Alleine das zeigt: Diese Landesregierung hat in den letzten Jahren ihre Aufgaben wahrgenommen. Sie ist aber nicht der entscheidende Player. Die entscheidenden Verantwortlichen sitzen in den Städten und Gemeinden. Die müssen sich dieses Themas noch stärker annehmen, und sie sollen sich darüber im Klaren sein, dass das Land, die Landesregierung und mein Haus an ihrer Seite stehen und dabei helfen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In diesem Zusammenhang gilt dann auch das, was in dem Antrag der Koalitionsfraktionen festgeschrieben wurde, nämlich dass wir 2018 so handeln werden, wie wir es 2016 gemacht haben. Das gilt auch für zukünftige Ereignisse, von denen wir hoffen, dass sie nicht mehr so stark sein werden, was aber wenig wahrscheinlich ist. Wir werden analysieren, was passiert ist, welche Vorsorgemechanismen es gab und wie sie funktioniert haben. Das haben wir letzte Woche schon in Kleinblittersdorf getan, in St. Ingbert, in Mandelbachtal, aber auch in Saarwellingen, in der Landeshauptstadt und in den anderen Städten und Gemeinden. Wir stehen dort mit unseren Expertisen zur Verfügung und wollen auch helfen, dass sich die Kommunen mit ihren jeweiligen potenziellen Starkregengefährdungen in ihrem Gemeindegebiet vertieft auseinandersetzen, wie es in Punkt 5 des Antrags der Koalition steht.
Wir haben in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt, dass wir niemanden alleinlassen. Das gilt auch jetzt für die in den letzten Tagen und Wochen Geschädigten - nicht nur für Privatpersonen oder für in Unternehmen Tätige, sondern auch für Städte und Gemeinden. Das haben wir auch 2016 hingekriegt. Ich sage aber auch: Es gibt dazu auch die Mitwirkungspflicht der Privaten. Man kann, nein, man darf sich nicht darauf verlassen, dass der Staat einem die Schäden oder die Vorsorge abnimmt.
Die Diskussion rund um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung ist ja auch nicht neu, die haben wir in den letzten Jahren schon oftmals geführt, dazu gibt es auch Expertisen und Einschät
zungen. Es ist aber nicht so einfach machbar, da gibt es auch verfassungsrechtliche Hürden und Schwierigkeiten. Ich habe es gestern in der Landespressekonferenz gesagt: Wenn es denn aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, dieses Problem zu lösen, dann muss man zumindest dafür Sorge tragen, dass es den Versicherern nicht so einfach gemacht wird, wie es teilweise an der ein oder anderen Stelle erscheint, dass sie die ausschließen, von denen sie glauben, dass sie ihnen zu teuer werden, oder dass sie die Prämien so hoch ansetzen, dass die Menschen in Risikogebieten sich nicht versichern können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde mich als Vorsitzender der VSMK dieses Themas annehmen und mit den entsprechenden Vertretern des deutschen Versicherungsgewerbes ein Gespräch führen unter Einbeziehung des Bundes, um dafür zu sorgen, dass es eine bezahlbare Basisabsicherung gibt, damit die Hochwasseropfer den Schaden zumindest nicht zu 100 Prozent allein tragen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In diesem Zusammenhang ist auch das, was wir in den letzten Jahren gemacht haben, zu sehen. Wir versprechen nicht jedem alles, sondern das, was wir versprechen, unterlegen wir mit Fakten, und das, was versprochen wurde, wird dann auch umgesetzt. Das war 2016 so, das wird in diesem Jahr so sein und wir wollen es auch in den kommenden Jahren so halten, dass wir auf die jeweiligen Ereignisse abgestellt reagieren, in Art und Umfang so, wie es notwendig und sinnvoll ist. Wir verfahren aber nicht nach dem Motto: Wir versprechen jedem alles, der Staat übernimmt das Risiko für alles Erdenkliche, was passieren kann. Das kann und wird nicht funktionieren, alleine schon deswegen nicht, weil es nicht umsetzbar und nicht zu gewährleisten wäre.
