Ja, ich weiß, es ist spät. Ich bin auch gleich fertig. Werden durch die Forderung der Transparenzregeln in unserem heutigen Antrag die gesetzlich festgelegte Informationspflicht über eine Mindestlebensdauer, die Deklaration von Verschleißteilen, Anforderungen an Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit, Gewährleistungsfristen und so weiter umgesetzt, wäre das ein weiterer guter und wichtiger Schritt, was Verbraucherrechte und Verbraucherschutz angeht.
Ich glaube aber auch, dass sich der Markt dabei selbst regeln wird. Aufklärung für die Verbraucher in all diesen Punkten ist wichtig. Made in Germany steht immer noch für gute Qualität, das sollte auch weiterhin so bleiben, damit der Verbraucher nicht das Vertrauen verliert und die Bereitschaft, mehr Geld für ein langlebiges Produkt auszugeben, nicht drastisch sinkt. Wenn Verbraucher sich in Zukunft bei ihrem Kaufverhalten verstärkt nach diesen Orientierungshilfen richten, werden auch die Hersteller reagieren müssen. Niemand will auf diesem hart umkämpften Markt auf der Strecke bleiben, und man wird sich zwangsläufig anpassen müssen. Deshalb wäre es natürlich wünschenswert, dass Firmen sich diesen Forderungen nicht verschließen und freiwillig aktiv werden, also freiwillig am Verbraucherschutz mitarbeiten. Wenn Branchen über Selbstverpflichtung reden und diese anbieten, muss sie auch umgesetzt werden. Hinhaltetaktiken können dabei nicht akzeptiert werden. Das bedeutet auch, dass die Branchen bei Nichteinhaltung der Selbstverpflichtung selbst Sanktionen festlegen müssen.
Saarländische Betriebe haben in den vergangenen Jahren zum Schutz des Verbrauchers schon reagiert. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen: Globus Baumarkt hat auf verschiedene Produkte eine Garantie von sieben Jahren, AlphaTecc hat auf fast alle Haushaltsgeräte schon drei Jahre Garantie. Das sind zwei gute Beispiele. Ich hoffe, unseren oben genannten Forderungen folgen noch viele Hersteller
Im Sinne der Verbraucher und im Sinne ihres Schutzes sollten wir heute ein Zeichen setzen. Ich bitte Sie alle, unserem vorliegenden Antrag zu folgen und ihm zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fretter. - Für die AfDFraktion hat der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren - es sind schon etwas weniger geworden -, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz ist Menschenschutz. Der Verbraucherschutz muss selbstverständlich ständig verbessert werden. Er muss den sich schnell wandelnden technischen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Wir wollen Klarheit durch Information, um Haftung und Kontrolle zu ermöglichen. Dies erfordert unter anderem die Stärkung verbraucherschützender Einrichtungen wie der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen.
Die vom Regierungsbündnis beworbene Musterfeststellungsklage als Verbraucherschutzmaßnahme bringt dem Verbraucher nach unserer Ansicht letztlich nichts, weil dieses Verfahren eigentlich nur dazu dient, gerichtlich festzustellen, ob gegebenenfalls ein Anspruch besteht oder nicht. Die betroffenen Verbraucher müssen ihre Ansprüche nach einem Musterfeststellungsverfahren immer noch individuell vor einem Gericht einklagen und durchsetzen. Die Zulassung von Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild wäre im Sinne der Verbraucher ein echter Schritt zu mehr Verbraucherschutz.
Weiter sind Kompetenzen im Verbraucherschutz, die an die Europäische Union abgegeben wurden, nach dem Subsidiaritätsprinzip - also dem Selbstständigkeitsgrundsatz - zu prüfen und gegebenenfalls in nationale Kontrolle zurückzuführen. Europäische und internationale Harmonisierung von Standards darf zu keiner Abschwächung erreichter Schutzniveaus führen.
Den Versuchen einzelner Hersteller, die Lebensdauer ihrer Produkte zum Nachteil des Kunden künstlich zu verkürzen - also Obsoleszenz als künstliche, bewusste oder absichtliche Alterung -, ist unter anderem durch unabhängige Produkttests und der zeitnahen Veröffentlichung der Ergebnisse entgegenzuwirken. Wir wollen, dass diese Tests häufiger und regelmäßig durchgeführt werden.
Die Stiftung Warentest wurde bereits 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um den Verbrauchern durch vergleichende Tests von Waren und Dienstleistungen eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten. Wir fordern nochmals nachdrücklich eine Stärkung dieser Einrichtungen durch den Gesetzgeber.
Ich habe den Antrag der Regierungsfraktionen ein paarmal durchgelesen. Mich erstaunt das immer wieder. Es sind viele Dinge drin, die wir ohne Weiteres unterstützen könnten, andere Dinge aber weniger, zum Beispiel Ihre Forderung, die gesetzlich geregelte Gewährleistung nach dem BGB für langlebige und hochwertige Produkte pauschal von zwei auf fünf Jahre auszuweiten. Das erscheint uns zu starr. Sinnvoller ist es, die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung von der zu erwartenden Lebensdauer des Produktes abhängig zu machen. Das gibt es bereits in den Niederlanden und in Finnland.
