Wir reden konkret darüber, ob das Parlament dem rundfunkrechtlichen Staatsvertrag zustimmt, ob wir das Saarländische Mediengesetz ändern oder ob wir das vielleicht nicht machen, Herr Kollege Dörr. Letzteres schlagen Sie ja vor, nichts zu tun, nicht zu handeln, abzuwarten. Ich sage ganz deutlich, diese Option haben wir nicht.
Es geht bei der Zustimmung zu diesem rundfunkrechtlichen Staatsvertrag um nichts anderes als darum, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk, dass Bildjournalisten, dass Printjournalisten, weiterhin in diesem Land ihre Arbeit machen können. Dazu bekennen wir uns doch als Parlament heute mit der Zustimmung zu diesem rundfunkrechtlichen Staatsvertrag!
Es ist ausdrücklich von der Europäischen Union in dieser Grundverordnung vorgesehen, dass Medienprivilegien, die vorher ja auch schon vorgesehen waren, auch unter der neuen Ägide der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung weiterhin existieren. Deswegen ist es von großer Bedeutung, wenn wir uns heute hier auch zur Eigenständigkeit unseres
Saarländischen Rundfunks bekennen wollen, dass wir diesen Staatsvertrag verabschieden. Im Übrigen beinhaltet der Staatsvertrag auch sehr wichtige Regelungen, die es noch einmal erlauben, dass die einzelnen Rundfunkanstalten untereinander kooperieren. Deswegen ist die heutige Vorlage, die Verabschiedung dieses Gesetzes in Zweiter Lesung, auch ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks. Das ist auch der Grund, denke ich, weshalb der Intendant heute da ist.
Aber gerade weil wir heute auch Schulklassen auf der Zuschauertribüne haben, muss man noch einmal darüber diskutieren, dass die Medienlandschaft heute längst nicht mehr die der Vergangenheit ist. Wir haben neben der Saarbrücker Zeitung und dem Saarländischem Rundfunk auch Online-Medien. Wir haben Phänomene wie soziale Netzwerke, Facebook, Snapchat, Instagram, Twitter und so weiter. Diese sozialen Netzwerke richten sich in ihrer Arbeit natürlich auch an die Saarländerinnen und Saarländer. Es geht darum, die Rechte derer zu schützen, die diese Netzwerke nutzen. Es geht aber auch darum, dass diejenigen, die im Saarland diese Netzwerke nutzen, entsprechende Ansprechpartner haben.
Deshalb bin ich froh, dass der Ausschuss einen entsprechenden Antrag vorgelegt hat. Mit diesem Abänderungsantrag beschreitet das Saarland erneut medienregulatorisches Neuland in der Bundesgesetzgebung. Eine vergleichbare Regelung gibt es bislang nicht. Ich glaube, es ist absolut nachvollziehbar, dass wir auch für Netzwerke, die 50.000 Nutzer im Saarland registriert haben, entsprechende Regelungen treffen, dass es einen Ansprechpartner gibt, an den man sich wenden kann. Ich glaube, die Saarländerinnen und Saarländer haben verdient zu wissen, das Land schaut genau hin, was die Daten der Bürger angeht, auch in sozialen Netzwerken, meine Damen und Herren.
Insofern, liebe Kollegin Spaniol, nehme ich es sehr ernst, wenn Sie sagen, uns macht die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung schon ein bisschen Bauchweh. Das geht mir auch so. Ich weiß, dass in den Vereinen, dass überall im Land darüber diskutiert wird. Aber lassen Sie uns doch bitte eine Herangehensweise wählen, die nicht alles noch dramatischer darstellt, als es ist, die nicht mystifiziert, sondern eine Herangehensweise, die Bürgern erklärt, worüber wir hier diskutieren.
Deshalb wäre mein Appell an dieses Parlament: Lassen Sie uns das Thema Datenschutz auf ständige Wiedervorlage legen! Schauen wir genau hin, wie die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in den nächsten Monaten und Jahren ge
schieht, beschäftigen wir uns mit diesem Thema! Ich halte es für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Deswegen ist dieses Gesetzgebungsverfahren ein weiterer Beitrag des Saarlandes für eine moderne saarländische Medienlandschaft. Ich bitte seitens der Landesregierung um Zustimmung. Vielen Dank.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 16/388 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/388 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/388 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU, SPD und LINKE-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/277, also über den Gesetzentwurf in Gänze. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/277 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/277 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir kommen damit zu Punkt 5 und 6 der Tagesordnung:
Zweite Lesung des Gesetzes zur Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drucksache 16/279) (Abänderungsanträge: Drucksachen 16/380 und 16/401)
Zweite Lesung des Gesetzes zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drucksache 16/278)
Beide Tagesordnungspunkte befassen sich mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unter den Zuschauern möchte ich eine Frau begrü
ßen, die bei der Umsetzung des Datenschutzrechts im Saarland eine wichtige Rolle spielt. Es ist unsere Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel. Seien Sie herzlich willkommen!
Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Petra Berg, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes an die Verordnung EU 2016/679, die Drucksache 16/279, wurde von der Landesregierung am 21. März 2018 in den Landtag eingebracht, in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG unmittelbares Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein.
Durch das vorliegende Gesetz soll das Saarländische Datenschutzgesetz an diese EU-DatenschutzGrundverordnung angepasst werden. Dazu ist eine grundlegende Neukonzeption des Gesetzes nötig, wobei aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts die Regelungen im Saarländischen Datenschutzgesetz nur noch ergänzend neben die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung treten.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner Sitzung am 22. März 2018 gelesen und die Anhörung von insgesamt 23 Personen und Institutionen beschlossen. In der Anhörung am 12. April 2018 gab es zahlreiche Änderungswünsche, die bei der Auswertung berücksichtigt wurden. Daraus resultierend hat die Fraktion DIE LINKE einen Abänderungsantrag zur Abstimmung gestellt mit folgenden Kernpunkten: eine datenschutzrechtliche Aufsicht und Kontrolle der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft, eine stärkere Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts von Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Daten, keine Einflussnahme von Landesregierung und Landtagsverwaltung beim Haushaltsaufstellungsverfahren der Landesbeauftragten für Datenschutz, eine Fristregelung bei der Verarbeitung von Bewerberdaten, eine rechtssichere Möglichkeit zur Nutzung von „besonderen Kategorien“ von Beschäftigungsdaten, eine Klarstellung hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen, die Verhinderung einer zeitlich unbegrenzten Aufbewahrung von Videoaufnahmen und
Auch die Fraktionen von CDU und SPD haben nach Auswertung der Anhörung einen Abänderungsantrag mit folgenden Kernpunkten vorgelegt: Gewährleistung einer datenschutzrechtlichen Aufsicht und Kontrolle der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft, die Zulässigkeit von Kollektivvereinbarungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, die Klarstellung hinsichtlich der Wahrung der Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen, die Einschränkung der Begründungspflicht bei der Verarbeitung zu Archivzwecken, Auskunftsanspruch von Angehörigen der betroffenen Personen nach deren Tod, Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu Archivzwecken.
Der Abänderungsantrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion wurde in der Ausschusssitzung am 03. Mai 2018 mit Stimmenmehrheit von CDU- und SPDFraktion bei Gegenstimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig mit den Stimmen von CDU, SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 6, der Drucksache 16/278. Das Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/ 679, die Datenschutz-Grundverordnung, Drucksache 16/278, wurde von der Landesregierung am 21. März 2018 in den Landtag eingebracht, in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Durch dieses Gesetz soll dem Grundsatz Rechnung getragen werden, das Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in allen Mitgliedsstaaten anzupassen und diesem damit gleichwertig Geltung zu verschaffen. Insoweit wird im Saarländischen Beamtengesetz und im Disziplinargesetz künftig für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten der einheitliche Begriff der „Verarbeitung“ verwendet.
Damit Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter auch während der Inanspruchnahme von Pflegezeit ohne Fortzahlung von Dienstoder Anwärterbezügen einen Anspruch auf Beihilfe haben, wird das Saarländische Beamtengesetz ent
sprechend ergänzt. Zur Neuregelung des Mutterschutzrechts wird die bisherige Ermächtigungsgrundlage im Saarländischen Beamtengesetz angepasst. Schließlich erfolgt im Saarländischen Disziplinargesetz eine Klarstellung, dass das Landesverwaltungsamt als oberste Dienstbehörde bei Disziplinarverfahren zuständig ist für kommunale Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, die zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung keinen Dienstvorgesetzten haben.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner Sitzung am 22. März 2018 gelesen und die Anhörung von insgesamt 23 Personen und Institutionen beschlossen. In der Anhörung am 12. April 2018 gab es lediglich vom Unabhängigen Datenschutzzentrum die Anregung einer Klarstellung im Falle der Verweigerung des Auskunftsrechts. Der Ausschuss hielt diese nicht für notwendig.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. Vielen Dank.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. Ich erinnere daran, dass wir uns darauf verständigt haben, die Aussprache zu den Punkten 5 und 6 gemeinsam durchzuführen. - Als Erstem erteile ich in der Aussprache Herrn Dennis Lander, DIE LINKE-Landtagsfraktion, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Datenschutz-Grundverordnung ist wirklich ein riesiger Fortschritt. Es ist wichtig und überfällig, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf erhalten zu erfahren, was mit ihren Daten passiert. Sie können künftig auch personenbezogene Daten löschen lassen. Es ist gut und überfällig, dass die Konzerne mehr in die Pflicht genommen werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Nun ist es höchste Zeit, die rechtlichen Regelungen zu vereinheitlichen, gerade in Zeiten von immer vernetzteren und smarteren Fabriken und immer mächtiger werdenden Internetkonzernen.
