Protokoll der Sitzung vom 01.12.2020

Zum Jahreswechsel 2020/2021 empfehlen wir, dass man auf das Silvesterfeuerwerk möglichst verzichtet, vor allem auf belebten Plätzen und in Straßen. Dort wollen wir das nicht. Die Pyrotechnik wird dort untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Um nichts anderes geht es an dieser Stelle. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen diese betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind nicht erlaubt. Ich denke, ein etwas leiserer Jahreswechsel, als das bisher der Fall war, dürfte die geringste aller Einschränkungen sein, der wir uns stellen müssen.

Arbeitgeber sollten deswegen auch prüfen, ob man zwischen dem 23. Dezember und dem 01. Januar Betriebsferien machen kann. Gegebenenfalls, wenn das nicht geht, sollte man großzügige HomeofficeLösungen an den Tag legen. Ich weiß, dass da derzeit auch schon viele Mails an die Beschäftigten rundgehen und die allermeisten Arbeitgeber sehr offen sind, zu helfen.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben geöffnet. Auch das ist ein wichtiges Signal an die Menschen, die sich natürlich Sorgen gemacht haben, wie sie das alles hinkriegen sollen, wenn jetzt auch noch vorher die Schulen schließen. Das wird nicht der Fall sein. Unter den Ländern werden sehr differenzierte Regelungen in Bezug auf den MundNasen-Schutz verabredet. Bei uns im Saarland werden wir aber die generelle Maskenpflicht ab Klasse 5, in den Berufs- und in den weiterführenden Schulen unverändert beibehalten. Wir haben außerdem besondere Regelungen wie Hybrid-Unterricht und Wechselunterricht für Regionen mit einer besonders hohen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 vereinbart. Das wird bei uns eher nicht infrage kommen, da wir in allen Landkreisen derzeit unter dieser Inzidenz sind.

Schülerfahrten und internationaler Austausch bleiben grundsätzlich untersagt. Um die Schülerverkehre zu entzerren, haben wir im Saarland bereits schulorganisatorische Maßnahmen ergriffen und

(Ministerpräsident Hans)

auch zusätzliche Verstärkerbusse eingesetzt. Da möchte ich Anke Rehlinger danken, die sich persönlich darum gekümmert hat. Es ist vorbildlich, wie wir das im Saarland machen. Außer uns haben das nur drei weitere Bundesländer getan. Wir haben gehandelt und nicht darauf gewartet, bis uns irgendjemand das Geld dafür gibt. Bei der aktuellen Debatte muss man das erwähnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In den Schulen werden verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten aufzudecken. Da haben wir jetzt mehr Möglichkeiten an der Hand. Der Bund will den Ländern bei der Beschaffung entsprechender Tests behilflich sein. Natürlich bedanken wir uns dafür. Eine Verdachtsquarantäne soll fünf Tage andauern. Eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgt ebenfalls per Antigen-Schnelltest. Das ganze Schulthema wird sehr intensiv debattiert, nicht nur unter den Ministerpräsident*innen, nicht nur in der Gesellschaft, sondern vor allem auch unter den Bildungs- und Schulminister*innen. Ich will an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an die Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot aussprechen. Als Regierungschef weiß ich, dass sie im Moment wirklich keinen einfachen Job hat. Permanent sitzt sie zwischen mehreren Stühlen zwischen Eltern-, Schüler- und Lehrerverbänden. Ich glaube, man muss an der Stelle einmal sagen: Das macht sie gut.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zum Schutz vulnerabler Gruppen werden für die Krankenhäuser, Pflegeheime und ‑dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Der Bund berät mit den Ländern, wie für diese vulnerablen - also besonders verwundbaren - Gruppen im Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglicht werden kann. Rechnerisch bedeutet es, dass man für jede Winterwoche eine FFP2-Maske bekommt, zum Beispiel, um sich zu schützen, wenn man Erledigungen machen muss.

Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 01.12.2020 je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen. Je nach Verfügbarkeit wird der Anspruch dann schrittweise erhöht. Wichtig ist, dass auch die Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuche erhalten können. Es wäre ja undenkbar, wenn wir all das jetzt geregelt hätten, es in den Einrichtungen dann aber überhaupt gar nicht möglich ist. Deswegen sind hier entsprechende Konzepte erarbeitet worden.

