Es hat diesbezüglich in den letzten Jahren eine Entwicklung gegeben, das war auch schon einmal schlechter. Es ist in den letzten Jahren besser geworden. Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass es tatsächlich Verbesserungen gegeben hat. Das wäre möglicherweise eine Bestätigung Ihrer These. Es würde aber auch zeigen, dass wir vielleicht irgendwann einen Sättigungsgrad erreichen.
Ich will zur Sachverhaltsklärung darauf hinweisen, dass ab dem Jahr 2014 erhebliche Verbesserungen eingeführt worden sind. Wir haben in den Regionalexpresszügen bereits eine 100-Prozent-Zugbegleiterquote. Das muss man auch sagen. Das heißt also, bitte nicht das Bild in der Öffentlichkeit entstehen lassen, dass die Züge nicht anständig besetzt sind. Bei den Regionalexpresszügen haben wir bereits eine 100-prozentige Zugbegleiterquote. Wir haben eine Verbesserung bei den Regionalbahnen erreicht, dort ist die Quote auf 50 Prozent tagsüber angehoben worden, ab 19 Uhr gibt es auch dort eine Quote von 100 Prozent. Ich sage das, weil ansonsten ein schiefes Bild entsteht. Dabei gilt es zu differenzieren. Dort, wo es Problemzüge gibt, kann durch Bestellung durchgehend auf 100 Prozent aufgestockt werden. So weit zur Quantifizierung des Problems. An dieser Stelle habe ich damit ein paar Zahlen ausgeführt.
Sicherheit ist ein wichtiges Gut. Deshalb darf man nicht an ihr sparen. Aber umgekehrt muss man sagen: Sie kostet Geld. Wer wüsste das besser als der Innenminister. Deshalb muss man immer wissen, welche Preisschilder an welchen Maßnahmen hängen. An der Stelle sei erwähnt, das Preisschild wäre rund 3 Millionen Euro, wenn wir jetzt die übrigen auch durchgängig auf 100 Prozent setzen würden. Ich sage, das ist kein Grund, es nicht zu tun, aber man muss es wissen. Das will ich in dem Zusammenhang sagen, weil eben erwähnt worden ist, dass die Regionalisierungsmittel schließlich angestiegen seien und man diesen Anstieg dazu nutzen könnte.
Kollegin Schramm, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mit Ihrer Aussage recht hätten. Leider ist es nicht so, wenn ich den gesamten Zeitraum betrachte, für den die Regionalisierungsmittel zwischen den Ländern und dem Bund vereinbart worden sind, dann ich muss jedes Jahr das Geld zur Verfügung haben. Ich finde, das sollte man der Redlichkeit halber sagen.
Ich, Anke Rehlinger als Wirtschaftsministerin, könnte ja einmal versuchen, eine Restlaufzeit meines Dienstes festzulegen, und sagen, bis dahin haue ich die Kohle richtig raus und danach ist es mir egal, ob
der nächste Verkehrsminister noch Geld hat oder nicht. Das wäre eine Herangehensweise. Ich sage ausdrücklich, das ist nicht meine. Ich will natürlich, dass wir das Geld in gleichen Jahresscheiben zur Verfügung haben. Dort gibt es zwar eine Dynamisierung, aber gleichzeitig auch eine Reduzierung des Landesanteils, was wiederum dazu führt, dass wir in Summe pro Jahr auf der Zeitachse leider nicht mehr Geld an Regionalisierungsmitteln zur Verfügung haben. Andere Bundesländer haben sogar noch Kürzungen hinnehmen müssen. Wir sind insofern noch ganz gut weggekommen, was die Verhandlungen damals anbelangt.
Das heißt also, ein Mehr zu verteilen gibt es an dieser Stelle nicht. Man muss als anständiger Mensch auch sagen, dass heute der Tag der Haushaltsgesetzgebung ist. Insofern ist es immer gut zu wissen, was man beschließt und was es kostet. Hat man das Geld dafür, dann muss man wissen, dass weit über 80 Prozent dieser Regionalisierungsmittel - teilweise sogar noch von Vorgängern, aber auch von mir vertragliche Finanzmittel sind. Die Laufzeiten der Ausschreibungen für schienengebundenen Verkehr betragen 20 Jahre und mehr. Daran kann ich gar nichts machen. Die Kohle ist gebunden, fertig, Ende Gelände. Egal, welche gute Idee wir hier noch gebären oder was uns ansonsten im Ministerium einfällt: Diese Gelder sind gebunden.
