Rudolf Müller
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst muss ich eine Zahl korrigieren, die heute Morgen für zusätzliche Aufregung gesorgt hat, die so aber nicht richtig ist: Es wurde gesprochen von 952 Toten an einem Tag. Das ist so nicht richtig, diese Zahl kam zustande durch eine Nachmeldung aus Sachsen, eine Nachmeldung von Daten, die gestern nicht gemeldet wurden.
So ist das nun einmal, das gilt auch für Sie, Frau Rehlinger. Es ist dramatisch genug, wenn es mehr als 800 Tote sind, es sind aber eben nicht 950 an einem Tag. Das zur Korrektur dieser Zahl.
Seit heute ist nun fast alles geschlossen. Es entstehen riesige Schäden und die Betroffenen müssen sich in den Kampf mit St. Bürokratius stürzen, um irgendwelche Entschädigungen zu erhalten, um ihren Betrieb zu retten und um auch noch mit der wieder erhöhten Mehrwertsteuer zu rechnen. Zudem müssen sie mit der ab Januar zusätzlich zu leistenden grün inspirierten CO2-Steuer zurechtkommen, durch
die Treibstoffe und Heizung weiter verteuert werden, sogar in dieser Zeit.
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist nun natürlich nicht schuld am Ausbruch von COVID‑19 in Deutschland und damit auch im Saarland. Aber falsche Prognosen und die daraus resultierenden Folgen muss sich der gelernte Bankkaufmann Spahn schon anrechnen lassen. Nichts gegen Bankkaufleute, aber die ganz richtige Qualifikation für das Gesundheitswesen ist das vielleicht nicht.
Ich auch nicht. Ich würde mich auch nicht zum Gesundheitsminister machen lassen, Herr Scharf, das sage ich zu Ihrem Zwischenruf sehr gerne. - Um Fehler dieser Art künftig zu vermeiden, um die allgemeine Verunsicherung nicht noch zu vergrößern und um eine Langfriststrategie gegen COVID‑19 mit möglichst viel Sachverstand zu entwickeln und diese zu vertreten, beantragen wir, eine Kommission zur Erarbeitung einer saarländischen Langzeitstrategie zur Bekämpfung von COVID‑19 einzurichten. Diese Kommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, und zwar nach den Maßstäben: Erstens, was ist erforderlich? Zweitens, was ist geeignet? Drittens, was ist angemessen? In der Summe also: Was ist verhältnismäßig?
Mitglieder dieser Kommission sollen jeweils ein Virologe, ein Internist, ein Betriebswirtschaftler, ein Volkswirtschaftler, ein Unternehmer, ein Gewerkschafter der Industrie, ein Gewerkschafter aus Handel und Dienstleistung, ein Schulleiter, ein Leiter eines Pflegeheims und ein Jurist des Landesverfassungsgerichts sein.
Auf den können wir verzichten. - Die Auswahl der betreffenden Damen und Herren erfolgt durch das Kabinett unter Führung des Ministerpräsidenten. Die Entscheidung der Volksvertreter auf einer solchen Grundlage zeugt für alle sichtbar - und das ist wichtig - von Verantwortungsbewusstsein und dem Willen, die entstandene Lage bestmöglich unter Berücksichtigung möglichst vieler Interessen und etwaiger Notlagen zu meistern.
Meine Damen und Herren, wir sitzen in dieser Krise alle in einem Boot. Kein Leiter eines Pflegeheims und kein Schulleiter kann die jeweilige Einrichtung betreiben, ohne von der Gesellschaft getragen zu sein. Kein Unternehmer kommt ohne seine gesunden Mitarbeiter aus. Kein Mediziner kann ohne funktionierende Wirtschaft und ohne Bezahlung arbeiten. Und ohne die Leistungen der modernen Medizin wären viele von uns jetzt schon tot. Wir wollen und wir können uns auf unseren Gemeinschaftsgeist stützen und auf ihn vertrauen, um gemeinsam aus dieser
Krise herauszukommen. Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon viel vom Wandel die Rede gewesen, insbesondere in der Rede von Herrn Flackus, aber auch in der Rede von Herrn Kurtz, lauter schöne Dinge, denen man wirklich Erfolg wünschen kann. Allerdings ist es aufgrund der Situation, in der wir im Augenblick durch Corona sind, so, dass viele Leute sicher froh wären, wenn es so bleiben würde, wie es zumindest vor Corona gewesen ist.
Zum Haushalt. Die Ausgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr steigen laut Plan im nächsten Jahr um 67 Millionen Euro oder 17,5 Prozent.
Herr Commerçon, Sie kriegen das nicht!
Sie bekämen auch nichts von mir.
Und diese Ausgaben sollen für 2022 etwa auf dem Niveau bleiben bei dann 457 Millionen Euro. Die größten Kapitel betreffen im ersten Jahr die Förderung des Verkehrs mit 146 Millionen Euro, Förderung der Wirtschaft mit 52 Millionen Euro sowie Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsmarktes mit 135 Millionen Euro. Mit diesem Mehr an Mitteln lässt sich auch mehr machen. Beim Kapitel Förderung der Wirtschaft geht es in einem Titel um die Förderung mittelständischer Unternehmen, um Zuschüsse zu Krediten und Meisterförderung. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, auch für den Staat, wenn jungen Selbstständigen in ihrer Anfangsphase, wo noch nicht viel da sein kann, auf die Beine geholfen wird. Sie werden ja später auch wieder Steuerzahler. Wir hatten hier eine Erhöhung um 200.000 Euro jährlich als gut angelegtes Geld gefordert.
Ebenso in einem Titel, wo es um flankierende Maßnahmen zur Begleitung und Unterstützung des Digitalisierungsprozesses in der saarländischen Wirtschaft geht. Digitalisierung wird auch in Zukunft ein beherrschendes Thema bleiben. Hier muss und sollte mehr Geld investiert werden. Dabei regen wir an, in Zusammenarbeit mit der Polizei schwerpunktmäßig in die sogenannte Cybersicherheit zu investieren, denn zunehmend werden Firmen und öffentliche Einrichtungen Opfer von Erpressern, die via Internet digitalisierte Prozesse blockieren und erst für Lösegeld die Störung wieder aufheben.
Ich komme zur Förderung des Tourismus im Saarland. Während beziehungsweise nach der ersten Welle von Corona, als viele Leute nicht ins Ausland reisen wollten oder konnten, haben sich viele auf den Tourismus im Inland verlegt. Wer die Gelegenheit hatte, mit solchen Touristen in Kontakt zu kommen, konnte immer wieder hören, dass das Saarland doch erstaunlich viel Schönes zu bieten hat. Die Betonung liegt hier auf „erstaunlich“. Mit anderen Worten, hier gibt es offenbar noch ungenutzte Möglichkeiten für unser Saarland. Insbesondere der Bereich der Industriekultur bietet die Voraussetzungen, zu einem Magnet für Tourismus zu werden. Hier hatten wir Erhöhungen um 1,07 Millionen Euro in zwei Jahren gefordert, die sich sehr wahrscheinlich für das Saarland bezahlt machen würden.
Für die weitere Zukunft nach Corona und zur Wiederentdeckung der Lebensfreude und damit auch zur Belebung des Tourismus wäre an einen zeitgemäßen Konzertsaal zu denken. Die äußere Form könnte zu einem neuen Wahrzeichen werden, wie man es zum Beispiel in Hamburg sehen kann. Das ist allerdings erst einmal im wahrsten Sinne des Wortes Zukunftsmusik. Wo jeder Vierte als prekär beschäftigt gilt und jeder Neunte als überschuldet, ist das wohl vorläufig nicht machbar.
Dann bedarf es noch wesentlicher Erhöhungen beim Titel betreffend den Aufstiegsbonus für Absolventen von Fortbildungen. Hier können durch erhebliche
Mittel Anreize geschaffen werden zur Höherqualifizierung und Fortbildung unserer Jungen, wovon à la longue auf die Dauer auch wieder der Staat profitieren kann. Einsparungen für den Landeshaushalt wären beim Titel „Förderung der ‚Saarländischen Beratungsstelle für Wanderarbeiter und mobile Beschäftigte‘“ möglich gewesen - die beraten sich nämlich inzwischen selbst -, dann noch bei „Zuwendungen an Kommunen für ‚Frauen in Arbeit‘“, wie es heißt, was auch immer das heißt, und bei Ausgabemitteln für regionale Energie- und Klimaschutzaktivitäten.
Wie man gerade erfahren konnte, ist der weltweite CO2-Ausstoß in diesem Jahr trotz Lockdowns in mehreren kleinen und mittleren Ländern wie Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien weiter gestiegen. Die USA und China machen weiter wie bisher und das große Russland lebt sogar fast ausschließlich vom CO2-Ausstoß. Daran werden Sie alle nichts ändern. Die vom linksgrünen Zeitgeist des Westens absichtlich übersehene Bevölkerungsexplosion in Afrika und Asien sorgt für den Rest. Die Leute, die von dort zu uns kommen, vergrößern ja dann diesen sogenannten ökologischen Fußabdruck auch noch weiter. Dem von Deutschland aus oder gar vom Saarland aus durch eine Politik der faktischen Deindustrialisierung entgegenwirken zu wollen, ist hoffnungslos und sozusagen strohintelligent. Unsere Autoindustrie, auch die außerhalb Deutschlands, ist schon seit Jahren, seit etwa 2016, in einem konjunkturellen Abschwung, was problematisch genug ist.
Diesen Abschwung durch immer schärfere Abgasnormen zu verschärfen und hochwertige Arbeitsplätze zu zerstören, davon rede ich. Hochwertige Arbeitsplätze zerstören, das machen Sie mit Ihrer Politik! CDU und SPD unter der Anleitung von GRÜNEN machen genau das. Leider haben sich in diesem Prozess auch die Gewerkschaftsführungen als komplette Versager erwiesen. Nirgends, meine Damen und Herren, haben sie lautstark Gegenpropaganda gemacht, meinetwegen auch im Stile und auf dem Niveau einer Greta, denn das ist es ja, was linksgrünen Medien gefällt und was sie gerne verbreiten. Ob die angekündigte chinesische Batteriefabrik halten kann, was man sich von ihr verspricht, wird man sehen. Aber wenn wir schon auf dem Narrenschiff der Elektromobilität unterwegs sind, sollte das Saarland wenigstens davon profitieren. Eine industriefeindliche und Arbeitsplätze zerstörende grüne Politik wird man sich jedenfalls nach Corona noch weniger leisten können als bisher. - Ich danke Ihnen.
In der Rede der Wirtschafsministerin war an mehreren Stellen die Rede von Strukturwandel. Ich möchte auf ein ganz grundsätzliches Missverständnis von Strukturwandel hinweisen: Wenn der eine Waschbretter baut und der andere Waschmaschinen, dann gibt es einen Strukturwandel. Wenn der eine untaugliche Fahrzeuge baut und der andere moderne, schöne Autos, dann gibt es auch einen Strukturwandel. Aber wenn von oben herab so etwas wie Green Deal und Klimaschutz und so weiter betrieben wird, dann ist das staatlich getrieben und hat mit einem gesunden Strukturwandel überhaupt nichts zu tun!
Grüner Stahl: Kein Mensch käme auf die Idee, von sich aus grünen Stahl zu produzieren, denn das kauft kein Mensch! Das ist viel zu teuer! Und auch kein Mensch käme auf die Idee, sich ein Elektroauto zu kaufen, wenn es nicht riesige Subventionen geben würde. Kein Mensch käme auf diese Idee, diese untauglichen Dinger zu kaufen, die stundenlang auftanken müssen und viel schwächer sind!
Okay, dann noch ein Satz: Die größten Probleme kommen aus nicht zu Ende gedachten Gedanken, und das ist hier der Fall! Kraftwerke abschaffen und E-Mobilität betreiben - hirnrissig!
Keine Angst, es wird ganz kurz! Herr Zehner, Sie haben eben rechts - womit Sie wahrscheinlich uns meinen - und links in einen Topf geworfen. Ich möchte da sicher- und klarstellen: Wir haben nichts gegen Videoüberwachung und wir haben auch nichts gegen den s a a r l ä n d i s c h e n Verfassungsschutz! - Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Heiliger Hermann“ darf ich ja nicht sagen, aber einmal ganz ohne Ironie, Herr Scharf: Vieles vom Gesagten ist richtig und schön, und ich wünsche Ihnen auch viel Glück und Erfolg bei den Maßnahmen, die Sie skizziert haben.
Zu den Kosten. Die Sozialausgaben steigen im Jahr 2021 mal wieder, und zwar um 18 Millionen Euro, das entspricht rund 4 Prozent, auf insgesamt 454 Millionen Euro. Und für das Jahr 2022 ist eine weitere Steigerung vorgesehen, und zwar um weitere 13 Millionen Euro, entsprechend 2,8 Prozent, auf dann 467 Millionen Euro.
