Der Rechnungshof hat erhebliche Beanstandungen bei Einzelmaßnahmen festgestellt, die dem Unterausschuss im Einzelnen vorgestellt worden sind. Die erheblichen Defizite bei der Vergabe und in der Bauüberwachung bedingten insgesamt Kostensteigerungen in Millionenhöhe.
Die Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen zur Maßnahmenfestlegung bestärkt den Rechnungshof in seiner Forderung nach einem zentralen Liegenschaftsmanagement. Das bisherige System der Maßnahmenfestlegung bei kleinen Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie energetischen Sanierungen muss nach Einschätzung des Unterausschusses dringend grundlegend reformiert werden.
Der Unterausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die landespolitische Grundsatzentscheidung, die Bauverwaltung auf eine reine Bauherrenverwaltung zu reduzieren, zu überdenken. Er teilt die Auffassung des Rechnungshofes, dass auch durch die Bündelung von Maßnahmen an einem Objekt ganz erhebliche Einsparpotenziale generiert werden können.
Textziffer 30 betrifft den Bau eines Wohnmobilstellplatzes in Rilchingen-Hanweiler. Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass es sich bei der Gewährung der Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung um eine unzulässige Förderung eines Einzelvorhabens handelt. Die Straße und die Grünflächen innerhalb des Wohnmobilparks wurden als öffentlich, die Stellplätze als privat deklariert. Für den öffentlichen Bereich wurde ein anderer Fördersatz als für den privaten Bereich angenommen. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Rückforderung der Zuwendung aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht infrage kommt. Bei einer etwaigen Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof könne aber eine Rückforderung seitens der Europäischen Union nicht ausgeschlossen werden.
Der Rechnungshof hält die Unterscheidung in einen öffentlichen und einen privaten Bereich für nicht gerechtfertigt. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei der Maßnahme „Wohnmobilpark“ nicht um eine öffentliche Infrastrukturmaßnahme, sondern um ein einzelnes Vorhaben, das bei einer KMU-Förderung von der Schaffung von Arbeitsplätzen abhängig sei.
Der Rechnungshof hat daher im Gegensatz zur Regierung die Auffassung vertreten, dass eine Förderung der im Umfeld geplanten weiteren Betriebe nicht nach der Richtlinie für die Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen, sondern nach der für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich Tourismus erfolgen müsse. Der Rechnungshof hat daher empfohlen, künftig von solchen Förderkonstellationen Abstand zu nehmen.
Trotz des Hinweises des Ministeriums auf die erwarteten positiven touristischen Effekte und die Praxis anderer Bundesländer, solche Plätze zu fördern, hat der Rechnungshof seine Bedenken weiter aufrechterhalten. Die Landesregierung hat betont, dass die Absenkung des Fördersatzes für den privaten Bereich, Stellplätze und Versorgungsgebäude, im Rahmen der rechtskonformen Auslegung erfolgt sei. Es handele sich vorliegend um eine Geländeerschließung für den Tourismus und somit um Basisinfrastruktur. Der Unterausschuss kann jedoch nach seiner sachlichen Prüfung die Auffassung der Regierung nachvollziehen, dass es sich vorliegend um eine zulässige Förderung handelt.