Im Übrigen stecken in diesen Verträgen Dynamisierungen drin. Die Trassenkosten steigen auch. Das heißt, ich habe kein Mehr auf meiner Einnahmenseite, aber ganz sicher und fest ein Mehr auf meiner Ausgabenseite. Auch das muss berechnet werden.
Das muss man sicherlich einbeziehen, wenn man sich zu entscheiden hat, wofür man das Geld ausgibt. Es geht um die Frage, wie man das klug machen kann, sodass in erster Linie dort, wo es notwendig ist, in Sachen Sicherheit etwas zu tun, investiert werden kann. Oder man hat möglicherweise eigentlich jemand anderen in der Verantwortlichkeit, wie der Kollege Roth es gesagt hat, und diese Verantwortlichkeit soll dort belassen werden, wo sie letztendlich hingehört.
Hier zeigt uns ein Blick auf die Uhrzeiten, wo wir möglicherweise den größten Bedarf haben. Das wollen wir in Zukunft gerne tun. Wir wollen natürlich wie immer, wenn es um Ausschreibungen geht, mit denjenigen, die als Anbieter unterwegs sein können, verhandeln, damit sie ihren Anteil einbringen. Diesbezüglich bin ich bei den Bahnhöfen, denn die Sicherheit im Zug ist das eine, das allgemeine Sicherheitsempfinden betrifft aber mindestens genauso sehr - wenn nicht sogar noch etwas mehr - die Situation des Bahnhofs und des Bahnsteigs. Wie ist die Ausleuchtung? Ist das ordentlich? Haben wir dort Graffiti? Oder haben wir an der Stelle irgend
Da haben wir einiges getan, dankenswerterweise auch mit dem Geld des Bundes und der Deutschen Bahn im Bahnhofsprogramm. Aber wir haben noch einiges vor uns. Ich bin im Übrigen sehr dankbar, wenn das Parlament mich in meiner politischen Arbeit dabei unterstützt, auch im Rahmen der Arbeit der gesamten Landesregierung, uns gegenüber dem Bundesverkehrsministerium klar und deutlich zu artikulieren. Zum Beispiel gibt es jetzt Überlegungen mit dem nächsten Programm - das sogenannte 1.000Bahnhöfe-Programm. Es geht nicht darum, wie man bei diesem Titel vermuten könnte, 1.000 Bahnhöfe zu fördern, sondern nur solche, bei denen mehr als 1.000 Leute ein- und aussteigen.
Wenn ich das abwickele, was wir schon eingebracht haben an Bahnhöfen, die wir schon saniert haben, bedeutet das, dass möglicherweise im Saarland zumindest aus diesem Programm kein einziger Bahnhof mehr saniert werden würde. Das ist etwas, was ich für völlig inakzeptabel halte. Wenn ich vom heutigen Debattenverlauf mitnehmen könnte, dass das ein Punkt ist, bei dem wir gegenüber dem Bundesverkehrsminister hart auftreten würden, dann wäre das ein sehr schöner Nebeneffekt. Ich habe es einmal so vernommen, dass wir an dieser Stelle sehr geschlossen aufgestellt sind.
Sie wissen, dass ich als Mitglied meiner Lieblingspartei nicht immer der Auffassung bin, dass das Videothema alles erschlägt. Dennoch können Varianten, wie sie ausprobiert werden, nämlich nicht nur Aufzeichnungen zu machen und anschließend auf dem Wege der Beweisführung über das notwendige Bildmaterial zu verfügen, sondern auch Live-Betrachtungen durch die Polizei durchzuführen, auch in Saarbrücken eine Rolle spielen. Beim Bahnhofsvorplatz wurde die Videoüberwachung angegangen. Das ist etwas, von dem ich glaube, dass es maßgeblich zum Sicherheitsempfinden wird beitragen können.
