Protokoll der Sitzung vom 14.11.2018

Ich bin seit 2009 Mitglied dieses Landtages und seit dieser Zeit kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion. Diese Aufgabe war nicht immer nur vergnügungssteuerpflichtig. In dieser Zeit sind die Schulden gestiegen. Wir hatten es in dieser Zeit mit der Frage der Überschuldung zu tun. Wir hatten Rekorde bei den jahresbezogenen Defiziten. Wir tragen seit vielen Jahren bei dem Thema kommunale Finanzen bundesweit die rote Laterne. Das sind keine leichten Felder, um Politik zu betreiben und Lösungen nach vorne zu bringen.

Dennoch ist seit Eintritt der SPD in die Landesregierung 2012 gemeinsam vieles erreicht worden. Schon damals haben wir in unserem Wahlprogramm ein Engagement des Landes für die Beseitigung der Kassenkredite gefordert. Der KELF war der erste richtige Schritt, der heute von allen Seiten gelobt worden ist. Er hat es immerhin in den letzten Jahren ermöglicht, aus diesem Geld die Zinsen für die Kassenkredite zu finanzieren.

Viele wichtige Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene haben dazu beigetragen, die Haushaltslage jahresbezogen zu verbessern: Entlastungen bei den Sozialausgaben und die Steigerung des

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

kommunalen Finanzausgleichs um mehrere Hundert Millionen Euro in den letzten Jahren. Weitere Verbesserungen von 270 Millionen kommen in den nächsten Jahren hinzu. Auch die Einführung des Konnexitätsprinzips ist ein gemeinsamer Erfolg zur Entlastung der Kommunen.

Das Problem der Überschuldung wird in Zukunft gelöst sein. Der dauerhafte Haushaltsausgleich ist gesichert. Der Investitionsstau wird abgebaut und die Vergeblichkeitsfalle, die die Kommunalpolitik an vielen Stellen zu lähmen drohte, ist vorbei.

Was bedeutet das konkret, 1 Milliarde Euro? Für Saarbrücken wird es Finanzhilfen in Höhe von 350 Millionen Euro des Landes bedeuten. Wenn ich in meinen Landkreis schaue, dann sind es für Freisen immerhin rund 10 Millionen Euro, für Marpingen 12 Millionen Euro, für Namborn 10 Millionen Euro, für Nohfelden 8 Millionen Euro, für Nonnweiler 6 Millionen Euro, für Oberthal 4 Millionen Euro, für St. Wendel 22 Millionen Euro und für Tholey 11 Millionen Euro.

Alle Bürgerinnen und Bürger, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie deren Ratsmitglieder müssten eigentlich jubelnd in die Luft springen und sagen: Eine solche große Unterstützung auf einen Schlag haben wir in unseren Kommunen noch nie bekommen. Das schafft wieder Luft und die Möglichkeit, Politik zu machen. Die Hilfen für die Gemeinden sind aber am Ende keine Hilfen für die Bürgermeister, sondern Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger. Sie werden es merken, zum Beispiel bei den Straßen, die wieder saniert werden, bei den Hallen, in die man wieder Geld investieren kann, bei der Infrastruktur, bei der Förderung von Vereinen und der Kultur oder bei der Frage der Festsetzung von Steuern und Gebühren. Der Saarland-Pakt verbessert konkret die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb möchte ich an dieser Stelle denjenigen danken, die es ermöglicht haben, dass diese große Entscheidung getroffen worden ist. Ich sage allen in der Regierung und in den Fraktionen Danke, aber auch den vielen kommunalen Akteuren, die das Thema immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben ob es Charlotte Britz, Patrick Lauer, Hermann Josef Schmidt oder die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände waren, Barbara Beckmann-Roh oder Martin Luckas -, und auch den vielen anderen in der kommunalen Familie, die mit uns gemeinsam für dieses Ergebnis gekämpft haben. Es zeigt: Wenn die kommunale Familie zusammenhält, kann sie viel erreichen. Das ist wirklich ein historischer Erfolg.

Ohne Zweifel liegen weitere Aufgaben vor uns, angefangen von der Funktionalreform über die Reform des eGo-Saar bis zu den Bundeshilfen, die wir zu

sätzlich in den nächsten Monaten noch erringen wollen. Darum werden wir uns kümmern. Aber heute ist erst einmal ein Tag der Freude und des Applauses. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. - Ich erteile als Nächstem dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion Josef Dörr noch einmal das Wort. Ich darf Sie, Herr Dörr, darauf hinweisen, dass Ihnen noch eine Redezeit von 6 Minuten zur Verfügung steht.

Herr Präsident! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank. 6 Minuten brauche ich nicht. Auf die pauschalen Verunglimpfungen meines Vorredners gehe ich gar nicht ein. Dafür ist mir die Zeit zu kostbar.

