Vor diesem Hintergrund möchte ich sehr selbstbewusst etwas zur Wettbewerbsfähigkeit und den Leistungsstandards in unserem Land sagen, insbesondere an die Adresse der LINKEN. Wir haben hier zum Beispiel ein vergleichsweise gutes Betreuungsverhältnis an unseren Schulen. Die Relation Schüler je Lehrer ist im Ländervergleich hervorragend. Bei aller Kritik im Einzelnen ist das eine Schwerpunktsetzung, auf die wir verweisen können.
lizeireform. Bei aller Kritik im Einzelnen will ich auch hier darauf hinweisen, dass im Saarland die Personalausstattung je 1.000 Einwohner höher ist als in allen anderen westdeutschen Flächenländern. Das sind Standards, um die uns andere Länder nach wie vor beneiden. Hiermit sollten wir für unser Land werben, anstatt die Standards schlechtzureden.
Es wird immer vertont, dass alles überall zu wenig ist. Für die Menschen in unserem Land ist es aber wichtig zu wissen, dass wir bei Polizei, Lehren und in vielen anderen Bereichen gut aufgestellt sind. Manche Kritik trübt die objektive Sicht auf die Dinge. Dem möchte ich mit allem Nachdruck entgegentreten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist eine wichtige Aussage am heutigen Tag.
Investitionsoffensive und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf Landesebene sind unverzichtbar, wenn wir unser Land für die Zukunft gut aufstellen wollen. Das allein reicht aber nicht, wenn wir nicht zugleich eine Lösung für die kommunalen Finanzprobleme finden. Das ist auch eine Aufgabe von herausragender Bedeutung, der sich die Landesregierung entschlossen zuwendet. Der Innenminister hat hierzu einige Vorschläge unterbreitet.
Der Regierungsentwurf sieht neben der Rückführung der kommunalen Sanierungsbeiträge einen deutlichen Anstieg des kommunalen Finanzausgleichs von weiteren 50 Millionen Euro jährlich vor, die den Kommunen ab dem Jahr 2020 zugutekommen sollen.
Allein diese Punkte summieren sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2018 auf rund 120 Millionen Euro. Das Land geht damit an die Grenze seiner eigenen finanziellen Belastbarkeit und gewährleistet wie im Koalitionsvertrag verankert - eine faire und angemessene Beteiligung der Kommunen an den Gewinnen aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020. Damit leistet das Land einen immensen Beitrag zur Überwindung der kommunalen Finanzprobleme.
Es ist nun die Aufgabe von Land und Kommunen, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, die es den Kommunen ermöglicht, ihre Investitionsausgaben zu stärken, ohne dabei ihren Haushaltsausgleich zu gefährden, und mit der die Kommunen in einem definierten Zeitraum ihre außerordentlich hohen Kassenkredite abbauen können. Das ist alles nach meiner festen Überzeugung möglich, unabhängig davon, ob man es nun Saarlandkasse oder Kommunalpakt plus nennt.
Das Saarland und seine Kommunen befinden sich in einer Schicksalsgemeinschaft. Die Landesregierung möchte in dieser Schicksalsgemeinschaft den ge
meinsamen Erfolg und ist deshalb bereit, den Kommunen enorme Hilfestellungen anzubieten. Zu der eben beschriebenen Verbesserung kommt noch hinzu, dass unter Berücksichtigung des Wegfalls der erhöhten Gewerbesteuerumlage allein die Steuerschätzung vom Mai 2018 im Verhältnis zum laufenden Jahr 2018 Einnahmesteigerungen für die Kommunen in einem Umfang von fast 150 Millionen Euro für das Jahr 2020 prognostiziert. Zusammengenommen reden wir also über einen Betrag von 270 Millionen Euro, um den sich die kommunale Finanzsituation im Jahr 2020 gegenüber 2018 voraussichtlich verbessert.
