andere Gründe. Ich komme jetzt zurück auf die Anhörung zum Schulordnungsgesetz. Am 14. Juni 2012 fand die Anhörung zum Schulordnungsgesetz statt. Während dieser Anhörung thematisierte Alexander Zeyer, Landesschülersprecher, Handlungsbedarf bezüglich des Schulmitbestimmungsgesetzes für den Bereich der Schüler. Er sprach zwei Punkte an. Den einen, den Sie uns jetzt ausführlich erläutert haben, nämlich die Urwahl des Schulsprechers, die - wie gesagt - derzeit schon möglich, aber nicht verpflichtend ist, und einen weiteren Aspekt, nämlich die Veränderung des Quorums. Eine Veränderung des Quorums ist genau der Punkt, der dringend notwendig ist und auch in den zeitlichen Abläufen beachtet werden muss. Die Veränderung des Quorums ist notwendig, damit Landesschülervertretungen und Gesamtlandesschülervertretung sich überhaupt konstituieren können und arbeitsfähig sind. Und hier haben wir die Zeitgrenze, dass das Schulmitbestimmungsgesetz bis Januar entsprechend verändert werden muss.
Die Mehrheitsfraktionen sahen hier auch Handlungsbedarf. Ich thematisierte das im Ausschuss am 18. Juni 2012. Das ist alles im Protokoll nachzulesen. Das führte auch dazu, dass der Berichterstatter, Thomas Schmitt, dies auch im Plenum vortrug. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Plenarsitzung am 20. Juni 2012 den Berichterstatter zum Schulordnungsgesetz: Der Ausschuss hat die geschilderte Problematik der Gesamtlandesschülervertretung zur Kenntnis genommen und sieht grundsätzlich Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf erscheint jedoch nicht so dringlich, dass eine Veränderung unmittelbar nach den Sommerferien in Kraft treten müsste. Die Mehrheitsfraktionen haben aber angekündigt, eine komplette Reform des Schulmitbestimmungsgesetzes frühzeitig auf den Weg zu bringen und zu beraten und dabei auch die Anliegen der Gesamtlandesschülervertretung zu berücksichtigen. - Ende des Zitats.
Ich mache noch einmal deutlich: Handlungsbedarf gibt es nicht nur bei den Schülergremien, sondern wir haben den Handlungsbedarf auch bei den Elterngremien. Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir den Worten auch Taten folgen lassen und werden zum nächsten Plenum im Oktober eine Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes zur Beratung vorlegen. Dies wurde natürlich den PIRATEN auch mitgeteilt, beziehungsweise, verehrte Kollegin, Sie waren bei den Beratungen im entsprechenden Ausschuss anwesend und auch im Plenum, wo diese Passage vorgetragen wurde.
Wir werden den heutigen Gesetzentwurf ablehnen, denn dieser enthält nur einen kleinen Teilaspekt und überdies den unwichtigsten, denn die Wahl ist bereits in den Schulen erfolgt. Alle Schülersprecher sind gewählt, zum Teil durch Urwahl, zum Teil auch durch die Klassensprecher. Das heißt, genau dieser Punkt, den Sie hier vorgetragen haben, ist derzeit gar nicht relevant. Die Wahlen haben stattgefunden und frühestens im September 2013 würde diese Veränderung greifen. Wir sind aber durchaus offen für eine Veränderung. Ich denke, darüber kann man reden. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist der einzige Punkt in dem heute vorgelegten Gesetzentwurf. Den wichtigsten Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich die Veränderung des Quorums, haben Sie nicht bedacht, und genau das ist der Punkt, bei dem wir aktiv werden müssen.
Wir wollen Schulmitbestimmung. Wir wollen unsere Landesschülervertretung. Wir brauchen sie, und ich glaube, es ist auch gut, dass wir hier klar sagen: Wir werden alles auf den Weg bringen, damit sie sich im Januar konstituieren und mit ihrer Arbeit beginnen kann.
Des Weiteren möchte ich auch darauf hinweisen, dass man, wenn man einen Gesetzentwurf zur Schulmitbestimmung einbringt, die Eltern nicht vergessen sollte. Sie hatten das ja auch in einer kleinen Andeutung aufgegriffen. Denn auch hier gibt es Veränderungsbedarf. Wir brauchen eben nicht nur einfach ein Schülergremium, einen Schülersprecher, der durch Urwahl gewählt wird. Wir brauchen vielmehr Gremien, die die Arbeit in den Schulen begleiten, und die müssen sich auch ordnungsgemäß konstituieren können. Durch die Veränderung von Erweiterter Realschule und Gesamtschule in eine neue Schulform gibt es auch bei den Elterngremien Veränderungsbedarf. Wir werden vor diesem Hintergrund heute nicht über einen Teilaspekt entscheiden, zumal diese Entscheidung, wenngleich sie nicht unwichtig ist, nicht drängt.
Ich fasse zusammen: Zum nächsten Plenum werden die Fraktionen von CDU und SPD ein den neuen Gegebenheiten angepasstes Schulmitbestimmungsgesetz vorlegen. Ich fordere die Opposition auf, dies konstruktiv zu begleiten und konstruktiv daran mitzuarbeiten. - Vielen Dank.