Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere Plenarsitzung und darf Sie dazu alle herzlich willkommen heißen. Die heutige Sitzung ist eine Sondersitzung, insgesamt in dieser Legislaturperiode die 45. Sitzung des Landtages. Sie hat folgenden Hintergrund: Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit Schreiben vom 26. November 2020 eine Sondersitzung des Landtages des Saarlandes beantragt, um über die aktuelle Corona-Lage zu debattieren. Die Koalitionsfraktionen, also die Fraktionen von CDU und SPD, haben
am 27. November 2020 dem Antrag der DIE LINKELandtagsfraktion zugestimmt. Aufgrund dessen habe ich den Landtag des Saarlandes gemäß Artikel 68 Satz 3 der Verfassung des Saarlandes zu der Sondersitzung für heute 10.00 Uhr einberufen.
Herr Ministerpräsident Tobias Hans hat mit Schreiben vom 27. November 2020 mitgeteilt, dass er beabsichtige, in der Sondersitzung des Landtages eine Regierungserklärung zu dem Thema „Gemeinsam Corona weiter die Stirn bieten“ abzugeben.
Das Erweiterte Präsidium hat sich darauf verständigt, die Aussprache zu der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu verbinden mit der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1. Für diese verbundene Aussprache haben sich die Fraktionen darauf verständigt, das doppelte Redezeitmodul einzusetzen, das heißt rund 3 Stunden für diese verbundene Aussprache zur Regierungserklärung und zu Tagesordnungspunkt 1 vorzusehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Eintritt in die Tagesordnung erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort zur Abgabe der Regierungserklärung. Das Thema lautet:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Abermals hat der Landtag zu einer Sondersitzung zu dem alles bestimmenden Thema dieser Monate eingeladen, zu unserem gemeinsamen Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ich begrüße es außerordentlich, dass diese Sondersitzung stattfindet. Sie gibt uns neben der fortwährenden Berichterstattung, die ja in den Ausschüssen stattfindet, die Gelegenheit, als Landesregierung unsere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auch öffentlich weiter zu erklären und auch zur Diskussion zu stellen. Das ist ganz in unserem Sinne. Das liegt ganz auf unserer Linie, die wir sowohl hier im Land als auch im Bund verfolgt haben, nämlich die parlamentarische Beteiligung in dieser Ausnahmesituation stets zu gewährleisten. Hierzu - das kündige ich an dieser Stelle an - werden wir künftig unmittelbar nach jeder Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie von uns aus ein Sonderplenum des saarländischen Landtags einberufen. Dies, um unsere Maßnahmen hier im Parlament zur Diskussion zu stellen.
Ich sagte es bereits an anderer Stelle und wiederhole es hier gerne noch einmal: Alle drei Gewalten Legislative, Judikative und Exekutive - müssen bei der Bekämpfung der Pandemie Hand in Hand arbei
ten, umso sicherer und fester ist dann das verfassungsrechtliche Fundament unseres Handelns. Dieses Fundament ist für uns in der Demokratie schließlich die Basis all unseres politischen Wirkens, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in einer Situation, in der es tatsächlich wenige Lösungen gibt, die es allen recht machen. Wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht, ist ohnehin jede Lösung nur so etwas wie das kleinere Übel. Wir - und das gilt nicht nur für die saarländische Landesregierung, sondern auch parteiübergreifend ausnahmslos für alle Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und im Bund - bemühen uns stets um solche Maßnahmen, die möglichst geringe Belastungen mit sich bringen, aber trotzdem größtmögliche Wirkung entfalten. Wir wägen unsere Maßnahmen ständig aufs Neue äußerst sorgfältig und nach einem intensiven Diskurs ab. Im Saarland befristen wir alle Rechtsverordnungen stets auf zwei Wochen, um sicherzustellen, dass Grundrechtseingriffe nur so lange bestehen bleiben, wie dies auf der Basis des wissenschaftlich festgestellten Infektionsgeschehens erforderlich ist. Dabei macht sich niemand der beteiligten Akteure irgendetwas vor: Die Belastungen sind dennoch erheblich. Die Einschränkungen von Grundrechten zur Bekämpfung der Pandemie bleiben weitreichend. Die Geduld und die Disziplin der Menschen werden nach wie vor auf eine harte Probe gestellt. Dies ist uns allen bewusst, und ich kenne überhaupt niemanden, dem das irgendwie leichtfällt.
