Protokoll der Sitzung vom 18.04.2018

Abg. G i l l e n (CDU)................................ 783

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/344, Ablehnung des Antrages.............. 784

Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/357, Annahme des Antrages................ 784

10.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 16/332)...................................................... 784

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 785

11.Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2017 (Statistik Drucksache 16/330)................................. 785

Abg. G e o r g i (DIE LINKE), Berichterstatter...................................................... 785

Dankesworte............................................. 788

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 14. Sitzung des Landtages. Ich darf Sie sehr herzlich willkommen heißen. Ich informiere Sie, dass ich im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium den Landtag für heute, 09.00 Uhr, zu seiner 14. Sitzung einberufen habe. Die Ihnen vorliegende Tagesordnung habe ich entsprechend festgesetzt.

Einige Regularien zu unserer Tagesordnung heute: Zu Punkt 3 der Tagesordnung, das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen „Würde im Alter bewahren durch die Sicherstellung menschlicher Pflege“ - es geht um die Drucksache 16/296 - hat die LINKELandtagsfraktion mit der Drucksache 16/352 den Antrag „Würdevolles Leben im Alter gewährleisten Pflegenotstand beenden - Versorgung mit ambulanten Pflegedienstleistungen sicherstellen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 16/352 der Fraktion DIE LINKE als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/352 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen wird. Dieser Antrag wird dann gemeinsam mit Punkt 3 beraten.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung, das ist der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Keine Grubenflutung aus finanziellen Interessen des Bergbaukonzerns RAG - Pflicht zur Grubenwasserreinigung von PCB-Belastungen einführen“. Es handelt sich um die Drucksache 16/345. Dazu haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/356 den Antrag „Maßnahmen zur Reduzierung der PCB-Belastung in saarländischen Oberflächengewässern ergreifen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/356 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/356 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Dieser Antrag wird dann gemeinsam mit Punkt 7 beraten.

Last but not least Punkt 9 der Tagesordnung, das ist der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Keine Privatisierung von ÖPNV-Angeboten - Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit aus dem Personenbeförderungsgesetz streichen“, Drucksache 16/344. Zu diesem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/357 den Antrag „Qualitätsund Sozialstandards im ÖPNV sichern - kein Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/357 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/357 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir beraten diesen Punkt dann gemeinsam mit Punkt 9 der Tagesordnung.

Wir kommen dann zu der von der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema „Verwaltungsabgabe an saarländischen Hochschulen“ (Antrag- steller: DIE LINKE-Landtagsfraktion)

Ich erlaube mir, vor Eintritt in die Fragestunde, noch einmal auf die Regularien in unserer Geschäftsordnung hinzuweisen. Nach unserer Geschäftsordnung darf die Fragestunde 60 Minuten nicht überschreiten. Die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Fragen ablehnen.

Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass diese Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zu

sammenhang mit der Frage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten dürfen und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen. So weit zu den Regularien in unserer Geschäftsordnung zum Thema Fragestunde.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen an die Landesregierung gestellt. Ich rufe die erste Frage auf. Sie wurde gestellt von Frau Abgeordneter Barbara Spaniol. Die Frage lautet:

„Wie beurteilt die Landesregierung den heutigen Protest an der Universität des Saarlandes anlässlich der Abstimmung über die Erhebung eines von der Landesregierung ermöglichten Verwaltungskostenbeitrags an der Universität des Saarlandes?“

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Gerne beantworte ich die Frage der Abgeordneten. Aus Sicht der Landesregierung verhält es sich wie folgt. Am heutigen Tag entscheidet ja der Senat der Universität des Saarlandes über die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages, der 50 Euro pro Semester beträgt. Sollte dieser Verwaltungskostenbeitrag eingeführt werden, dann bringt er natürlich auch eine finanzielle Mehrbelastung der Studierenden mit sich. Das beläuft sich heruntergerechnet auf 8,33 Euro pro Monat. Mit diesem Beitrag, der erhoben werden kann, wenn sich der Senat der Universität dafür am heutigen Tag entscheidet, werden Serviceleistungen der Hochschulen etwa in Form von Beratungsstellen, aber auch vielfältige, das Studium flankierende Unterstützungsmaßnahmen abgesichert.