Ich will an der Stelle auch das Thema „Fahrscheinlösen im Zug“ erwähnen und auch dort noch für alle hinzufügen, damit nicht auch hier der falsche Eindruck entsteht, dass das nur im Saarland nicht gemacht wird: Es ist die übliche bundesweite Praxis, dass das nicht gemacht wird. Natürlich ist das auch eine Finanzfrage, aber erst in einem zweiten Schritt. In einem ersten Schritt muss man sich Klarheit darüber verschaffen, ob das gewollt ist oder nicht. Wozu führt das, wenn ich das Fahrscheinlösen im Zug ermögliche, gegenüber den Fahrscheinlösen im Vorfeld? Da kam eben der Zwischenruf, dass es in den Fernzügen auch ginge. Ich will das gleich aufgreifen. Das ist überhaupt nicht vergleichbar. Gerade bei
den Regionalzügen, die hier unterwegs sind, haben wir sehr viele Haltestellen, und das öffnet nun einmal auch denjenigen, die nicht so gerne ihr Geld für die Tickets ausgeben, Tür und Tor, und schafft somit Ungerechtigkeiten. Es führt auch zu Einnahmeausfällen, die am Ende möglicherweise über eine höhere Tarifstruktur kompensiert werden müssen. Wir wollen aber das Gegenteil erreichen, damit der ÖPNV in diesem Land attraktiv wird. Auch das ist ein Grund, warum meine Begeisterung für dieses Thema einigermaßen überschaubar ist, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Insgesamt bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, weil dieser Antrag in die richtige Richtung geht, indem er deutlich macht, dass dieses Thema nicht ausgeblendet werden darf. Insofern ein herzliches Dankeschön für die Initiative, auch an die Fraktion DIE LINKE. Es nützt aber nichts, ein Thema zu adressieren, ungeeignete Maßnahmen vorzuschlagen oder solche, von denen ich zumindest nicht weiß, wie wir sie bezahlen sollen. Insofern ist der Antrag der Koalitionsfraktionen richtig adressiert. Wir haben einen vernünftigen Weg aufgezeigt, wie wir in den nächsten Jahren sehr bedarfsgerecht und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Thema Sicherheit im ÖPNV hier regional leisten können. Dafür will ich mich ganz herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir gemeinsam daran arbeiten, wenn es darum geht, den ÖPNV insgesamt attraktiver zu machen. Wir haben auch dort noch eine Reihe von anderen Themen vor uns. Wir werden über Busse, über Wabenstrukturen, über die Verlässlichkeit reden. Alles das gehört mit dazu. Die Sicherheit ist ein wichtiger Teilaspekt. Ich bedanke mich herzlich für diese Debatte und bitte darum, dass man den Antrag der Koalitionsfraktionen unterstützt. - Herzlichen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/588 der Fraktion DIE LINKE ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/588 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die DIE LINKE-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete, enthalten hat sich die AfD-Fraktion und dagegen gestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion.
sache 16/599 der Koalitionsfraktionen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU- und SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die DIE LINKE-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete, enthalten hat sich die AfD-Fraktion.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Für ein starkes Engagement zur Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen; Streuobstförderung weiter ausbauen (Drucksache 16/ 584)
Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Pia Döring das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Streuobstanbau prägt große Teile der saarländischen Kulturlandschaft. Streuobstflächen sind reich strukturierte Biotope, die zahlreichen Vögeln, Insekten, Reptilien und Kleinsäugern einen Lebensraum bieten. Darüber hinaus weisen die saarländischen Streuobstbestände ein umfangreiches Spektrum an selten gewordenen, alten regionalen und standortangepassten Obstsorten auf. Streuobstwiesen stellen mit ihrer Struktur ein vielfältiges Mosaik verschiedener Kleinstlebewesen dar und sind auch aufgrund ihres Nutzungscharakters wichtig für viele zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Streuobstwiesen gelten als artenreichste Lebensgemeinschaft in Mitteleuropa. Studien gehen von bis zu 5.000 Arten bei Flora und Fauna aus, die hier ihren Lebensraum finden können, wenn sie regelmäßig gepflegt werden. Das Sich-selbst-überlassen von Streuobstwiesen führt oftmals unweigerlich dazu, dass die Areale verbuschen und verwildern. Das Problem ist, dass die meisten der gefährdeten und bedrohten Arten nicht Waldbewohner, sondern Arten des offenen Landes sind. Das Sich-selbst-überlassen und nicht regelmäßige Pflegen von Streuobstwiesen bringt meistens nicht eine Erhöhung der Artenvielfalt, sondern eine Verringerung mit sich.
Wir setzen uns dafür ein, bestehende Streuobstwiesen zu erhalten und neue zu pflanzen. Diese benötigen allerdings meist 10 Jahre und mehr, um den ökologischen Wert alter Obstbäume zu erreichen. Wo immer möglich, sollten Imker zur Blütezeit ihre Bienenstände in den Streuobstwiesen aufstellen. Den vielen Vogelarten, die dort leben, können zu
sätzlich künstliche Nisthilfen angeboten werden. Wichtig sind regelmäßige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Für die Artenvielfalt ist das Pflegen und Mähen der Streuobstwiesen existenziell. Nicht überall macht es Sinn, die Natur sich selbst zu überlassen. Bei Streuobstwiesen sind die Auswirkungen für die Artenvielfalt verheerend, wenn sie nicht gepflegt werden.