Textziffer 31 - Erweiterung des Gewerbeparks „Am Hals“ in der Stadt Wadern. Der Rechnungshof hat die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geprüft und Kritik daran geübt, dass landeseigene Grundstücke zur Hälfte des ortsüblichen und angemessenen Preises an die KEV Wadern veräußert worden sind. Damit habe das Ministerium auf Einnahmen von rund 270.000 Euro verzichtet. Der Gutachterausschuss hatte den Ankaufspreis im Bereich der Stadt Wadern mit 12,50 Euro je Quadratmeter als ortsüblich und angemessen bezeichnet, wohingegen landeseigene Grundstücke im Jahr 2016 für 6,00 Euro und im Jahr 2013 für 6,66 Euro pro Quadratmeter bezahlt wurden. Das vom Ministerium für Finanzen vorgetragene Argument, die KEV hätte einen Kaufpreis von 12,50 Euro pro Quadratmeter nicht bezahlen können, konnte den Rechnungshof nicht überzeugen, zumal die KEV Wadern für alle von privat angekauften Grundstücke einen Preis mindestens in dieser Höhe bezahlt hat. Der Rechnungshof sieht die kaufvertragliche Wertsteigerungsklausel als von vornherein wirkungslos an, da ein Gewinn bei der Erschließung von Gewerbegebieten in der Regel nicht zu erzielen sei. Das Ministerium weist darauf hin, dass die KEV einen etwaigen Gewinn beim Weiterverkauf an das Ministerium weiterzugeben habe. Darüber hinaus hält das Ministerium die ermäßigte Abgabe von Grundstücken für Zwecke der Gewerbeansiedlung für zulässig. Dem hat sich der Unterausschuss angeschlossen.
Wir kommen zu Textziffer 32. - Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade fünf Seiten gespart, das sage ich, um einmal Applaus zu erzeugen!
Es geht nun um den SaarForst Landesbetrieb, Bereich Jagd. Der Rechnungshof hat die künftige Entwicklung beziehungsweise Ausrichtung der Regiejagd geprüft und im Ergebnis seiner Prüfung angeraten, die Modalitäten zu überdenken und die Verpachtungsflächen zu erhöhen. Von den Gesamterlösen resultierten allein 57 Prozent im Jahre 2015 aus Entgelten für verpachtete Jagdflächen. Bei den Verfahren zur Verpachtung von Jagdflächen wurden in vielen Fällen Defizite bezüglich einer erkennbaren Strategie, der Vergabepraxis sowie der Preisfindung festgestellt. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass versäumt worden sei, die in den Verträgen vereinbarten Regelungen zum Wildschadenersatz, zur Beurteilung von Wildschäden und zur Erhebung von Kosten für Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt, der seinerzeit öffentlich stark diskutiert wurde, war der Ankauf von selbst erlegtem Wild durch Forstbeamte. Im Zuge der Erhebungen wurde erkennbar, dass einzelne Forstbeamte das zum Vorzugspreis erworbene Wild
mit entsprechenden Preisaufschlägen weiterveräußert haben. Das Ministerium ist nach detaillierter Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die geübte Praxis im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften stand. Unabhängig davon sei der SaarForst Landesbetrieb angewiesen worden, künftig kein Wildbret mehr zu rabattierten Preisen an Bedienstete abzugeben. Bezüglich zu hoher Jagdaufwendungen sei dem Monitum des Rechnungshofes durch entsprechende personelle Maßnahmen im Wesentlichen Rechnung getragen worden.
Zu Textziffer 33, dem Talsperrenverband Nonnweiler, ist festzustellen, dass uns das Thema noch länger als heute im Bericht beschäftigen wird. Der Rechnungshof hat sich damit befasst und bei der Prüfung der Haushaltsführung des Talsperrenverbandes Nonnweiler, TVN, prognostiziert, dass sich die Einnahmesituation des Verbandes in den nächsten Jahren dramatisch - nämlich um weit über 70 Prozent - verschlechtern könnte. Er hat festgestellt, das aus den Guthaben im Jahr 2009 ein Betrag in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro als Erstattung „Baukostenzuschuss“ an den Landeshaushalt abgeführt wurde, wohingegen der Betrag im Landeshaushalt als „Kapitalrückzahlung des TVN“ veranschlagt und auch verbucht wurde. Durch mehrere auf diese Weise transferierte Beträge resultiere aktuell ein Rücklagenbestand in Höhe von über 9 Millionen Euro. Im Landeshaushalt ist für 2017 ein weiterer Betrag von 2 Millionen Euro veranschlagt. Eine schlüssige Herleitung der Rückzahlungsbeträge vermochte der Rechnungshof weder dem Grunde noch der Höhe nach zu erkennen. Er hat daher angeregt, entsprechende Regelungen in einer neuen Satzung festzuschreiben. Die Landesregierung hat den Transfer der 7,5 Millionen Euro vor dem Hintergrund von Wasserlieferungsverträgen erklärt. Der Betrag beinhalte die Abführung von Baukostenzuschüssen, die anteilig von jedem Nutzer zu erbringen seien. Es handele sich deshalb - wie dargestellt - um „Kapitalrückzahlungen“, die auf einem Beschluss der Verbandsversammlung beruhten.
Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung der Einnahmeentwicklung des Verbandes festgestellt, dass die aktuell günstige Einnahmensituation des Verbandes in starkem Maße vom Fortbestand des Kraftwerkes in Bexbach und von dem Fortbestehen von Wasserlieferungsverträgen zur Trinkwasserversorgung der Landkreise St. Wendel und Neunkirchen abhängt. Aufgrund der bestehenden Versorgungsstruktur ist eine Verlängerung des zuletzt genannten Vertrages äußerst unwahrscheinlich. Auch nennenswerte Einnahmesteigerungen durch den Ausbau der Stromerzeugung erscheinen aufgrund derzeit bestehender Verhältnisse eher nicht zu erwarten.
„Rückstellungen für Substanzerhaltung“ nicht ausreichen werden, um den zukünftig zu erwartenden Investitionsbedarf zu decken. Insofern sei der Verband gehalten, weitere Einnahmen aus dem operativen Geschäft den Rücklagen zuzuführen. Das Ministerium hält die vom Rechnungshof empfohlenen Überlegungen über die künftige Struktur und Ausrichtung des TVN für sachgerecht. Es wird im Rahmen eines für diese Zwecke eingerichteten Arbeitskreises mitwirken. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz will satzungsgemäße Regelungen und Kapitalabführungen wegen des bestehenden Sachzusammenhangs erst nach Klärung der angesprochenen Fragen treffen. Der Ausschuss erwartet insoweit einen zeitnahen Sachstandsbericht gegenüber dem Rechnungshof und natürlich auch dem Unterausschuss.
Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass der Wegfall beziehungsweise das Auslaufen der Wasserversorgungsverträge dazu führt, dass der Talsperrenverband keinerlei Versorgungsaufgaben mehr wahrnehmen würde. Versorgungsaufgaben würden dann nur noch mit Rheinland-Pfalz bestehen, die zwar bis zum Jahr 2040 vertraglich geregelt sind, eine Auslastung im bisherigen Umfang jedoch nicht gewährleisten können. Vor diesem Hintergrund haben sowohl der Rechnungshof als auch der Ausschuss empfohlen, dass sich die in der Verbandsversammlung vertretenen Mitglieder, aber auch die Aufsichtsbehörde frühzeitig Gedanken über die künftige Struktur und Ausrichtung des Talsperrenverbandes machen.
Textziffer 34 betrifft den Nationalpark HunsrückHochwald. Hier wurde eine Orientierungsprüfung durchgeführt. Wir haben den Punkt aufgegriffen, weil es erstmals in der Geschichte der Rechnungshöfe der Fall gewesen ist, dass länderübergreifend geprüft wurde. Der Ausschuss begrüßt dies.
Textziffer 35, Organisation der Schulsozialarbeit. Der Rechnungshof hält es für notwendig, dass das Land im Rahmen seiner Planungs- und Steuerungsfunktion die notwendige Koordinierung und Kooperation von Schule und Jugendhilfe verbessert und weiterentwickelt, um die Schulsozialarbeit ressourcenorientiert besser steuern zu können. Der Rechnungshof erwartet dazu vom Land künftig eine stärkere und umfassendere Wahrnehmung seiner Planungs- und Steuerungsverantwortung mit detailliert beschriebener Aufgabenstellung und Zielsetzung und hat dazu eine Vielzahl von Empfehlungen auf den verschiedenen Ebenen der Schulsozialarbeit abgegeben. Die Landesregierung hat diese Kritik angenommen und bereits einen Arbeitskreis zur Verbesserung der Umstände gegründet. Die Reaktionen der beteiligten Ministerien tragen in vorbildlicher Weise dazu bei, sich den Herausforderungen mit Lösungsansätzen stellen zu können.