Möglichst geringe Belastungen - möglichst große Wirkung; meine Damen und Herren, ziehen wir einen internationalen Vergleich, dann ist uns das in Deutschland bisher relativ gut gelungen. Ich erinnere daran, in einigen unserer EU-Partnerstaaten waren die Lockdown-Maßnahmen sowohl im Frühjahr als auch im Herbst sehr viel weitgehender und strenger als in Deutschland. Dennoch haben wir proportional gesehen zum Teil ganz erheblich weniger an oder mit COVID-19 Verstorbene zu beklagen als diese Länder. Vor diesem Hintergrund kann ich auch die Argumentation derjenigen nicht nachvollziehen, die sagen: Die Gesamtsterblichkeit ist in Deutschland 2020 nicht signifikant höher als in anderen Jahren, also müssen diese Maßnahmen der Regierung übertrieben sein. Diese Logik übertragen beispielsweise auf den Straßenverkehr würde lauten: Im Jahr 1970 hatten wir in der Bundesrepublik Deutschland 21.332 Verkehrstote, im Jahr 2019 waren es nur noch 3.046. Also wird der Straßenverkehr immer ungefährlicher. Also ist die Straßenverkehrsordnung überflüssig. Das, meine Damen und Herren, ist die irreführende Logik derer, die die Notwendigkeit unserer Einschränkungen bestreiten. Urteilen Sie selbst, wie plausibel eine solche Argumentation ist!
Lassen Sie mich auch hier im Hohen Haus noch mal sehr eindringlich sagen: Es geht uns nicht darum, Ängste zu schüren oder mit Angst Politik zu machen, auch das ist ja hier schon einmal gesagt worden. Es ist nun einmal so: COVID-19 ist für manche eine sehr gefährliche, ja tödliche Krankheit. Das Coronavirus ist ein leicht übertragbares Virus mit hoher Ansteckungsgefahr. Das ist das, was uns die große Mehrheit der Wissenschaftler*innen sagt. Das ist das, was uns aus den Kliniken aus der Praxis berichtet wird. Das ist das, was uns die tägliche Erfahrung im Umgang mit diesem Virus zeigt. Dies den Menschen vorzuenthalten, die Menschen nicht zu Vorsicht und Achtsamkeit zu ermahnen, wäre in hohem Maße verantwortungs- und gewissenlos! Das, meine Damen und Herren, wäre die Methode derer, die die Fakten leugnen, wenn sie ihnen nicht in den Kram passen. Das Ergebnis einer solchen Politik kennen wir: Mehr als 2.400 Tote am Tag zum Beispiel in den USA, das ist mehr als eine Viertelmillion Verstorbene bisher. Das ist unfassbarerweise fast das Fünffache der im Vietnamkrieg gefallenen USSoldaten! Das, meine Damen und Herren, kann unser Weg in Deutschland und im Saarland nicht sein. Und das wird auch unser Weg nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Tatsache ist: Wir sind bisher sehr viel besser durch diese Krise gekommen als unsere Nachbarstaaten. Das verdanken wir nicht nur unseren Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, das verdanken wir zu einem ganz großen Teil dem unermüdlichen Einsatz der Beschäftigten in unserem hervorragenden Gesundheitssystem. Das verdanken wir zu einem ganz großen Teil aber auch der Vernunft und dem Verantwortungsbewusstsein der Menschen in unserem Land. Und das, meine Damen und Herren, kann man nicht oft genug betonen. Dass sich die Mehrzahl der Menschen zum Schutz ihrer Mitmenschen besonnen und verantwortungsvoll verhält, kann man gar nicht genug würdigen und anerkennen. Ich finde, das sollten wir in diesem Hause auch tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, angesichts stark steigender Infektionszahlen im Oktober haben wir nach weitgehenden Lockerungen im Sommer für den November wieder verschärfte und einschränkende Maßnahmen getroffen. Gegenüber dem Lockdown im Frühjahr ist das eher ein milder Lockdown. Ich habe das in meiner Regierungserklärung vom 03. November in diesem Haus näher ausgeführt. Dieser Lockdown sollte den Trend täglich steigender Neuinfektionen umkehren und das Infektionsgeschehen auf ein kontrollierbares Maß zurückführen. Das war unser Ziel. Heute müssen wir feststellen: Wir haben dieses Ziel bundesweit nicht erreicht! Bundesweit bewegen sich die Zahlen auf einem sehr hohen Niveau bei um die 20.000 Neuin
fektionen pro Tag. Die Zahl der Todesfälle an einem Tag hat vergangene Woche sogar die 400er-Marke übertroffen. Mancherorts geraten die Kliniken an ihre Grenzen. Die Situation ist insgesamt sehr viel angespannter als bei der ersten Welle.
Woran liegt das? Nun, wir haben diesmal keinen kompletten Lockdown. Geöffnete Schulen, gefüllte Bahnen und Busse, geöffneter Einzelhandel, all das begünstigt die Ausbreitung des Virus. Das ist das eine. Das andere ist: Die Jahreszeit tut ihr Übriges. Bei niedrigen Temperaturen - heute kann man das besonders gut beobachten - ist das Virus sehr viel langlebiger. In geschlossenen Räumen sind Ansteckungen eben wahrscheinlicher, als wenn man draußen ist. Das bestätigen uns auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitätsklinik und der Universität des Saarlandes, mit denen wir als Landesregierung in einem engen und ständigen Kontakt stehen. So zeigen wissenschaftliche Vergleiche mit dem Infektionsgeschehen im März in Australien - dort war damals Winter -, dass Corona in der kalten Jahreszeit sich noch mehr ausbreitet.
Was wir aber erreicht haben - und das ist die gute Nachricht -, ist: Die Infektionszahlen stagnieren bundesweit. Das heißt, wir haben das exponentielle Wachstum gebrochen und aller Voraussicht nach die Überlastung unseres Gesundheitssystems zunächst abgewendet. Das war das oberste Ziel, das wir mit diesem Lockdown verfolgt haben. Das, meine Damen und Herren, ist immerhin ein Teilerfolg, und den sollte man nicht kleinreden. Im Saarland - und das ist eine noch bessere Nachricht - ist das Infektionsgeschehen sogar leicht rückläufig. Ich bin froh, dass ich das nach den Neuinfektionszahlen von gestern tatsächlich sagen kann. Am Tag vorher sah es aufgrund eines einzelnen Ausbruchsgeschehens etwas anders aus. Hier ist die 7-Tage-Inzidenz von über 175 in der ersten Novemberwoche auf nunmehr 124 abgesunken, im Bund in der gleichen Zeit von etwa 160 auf etwa 150. Wir haben also hier eine bessere Entwicklung als im Bund, wenn wir auch anfangs auf höherem Niveau lagen. Hatte das Saarland vor drei Wochen noch hinter Berlin und Bremen die dritthöchste 7‑Tage-Inzidenz in ganz Deutschland, so liegt sie heute in neun Bundesländern höher als im Saarland. Auch bei den Intensiv- und Beatmungsplätzen in den Krankenhäusern haben wir zurzeit durchaus noch Luft. Die Zahl der nicht belegten Betten und Intensivplätze ist immer noch ein gutes Stück höher als die der mit COVID-19-Patienten belegten Betten. Auch das ist eine gute Nachricht.