Mich erstaunt es immer wieder, wenn ein Antrag von den Regierungsparteien kommt, der sich an die Regierung richtet. Da frage ich mich, ob die von selber nichts machen. Muss sie zu etwas gestoßen werden? All diese Dinge könnte die Regierung auch machen, ohne dass die Regierungsparteien sie dazu auffordern. Sie werben auch noch um die Opposition, damit sie mitmacht.
Nun muss ich aber sagen - ich will doch gerecht und objektiv bleiben -, dass wir beim letzten Antrag nicht mitgestimmt haben, weil wir das als glattes Propagandapapier gesehen haben. Hier hat sich eine Verbesserung eingestellt. Es steht also nicht mehr da: Die bisher ganz ausgezeichnete Arbeit der Regierung bitten wir doch dringendst fortzuführen und so weiter. Die Forderungen sind wirklich konkret gestellt, ohne blumige Sprache drumherum. Wir können damit zufrieden sein.
Das ist klar. Das kann ich mir gut vorstellen, Frau Rehlinger. Ich habe keine Probleme, mir das vorzustellen. - Wir werden uns heute an der Abstimmung beteiligen, aber wir werden den Antrag ablehnen.
(Beifall von der AfD. - Vereinzelt Lachen. - Abg. Thul (SPD) : Ich vermisse die PIRATEN. - Ministerin Rehlinger: Ich bin gespannt, wie das Protokoll an der Stelle aussieht. - Heiterkeit.)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zuerst einmal Dank sagen, dass wir uns überhaupt mit diesem Thema beschäftigen angesichts der Tatsache, dass morgen und übermorgen die Verbraucherschutzministerkonferenz tagt und dass sich einer von mehreren Anträgen damit befasst, die Initiativen des Saarlandes in den Bund hineinzutragen.
Ich will auch für die Klarheit in der Debatte Dank sagen, auch wenn sie stark gegensätzlich ist. Die einen sagen, das geht uns nicht weit genug und man muss noch viel mehr draufpacken. Die anderen sagen, das geht uns viel zu weit. Diese entlarven sich noch als diejenigen, denen die Interessen deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher am Allerwertesten vorbeigehen. Das haben wir gerade eben bei einem Fraktionsvorsitzenden der Oppositionsparteien gehört. Das ist schon ein starkes Stück, wenn man sagt, man will für weniger Verbraucherrechte eintreten. Man ist der Auffassung, dass man sich mit weniger begnügen soll als das, was auch den deutschen Verbrauchern zusteht. Das sollte man auch den Wählern sagen. Wir haben in diesem Land den Anspruch, den Verbraucherinteressen Genüge zu tun und das in einer Art und Weise, dass sie zu ihrem Recht kommen. Das ist unser Auftrag. Dem kommen wir nach, auch mit diesem Antrag zur Obsoleszenz.
Es ist aus meiner Sicht in diesem Antrag klar und eindeutig festgestellt, was man will. Man will Werkzeuge, rechtliche Grundlagen und vor allem mit Blick auf die Durchsetzungsfähigkeit der Ansprüche der Verbraucher etwas, was diejenigen, um deren Rechte es geht, nicht überfordert. In den zurückliegenden Wochen und Monaten ist auch dank der Initiative des Saarlandes beim Thema Musterfeststellungsklage - das steht in diesem Antrag drin - einiges erreicht worden. Morgen wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich die Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen. Ich bin der festen Überzeugung, das ist ein Meilenstein zur Durchsetzung der Verbraucherrechte in Deutschland. Darauf muss man stolz sein.
Dass das den Intellekt des einen oder anderen überfordert, ist das eine. Dass man dieses Instrument aber in Abrede stellt, ist das andere. Wir haben mit dieser Musterfeststellungsklage eine deutliche Abgrenzung zum amerikanischen System, wo eben nicht die Interessen des Verbrauchers im Vorder
grund stehen. Vielmehr verdienen sich durch die Art und Weise der Ausgestaltung letztlich einzig und allein die Anwälte durch Provisionen und Abtretungen goldene Nasen. Mit dieser Musterfeststellungsklage, wie wir sie morgen auf den Weg bringen, wird nach meiner Auffassung dafür Sorge getragen, dass die Interessen der Verbraucher und nicht die Abschöpfung von Vorteilen für irgendwelche Anwaltskanzleien im Vordergrund stehen. Auch das ist ein positiver Ansatz.
Etwas Weiteres ist für mich in dem Zusammenhang wichtig: die Obsoleszenz. Das macht den eigentlichen Antrag aus. Von den Vorrednern ist dazu schon alles gesagt worden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Beschluss - auch dank der Zustimmung aller in diesem Haus, auch der in der Regierung befindlichen Kollegen - ein gutes Argument haben, morgen in der Konferenz eine breite Mehrheit dafür hinzubekommen.