Ich will an dieser Stelle noch etwas zu dem Spruch „Hallo, Herr Kaiser!“ sagen. Wenn wir nicht hingefahren wären, wären die gleichen Leute, die jetzt „Hallo, Herr Kaiser!“ rufen, die, die gefragt hätten: Warum geht die Landesregierung nicht vor Ort und schaut sich das an? So einfach kann man es sich natürlich auch machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will an der Stelle sehr deutlich zum Ausdruck bringen, dass diese Landesregierung sich gekümmert hat und sich auch weiterhin kümmern wird. Jeder muss im Rahmen seiner Verantwortung Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen. Das gilt auch für die Landesregierung. Dem haben wir uns in den letzten Jahren schon gestellt, das werden wir auch zukünftig tun. Ich hoffe, dass das Parlament uns in
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/ 441. Wer für die Annahme der Drucksache 16/441 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/441 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/460. Wer für die Annahme der Drucksache 16/460 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/460 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU, SPD und DIE LINKE, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/458. Wer für die Annahme der Drucksache 16/458 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/458 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Landtagsfraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Landtagsfraktion.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Entlastung für die Haushaltsrechnung 2015 (Drucksache 16/453)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung Herrn Abgeordnetem Marc Speicher das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das ureigenste Recht des Parlamentes in der parlamentarischen Demokratie ist das Budgetrecht, das Haushaltsrecht. Wir werden in einigen Wochen erneut über die Ausgabe von rund 4.000 Millionen Euro diskutieren, und am
Ende dieses Prozesses steht eben der Bericht des Unterausschusses zur Entlastung der Landesregierung. Es ist Tradition, dass der Bericht am Ende der Plenarsitzung kommt und es traditionell auch eher spät wird. Ich darf jedoch beruhigend darauf hinweisen, dass der Bericht auf 37 Seiten gekürzt werden konnte und insofern von einem schnellen Vollzug ausgegangen werden kann.
Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2015 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen erstatte. In seiner Sitzung am 15. November 2017 hat der Landtag der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2014 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist dem Auftrag nachgekommen und hat mit Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Europa vom 21. März 2018 zu den im Bericht des Ausschusses ausgesprochenen Empfehlungen Stellung genommen.
In seiner Sitzung am 29. Mai 2018 hat sich der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung damit befasst und konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments zum großen Teil Rechnung getragen worden ist. Allerdings hat die Landesregierung in mehreren Fällen auf der von ihr bisher vertretenen Ansicht bestanden. Der Ausschuss hatte die Entscheidung über den Bau einer Pontonbrücke am Osthafen in Saarbrücken als ein klassisches Beispiel für die Förderung unwirtschaftlich geplanter Baumaßnahmen bewertet. Das Ministerium hat hingegen weiterhin betont, dass von der bauaufsichtsrechtlichen Prüfstelle seinerzeit keinerlei Bedenken hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Ausführung des Brückenbauwerks als Pontonbrücke geltend gemacht worden seien. Dennoch hat sich das Ministerium bereit erklärt, künftig in vergleichbaren Fällen vom Antragsteller eine Dokumentation der fachlichen Argumentation für die Variantenwahl mit einer qualifizierten Kostenschätzung beziehungsweise -berechnung zu verlangen - wie vom Ausschuss gefordert. Auf diese Weise kann nach Ansicht des Ausschusses sichergestellt werden, dass in die Entscheidung verstärkt wirtschaftliche Aspekte Eingang finden.
In einem weiteren Fall hatte der Rechnungshof bei seiner Prüfung festgestellt, dass die Abwicklung von fünf Baumaßnahmen durch eine Reihe von Fehlentscheidungen aller Beteiligten gekennzeichnet war, die zu teils mehrjährigen Überschreitungen der Bauzeiten und zu erheblichen Mehrkosten geführt ha
ben. Nach Einschätzung des Rechnungshofes waren diese zu einem großen Teil auf die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen einer ÖffentlichPrivaten Partnerschaft (ÖPP) zurückzuführen. Der Rechnungshof hat daher empfohlen, künftig grundsätzlich auf die Durchführung von ÖPP-Maßnahmen zu verzichten. Der Ausschuss und der Landtag teilten hingegen die Ansicht des Ministeriums, dass die Landesregierung weiterhin ÖPP-Verfahren in Betracht ziehen kann. Der Ausschuss legt jedoch Wert darauf, dass die grundsätzliche Entscheidungsfindung über ein Bauprojekt auf Landesseite abgeschlossen ist, damit vor einer Auftragsvergabe eine umfassende Risiko- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden kann.