Zur Sache: In unserer Problemlage ist wenig - vielleicht habe ich es auch überhört - oder nicht über das strukturelle Defizit der einzelnen Gemeinden gesprochen worden, welches dazu führt, dass die Verschuldung immer noch steigt. Das heißt, wir haben in vielen Gemeinden nicht nur das Problem der Altschulden, sondern das Problem des jährlichen Schuldenanstiegs. Da müssen wir einen Ansatz finden, denn nur wir selbst können da etwas tun. Unser Stichwort lautet „Verwaltungsvereinfachung“. Das hat man von der Regierungskoalition schon öfter gehört, aber inzwischen ist es um das Thema etwas ruhiger geworden. Wir wollen es aber auf der Tagesordnung halten.

Das Stichwort „Verwaltungsvereinfachung“ bedeutet Verwaltungsverbilligung und -verbesserung. Dazu gehört zuerst die Abschaffung der Landkreise. In einer Übergangszeit darf ein Auffangkreis bestehen bleiben. Das ist der Regionalverband Saarland. Die einzelnen Städte und Gemeinden sollten wir getrost in die Kreisfreiheit entlassen. Wir haben in unserer Nachbarschaft immerhin Zweibrücken, eine kleine Stadt, oder Pirmasens - ein bisschen größer - oder Trier, nicht so groß wie Saarbrücken. Das sind kreisfreie Städte.

(Zuruf des Abgeordneten Renner (SPD).)

Hier ist Saarbrücken im Regionalverband eingegliedert, das ist im Grunde ein Unding. Aber auch andere große Städte im Saarland könnten durchaus kreisfrei sein. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich denke, da müssen die Koalitionsfraktionen an sich arbeiten. Wir wissen schon, wo das Problem liegt. Das Problem liegt darin, dass verdiente Partei

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

leute dann ihre Posten verlieren. Es ist sehr schwierig, denen das beizubringen. In der AfD haben wir keine Probleme, wir haben weder einen Landrat noch einen Bürgermeister,

(Sprechen bei der SPD)

wir können das so vertreten. Aber wir erwarten von der CDU und der SPD - um einmal die Namen dieser Parteien zu nennen -, dass der ernsthafte Wille dazu auch sichtbar wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD. - Zuruf des Abgeordneten Renner (SPD).)

Meine Damen und Herren, es liege keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen nun zu den Punkten 1 und 6 unserer Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten 28. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 16/628)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages (Drucksache 16/629)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Fraktionen haben gemeinsam den Gesetzentwurf vorgelegt. Deshalb folge ich einem guten parlamentarischen Brauch, wenn ich der Bitte der Fraktionen folge, dieses Gesetz einzubringen, zumal ich mich in meiner Antrittsrede dafür ausgesprochen hatte, dass wir unsere Verhaltensregeln auf den Prüfstand stellen sollen.

Ich freue mich, dass es in den letzten Monaten einen intensiven Diskurs, eine intensive Diskussion im Erweiterten Präsidium zu dem Thema gegeben hat, aber auch in den Fraktionen und zwischen den Fraktionen. Wir sind erfreulicherweise zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen, ein Ergebnis, das alle Fraktionen mittragen. Ich will es kurz skizzieren.

Erstens. Wir führen mit dem Gesetz eine sogenannte Mittelpunktsregelung ein. Es geht darum, per Gesetz ein Leitbild für die Tätigkeit von uns Abgeordne

ten festzulegen. Dieses Leitbild lautet, wie das Wort schon sagt: Im Mittelpunkt der Arbeit als Abgeordnete steht unser parlamentarisches Mandat. Mit diesem Leitbild definieren wir die äußersten Grenzen, die mit der Freiheit des Mandats einhergehen. Dieses Leitbild ermöglicht eine sachgerechte Festlegung und Auslegung der den Abgeordneten obliegenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Angabe und der Veröffentlichung von neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten. Nicht zuletzt führt es uns als Angeordneten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern explizit vor Augen, was mit der Annahme der Wahl zum Mitglied des Landtages folgt, nämlich: Die Wahrnehmung des Mandats steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit als Abgeordnete.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dieser Mittelpunktsregelung bereits befasst und sie für verfassungsgemäß erklärt. Sie werden sich fragen: Wie geht denn das? Wir führen die Regelung doch jetzt erst ein! Wieso hat sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt? - Deshalb, weil es diese Mittelpunktsregelung bereits im Abgeordnetengesetz des Bundes gibt. Im Bundestag gibt es also diese Mittelpunktsregelung schon. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Jahr 2007 damit beschäftigt. Die Richterinnen und Richter waren sich einig, dass der Grundsatz der Funktionsfähigkeit des Parlaments die Mittelpunktsregelung rechtfertigt.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Abgesehen von den im Gesetz geregelten Inkompatibilitäten bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig. So steht beispielsweise die Übernahme eines Regierungsamtes einer Parlamentsmitgliedschaft nicht entgegen. Denn das entspricht der bisherigen Staatspraxis, hat sich in der Praxis bewährt und ist auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt. Auch andere berufliche Tätigkeiten und sogenannte Nebentätigkeiten bleiben künftig zulässig, aber das Abgeordnetenmandat muss im Mittelpunkt stehen.