Das gilt auch für andere Themen, die dort eine Rolle spielen, wenn es darum geht, Verbraucherrechte zu schützen oder Interessen wahrzunehmen. Das betrifft die Eindämmung von unlauterer Werbung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Ernährung oder die Fahrgastrechte von Bahnkunden sowie andere Punkte, die wir dort ansprechen werden.
Es gehört auch dazu, die Transparenz und Information herzustellen mit Blick auf Verstöße und Verbrauchertäuschungen, die damit einhergehen. Diese sollen wieder veröffentlicht werden. Wir haben das Instrument, das uns durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anhand gegeben wurde, umgesetzt. Im Saarland wird in den entsprechenden Punkten wieder veröffentlicht, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Information in Anspruch nehmen können, wo etwas im Argen liegt, aber auch wo es nachgebessert wurde. In diesem Sinne vielen Dank für diesen Antrag, er hilft uns, die Durchsetzung der Verbraucherrechte noch stärker wahrnehmen zu können als bisher.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 16/439. Wer für die Annahme der Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/439 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Entschädigung von Unwetterschäden (Drucksache 16/441)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Umfassendes Konzept gegen Unwetterschäden weiterentwickeln (Drucksache 16/460)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Vorsorge für künftige Unwetter treffen (Drucksache 16/458)
Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seit dem 01. Juni, als es Kleinblittersdorf als Erstes traf, fast zwei Wochen hinter uns, in denen es viele heftige Unwetter gab. Erinnern wir uns nur an die letzten drei Tage. Kein Landkreis, welcher nicht starke Schäden an Bauwerken und Infrastruktur zu verzeichnen hätte. Wir erkennen die Bemühungen der Landesregierung an, die physisch wie finanziell existenzbedrohenden Folgen solcher Unwetterkatastrophen abzumildern und den Betroffenen irgendwie zu helfen. Allerdings sind 1 Million Euro aus dem Landeshaushalt bei derartigen Schäden - die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest, es ist aber von zig Millionen auszugehen - nur ein symbolisches Trostpflaster, welches bestenfalls einen geringen Teil der Schäden abdeckt. Auf dem Gros bleibt der einzelne Geschädigte wohl sitzen. Die aktuelle Lage zeigt auch, wie unausgegoren und am Ende hilflos die gesamte Unterstützung bei Unwetterschäden zurzeit ist. Das Maßnahmenpaket vom 06.06.18 bezieht sich auf die in der Nacht vom 31.05. auf den 01.06.2018 entstandenen Schäden und ist nicht auf zukünftige Schadensereignisse anwendbar.
Was machen wir nun mit den Schäden der letzten zwei, drei Tage und den Schäden, die möglicherweise - hoffentlich nicht, aber man muss damit rechnen - noch im Juli oder August folgen werden, ganz bestimmt aber in den nächsten Jahren, da diese Art von Ereignis leider immer wahrscheinlicher und häufiger wird? Kopiert die Landesregierung wieder den
Text des Maßnahmenkatalogs und ersetzt die Daten durch die aktuellen Unwetterereignisse? Ich beziehe mich da auf den Text von 2016 von Dirmingen. Passt die Landesregierung den Text des Maßnahmenpakets weiter den finanziellen Erfordernissen an? Geld ist ja keines da. So steht unter Punkt 16 der Vorlage zum Maßnahmenpaket von 2016 - wie gesagt, Dirmingen -: „Das Ministerium für Inneres und Sport stellt zur Behebung von Flutschäden bis zu einer Million Euro an Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung.“ Im Maßnahmenpaket von 2018 heißt es nur noch: „Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport stellt zur Behebung von Flutschäden in Einzelfällen Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung.“ Dass an Bedarfszuweisungen für die Kommunen dabei 0 Euro vorgesehen sind, lässt sich schon an der Vorbemerkung von 2018 ablesen, wo es heißt: „Unter Berücksichtigung der kommunalen Mittel steht im Rahmen der Finanzhilfemaßnahmen somit ein Hilfsvolumen von zusammen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.“ 2016 wurde noch mitgeteilt, es beinhaltet eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro.
Abgesehen davon, dass die Hilfsmaßnahmen für Privathaushalte und Kommunen die Schäden nicht wirklich regulieren, stellt sich doch die Frage, bei wem jetzt noch die weitere Million an Schäden hängenbleibt, die seit 2016 bereits aus dem Maßnahmenpaket entfernt wurde. Wer muss diese Million zusätzlich tragen? Richtig, die Städte und Gemeinden. Zusätzlich zu den Schäden an kommunaler Infrastruktur - Fechinger Schwimmbad total ruiniert, ein Riesenverlust - und Gebäuden sind die Gemeinden und Gemeindeverbände noch dazu verpflichtet,
die vom Ministerrat beschlossenen Maßnahmen gemäß Punkt 4.1 - - Frau Rehlinger, ich bin ja so froh, dass ich Sie so glücklich mache hier neben mir.