Protokoll der Sitzung vom 12.02.2020

Von daher grenzen wir uns von diesem Vorhaben definitiv ab. Eines ist aber noch viel wichtiger. Eben wurde das Thema Übergänge angesprochen, Übergang von der Kita in die Grundschule. Wir haben hervorragende Mechanismen in unseren Kitas, die Kinder werden darauf vorbereitet, was es heißt, nachher Schulneuling zu sein, auch gerade das Kooperationsprojekt Kindergarten-Grundschule, das flächendeckend im Saarland umgesetzt wird, sammelt hier eine Menge Erfahrungswerte. Die Erzieherinnen und Erzieher und die Lehrkräfte setzen sich zusammen, tauschen sich aus, sammeln die Erfahrungen, um zu sagen, ob das Kind jetzt wirklich so weit ist, um eingeschult zu werden.

Es gibt, wie eben bereits geschildert, frühzeitig die Einschulungsuntersuchungen. Bis zum 15. November führen die Gesundheitsämter hier entsprechende Tests und Begutachtungen durch, geben dies auch an die Schulen weiter. Die Schulen sprechen sich mit den Kitas und natürlich auch mit den Eltern ab. Ist ein Kind ein Kann-Kind, also nach dem 01. Juli des Einschulungsjahres geboren, werden die Eltern an die Hand genommen, beraten und es besteht die zweite Möglichkeit, die eigentlich immer gewählt wird, nämlich im Frühjahr ein zweites Ge

(Abg. Dörr (AfD) )

spräch und eine Nachtestung durchzuführen beziehungsweise ein Gespräch mit den Eltern und dem Kind zu führen, sodass die Eltern sich einige Monate vor Einschulungsbeginn sicher sein können, dass dies der richtige Weg ist.

Noch zweifelhafter sehe ich die Komponente, ein vorbehaltloses Schulbesuchsrecht mit fünf Jahren einzuräumen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Den Eltern diese Entscheidung aufzuerlegen, dies ohne die Beratungsmechanismen mit dem Amtsarzt und dem Schulpsychologischen Dienst, die wir jetzt schon haben und die ineinandergreifen, die gut verzahnt sind und ein gutes Netzwerk haben, ist verantwortungslos. Ich denke, das möchten die Eltern auch nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne eines Kindes ist, dass es schnell frühzeitig eingeschult werden kann. Wir sollten definitiv an dem festhalten, was wir im Saarland haben.

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der mir sehr wichtig ist. Es ist die Frage, in welchem Zustand und mit welchem Reifegrad die Kinder heute eingeschult werden. Da gibt es leider Gottes viele Veränderungen. Eine Erhebung der Gesundheitsämter der großen Kommunen, die vor Kurzem erschienen ist, besagt, dass 25 Prozent der Schulneulinge mit erheblichen Defiziten eingeschult werden. Man könnte jetzt lange darüber diskutieren, woher das kommt, aber es ist nun einmal so. Es gibt sprachliche und sozial-emotionale Probleme oder ein schwieriges Umfeld. Da müssen wir reagieren und ansetzen. Im Saarland haben wir seit einigen Jahren die flexible Schuleingangsphase, eine gute Stellschraube, an der es sich lohnt, anzusetzen, um den Kinder die Möglichkeit zu geben, sich zu entfalten, und um jedem Kind die Zeit zu lassen, die es braucht. Kommt man zu dem Ergebnis, dass der Reifeprozess noch mehr Zeit braucht, das Kind nach heutiger Gesetzgebung aber eingeschult werden muss, wenn es sechs Jahre alt ist und es keine medizinischen Gründe zur Zurückstellung gibt, dann müssen auch andere Mechanismen greifen.

Ich möchte betonen, wie froh wir sind, dass wir im Saarland seit eineinhalb Jahren die Sprachförderklassen haben, die Kindern mit schweren Sprachdefiziten in der Schuleingangsphase zwei Jahre die Chance geben, gefestigt zu werden, um dann in einem dritten Schuljahr gut und gestärkt als Grundschulkind in der Regelklasse anzukommen. Diesen Weg werden wir konsequent weiterverfolgen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Abschließend ist anzumerken, dass sich die Stichtagsregelung bewährt hat. Sie macht auch Sinn. Es gibt genügend Zwischenschritte, bei denen die El

tern, vor allem aber die Kinder begleitet werden und bei denen man ihnen genügend Unterstützung an die Hand gibt. Auch die schulpsychologischen Dienste leisten wertvolle Arbeit, ebenso die Fachberatungen. Von daher halten wir guten Gewissens an dieser klaren Regelung fest und lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe für die AfDLandtagsfraktion nochmals Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr auf. Ich verweise auf eine Restredezeit von 2 Minuten und 38 Sekunden.

