Wir werden künftig selbstbewusst die Spielräume nutzen, die unser Land voranbringen. Denn die mittelbaren Auswirkungen dieses Erfolges gehen weit über den Landeshaushalt hinaus. Nicht nur, dass wir im Saarland alle gemeinsam stolz auf das Erreichte sein können, wir erwarten, dass sich daraus eine Aufbruchsstimmung entwickeln kann, von der viele gesellschaftliche Bereiche unseres Landes profitieren. Ich will einige nennen: Ich denke dabei an die wirtschaftliche Entwicklung, die touristische Attraktivität, die kulturelle Dynamik und an den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir haben also einen beachtlichen Erfolg erzielt, auf den wir stolz verweisen können. Wir können uns ab dem Jahr 2020 in der Summe die gleichen Standards leisten wie die anderen finanzschwachen westdeutschen Flächenländer. Ich nenne konkret unser Nachbarland Rheinland-Pfalz, aber auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein und schließlich Nordrhein-Westfalen. Wir können und werden auch weiterhin Schwerpunkte setzen, zum Beispiel bei der Bildung oder bei der inneren Sicherheit.
Das setzt aber voraus, dass wir bereit sind, in anderen Bereichen weniger auszugeben als andere Länder. Denn was wir auch in der Zukunft nicht leisten können, sind Standards, die in der Summe über denen anderer finanzschwacher westdeutscher Flächenländer liegen. Sich in jedem Vergleichsland die höchsten Werte herauszusuchen, wäre zwar schön, aber diese Rosinenpickerei kann nicht funktionieren.
Nicht vereinbar mit einer tragfähigen Zukunftsstrategie wäre auch ein Versuch, erfolgreiche Konsolidierungsmaßnahmen auf breiter Front zurückzudrehen. Wir haben vieles erreicht. Manches können wir sicherlich auf den Prüfstand stellen. Eines muss aber allen Beteiligten klar sein: Jedes Roll-back, also jedes Zurückdrehen von bereits ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen, verursacht Kosten. Und diese Kosten vermindern natürlich die Spielräume an anderer Stelle.
Das schließt keinesfalls aus, dass wir in Bereichen, in denen die objektiven Umstände eine Aktualisierung von Konsolidierungsbeschlüssen verlangen, dies auch tun. Gegebenenfalls korrigieren wir dort, wo es angezeigt ist. Ich erinnere exemplarisch an die Entwicklung der Stellen im Bereich der Lehrer, der Polizisten und der Justiz. Dennoch gilt: Gerade die in der Vergangenheit ergriffenen erfolgreichen Konsolidierungsmaßnahmen eröffnen uns heute die Spielräume für neue Schwerpunktsetzungen.
Die richtigen Schwerpunkte zu setzen, die unser Land dauerhaft voranbringen, ist die Aufgabe, die in den nächsten Jahren verstärkt vor uns liegt. Dazu zählt auch, dass wir weiterhin alle Aufgaben möglichst effizient und kostengünstig erfüllen. Wir haben nun die Aufgabe und die Chance, als kleines Land
neue Wege zu beschreiten, um mit weniger Mitteln als andere erfolgreich zu sein. Diese Chance müssen wir nutzen. Denn nur unter dieser Voraussetzung können wir im Wettbewerb mit den finanzstärkeren Ländern bestehen. Dass wir dazu in der Lage sind, haben wir im Saarland bisher immer wieder unter Beweis gestellt.
Alle, die dabei mitwirken wollen, sind herzlich eingeladen! Wir sind ein Land in den Startlöchern. Lassen Sie uns die Potenziale des Landes gemeinsam ausschöpfen, gemeinsam die Zukunft gestalten und uns das Land so aufstellen, dass wir auch bei ungünstigeren Rahmenbedingungen krisenfest und erfolgreich bleiben können!
Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf ist der erste Doppelhaushalt in der laufenden Legislaturperiode und der zweite in der haushaltspolitischen Geschichte des Saarlandes überhaupt. Dieses Instrument hat sich bewährt. Das darf man nach so kurzer Zeit auch schon sagen. Es ist nicht nur ein weiterer Baustein, der die Verlässlichkeit und Planungssicherheit unserer Haushaltspolitik dokumentiert. Er stellt zugleich eine Arbeitsentlastung für alle Beteiligten dar. Wir halten an unseren Zielen fest. Diese sind langfristig ausgerichtet. Dort, wo kurzfristige Reaktionen unabweisbar sind, gewährleistet der Haushaltsplan ausreichend Flexibilität. Mit unserem Entwurf halten wir uns an das, was mit unseren Partnern im Bund und in den Ländern vereinbart ist. Und dafür begegnet man uns dort mit Respekt und Wertschätzung.