Das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne wurde grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festgelegt. Auch hier haben wir jetzt eine einheitliche

Lösung. Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Das bringt also auch da erheblich Erleichterung. Die finanziellen Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden fortgesetzt. Die Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes haben, sollen vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 unterstützt werden. Es gibt also auch hier eine Verlängerung der angekündigten Maßnahmen.

Kleinen und mittleren Unternehmen, bei denen sich die strukturellen Förderlücken des Bundesprogrammes negativ auswirken, werden wir zusätzliche Ergänzungsmittel des Saarlandes zukommen lassen. Das haben wir im Ministerrat bereits beschlossen. Diese Sonderhilfen gliedern sich in zwei Teilprogramme. Das erste Teilprogramm „Sonderförderung Veranstaltungswirtschaft“ umfasst 1,5 Millionen Euro. Staatssekretär Barke hat es den Betroffenen vorgestellt. Das zweite Programm „Tilgungszuschuss Corona“ beziffert sich auf 12 Millionen Euro. Für den Fall, dass der Bund seine Novemberhilfen nicht verlängert und auf den Dezember ausgedehnt hätte - das war noch nicht ganz klar -, hatten wir noch ein drittes Teilprogramm „Dezemberhilfen für Soloselbständige“ mit weiteren 12 Millionen Euro vorgesehen. Da die Novemberhilfen nun aber vom Bund im Dezember fortgesetzt werden - was zu begrüßen ist -, kann das entfallen.

Meine Damen und Herren, mir ist sehr wohl klar, dass das weiterhin sehr harte Auflagen sind, die wir den Menschen zumuten. Gerade in der Adventszeit, in der Gemeinschaftserlebnisse einen ganz besonderen Stellenwert haben, fällt es wirklich nicht leicht, diese Beschlüsse zu fassen - weder den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten noch der saarländischen Landesregierung. Ich betone aber, dass es Maßnahmen sind, die wir uns allen auferlegen. Es geht uns wahrlich nicht darum, den Menschen Grenzen zu zeigen. Das wird manchmal so dargestellt. Es geht einzig und alleine darum, dem Coronavirus Grenzen zu setzen - Grenzen, sich weiter auszubreiten, schwere Krankheiten und sogar Todesfälle zu verursachen. Um nichts anderes geht es bei diesen Maßnahmen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wie es aussieht, werden wir noch in diesem Jahr oder spätestens zu Beginn des nächsten Jahres über einen Impfstoff verfügen. Das sind sehr gute Nachrichten. Wir sind hier an der Saar auf diesen Zeitpunkt sehr gut vorbereitet. Unser Gesundheitsministerium hat die neue Test- und Impfstrategie bereits erarbeitet. Die Einrichtung und Prüfung der voraussichtlich drei Impfstandorte ebenso wie Details zur Lagerung und zum Transport der Impfstoffe das ist nicht ganz unproblematisch - sind in Planung.

(Ministerpräsident Hans)

Die Verteilung erfolgt auf Basis einer Priorisierung nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Dort macht man quasi - auch wenn kein Corona ist - nichts anderes, als sich Gedanken darüber zu machen, wen man wie am besten impft, um eine gute Durchimpfung hinzubekommen. Deswegen orientieren wir uns daran.

Wir orientieren uns aber auch am Deutschen Ethikrat sowie an der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Gerade gestern hatte ich mit deren Präsidenten ein Gespräch. Das notwendige Zubehör, etwa die Spritzen und Kanülen, die man dafür braucht, haben wir im Saarland bereits beschafft. Das liegt also vor. Wir haben auch bereits 1 Million Antigen-Tests bestellt, die wir vor allem zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen und zur präventiven Testung vor allem in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vorgesehen haben und dort verwenden werden.