Sie fragen, wie die Landesregierung die Protestaktionen bewertet. Dazu kann ich nur sagen, dass der AStA seinen Auftrag, sich um die wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu kümmern - das ist im Gesetz dem AStA auch so zugedacht -, aus meiner Sicht auch wahrnimmt. Insofern ist es nachvollziehbar, dass es zu diesen Aktionen kommt. Ich will aber noch einmal darauf hinweisen, das ist eine Entscheidung, die die Universität in Autonomie trifft, die der Senat heute zu treffen hat. Das ist keine Entscheidung, die die Landesregierung zu treffen hat. Ich will auch darauf hinweisen, dass die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes diesen Beitrag bereits eingeführt hat.

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Jetzt kommen wir zu den Zusatzfragen. Die Möglichkeit von Zusatzfragen besteht. Wird eine Zusatzfrage gestellt?

(Präsident Toscani)

Dann kommen wir zur ersten Zusatzfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Ist der Landesregierung bekannt oder kann die Landesregierung anhand der ihr vorliegenden Informationen abschätzen, welche tatsächlichen Mehreinnahmen die Universität nach Abzug aller Kosten im Jahr durch einen Verwaltungskostenbeitrag erzielen könnte?

Wir gehen davon aus, dass für alle Hochschulen mit dem Verwaltungskostenbeitrag in etwa 2 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr generiert werden. Ich weise noch einmal darauf hin, diese Einnahmen müssen dann auch tatsächlich für die von mir dargestellten flankierenden, den Studienbetrieb betreffenden Leistungen eingesetzt werden. Sie stehen nicht für andere Dinge zur Verfügung. Das ist Wesensmerkmal eines Beitrags. Soweit die Verwaltungskosten des Einzugs eines solchen Beitrags angesprochen sind, ist festzuhalten, dass auf gar keinen Fall die Verwaltungskosten, die mit der Einführung des Beitrags verbunden sind, die Beiträge, die eingeführt werden, überschreiten werden. Das kann auf gar keinen Fall sein, weil auch keine zusätzlichen Bescheide erlassen werden müssen, um diesen Beitrag einzuziehen. Der Beitrag wird mit der Einschreibung, mit der Immatrikulation fällig. Sozusagen bei der Rückmeldung ist dieser Beitrag in jedem Jahr zu überweisen, sodass es keinen besonderen Bescheid geben muss. Auch das hält die Kosten zur Einführung dieses Beitrags gering, Frau Abgeordnete.

Gibt es eine weitere Zusatzfrage?

Ja. Teilen Sie die Einschätzung, dass der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Verwaltungsgebühren ohne zusätzliches Personal, insbesondere mit Blick auf Sekretariatsausgestaltung, zusätzliche Juristinnen und Juristen sowie die Ausstattung der Haushaltsabteilung nicht zu stemmen sein wird? Und wie bewerten Sie den zu erwartenden personellen Mehraufwand mit Blick auf die erwartete Höhe der Einnahmen?

Wie ich eben schon ausgeführt habe, glaube ich nicht, dass das der Fall ist. Gleichzeitig muss man darauf hinweisen, dass es eine Möglichkeit ist, die der Hochschule per Gesetz eingeräumt wird. Sie kann einen solchen Beitrag erheben. Die Hochschule muss selbstverständlich in eigener Zuständigkeit bewerten und evaluieren, ob sich für sie die

Erhebung dieses Beitrags lohnt. Ich glaube in der Tat, dass die Kosten, die mit der Einführung des Beitrages verbunden sind, sehr gering sein werden. Ich kann nicht im Einzelnen beurteilen, ob die Hochschule dazu zusätzliches Personal akquirieren muss.