Eines ist aber klar: Trotz dieser Perspektiven wird das ohne Eigenbeitrag der Kommunen und dauerhafte Haushaltsdisziplin - natürlich im Rahmen der unantastbaren kommunalen Selbstverwaltungsgarantie - nicht gehen. Mit Blick auf die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen entlassen wir auch den Bund nicht aus seiner Verpflichtung und Verantwortung. Ich bitte daher alle Beteiligten um ihren guten Willen und eine lösungsorientierte Herangehensweise. Dazu gehört auch, dass Land und Kommunen die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Gutachten zur Kreisebene ziehen. Die interkommunale Zusammenarbeit muss vorangetrieben und Synergieeffekte müssen gehoben werden. Daran geht kein Weg vorbei.
Wer hätte noch vor wenigen Jahren gedacht, dass die Einhaltung der Schuldenbremse, Investitionsoffensive, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Überwindung der kommunalen Finanzkrise möglich sein könnten. Wir haben darauf hingearbeitet. Ganz langsam ernten wir die Früchte dieser Arbeit. Das Land hat nun die Chance, seine Zukunft in die eigenen Hände zu nehmen. Diese Chance müssen wir gemeinsam nutzen.
Dazu zählt, dass wir gemeinsam darangehen, die Ursachen für die bis zuletzt schwierige Haushaltslage im Land und in den Kommunen abzuarbeiten. Auch wenn die Sanierungshilfen nicht befristet sind, können wir dennoch nicht darauf vertrauen, dass sie bis in alle Ewigkeit und in gleicher Höhe gezahlt werden. Wenngleich der kommende Finanzausgleich unbefristet angelegt ist, gibt es dennoch die Möglichkeit, diesen für die Zeit nach 2035 aufzukündigen. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Betroffen wären die Hilfen an Bremen und das Saarland. Deswegen dürfen wir nicht vergessen, dass Bund und Länder die Erwartung an uns gerichtet haben, an den Ursachen anzusetzen. Diese Ursachen sind hohe Schulden mit der Folge hoher Zinsausgaben, hohe Pensionsausgaben je Einwohner wegen rückläufiger Bevölkerungszahlen, relativ hohe Sozialausgaben je Einwohner wegen des wirtschaftlichen Strukturwan
Deswegen werden wir den Schuldenstand abbauen und versuchen, unsere Zinslasten zu begrenzen. Deswegen werden wir auch weiterhin insgesamt die Personaldichte in einem vertretbaren Rahmen halten und ab 2020 sogar einen Pensionsfonds aufbauen, um zukünftige Versorgungsausgaben dauerhaft tragen zu können. Deswegen verstärken wir unsere Bemühungen zur Erhöhung unserer Wirtschaftsund Finanzkraft. Und deswegen ergreifen wir auch die Maßnahmen zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit, wenn es um Wohnsitz- oder Unternehmenssitzentscheidungen geht.
Dabei geht es nicht immer nur um Projekte, die im Haushaltsplan veranschlagt werden müssen. Vieles können wir erreichen, indem wir im Sinne der Kundenfreundlichkeit Abläufe optimieren und beschleunigen. Das Projekt Finanzamt 2020 ist ein Beitrag aus meinem Ressort im Sinne dieser Strategie. Unsere Pläne zur Einrichtung von Neuaufnahmestellen für Unternehmensgründungen bei steuerlichen Fragen sind ein anderes Beispiel.
Wir müssen uns als Landesverwaltung zukünftig noch stärker als Dienstleister verstehen. Uns allen muss doch klar sein: Wir arbeiten nicht für uns, sondern wir arbeiten für die Menschen in unserem Land!
Mit dem Doppelhaushalt tragen wir auch einer verbesserten Transparenz Rechnung. Wir haben dem Landtag den Regierungsentwurf dieses Doppelhaushalts sowie den Finanzplan in elektronischer Fassung bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt zugeleitet. Wir veranschlagen bereits in der Planung die den Haushalt durchlaufenden Einnahmen und Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, die bislang erst im Haushaltsvollzug ausgewiesen wurden. Wir weisen die Einnahmen und Ausgaben für den Bereich IT und Digitalisierung in einem neuen Einzelplan aus. Wir legen den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Zukunftsinitiative mit allen wesentlichen Details vor. Wir werden im Verlauf des nächsten Haushaltsjahres die Transparenzdatenbank eröffnen. - Das alles sind Beiträge und Maßnahmen, die eine rationale Auseinandersetzung mit der finanziellen Dimension des Regierungshandelns erleichtern.
