Protokoll der Sitzung vom 15.05.2019

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte ja nur im Rahmen einer Kurzintervention etwas sagen. Dafür reicht mir auch eine Minute.

Wir sind uns natürlich vollkommen darüber im Klaren, dass eine solche Gesetzesänderung jetzt nicht mehr wirksam werden könnte. Das ist selbstverständlich. Von Herrn Pauluhn wurde das ja in dieser Weise dargestellt, das gehört wohl zur Nebelkerzenwerferei. Natürlich geht das jetzt nicht mehr, es geht aber für kommende Wahlkämpfe. Dafür stehen wir. Die kommenden Wahlkämpfe werden ja vielleicht schon bald stattfinden. Wer weiß, was sich innerhalb der Koalitionen sowohl möglicherweise im Land als auch vor allem im Bund nach den für die Parteien der Großen Koalition sehr wahrscheinlich katastrophalen Wahlergebnissen ergeben wird. Ich bin mal gespannt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der AfD.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion, das ist die Drucksache 16/828. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/828 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/828 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 16/847. Auch hier wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/847 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/847 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die AfD-Land

tagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.

Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes (Drucksache 16/827)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Ulrich Commerçon das Wort.

(Beifall des Abgeordneten Renner (SPD).)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft die Änderung von Bestimmungen des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes. Diese Änderung ist die Grundlage, um die Schulformen des sogenannten Übergangssystems Schule-Beruf neu zu gestalten. Aus dem bisherigen Übergangssystem wird nun Berufsqualifikation BQ. Mit BQ setzen wir das im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017 bis 2022 definierte Ziel der Landesregierung um, die Übergänge im Bildungssystem von den Kindertageseinrichtungen bis zum Hochschul- beziehungsweise berufsqualifizierenden Abschluss weiter zu verbessern.

Wir schaffen mit BQ ein Angebot, das den jungen Menschen in dieser wichtigen Phase zwischen Schule und Beruf bestmögliche Orientierung gibt. BQ soll Lust auf eine gute berufliche Zukunft machen. BQ steht auch für eine gewisse Gelassenheit, ist auch ein Hinweis darauf, im schulischen Bereich durchaus cool zu bleiben. Deshalb haben wir das nun „BQool@School“ genannt.

Wir setzen dabei auf ein Lernangebot, das auf den jeweiligen Bildungsstand abgestimmt ist, auf verstärkte individuelle Förderung und Lernbegleitung abzielt und bereits in dieser Phase der berufsvorbereitenden Qualifizierung die praktischen Angebote erheblich ausweitet. Das gesamte System wird gestrafft und damit transparenter. So vermeiden wir Verzögerungen bis zum Eintritt in die Berufsausbildung. Und wir vermeiden, dass Jugendliche in Ersatzmaßnahmen, die nicht zu einem Abschluss führen, hineingedrängt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jede Bildungsbiografie und nicht jede Schullaufbahn verlaufen schnurgerade. Brüche und Umwege gehören auch zu unserem Leben, auch in der Schullaufbahn. Dennoch: Jede junge Frau und jeder junge Mann soll im Saarland die Chance haben, einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zu erreichen. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir diesbezüglich einen

großen Schritt voran, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen. - Sprechen.)

Ich danke der Kollegin Eder-Hippler, die mich darauf hinweist, dass manchmal zur Vorstellung auch ein gerade sitzender Schlips gehört. Vielen Dank, liebe Elke.