Die mit Abstand größten Ausgaben entfallen auf Leistungen durch das Landesamt für Soziales, nämlich 350 Millionen Euro im Jahr 2021 und 363 Millionen Euro im Jahr 2022. Dort finden sich auch die höchsten Ausgabensteigerungen, im Jahr 2021 um 10 Millionen Euro, im Jahr 2022 um knapp 13 Millionen Euro. In diesem Kapitel 05 13 sind vermutlich auch wieder die Kosten, die steigenden Kosten, für die Migration versteckt. In der Zweckbestimmung heißt es, auch wörtlich: für Zwecke der Eingliederungshilfe, Integrationshilfe und der Sozialhilfe. Genaueres erfährt man nicht, trotz der wiederholten Mahnung des Rechnungshofs. Dass diese Sozialausgaben ausreichend sein werden, dies ist vor allem wegen der zweifelhaften Lockdowns und der daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen unwahrscheinlich.
Neben diesen riesigen, von uns kritisierten Ausgabenposten gibt es einige kleinere und mittlere Posten mit teils realen, teils eher symbolischen Werten, für die wir Änderung beantragt hatten. Dazu zählt der Pflegepreis des Saarlandes, dotiert mit jeweils 2.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022. Hier wollten wir eine Aufstockung auf jeweils 5.500 Euro erreichen. Für 2022 vorgesehen ist ein sogenannter Willkommenspreis des Saarlandes, dieser sollte, wie im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 der Fall, komplett gestrichen werden.
Es folgt die Förderung des Ehrenamtes im Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen in Höhe von 220.000 Euro pro Jahr. Wer helfen will, soll das tun, aber doch bitte auf eigene Kosten, damit nicht ein weiterer Anreiz für teure Migration geschaffen wird. Diese Ausgaben gehören gestrichen, zumindest aber vermindert, ebenso wie der folgende Titel „Förderung der Integration für Menschen mit Migrationshintergrund“, wofür zwei Mal eine halbe Million Euro ausgegeben werden soll. Integration, meine Damen und Herren, ist zuallererst einmal eine Bringschuld. Vorbild hierbei müssen die sein, die bereits vor vielen Jahren gekommen sind und sich aus weitgehend eigener Anstrengung heraus ihren Platz in unserer Gesellschaft erarbeitet haben.
Die Streichung von 360.000 Euro im Jahr 2021 und von 369.000 Euro im Jahr 2022 wollten wir beim Titel „Zuwendung zur Förderung von Projekten von Frauengruppen“ erreichen. Wenn also irgendwelche Frauengruppen irgendwelche Projekte betreiben, zum Beispiel Apfelkuchen-Backen, warum sollen das dann andere Frauen und Männer, die daran nicht teilnehmen, als Steuerzahler bezahlen?
Bei einem weiteren Titel geht es um Zuschüsse zu Personalkosten für die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“. In der Hoffnung, dass das gut angelegtes Geld ist, haben wir gefordert, diesen Titel um circa zwei Drittel zu erhöhen auf 110.000 Euro. Auch bei den Titeln, bei denen es um Gewalt gegen Frauen geht, hatten wir Erhöhungen beantragt. Erhöhungen wurden von uns auch bei den Titeln zur Familienförderung auf jeweils 100.000 Euro pro Titel und Jahr gefordert.
Es gibt einen Titel „Zuschüsse zu gemeinnützigen Einrichtungen des Jugendtourismus“. Diesen Titel haben Sie auf nur noch 35.000 Euro pro Jahr gekürzt. Es gibt aber doch kaum besser angelegtes Geld für unsere Jugend und auch im Sinne eines wohlverstandenen Europas, als Jugendliche andere Länder kennenlernen zu lassen und dies auch zu fördern. Wir hatten deshalb eine Erhöhung dieser Mittel auf jährlich 90.000 Euro gefordert.
Ich komme zu den Aufwendungen für Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung. Wir fordern, diesen Titel umzubenennen in „Aufwendungen für Sachkosten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, des Linksextremismus und des religiösen Extremismus“. Es gibt diesbezüglich absehbar künftig mehr zu tun, als dies bislang der Fall war, weshalb wir für eine Erhöhung der Mittel eintreten. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass nicht, wie man das auch schon gesehen hat, ein linksextremer Bock zum Gärtner gemacht wird oder, gendergerecht formuliert, eine linksextreme Geiß mit
früherer SED-Mitgliedschaft zur Gärtnerin gemacht wird.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ muss nicht mit fast 1 Million Euro, mit 850.000 Euro, gefördert werden durch das Saarland. Das soll der Bund mal schön selbst bezahlen.
Wir haben des Weiteren wachsende Zuschüsse in Höhe von mehr als 170.000 Euro an den sogenannten Landesjugendring. Wieso, meine Damen und Herren, sollten eigentlich nicht die dahinterstehenden Organisationen, also zum Beispiel der DGB für die DGB-Jugend, der Beamtenbund für die Beamten-Jugend oder die katholische Kirche für die Katholische Jugend, die jeweils eigene Jugend und deren Politikspiele selbst bezahlen? Solange zweifelhafte Organisationen wie die türkische DITIB oder, als Überbleibsel des Kommunismus, die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend mitmischen, ist ein weiterer Grund gegeben, dafür keine Steuermittel bereitzustellen.
Hingegen wollen Sie für Maßnahmen des internationalen Jugendaustauschs nur mickrige 10.000 Euro einplanen. Ich durfte selbst einmal von etwas Vergleichbarem profitieren und kann aus eigenem Erleben nur zu einer deutlicheren Förderung raten. Neben der Horizonterweiterung differenziert sich durch internationalen Jugendaustausch auch der Blick auf das jeweils eigene Land stärker aus. Angesichts dessen haben wir die Erhöhung dieses Mittelansatzes auf 50.000 Euro pro Jahr gefordert.
Abschließend sei noch ein Wort zu unseren Krankenhäusern gesagt. Das Krankenhauswesen mit seiner dualen Aufteilung der Finanzierung nach Investitionskosten und Betriebskosten, mit seinen Fallpauschalen und hunderten Fallgruppen, ist mittlerweile eine Wissenschaft für sich geworden und beschäftigt unsere Mediziner mit viel Bürokratie. Die ständigen Ad-hoc-Einfälle unseres Bundesgesundheitsministers und gelernten Bankkaufmanns Jens Spahn haben in der Vergangenheit zu weiteren Verkomplizierungen und Kostensteigerungen für die Betreiber geführt. Das wiederum hat zu Krankenhausschließungen und zur Reduzierung der Leistungen bei vielen Krankenhäusern geführt. Jüngstes Beispiel im Saarland ist die Klinik in Losheim, bei der die Unternehmensgruppe Marienhaus nur noch eine sogenannte Tagesklinik für die medizinische Hilfe nach Operationen vorhalten und betreiben will. Die nächstgelegenen Krankenhäuser sind mehr als 20 Kilometer entfernt.
Zu den insoweit skizzierten Problemlagen ist nun auch noch Corona hinzugekommen. Es ist und bleibt Aufgabe der saarländischen Regierung, genügend Mittel für die Krankenhausversorgung der Saarländer herbeizuschaffen, dies nicht nur aus ei
genen Steuermitteln, sondern auch aus Mitteln des Gesundheitsfonds, des Risikostrukturausgleichs, aus Zuwendungen des Bundes - der nämlich zunächst einmal für deutsche Probleme zuständig ist und notfalls durch Kredite, die sich durch Null-Zinsen und die Inflation größtenteils von allein abtragen werden. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine kurze Wortmeldung bezieht sich nur noch auf Herrn Mildau, ganz unverbissen. Er hat mein Frauenbild vorhin in Zweifel gezogen. Das kann ich jetzt doch nicht auf mir sitzen lassen, denn ich habe mit meinen fünf Frauen immer in größter Harmonie gelebt. Mit den fünf Frauen meine ich meine zwei Großmütter, meine Mutter, meine Schwiegermutter - besonders lieb - und sogar mit meiner Tochter, die als Volljuristin ein bisschen besserwisserisch ist. Selbst da klappt es. Darauf möchte ich hingewiesen haben und darauf lege ich Wert. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits vor Corona gab es eine, es ist schon darauf hingewiesen worden, Straßendemonstration von Richtern, Staatsanwälten und Angestellten des Justizwesens, um auf die mangelhaften Zustände in unserem Justizapparat hinzuweisen. Für die Bürger ist es wichtig, dass die Verhältnisse sicher und geordnet sind. Rechtsstreitigkeiten jeder Art sollten möglichst schnell, möglichst sachlich, möglichst gerecht und verständlich beigelegt werden. „Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist gefährdet: Kaum noch einer von
uns kann die Arbeit in der vorgegebenen Zeit schaffen“, so ließ der Saarländische Richterbund verlauten.
Jeden Bürger kann eine unzureichend funktionierende Justiz treffen. Durch Stellenabbau bei Richtern und Staatsanwälten kam es unter anderem zu erhöhtem Krankenstand durch Stress, zu verzögerten Verfahren, zu späten und damit wirtschaftlich schädlich verzögerten Register- und Grundbucheintragungen. Dazu kommt die immer komplexere Internetkriminalität, zu deren Bearbeitung entsprechend ausgebildete Fachleute gebraucht werden. Im Zuge der unkontrollierten Einwanderung kommt organisierte Kriminalität dazu. Die Migranten sind, das gehört bei der Haushaltsberatung des Justizwesens mit dazu, überwiegend jung, männlich und aus Kulturen mit anderen Verhaltensweisen. In Sicherheitskreisen spricht man in diesem Zusammenhang von dem Begriff MMG: männlich, moslemisch, gescheitert. Den Rest kann man sich denken.
Betrugs- und Steuerstraftaten, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiter Strafdelikte müssen bekämpft werden. Dies lässt sich mit der bisherigen Personalsituation kaum noch bewältigen. Das führt dazu, dass viele Fälle wegen sogenannter Geringfügigkeit ohne Auflagen oder gegen geringe Auflagen eingestellt werden. Was für eine erzieherische Wirkung das auf die Betreffenden hat, kann man sich vorstellen.
Darüber hinaus stimmt noch immer die Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten, also von hochqualifizierten und mit hoher Verantwortung belasteten Juristen, nicht. Nach wie vor sind die saarländischen Richter und Staatsanwälte die mit am schlechtesten bezahlten bundesweit. Die Unzufriedenheit ist jedenfalls groß und dürfte wohl kaum unberechtigt sein.
Damit Staat und Rechtsstaat aufrechterhalten werden können, werden neben Polizisten auch Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte in genügender Zahl und mit guter Ausbildung gebraucht. Wir haben jeweils 30 neue Planstellen an ordentlichen Gerichten gefordert und 10 Planstellen am Verwaltungsgericht. Das erscheint zwar viel nach der immerhin eingeleiteten Trendwende, aber der Mangel ist ja auch seit Jahren groß. Damit wäre unsere Justiz endlich genügend ausgestattet für ihre hochqualifizierte Arbeit.
Auch die Referendarausbildung ist wichtig und darf nicht mit ideologisierter Politik belastet werden. Bei allgemeinen Bewilligungen im Bereich der Referendarausbildung wird beim Mittelansatz für die Jahre 2021 und 2022 fast ein Zehntel der Mittel für die Durchführung von Veranstaltungen durch das AdolfBender-Zentrum für den juristischen Vorbereitungsdienst veranschlagt. Das Adolf-Bender-Zentrum ist stark linkslastig, und ideologisch einseitige Projekte,
die nur der Indoktrination dienen, brauchen wir sicher nicht.
Es sollten Gelder für eine sinnvolle Ausbildung unserer Rechtsreferendare verwendet werden, zum Beispiel für die Teilnahme an Studien an speziell darauf ausgerichteten Universitäten und Bildungszentren, zum Beispiel lässt sich an der Verwaltungshochschule in Speyer - gar nicht so weit von hier ein zusätzlicher Mastertitel erwerben.
Meine Damen und Herren der Koalition, nehmen Sie Ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst, in dem von einem handlungsfähigen und starken Staat für eine freie Gesellschaft die Rede ist. Hierfür ist eine Funktionsfähigkeit der Justiz als Ganzes unerlässlich. Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat soeben in einer ausführlichen und längeren Rede eine Menge von Einzelheiten dargestellt, die durchaus verständlich sind und die wir auch ohne Weiteres unterschreiben könnten. Wir haben allerdings einen wesentlichen Einwand.
Das Corona-Drama geht weiter und fordert von uns, vom Landtag, selbstverständlich eine intensive Befassung. Deshalb ist es gut, dass wir heute wieder zu einer Sondersitzung zusammengekommen sind. Es war auch grundsätzlich richtig, dass schon vor dem 18.11., vor der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates, ein saarländisches Gesetz in Erster Lesung auf den Weg gebracht wurde. Dieses Gesetz sollte die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Landesparlamentes in dieser Lage verdeutlichen und hervorheben.
Inzwischen hat der Bundestag in konkurrierender Gesetzgebung Vorgaben gemacht, die das weitere
Gesetzgebungsverfahren auf saarländischer Ebene, auf Länderebene, überflüssig machen. Das hat der namhafte saarländische Staatsrechtler Professor Christoph Gröpl dankenswerterweise im Rechtsausschuss uns und der zugelassenen und zugeschalteten Öffentlichkeit klar verdeutlicht, wenn er auch nicht ganz ausgeschlossen hat, dass ein eventuell streitiges Verfahren über die Kompetenzen von Bund und Ländern in dieser gravierenden Problematik letztlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müsste.