Wir wollen in die Schuldentilgung einsteigen, weil wir wissen, dass ein solcher Prozess unabdingbar ist. Das Land ist gemäß Sanierungshilfegesetz auch dazu verpflichtet, Schulden abzubauen. Innerhalb von jeweils zwei Jahren muss das Land eine Tilgung von zusammen 100 Millionen Euro nachweisen. Innerhalb von fünf Jahren sind es 400 Millionen Euro. Das ist der Wert, an dem wir uns letztlich orientieren, indem wir im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Millionen Euro tilgen. Würden wir diese Ziele verfehlen, hätte dies Auswirkungen auf die künftige Höhe der Sanierungshilfen und auf die zukünftigen Tilgungserfordernisse. Die Hilfen würden teilweise einbehalten, bis wir die Fehlbeträge aufgeholt hätten. Die Tilgungsanforderungen würden zukünftig höher ausfallen. Also, die Tilgung unserer Schulden ist viel mehr als ein notwendiges Übel. Sie ist Botschaft unserer Glaubwürdigkeit und das sowohl nach innen als auch nach außen!
Erstmals seit dem Haushaltsplan für das Jahr 1999 liegt Ihnen ein Haushalt vor, der eine formale Nettotilgung vorsieht. Wir können im nächsten Jahr mit einer Reduzierung der Neuverschuldung von 86 Millionen Euro rechnen. Wir nutzen sie, um die Verschul
dung im Sondervermögen Zukunftsinitiative II zu reduzieren. Als sichtbares Zeichen für die Zeitenwende wollen wir die Verschuldung in diesem Extrahaushalt in einem mittelfristigen Zeitraum komplett tilgen. Dies kann bei einem Schuldenstand von knapp 250 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren gelingen.
Stellen Sie sich in diesem Zusammenhang bitte Folgendes vor. Sie haben mit Ihrer Familie ein Haus gebaut und ein Auto gekauft. Ihr Familieneinkommen hat aber bisher nur hergegeben, dass Sie für das fremdfinanzierte Haus und das fremdfinanzierte Auto lediglich die Zinsen bedienen konnten. Getilgt haben Sie noch nichts. Jetzt entsteht Ihnen durch eine Gehaltserhöhung ein kleiner Spielraum und sie entscheiden sich dazu, erst einmal den Kredit für das Auto zu tilgen. Damit ist das Haus zwar noch lange nicht bezahlt, aber der Anfang ist gemacht. Sie geben damit ein klares Signal an Ihre Finanzierungspartner.
Was ist die Botschaft dahinter? Die Botschaft ist denkbar einfach. Das Land ist in der Lage, seine Schulden zurückzuzahlen, und zwar ohne dafür im selben Umfang neue Schulden aufzunehmen. Wir befreien uns damit aus der Schuldenspirale. Wir dokumentieren damit unseren Finanzierungspartnern das sind in erster Linie die Steuerzahler -, dass wir es ernst meinen mit der Sanierung des Landeshaushalts und mit der Sanierung der Landesfinanzen.
Auch für das Jahr 2020 sehen wir eine Nettotilgung von rund 82 Millionen Euro vor. In der Finanzplanung wollen wir einen Wert von 80 Millionen Euro kontinuierlich fortschreiben. Obwohl wir also sowohl für 2019 als auch für 2020 eine Nettotilgung von über 80 Millionen Euro vorsehen, gibt es zwischen den beiden Jahren einen fundamentalen Unterschied. Die Tilgung des Jahres 2019 wird erreicht mit Hilfe der Konsolidierungshilfen. Diese Hilfen in Höhe von 260 Millionen Euro sind aber zeitlich befristet und dürfen nicht zur Haushaltsfinanzierung eingesetzt werden. Um die Voraussetzung zur Auszahlung der 260 Millionen Euro zu schaffen, müssen wir im kommenden Jahr eine Tilgung in Höhe von 86 Millionen Euro realisieren. Denn dahinter steckt ein strukturelles Defizit in Höhe von rund 120 Millionen Euro. Das ist ein Wert, der knapp unter der maßgeblichen Obergrenze für 2019 liegt.
Dann kommt die eklatante Veränderung. Ab dem Jahr 2020 haben wir das strukturelle Defizit des Landes überwunden. Wir haben dann einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Zwar erhalten wir mit den Sanierungshilfen auch weiterhin besondere bundesstaatliche Hilfen außerhalb des Finanzausgleichs im engeren Sinne. Diese Sanierungshilfen, die wir ab dem Jahr 2020 erhalten, sind aber zum einen nicht
befristet. Zum anderen sind sie reguläre Einnahmen, die wir zur Haushaltsfinanzierung einsetzen dürfen.
Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt schreiben wir tatsächlich Geschichte. Zwar hatten wir im Haushaltsvollzug des Jahres 1969 schon einmal einen geringen strukturellen Überschuss, und auch im Zeitraum 1994 bis 2000 hatten wir bedingt durch die befristeten Teilentschuldungsraten bereits Jahre mit formaler Nettoschuldentilgung. Mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 legt aber eine saarländische Landesregierung zum ersten Mal in der saarländischen Geschichte überhaupt einen Haushaltsplan ohne strukturelle Nettokreditaufnahme vor! Das ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis vieler Hände Arbeit. Dafür sage ich von dieser Stelle herzlichen Dank.
Der Haushalt für 2020 steht insofern für eine Trendwende und markiert damit einen Punkt, der alles andere als alltäglich ist. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, für diese Trendwende ist es auch allerhöchste Zeit. Bei einem Schuldenstand von voraussichtlich 14 Milliarden Euro Ende 2018 liegen wir danach um rund 4.600 Euro je Einwohner über der Verschuldung des nächststark verschuldeten Flächenlandes, das ist Sachsen-Anhalt.
Das ist kein tragbarer Zustand. Denn diese Mehrverschuldung bringt einen außerordentlichen Hebeleffekt mit sich. Bei steigenden Zinssätzen wird unser Haushalt überproportional mit Zinsausgaben belastet. Bei sinkenden Zinssätzen wird unser Haushalt überproportional entlastet. Die Verschuldung und die damit verbundenen Zinsausgaben stellen daher eine besondere Herausforderung für unseren Landeshaushalt dar. Auf diese Herausforderung müssen wir uns einstellen, und das machen wir auf verschiedenen Wegen.
Erstens führen wir unsere Verschuldung kontinuierlich zurück. Die 80-Millionen-Euro-Schritte, die wir jedes Jahr erzielen wollen, mögen auf den ersten Blick bescheiden aussehen. Auf den zweiten Blick sind die Fortschritte durchaus bemerkenswert. Das wird so richtig deutlich, wenn man das Verhältnis zwischen Schuldenstand und steuerabhängigen Einnahmen betrachtet. Dieses Verhältnis hat sich schon zwischen 2015 und 2018 deutlich verbessert, und die Fortschritte werden sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2022 beschleunigen. Der Schuldenstand betrug 2014 450 Prozent der steuerabhängigen Einnahmen. 2018 waren es 400 Prozent und 2022 werden es 335 Prozent sein. Das bedeutet, dass wir im Jahr 2022 etwa das 3,3-Fache unserer Steuereinnahmen komplett einsetzen müssten, um unseren Schuldenstand vollständig zu tilgen. Im Jahr 2014 war es noch das 4,5-Fache gewesen. Ich glaube, daran ist abzulesen, dass wir bei Weitem
Der zweite Punkt, wie wir den Herausforderungen der hohen Verschuldung begegnen, ist die Absicherung gegen einen Zinsanstieg. So haben wir die Laufzeit unserer Darlehensverträge deutlich verlängert und haben nach Erörterung mit dem Rechnungshof und nach Zustimmung im zuständigen Fachausschuss Zinssicherungen für die Zukunft vereinbart. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit einige Anmerkungen zur öffentlichen Diskussion über den Einsatz von Derivaten machen.
Vollkommen zu Unrecht stand dabei insbesondere die hessische Zinssicherungsstrategie in der Kritik. Zinssicherung ist keine Zockerei, sondern das exakte Gegenteil davon. Wir haben uns niedrige Zinssätze gesichert, wirksam wird diese Versicherung unmittelbar bei Anstieg der Zinsen, und nach allem, was wir heute wissen, wird das in absehbarer Zeit auch so sein. Also, der Einsatz von Derivaten ist eine Versicherung in die Zukunft und alles andere als Zockerei. Denn wer in Zeiten außergewöhnlich niedriger Zinssätze darauf verzichtet, geht Risiken ein. Auch durch diese Instrumente begrenzen wir das Risiko eines Zinsanstieges.
Ergänzend dazu planen wir ab dem Jahr 2020 mit einer Zinsausgleichsrücklage. Es wäre fatal, würden wir die vorübergehenden Zinsminderausgaben für strukturelle Mehrausgaben einsetzen. Wir können nämlich nicht davon ausgehen, dass das Zinsniveau dauerhaft auf den heutigen, niedrigen Werten verharrt. Um für Zeiten mit höheren Zinssätzen gewappnet zu sein, legen wir ab dem Jahr 2020 eine Zinsausgleichsrücklage an.