(Erheitertes Sprechen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ist die Ausgangslage? BVJ, BGJ, BGS, BFS, Handelsschule, Gewerbeschule, Sozialpflegeschule - ich könnte diese Aufzählung noch weiter ergänzen. Es besteht derzeit eine große Unübersichtlichkeit. Der Übergangsbereich der beruflichen Schulen besteht derzeit zum einen aus dem einjährigen Berufsvorbereitungsjahr BVJ, dem einjährigen Berufsgrundbildungsjahr BGJ und der einjährigen Berufsgrundschule BGS, zum anderen aus den zweijährigen Berufsfachschulen BFS, mit Handelsschule, Gewerbeschule und Sozialpflegeschule. Darüber hinaus sind in den letzten 30 Jahren, basierend auf diesen Schulformen, durch Schulversuche auch die verschiedensten Variationen dieser Schulformen im beruflichen Schulsystem installiert worden, um diese Schulformen an die Veränderungen der Arbeits- und Lebenswelt anzupassen. So gibt es das dualisierte Berufsgrundbildungsjahr, das Berufsvorbereitungsjahr als Produktionsschule oder im Berufsfachschulbereich die dualisierte Gewerbeschule.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie, wenn ich Sie jetzt fragen würde, was ich Ihnen nun alles vorgestellt habe, und wenn Sie sich in den letzten Jahren nicht näher mit diesen Themen beschäftigt haben, nicht so genau darstellen könnten, welche Möglichkeiten wir bisher haben.

Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr beziehungsweise Berufsgrundschule bilden derzeit die ausbildungs- und berufsvorbereitenden Bildungsgänge, die an der Berufsschule neben dem Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung geführt werden. Die Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben und nicht die Versetzung in die Klassenstufe 9 erreicht haben, müssen derzeit zunächst das einjährige Berufsvorbereitungsjahr durchlaufen. Erst danach können sie in das einjährige Berufsgrundbildungsjahr beziehungsweise die einjährige Berufsgrundschule eintreten, um dort den Hauptschulabschluss zu erwerben.

Parallel dazu treten viele Schülerinnen und Schüler mit dem Hauptschulabschluss in das einjährige Berufsgrundbildungsjahr beziehungsweise die einjährige Berufsgrundschule ein - um diese wiederum mit dem bereits vorher erworbenen Hauptschulabschluss zu verlassen. Sie können so jedoch ohne

(Präsident Toscani)

weitere Prüfungen die Berechtigung erwerben, in die Handels-, Gewerbe- oder Sozialpflegeschule überzugehen. Dadurch besteht das Risiko, dass viele Schülerinnen und Schüler auch ungewollt durch Bildungsschleifen gehen beziehungsweise gehen müssen, ohne das eigentliche Ziel erreichen zu können. Das eigentliche Ziel aber ist - und diese Sicht eint uns alle in diesem Hause sicherlich -, gute Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhalten.

Gleichzeitig beklagen viele Unternehmen, Kammern und Verbände die fehlende Ausbildungsreife der Bewerberinnen und Bewerber. Daher gehen viele Schülerinnen und Schüler andere Wege, auch im beruflichen Schulsystem. Dies führt zum einen zu einer insgesamt hohen Verweildauer im System, zum anderen steigen viele ausbildungsinteressierte Jugendliche weder direkt noch indirekt in eine Berufsausbildung ein. Stattdessen absolvieren sie oft nach Erfüllung der Schulpflicht berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder teilqualifizierende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

Die beruflichen Schulen tragen zwar bereits heute wesentlich zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei. Mit diesem Regierungsentwurf BQool@School werden wir aber den Übergang vom allgemeinbildenden in das berufliche Schulsystem sowie die Übergänge innerhalb des beruflichen Schulsystems weiter verbessern, Bildungsschleifen abbauen und vor allem auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, größere Transparenz schaffen. Ich glaube, allein schon die größere Transparenz kann man als ein wesentliches Ziel ansehen.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Die Schulformen des beruflichen Schulsystems werden also durch die Neugestaltung des Übergangsbereichs attraktiver, effektiver und transparenter. Wir richten sie auch stärker auf den Übergang in eine duale Ausbildung aus. Die Attraktivität einer dualen Ausbildung wird dadurch mehr in den Vordergrund rücken. Auf der anderen Seite schafft das Übergangssystem für die Jugendlichen verlässlich gute Chancen für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Ich komme zu den Änderungen im Einzelnen. Künftig wird es nur noch zwei Einstiegspunkte in das Übergangssystem geben. Wir öffnen die Berufsfachschulen für alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss und wir fassen drei ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge zu einem zusammen, und zwar zu einem mit einem hohen Praxisanteil.