Aktuell beträgt im Saarland der R-Wert, den die Wissenschaftler an der Universität des Saarlandes errechnet haben, 0,82. Bleibt es bei diesem Wert, so können wir um die Weihnachtsfeiertage tatsächlich mit einer 7-Tage-Inzidenz von um die 50 rechnen. Dass dieser Wert so bleibt oder gar noch weiter zurückgeht, ist aber alles andere als sicher. Diese Be
rechnungen gelten auf der Grundlage, dass wir die Maßnahmen so weiterfahren können wie im Moment. Die Zahlen können sich leider Gottes aber auch wieder nach oben bewegen. Auch ganz aktuell sehen wir, dass es in den Landkreisen unvorhersagbar immer wieder zum Aufflackern größerer Hotspots mit punktuell hohen Inzidenzen kommt.
Lassen Sie mich deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch mal kurz erläutern, was genau unser Ziel ist. Unser Ziel ist es, das Infektionsgeschehen so weit zu senken, dass die Gesundheitsämter jederzeit die Kontaktpersonen von Infizierten nachverfolgen können, um diese wiederum zu Tests oder zur Quarantäne zu veranlassen. Das ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von etwa 50 und weniger der Fall. Diese 50er-Marke ist also weder willkürlich gewählt noch ist sie reiner Selbstzweck. Sie orientiert sich vielmehr an dem, was die Gesundheitsämter in aller Regel von ihrer personellen und technischen Ausstattung her an Nachverfolgung zu leisten imstande sind. Und solange diese Nachverfolgung in Deutschland jederzeit flächendeckend gewährleistet ist, können wir mit einem stabilen, konstanten Infektionslevel durchaus leben. Das heißt, wir müssen die Inzidenz auf 50 herunterdrücken, um wieder in den Genuss der guten Situation zu kommen, dass wir in den Gesundheitsämtern die Kontakte nachverfolgen können. Daran arbeiten wir, meine Damen und Herren.
Davon sind wir aber derzeit noch weit entfernt. Das Infektionsgeschehen ist äußerst unberechenbar. Wie bei uns entstehen überall in Deutschland wie aus dem Nichts immer wieder neue Infektions-Hotspots. Ihr Ursprung ist in der Regel nicht rekonstruierbar. Bei Inzidenzen von 100 und mehr kann das Infektionsgeschehen extrem schnell wieder ins exponentielle Wachstum zurückkehren. Also auch wenn die Infektionszahlen derzeit konstant hoch oder wie hier im Saarland sogar leicht rückläufig sind, aber immer noch auf einem zu hohen Niveau, gilt: Das Geschehen ist noch immer äußerst instabil. Wir sind immer noch in einer sehr kritischen Phase der Pandemie und längst noch nicht auf der sicheren Seite. Genau da müssen wir aber hin.
Und hierzu müssen wir es dem Coronavirus noch erheblich schwerer machen, sich weiter auszubreiten. In dieser zweiten Phase der Pandemie ist es ja so, dass das Infektionsgeschehen nicht mehr so sehr von ein paar einzelnen zentralen Hotspots ausgeht. Das war im Frühjahr noch der Fall, wir erinnern uns, das hat sich nun aber geändert. Das Virus ist sehr viel stärker in die gesamte Breite der Bevölkerung eingedrungen. Von daher sind es auch in erster Linie die normalen, alltäglichen privaten Kontakte, die für die Verbreitung sorgen. Diese normalen privaten Kontakte müssen demnach weiter eingeschränkt werden, wenn wir die Pandemie nachhaltig unter
Kontrolle bringen wollen. Deswegen herrschte letzten Mittwoch unter den Regierungschefinnen und chefs der Länder - und an ihren Regierungen sind DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CSU und CDU beteiligt - die einmütige Haltung: Wir müssen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ein Stück weit verschärfen, wir müssen die Kontakte weiter reduzieren, dies zumindest für die nächsten drei Wochen. Für die Tage von Weihnachten bis Silvester werden wir hingegen wieder etwas lockern, wenn die Infektionszahlen dies zulassen.