Die Biodiversität einschließlich der Artenvielfalt vieler landschaftlich genutzter Standorte ist insbesondere durch Änderungen der Nutzungssysteme unbefriedigend. Veränderungen der wirtschaftsund energiepolitischen Rahmenbedingungen induzieren einen Strukturwandel, der mit einer intensiveren Nutzung der Agrarlandschaften oder der Aufgabe unwirtschaftlicher Landschaftsteile verbunden ist. Im Falle einer zu intensiven Bewirtschaftung ist der Biodiversitätsverlust unter anderem zurückzuführen auf die Verringerung von Strukturelementen in der Agrarlandschaft und damit auf eine mangelnde Biotopvernetzung. In Fällen flächendeckender intensiver Grünlandbewirtschaftung führt die Stickstoffdüngung zu artenärmeren Standorten.
In Regionen wie dem Saarland, das vielerorts einen hohen Anteil an Strukturelementen wie Streuobstwiesen oder aufgegebenen landschaftlichen Flächen aufweist, ist die Aufrechterhaltung einer Bewirtung und Pflege Voraussetzung für die Erhaltung der Biodiversität. Dabei können Streuobst aus regionalem Anbau und die daraus hergestellten Produkte wie Viez, Obstsäfte, Konfitüren etc. die Wertschöpfung im ländlichen Raum steigern.
Hauptziel einer Fördermaßnahme ist der Erhalt, die Pflege und die Inwertsetzung beziehungsweise Vitalisierung von saarländischen Streuobstbeständen. Bereits aufgegebene Streuobstwiesen sollen wieder in sachgerechte Nutzung gebracht werden. Den derzeitigen Tendenzen, Streuobstwiesen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zu pflegen und sie entweder der Verwilderung preiszugeben oder der Intensivierung wegen zu beseitigen, sollte entgegengewirkt werden.
Allerdings weist diese Maßnahme daneben auch die Zielsetzung auf, die Streuobstwiesen, die derzeit noch gepflegt werden, weiterhin in Pflege zu halten und hierfür einen wirtschaftlichen Anreiz zu bieten. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt das bestehende Risiko der Aufgabe der extensiven Streuobstwiesen sehr deutlich. Zeitweise wurden beziehungsweise werden Streuobstwiesen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben. Sie werden also nicht mehr gepflegt und genutzt, sodass sie der Verwilderung preisgegeben sind, oder aber sie werden komplett beseitigt, um eine intensive Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche zu ermöglichen.
Die vorgesehenen Verpflichtungen sollen Quantität und Qualität des Obstbaumbestandes im Saarland und somit auch den zu erwartenden Umweltnutzen sicherstellen, der in der Biodiversität, dem Boden-, Wasser- und Klimaschutz zu sehen ist. Die Maßnahme trägt damit zu allen Unterprioritäten der ELERPriorität „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme“ sowie zum Querschnittsziel „Umweltschutz“ bei. Umweltminister Reinhold Jost setzt sich schon seit Jahren für ein stärkeres Engagement zur Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen im Saarland ein und hat dafür auch Förderprogramme aufgelegt.
Circa 460.000 Bäume stehen auf saarländischen Streuobstwiesen. Das klingt zwar viel, ist aber viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass Streuobstwiesen Lebensraum für Insekten, Vögel und seltene Pflanzen bieten. Vielen Eigentümern bedeuten Naturschutz und die Möglichkeit einer gesunden Selbstversorgung nicht genug, um ausreichend Zeit und Mühe für die Pflege aufzubringen. Streuobstbestände sind vielfach in einem ungepflegten oder bedenklichen Zustand. Dies hängt damit zusammen, dass oft vererbte Grundstücke nach Meinung ihrer neuen Eigentümer sich nicht mehr rentabel genug bewirtschaften lassen. In ländlichen Regionen, wie zum Beispiel dem Bliesgau oder dem Nordsaarland, ist der Streuobstanteil noch weit verbreitet. Oft schließen sich gerade, wenn es um die Schnapsbrennerei oder Safterzeugung geht, Einzelpersonen und Wiesenbesitzer zusammen. Dadurch können sie durchaus noch einträgliche Geschäfte realisieren.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken, die in den Obst- und Gartenbauvereinen im Saarland mit ihren Sammelstellen aktiv sind, die auch die Obstbaumbesitzer in der Erntezeit bei Bedarf unterstützen, beraten und den einen oder anderen gesundheitlichen Tipp geben, zum Beispiel dass Quittensaft bei chronischer Bronchitis hilft. Es gibt also nicht nur Heilkräuter, sondern auch Obst. Es hat oft heilende Wirkung.