Vorläufig müssen und können wir mit dem neuen Bundesgesetz - § 28a des Infektionsschutzgesetzes - zurechtkommen, denn es besagt, dass nach der Feststellung einer Pandemie durch den Bundestag die Länder verschiedene Maßnahmen ergreifen können - sie können, sie müssen nicht, aber sie können - und zwar auch Maßnahmen, die verschiedene Grundrechte einschränken können, insbesondere die Berufsfreiheit und die Freizügigkeit. Sogar der Bereich der eigenen Wohnung kann betroffen sein.
Das wäre und ist gravierend, in den Augen vieler Bürger unter anderem deshalb, weil in der bundesgesetzlichen Regelung mehrmals von „ermächtigen“ und „Ermächtigungen“ die Rede ist. Das ist ein Begriff, der in unserer politischen Kultur als in höchstem Maße kontaminiert und vergiftet gilt.
Daher soll durch unseren heutigen Antrag sichergestellt werden, dass solche Maßnahmen, nämlich die Einschränkung von Grundrechten im Saarland, nur von den direkt gewählten Vertretern der Saarländer beschlossen werden können und von ihnen als Volksvertreter zu verantworten sind. Das ist sicher keine Verantwortung, nach der man sich als Parlamentarier in dieser schwierigen Lage drängt. Aber das ist nun einmal eine unserer Pflichten, für die man uns gewählt hat und für die man uns auch bezahlt.
Unser Antrag lautet: Alle Zusagen des Ministerpräsidenten und seiner Regierung gegenüber anderen Ländern und dem Bund in Bezug auf die Bekämpfung von COVID‑19 dürfen nur noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes gemacht werden, wenn sie die Einschränkung von Grundrechten beinhalten. Die Abstimmung darüber muss in Zukunft vor der Einschränkung von Grundrechten erfolgen. So weit unser Antrag.
Nun noch einige Gedanken zu dieser Krankheit selbst, zu dem, was nach und nach klarer wird, zu den Maßnahmen und ihrem Sinn oder auch Unsinn und zu Alternativen und Ergänzungen. COVID‑19 ist weder die Pest noch ist es ein Schnupfen, sondern liegt irgendwo dazwischen. Manche merken gar nichts, manche sterben mit oder an dieser Krankheit. Und - so viel ist sicher - die schweren Verläufe, die auch zum Tod führen können beziehungsweise ihn beschleunigen, betreffen fast ausschließlich
Menschen ab dem Alter von etwa 70 Jahren. Bei Patienten ab 70 Jahren geht die Zahl der schweren Verläufe steil nach oben.
Daher empfiehlt es sich, dass diese Altersgruppe erstens sich selbst so weit wie möglich schützt, etwa so, wie man es bei bisherigen Grippeepidemien auch gemacht hat. Zweitens muss speziell dieser Altersgruppe geholfen werden, in Altersheimen und Pflegeheimen sowieso, wo es offenbar noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Darüber hinaus wäre es denkbar und machbar, ein bestimmtes Zeitfenster in Geschäften nur für Senioren ab 70 zu reservieren. In der übrigen Zeit können sie sich natürlich ebenfalls ganz frei bewegen, wenn sie das wollen und wenn sie das für sich selbst verantworten.
Eine zweite Maßnahme wäre die Erstattung der Kosten für Taxis für alle ab 70 Jahre, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, damit sie nicht auf enge Busse und sonstigen ÖPNV angewiesen sind, wo die Hygieneabstände oft nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten dazu sind relativ einfach machbar.
Im Gegenzug sind Hotels, Restaurants und Gaststätten bei Einhaltung der bekannten Regeln wieder zu öffnen. Sie waren schließlich schon bisher keine sogenannten Hotspots, wie die Auswertungen des RKI deutlich gezeigt haben. Auch Kulturveranstaltungen aller Art müssen unter Einhaltung dieser Regeln wieder möglich sein. Damit lassen sich die ungeheuer großen Schäden für die Gesellschaft, für die Jugend, für die Wirtschaft und für die Staatskasse begrenzen, denn bei Weiterführung der bisherigen Maßnahmen ist zu befürchten, dass die Medizin - also die Maßnahmen, die ergriffen worden sind schädlicher wirkt als die Krankheit. Mit anderen Worten: Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt.
So weit im Augenblick einige Vorschläge und Gedanken zur Diskussion. Im Übrigen bitte ich um Zustimmung zu dem soeben formulierten Antrag, der Ihnen schriftlich vorliegt.
Ich habe noch ein bisschen Zeit. Dann lese ich Ihnen den Antrag noch einmal vor. - Alle Zusagen des Ministerpräsidenten und seiner Regierung gegenüber anderen Ländern und dem Bund in Bezug auf die Bekämpfung von COVID‑19 dürfen nur noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes gemacht werden, wenn sie die Einschränkung von Grundrechten beinhalten. Die Abstimmung darüber muss in Zukunft vor der Einschränkung von Grundrechten erfolgen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Kürze der Zeit möchte ich noch einmal auf einige ganz grundsätzliche Punkte hinweisen. Es geht bei dem, was die Regierung mit den Verordnungen und den ganzen Maßnahmen macht, nicht um das normale Regierungshandeln einer Regierung, also irgendwelche Verordnungen, Verträge und sonst etwas, was natürlich auch auf der Basis von normalen, einfachen Gesetzen basiert. Es geht vielmehr um die Einschränkung von sage und schreibe Grundrechten - im Plural. Darum geht es. Es ist unser Anliegen, dass bei solchen Dingen vorher hier im Parlament diskutiert wird. Vorher, nicht nachher.
Herr Lafontaine hat die soziale Lage angesprochen. Ja, das klingt zunächst einmal schön neutral. Ich will das nicht abwerten, Herr Lafontaine. Aber was beinhaltet die soziale Lage? Stellen Sie sich kleine
Selbstständige vor, die es sowieso oft schon sehr schwer haben und die jetzt durch diese Maßnahmen, die möglicherweise viel zu weitgehend und ungerechtfertigt sind, in die Pleite geraten. Wer als kleiner Selbstständiger in die Pleite gerät, der ist sozial halbtot. Das kann ich Ihnen sagen. Ich kenne Beispiele dafür. Wer sich dann etwas antut, der ist vielleicht ganz tot. Das muss man auch berücksichtigen.
Sonst wird immer gesehen, wie sich alles Mögliche auf der ganzen Welt in den hintersten Ecken auswirkt, da, wo sich arme Leute irgendwie durchwursteln müssen. Man weiß auch, dass die Maßnahmen hier sehr große Auswirkungen gerade in armen Ländern haben, von wo manche Leute zu uns kommen.
Zur Finanzierung ist auch gesprochen worden. Bei der Finanzierung dieser vielen Maßnahmen fällt der SPD normalerweise die allgemeine Steuererhöhung ein. Bei der LINKEN heißt es die Reichensteuer. Ich möchte bei der Gelegenheit an Folgendes erinnern. Leute, die sehr viel Geld erwirtschaftet haben oder denen es zugeflossen ist aus der Arbeit und natürlich auch von anderen Leuten, haben ja nicht sehr viel mehr davon als andere. Die können sich auch nicht mehr als satt essen. Sie können ihren Hintern nicht in mehr als einem Sessel breitmachen. 150 Jahre alt werden sie auch nicht. Vielmehr ist ihr erfolgreiches Handeln auch ein Erfolg für unsere Volkswirtschaft. Ich bitte, das nicht zu vergessen.
Es geht ja um Milliarden. Sie wissen vielleicht, dass die Europäische Union selbstverständlich unter der Mitwirkung von Deutschland ein Hilfspaket beschlossen hat, bei dem unter dem Strich für Deutschland 80 Milliarden an Belastung herauskommt. 80 Milliarden! Ich will Ihnen klarmachen, was das ist. Teilen Sie einmal die 80 Milliarden durch die 80 Millionen, die wir sind, dann kommen Sie auf 1.000 Euro pro Nase und zwar pro Nase ab dem kleinsten Kleinkind bis zum ältesten Rentner. Die einen können noch nichts erwirtschaften; die anderen können nichts mehr erwirtschaften. Wenn Sie also eine vierköpfige Familie haben, dann sind das rechnerisch - so ist ja auch die Realität - 4.000 Euro, die denen aufgedrückt werden für Dinge, die die anderen Europäer irgendwie nicht hinkriegen. Das ist nicht demokratisch zu rechtfertigen. Das ist auch nicht moralisch zu rechtfertigen. Wenn jetzt das Argument kommt das ziemlich dumme Argument -, dass die Leute dann bei uns einkaufen, ist das ungefähr so, wie wenn der Kaufmann in seine Kasse greift, auf die Straße geht und in der Hoffnung das Geld verteilt, dass die Leute wieder zu ihm kommen, um einzukaufen. Das ist hirnverbrannt.
Zu Ihnen, Herr Commerçon. Es geht nicht um Details, die hier geregelt werden. Es geht nicht um 10 oder 20 m². So etwas kann die Regierung mit links machen. Es geht um Grundrechte - noch mal zur Verdeutlichung. Herr Wegner hat von 75 Prozent der Infektionen gesprochen, die überhaupt nicht nachzu
verfolgen sind und bei denen man nicht weiß, wo sie herkommen. Das weiß man eben nicht! Ich weiß es nicht, dann mache ich einfach mal Ihren Betrieb zu. Und all das, weil ich es nicht weiß. Das ist eine eigenartige Logik. Das geht nicht. Ich bestehe noch mal darauf - und rate in diesem Sinne eindringlich -, dass, wenn Grundrechte eingeschränkt werden müssen oder sollen, das Parlament vorher damit befasst werden muss. Vorher, nicht nachher! Wenn das gemacht wird, sind sogar - je nach Lage - radikale Maßnahmen möglich, denn dann weiß man, wo die Verantwortung liegt. Dann kann jeder Parlamentarier in seinem Bereich den Leuten erklären, warum dieses gemacht und jenes nicht gemacht wird. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht ja hier mal wieder und fast immer auch ums Geld. Es geht nicht nur um die Krankheit, sondern zur Bekämpfung der Krankheit und für alles Mögliche wird ja immer wieder Geld gebraucht. Die Wirtschaftsministerin hat eben ganz richtig gesagt: Der Bund hat gar nichts, das Land hat auch gar nichts, es kommt alles von den Bürgern, von den Steuerzahlern, die arbeiten und Steuern zahlen. Das ist so weit ganz richtig.
Aber etwas anderes ist nicht richtig, liebe Frau Rehlinger. Sie haben gesagt: Ich weiß nicht, wofür Sie hier überhaupt Politik machen. - Ich sage Ihnen, wofür wir Politik machen: Wir machen für die Saarländer Politik, für die sind wir gewählt! Ich nenne Ihnen noch mal die Zahl, die ich vorhin auch schon erwähnt habe. Ihre Parteifreunde auf der nächsten Ebene machen mit, wenn die deutschen Steuerzahler 80 Milliarden an andere europäische Länder überweisen, die mit ihren Problemen nicht zurechtkommen. Nichts gegen andere Europäer, aber die müssen ihre Probleme gefälligst selbst lösen. Man kann ihnen mit einer Kleinigkeit helfen, das geht immer, aber 80 Milliarden? Ich mache Ihnen noch mal klar, was das für das Saarland heißt. Wenn man das mal runterrechnet, und zwar vorsichtig, dann ist das für das Saarland die Kleinigkeit von 800 Millionen Euro, die das die saarländischen Bürger kostet. 800 Millionen, das ist mehr als die Neuverschuldung der nächsten beiden Jahre! Also ich verbitte mir solche Fragestellungen in meine Richtung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz abgesehen davon, für wie gefährlich man dieses Coronavirus überhaupt hält im Verhältnis zu den vielen anderen Krankheiten und deren vielen Opfern und wie verhältnismäßig die grundrechtseinschränkenden und wirtschaftlich verheerenden Maßnahmen sind, ganz abgesehen davon ist dieser Gesetzentwurf von der Entwicklung unserer Ansicht nach inzwischen überholt. Im ganz überwiegenden Teil der Fälle kann eine Infektionskette überhaupt nicht mehr nachvollzogen werden. In anderen Fällen kommen die Gesundheitsämter mit der Ermittlung und der Kontaktaufnahme nicht mehr hinterher oder schaffen es nur zu spät. Was von den Gesundheitsämtern verlangt wird, können sie zum großen Teil nicht mehr leisten.
Im Ausschuss sind nun einige Stolpersteine, einige eigenartige Widersprüchlichkeiten eliminiert worden, deshalb in der Kürze der Zeit nur noch eine ganz allgemeine Einschätzung von uns. Sie wissen, wir sind sehr skeptisch gegenüber den oft widersprüchlichen Maßnahmen, die hierzulande gegen diese Krankheit ergriffen werden. Und Sie wissen, dass man in Schweden mit diesem Virus ganz anders umgeht, dass insbesondere Wirtschaft und Gesellschaft nicht lahmgelegt werden. Die Schweden arbeiten mit Appellen statt mit Verboten und Vorschriften und ohne alles Mögliche zu schließen. Wie man sieht, sind die Schweden auch noch nicht ausgestorben. Sowohl in Schweden als auch bei uns sind die als Corona-Toten Gezählten ganz überwiegend alte Menschen mit schweren sonstigen Krankheiten, die für ihren Tod oft sehr viel wesentlicher verantwortlich sind. Deshalb: Risikogruppen schützen, Wirtschaft und Gesellschaft bewahren, demokratische Freiheitsrechte verteidigen, dafür steht die AfD. Wir wollen diesem Gesetz deshalb nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen!