Schließlich hatte der Ausschuss bei der ambulanten Frühförderung und heilpädagogischen Hilfen für Kinder zur Kenntnis nehmen müssen, dass seit der Einführung der Komplexleistung „Frühförderung“ im Jahr 2008 der pauschale Kostenanteil der Krankenkassen lediglich 20 Prozent betrug, die tatsächlichen medizinisch-therapeutischen Leistungen aber im Schnitt über 40 Prozent höher ausgefallen seien. Solange keine neue Kostenaufteilung vereinbart ist, trägt das Saarland die geschätzten Mehrkosten in Höhe von über 1,17 Millionen Euro pro Jahr. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes seit Beginn des Jahres die Notwendigkeit besteht, eine Landesrahmenvereinbarung zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und den Verbänden der Leistungserbringer zu schließen. Eine Vereinbarung käme allerdings nur dann zustande, wenn sich alle drei beteiligten Parteien einig seien. Komme die Rahmenvereinbarung bis zum 31.07.2019 nicht zustande, sollte die Landesregierung durch Rechtsverordnung entsprechende Regelungen treffen. Die Krankenkassen waren bisher mangels einer gesetzlichen Regelung nicht zu einer Mehrleistung bereit. Sie haben aber ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen lassen, mit dem Land eine neue Vereinbarung abzuschließen unter der Voraussetzung, dass grundsätzliche Prozesse der interdisziplinären Frühförderung überarbeitet werden. Da der Abschluss aktuell aber noch nicht absehbar ist und es noch umfangreicher Verhandlungen mit den Beteiligten bedarf, ist die Landesregierung weiterhin aufgefordert, zeitnah über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
Meine Damen und Herren, der Unterausschuss hat sich zu Beginn seiner Beratungen zur Prüfung der Haushaltsrechnung mit dem Allgemeinen Teil des Berichts beschäftigt. Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen: Die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Die Finan
zierungsrechnung weist eine Neuverschuldung und damit einen Schuldenzuwachs von netto rund 240 Millionen Euro aus. Zur Schuldentilgung wurden nach dem Abschlussbericht zur Haushaltsrechnung 2015 insgesamt 1,332 Milliarden Euro aufgewandt. Nach den Vorgaben des Haushaltsplans wurde die Kreditobergrenze überschritten, was ausnahmsweise zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder aber bei Vorliegen eines außerordentlichen Bedarfs des Landes zulässig ist. Die Landesregierung hat dies mit dem Vorliegen eines außerordentlichen Bedarfs begründet. Im Haushaltsvollzug jedoch hat sich die im Haushaltsplan vorgesehene Finanzierung laufender Ausgaben durch Kredite nicht für notwendig erwiesen, da die laufenden Eingaben zu deren Abdeckung ausgereicht haben. Das Saarland konnte damit erstmals seit Langem im Haushaltsvollzug eine Unterschreitung der Kreditobergrenze realisieren, da die Einnahmen aus Krediten die Ausgaben für Investitionen unterschritten haben. Das ist eine besondere Wegmarke und es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in ein Saarland ohne neue Schulden.
Das Finanzministerium hat die erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts während des laufenden Haushaltsjahres zur Einhaltung des Defizitabbaupfades sichergestellt und damit Sorge dafür getragen zu vermeiden, dass ein unerwartet hoher Abbau von Haushaltsresten das tatsächliche Haushaltsdefizit über die mit dem Bund festgelegte Defizitobergrenze hebt und deshalb der Anspruch auf die Auszahlung der fünften Rate der Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro verfiele. Das avisierte Ziel der vollständigen Auszahlung der Hilfen wurde auch für 2015 erreicht. Gleichwohl hat der Ausschuss der Landesregierung empfohlen, auch weiterhin an dem Ziel festzuhalten, das Volumen der Reste zu begrenzen und möglichst schnell weiter abzubauen.
Die Verschuldung im Kernhaushalt ist 2015 angestiegen, allerdings weitaus weniger, als dies prognostiziert worden ist. Die Landesregierung hat ihr Ziel weiterverfolgt, die Haushaltskennzahlen mit dem eingeschlagenen Sanierungskurs und den gewährten Konsolidierungshilfen schrittweise zu verbessern.
Der Ausschuss erkennt an, dass die im Ländervergleich außerordentlich niedrige und nach Abzug von Vorbelastungen noch verbleibende Finanzkraft des Saarlandes zwangsläufig auch eine gewisse Ausgabenzurückhaltung bei den Investitionen nach sich zieht, um die Vorgaben des Defizitabbaupfades einhalten zu können.
des Landeshaushalts nicht unwesentlich vom Eintritt bestimmter Risiken beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Landesregierung eine Strategie der Risikobegrenzung und der Vorsorge. Hier wurden Swaps, langfristige Zinssicherungsgeschäfte, eingegangen. Ebenso wurden Kredite mit möglichst langer Laufzeit abgeschlossen. Der Ausschuss konnte als positive Nachricht zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung die langjährige Forderung des Rechnungshofes nach Einsparungen im Bereich der Förderprogramme nunmehr mit dem Subventionsabbau angegangen ist. Der Entlastungseffekt beträgt pro Jahr 15,34 Millionen Euro.