Hört, hört! Es freut mich besonders, dass jüngere Frauen und Männern schon fast vergessene Obstverarbeitungsmethoden wieder praktizieren, zum Beispiel Einkochen von Obst zu Marmelade und Gelee oder Apfelkompott, Saftherstellung aus eigenem Obst oder Sirup, damit man nach der Erntezeit im Winter sein eigenes Obst genießen kann.
Vor ein paar Jahren dachte ich noch, der Zug fährt weiter in Richtung Fast Food, Dosen und Päckchen öffnen, Fertiggerichte erwärmen, deren Inhaltsstoffe sich lesen wie ein Produkt von BASF. Umso mehr freut es mich, dass ein Umdenken zu mehr Wertigkeit von Lebensmitteln allgemein stattfindet und der
In den vergangenen Jahren wurden von der Landesregierung verschiedene Förderprogramme für Streuobstwiesen aufgestellt. Allein in den Jahren 2015 und 2016 bewilligte das Ministerium 343.000 Euro für die Pflanzung von über 6.200 Obstbäumen. Für die laufende Förderperiode wurden im Saarländischen Entwicklungsplan 1,2 Millionen für die Pflege der Obstbaumbestände und Reaktivierung des Bestandes bereitgestellt. Begleitend zu dieser Förderung erhalten Obst- und Gartenbauvereine finanzielle Unterstützung für den Erhalt ihrer Kelteranlagen. Bisher haben 58 Vereine diese Förderung in Anspruch genommen.
Außerdem gibt es eine Streuobst-Koordinierungsstelle, die das Land zusammen mit dem Verband der Obst- und Gartenbauvereine zur Unterstützung der Streuobstwiesenbesitzer eingerichtet hat. Die Koordinierungsstelle wird zu 65 Prozent von den Landkreisen und dem Regionalverband und zu 35 Prozent vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziert. Eine Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die Weiterführung und Aktualisierung der Streuobstbörse. Ziel dieser Streuobstbörse ist, Obstwiesenbesitzer, die ihre Wiese nicht mehr bewirtschaften wollen oder können, und Interessenten, die eine Streuobstwiese kaufen, pachten oder nur das Obst kaufen möchten, zusammenzuführen.
Trotz des Verlustes vieler Obstsorten sind wegen der einst existierenden Vielfalt noch viele Sorten erhalten. Erfassungen und Erhaltungsmaßnahmen kommen also noch nicht zu spät. Das Interesse an regional erzeugten Streuobstprodukten und Streuobstwiesen wächst langsam wieder. Die Situation der Streuobstflächen im Saarland hat sich verbessert. Durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz werden zurzeit 32.000 Bäume auf einer Fläche von etwa 480 ha finanziell gefördert. Um zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft mit verschiedenen Obstbäumen beizutragen, hat das Umweltministerium eine Broschüre namens „Apfel, Birne & Co - 60 heimische Obstsorten im Überblick“ veröffentlicht. Sie enthält nützliche Informationen rund um die regionaltypischen Sorten sowie Tipps zum Anbau und zur Pflege des eigenen Baumes im Garten oder auf Streuobstwiesen. Diese Broschüre kann man kostenlos im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bestellen.
Mit gezielten Maßnahmen wird so die komplette regionale Wertschöpfungskette im Saarland gefördert, von der Anpflanzung und Pflege der Obstbäume sowie Streuobstflächen bis hin zur Verwertung der Ernte in den Kelteranlagen unserer Obst- und Gartenbauvereine. Wir brauchen aber auch Wege und
Lösungen, um junge Menschen für Streuobst zu begeistern und Flächen dadurch langfristig in Nutzung zu halten. Das Ministerium fördert seit vielen Jahren den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen. Im Rahmen der saarländischen Agrarumweltmaßnahmen konnten lange Zeit nur Landwirte an dem Förderprogramm teilnehmen. Seit 2007 ist es auch für Privatpersonen und Vereine geöffnet. Es besteht für Obst- und Gartenbauvereine die Möglichkeit der Förderung von Erhaltungsaufwendungen für Kelteranlagen sowie der Reparatur oder Anschaffung von entsprechenden Maschinen. Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent. Es gibt außerdem Förderungen für Pflegemaßnahmen an einzeln stehenden Streuobstbäumen und Obstbaumalleen an öffentlichen Wegen und Straßen sowie Förderungen für Pflanzung und Pflege von Hochstammobstbäumen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unter Mitwirkung der Schüler.