Wenn man sich aber anschaut, wie hoch generell die Kosten pro Studierenden für die studienflankierenden Leistungen sind, die ich eben genannt habe, dann kann man sagen, dass zum Beispiel pro Semester und Studierenden an der Universität des Saarlandes 79 Euro aufgewendet werden müssen, an der HTW 81 Euro, an der Hochschule für Musik sind es 207 Euro, an der Hochschule für bildende Künste sogar 301 Euro. Daran sieht man, dass die Leistungen, die diesen Beiträgen gegenüberstehen, sehr viel höher sind als das, was der einzelne Studierende mit seinem Beitrag dazu leistet. Auch das zeigt, dass die Erhebung eines solchen Beitrages für die einzelne Hochschule sinnvoll sein kann. Ich weise nochmals darauf hin, dass die Entscheidung darüber die Hochschule trifft, nicht die Landesregierung.

Wir kommen zur dritten Zusatzfrage.

Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen einer auf die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Saarland erhobenen Verwaltungsgebühr, auch mit Blick auf die Attraktivität unserer Hochschullandschaft vor dem Hintergrund bereits gegenwärtig abnehmender Studierendenzahlen und einer insbesondere im Saarland prognostizierten deutlich erhöhten Rückgangsquote?

Ich will überhaupt nicht kleinreden, dass ein zusätzlicher Beitrag, der erhoben wird, auch eine Mehrbelastung von Studierenden mit sich bringt. Das kann sicherlich auch bei der Frage der Studienplatzwahl eine Rolle spielen. Deswegen haben wir gesagt, wir werden als Gesetzgeber - es ist Sache des Parlamentes gewesen -, wir werden als Landesregierung die Hochschulen nicht verpflichten, einen solchen Beitrag einzuführen, sondern die Hochschule muss in Anerkennung all dieser Umstände bewerten und selbst entscheiden, ob sie einen solchen Beitrag erhebt.

Ich will aber auch, Frau Abgeordnete, nochmals darauf hinweisen, dass die Erhebung von Verwaltungskostenbeiträgen inzwischen über die Bundesländer hinweg längst gängige Praxis ist. Es wäre kein Alleinstellungsmerkmal der saarländischen Hochschullandschaft. Schauen wir uns zum Beispiel an, wie es in Niedersachsen aussieht. Dort werden 75 Euro

(Präsident Toscani)

Verwaltungskostenbeitrag erhoben, in Baden-Württemberg 70 Euro pro Semester, in Bremen sind es 62 Euro beziehungsweise ab dem kommenden Wintersemester sogar 74 Euro, in Brandenburg 51 Euro, Berlin, Hamburg und Hessen erheben jeweils 50 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ebenfalls eine Option von höchstens 50 Euro Verwaltungskostenbeitrag. Man sieht daran also, dass es längst gängige Praxis ist. Wir sind kein Bundesland, das einen besonderen Weg geht. Deswegen halten wir es für geboten, den Hochschulen diesen Weg zu ermöglichen.

Wir kommen zur vierten Zusatzfrage.

Sieht die Landesregierung in der Einführung einer Verwaltungsgebühr den Einstieg in eine neue Gebührenpolitik, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach wie vor die gesetzliche Möglichkeit zur Erhebung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren besteht und die Landesregierung ihren eigenen Worten nach auch nicht beabsichtigt, das Hochschulgebührengesetz im Sinne eines Ausschlusses von Langzeit- und Zweitstudiengebühren zu verändern?

Der Verwaltungskostenbeitrag ist eine völlig eigenständige Sache, die damit überhaupt nichts zu tun hat. Wie ich eben schon ausgeführt habe, sind die Mittel, die mit diesem Beitrag erhoben werden, rein auf Verwaltungskosten anzurechnen, rein die studienflankierenden Leistungen sind davon betroffen. Die Mittel, die erhoben werden, müssen dafür eingesetzt werden. Das hat nichts mit der Frage von Hochschulgebühren oder Studiengebühren zu tun.

Die fünfte Zusatzfrage bitte.

Herr Ministerpräsident, trifft es zu, dass sich die Regierungsparteien nur unter der Voraussetzung auf die Möglichkeit zur Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages geeinigt haben, dass keine weiteren Gebühren, also Langzeit- und Zweitstudiengebühren, eingeführt werden? Wenn ja, warum schaffen Sie als Landesregierung nicht auch die notwendige Rechtssicherheit und streichen die Langzeit- und Zweitstudiengebühren aus dem Hochschulgebührengesetz?