Herr Zimmer, in Reaktion auf das, was Sie eben gesagt haben, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die ganze Infektionsdynamik eben sehr dynamisch ist. Das war jetzt eine schöne Dopplung Pleonasmus. In den letzten Tagen und vielleicht auch Wochen hat sich die Lage dermaßen verändert, dass das eingetreten ist, worauf ich eben hingewiesen habe, nämlich dass viele Gesundheitsämter ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden können, dass sie den ganzen Anforderungen nicht mehr nachkommen können. Demgegenüber muss immer beachtet werden, wie stark die Grundrechte eingeschränkt werden und alles Mögliche andere. Darauf war hinzuweisen und darauf bezieht sich auch unser Abstimmungsverhalten. - Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wehrhaftigkeit und Wehrpflicht müssen wieder diskutiert werden. Das betrifft auch unsere Region und unser Saarland. „Großes entsteht immer im Kleinen“, so heißt es ja hier, und wir als kleines Saarland haben ein paar große Minister in Berlin. Eine davon, die Verteidigungsministerin, hat die Notwendigkeit erhöhter eigener Wehrhaftigkeit erkannt. Sie fordert mehr Geld, 2 Prozent des Bruttosozialprodukts sollen zumindest angestrebt werden. Der Konflikt mit der Sozialindustrie und ihren vielen Profiteuren ist also schon mal programmiert. Die Forderungen nach mehr Mitteln kommen verstärkt von den Bündnispartnern in Europa und Übersee, natürlich erst mal in deren Interesse. Es ist aber auch in unserem Interesse, denn man weiß zwar nicht, wie in Zukunft der weltpolitische Wind pfeift, man kann es aber erahnen, und nach mehr Friedlichkeit sieht es eher nicht aus.
Zur Wehrhaftigkeit gehört aber nicht nur mehr, besseres und funktionierendes Material, sondern auch eine gesellschaftlich verankerte organisierte und geübte Vorbereitung. Beste Grundlage dafür ist die Wehrpflicht. Das alles natürlich nicht, um gewaltsame Auseinandersetzungen anzustreben, sondern um sie zu vermeiden. So paradox ist das nämlich, wenn man das auf den ersten Blick so sehen will. Innerhalb unseres Landes geht es darum, wichtige Infrastrukturen vor Angriffen zu schützen: Wasserreservoire, Umspannwerke, chemische Industrien, Flughäfen und vieles andere sind heute weitgehend schutzlose Ziele zum Beispiel für terroristische Attacken. Die Polizei kann sich schnell als unzureichend erweisen.
Zwar werden wie früher heimatschutzähnliche Strukturen wieder angegangen, wenigstens als Pilotprojekt, aber man braucht eine erhebliche Menge an ausgebildeten Reservisten, um auf ernste Bedrohungslagen schnell reagieren zu können. Voraussetzung dafür ist die Wehrpflicht. Neben vielen weiteren Argumenten pro Wehrpflicht gibt oder gäbe es bei Wehrpflicht auch die Pflicht zum Ersatzdienst. Gerade jetzt, meine Damen und Herren, unter den Bedingungen der Corona-Krise, deren Dauer wir nicht kennen, wären Ersatzdienstleistende eine wertvolle Hilfe für überlastete Pfleger, für überlastete Krankenhäuser, für überlastete Gesundheitsämter und so weiter. Auch in anderen Bereichen könnten sie wertvolle Dienste für die Allgemeinheit leisten und persönlich wertvolle Erfahrungen machen. Zu denken wäre auch an Freiwillige Feuerwehr, THW, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Naturschutz, Landschaftspflege, Gewässer- und Wasserschutz, Kraftfahrdienste für Sachund Personaltransporte, Hausmeisterdienste und so weiter. Überall können junge Leute sich für die Gemeinschaft nützlich machen und gleichzeitig Erfahrungen sammeln und Berufswünsche entdecken.
Der Pflegenotstand, wie wir ihn seit Jahren haben, wäre bei Fortbestand von Wehr- und Ersatzdienst wahrscheinlich überhaupt nicht entstanden. In diesem Sinne wollen wir eine Diskussion anregen in Richtung Wiederaktivierung von Wehr- und Ersatzdienst, um den bisherigen offensichtlichen Irrweg zu verlassen. - Ich danke Ihnen.
Herr Theobald, dass Sie über die AfD schimpfen müssen, das wissen wir ja, es sei Ihnen gestattet und gegönnt. Die Diskussion ist offensichtlich eröffnet, das war einer der Gründe, weshalb ich diesen Antrag gestellt habe. Es ist in Ihrem Redebeitrag zum Ausdruck gekommen, dass sich 77 Prozent der Bevölkerung für ein allgemeines Dienstjahr aussprechen, das ist schon sehr positiv. Innerhalb dieses allgemeinen Dienstjahres, wenn es denn kommt, wäre, umgekehrt zu jetzt, zum Beispiel auch eine Ausbildung bei der Bundeswehr möglich, während andere zu THW, DRK und so weiter gehen. Die Diskussion in dieser Richtung soll und muss geführt werden, ich sehe dem sehr zuversichtlich entgegen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als im Frühjahr der Schrecken über die neue Krankheit COVID-19 groß war und große Teile der Wirtschaft lahmgelegt wurden, war eine der Gegenmaßnahmen gegen den Einbruch der Wirtschaft die Reduzierung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte von 19 auf 16 Prozent. Unter den damals gegebenen und politisch herbeigeführten Bedingungen war das immerhin richtig und eine gewisse Erleichterung. Die Wirtschaftsbremse Mehrwertsteuer wurde ein wenig gelockert. Allerdings soll diese Lockerung nur bis Ende des Jahres 2020 gelten, dann soll der volle Mehrwertsteuersatz wieder zuschlagen.
Als diese Regelung und Befristung festgelegt wurden, gab es wohl Hoffnung, dass es bis Herbst vorbei sein könnte mit COVID 19. Das ist nun aber nicht der Fall. Man hat uns einen zweiten Lockdown verordnet, der weitere Schäden bringt und weitere Existenzen vernichtet. Eine der Gegenmaßnahmen muss jetzt eine Verlängerung der 16-Prozent-Regelung sein, denn es kann doch nicht sein, dass mitten in dieser Krise und mitten im Winter und auch noch im Januar, wo sowieso noch eine Menge Rechnungen bei den Bürgern eintrudeln, auch noch eine Steuererhöhung eintritt!
Hier kommt das Gegenargument, dass der Staat doch Geld brauche. - Ja, die Bürger aber auch! Viele müssen sich jetzt wieder einschränken und wissen kaum, wie, während der Staat weitermachen will wie bisher: Weiter unbegrenzte Einwanderung in die Sozialsysteme, Geldgeschenke an andere EU-Staaten, Euro-Rettung und null Zinsen. Dafür dann aber wieder die höhere Mehrwertsteuer. Das passt nicht und das geht so nicht. Wir fordern die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass in der fortdauernden Krise die fortdauernde
Reduzierung der Mehrwertsteuer gilt. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den Versäumnissen, die seit Frühjahr passiert sind, hat Herr Lafontaine vorhin ausführlich gesprochen, ich kann das nur unterstreichen. Zu ergänzen wäre vielleicht noch, dass der Ministerpräsident nach seinen eigenen Worten schon zum Jahreswechsel gewusst hat, was kommen wird. Vor dem Hintergrund ist allerdings wirklich sehr wenig getan worden!
Die Debatte, die wir heute führen, wäre in einer richtig funktionierenden Demokratie schon vor längerer Zeit geführt worden, eventuell auch noch am Samstag oder Sonntag, jedenfalls nach der Ministerratsentscheidung vorige Woche und vor dem Eintreten dieses sogenannten Lockdowns. Die Entscheidung, die dann über die Einschränkung oder Nicht-Einschränkung von nichts weniger als Grundrechten gefallen wäre, wäre direkt durch die Volksvertreter gefallen und von ihnen zu verantworten und nicht durch ein Gremium - Ministerpräsidenten und Kanzlerin -, das es in unserer Verfassung überhaupt nicht gibt.
In der Debatte wäre dann zum Beispiel erwähnt worden, dass von März bis Oktober in Deutschland etwa 650.000 Menschen gestorben sind, die meisten an Krankheiten, die mit dem Alter einhergehen. Bei knapp 11.000 dieser Verstorbenen hieß es, sie seien mit oder an COVID‑19 gestorben, und ihr Durchschnittsalter lag bei etwa 80 Jahren, also in der Nähe des Durchschnittsalters, das wir Heutigen erreichen, und zwar mit und ohne Corona. Der Median liegt sogar bei 82 Jahren, es waren also viele dabei, die mehr als 90 oder sogar 100 Jahre erreicht haben. Aber es sterben ja leider auch Tausende von Menschen im Straßenverkehr, ohne dass man auf die Idee käme, den Straßenverkehr abzustellen.
Ein weiteres Beispiel zum Vergleich: Nach Einschätzung des RKI gibt es in Deutschland jährlich circa
10.000 bis 20.000 Todesfälle durch Krankenhauskeime, die trotz aller Hygienemaßnahmen leider passieren. Von den 40.000 Toten durch Lungenentzündungen wird auch kaum geredet. Herr Lafontaine hat es vorhin kurz erwähnt.
Um vom Saarland zu sprechen: Seit Mitte März sind ungefähr 8.000 Saarländer gestorben, ebenfalls meistens an den typischen Krankheiten, die im Alter auftreten. Die 197 Menschen, die mit oder an Corona gestorben sind, hatten auch ein Durchschnittsalter von 80 Jahren. Sie hatten in aller Regel erhebliche sonstige Vorerkrankungen, was wohl leider die Hauptursache war. Um es noch einmal zu sagen: Natürlich wünscht man jedem und jeder ein langes, erfülltes und gesundes Leben. Das ewige Leben ist uns aber nicht gegeben, jedenfalls nicht im Diesseits.
Es hat sich also erwiesen, dass diese Infektion, diese Krankheit vor allem für alte Menschen mit Vorerkrankungen gefährlich werden kann. Was muss also die Konsequenz sein? - Die Konsequenz muss sein, dass diese Altersgruppe entweder selbst besonders vorsichtig sein muss oder dass sie von Angehörigen oder in Alters- und Pflegeheimen besonders geschützt werden muss. Alle anderen sollten sich an die AHA-Regeln halten. Das tun sie ja auch, die Leute sind jedenfalls sehr diszipliniert.
Den besonders gefährdeten Alten nutzt es aber nichts, dass wesentliche Teile der Wirtschaft mit einem Lockdown überzogen werden. Es nutzt ihnen nichts, wenn alle möglichen Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Es nutzt nichts, wenn wesentliche Teile des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens stillgelegt werden. Da trifft es besonders diejenigen, die alles Erdenkliche und Vorgeschriebene getan haben. Restaurants, Kneipen, Hotels, Theater, Musiker und Fitnessstudios, Kosmetikstudios und andere haben viel investiert, um Infektionen in ihrem Bereich zu vermeiden. Es gibt auch keine Belege dafür, dass seit dem Frühjahr diese Bereiche Schwerpunkte von Infektion waren. Trotzdem sollen sie jetzt für die steigenden Infektionszahlen verantwortlich sein und für einen Monat schließen.
Neben den ganz erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen muss man damit rechnen, dass sich insbesondere junge Leute nicht einsperren und nicht aussperren lassen. Viele werden sich privat treffen, ohne weitere Hygienemaßnahmen, ohne Abstand, ohne Dokumentation und Nachverfolgung. Dass die Zahlen der schweren und behandlungsbedürftigen Fälle in jedem Fall steigen, sagen Fachleute. Für Ende November, Anfang Dezember werden volle oder überfüllte Krankenhäuser erwartet und die Auslastung aller verfügbaren Intensivbetten und der dazugehörigen Pflegekräfte. Wie gesagt, mit und ohne Lockdown wird das von Fachleuten jetzt erwartet. Die Reaktion von Merkel und den Ministerpräsidenten sieht so aus, dass sie für die Bilder, die man
dann sehen wird, nicht verantwortlich sein wollen und deshalb jetzt die Schließung veranlassen. Dann hat man ja etwas getan.
Ja, noch ganz kurz. - Wenn es dann kommt, wie es sowieso kommt, dann sind die Leute eben selbst verantwortlich. Ich kürze etwas ab: Wir sind gegen diesen Lockdown, wie er gekommen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der LINKEN greift eine Problematik auf, mit der wir uns ja bei Weitem nicht zum ersten Mal beschäftigen. Die Problematik besteht im Wesentlichen darin, dass es eine Tendenz gibt, immer größere Krankenhäuser zu bauen und einzurichten und kleinere nach und nach zurückzudrängen.