Zunächst zu diesem Bereich. Wir fassen die bisherigen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an der Berufsschule - das einjährige Berufsvorbereitungsjahr, das einjährige Berufsgrundbildungsjahr und die einjährige Berufsgrundschule - zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung zusammen. Zugang zur Ausbildungsvorbereitung haben künftig alle

Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Ausbildungsvorbereitung einen Einblick in unterschiedliche Berufsfelder erhalten. Zur Erhöhung der Vermittlungschancen in eine duale Ausbildung umfasst die Ausbildungsvorbereitung zusätzlich zum fachpraktischen Unterricht in schuleigenen Werkstätten drei zweiwöchige Orientierungspraktika in entsprechenden Betrieben.

Dieses Praktikum wird vonseiten der Schule vorbereitet und begleitet. Hierdurch soll ein Klebeeffekt erreicht werden. Schülerinnen und Schüler schnuppern schon mal die Luft in einem Betrieb und sehen vielleicht deutlich stärker die Chancen einer dualen Ausbildung. Das ist ein zweites, sehr wesentliches Ziel. Wir müssen dafür sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass mehr Schülerinnen und Schüler bereit sind, in eine duale Ausbildung einzutreten. Das nützt den Schülerinnen und Schülern, das nützt aber auch insgesamt uns als Gesellschaft, weil die Wirtschaft enorm davon profitieren wird.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Darüber hinaus dient die einjährige Ausbildungsvorbereitung zur Erlangung des Abschlusses der Ausbildungsvorbereitung und der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses.

Zum zweiten Punkt. Die zweijährigen Berufsfachschulen sollen künftig allen Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss offenstehen. Der Hauptschulabschluss mit einem qualifizierten Notendurchschnitt von 3,0 entfällt als Zugangsvoraussetzung. Somit werden Bildungsschleifen abgebaut und mehr Schülerinnen und Schüler erhalten Zugang zum mittleren Bildungsabschluss. Auch in den Berufsfachschulen passen wir die Struktur den beschriebenen Anforderungen an. Die zweijährigen Berufsfachschulen gliedern sich künftig in zwei Fachstufen. Gleichzeitig wird die Fachstufe I der Berufsfachschule dualisiert, das heißt, auch hier wird der Bezug zur Praxis erhöht. Durch die Einführung eines Praktikums in anerkannten Ausbildungsbetrieben kommen Schülerinnen und Schüler mit diesen in Kontakt und können leichter, effektiver und effizienter in eine duale Ausbildung vermittelt werden. Auch hier wird das Praktikum vonseiten der Schule vorbereitet und begleitet. Damit diese Jugendlichen bei der Aufnahme einer Ausbildung am Ende der Fachstufe I die Schule nicht lediglich mit einem üblichen Abgangszeugnis verlassen, wird ein Stufenabschluss für die Fachstufe I eingeführt werden. Die zweijährige Berufsfachschule dient darüber hinaus zur Erlangung des Abschlusses der Berufsfachschule und der Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses - ein Feld, auf dem wir noch eine ganze Menge vorhaben.

(Minister Commerçon)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begleitet - und das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das gelingt - werden die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung und in der neu strukturierten zweijährigen Berufsfachschule im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts: lernbegleitender Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Kenntnisund Kompetenzstand sowie Lernfortschritt fördern. Es steht somit mehr Zeit für die individuelle Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Das kommt auch in den Stundentafeln, den kompetenzorientierten Lehrplänen und den Verordnungen zum Ausdruck. Individualisierung, wie wir sie im allgemeinbildenden Bereich in den letzten Jahren ohnehin schon nach vorne gebracht haben, wie sie in vielen Facetten auch im beruflichen Bereich der Fall ist, wird jetzt ergänzt durch Lernbegleitung. Das ist eine ganz wesentliche Voraussetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, für schulischen Erfolg und für Ausbildungserfolg.