Ich will an dieser Stelle unserer Gesundheitsministerin Monika Bachmann sehr danken. Ich finde, sie und ihr Stab im Gesundheitsministerium haben bisher während der gesamten Pandemie einen sehr, sehr guten Job gemacht. Das sollten wir an der Stelle in diesem Hohen Haus anerkennen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein Wort noch zur Impfbereitschaft: Ich kann an alle wirklich nur appellieren, von der Möglichkeit des Impfens Gebrauch zu machen. Wir haben gerade eine Studie gesehen, die davon ausgeht, dass die Impfbereitschaft im Saarland weniger hoch ist als im Bundesgebiet. Das macht mir Sorgen. Ich weiß, dass es zwischen den Impfbereiten und den Impfgegnern viele Menschen im Saarland gibt - so lese ich diese Umfrage -, die unschlüssig sind. Ich vertraue darauf, dass, wenn in Deutschland ein Impfstoff zugelassen wird, dieser Impfstoff auch sicher ist. Ich jedenfalls werde mich, wenn ich an der Reihe bin - das müssen dann andere entscheiden, wie das läuft -, impfen lassen. Ich denke, wir alle hier in diesem Landtag sollten da mit gutem Beispiel vorangehen. Ich habe Vertrauen in die Sicherheit eines Impfstoffes, wenn er in Deutschland zugelassen ist. Ich finde, das sollten die Menschen auch haben. Ich appelliere daran, dass Sie sich bitte, wenn Sie die Möglichkeit haben, auch impfen lassen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem Impfstoff sehen wir tatsächlich ein Licht am Ende des Tunnels. Und dieser Tunnel ist unglaublich lang. Wir haben etwa genau auf den heutigen Tag vor einem Jahr zum ersten Mal davon gehört, dass es eine Infektion mit diesem neuartigen Coronavirus in China gegeben hat. Ein Jahr lebt die Welt jetzt schon mit diesem Virus und eine viel zu lange Zeit leben wir schon unter den Einschränkungen. Deswegen ist es gut, dass wir dieses Licht am

Ende des Tunnels sehen. Am Horizont erscheint der Zeitpunkt, an dem wir die Pandemie besiegt haben können.

Dennoch wird es auch mit dieser Impfung noch dauern. Bis dahin müssen wir uns zusammenreißen, bis dahin müssen wir auf die Zähne beißen und uns weiterhin in der eingeübten Solidarität üben, die wir im Saarland haben. Genau mit dieser Solidarität sind wir in unserem Land an der Saar auf gutem Kurs. Wir werden dem Coronavirus weiter gemeinsam die Stirn bieten. Je konsequenter und disziplinierter wir das tun, umso eher werden wir aufatmen und sagen können: Wir haben es geschafft. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten. Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Alle grundrechtsrelevanten Maßnahmen und Einschränkungen unter Parlamentsvorbehalt stellen (Drucksache 16/1507)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Rudolf Müller das Wort.

(Aufgrund der durch die Corona-Pandemie not- wendigen Hygienemaßnahmen wird das Redner- pult bei jedem Rednerwechsel desinfiziert und die Mikrofon-Schaumstoffhüllen werden gewech- selt.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat soeben in einer ausführlichen und längeren Rede eine Menge von Einzelheiten dargestellt, die durchaus verständlich sind und die wir auch ohne Weiteres unterschreiben könnten. Wir haben allerdings einen wesentlichen Einwand.

Das Corona-Drama geht weiter und fordert von uns, vom Landtag, selbstverständlich eine intensive Befassung. Deshalb ist es gut, dass wir heute wieder zu einer Sondersitzung zusammengekommen sind. Es war auch grundsätzlich richtig, dass schon vor dem 18.11., vor der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates, ein saarländisches Gesetz in Erster Lesung auf den Weg gebracht wurde. Dieses Gesetz sollte die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Landesparlamentes in dieser Lage verdeutlichen und hervorheben.

Inzwischen hat der Bundestag in konkurrierender Gesetzgebung Vorgaben gemacht, die das weitere

(Ministerpräsident Hans)

Gesetzgebungsverfahren auf saarländischer Ebene, auf Länderebene, überflüssig machen. Das hat der namhafte saarländische Staatsrechtler Professor Christoph Gröpl dankenswerterweise im Rechtsausschuss uns und der zugelassenen und zugeschalteten Öffentlichkeit klar verdeutlicht, wenn er auch nicht ganz ausgeschlossen hat, dass ein eventuell streitiges Verfahren über die Kompetenzen von Bund und Ländern in dieser gravierenden Problematik letztlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müsste.

Vorläufig müssen und können wir mit dem neuen Bundesgesetz - § 28a des Infektionsschutzgesetzes - zurechtkommen, denn es besagt, dass nach der Feststellung einer Pandemie durch den Bundestag die Länder verschiedene Maßnahmen ergreifen können - sie können, sie müssen nicht, aber sie können - und zwar auch Maßnahmen, die verschiedene Grundrechte einschränken können, insbesondere die Berufsfreiheit und die Freizügigkeit. Sogar der Bereich der eigenen Wohnung kann betroffen sein.

Das wäre und ist gravierend, in den Augen vieler Bürger unter anderem deshalb, weil in der bundesgesetzlichen Regelung mehrmals von „ermächtigen“ und „Ermächtigungen“ die Rede ist. Das ist ein Begriff, der in unserer politischen Kultur als in höchstem Maße kontaminiert und vergiftet gilt.