Dies und auch die Konjunkturausgleichsrücklage, die sich zunächst aus dem Haushaltsvollzug speist, werden Bestandteile des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Schuldenbremse im Landesrecht sein. Diesen wollen wir dem Landtag in Kürze zuleiten. Ziel dieses Haushaltsstabilisierungsgesetzes ist es einerseits, die im Grundgesetz eröffneten Möglichkeiten zur konjunkturgerechten Haushaltssteuerung zu nutzen. Andererseits wollen wir dadurch die Grundlagen für die dauerhafte Sicherung der Sanierungshilfen schaffen. Deswegen wollen wir uns nicht mit der Pflicht begnügen, sondern von vornherein ein Sicherungssystem implementieren, auf das wir in Zeiten mit weniger günstigen Rahmenbedingungen zurückgreifen können. Diese Mechanismen wurden mit hoher Expertise durch die Fachleute in meinem Ministerium erdacht und können im Bedarfsfall ihre Wirksamkeit voll entfalten.
Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, und das ist mir ein wichtiges Anliegen: Wir im Finanzministerium sind nicht die Spaßbremse, sondern wir sind die Weichensteller für all die langfristigen Projekte
und Spielräume, die die Landesregierung mit diesem Haushalt erschließt. Wir arbeiten daran, dass die Räder, die sich heute drehen, sich auch noch in 30 oder 40 Jahren weiter erfolgreich drehen.
Wir haben ein gemeinsames Ziel vor Augen: Wir wollen die Investitionsausgaben erhöhen und stärken. Die Große Koalition wird den Zeitraum 2020 bis 2030 zum Jahrzehnt der Investitionen machen. Dies können wir erreichen, weil wir in der Vergangenheit erhebliche Konsolidierungsfortschritte erzielt haben und weil dem Saarland ab dem Jahr 2020 auch nach Abzug der Tilgung und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Schuldenbremse mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen als bisher.
Im Rahmen der Eckdatenklausur im Juni dieses Jahres hat die Landesregierung wichtige Festlegungen für den Zeitraum von 2019 bis 2022 sowie für das Sondervermögen Zukunftsinitiative getroffen. Diese Festlegungen haben wir in den Regierungsentwurf eingearbeitet. Sie erreichen ein Volumen in Höhe von 357 Millionen Euro. Die Maßnahmenpalette umfasst etliche Bereiche. Wir haben die Mittel nicht mit der Gießkanne auf die verschiedenen Bereiche verteilt, sondern haben Schwerpunkte gesetzt.
Wenn man sich die Struktur dieser Projekte anschaut, entfallen davon 77 Millionen Euro auf die Sicherung und den Erhalt der Infrastruktur, 120 Millionen auf den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur und 160 Millionen Euro auf Maßnahmen der Zukunftsorientierung. Die Bandbreite reicht von der Erhöhung der Ansätze für den Bereich Forschung und Entwicklung über die Budgets für den Hochbau und den Straßenbau, über Investitionen in die Sicherheit unserer Polizeivollzugskräfte bis hin zum Ausbau der Industrieflächen, der Stärkung des Kongress- und Messewesens, der Industriekultur und der Tourismusförderung. Im Bereich der Krankenhausinvestitionen führen wir nicht nur die bereits im Haushaltsplan 2018 vorgenommene Verstärkung fort, sondern wir sichern auch die Bundesmittel zum Krankenhausstrukturfonds, indem wir die Kofinanzierung in Höhe von bis zu 6 Millionen Euro jährlich darstellen. Spielräume, die sich im Vollzug ergeben, wollen wir - wie in der Eckdatenklausur vereinbart für die Krankenhausfinanzierung zusätzlich nutzen.
Trotz der deutlichen Erhöhung der Ansätze erwarte ich natürlich die Kritik der Opposition, etwa dass die Höhe der Investitionsausgaben zu niedrig ist oder dass Leitinvestitionen fehlen - war ja schon zu lesen. Wahrscheinlich wird auch wieder mit wenig aussagekräftigen Statistiken für das Saarland ein erheblicher Investitionsrückstand behauptet. Dazu sagen ich Ihnen: Hier ist in der Vergangenheit solide gearbeitet worden und hier wird auch in Zukunft solide gearbeitet. Die Spielräume waren klein, ja, und trotzdem wurde investiert und für die wachsenden Spiel
räume, die jetzt entstehen, bereiten wir uns vor. Oder empfinden Sie den Neubau der Polizeigroßinspektion in der Mainzer Straße etwa nicht als Leitinvestition? Ich sehe das schon so, und deswegen freue ich mich auf die Debatte.