Frau Abgeordnete, ich habe eben bereits gesagt, dass es bei dem Verwaltungskostenbeitrag darum

geht, die Hochschulen in die Lage zu versetzen, ihrem Konsolidierungsbeitrag gerecht zu werden. Ich will an dieser Stelle sagen, dass wir den saarländischen Hochschulen zum einen bis zum Jahr 2020 Planungssicherheit gegeben haben und dass wir insofern Sie die Koalition ansprechen - in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD schon gesagt haben, wir erkennen an, dass es über diese Sicherheit hinaus in den saarländischen Hochschulen Bedarf an zusätzlichen Mitteln in Höhe von etwa 17 Millionen Euro gibt. Deswegen haben wir gesagt, wir können aufgrund der Haushaltslage ab dem Jahr 2020 und damit sogar schon ein Jahr früher, ein Jahr, bevor diese Rahmenvereinbarungen auslaufen, den Hochschulen 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das gibt der Haushalt unserer Meinung nach ab dem Jahr 2020 her. Wir haben anerkannt, dass es auf dem Weg dahin bei den Hochschulen die Notwendigkeit gibt, ihre Konsolidierungsbemühungen voranzutreiben. Dabei war es uns ganz besonders wichtig, dass studienflankierende Beratungsleistungen beispielsweise in Beratungsstellen, aber auch Dinge, die den Studienalltag für den einzelnen Studierenden schlichtweg erleichtern, nicht hinten herunterfallen. Deswegen haben wir gesagt: Wenn wir an der einen Stelle 15 Millionen zusätzlich anerkennen, wir aber sehen, dass es einen Mehrbedarf gibt, dann geben wir den Hochschulen die Gelegenheit, einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 2 Millionen Euro zu erheben. Darum geht es, um nichts anderes, Frau Abgeordnete.

Es gibt die Möglichkeit einer sechsten Zusatzfrage zu dem ersten Fragenkomplex.

Herr Ministerpräsident, Sie haben eben auf die Autonomie der jeweiligen Hochschulen verwiesen, die damit letztendlich fast schon ausgehöhlt ist. Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund, dass es die Landesregierung war, die den Weg zur Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages per Änderung des Hochschulgebührengesetzes im Dezember letzten Jahres frei gemacht hat, die Aussage der Hochschulleitung der Universität seit Beginn der Diskussion, eine mögliche Erhebung von Verwaltungskostengebühren sei der extremen Haushaltsnotlage der Universität geschuldet, die Uni sei von der Landespolitik aufgefordert worden, sich zu zusätzlichen Einnahmequellen zu äußern, und dass laut Präsident der HTW von den Hochschulleitungen diese Gebühren eigentlich niemand will?

Noch einmal: Wir haben trotz schwieriger Haushaltslage den Hochschulen einen finanziellen Rahmen

(Ministerpräsident Hans)

gegeben, der sich, so glaube ich, sehen lassen kann. Darüber hinaus haben wir gesagt, es gibt zusätzlich 15 Millionen per annum für die Hochschulen. Wir haben dann gesagt: Wenn das den Hochschulen tatsächlich nicht ausreicht, dann geben wir den Hochschulen ein Instrument an die Hand, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das tun die Hochschulen ganz aktuell. Die HTW hat das mit der Einführung des Verwaltungskostenbeitrages bereits umgesetzt, die Universität des Saarlandes berät heute darüber. Wie das ausgeht, wissen wir nicht, weil die Verhandlungen noch laufen.

Ich will auch sagen, dass dies das Bekenntnis der Koalitionsparteien zu Beginn dieser Koalition war. Es war keine Überlegung, die der Landesregierung nachts im Schlaf gekommen ist, sondern wir haben im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode festgehalten, dass die Hochschulen in der Lage sein müssen, in stärkerem Umfang durch Verwaltungskostenbeiträge eigene Einnahmen zu generieren. Es ist also klar spezifiziert, was wir damit meinen. Die Möglichkeit zur Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen ist dann mit Gesetzesvorlage entsprechend eingeführt worden.