(Beifall von der SPD.)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme wieder zurück auf den vorliegenden Gesetzentwurf und möchte Ihnen die Notwendigkeit der Änderungen im Schulordnungs- und Schulpflichtgesetz kurz darstellen. Erstens: Zur Erreichung der genannten Ziele bedarf es der Zusammenfassung der bisherigen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an der Berufsschule zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung. Zweitens: Die Umstrukturierung der zweijährigen Berufsfachschulen ist bereits nach der derzeitigen Fassung des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes möglich, da die beiden Gesetze keine bestimmte Struktur der zweijährigen Berufsfachschulen vorgeben. Jedoch sind die Ausbildungsvorbereitung und die Umstrukturierung der zweijährigen Berufsfachschulen Bestandteile eines einheitlichen Konzepts. Beides erklärt sich daher nur in einer Gesamtbetrachtung des Übergangssystems. Drittens: Die Strukturierung der Ausbildungsvorbereitung und die Neustrukturierung der zweijährigen Berufsfachschulen erfolgt im Verordnungswege auf Grundlage des geänderten Schulordnungs- und Schulpflichtgesetzes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene Reformkonzept des Übergangssystems im externen Anhörverfahren durchweg sowohl von Elternvertretungen, Schülerinnen- und Schülervertretungen, Personalvertretungen, Lehrerinnen- und Lehrerverbänden als auch den zuständigen Kammern positiv aufgenommen wurde. Die beteiligten Interessenvertretungen sehen hierin insbesondere ein auf den jeweiligen Bildungsstand abgestimmtes Lernangebot mit individu

eller Förderung und Lernbegleitung, die stärkere Ausrichtung auf wie auch die Integration in das duale Ausbildungssystem, einen wichtigen Schritt zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit sowie bessere Transparenz und Durchlässigkeit des Systems, um auch den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Zunächst hat für die DIE LINKE-Landtagsfraktion das Wort die Abgeordnete Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht im vorliegenden Gesetzentwurf ja klar um die Verbesserung der dualen Ausbildung. Der berufsschulische Bereich ist in der Tat sehr vielfältig, und dadurch wird vieles nicht unbedingt transparent, sondern, ganz im Gegenteil, schwer durchschaubar, und zwar nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für uns. Der Minister hat ja einiges aufgezählt. Sie sagten BQool@School, das klingt natürlich sehr cool und sehr kernig. Wir hoffen, der Name wird Programm.

Eines muss man diesem Gesetzentwurf lassen: Es gibt einen 13-seitigen Vorspann zum Entwurf, in dem aktuelle und künftige Strukturen skizziert werden. Das ist ungewöhnlich für einen Gesetzentwurf; das ist eine regelrechte Fleißarbeit und ein guter Einstieg, wenn man sich damit befasst.

Wir sind in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs, da hat man das Recht, nur eine kurze Tour d‘Horizon zu machen, denn die Beratung wird im Ausschuss ja weitergehen. Deswegen kann ich es hier kurz machen. Das Ziel, unnötige Bildungsschleifen zu verhindern und den Übergangsbereich so zu gestalten, dass die berufliche Grundbildung und die Vorbereitung auf eine duale Ausbildung gestärkt werden, teilen wir ganz klar. Ich greife nur einige Aspekte aus dem umfangreichen Entwurf heraus. Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss sollen demnach einen direkten Zugang zu den zweijährigen Berufsfachschulen erhalten, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Der Hauptschulabschluss soll dadurch eine Aufwertung erfahren, auch das ist wiederum ein wichtiger Punkt. Wir wissen alle, dass das mit Blick auf Schule und Ausbildung unerlässlich ist.

Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsgrundschuljahr - all das soll durch eine ein

(Minister Commerçon)

heitliche einjährige Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule ersetzt werden, so heißt es in dem Entwurf, und das klingt auch vernünftig. Die Details werden wir, wie gesagt, im Ausschuss im Rahmen einer Anhörung in Ruhe erörtern können. Eines ist trotzdem mal wieder klar geworden, das zeigt der Berufsbildungsbericht 2019, der den Finger in die Wunde gelegt hat. Er sagt, dass viel zu viele junge Menschen heutzutage nach wie vor regelrecht abgehängt sind. Es gibt Warteschleifen, die zu Sackgassen werden können, wie etwa teilweise das Berufsgrundbildungsjahr und das Berufsvorbereitungsjahr. Das ist wirklich sehr kritisch zu sehen, da muss gehandelt werden.