An dieser Stelle will ich kurz einige Eckdaten des Doppelhaushaltes vorstellen: Der Haushalt 2019 hat ein Ausgabevolumen von rund 4,6 Milliarden Euro. Die hohe Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr von 9,6 Prozent ist das Ergebnis mehrerer struktureller Änderungen. Wesentlicher Einflussfaktor ist die eben bereits genannte erstmalige Veranschlagung der Kosten der Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen die erstmalige Veranschlagung von Til
gungsausgaben und eine aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative finanzierte Rücklagenzuführung, die aufgrund aktueller Daten des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit der Konjunkturbereinigung des strukturellen Defizits erforderlich wurde.
Das Haushaltsvolumen im Jahr 2020 erhöht sich um weitere 5,4 Prozent auf dann 4,8 Milliarden Euro. Dieser Zuwachs markiert den Beginn der Investitionsoffensive Saar, denn in diesem Jahr entfaltet sie erstmals ihre volle Wirksamkeit. Die Investitionsausgaben liegen im Jahr 2019 knapp über dem Wert des Jahres 2018, steigen dann aber im 2020 um weitere 61 Millionen Euro.
Die Zinsausgaben sinken im kommenden Jahr gegenüber 2018 um 36 Millionen Euro, um dann im Jahr 2020 bei einem angenommenen Anstieg des Zinsniveaus um knapp 9 Millionen Euro anzusteigen. All das finden Sie übrigens am Ende der Rede in der dargestellten Tabelle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Risiken, die unseren Haushalt nachhaltig beeinflussen und beeinträchtigen können. Nicht zu vergessen die Folgen des Brexit - Großbritannien ist für das Saarland im Bereich der Exporte enorm wichtig - oder auch die Gefahr des weiterhin drohenden weltweiten Handelskrieges. Hinzu kommt, dass wir - auch mit Blick auf die Daten der Steuerschätzung, die Ende der Woche vorliegen werden - nicht länger mit steigenden Steuereinnahmen rechnen können. Dagegen können wir uns kaum wappnen. Trotzdem tun wir alles, was machbar ist.
Alle greifbaren Risiken, die sich schon konkret abzeichnen, berücksichtigen wir. Wir verlassen uns nicht darauf, dass die Rahmenbedingungen so günstig bleiben, wie sie derzeit sind. Das sind insbesondere die finanziellen Folgen der absehbaren demografischen Entwicklung, vorliegende Entwürfe für Steuerrechtsänderungen sowie absehbar ansteigende Zinsen.
Es wäre verantwortungslos, wenn wir anders handeln würden und im Haushaltsvollzug dann gezwungen wären, dramatisch nachzusteuern, indem zum Beispiel durch Haushaltssperren mit dem Rasenmäher Ausgaben gestoppt würden. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik ist nichts anderes als das Wirtschaften des vorsichtigen Kaufmanns: Investieren, organisieren, absichern, vorsorgen - was für gut geführte Unternehmen gilt, gilt auch für einen soliden Landeshaushalt. Ich glaube, das ist eine Lehre, die ich an dieser Stelle durchaus vertreten kann, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich komme zum Schluss und will noch einmal zusammenfassen: Das Saarland hat auf seinem bisherigen Weg viel geleistet - und zwar alle Saarländerinnen und Saarländer! Das findet Anerkennung sowohl beim Stabilitätsrat als auch bei den anderen Bundesländern. Ich lasse nicht zu, dass dies kleingeredet wird! Von niemandem!
Alles, was ich Ihnen heute vorgestellt habe, dient nicht nur der Bekämpfung der Ursachen unserer schwierigen Haushaltslage. All dies dient nicht nur der Verminderung der Abhängigkeit von besonderen bundesstaatlichen Hilfen. Dieser Doppelhaushalt markiert vielmehr eine Zeitenwende, eine Wende hin zu mehr Investitionen, eine Wende hin zum Schuldenabbau, eine Wende hin zur nachhaltigen Vorsorge, eine Wende hin zu mehr Lebensqualität und Standortattraktivität.