Das wird mir auch genügen.

(Zuruf von den Regierungsfraktionen: Uns auch!)

Die Behauptung, dass es organisatorisch nicht zu machen ist, Schüler zu bestimmten Zeiten während des ganzen Jahres aufzunehmen, ist einfach theoretisch, weil man es bisher nicht anders gemacht hat. Ich kann aus der Praxis berichten. Bei uns war es so - und es ist wahrscheinlich immer noch so -, dass Kinder, die behindert zu sein schienen, zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeldet wurden. Es gab ein längeres Verfahren, sie wurden überprüft und es gab eine Entscheidung. Dann mussten die Kinder warten. Wenn die Schule im Herbst beginnen sollte, mussten sie warten, wenn festgestellt war, dass sie in eine Förderschule kommen. Manche haben dann gesagt: Wieso muss ich bis zum Herbst warten, wenn jetzt Februar ist und ich weiß, dass ich nicht in die Schule gehöre, in der ich jetzt bin, weil ich in einer anderen Schule besser gefördert werde? Wieso muss ich dann bis zum Herbst warten?

Die Meldetermine konnten ebenfalls nicht eingehalten werden, weil man eine Behinderung oder eine vermutete Behinderung nicht automatisch bemerkt. Es würde jetzt aber zu lange dauern, dies darzustellen. Ich habe das in meiner Schule praktiziert, ich habe die Schulaufsicht überzeugt und durfte deshalb von Anfang bis Ende des Schuljahres jeden Tag aufnehmen, wenn festgestellt worden ist, dass das Kind in unsere Schule gehört. Dann habe ich die Kinder aufgenommen. Es hat niemals auch nur das geringste Problem oder die geringste Beanstandung gegeben.

(Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).)

In der Grundschule muss man ja nicht jeden Tag aufnehmen, man könnte es bündeln und sagen, wir

(Abg. Wagner (CDU) )

nehmen alle zwei Monate auf, im Quartal oder wie auch immer, wenn man mit den anderen organisatorischen Problemen nicht fertig wird, weil einem die Fantasie fehlt. Unsere Regelungen ersetzen nämlich in der Regel unsere Fantasie. Dann sind wir gebunden und können uns daran festhalten. Dann fühlen wir uns alle wohl und glücklich, aber fragen nicht, ob es denen gut geht, für die wir da sind.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Herr Commerçon, Sie hätten da auch einiges tun können außer den Faxen, die Sie jetzt hier machen.

(Unmutsbekundungen bei den Regierungsfraktio- nen. - Zurufe von der SPD.)

Sie haben gerade dem Versammlungsleiter mit einer Handbewegung gezeigt, was er machen soll. Ich weiß selbst, dass die Zeit gleich vorbei ist. - Danke schön.

(Beifall von der AfD. - Abg. Commerçon (SPD) : Ihre Zeit ist schon lange vorbei!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1202. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1202 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1202 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Fraktion, abgelehnt haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die DIE LINKELandtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Verordnung zum Verfahren der Konjunkturbereinigung im Rahmen der landeseigenen Schuldenbremse (Drucksache 16/1178)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Peter Strobel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt der Entwurf einer Verordnung der Landesregierung zum Verfahren der Konjunkturbereinigung nach § 4 Abs. 2 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes vor, den ich heute für die Landesregierung gerne einbringen möchte. Das ist, sowohl was das parlamentarische Verfahren als auch den Inhalt der Verordnung angeht, tatsächlich etwas Besonderes und Außergewöhnliches. Erstens ist es nicht alltäglich, dass eine Verordnung der Zustimmung des Landtages bedarf, zweitens vollendet diese Verordnung die Umsetzung der Schuldenbremse in saarländisches Landesrecht, indem sie den finanziellen Spielraum definiert, den das Land wegen konjunktureller Schwankung zukünftig hat. Dazu will ich ein paar Anmerkungen machen.