Die großen Krankenhäuser mögen ihren Vorteil haben, weil dort viele Spezialisten an einem Ort versammelt sind, aber es leidet darunter eben die flächendeckende Versorgung. Das ist, was in diesem Gesetzentwurf an zentraler Stelle gefordert wird. Wir stimmen dem deshalb tendenziell und auch tatsächlich zu, allerdings sind die Worte „flächendeckend“ und „wohnortnah“ natürlich immer interpretationsbedürftig. Es gibt einen bekannten Wildwest-Film mit John Wayne, da sagt ein junger Mann, als er einen anderen vorstellt: Das hier ist Mr. Brown, unser nächster Nachbar. Er wohnt nur 40 Meilen entfernt.
Solche Verhältnisse haben wir nicht. Es ist aber zum Beispiel Brandenburg angesprochen worden, da sind die Verhältnisse etwas anders. Auf dem flachen Land dort mag es vielleicht noch angehen, wenn die nächste Siedlung mit Krankenhaus 40 km entfernt ist. Im Saarland ist das aber ganz sicher nicht der Fall. Das Saarland ist hügelig, die Straßen sind kurvenreich und das Saarland ist auch relativ dicht besiedelt. Deshalb muss die Krankenhausversorgung entsprechend geregelt sein.
DIE LINKE neigt natürlich hier gerne zu möglichst staatlichen Regelungen, lässt aber in ihrem Gesetzesantrag offen, dass auch gemeinnützige und private Krankenhausträger bedacht sein können und die Aufgaben erfüllen können, die sich da eben stellen.
Wir haben vor einigen Tagen eine Resolution der Gemeinde Losheim am See erhalten. Da wird ganz exemplarisch die drängende Problematik für Orte wie Losheim - Ottweiler ist auch genannt worden deutlich. In Losheim gibt es eine Klinik mit 120 Betten. Es wird hier auch dargestellt, wie wichtig das Vorhandensein einer Klinik für das gesellschaftliche Umfeld ist. Diese Kliniken werden nun, wie auch schon öfter dargestellt, durch die ständig verschärften und geänderten Rahmenbedingungen gefährdet. Wir haben ja einen Bundesgesundheitsminister, der nach häufig zu hörenden Klagen fast schon im Dreiwochenrhythmus mit neuen Anforderungen und neuen Regelungen um die Ecke kommt, auf die sich die Träger nur schwer einstellen können. Die Änderun
gen, die da ständig gefordert werden, machen ja auch eine Menge finanziellen Aufwand, und die Krankenhausträger, zum Beispiel Marienhaus, sind natürlich wirtschaftlich-ökonomisch ausgerichtet. Es wird auch erläutert, dass es zu geradezu willkürlichen Strafzahlungen kommt, wenn gewisse Dinge nicht rechtzeitig dargestellt werden können. Das alles führt dazu, dass diesen Kliniken nach und nach die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird.
Ich lese Ihnen mal den vorletzten Absatz dieser Resolution vor. Sie ist ganz exemplarisch und zeigt, worum es den Gemeinden geht und gehen muss: Aus Losheimer Sicht ist die bisher kopflos geführte Diskussion im Nordsaarland unsäglich und maßlos enttäuschend. Warum sollte ein gut ausgestattetes Krankenhaus an einem sehr guten Standort aufgegeben werden, um an anderer Stelle vielleicht etwas anderes zu planen? Warum ändert die MarienhausGmbH monatlich ihre Planungsziele und kündigt achtlos Bestandsgarantien einseitig? Warum trifft das Gesundheitsministerium keine Entscheidungen, hangelt sich von Gutachten zu Gutachten und wartet ab, bis die Krankenhausträger sich gegenseitig ausgespielt haben und es wahrscheinlich nur Verlierer geben wird? - Hier kommt klar zum Ausdruck, dass eine Planungssicherheit geschaffen werden muss. Wir stimmen dem Gesetzentwurf der LINKEN daher zu, weil damit klar und klarer wird, dass das Land flächendeckend und wohnortnah mit Krankenhäusern versorgt werden muss, auch durch kleine Krankenhäuser. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Gillen hat eben lang und breit über die Schwierigkeiten des Baurechtswesens gesprochen, wie es sich hier ausdifferenziert hat. Ich habe selbst vor Kurzem mal wieder Erfahrungen gemacht, als es um eine kleine Gewerbeeinheit ging. Es ging genau gesagt um eine kleine Kindertagesstätte, die ich gerne zur Verfügung gestellt hätte. Baurechtlich war aber für zehn Kinder unbedingt eine zweite Toilette nötig. Das hat das Projekt zum Scheitern gebracht, es ist dann etwas anderes gemacht worden.
Es geht hier um Toilettenpflicht für Supermärkte. Um die Sache etwas aufzulockern: Mir ist dazu eine Episode aus Goethes „Italienische Reise“ eingefallen: Als Goethe in Italien auf der Reise war, etwa 1780 oder 1786, glaube ich, und mal ein entsprechendes menschliches Bedürfnis verspürte, fragte er einen Einheimischen nach so etwas wie einer Toilette. Der führte ihn hinters Haus, zeigte ihm die weite Landschaft und sagte: Da! - Von diesen Verhältnissen sind wir natürlich weit entfernt, aber die Supermärkte, die hier ausgestattet werden sollen beziehungsweise müssen, haben, glaube ich, ein solches Gesetz nicht nötig. In vielen Supermärkten gibt es nämlich bereits entweder eine Toilette oder eine Perso
naltoilette, die zur Verfügung gestellt wird, oder es gibt ein angegliedertes Restaurant, wo natürlich auch eine Toilette ist. Dann muss man noch bedenken, es gibt im Einzelhandel inzwischen einen sehr großen Wettbewerbsdruck, der dazu führt, dass der Service verbessert werden muss. Das sieht jeder Betrieb dieser Branche. Dazu gehört natürlich auch, wenn es irgendwie möglich ist und sinnvoll erscheint, eine Toilette zu bauen.
Aus den genannten Gründen halten wir dieses Gesetz für nicht nötig. Sie kennen ja den Spruch: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. - In diesem Sinne möchte ich begründet haben, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Speicher hat eben noch einen Aspekt erwähnt, der
schon öfter genannt worden ist, nämlich die Forcierung der Elektromobilität in China. Das hat einen relativ einfachen Grund. China hat kein Öl, hat aber die Grundstoffe für Batterien. Ganz einfach. So ist das.
Mit Kohlekraftwerken. Werden in China ständig gebaut - dutzende. - Meine Damen und Herren, ansonsten kann ich es heute kurz machen. Erstens. Wir haben schon öfter gewettert, soweit wir das konnten, gegen die falsche Entwicklung, die im Gang ist. Sie ist ganz einfach falsch. Am Grunde der Entwicklung steht - so wird das zumindest propagiert - der Umweltschutz, aber die Elektromobilität ist bekanntlich nicht umweltfreundlicher als der Verbrennungsmotor.
Zweitens. Der hier eingesparte Treibstoff wird ganz einfach anderswo verbrannt. Das Benzin wird billiger und der Strom für uns wird teurer. Drittens. Die sogenannten Mischform-Hybride sind eine Scheinlösung. Darüber gab es vor einigen Wochen einen schönen und ausführlichen Artikel in der Wirtschaftswoche, denn viele von diesen Hybriden fahren herum mit einer schweren und leeren Batterie und verbrauchen dann eben ein bisschen mehr Benzin oder Diesel.
Viertens. Wasserstoff ist und wird sehr wahrscheinlich sehr lange viel zu teuer bleiben und nicht wettbewerbsfähig sein. Fünftens. Statt einer sich selbst tragenden und steuerabwerfenden Industrie soll es jetzt Stabilisierungs- und Beteiligungsfonds geben. Sechstens. Die Ladeinfrastruktur soll dann wohl auch mit staatlicher Hilfe und mit staatlichem Steuergeld aufgebaut werden. Wo hat man schon einmal davon gehört, dass der Staat eine Tankstelle gebaut hat? Davon hört man nichts.
Siebtens. Die Autoindustrie nicht nur in Deutschland, sondern auch bei uns ist in Lebensgefahr. Sie haben dabei mitgemacht. Sie haben jede Erschwernis durchgewinkt, das von europäischer Seite oder von bundesdeutscher Seite kam. Sie haben überall mitgemacht. Nirgendwo haben Sie sich dagegen gewehrt. Nirgendwo haben Sie unsere wichtige Autoindustrie im Saarland verteidigt.
Achtens. Jetzt kann man Ihnen nur noch viel Glück wünschen bei den Reparaturversuchen, die jetzt nötig werden. Diese ganzen Aktionen in Richtung Staatswirtschaft und in falsche Weichenstellungen lehnen wir ab. Deshalb stimmen wir diesem Antrag nicht zu. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Glaube könne Berge versetzen, sagt ein Sprichwort. Er kann aber auch Berge dorthin setzen, wo zuvor keine waren. So verhält es sich zum Beispiel bei der sogenannten Energiewende und den sogenannten erneuerbaren Energien. Sie bringen jede Menge Probleme mit sich, die es zuvor nicht gab, zum Beispiel ständig steigende Energiepreise, hektarweise Abholzung von Bäumen, um Platz für Windräder zu schaffen, Infraschall und Schattenwurf in nahe gelegene Wohngebiete, den Verfall von Immobilienwerten und so weiter.
Ein weiterer Schaden, der durch Windräder verursacht wird, ist die massenhafte Tötung nicht nur von Insekten, sondern auch von Vögeln, die von den sich schnell drehenden Rotorblättern der Windräder erschlagen werden. Darunter sind auch besonders geschützte Arten. Warum die Vögel die Rotoren nicht einfach umfliegen, das ist eine naheliegende Frage. Die ebenso naheliegende Antwort könnte lauten, dass die Vögel die drohende Gefahr nicht oder zu spät erkennen.
Um diese Frage zu klären, wurde eine mehrjährige Beobachtung in Norwegen durchgeführt und eine Dokumentation erstellt. In Deutschland wurde diese Dokumentation vor einigen Wochen veröffentlicht und verbreitet von Karin Schlott. Bei der Durchführung dieser Studie wurde jeweils einer der drei Flügel von vier Windrädern schwarz gefärbt. Vier andere Windräder in der Nähe wurden in der üblichen Farbgebung belassen, also lichtgrau wie Himmel und Wolken und damit weitgehend kontrastarm. Es erwies sich, dass durch die Windräder mit schwarz gefärbten Flügeln mehr als 70 Prozent weniger Vögel erschlagen wurden. Der Studie zugrunde liegen eine zehnjährige Beobachtungsphase und eine dreijährige Dokumentation. Daraus ergibt sich mit genügender Sicherheit, dass aus Gründen des Naturund Tierschutzes die Rotorblätter von Windrädern entsprechend bearbeitet und gefärbt werden müssen, sowohl bei bestehenden als auch bei noch zu errichtenden Windrädern, soweit sie sich durch Proteste von Anwohnern und aus sonstigen Vernunftgründen nicht verhindern lassen.
Herr Commerçon, wenn Sie sich noch für Umweltschutz interessieren, könnte dieses Thema für Sie durchaus interessant sein. Vielleicht ist das aber ja auch schon vorbei. - Das ist machbar, der Aufwand ist vertretbar - bei noch am Boden befindlichen Rotorblättern ohnehin, aber auch bei bereits installierten Windrädern. Denn deren Rotorblätter müssen regelmäßig von den Überresten der durch sie in großen Massen erschlagenen Insekten gereinigt werden. Während eines solchen Arbeitsgangs lässt sich
auch eine Farbbeschichtung aufbringen, durch die, wie erwiesen, große Mengen an Vögeln nicht getötet würden.
Darüber hinaus sind weitere Studien erforderlich, um die erwiesene positive Wirkung der farblichen Gestaltung zu verbessern beziehungsweise zu optimieren. Im Rahmen der genannten Studie hat sich zum Beispiel auch gezeigt, dass auch die Masten der Windräder nur noch halb so oft von Vögeln übersehen werden, wenn sie im Kontrast zur Farbe der Umgebung gestrichen sind. Als Mensch mag man sich wundern über die „Dummheit“ oder „Blindheit“ dieser Vögel, sie haben aber eben nicht unsere Sinnesorgane, genauso wie wir, die wir ihnen so etwas in den Weg stellen, nicht ihre Sinnesorgane haben.
Aus den genannten Gründen fordern wir die Regierung auf, die notwendigen Schlüsse aus den bereits vorliegenden Erkenntnissen zu ziehen sowie weitere Studien zur Optimierung der bereits gemachten Entdeckungen zu veranlassen. Tier- und Naturschutz ist ein urkonservatives Anliegen, und es ist bezeichnend, dass noch kein linksgrüner Ideologe und auch kein linksgrüner Sender auf die genannte Studie aufmerksam geworden ist. - Ich danke Ihnen für Ihre heutige Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war schon vor Corona, vor knapp einem Jahr, dass Richter und Staatsanwälte und Angestellte des Justizwesens in einer Straßendemonstration auf die mangelhaften Zustände in unserem Justizapparat hingewiesen haben. Sie haben nicht nur mal darauf hingewiesen, sondern sie haben dagegen protestiert! Wann hat man so etwas schon einmal gesehen? Vom Wachtmeister bis zum Richter und Staatsanwalt gehen sie auf die Straße und demonstrieren gegen nicht mehr übersehbare Missstände.
Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist gefährdet. Kaum noch einer von uns kann die Arbeit in der vorgegebenen Zeit schaffen, sagte damals der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Dr. Christian Dornis. Er wies darauf hin, dass in den letzten zehn Jahren bei Richtern und Staatsanwälten 22 Stellen abgebaut worden seien, dass der entstandene Stress zu erhöhtem Krankenstand führt, zu verzögerten Verfahren, zu späten und damit wirtschaftlich schädlich verzögerten Registereintragungen und Grundbucheinträgen, zur Verschleppung der Entscheidung in Familien- und Unterhaltsangelegenheiten, worunter natürlich auch Kinder leiden.
Dazu kommt die immer komplexere Internetkriminalität, zu deren Bearbeitung entsprechend ausgebildete Fachleute gebraucht werden, dazu kommt die organisierte Kriminalität, die sich im Zuge der absichtlich unkontrollierten Einwanderung ausbreitet. Dazu kommen Betrugs- und Steuerstraftaten sowie eine in Art und Masse neue Welle von sogenannter Hasskriminalität und Kinderpornografie. Dazu kommt eine steigende Zahl an Zivilprozessen und sozialgerichtlichen Verfahren, nicht zu vergessen die vielen asylrechtlichen Verfahren, von denen es gar nicht genug geben kann nach den offensichtlichen Wünschen der sogenannten NGOs und der einwanderungspolitischen Triebtäter, ein Ausdruck aus CDU-Reihen, bevor ich hier einen Ordnungsruf bekomme.
Damit Staat und Rechtsstaat aufrechterhalten werden können, werden Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte jeder Art in genügender Zahl und mit genügender Ausbildung gebraucht. Zu Zeiten von Kramp-Karrenbauer war man sogar einmal drauf und dran, die Juristenausbildung an der Universität des Saarlandes aufzugeben. Wenigstens das wurde durch massive Proteste damals verhindert. Dennoch
wurde der Justizapparat weiter geschwächt, wohl in der Erwartung, dass bei abnehmender und alternder Bevölkerung auch immer weniger Justiz gebraucht wird. Politik nach dem Motto: Der Letzte macht das Licht aus.
Vorige Woche nun hat Herr Dr. Dornis noch einmal auf die weiterhin bestehenden Mängel hingewiesen und erneut eine ausreichende Ausstattung der Justiz mit Personal und Material gefordert. Wenn wir das schleifen lassen, noch dazu bei weiter anhaltender Masseneinwanderung aus fremden Kulturen, die nach anderen Werten leben und leben möchten, und bei sonstigen neuen Anforderungen, dann entwickeln wir uns in Richtung von Drittweltstaaten, die sich trotz hoher Kriminalität und Rechtsunsicherheit zwar immer noch Demokratie nennen dürfen - Mexiko ist so ein Beispiel, manche andere Länder auch -, in denen aber Verhältnisse herrschen, die wir hier ganz bestimmt nicht haben wollen.
Die augenblickliche Entwicklung dahin ist schleichend. Spätere Historiker mit größerem Zeithorizont könnten auch sagen, diese Entwicklung war rasend. Spätestens bei den aktuellen Haushaltsberatungen müssen endlich genügend Mittel für die Justiz als elementare Grundlage eines jeden Staates bereitgestellt werden. - Ich danke Ihnen!
Herr Ministerpräsident, mit wie vielen in den nächsten zehn Jahren verschwindenden Betrieben rechnen Sie?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Ersten Lesung dieses Gesetzes zur Kontaktnachverfolgung möchte ich die zunehmenden Zweifel an der Angemessenheit der Maßnahmen zum Ausdruck bringen. Die massenhaften Demonstrationen dazu sollte man nicht deshalb abtun, weil auch seltsame Gestalten daran teilnehmen. Bei der Bearbeitung der täglichen Berichterstattung über die weitere Entwicklung werden die täglich neu festgestellten Infektionen bekannt gegeben. Die können steigen oder fallen, je nachdem, wie viel getestet wird.
Genau das hat ja schon einmal vor einigen Wochen zu Ärger mit Luxemburg geführt. Weil die Luxemburger viel in relativ kurzer Zeit getestet haben, wurden dort auch relativ viele Infektionen festgestellt. Man hat gemeint, das ist ein sogenannter Hotspot, hier müssen wir gleich wieder die Grenze schließen. Dieser Ärger ist zum Glück schnell ausgeräumt worden, ganz einfach, weil man erkannt hat, wegen vielen Tests sind auch viele Infektionen aufgefallen.
Aussagekräftiger ist die Entwicklung der Todesfälle, und die ist stark abnehmend. Am 16.04. gab es deutschlandweit 315 gezählte Corona-Tote an einem Tag, das war die höchste Zahl. Seitdem nimmt diese Zahl ständig ab. Seit Anfang Juli ist sie täglich meistens nur noch einstellig, vorgestern, am 14.09., war noch ein Todesfall zu vermelden. Im Saarland hat es seit Wochen keinen Todesfall mehr gegeben. Das Alter der Gestorbenen liegt bei 80 Jahren, alle hatten Vorerkrankungen.
Diese Empfehlung, bei der Statistik einen Schwerpunkt auf die Todesfälle, und nicht auf die Infektionen zu legen, stammt von Professor Werner Sinn, der sich in statistischen Dingen sicher recht gut auskennt. Das Verhalten der Leute hat also offenbar gewirkt. Man gibt sich nicht mehr die Hand, man umarmt sich nicht mehr und man hält Abstand.
Umso notwendiger ist es, bei weiteren Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu wahren, da es ja auch um wesentliche Grundrechte geht. Dazu gehört, dass die Kontaktdaten, soweit irgend möglich, nur an Gesundheitsämter weitergegeben werden, wenn es denn einen entsprechenden Verdachtsfall gibt. Weitergehende bundesrechtliche Rechte sollten durch die Polizei möglichst sparsam genutzt werden, nicht aus Misstrauen gegenüber der Polizei, sondern um nicht ein Misstrauen in der Bevölkerung wachsen zu lassen gegen möglichen übermäßigen Datengebrauch.
Was den Gesetzentwurf der LINKEN betrifft, so finden wir den recht akzeptabel, allerdings stolpere ich über den letzten Satz, besser gesagt über den letzten Halbsatz. Da heißt es: Der Landtag kann die Verordnung aufheben. - Ja, das muss er können. Wie das dann gesetzestechnisch geht, Frau Berg, ist eine Sache, die man sicher regeln kann. Aber
dann geht es weiter: Der Landtag kann die Verordnung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung der Anordnung entstanden sind. - Das halte ich doch für etwas problematisch. Wenn man böswillig sein will, könnte man sagen, ein solches Entstehen weitergehender Rechte ließe sich auch provozieren. Das sollte man einfach weglassen. Aber in der weiteren Beratung wird darüber sicher noch gesprochen werden können.
Die AfD spricht sich daher für beide Gesetzentwürfe aus und damit für die weitere Beratung. - Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Antrag beschäftigt sich mit einem Teil der Armuts
problematik, nämlich der Altersarmut. Altersarmut gibt es heute schon, und nicht zu knapp. In naher Zukunft aber droht Altersarmut zu einem Massenproblem zu werden. Trotz jahrzehntelanger Arbeit in niedrig bezahlten Bereichen des Arbeitsmarktes haben Rentner oft so wenig zum Leben, dass sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Nicht nur, dass sie einen solchen Lebensabend als entwürdigend empfinden, sie fallen damit auch denen zur Last, die die Sozialhilfe erwirtschaften sollen. Das sind absehbar immer weniger nachgewachsene Junge unseres Volkes, und dass die Eingewanderten aus islamischen oder afrikanischen Ländern - abgesehen von propagandistisch breit dargestellten Ausnahmen - in der Masse Beitragszahler werden wie im bisher in Deutschland gewohnten Ausmaß, das sind linksgrüne Wunschträume, aber eben nur naive Wunschträume.
Einer der Gründe für Altersarmut ist fehlendes Wohneigentum, sodass ein wesentlicher Teil der Rente für die Wohnungsmiete aufgewandt werden muss. Wer also zum Beispiel nur 1.000 Euro oder weniger an Altersrente hat und davon schon circa 500 Euro nur für Nettomiete aufbringen muss, lebt nicht nur am Rande der Armut, sondern schon mittendrin. Erschwerend kommt dazu, dass Rentenanpassungen in der Regel nur in der Nähe der offiziell angegebenen Inflation gewährt werden. Dabei weiß jeder, dass so gut wie alles an Gütern des täglichen Gebrauchs und Bedarfs ganz andere Preissprünge gemacht hat und weiterhin macht. Was vor Einführung des Euro 1 Mark gekostet hat, kostet schon lange 1 Euro oder mehr.
Eine weitere Erschwernis für den Aufbau eines Sparvermögens ist die betrügerische Zinsmanipulation durch die EZB, die zu Nullzinsen für Sparer geführt hat und die bei weiter schleichender Inflation eine schleichende betrügerische Enteignung von Ersparnissen bedeutet.
Gerade dieses unseriöse Geldsystem, in das uns kurzsichtige Politiker geführt haben, bietet aber auch Chancen, insbesondere für Schuldner. Wer sich also unter Aufnahme von Schulden eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus zulegt, profitiert von früher undenkbar niedrigen Hypothekenzinsen von deutlich weniger als 1 Prozent. Viele machen das, weil sie die früher übliche Zinsbelastung unter den neuen Umständen nicht mehr tragen müssen. So weit, so gut. Allerdings hat die Sache einen Haken für diejenigen, die kaum oder kein Eigenkapital bilden können, denn bevor Banken ein Hypothekendarlehen vergeben, wollen sie ein gewisses Eigenkapital des Antragstellers sehen.
Unser Antrag zielt jetzt genau auf die überwiegend jungen oder mittelalten Leute, deren relativ niedriges Einkommen insbesondere schon so von der Wohnungsmiete belastet ist, dass sie das geforderte Eigenkapital zum Wohnungs- oder Hauserwerb alleine
nicht zusammenbekommen. An dieser Stelle kann eine staatliche Eigenkapitalhilfe ansetzen, die als Kredit im zweiten Rang abgesichert ist, sodass dies der Bank gegenüber als Eigenkapitalersatz dargestellt werden kann. Der Staat beziehungsweise das Land kann dabei sogar einen Zinsgewinn erzielen, wenn er beziehungsweise es für die Eigenkapitalhilfe zum Beispiel 0,5 Prozent oder 1 Prozent Jahreszins fordert, selbst aber bei der Aufnahme eines langfristigen Kredits 0 Prozent zahlt oder sogar noch von Negativzinsen profitiert. Auch wenn auf die Dauer mit einigen Kreditausfällen gerechnet werden muss, so ist das Risiko für Staat oder Land doch sehr gering, da die Kredite ja mit realem, verwertbarem Grundeigentum unterlegt sind.
Im Saarland, insbesondere außerhalb der Hauptstadt, gibt es akzeptables Wohneigentum schon für 100.000 Euro oder weniger. Die Belastung für Zins und Tilgung lässt sich so einstellen, dass die Belastung niedriger ist als eine vergleichbare Nettomiete. Ich spreche immer von Nettomiete, da Nebenkosten für jeden anfallen, egal ob Mieter oder Eigentümer. Der Unterschied zur Miete ist eben, dass laufend ins eigene und am Ende schuldenfreie Häuschen eingezahlt wird, sodass nach circa 20 bis 25 Jahren diese Wohnkostenbelastung wegfällt und auch eine niedrige Rente noch auskömmlich sein kann. Die Einzelheiten lassen sich in einer vernünftigen Beratung festlegen, etwa eine förderfähige Obergrenze des Immobilienpreises, die Einmaligkeit einer solchen Förderung, die Möglichkeit zu Sondertilgungen der Eigenkapitalhilfe und so weiter.
Man hilft auf diese Weise jungen Leuten. Man bindet sie in gewisser Weise auch an unser Saarland und das Geld fließt nicht in irgendeinem Konsum, sowohl staatlich als auch individuell. Da es sich für das Land nicht um eine Ausgabe handelt, sondern um einen Kredit, der zurückgezahlt wird, lässt sich diese Hilfe entsprechend im Haushalt darstellen. Wir beantragen also, die zukünftig drohende Altersarmut durch die dargestellte Eigenkapitalförderung zu bekämpfen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Jahren haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass wir uns Angriffe auf die weltweit führende, profitable und hochgradig wichtige deutsche Autoindustrie nicht leisten können. Über 800.000 Menschen bei uns in Deutschland arbeiten in dieser Industrie bei vergleichsweise hohen Gehältern, von denen wiederum ganze Familien und im Umfeld der Handel und sonstige Dienstleister leben können. Im Saarland hängen über 40.000 Arbeitsplätze direkt an der Autoindustrie, nicht zu vergessen die Steuereinnahmen, die uns von dort zufließen.
Trotzdem wurde diese weltweit bewunderte und beneidete deutsche Autoindustrie immer wieder angegriffen von angeblich verantwortungsvollen Politikern
aller Altparteien. Die Verfehlungen Einzelner im Dieselskandal wurden selbstzerstörerisch - autodestruktiv könnte man im doppelten Sinne sagen - dazu genutzt, hunderttausende gut bezahlte Arbeitsplätze in Gefahr zu bringen und absehbar auch tatsächlich zu vernichten. Jede europäische oder jede linksgrüne deutsche Erschwernis wurde betrieben und durchgesetzt, obwohl die Verbrauchswerte und die Umweltbilanzwerte der neuen Fahrzeuge ständig besser wurden und werden.