Das Saarland ist gehalten, weiterhin Maßnahmen zur Stärkung seiner Wirtschafts- und Finanzkraft zu ergreifen, um allmählich die Abhängigkeit des Landes von besonderen bundesstaatlichen Leistungen zu verringern.
Aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich einige Sachverhalte vortragen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für wesentlich erachtet hat. Textziffer 29, die Sie dem Rechnungshofbericht entnehmen können, betraf kleine Neu-, Umund Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungsund energiesparende Maßnahmen.
Der Rechnungshof hat flächendeckend untersucht, mit welchen Strategien die Hochbauverwaltung den Werterhalt des Landesliegenschaftsvermögens durch kleine Unterhaltungsmaßnahmen langfristig sichert. Er hat dabei festgestellt, dass auf der Basis der bisherigen Vorgehensweise ein wirtschaftliches Handeln ausgeschlossen ist. Insbesondere wurden Strategien zum nachhaltigen Werterhalt des Vermögens vermisst.
Trotz Haushaltsresten in beachtlicher Millionenhöhe sei seitens des Finanzministeriums als Argument gegen die Aufnahme zusätzlicher größerer Maßnahmen in den Bauhaushalt auch die fehlende Finanzierbarkeit vorgetragen worden, weil der Nettoabbau von Haushaltsresten das Defizit des Landes erhöhe. In vielen Fällen haben die Leistungen der freiberuflich Tätigen nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen. Hier fehlt es an Personal, um die Verstöße festzustellen.
Bei der Durchsicht des Schriftverkehrs hat der Rechnungshof festgestellt, dass größere Baumaßnahmen darüber hinaus mehrfach in kleinere Maßnahmen unterteilt worden sind, um die Erstellung einer HUBau zu vermeiden und damit die Beteiligung des Parlaments zu verhindern.
Die Regierung weist darauf hin, dass bedingt durch das Ressortprinzip sowie infolge fehlender finanzieller und personeller Ressourcen ein lückenloser und umfassender Kenntnisstand über den baulichen Zustand aller Liegenschaften des Landes derzeit nicht zu leisten sei. Die Forderung des Rechnungshofes,
eine Bestandsanalyse aller Liegenschaften durchzuführen und den abgeleiteten Baubedarf nach rechtlichen, substanziellen und nutzerbedingten Kriterien zu priorisieren, hält auch die Hochbauverwaltung für einen richtigen Ansatz.
Der Unterausschuss hält eine grundlegende Überprüfung der Haushaltsansätze durch das Finanzministerium für erforderlich. Mögliche finanzielle Spielräume sollten mittelfristig für die Aufnahme zusätzlicher größerer Maßnahmen genutzt werden. Die Veranschlagungen im Bauhaushalt sollten mit Blick auf einen realistischen Finanzbedarf jeder Maßnahme grundlegend überarbeitet werden. Die Regierung hat dabei darauf verwiesen, dass sich die Aufstellung des Bauhaushalts und die Aufnahme von Maßnahmen in dem vom Rechnungshof vorgegebenen Rahmen an den Vorgaben des Stabilitätsrates orientieren müssen. Eine Sanierung sollte sich daher auf die dringlichen Maßnahmen beschränken, für die auch die Finanzierung gesichert ist.
Hier wiederum vertritt der Rechnungshof die Auffassung, dass eine technische Baubehörde des Landes jederzeit in der Lage sein sollte, auch kurzfristig erforderliche und wenig anspruchsvolle Sanierungen in eigener Verantwortung abzuwickeln. In vielen Fällen haben die von den Freiberuflern erbrachten Leistungen bei Weitem nicht dem entsprochen, was das Leistungsbild der HOAI für die einzelnen Leistungsphasen vorsieht. Daher ist es notwendig, die Leistungserbringung der Freiberufler künftig intensiv zu kontrollieren.
Der Rechnungshof hat darüber hinaus bei seiner Prüfung eine Vielzahl ganz erheblicher Verstöße im Bereich des Vergaberechts festgestellt. So wurde bei freihändigen Vergaben oberhalb des Schwellenwertes von 2.000 Euro ohne eine besondere Begründung oft nur ein Angebot eingeholt. Auch das Instrumentarium der Rahmenverträge wurde häufig nicht ordnungsgemäß eingesetzt. Der Unterausschuss hält es insoweit für zielführend, künftig verstärkt im Bereich der Mitarbeiterschulungen aktiv zu werden.
Der Rechnungshof hat erhebliche Beanstandungen bei Einzelmaßnahmen festgestellt, die dem Unterausschuss im Einzelnen vorgestellt worden sind. Die erheblichen Defizite bei der Vergabe und in der Bauüberwachung bedingten insgesamt Kostensteigerungen in Millionenhöhe.