Hintergrund der Verordnung ist das Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung im Saarland. Dieses hat der Landtag im vergangenen Jahr verabschiedet. Es ist am 01. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit hat der Landtag den Weg geebnet, dass wir von den grundgesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten einer atmenden Schuldenbremse bei konjunkturellen Schwankungen und in Notsituationen Gebrauch machen können. Dem Verfahren der Konjunkturbereinigung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, denn dieses Verfahren bestimmt letztlich, wie groß der Verschuldungsspielraum in einer konjunkturellen Schwächephase und wie groß die Tilgungsverpflichtung bei einer positiven konjunkturellen Entwicklung, also in der Erholungsphase, sind.

Die Anhörung zum Gesetz hat herausgearbeitet - so war es auch ein berechtigtes Anliegen des Landtages -, dass diese Verordnung der Zustimmung des Landtages bedarf. Aus diesem Grund und auf den ausdrücklichen parlamentarischen Wunsch hin sieht das saarländische Gesetz zur Umsetzung der Schuldenbremse in Landesrecht vor, dass Näheres zum Konjunkturbereinigungsverfahren eine Verordnung regelt, die der Zustimmung des Landtages bedarf. In der Verordnung gibt es dazu eine Ex-ante-Berechnung, eine Ex-post-Berechnung, die Bestimmung der Steuerabweichungskomponente sowie eine Berechnung der Konjunktureffekte auf die Verbundmasse im kommunalen Finanzausgleich, diese wiederum auch ex post und ex ante.

Der Ministerrat hat dem Entwurf der Verordnung in seiner 67. ordentlichen Sitzung vom 03.12.2019 zugestimmt. Der Entwurf wurde in den Sitzungen des

(Abg. Dörr (AfD) )

Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen vom 11.12.2019 und 22.01.2020 ausführlich vorgestellt und beraten. Im Ausschuss sind keine Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung der Konjunkturbereinigung vorgetragen worden.

Mit der Zustimmung zum vorgelegten Verfahren der Konjunkturbereinigung schließen wir die Beratungen der landeseigenen Schuldenbremse ab und schaffen die Voraussetzungen für eine atmende saarländische Schuldenbremse. Ohne eine landesgesetzliche Regelung zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse würden die Vorgaben des Grundgesetzes unmittelbar und starr gelten. Die Möglichkeit, bei einer ungünstigen konjunkturellen Entwicklung oder bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen vorübergehend den Haushaltsausgleich auch über Kredite zu erreichen, wäre dann damit nicht gegeben.

Die Konjunkturbereinigung ist sozusagen das letzte fehlende Teil des Puzzles. Der Entwurf der Verordnung hat dem Bundesministerium der Finanzen vorgelegen und wurde mit diesem verabredet; dort ist es zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Ebenso haben wir es mit dem Rechnungshof beraten. Auch der Rechnungshof hat keine Änderungswünsche geäußert. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorgelegten Verfahren der Konjunkturbereinigung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herr Abgeordneter Jochen Flackus.

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir haben schon heute Morgen gehört, dass wir angespannte Zeitbudgets haben. Deshalb werde ich mich darauf beschränken, die Empfehlung des Haushaltsausschusses vorzulesen und den Rest zu Protokoll zu geben. Ich hoffe, Sie sind mit diesem Verfahren einverstanden.

(Vereinzelt Beifall. - Die Berichterstattung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.)

Danke. - Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat den Verordnungsentwurf in seinen Sitzungen am 11.12.2019 und am 22.01.2020 beraten; Sie haben es schon erwähnt. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Der Aus

schuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Zustimmung zur Verordnung. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 16/1178. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1178 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass die Drucksache 16/1178 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Abän- derungsantrag: Drucksache 16/1179) (Druck- sache 16/865)

Zur Berichterstattung erteile ich der Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport, Frau Abgeordneter Petra Berg, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 19.06.2019 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der Gesetzesänderung liegen folgende Erwägungen zugrunde. Das kommunale Straßen- und Wegenetz bedarf einer laufenden Unterhaltung und Instandsetzung. Reichen diese Maßnahmen nicht mehr aus und werden grundlegende Investitionsmaßnahmen erforderlich, sind die Gemeinden nach Maßgabe des § 83 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes verpflichtet, den hierdurch entstehenden Ausbauaufwand anteilig auf die Anlieger der ausgebauten Verkehrsanlage umzulegen. Das ist die Beitragserhebungspflicht.