Jetzt sind es nur noch zwei Seiten. - Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2015 gemäß Art. 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesregierung sowie unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung von Haushaltsmitteln verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Regierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2015 von Bedeutung sein könnten.
Der Ihnen als Drucksache 16/453 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht 2016 vom Rechnungshof getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2015. Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 26. September 2017 in den Räumen des Rechnungshofes durchgeführt hat. Auch hier bestehen keinerlei Beanstandungen.
Ehe ich zur Bitte um Entlastung komme, möchte ich noch Dank sagen für die Arbeit im Ausschuss. Wir haben ein halbes Jahr getagt, manche der Kollegen sind heute Abend auch noch anwesend. Wir haben uns in einer konstruktiven, aber auch kritischen Atmosphäre über die Fraktionen von Opposition und Regierung hinweg mit dem Bericht des Rechnungshofes beschäftigt. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber danke ich Herrn Schaar, dem Sekretär des Ausschusses. Er ist länger hier Sekretär, als manche Abgeordnete alt sind. Er hat eine tolle Kompetenz, deswegen vielen Dank an Herrn Schaar und seine Mannschaft.
Ich bitte, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zuzustimmen und sowohl der Regierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2015 zu erteilen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zuruf: Die Anlage geht doch! - Weiterer Zuruf: Nein, sie funktioniert nicht! - Abg. Pauluhn (SPD) : Nicht verunsichern lassen!)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen umfassenden Bericht. Im Rahmen des Haushaltes 2015 hat er viele Sachzusammenhänge gründlich ausgeleuchtet und umfassend dokumentiert, wie das Parlament sein Kontrollrecht ganz intensiv wahrnimmt. - Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/453 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/453 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben CDU, SPD und die LINKELandtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Aufhebung der Immunität zweier Abgeordneter (Drucksache 16/461- neu)
Den Antrag finden Sie als Drucksache 16/461 - neu - auf Ihren Plätzen vor. Zur Begründung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Reiner Zimmer, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner Sitzung vom 07.02.2018 beschlossen, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des Ermittlungsverfahrens gegen die Abgeordneten Meiser und Roth nicht zu widersprechen.
Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Roth abgeschlossen und beabsichtigt, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen. Hierfür bedarf es wiederum der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten. Ein entsprechender Antrag wurde seitens der Staatsanwaltschaft am Montag, den 11.06.2018, bei Herrn Landtagspräsidenten Toscani gestellt.
Bezüglich des Abgeordneten Meiser hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Herrn Landtagspräsidenten Toscani schriftlich mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Meiser abgeschlossen ist. Beabsichtigt ist, Anklage zu erheben. Hierfür bedarf es der erneuten Aufhebung der Immunität des Abgeordneten. Der entsprechende Antrag wurde in dem heute Nachmittag dem Landtagspräsidenten zugegangenen Schreiben gestellt.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich heute in zwei Sondersitzungen mit den Anträgen auseinandergesetzt und empfiehlt dem Landtag erstens, dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 11.06.2018 zu entsprechen und die Immunität des Abgeordneten Roth aufzuheben, und zweitens, dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 13.06.2018 zu entsprechen und die Immunität des Abgeordneten Meiser aufzuheben.
Ich bitte daher, dem Antrag Drucksache 16/461 neu - zuzustimmen. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/461 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/461 - neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Landtagsfraktionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind damit am Ende unserer Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Sommerferien. Ich schließe die Sitzung.