Mit diesem Haushaltsentwurf dokumentieren wir: Wir handeln zukunftsgerichtet und mit Blick auf die nachfolgenden Generationen. Alles, was wir jetzt beginnen, ist nicht nur für uns, sondern vor allem für sie. Wir schaffen jetzt gute Perspektiven für alle Saarländerinnen und Saarländer und für all die, die es noch werden wollen. Deshalb bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Zustimmung zum Doppelhaushalt 2019/2020. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Minister. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, Aussprache und Abstimmung zu den Gesetzentwürfen morgen durchzuführen.
Auf Einladung der Fraktion DIE LINKE ist zur heutigen Sitzung der Betriebsratsvorsitzende des Unternehmens Neue Halberg Guss, Herr Bernd Geier, mit einer Delegation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Angehörigen anwesend. Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Enteignung der Neuen Halberg Guss GmbH zur Sicherung der beruflichen Existenzen der 2.200 Beschäftigten und im Sinne des Gemeinwohls (Drucksache 16/592)
„Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!“ rede ich Sie heute einmal an in Erinnerung an den ehemaligen Landtagspräsidenten Albrecht Herold. Es ist heute die Rede von einem historischen Tag. Der Präsident hat auf die Saarabstimmung verwiesen. Der Finanzminister hat von einer Zeitenwende im Hinblick auf den Haushaltsentwurf gesprochen. Wir reden auch von einem historischen Tag, weil wir zum ersten Mal die Gelegenheit haben werden, in unsere Verfassung zu blicken und darüber zu urteilen, wie ernst wir sie nehmen. Ob wir dann eine Zeitenwende haben, wird der Verlauf der Debatte zeigen.
Ich lese Ihnen einmal unsere Verfassung vor. Ich gebe zu, ich lese nicht täglich unsere Verfassung, und deswegen muss ich ab und zu nachschauen im Gegensatz zu qualifizierten Kollegen, die das immer tun.
In unserer Verfassung steht beispielsweise ein Satz, der demjenigen, der bei Halberg arbeitet, wie ein Hohn vorkommen muss. In Artikel 44 steht: Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist unzulässig. Was folgt daraus? Nehmen wir die Verfassung ernst? Unternehmen wir etwas, wenn wirtschaftliche Macht missbraucht wird? - Offensichtlich allenfalls unzureichende Schritte.
Es steht in Artikel 45: „Die menschliche Arbeitskraft genießt den Schutz des Staates.“ Wenn das jemand liest, der betroffen ist, stellt er sich die Frage: Was heißt das eigentlich, wenn Politiker auf diesen Imperativ vereidigt sind? Folgt daraus irgendetwas? Oder folgt nichts daraus? Zudem steht in unserer Verfassung auch der bekannte Artikel 51, der besagt: „Eigentum verpflichtet gegenüber dem Volk. Sein Gebrauch darf nicht dem Gemeinwohl zuwiderlaufen.“
Dass bei Halberg Guss kriminell gehandelt wird, möchte ich hier für meine Fraktion feststellen. Dass ein Missbrauch wirtschaftlicher Macht ausgeübt wird, wird niemand in diesem Hause mehr bestreiten wollen. Daher ist der Landtag aufgerufen, die Verfassung ernst zu nehmen und sich darüber Gedanken zu machen, was denn daraus folgt. Es geht hier um die mutwillige Zerstörung von Arbeitsplätzen. Wenn beispielsweise irgendjemand ein Automobil zerstört oder eine Fensterscheibe einschlägt, wird er strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Die Frage, die wir uns nun stellen müssen, ist, ob unsere Rechtsordnung ausreicht, die mutwillige Zerstörung von 1.500 Arbeitsplätzen zu verhindern und entsprechend zu ahnden.
Zu Recht hat der Zweite Bevollmächtigte der IG Metall bei einer Demo auf der Alten Brücke, bei der ich anwesend war, darauf hingewiesen, dass unsere