Zweite Neuregelung. Auf der Basis dieser neuen Mittelpunktsregelung verändern wir die Verhaltensregeln bei der Angabe der veröffentlichungspflichtigen Einkünfte. Wir ändern hierzu unsere Geschäftsordnung. Das ist der Tagesordnungspunkt 6. Aber weil die Themen eng miteinander zusammenhängen, behandeln wir sie jetzt gemeinsam.

Worum geht es konkret? - Konkret verfeinern wir die Stufen, in deren Rahmen die Einnahmen der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten veröffentlicht werden. Bisher gibt es einen Rahmen von neun Stufen. Um ein Beispiel zu nennen: In der bisherigen Stufe 4 werden Einkünfte von 15.001 Euro bis 30.000 Euro dargestellt. Künftig, nach der neuen Regelung, wird dieser Betrag in den drei Stufen 5 bis 7 abgebildet. Diese erhöhen sich schrittweise um jeweils 5.000 Euro. Auf diese Weise erreichen wir mehr Transpa

(Abg. Dörr (AfD) )

renz bei den entsprechenden Angaben, ohne dass wir die berechtigten Interessen der Abgeordneten und der Institutionen, bei denen sie die Nebentätigkeit ausüben, über das verfassungsrechtlich Zulässige hinaus beeinträchtigen. Die Öffentlichkeit und damit letztlich die Wählerinnen und Wähler werden besser in der Lage sein zu beurteilen, ob das jeweilige Mitglied des Landtages tatsächlich den Mittelpunkt seiner Tätigkeit in seinem Mandat sieht oder nicht.

Dritte Neuregelung. Die Fraktionen haben sich auf weitere Gesetzesänderungen verständigt. Diese weiteren Gesetzesänderungen haben sich aus der Praxis heraus als notwendig erwiesen. In der Praxis hat sich zum Beispiel herausgestellt, dass es bei der bisher üblichen Finanzausstattung nicht möglich ist, einen Untersuchungsausschuss sachgerecht durchzuführen. Die Mittel, die die Fraktionen erhalten, sind darauf ausgerichtet, den „normalen“ Parlaments- und Ausschussbetrieb abzubilden. Untersuchungsausschüsse bilden einen erheblichen Mehraufwand der Fraktionen in ihrer täglichen Arbeit. Um dieses schärfste Instrument parlamentarischer Kontrolle - das ist ja ein Untersuchungsausschuss - nicht zu entwerten, nicht durch fehlende Finanzausstattung zu schwächen, werden den Fraktionen künftig die Kosten von Untersuchungsausschüssen zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Fraktionsfinanzierung erstattet.

Ähnlich praktischen Bedürfnissen entstammen die Änderungen bezüglich des Reisekostenrechts und des Verfügungsbetrages von Fraktionsvorsitzenden. Das Reisekostenrecht muss sich flexibler den Preisgestaltungsmethoden der Beförderungsunternehmen anpassen können. So lässt sich das widersinnige Ergebnis vermeiden, dass in starrer Anwendung des Reisekostengesetzes eine Reise teurer wird als unter flexibler Ausnutzung der vorhandenen Tarifmöglichkeiten. Die bisherigen Vorgaben für die Verwendung der Fraktionsmittel sind mit Blick auf die Aufgabenstellung, Aufgabenerfüllung der Fraktionsvorsitzenden zu eng gefasst. Außergewöhnlicher Aufwand in besonderen Fällen aus dienstlicher Veranlassung lässt sich nach diesen Kriterien nicht rechtfertigen und ist gegebenenfalls aus Privatmitteln zu erstatten. Da diese Ausgabenkategorie bei den Mitgliedern der Landesregierung haushaltsrechtlich seit Langem üblich und auch vorgesehen ist, soll hier ein entsprechender Gleichklang hergestellt werden, letztlich ein Gleichklang zwischen Parlament und Regierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf und Beschlussantrag bitten.

Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen dann zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 16/628. Wer für die Annahme der Drucksache 16/628 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/628 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Alle Abgeordneten haben zugestimmt.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach unserer Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen normalerweise nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Aber es gibt die Möglichkeit, davon abzuweichen, nämlich gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Abgeordneten. Im Einzelfall ist dies also möglich.

Wir kommen zur Abstimmung über die Frage, ob wir darüber heute ausnahmsweise in Zweiter Lesung befinden können. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweitdrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/628. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle auch hier fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/628 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Alle Abgeordneten haben dem zugestimmt.

Wir kommen dann - das ist der Tagesordnungspunkt 6 - zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag, Drucksache 16/629. Wer für die Annahme der Drucksache 16/629 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/ 629 ebenfalls einstimmig, mit der Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Antisemitismus (Drucksache 16/636)

Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich zwei Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen. Ich begrüße sehr

(Präsident Toscani)