Es geht um die Frage, wem die Daten eigentlich gehören: Denjenigen, die sie hochladen, oder den Plattformen, die sie verarbeiten und speichern? Wer darf welche Daten eigentlich vervielfältigen und wem gehören die Gewinne, die durch datenbasierte Werbung entstehen? Schließlich sprudeln die Kassen bei Facebook, Google und Co. durch die Datenspu
ren, die wir hinterlassen. Daran wird auch das neue Gesetz nichts ändern, denn ein Großteil der Nutzer wird auch weiterhin einfach die Einwilligung dazu geben, allein schon deshalb, weil sie sonst die Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Durch die Datenschutz-Grundverordnung und die Anpassung im Landesrecht wird - da brauchen wir uns wirklich nichts vormachen - kein Paradies anbrechen. Im Bundestag hat DIE LINKE deshalb einen Antrag eingebracht, um die Spielräume der EU-Mitgliedsstaaten besser nutzen zu können. Wir haben dabei fünf Punkte erarbeitet: Erstens die Stärkung der Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger durch ein besseres Auskunftsrecht und eine bessere Möglichkeit, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Zweitens mehr Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten für die Landes- und Bundesbeauftragten für Datenschutz. Dadurch können sie härter durchgreifen. Drittens müssen wir aus datenschutzrechtlicher Sicht mehr auf die Finger der Nachrichten- und Geheimdienste schauen. Viertens muss das Datensammeln beim sogenannten Scoring-Verfahren beschränkt werden, wenn beispielsweise die Kreditwürdigkeit geprüft wird. Fünftens muss für Beschäftigte ein neues und ein gesondertes Datenschutzrecht her.
Ja, es ist noch reichlich Luft nach oben bei der Datenschutz-Grundverordnung. So wünschen wir uns hier im Saarland mehr Kontrolle der saarländischen Verfassungsschutzbehörde. Vor vier Jahren hat die DIE LINKE im Landtag einen Antrag gestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger umgehend zu informieren sind, wenn personenbezogene Daten erhoben werden, beispielsweise bei der SCHUFA, bei Creditreform und anderen. Damals lehnten CDU und SPD diesen Antrag ab.
Auf Landesebene haben wir darüber hinaus gerade im Rahmen der Anhörung zahlreiche Verbesserungsvorschläge gehört. Ich möchte einige nennen: Die Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass Aufsicht und Kontrolle der Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft so, wie die gesetzliche Grundlage momentan ist, nicht mehr möglich sind. Dabei ist die Staatsanwaltschaft doch naturgemäß mit sensiblen Daten betraut wie beispielsweise mit verdeckten Ermittlungen, Überwachungen, medizinischen Zwangsmaßnahmen oder Funkzellenabfragen. Wir haben die Anregungen der Datenschutzbeauftragten in unserem Antrag berücksichtigt, damit eine Kontrolle der Staatsanwaltschaft gewährleistet ist. Wir wollen den Gesetzentwurf dahingehend ergänzen, dass jeder Einfluss anderer Stellen auf den Haushaltsvoranschlag der Landesbeauftragten für Datenschutz ausgeschlossen ist, damit das Unabhängige Datenschutzzentrum auch weiterhin unabhängig bleibt.
Überhaupt gehört für uns die Stärkung des unabhängigen Datenschutzzentrums dazu, denn durch die Verordnungen und Anpassungsgesetze gibt es eine ganze Flut neuer Richtlinien, Rechte und Pflichten und einen entsprechenden Informationsbedarf für die Bürgerinnen und Bürger, für kleine und mittlere Unternehmen und für gemeinnützige Einrichtungen. Deshalb ist eine deutliche Personalaufstockung beim unabhängigen Datenschutzzentrum zwingend notwendig.