Insbesondere die europäische CO2-Verordnung von 2018 schadet massiv der deutschen Autoindustrie. Während der Absatz von Dieselautos massiv eingebrochen ist, konnte der Absatz von Benzinfahrzeugen das nicht ausgleichen, von den hochsubventionierten Elektrofahrzeugen meist ausländischer Produktion ganz zu schweigen. Der Einbruch der Automobilindustrie strahlt darüber hinaus auf das gesamte verarbeitende Gewerbe aus.
Jetzt gehen die damals mit Ihrem Einverständnis selbst gelegten Zeitbomben hoch. Daimler, BMW, VW, Continental, Schaeffler, Bosch und andere verkünden den Abbau von zehntausenden Arbeitsplätzen. Gegen das Scharfstellen der jetzt hochgehenden Zeitbomben hat sich seinerzeit keine Partei von Ihnen, keine angebliche Arbeiterpartei, keine Gewerkschaft gewehrt. Die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze von der SPD hat bei der europäischen Entscheidung gegen die deutsche Autoindustrie mitgewirkt. Wenigstens sind große Teile der früheren Wählerschaft der früheren Arbeiterpartei SPD so wachsam, dass die SPD aus diesem Grund und aus anderen Gründen bei Wahlen und Umfragen einen Denkzettel nach dem anderen bekommt.
Wir von der AfD waren im Saarland nicht die einzigen, die vor selbstzerstörerischer Kurzsichtigkeit und Dummheit gewarnt haben. Hier ist insbesondere der Journalist Lothar Warscheid von der Saarbrücker Zeitung lobend zu erwähnen. Sein letzter Artikel zur Sache stammt vom vergangenen Samstag, 12. September, und trägt die Überschrift: „Deutsche Vorzeigebranche wird an die Wand gefahren“. Lothar Warscheid ist offenbar abgeklärt und inzwischen wohl alt genug, dass ihm das Aussprechen der Wahrheit und ein Lob von der AfD nicht mehr persönlich schaden können. Also Danke von hier aus, Herr Warscheid!
Was die saarländische Regierung betrifft, so ist aus dem Redeschwall unserer Wirtschaftsministerin der letzten Monate inzwischen immerhin ein spätes Zurückrudern zu vernehmen, wenn es um den Verbrennungsmotor geht und damit um die ganze Industrie und die Tausenden von Arbeitsplätzen, die daran hängen. Auch in anderen Bundesländern mit bedeutender Autoindustrie kommt jetzt das böse Erwachen. In Bayern hat das dazu geführt, dass der bayerische Ministerpräsident Söder eine Kaufprämie für Autos mit modernen Verbrennungsmotoren ins
Spiel gebracht hat. Er hat sie nicht nur ins Spiel gebracht, er betreibt genau das mit seinem politischen Einfluss. Bisher werden nur Elektroautos und mischförmig angetriebene Fahrzeuge gefördert, und dies massiv mit Kaufanreizen von bis zu 9.000 Euro pro Fahrzeug, obwohl deren Umweltbilanz bekanntlich nicht besser ist. Das zeigt, wie groß die Not der Politiker mit der grünen Krankheit ist. So viel Subvention muss geboten werden, damit wenigstens einige Leute so etwas kaufen. Der bittere Witz dabei ist, dass unter anderem die noch gut verdienenden Automobilarbeiter mit ihren Steuern die Abschaffung ihrer eigenen Arbeitsplätze mitsubventionieren müssen.
Um die jetzt entstandenen Not zu lindern, also eine Kaufprämie für moderne Verbrenner. Außerdem werden auch teilstaatliche Beteiligungsfonds für Not leidende Zulieferer ins Gespräch gebracht, das Letztere von der Partei der untergegangenen Staatswirtschaft in der ehemaligen DDR. Der Holzweg ist also deutlich erkennbar. Aus einer profitablen und Milliarden an Steuern abwerfenden Wirtschaftsbranche haben linksgrüner Zeitgeist und Politiker des kurzen Blicks einen Sanierungsfall mit Subventionsbedarf gemacht. Und dennoch: Bis der Supertanker der falschen Politik wieder umgesteuert ist, bis Elektromobilität erkannt ist als Nischenprodukt - mehr nicht, bis ganz andere Probleme der nationalen und internationalen Politik uns einholen, bis es so weit ist, muss die deutsche Automobilindustrie über Wasser gehalten werden. Dazu sind Kaufprämien für moderne Verbrenner ein geeignetes Mittel, degressiv über die Zeit gestreckt, was genauso für die Elektroautos gelten muss, für eine festgelegte Zeitspanne und mit einer baldigen Entscheidung, damit die potenziellen Käufer nicht mehr noch lange warten und damit kein weiterer Stillstand entsteht.
Das Ganze, meine Damen und Herren, ist nicht ideal. Es ist wie eine Schiene für einen Beinbruch, den man sich besser nicht zugezogen hätte. Wir fordern die Regierung auf, in diesem Sinne aktiv zu werden und nicht länger grünen Männchen und Weibchen hinterherzulaufen, denn man sieht ja inzwischen, wohin das führt. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt einige salbungsvolle Worte gehört über die Wichtigkeit des Wahlrechts, über dieses hohe Recht - das ist es ja auch tatsächlich. Aber das bisherige Recht und die bisherigen Verfahren waren ja wohl nicht undemokratisch. Es besteht durch die Ausweitung des Wahlrechts auf Leute, die als schuldunfähig gelten und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, eine gewisse Gefahr dahingehend, dass dieses edle Recht doch etwas angekratzt und entwertet wird. Wenn man solchen Leuten, die offenbar ihre Sinne gar nicht mehr zusammenhaben, die nicht mehr wissen, was sie denken, meinen, fühlen und so weiter, das Wahlrecht geben will, kann man es zum Beispiel hellwachen 16- oder 17-Jährigen auch nicht verwehren.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt anders entschieden, wohl aufgrund des Zeitgeistes, wie er sich inzwischen entwickelt hat. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. - Ich danke Ihnen.
Liebe Frau Berg, bei dem, was ich gesagt habe, sowohl heute als auch bei der Ersten Lesung, ging es um medizinisch und rechtlich bedingte Ausschlüsse, nicht mehr und nicht weniger. Dies sind Ausschlüsse, die bisher schon gültig waren. Wenn das alles so schlimm sein soll, was ich gesagt habe, wären alle bisherigen Regelungen logischerweise vollkommen AfD-konform gewesen, sonst nichts. Bedenken Sie das einmal.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll den Schäden und der Verwahrlosung hinterherreguliert werden, die durch die verantwortungslose Einwanderungspolitik der Regierung Merkel entstanden sind. In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie ganz ausdrücklich von Rumänen und Bulgaren. Davon hat auch Frau Berg eben gesprochen. Der an politisch korrekte Verschleierung gewöhnte Leser weiß, dass Sinti und Roma gemeint sind. Sie werden von ihren Zigeunerbaronen und Clanführern hierher gelockt, in billig aufgekaufte Schrottimmobilien gesteckt und dann wird ihnen so viel wie möglich von der hier gezahlten Sozialhilfe, vom Kindergeld und vom Wohngeld abgenommen.
In solchen Bruchbuden werden sogar Matratzen einzeln vermietet. Auch unabhängig vom Zustand der Gebäude ist das Wohnverhalten dieser Leute, gelinde gesagt, problematisch. In Neunkirchen habe ich von einem Haus gehört, wo täglich die Müllabfuhr vorbeigeschickt wird, weil dort der Müll ganz einfach aus dem Fenster geworfen wird. Solche Zustände sind natürlich nicht akzeptabel.
Aber weil das Übel aus ideologischen Gründen nicht an der Wurzel gepackt werden darf und wegen der Interessen unserer Sozialindustrie - Arbeiterwohlfahrt und so weiter -, die möglichst viele solcher Leute ins Land lassen will, um sie dann mit teuer bezahlten Sozialarbeitern aus ihren Reihen versorgen zu lassen, wollen Sie das Problem mit diesem Gesetz bekämpfen. Wenn das Gesetz beschlossen ist, weil wie gesagt die Wurzel des Problems nicht bekämpft werden darf, lässt sich den Clanchefs und ausbeuterischen Vermietern das Leben schwerer machen. Allerdings ist im Gesetzestext von Clanchefs und von Bulgaren und Rumänen nicht die Rede, sondern dieser Text ist wie üblich ganz allgemein gehalten, auch wenn es um ein ganz spezielles Problem geht.
In § 5 heißt es: Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so auszustatten, zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigung gewährleistet ist. - Was sich oberflächlich anhört wie ein vernünftiger Wunsch, nämlich dass ein Vermieter ordentliche Wohnungen anbieten möge, was sich also wie ein Wunsch anhört, ist genau gelesen ein Befehl. Und über die Ausführung eines Befehls hat eine Behörde zu wachen.
Genau, man nennt es auch Gesetz, dazu sage ich Ihnen noch etwas. - Und wenn dieser Vermieter nicht spurt, wenn er eine Renovierung nicht macht, weil er gerade kein Geld hat, weil er vielleicht kein Geld mehr in eine mehrmals verwüstete Wohnung
stecken will, wenn so ein Vermieter Ausstattung, Erhaltung und Wiederherstellung nicht durchführt, dann kann diese Behörde Bußgelder bis 50.000 Euro verhängen, bei Nichtzahlung eine Hypothek auf das Grundstück eintragen lassen, und am Ende kann eine Zwangsversteigerung stehen. Das sind neosozialistische Wunschträume, wie sie in ähnlicher Weise gerade im Land Berlin praktiziert werden.
Es soll hier nichts gesagt werden gegen die vielen Mieter und Vermieter, die in aller Regel friedlich und einvernehmlich miteinander auskommen. Aber dieses Gesetz schafft ein Einfallstor für Dirigismus und neosozialistische Wohnungswirtschaft. Es wird noch da sein, wenn die schöne Begründung von heute längst verklungen und vergessen ist.
Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist von der Art, die Goethe wohl im Sinne hatte, als er seinen Mephisto - man merke, Mephisto! - über Gesetze reden ließ: „Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ew՚ge Krankheit fort. Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; Weh dir, dass du ein Enkel bist! Vom Rechte, das mit uns geboren ist, von dem ist leider! nie die Frage.“
Es ist zu befürchten, dass dieses Gesetz viel schneller als im Ablauf von Geschlechtern von positiven zu negativen Effekten führt. Wir lehnen dieses Gesetz daher ab. - Ich danke Ihnen!
Was ist daran falsch?
Das sehen Sie falsch, da muss ich Sie berichtigen. Ich sage Ihnen, diese Leute bezeichnen sich selbst als Zigeuner, ich weiß, wovon ich rede!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat bis auf wenige Ausnahmen fast alle Wirtschaftszweige geschädigt, je nach Geschäftsmodell mehr oder weniger stark. Notwendige Schutzmaßnahmen, behördliche Einschränkungen und die Angst vor Ansteckung verursachen weiter laufend Schäden. 5,6 Millionen Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit. Im Saarland hat sich die Zahl der Kurzarbeiter gegenüber 2019 auf nahezu 30.000 fast versechsfacht. In der Arbeitsagentur wurden viele Stellen umorganisiert, um die Masse der Fälle von Kurzarbeit zu bearbeiten. Mit finanziellen Direkthilfen von Bund und Land wurde der erste Schock der Schließung von Betrieben, Läden und Gaststätten abgemildert. Der Bundeswirtschaftsminister spricht jetzt schon von der Notwendigkeit erneuter Hilfszahlungen für kleine und mittlere Betriebe.
Es zeichnet sich weiterhin ab, dass dauerhafte Erleichterungen notwendig sind. Als Anreiz zur Wirt
schaftsbelebung ist unter anderem besonders die Senkung der Mehrwertsteuer geeignet, weshalb dieses Mittel auch gewählt wurde. Allerdings soll es zeitlich begrenzt sein und nur bis Ende 2020 gelten. Die Schwächung der Wirtschaft und der Verbraucher erfordert jedoch eine dauerhafte Senkung, insbesondere da ein Ende der Corona-Problematik nicht absehbar ist. Der in Russland gefundene Impfstoff wird hier nicht anerkannt, das wäre wohl auch nicht politisch korrekt. Ob überhaupt ein tatsächlich wirksamer und anerkannter Impfstoff gefunden wird, ist nach Aussagen bekannter Virologen zumindest recht zweifelhaft. Auch gegen den HI-Virus, den Auslöser der Aids-Krankheit, wurde nach mehreren Jahrzehnten noch kein Impfstoff gefunden. Vielleicht wirkt mit solchen Viren eine von uns nicht erkennbare höhere Vernunft der Natur, mit der sowohl die weltweite Bevölkerungsexplosion als auch ein ungesundes Wirtschaftswachstum und die Globalisierung mit ständig steigendem Ressourcenverbrauch gebremst werden - das nur mal als zumindest teilweise metaphysische Spekulation am Rande.