Ich nenne Ihnen die für uns wichtigsten Regelungen. Zunächst bitten wir dringlich alle Bürgerinnen und Bürger: Vermeiden Sie nach wie vor jeden nicht notwendigen Kontakt, bleiben Sie möglichst zu Hause! Unterlassen Sie bitte auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen. Das gilt vor allem auch mit Blick auf das Ausland, insbesondere mit Blick auf die Skisaison. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene eine Einigung anstreben, bis zum 10. Januar den Skitourismus gänzlich auszuschließen. Die derzeit aufgrund der Vereinbarung vom 28. Oktober geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben geschlossen, also auch die Gastronomie. Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Dies gilt zunächst bis zum 13. Dezember aufgrund der bisher üblichen zweiwöchigen Überprüfungsfrist. Danach werden wir weitergehende Maßnahmen beraten. Aber, damit sich jeder darauf einstellen kann: Wir werden bei Fortwähren der aktuellen Entwicklungen aller Voraussicht nach noch bis Anfang Januar mit diesen Maßnahmen zu leben haben und sie auch bis dahin ausweiten. Wir werden aber im ZweiWochen-Rhythmus weitere Überprüfungen und Bewertungen vornehmen.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften - also nicht nur in den Geschäften - sowie auf Parkplätzen. An die Bevölkerung geht deshalb unser Appell, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen und möglichst nicht zu den bekannten Stoßzeiten, bei denen man dann sowieso nur in einer Schlange vor dem Geschäft stehen müsste. Das sollte man versuchen zu vermeiden.
Um innerhalb der Läden und Märkte größere Andränge zu vermeiden, gilt generell, dass sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² insgesamt höchstens eine Person pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten darf. Wenn es sich um Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 m² handelt, dann ist es auf einer Fläche von 800 m² höchstens eine Person pro 10 m² und auf der 800 m² übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 m² Verkaufsfläche. Das muss aber nicht jeder selbst berechnen, sondern die Einkaufs
zentren müssen die jeweilige Gesamtverkaufsfläche ansetzen und dann durch ein abgestimmtes Einlassmanagement dafür sorgen, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren nicht zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden im öffentlichen Raum jetzt auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt beschränkt. Im privaten Raum - also in der Wohnung oder im Garten - sind Zusammenkünfte auf die Mitglieder des eigenen Haushalts und darüber hinaus fünf weitere Personen aus einem weiteren Haushalt oder dem familiären Bezugskreis beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Das gilt deutschlandweit in dieser Form.
Was macht den Unterschied zwischen fünf und zehn Personen? - Das werden wir oft gefragt. Ich will es deshalb verdeutlichen. Bei fünf Personen gibt es zehn mögliche Kontakte. Bei zehn Personen sind es 45 mögliche Kontakte, also mehr als vier Mal so viele. Das Ansteckungsrisiko verringert sich bei fünf Personen also sehr, sehr deutlich. Deswegen haben wir uns dazu durchgerungen.
Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und es gilt auch - das sage ich sehr deutlich - an den Haltestellen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden. Beachten Sie also bitte, was in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gilt.
In Arbeits- und Betriebsstätten ist jetzt eine MundNasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt nicht am Platz, sofern dort ein Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch einmal eine Bemerkung zum Mund-NasenSchutz machen. Ich habe überhaupt kein Verständnis für diejenigen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes grundsätzlich verweigern. Diese Menschen setzen sich - vor allem aber auch andere Menschen - einer erhöhten Infektionsgefahr aus. Das ist extrem unsolidarisch und extrem verantwortungslos, meine Damen und Herren.
Deshalb wünsche ich mir, dass die überwiegende Mehrzahl der Menschen die Masken trägt und diese Einschränkungen in Kauf nimmt, um andere zu schützen, und dass das auch in der Öffentlichkeit
und in der Gesellschaft eine breite Unterstützung erhält. Bitte weisen Sie Menschen, die das nicht tun, darauf hin, dass das unsolidarisch ist.
