genau das, was bei uns nach meiner Ansicht, nach meiner Befürchtung auch passieren wird. Wir haben es zum großen Teil auch mit weltweit agierenden Unternehmen zu tun, die große Kunden der Stahlerzeuger sind. Die werden eben, wenn wir hier in Europa ein fürchterlich teures Zertifikatehandelssystem etabliert haben, das immer teurer wird, ausweichen.
Was macht ZF? - Die werden einen Großteil der Produktion nicht mehr hier in Saarbrücken machen können, weil die Kosten für die Vorprodukte so teuer sind, erheblich teurer als in Amerika oder in China. Das ist ein zwangsläufiger Effekt. Da können wir uns hier auf den Kopf stellen. Herr Kollege Flackus, es tut mir leid, aber ich muss es wirklich noch einmal sagen: Ich möchte nicht mehr von Ihnen als Klimawandelleugner bezeichnet werden. Ich habe das mehrfach hier widerlegt anhand von allen möglichen Zitaten aus unseren Programmen. Das ist Quatsch, was Sie erzählen.
Brücke Gas hat der Kollege gesagt. Sie funktioniert eben auch nur mit einer kompletten Umstellung der Anlagentechnik. Das funktioniert in dem integrierten Hüttenwerk eben nicht. Dann noch einmal eine zweite Investition in Bezug auf Umstellung auf Wasserstoff halte ich für fraglich. Letztendlich ist ja alles lobenswert, was die IG Metall macht. Sie machen tolle Slogans und die Minister treffen sich bei uns. Aber die grundlegenden Probleme werden sie nicht lösen und die grundlegenden Fragen, die ich gestellt habe, hat von ihnen auch keiner beantwortet. Meiner Ansicht nach laufen wir hier Gefahr, mit der Politik des Klimaschutzes unsere Stahlindustrie in absehbarer Zeit kaputtzumachen. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir stimmen jetzt ab über den Antrag Drucksache 16/1192. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1192 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1192 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben CDU, SPD, DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete.
wie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 3) (Drucksache 16/1171)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Reiner Zimmer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Zeit fasse ich mich auch kurz und gebe das zu Protokoll. Es geht um die Beschlussfassung über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1330/16 und 2 BvR 2233/16.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 16. Januar 2020 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder, von einer Stellungnahme zu den genannten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Reiner Zimmer als Ausschussvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Es gibt keine Wortmeldungen in der Aussprache. Deshalb schließe ich dieselbe.
Wir kommen dann auch gleich zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1171 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1171 einstimmig angenommen ist. Alle Abgeordneten haben zugestimmt.
Beschlussfassung über den von der Enquetekommission „Digitalisierung im Saarland Bestandsaufnahme, Chancen und Maßnahmen“ eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung eines Mitglieds (Drucksache 16/1175)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Deshalb erfolgt auch keine Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Das ist die Drucksache 16/1175. Wer für die Annahme der Drucksache ist,
den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1175 einstimmig angenommen ist. Alle Abgeordneten haben zugestimmt.
Wahl einer Vertrauensperson in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen (Drucksache 16/1172)
Mit Schreiben vom 09. Dezember 2019 hat die Präsidentin des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mitgeteilt, dass eine in der vorangegangenen Landtagssitzung, am 30. Oktober, gewählte Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter nicht wählbar ist. Die CDULandtagsfraktion hat deshalb einen neuen Wahlvorschlag eingebracht, der uns als Drucksache 16/1172 vorliegt. Ich eröffne die Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache.
Wer für die Wahl von Frau Natascha Jung gemäß dem uns vorliegenden Vorschlag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Frau Natascha Jung als Vertrauensperson für die Dauer von vier Jahren gewählt ist, und zwar einstimmig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben über zehn Stunden getagt. Ich danke für Ihr Engagement, für Ihre Tagungsdisziplin. Ich schließe die Sitzung und wünsche noch einen schönen Feierabend.
Anlage 1 Berichterstattung des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen Herrn Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LIN- KE) zu Tagesordnungspunkt 11 der 36. Landtagssitzung am 12. Februar 2020 zur Verordnung zum Verfahren der Konjunkturbereinigung nach § 4 Absatz 2 Haushaltsstabilisierungsgesetz (Drucksache 16/1178)
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat im April letzten Jahres das Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung verabschiedet.
Um Kongruenz mit dem auf Bundesebene eingesetzten Verfahren herzustellen, sollte sich das Konjunkturbereinigungsverfahren des Saarlandes an den vom Stabilitätsrat im Zusammenhang mit der Haushaltsüberwachung von Bund und Ländern eingesetzten Verfahren orientieren.
Näheres zu diesem Verfahren sollte in einer Verordnung geregelt werden, die der expliziten Zustimmung des Landtages bedarf.
Mit dem nun von Minister Strobel vorgestellten Entwurf einer Verordnung zum Verfahren der Konjunkturbereinigung nach § 4 Absatz 2 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes wird der gesetzlichen Vorgabe um Zustimmung des Landtages Rechnung getragen.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat den Verordnungsentwurf in seinen Sitzungen am 11. Dezember 2019 und am 22. Januar 2020 beraten. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Zustimmung zu der Verordnung.
Anlage 2 Berichterstattung des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen Herrn Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LIN- KE) zu Tagesordnungspunkt 13 der 36. Landtagssitzung am 12. Februar 2020 zur Zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes (Drucksache 16/1136)
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kirchensteuergesetzes in seiner 35. Sitzung am 15. Januar 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen.
Wird der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, die nach dem 31. Dezember 2018 abzugeben ist, nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen, ist in den in § 152 der Abgabenordnung genannten Fällen grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen. Bei der Pflicht zur Abgabe einer sogenannten isolierten Kirchensteuererklärung nach § 51a des Einkommensteuergesetzes widerspricht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags allerdings dem Anliegen der steuererhebenden Religionsgemeinschaften. Sie wollen soweit wie möglich auf Druckmittel, Sanktionen und Strafen verzichten.
Mit der vorliegenden Änderung des Kirchensteuergesetzes wird daher explizit die Anwendung von § 152 der Abgabenordung ausgenommen.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat das Gesetz in seiner Sitzung am 22. Januar 2020 gelesen und auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung.
Anlage 3 Berichterstattung des Vorsitzenden des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung Herrn Abgeordneten Reiner Zimmer (SPD) zu Tagesordnungspunkt 23 der 36. Landtagssitzung am 12. Februar 2020 betreffend: Beschlussfassung über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1330/16 und 2 BvR 2233/16 (Drucksache 16/1171)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschwerdeführer der beiden vorliegenden Verfassungsbeschwerden sind Beamte, deren Versorgungsbezüge nicht aus dem höheren Amt berechnet wurden, da sie zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand die erforderliche Wartezeit von 2 Jahren noch nicht erfüllt hatten. Beide gingen allerdings bereits über Jahre der höherwertigen Tätigkeit nach.
Die Beschwerdeführer fühlen sich dadurch in ihren grundrechtsgleichen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 und 5 Grundgesetz verletzt.
Sie sind der Auffassung, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zur Beamtenversorgung müssen von Verfassung wegen eine Anrechnungsmöglichkeit für die Zeiten enthalten, in denen die höherwertige Tätigkeit bereits ausgeführt wurde.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 16. Januar 2020 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder, von einer Stellungnahme zu der genannten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.