Ebenfalls ist eine längerfristige Schwächung der Wirtschaft ziemlich klar zu erkennen. Dem muss eine ebenso längerfristige Erleichterung der Wirtschaftstätigkeit entgegengesetzt werden. Hilfszahlungen aus den Staatskassen des Bundes und der Länder waren eine schnelle erste Hilfe und unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich richtig. Dauerhafte Hilfszahlungen - An wen eigentlich? An wen nicht? In welcher Höhe? - wären aber höchst problematisch. Nach der Abschaffung des Zinses, nach Aussetzung der Insolvenzregelung, nach dem Eingriff in die Vertragsfreiheit wäre das ein weiterer Schritt in Richtung Staatswirtschaft und bürokratischem Dirigismus, so wie man sich das zumindest in Teilen von Brüssel vorstellt, wo fehlendes Geld einfach gedruckt wird.
Es ist das aus der amerikanischen Politik bekannte „Throwing money at problems“, allerdings aufgebläht ins Gigantische. Ein vernünftigerer Weg ohne Schaden für die Reste der Marktwirtschaft wäre die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent, so wie sie zurzeit auch angesetzt ist. Es darf nicht, wie geplant, mitten im Winter, im Januar, wieder eine Erhöhung auf 19 Prozent geben. Das würde einen erneuten Einbruch der Wirtschaftstätigkeit begünstigen, mit entsprechend höheren Arbeitslosenzahlen und höheren Sozialkosten.
Darüber hinaus fordern wir die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf das Niveau der Steuer für Lebensmittel. Schließlich sind Speisen und Getränke, wie sie von der Gastronomie angeboten und verkauft werden, nichts anderes als Lebensmittel. Dass die Gastronomie eine Branche ist, die dauerhafte Erleichterungen braucht, geht aus einer kürzlich durchgeführten großen Umfrage des DEHO
GA unter 8.000 Betrieben hervor. Einzelheiten über die katastrophale Ausnahmesituation der Gastronomie lassen sich darin nachlesen. In unserem Saarland wird die Lage zudem noch dramatischer gesehen als im übrigen Deutschland. Von der aktuellen Belebung in den hiesigen Innenstädten, zum Beispiel am St. Johanner Markt, sollte man sich nicht täuschen lassen. Die Gastronomie braucht diese drastische Steuersenkung, andernfalls werden wir ganz einfach große Teile unserer Gastronomie verlieren.
Auch Stundungen von Steuervorauszahlungen sollten aktuell möglich sein. Natürlich stellt sich an dieser Stelle für den Staat die Frage, wie die Steuerausfälle zu kompensieren sind. Zum einen kommen aber doch diese Steuerausfälle auch dann, wenn viele Betriebe schließen müssen. Zum anderen hat die notwendige höhere Schuldenaufnahme einen positiven Effekt, denn wir sind gefangen in einer Währungsunion mit fast lauter Schuldenmachern. Der deutsche Staat - nicht die deutschen Bürger! gilt als relativ reich und relativ wenig verschuldet. Deshalb kann man ihm im europäischen Prozess immer wieder ziemlich viel abknöpfen, was durch die vor einem Monat beschlossene Umverteilung, angeblich wegen Corona, gerade wieder passiert. Unter dem Strich soll der deutsche Staat circa 80 Milliarden Euro an andere Europäer zahlen, wofür natürlich letztendlich deutsche Bürger weiter besteuert und verarmt werden sollen.
In der deutschen Staatskasse darf also vor dem Hintergrund der aktuellen Umstände nicht so viel drin sein, damit sie nicht noch mehr ausgepresst wird und damit folglich auch wir alle nicht noch mehr ausgepresst werden. Geben wir das Geld doch lieber für uns und unsere Leute aus! Oder, um es mit einer griffigen Formel zu sagen: Von den Südländern lernen heißt Schuldenmachen lernen. - Es käme ja auch niemand auf die Idee, zum Beispiel vom griechischen Staat oder vom italienischen Staat oder vom spanischen Staat irgendwelche Umverteilungszahlungen zu verlangen.
Dies alles gehört zum Umfeld an Gründen, weshalb die Mehrwertsteuer gesenkt werden muss, insbesondere für die Gastronomie gesenkt werden muss. Diese Forderungen, meine Damen und Herren, werden spätestens gegen Ende des Jahres auch von anderen kommen, nicht nur von der AfD. Wir fordern die Landesregierung auf, schon jetzt in diesem Sinne tätig zu werden und die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer zu betreiben, zudem die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf das Niveau der Steuer für Lebensmittel. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen und Herren von CDU und SPD! In Ihrem Antrag wird lang und breit darüber gesprochen, wie dringend die Blutspende ist und wie sehr die notwendigen Blutspenden zurückgehen. In Deutschland „herrscht zunehmend ein Mangel an Blutkonserven“, heißt es da. Dann ist die Rede von einer abnehmenden Spendenbereitschaft während der Corona-Pandemie. Weiter heißt es: „Aktuelle Daten belegen die immer größer werdende Herausforderung.“
Jetzt sprechen wir heute über eine relativ kleine Bevölkerungsgruppe, die ebenfalls berechtigt - nicht verpflichtet - sein soll, Blut zu spenden. Das wird dem Problem aber nicht gerecht. Wenn es keine medizinisch dem entgegenstehenden Dinge gibt, dann können sie natürlich auch Blut spenden, aber das wird nach den dramatischen Ausführungen hier nicht reichen. Dann muss man sich vielleicht einmal dem Gedanken nähern, wie man Leute dazu bringt, vielleicht etwas öfter zur Blutspende zu gehen. Da fällt mir sofort eine finanzielle Regelung ein. Warum ist die Blutspende überhaupt unentgeltlich? Warum soll es nur eine kleine Aufwandsentschädigung geben? Jede Pille, jedes Pflasterchen, jedes Tablettchen, jedes Gerätchen kostet Geld. Das zahlt man auch. Man braucht es ja auch. Ausgerechnet diesen besonderen Saft, der nirgendwo herstellbar ist, soll es für nichts geben. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass es immer knapper wird. Daran muss man denken, wenn dieses Problem tatsächlich so akut wird, wie es im Aufruf der Ärzte zu sein scheint.
Das Transfusionsgesetz ist kein göttliches Gesetz, es ist nicht vom Himmel gefallen. Man muss rangehen und sich überlegen, wie es zu ändern ist. Sie können davon ausgehen und ich gehe jede Wette
ein, wenn ein nennenswerter Betrag für eine gewisse Menge Blut gezahlt wird, dann wird es ruckzuck keinen Engpass mehr geben. In diese Richtung möchte ich anregen zu denken. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde gerade sehr viel Richtiges gesagt, auch so manche Zukunftsmusik war darunter, was noch alles besser gemacht werden soll. Ich kann mich deshalb kurzfassen.
Herr Lafontaine, „nicht nur klatschen“ schreiben Sie in Ihrem Antrag. Ja, das ist natürlich richtig. Derjenige, der Kranke pflegt, macht eine wichtige Arbeit und sollte auch ordentlich bezahlt werden. Allerdings sollte man das Klatschen - jetzt nur einmal als „Klatschen“ genannt - auch nicht ganz so geringschätzen. Denn die Leute, die in der Krankenpflege arbeiten, die in der Pflege generell arbeiten, haben während der Zeit der Pandemieentwicklung angesichts der in dieser Zeit in der Pflege geleisteten Arbeit und auch generell der in der Pflege geleisteten Arbeit einen gewissen Ansehensgewinn zu verbuchen. Das ist etwas, was diesen Leuten sicherlich zumindest auch ein wenig guttut.
Was die vielen anderen betrifft, die ebenfalls eine Arbeit verrichten, die nicht herausragend entlohnt wird, die nur auf Höhe des Mindestlohns belohnt wird: Auch sie verrichten oftmals sogenannte systemrelevante Arbeit. Was nun die Mindestlohnkommission betrifft, so meine ich, dass sie eine wichtige Funktion erfüllt, die einen gewissen Interessenausgleich auf sachlicher Basis herstellt. Natürlich wünscht man möglichst jedem einen möglichst guten Lohn, aber es gibt eben auch immer Grenzen des vernünftig Machbaren.
Ich hatte einmal, es ist schon Jahre her, die Gelegenheit zu einer Diskussion mit dem bekannten Journalisten Günter Wallraff, bei der es ebenfalls um diese Problematik ging. Es waren auch einige kleine Unternehmer anwesend. Diese Unternehmer haben eindringlich berichtet, bei einem zu hohen Mindestlohn müssten sie einfach auch Leute entlassen. Auf die Frage an Herrn Wallraff, was er denn mit diesen Entlassenen tun möchte, die ja auch nichts anderes finden - meistens, weil es an Qualifikation fehlt -, auf diese Frage wusste auch Herr Wallraff keine Antwort.
Ich wollte mich aber ja kurzfassen. Diese Mindestlohnkommission, überhaupt, wie der Mindestlohn im Moment geregelt ist, das ist einigermaßen vernünftig. Nichtsdestotrotz wird ständig darüber diskutiert. Man sollte aber diese Regelung so belassen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von Herrn Dr. Jung haben wir zum ersten Mal überhaupt eine Zahl gehört, um die es geht. Es geht wieder um Kosten, die entstehen, nämlich 300.000 Euro. Das hört sich zunächst einmal nicht so viel an, es ist aber natürlich Geld. Es ist zusätzliches Geld, das für den Sozialbereich aufgewandt werden muss, und dies in einer Zeit, in der das Geld an allen Ecken und Enden fehlt und in der ungeheure Summen aufgenommen werden sollen. Und wofür? - Für eine Wohnberatung. Tja, wir haben schon gehört, dass die Pflegestützpunkte genau das auch machen. Natürlich ist es für die Leute, die alt werden, ein sehr starker Wunsch, in der eigenen Wohnung zu bleiben. Man kann sie, das glaube ich sehr sicher, für fähig halten, in ihrer eigenen Wohnung für das zu sorgen, was eben machbar ist, sowohl die Leute selbst wie auch
ihre Angehörigen. Wenn die Mutter oder die Oma nicht mehr die Treppe hochkommt, dann muss ein Treppenlift her. Braucht man da einen teuren Architekten, der daherkommt und sagt: „Ja, da muss ein Treppenlift her!“? - Braucht man nicht, meine ich. Oder wenn eine störende Stufe da ist, dann kann sie mit relativ einfachen Mitteln auch weggemacht und eine Art Rampe gebaut werden. Genau denselben Ratschlag würde dann wahrscheinlich auch ein teurer Architekt geben. Allein aus diesen Beispielen kann man es ersehen. Wir sind der Meinung, dass es sich um unnötige Ausgaben handelt. Hier sollen weitere Stellen im Sozialbereich geschaffen werden. Das wollen und können wir gerade in der aktuellen Situation, in der wir sind, nicht mittragen. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 28. April dieses Jahres gibt es einen neuen Bußgeldkatalog für Regelverstöße im Straßenverkehr. Neben einigen vernünftigen Regelungen zum Beispiel Strafverschärfung für das Blockieren eines Rettungsweges oder das Zuparken von Radwegen gibt es auch einige höchst unvernünftige und unverhältnismäßige Strafen, insbesondere bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen. So kann zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften wie etwa auf der Autobahn um 26 km/h zum Führerscheinentzug für einen Monat führen. Natürlich gehören solche Überschreitungen bestraft beispielsweise mit einem Bußgeld. Damit wird auch in aller Regel der beabsichtigte erzieherische Zweck erreicht, aber ein Führerscheinentzug für eine solche Regelverletzung ist absolut unverhältnismäßig, willkürlich und greift übermäßig in Bürgerfreiheiten und Bürgerrechte ein.
Auch die entsprechende neue Regelung für innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen kann sehr unverhältnismäßig sein. Anstatt Geldbuße, wie es in der alten Regelung wirksam war, gibt es auch einen Führerscheinentzug. Das kann schon der Fall sein, wenn man mit knapp über 50 km/h in eine nicht rechtzeitig erkannte 30-Zone fährt, etwa abends im Bereich einer Schule, wo weit und breit kein Schüler mehr gefährdet werden kann, wo aber der Blitzer Tag und Nacht aktiviert ist. Auch das ist ein Regelverstoß, der ein Bußgeld nach sich ziehen sollte, aber eben keinen Führerscheinentzug. Das ist unverhältnismäßig.
Mit dieser aktuell gültigen Regelung wird es zu hunderttausenden Fällen von Führerscheinentzug kommen. Gerade in einer Zeit, wo viele Bürger ihren Arbeitsplatz in Gefahr sehen oder tatsächlich verlieren, sollte nicht auch noch der Führerschein durch unverhältnismäßige Regelungen in Gefahr geraten. Es wären auch volkswirtschaftliche Schäden zu befürchten, etwa wenn es gerade durch Führerscheinentzug zum Verlust des Arbeitsplatzes kommt - das kommt öfter vor - oder wenn sich der Betreffende fingiert krankgemeldet, um die führerscheinlose Zeit zu überbrücken, etwa weil er auf dem Land wohnt und auf den saarländischen ÖPNV angewiesen wäre.
Der Bundesverkehrsminister ist nicht der Einzige, der den Fehler erkannt hat, der wahrscheinlich durch linksgrünen Einfluss über die Länderkammer zustande gekommen ist. Auch der Deutsche Städteund Gemeindebund hat sich jetzt zu Wort gemeldet und fordert eine Revision. Die Landesregierung soll