Daher soll durch unseren heutigen Antrag sichergestellt werden, dass solche Maßnahmen, nämlich die Einschränkung von Grundrechten im Saarland, nur von den direkt gewählten Vertretern der Saarländer beschlossen werden können und von ihnen als Volksvertreter zu verantworten sind. Das ist sicher keine Verantwortung, nach der man sich als Parlamentarier in dieser schwierigen Lage drängt. Aber das ist nun einmal eine unserer Pflichten, für die man uns gewählt hat und für die man uns auch bezahlt.

Unser Antrag lautet: Alle Zusagen des Ministerpräsidenten und seiner Regierung gegenüber anderen Ländern und dem Bund in Bezug auf die Bekämpfung von COVID‑19 dürfen nur noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes gemacht werden, wenn sie die Einschränkung von Grundrechten beinhalten. Die Abstimmung darüber muss in Zukunft vor der Einschränkung von Grundrechten erfolgen. So weit unser Antrag.

Nun noch einige Gedanken zu dieser Krankheit selbst, zu dem, was nach und nach klarer wird, zu den Maßnahmen und ihrem Sinn oder auch Unsinn und zu Alternativen und Ergänzungen. COVID‑19 ist weder die Pest noch ist es ein Schnupfen, sondern liegt irgendwo dazwischen. Manche merken gar nichts, manche sterben mit oder an dieser Krankheit. Und - so viel ist sicher - die schweren Verläufe, die auch zum Tod führen können beziehungsweise ihn beschleunigen, betreffen fast ausschließlich

Menschen ab dem Alter von etwa 70 Jahren. Bei Patienten ab 70 Jahren geht die Zahl der schweren Verläufe steil nach oben.

Daher empfiehlt es sich, dass diese Altersgruppe erstens sich selbst so weit wie möglich schützt, etwa so, wie man es bei bisherigen Grippeepidemien auch gemacht hat. Zweitens muss speziell dieser Altersgruppe geholfen werden, in Altersheimen und Pflegeheimen sowieso, wo es offenbar noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Darüber hinaus wäre es denkbar und machbar, ein bestimmtes Zeitfenster in Geschäften nur für Senioren ab 70 zu reservieren. In der übrigen Zeit können sie sich natürlich ebenfalls ganz frei bewegen, wenn sie das wollen und wenn sie das für sich selbst verantworten.

Eine zweite Maßnahme wäre die Erstattung der Kosten für Taxis für alle ab 70 Jahre, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, damit sie nicht auf enge Busse und sonstigen ÖPNV angewiesen sind, wo die Hygieneabstände oft nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten dazu sind relativ einfach machbar.

Im Gegenzug sind Hotels, Restaurants und Gaststätten bei Einhaltung der bekannten Regeln wieder zu öffnen. Sie waren schließlich schon bisher keine sogenannten Hotspots, wie die Auswertungen des RKI deutlich gezeigt haben. Auch Kulturveranstaltungen aller Art müssen unter Einhaltung dieser Regeln wieder möglich sein. Damit lassen sich die ungeheuer großen Schäden für die Gesellschaft, für die Jugend, für die Wirtschaft und für die Staatskasse begrenzen, denn bei Weiterführung der bisherigen Maßnahmen ist zu befürchten, dass die Medizin - also die Maßnahmen, die ergriffen worden sind schädlicher wirkt als die Krankheit. Mit anderen Worten: Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt.

So weit im Augenblick einige Vorschläge und Gedanken zur Diskussion. Im Übrigen bitte ich um Zustimmung zu dem soeben formulierten Antrag, der Ihnen schriftlich vorliegt.

Ich habe noch ein bisschen Zeit. Dann lese ich Ihnen den Antrag noch einmal vor. - Alle Zusagen des Ministerpräsidenten und seiner Regierung gegenüber anderen Ländern und dem Bund in Bezug auf die Bekämpfung von COVID‑19 dürfen nur noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes gemacht werden, wenn sie die Einschränkung von Grundrechten beinhalten. Die Abstimmung darüber muss in Zukunft vor der Einschränkung von Grundrechten erfolgen. - Ich danke Ihnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zur Aussprache und zwar wie angekündigt zur verbundenen Aussprache zur Regierungserklärung des

(Abg. Müller (AfD) )

Ministerpräsidenten und zum Antrag der AfD-Landtagsfraktion.