Wir belassen es nicht bei der Investitionsoffensive Saar. Denn wir wissen, dass eine gute Zukunft unseres Landes und der Menschen, die in unserem Land leben, nicht nur abhängig vom Investitionsniveau ist. Neben Investitionen sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Attraktivität unseres Landes zu steigern.
Ich will beispielhaft nur einige wenige Bereiche nennen: So kann Ministerpräsident Tobias Hans in seiner Funktion als Wissenschafts- und Forschungsminister unter anderem darauf verweisen, dass die Globalhaushalte von Uni und HTW mit Beginn des Haushaltsjahres 2020 spürbar angehoben und dynamisiert werden. Ebenfalls werden die Kofinanzierung und der Aufbau des CISPA, das zum Jahreswechsel als vollwertiges Mitglied in die Helmholtz-Gemeinschaft aufgenommen wird, im Haushalt abgesichert.
Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten freue ich mich über die erhöhten Mittel zur Fortsetzung unserer Frankreichstrategie und über die verstärkten Mittel wegen des Vorsitzes des Saarlandes im Gipfel der Großregion. Die europäische Integration ist und bleibt eine, vielleicht sogar d i e Zukunftschance für unser Land. Sie ist mehr als die Summe von Vorgaben und Verordnungen, sie ist vielmehr das erfolgreichste Friedens- und Freiheitsprojekt der Welt. Deutschland, insbesondere eine Grenzregion wie das Saarland, profitiert wirtschaftlich und gesellschaftlich enorm von der europäischen Integration. Gerade in Zeiten des wieder aufkommenden Nationalismus kann man das nicht oft genug sagen und deswegen gehört es auch in eine Haushaltsrede, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Wirtschaftspolitik im Saarland steht auf stabilen Pfeilern. So kann Kollegin Anke Rehlinger in ihrem Ressort Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes, unter anderem durch den Meisterbonus, die Förderung der Weiterbildung sowie durch Mittel für eine bessere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt forcieren. Dazu kommen deutlich mehr Mittel für den Tourismus und ein Millionenprogramm zur Erschließung neuer Industrieund Gewerbeflächen.
Klaus Bouillon kann neben den Investitionen bei der Polizei auf die personelle Verstärkung des Hochbaubereichs und auf die deutliche Anhebung des Baubudgets verweisen. Bildungsminister Ulrich
Commerçon kann hervorheben, dass das Land mehr Mittel in unsere Schulen steckt, übrigens auch in unsere Förderschulen, denn Bildung ist für uns keine Frage von Ideologie, sondern von gesundem Menschenverstand. Der Etat des Staatstheaters ist stabilisiert. Den künstlerischen Hochschulen stehen aufwachsende Budgets zur Verfügung. Bei der Hochschule für Musik stehen überdies große Umbaumaßnahmen am Hanus-Haus und am Hauptgebäude an. Kollegin Monika Bachmann hat nicht nur für die bereits erwähnte Erhöhung der Krankenhausfinanzierung gekämpft, sondern sie verstärkt auch die Maßnahmen zur Armutsbekämpfung. Umweltminister Reinhold Jost engagiert sich für das Hochwasserrisikomanagement. Ziel ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Nicht zuletzt die Unwetterereignisse in diesem Sommer haben erneut das Augenmerk auf die Gefahren gelenkt, die von Überflutungen bei Starkregenereignissen ausgehen.
Als Justizminister möchte ich neben der Verbesserung der Personalsituation bei der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und im Vollzug auf diverse Investitionen in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken und in der Forensik in Merzig verweisen. Darüber hinaus freue ich mich als Finanzminister, dass wir die Zahlen der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen und Investitionen im Bereich der saarländischen Finanzämter tätigen konnten.
Natürlich gibt es viel mehr bedeutende Projekte, die eine Erwähnung verdient hätten. Wir werden sie alle im Rahmen der Einzelplanberatungen vorstellen und erörtern. Jedem sollte aber bereits schon jetzt klar sein: Zusätzliche Investitionen und Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gibt es in allen Ressorts. Wir sind uns über die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme einig. Das ist eine echte Teamleistung der gesamten saarländischen Landesregierung. Daher darf ich sagen, dass sowohl die Beratungen mit den einzelnen Ressorts genauso wie die tagtägliche Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett ausgesprochen professionell und angenehm ist. Deswegen sage ich euch allen meinen herzlichen Dank für diese Form der Zusammenarbeit im Interesse unseres Landes.