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich - mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen - auf digitale Lehre umstellen. Ich will an dieser Stelle - weil das schon eine harte Einschränkung für den Betrieb an der Universität, der htw sowie anderen Hochschulen ist - den Studierenden und dem Lehrpersonal ganz herzlich Danke sagen, wie geräuschlos diese neuen Formen in der Lehre trotz widriger Umstände an den Hochschulen angeboten und wahrgenommen werden. Ich will auch denjenigen Danke sagen, die sich derzeit um Erstsemester kümmern, denn ein erstes Semester stellt man sich nicht so vor, wie das im Moment der Fall ist. Deshalb ein ganz großes Dankeschön an alle Betroffenen. Die machen das großartig.
Auch wenn das jetzt noch keinen Niederschlag in der aktuellen Rechtsverordnung, die ich hier auch ein Stück weit vorstelle, findet, beabsichtigen wir, falls es das Infektionsgeschehen zulässt - das werden wir überprüfen -, eine besondere Regel für die Feiertage. Das interessiert die Menschen. Vom 23. Dezember 2020 bis längstens zum 01. Januar 2021 - das müssen wir noch genau entscheiden dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Aufgehoben ist dann auch die Beschränkung auf zwei Haushalte. Kinder bis 14 Jahre werden ebenfalls nicht mitgezählt.
Warum machen wir das? Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land Weihnachten möglichst so feiern können, wie es bei ihnen Tradition ist. Es gibt Familien, die erwachsene Kinder haben, die in eigenen Hausständen leben. Diese haben auch Partner, die in eigenen Hausständen leben, weil sie vielleicht an verschiedenen Orten leben und eine Ausbildung machen oder studieren. Das ist die Realität in unserem Land. Sicherlich wollen wir die Gefahr nicht unterschätzen, die das Virus mit sich bringt. Ich glaube, das ist deutlich geworden. Wir wollen aber auch die Gefahren nicht unterschätzen, wenn sich Menschen gerade in dieser Zeit an Weihnachten über die Festtage einsam fühlen, weil sie sich normalerweise treffen konnten und das jetzt nicht mehr der Fall wäre. Deswegen, meine Damen und Herren, wollen wir das verhindern und haben diese Regelungen beschlossen.
Zu den Gottesdiensten will ich auch etwas sagen. Hier werden Bund und Länder wie bereits zuvor auf die Religionsgemeinschaften zugehen und mit ihnen Vereinbarungen für Gottesdienste treffen, natürlich auch für andere religiöse Zusammenkünfte, die es geben kann, und zwar mit dem Ziel, eine Kontaktre
duzierung herbeizuführen. Religiöse Zusammenkünfte, die Großveranstaltungscharakter haben, sollen natürlich vermieden werden. Wir haben bisher während der gesamten Corona-Pandemie - das kann ich mit Fug und Recht behaupten - mit den Religionsgemeinschaften hervorragend zusammengearbeitet. Ich war gerade gestern in der Kirche und habe mit dem Pfarrer dort gesprochen und noch einmal festgestellt, wie sehr man gerade in den Kirchen und Religionsgemeinschaften Wert darauf legt, dass dort niemand infiziert wird. Ich will deshalb an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir das tun und den Vertretern aller Religionsgemeinschaften ganz herzlich Danke sagen, sicherlich auch im Namen des gesamten Hohen Hauses.
Zum Jahreswechsel 2020/2021 empfehlen wir, dass man auf das Silvesterfeuerwerk möglichst verzichtet, vor allem auf belebten Plätzen und in Straßen. Dort wollen wir das nicht. Die Pyrotechnik wird dort untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Um nichts anderes geht es an dieser Stelle. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen diese betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind nicht erlaubt. Ich denke, ein etwas leiserer Jahreswechsel, als das bisher der Fall war, dürfte die geringste aller Einschränkungen sein, der wir uns stellen müssen.